Schriftenreihe Band 1 - Nationalpark Gesäuse

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Josef Hasitschka
Gesäusewälder
Eine Forstgeschichte nach Quellen
von den Anfängen bis 1900
Impressum:
Josef Hasitschka: Gesäusewälder.
Eine Forstgeschichte nach Quellen von den Anfängen bis 1900.
Admont: Nationalpark Gesäuse 2005.
(= Schriften des Nationalparks Gesäuse, Bd 1.)
Druckvorbereitung: Medien Manufaktur Admont. Druck: Wallig, Gröbming.
© Nationalpark Gesäuse. Verwendung von Teilen des Textes oder von Illustrationen
nur mit Genehmigung des Autors (Birkenweg 89, 8911 Admont).
Admont 2005
Schriften des Nationalparks Gesäuse, Band 1
4
Inhalt
Inhalt
Vorwort
6
Einleitung
7
Die Anfänge
10
Klosterwälder
13
Wälder für Eisenerz
16
Waldordnungen
22
Waldbeschreibungen
35
Waldtomus
42
Waldungen im Kataster
50
Verbesserte Waldbewirtschaftung
60
Kohlholznutzung durch Innerberg
71
Einforstungen
86
Waldtaxation
89
Forsteinrichtungen
97
Landesforste
100
Holzbringungen
103
Ende der Kohlholznutzung
112
Glossar
113
Maße und Gewichte
118
Quellen
119
5
6
Vorwort
Einleitung
Vorwort
Einleitung
In allen Klimazonen der festen Erde, mit Ausnahme von Hitze-, Trocken- und Kältewüsten,
sind Wälder irgendeiner Form das Schlussglied der Vegetationsentwicklung. Von den
tropischen Regenwäldern bis zu den borealen (kalten) Nadelwäldern gab und gibt es
„Urwälder“, solange der Mensch diese nicht verändert. Mit Bevölkerungswachstum und
industrieller Ausbeutung wächst der Druck auf den Wald. Dabei hat dieser meist eine
hohe Kraft zur Selbsterneuerung, wenn zur Holznutzung nicht noch andere Faktoren
dazu kommen.
Mittel-, Süd- und Westeuropa besitzen keine Urwälder nennenswerten Ausmaßes, da
unsere Wälder seit tausend und mehr Jahren intensiv genutzt werden. In den kühleren
und feuchteren Klimaten sind die Wälder, soweit nicht in Landwirtschaft oder Siedlungsflächen umgewandelt, zwar vielerorts verändert, aber nicht zerstört worden. Im ganzen
Mittelmeerraum dagegen hat die Beweidung, vor allem durch Ziegen und Schafe, abgeholzte Flächen zu Strauch- und Heideland werden lassen. Allerdings ist in den letzten
Dezennien von der Toscana bis Andalusien, mit vermindertem Weidedruck (einmal ein
positiver Aspekt der Globalisierung) in vielen Macchien das erneute Durchwachsen der
ursprünglichen hochstämmigen Baumarten zu beobachten. Auch hier holt der Wald sein
Areal zurück, wenn man ihn nur lässt.
Zurück ins Gesäuse: Das vorliegende Buch erzählt die Geschichte des vielleicht unwegsamsten Waldgebietes der Steiermark, das, ob seiner Nähe zum Erzberg, der Ablieferung
seiner Hölzer an die Kohlenmeiler nicht entkam. Es ist die Geschichte eines unausgesetzten Kampfes: des Grundbesitzers gegen die Holznutzer, der Holznutzer gegen die
Bauern und Keuschler mit ihrem Weidevieh, der Holzknechte gegen die Fährnisse des
Hochgebirges …
Der Wald hat überlebt. Wir haben Glück gehabt. Ich möchte heute vielen Ländern der
Erde, von Chile und Brasilien bis Indonesien, wo Wälder teilweise sogar mit gekauften
grünen Unbedenklichkeits-Pickerln nachhaltig zerstört werden, eine Maximilianische
Waldordnung oder eine königliche Erhebungs-Kommission 1533 wünschen.
Natürliche „Beschüttung“ zu Beginn und künstliche Pflanzung seit nicht ganz 200 Jahren
haben unsere strapazierten Wälder immer wieder in die Höhe gebracht. Interessant ist
auch, dass sich der Richtungsstreit zwischen den Dauerwaldaposteln und den Kahlschlagkämpen bis in die Biedermeierzeit zurückführen lässt. Haben beide Recht? Ist es
nicht die Frage, wo man was tut?
Der Nationalpark Gesäuse hat mit dieser Arbeit eine Erklärung für viele Fragen bekommen. Es wird dokumentiert, dass viele Flächen eine mehrfache Abstockung hinter sich
haben und nicht als unberührter Naturwald gelten können: je näher, je leichter greifbar,
desto berührter. Immerhin hat Hasitschka, trotz intensiver Suche, keine Nutzung im
260 Hektar großen Zinödlwald festmachen können, sodass bis zu einem eventuellen
Gegenbeweis die Annahme gilt: wir haben im Gesäuse einen Urwald!
