Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte für die Bereiche des Landkreises Hersfeld-Rotenburg und der Stadt Bad Hersfeld haben die in der Anlage nachgewiesenen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2016 ermittelt. Bodenrichtwertübersicht Stand: 01.01.2016 WOHNBAUFLÄCHEN (W) GEMISCHTE BAUFLÄCHEN (M) GEWERBE BAUFLÄCHEN (G) bebautes Land baureifes Land Erschließungskostenbeitragsfrei Bodenrichtwert bebautes Land baureifes Land Erschließungskostenbeitragsfrei Bodenrichtwert bebautes Land baureifes Land Erschließungskostenbeitragsfrei Bodenrichtwert Stadt Gemeinde Ortsteil max. mittel min max. mittel min max. mittel Land.-/ Forstwirtschaftliche Flächen (L) Ackerland Grünland Grünlandzahl Ackerzahl min Gartenland Forstflächen Neuenstein Aua 0,70 38 0,50 35 0,35 23 0,70 38 0,60 41 0,35 20 0,70 36 0,70 35 0,35 1,00 40 0,60 36 0,35 25 1,10 30 0,70 28 0,35 Saasen 20 0,80 28 0,45 30 0,35 Salzberg 18 0,80 34 0,70 25 0,35 25 0,65 36 0,60 36 0,35 Gittersdorf 23 55 Mühlbach Obergeis Raboldshausen Untergeis 47 38 25 42 38 34 34 36 42 30 30 20 Angaben in € pro m² 28 27 25 Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten Die Richtwerte für baureifes Land, Bauerwartungsland, Rohbauland, Gartenland (Kleingärten), Acker- und Grünland sowie für forstwirtschaftliche Flächen wurden von den Gutachterausschüssen für Immobilienwerte ermittelt. Stichtag ist der 01.01.2016 Rechtsgrundlage: § 196 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) und Hessische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 17. April 2007 (GVBl. I S. 259), in den derzeit geltenden Fassungen. Die Richtwerte beziehen sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche und wurden für eine Mehrzahl von Grundstücken ermittelt, die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse haben. Als Grundlage der Ermittlung diente die von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführte Kaufpreissammlung (Kaufverträge der Jahre 2014 bis 2015). Die Abgrenzungen der Richtwertzonen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung wurden vom Gutachterauschuss unter Heranziehung der Flächennutzungs- und Bebauungspläne vorgenommen. Die Grundstückserschließungskosten sind in den Bodenrichtwerten für baureifes Land enthalten. Grundstückserschließungskosten In den Bodenrichtwerten sind folgende Erschließungskosten enthalten: der Erschließungsbeitrag nach § 127 BauGB (Beitrag für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen) Abgaben nach dem Hessischen Kommunalabgabengesetz (HessKAG) Die Gemeinden und Landkreise sind berechtigt, nach Maßgabe dieses Gesetzes kommunale Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. - der Abwasserbeitrag (Herstellungsbeitrag für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen das Kanalnetz, Klärwerk und die Regenbehandlungsanlagen) - der Wasserbeitrag (Herstellungsbeitrag für die Förderung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung des Wassers) - der Straßenbeitrag (Erneuerung Erschließungsanlagen) nach der jeweiligen Straßenbeitragssatzung Nicht enthalten sind die Kosten für Leistungen Dritter, wie z. B. die Strom- bzw. Gasversorgung, Telefonkabel, Vermessung, Notar, Kosten für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (siehe auch § 135a BauGB), Hausanschlusskosten (Kanal u. Wasser), Ingenieurleistungen usw. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Immobilienwerte über den Verkehrswert beantragen. weiter siehe nächste Seite Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden. Land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte Die unter „Allgemeine Auskunft“ aufgeführten Richtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen sind Durchschnittswerte aller nachgewiesenen Verkaufsfälle. Bei den in Klammern gesetzten Werten der Richtwerte für Acker- bzw. Grünland handelt es sich um die mittlere Wertzahl der jeweiligen Gemarkung. Diese Wertzahl (Acker- bzw. Grünlandzahl) ist ein Vergleichswert (max. 100) für die Ertragsfähigkeit des Bodens. Sie bringt den Unterschied im Reinertrag zum Ausdruck, der bei gemeinüblicher und ordnungsgemäßer Bewirtschaftung erzielt werden kann. Wertbeeinflussende Faktoren (Hanglage, Form, Größe, Waldschatten, Ertragsverhältnisse, Kleinklima, Erschließung durch ausgebaute Wege, Entfernung Ortslage - Hof, zukünftige Verkehrsflächen, Produktionsquoten usw.) sind durch Zu- bzw. Abschläge auf den Bodenrichtwert zu berücksichtigen. Darstellung der Bodenrichtwerte 0015/35/M Zonennummer / Bodenrichtwert in €/m² / Nutzungsart verwendete Abkürzungen: Nutzungen A CA EGA F FGA FH G GB GE = = = = = = = = = Ackerland Campingplatz Erwerbsgartenanbaufläche Forstwirtschaftliche Fläche Freizeitgartenfläche Friedhof gewerbliche Baufläche Baufläche für Gemeinbedarf Gewerbegebiet GF = Gemeinbedarfsflächen (kein Bauland) SPO = Sportfläche (Sportplatz, Tennishalle, Schwimmbad, Schießanlage, u.a.) GI GR KGA LG LW M = = = = = = Industriegebiet Grünland Kleingartenfläche Lagerflächen Landwirtschaftliche Fläche gemischte Baufläche MD MI MK PG S SE SG SN SO W WA WB WF WR WS = = = = = = = = = = = = = = = Dorfgebiet Mischgebiet Kerngebiet Private Grünflächen Sonderbaufläche Sondergebiet für die Erholung sonstige private Flächen Sondernutzungsflächen (Solaranlage, Windpark, u.a.) Sonstige Sondergebiete Wohnbaufläche Allgemeines Wohngebiet Besonderes Wohngebiet Wasserflächen Reines Wohngebiet Kleinsiedlungsgebiet Aua Gittersdorf Mühlbach Obergeis Raboldshausen Saasen Salzberg Untergeis Anschrift Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Hersfeld-Rotenburg oder Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Kreisstadt Bad Hersfeld - Geschäftsstelle - Hans-Scholl-Straße 6 34576 Homberg (Efze) Telefon: 05681 7704 – 2126 / 2165 E-Mail: [email protected] Auskünfte Montag - Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr - oder nach Vereinbarung - Herr Hammer, Frau Kindel
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