Stichtag 01.01.2016 ermittelt.

Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte für die Bereiche des Landkreises Hersfeld-Rotenburg und
der Stadt Bad Hersfeld haben die in der Anlage nachgewiesenen Bodenrichtwerte zum
Stichtag 01.01.2016 ermittelt.
Bodenrichtwertübersicht
Stand: 01.01.2016
WOHNBAUFLÄCHEN (W)
GEMISCHTE
BAUFLÄCHEN (M)
GEWERBE BAUFLÄCHEN
(G)
bebautes Land baureifes Land
Erschließungskostenbeitragsfrei
Bodenrichtwert
bebautes Land baureifes Land
Erschließungskostenbeitragsfrei
Bodenrichtwert
bebautes Land baureifes Land
Erschließungskostenbeitragsfrei
Bodenrichtwert
Stadt
Gemeinde
Ortsteil
max.
mittel
min
max.
mittel
min
max.
mittel
Land.-/ Forstwirtschaftliche Flächen (L)
Ackerland
Grünland
Grünlandzahl
Ackerzahl
min
Gartenland
Forstflächen
Neuenstein
Aua
0,70
38
0,50
35
0,35
23
0,70
38
0,60
41
0,35
20
0,70
36
0,70
35
0,35
1,00
40
0,60
36
0,35
25
1,10
30
0,70
28
0,35
Saasen
20
0,80
28
0,45
30
0,35
Salzberg
18
0,80
34
0,70
25
0,35
25
0,65
36
0,60
36
0,35
Gittersdorf
23
55
Mühlbach
Obergeis
Raboldshausen
Untergeis
47
38
25
42
38
34
34
36
42
30
30
20
Angaben in € pro m²
28
27
25
Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten
Die Richtwerte für baureifes Land, Bauerwartungsland, Rohbauland, Gartenland (Kleingärten), Acker- und Grünland sowie für forstwirtschaftliche Flächen wurden von den
Gutachterausschüssen für Immobilienwerte ermittelt.
Stichtag ist der
01.01.2016
Rechtsgrundlage:
§ 196 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) und Hessische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 17. April
2007 (GVBl. I S. 259), in den derzeit geltenden Fassungen.
Die Richtwerte beziehen sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche und wurden für
eine Mehrzahl von Grundstücken ermittelt, die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und
Wertverhältnisse haben.
Als Grundlage der Ermittlung diente die von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführte
Kaufpreissammlung (Kaufverträge der Jahre 2014 bis 2015).
Die Abgrenzungen der Richtwertzonen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung wurden vom Gutachterauschuss unter Heranziehung der Flächennutzungs- und Bebauungspläne vorgenommen.
Die Grundstückserschließungskosten sind in den Bodenrichtwerten für baureifes
Land enthalten.
Grundstückserschließungskosten
In den Bodenrichtwerten sind folgende Erschließungskosten enthalten:
™
der Erschließungsbeitrag nach § 127 BauGB (Beitrag für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen)
™
Abgaben nach dem Hessischen Kommunalabgabengesetz (HessKAG)
Die Gemeinden und Landkreise sind berechtigt, nach Maßgabe dieses Gesetzes kommunale Abgaben
(Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
- der Abwasserbeitrag (Herstellungsbeitrag für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen das Kanalnetz, Klärwerk und die Regenbehandlungsanlagen)
- der Wasserbeitrag (Herstellungsbeitrag für die Förderung, Aufbereitung, Speicherung und
Verteilung des Wassers)
- der Straßenbeitrag (Erneuerung Erschließungsanlagen) nach der jeweiligen Straßenbeitragssatzung
Nicht enthalten sind die Kosten für Leistungen Dritter, wie z. B. die Strom- bzw. Gasversorgung, Telefonkabel, Vermessung, Notar, Kosten für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (siehe auch § 135a BauGB), Hausanschlusskosten (Kanal u. Wasser), Ingenieurleistungen usw.
Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Immobilienwerte über den Verkehrswert beantragen.
weiter siehe nächste Seite
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche gegenüber den Trägern der
Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder
aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie
beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
Land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte
Die unter „Allgemeine Auskunft“ aufgeführten Richtwerte für land- und forstwirtschaftliche
Flächen sind Durchschnittswerte aller nachgewiesenen Verkaufsfälle.
Bei den in Klammern gesetzten Werten der Richtwerte für Acker- bzw. Grünland handelt es sich
um die mittlere Wertzahl der jeweiligen Gemarkung. Diese Wertzahl (Acker- bzw. Grünlandzahl)
ist ein Vergleichswert (max. 100) für die Ertragsfähigkeit des Bodens. Sie bringt den Unterschied im Reinertrag zum Ausdruck, der bei gemeinüblicher und ordnungsgemäßer Bewirtschaftung erzielt werden kann.
Wertbeeinflussende Faktoren (Hanglage, Form, Größe, Waldschatten, Ertragsverhältnisse, Kleinklima,
Erschließung durch ausgebaute Wege, Entfernung Ortslage - Hof, zukünftige Verkehrsflächen, Produktionsquoten usw.) sind durch Zu- bzw. Abschläge auf den Bodenrichtwert zu berücksichtigen.
Darstellung der Bodenrichtwerte
0015/35/M
Zonennummer / Bodenrichtwert in €/m² / Nutzungsart
verwendete Abkürzungen:
Nutzungen
A
CA
EGA
F
FGA
FH
G
GB
GE
=
=
=
=
=
=
=
=
=
Ackerland
Campingplatz
Erwerbsgartenanbaufläche
Forstwirtschaftliche Fläche
Freizeitgartenfläche
Friedhof
gewerbliche Baufläche
Baufläche für Gemeinbedarf
Gewerbegebiet
GF
= Gemeinbedarfsflächen (kein Bauland) SPO = Sportfläche (Sportplatz, Tennishalle, Schwimmbad, Schießanlage, u.a.)
GI
GR
KGA
LG
LW
M
=
=
=
=
=
=
Industriegebiet
Grünland
Kleingartenfläche
Lagerflächen
Landwirtschaftliche Fläche
gemischte Baufläche
MD
MI
MK
PG
S
SE
SG
SN
SO
W
WA
WB
WF
WR
WS
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
Dorfgebiet
Mischgebiet
Kerngebiet
Private Grünflächen
Sonderbaufläche
Sondergebiet für die Erholung
sonstige private Flächen
Sondernutzungsflächen (Solaranlage, Windpark, u.a.)
Sonstige Sondergebiete
Wohnbaufläche
Allgemeines Wohngebiet
Besonderes Wohngebiet
Wasserflächen
Reines Wohngebiet
Kleinsiedlungsgebiet
Aua
Gittersdorf
Mühlbach
Obergeis
Raboldshausen
Saasen
Salzberg
Untergeis
Anschrift
Gutachterausschuss für Immobilienwerte
für den Bereich des Landkreises
Hersfeld-Rotenburg
oder
Gutachterausschuss für Immobilienwerte
für den Bereich der Kreisstadt Bad Hersfeld
- Geschäftsstelle -
Hans-Scholl-Straße 6
34576 Homberg (Efze)
Telefon: 05681 7704 – 2126 / 2165
E-Mail: [email protected]
Auskünfte
Montag - Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr
- oder nach Vereinbarung -
Herr Hammer, Frau Kindel