Falkenbach

Gemeinde:
Villmar
Gemarkung:
Falkenbach
Bodenrichtwertkarte (unmaßstäblich) Falkenbach
Stichtag 01.01.2016
Legende zur Bodenrichtwertkarte
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HsN
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HsN
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Erläuterung der Bodenrichtwerte
20
_______________
25 B ebf (3)
M
28
HsN
19
Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) von den Gutachterausschüssen fürx
Immobilienwerte für die Bereiche der Landkreise Limburg-Weilburg, Rheingau-Taunus, Main-Taunus undx
Hochtaunus (mit Ausnahme der Städte Oberursel und Bad Homburg), sowie für die Bereiche der Stadtx Limburg
und der Stadt Taunusstein nach den Bestimmungen des BauGB, derx Immobilienwertermittlungsverordnung
und der DVO-BauGB jeweils in der derzeit gültigen Fassung ermittelt.
Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf den 01.01.2016.
Der Bodenrichtwert (§196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit vonx
Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihrenx
Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und fürx
die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den QuadratmeterX
Grundstücksfläche
eines
Grundstücks
mit
den
dargestellten
Grundstücksmerkmalenx
(Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wennx
die Grundstücke unbebaut wären.
Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seinerx
Grundstücksmerkmale (zum Beispiel hinsichtlich des Erschließungszustandes, des beitrags- undx
abgabenrechtlichen Zustands, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung desx
Verkehrswertes des betreffenden Grundstücks zu berücksichtigen. Bei Bedarf können Antragsberechtigtex nach
§ 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Immobilienwerte über den Verkehrswertx
beantragen.
Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.
Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes (z.B. Ensemblesx
in historischen Altstädten), nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstücks. Ansprüchex
insbesondere gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder denx
Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen derx
Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
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Herausgeber:
Gutachterausschüsse für Immobilienwerte
Geschäftsstelle:
Berner Straße 11
65552 Limburg
Tel.: 06431 / 9105 6843
Fax.: 0611/327605640
Mail: [email protected]
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Die Bodenrichtwerte sind innerhalb der Richtwertzonen folgendermaßen dargestellt:
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Form der Darstellung
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0,5 LF (980)
F
(65):
Bodenrichtwert in EUR/m²
Entwicklungszustand
Baureifes Land
Rohbauland
Bauerwartungsland
Flächen der Land- und Forstwirtschaft
sonstige Flächen
Beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand
erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbeitragsfrei und
abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz
erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbeitragspflichtig
und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz
Zonennummer
Sanierungszusatz
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SB
W:
W
M
G
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SG
PG
GE
LG
LW
GR
WG
F
Falkenbach
1
EFH:
EFH
LP
MED
WO
MES
TON
GAR
BMS
GH
WGFZ:
WGFZ:
f750:
Sanierungsunbeeinflusster Bodenrichtwert, ohne Berücksichtigung der
rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
Sanierungsbeeinflusster Bodenrichtwert, unter Berücksichtigung der
rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
Nutzungsart
Wohnbaufläche
Gemischte Bauflächen
Gewerbliche Bauflächen
Sonderbauflächen
Campingplatz
Sondergebiet Sportflächen
Sonstige private Flächen
Private Grünflächen
Gewerbegebiet
Lagerflächen
landwirtschaftliche Fläche
Grünland
Weingarten
forstwirtschaftliche Fläche
GB
FH
FP
GF
KGA
SN
PP
FGA
AB
MK
A
SO
GI
Bauflächen für Gemeinbedarf
Friedhof
Flugplatz
Gemeinbedarfsflächen, kein Bauland
Kleingartenfläche
Sondernutzungsflächen
Private Parkplätze; Stellplatzflächen
Freizeitgartenfläche
Abbau
Kerngebiet
Acker
sonstige Sondergebiete
Industriegebiet
Ergänzung zur Art der Nutzung
Einfamilienhaus
Landwirtschaftliche Produktion
Gesundheitseinrichtungen
Wochenendhäuser
Messen, Ausstellungen, Kongresse
Abbauland von Ton und Mergel
Garagen, Stellplatzanlagen, Parkhäuser
Baumschulfläche
Geschäftshäuser
ASB
BI
FZT
LAD
BGH
EKZ
MIL
BH
Außenbereich
Bildungseinrichtungen
Freizeit und Touristik
Läden (eingeschossig)
Büro- und Geschäftshäuser
Einkaufszentren
Militär
Bürohaus
Maß der baulichen Nutzung
wertrelevante Geschossflächenzahl
Fläche des Bodenrichtwertgrundstücks in Quadratmetern
Hinweis für den Bereich des Main-Taunus-Kreises:
Der Gutachterausschuss empfiehlt eine lineare Umrechnung der WGFZ für Bodenrichtwerte im gewerblichen
Bereich.
Gemarkungsgrenze