Gemeinde: Villmar Gemarkung: Falkenbach Bodenrichtwertkarte (unmaßstäblich) Falkenbach Stichtag 01.01.2016 Legende zur Bodenrichtwertkarte 32 HsN 30 r 26 HsN r 24 Erläuterung der Bodenrichtwerte 20 _______________ 25 B ebf (3) M 28 HsN 19 Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) von den Gutachterausschüssen fürx Immobilienwerte für die Bereiche der Landkreise Limburg-Weilburg, Rheingau-Taunus, Main-Taunus undx Hochtaunus (mit Ausnahme der Städte Oberursel und Bad Homburg), sowie für die Bereiche der Stadtx Limburg und der Stadt Taunusstein nach den Bestimmungen des BauGB, derx Immobilienwertermittlungsverordnung und der DVO-BauGB jeweils in der derzeit gültigen Fassung ermittelt. Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf den 01.01.2016. Der Bodenrichtwert (§196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit vonx Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihrenx Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und fürx die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den QuadratmeterX Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalenx (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wennx die Grundstücke unbebaut wären. Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seinerx Grundstücksmerkmale (zum Beispiel hinsichtlich des Erschließungszustandes, des beitrags- undx abgabenrechtlichen Zustands, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung desx Verkehrswertes des betreffenden Grundstücks zu berücksichtigen. Bei Bedarf können Antragsberechtigtex nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Immobilienwerte über den Verkehrswertx beantragen. Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen. Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes (z.B. Ensemblesx in historischen Altstädten), nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstücks. Ansprüchex insbesondere gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder denx Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen derx Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden. r 22 17 Zur 15 13 18 Aus sich t 16 15 HsN 12 r 14 9 10 11 9 Hs Nr 3 ______________ 60 B ebf (1) W f500 HsNr 14 Grüner 5 Zur 5 4 4 Aus sich t 2 1 1 3 Nr Hs La 8 6 ng ga s 14 se 12 (K 2a 10 43 11 1) 8 9 6 10 2 7 2 4 4 4 44 5 gas se 3 3 7 5 Klein felds traß e 2 1 Nr Hs Dreispitz der Auf 8 13 11 6 7 r 10 6 8 13a 12 HsN 6 8 Lahnfelsenstraße 7 Nr Grüner Weg Hs 40 b 45 9 42 40 a 38 Herausgeber: Gutachterausschüsse für Immobilienwerte Geschäftsstelle: Berner Straße 11 65552 Limburg Tel.: 06431 / 9105 6843 Fax.: 0611/327605640 Mail: [email protected] 43 41 2 3 39 34 32 30 31 7 Ba ck 33 ______________ 40 B ebf (2) M f500 ße 18 er eck ven Grä 24 Die Bodenrichtwerte sind innerhalb der Richtwertzonen folgendermaßen dargestellt: St ra 3 5 26 27 Form der Darstellung (K Hs Nr 28 29 43 2) ha us s 35 9 t ra ße 36 37 95 B ebf (65) W EFH WGFZ0,8 f750 25 95: 16 22 23 20 Hs Nr 21 14 8 B: 17 __________ 1 LF (950) LW 15b 15a 12 gas se HsN r 6 HsNr 10 4 ___________ 2 SF (5) KGA f200 La ng - 2 9 7 3 5 1 B R E LF SF ebf: ebf 13 11 ebpf __________ 0,5 LF (980) F (65): Bodenrichtwert in EUR/m² Entwicklungszustand Baureifes Land Rohbauland Bauerwartungsland Flächen der Land- und Forstwirtschaft sonstige Flächen Beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbeitragsfrei und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbeitragspflichtig und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz Zonennummer Sanierungszusatz SU SB W: W M G S CA SPO SG PG GE LG LW GR WG F Falkenbach 1 EFH: EFH LP MED WO MES TON GAR BMS GH WGFZ: WGFZ: f750: Sanierungsunbeeinflusster Bodenrichtwert, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung Sanierungsbeeinflusster Bodenrichtwert, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung Nutzungsart Wohnbaufläche Gemischte Bauflächen Gewerbliche Bauflächen Sonderbauflächen Campingplatz Sondergebiet Sportflächen Sonstige private Flächen Private Grünflächen Gewerbegebiet Lagerflächen landwirtschaftliche Fläche Grünland Weingarten forstwirtschaftliche Fläche GB FH FP GF KGA SN PP FGA AB MK A SO GI Bauflächen für Gemeinbedarf Friedhof Flugplatz Gemeinbedarfsflächen, kein Bauland Kleingartenfläche Sondernutzungsflächen Private Parkplätze; Stellplatzflächen Freizeitgartenfläche Abbau Kerngebiet Acker sonstige Sondergebiete Industriegebiet Ergänzung zur Art der Nutzung Einfamilienhaus Landwirtschaftliche Produktion Gesundheitseinrichtungen Wochenendhäuser Messen, Ausstellungen, Kongresse Abbauland von Ton und Mergel Garagen, Stellplatzanlagen, Parkhäuser Baumschulfläche Geschäftshäuser ASB BI FZT LAD BGH EKZ MIL BH Außenbereich Bildungseinrichtungen Freizeit und Touristik Läden (eingeschossig) Büro- und Geschäftshäuser Einkaufszentren Militär Bürohaus Maß der baulichen Nutzung wertrelevante Geschossflächenzahl Fläche des Bodenrichtwertgrundstücks in Quadratmetern Hinweis für den Bereich des Main-Taunus-Kreises: Der Gutachterausschuss empfiehlt eine lineare Umrechnung der WGFZ für Bodenrichtwerte im gewerblichen Bereich. Gemarkungsgrenze
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