Der Autor hat mit der Bearbeitung früher und oft schwer lesbarer Originalquellen eine
unerhörte Mühe auf sich genommen. Und auch das Lesen wird einige Mühe kosten,
trotz übersichtlicher Gliederung und flüssiger Schreibweise. Mein Rat: benutzen Sie ab
dem ersten für Sie nicht verständlichen Wort das umfangreiche Glossar am Ende des
Buches, so wie die angefügte Erklärung der alten Maße und Gewichte. Aber lesen Sie
das Buch auf alle Fälle zu Ende, es zahlt sich aus.
Forstgeschichte einmal anders gesehen:
Jürgen Thum
St.Gallen, 2005
Nicht die Holznutzung, sondern der Wald im Mittelpunkt
Wie erging es den Wäldern im Gesäuse vom Mittelalter bis zur Gegenwart? Diese Fragestellung wird zwar weitgehend im Sinne der herkömmlichen Forstgeschichte abgehandelt,
doch die Sichtweise soll sich nicht bloß auf den Nutzen der Forste beschränken, sie soll
weiter gefasst sein, und das aus mehreren Gründen:
Das im Gesäuse so divergierende Problem Weide gegen Wald stellt sich aus der Sicht der
Forstgeschichte eindeutig dar: Almrodung, Vergrößerung der Weideflächen, Waldweide
waren die ärgsten Schädlinge des Waldes. Doch in ökologischer (oder kulturhistorischer)
Sichtweise sind die Almen für die Artenvielfalt von Fauna und Flora äußerst wertvoll, und
heute können beweidete Wälder von Seite des Naturschutzes sinnvoll sein.
Ein „nicht aufgeräumter Wald“, wie er im Waldmanagement des Nationalparks Gesäuse mit
seinen vermehrten Totholzanteilen Platz haben soll, ist für die wirtschaftliche Perspektive
der Forstwirtschaft ein Mangel, für die Ökologen dagegen ein erstrebenswertes Ziel.
Zahlreiche Konflikte zwischen Wald und Benutzern in Vergangenheit und Gegenwart
wurden und werden aus verschiedenen Blickwinkeln gesehen. Der forstwirtschaftliche
Aspekt ist nur einer davon. Deshalb ist es auch heute noch schwer zu beurteilen oder
zu werten, was nun tatsächlich dem Wald genutzt oder geschadet hat. Hingegen ist es
möglich aufzuzeigen, unter welchen Umständen Wald durch verschiedene Nutzungsarten verändert wurde. Diese Fragestellung nähert sich eher der „landscape-history“
an als der reinen Forstgeschichte.
Das Gliederungsproblem:
Forstliche Monographien kämpfen mit dem Problem der Strukturierung des komplexen
Themas Wald. So hat Franz Hafner seine Monographie „Steiermarks Wald in Geschichte
und Gegenwart“ 1 zur Hälfte chronologisch, zur Hälfte jedoch themenorientiert aufgebaut.
Die dadurch notwendigen dauernden Verweise und Zeitsprünge sind für den Lesefluss
störend. Deshalb habe ich mich zur chronologischen Methode entschlossen und nehme
in Kauf, dass Nutzungsgeschichte, Forstfrevel, Waldbeschreibung und Forsttaxation
mitunter nebeneinander stehen. Doch diese synchrone Darstellung ermöglicht auch,
die komplexe Vernetzung der verschiedenen Interessen in einer waagrechten Zeitebene
anschaulich darzustellen.
Die zeitliche Abgrenzung bis 1900 ist aus folgenden Gründen gesetzt:
Zum Ersten hört die hauptsächliche Nutzungsart der Wälder im Gesäuse, die Umwandlung
zu Holzkohle für die Montanindustrie, etwa um 1900 auf, die Ära der Nutzholzwirtschaft
beginnt. Zum Anderen sind im Gesäuse die letzten 100 Jahre Forstgeschichte von den
Steiermärkischen Landesforsten geschrieben worden, eine Erfolgsgeschichte, deren
Würdigung eine eigene Monographie rechtfertigt. Immerhin sind die letzten zwei
Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts als Schlusspunkt der vorliegenden Arbeit ausführlich
beschrieben. Dort wurden – zuerst von den Forstpionieren der „Alpine Montan-AG Eisenerz“ (Innerberger Hauptgewerkschaft), dann eigenständig von den Steiermärkischen
Franz Hafner: Steiermarks Wald in Geschichte und Gegenwart. Eine forstliche Monographie.
Wien: Öst. Agrarverlag 1979. (= Hafner)
1
7
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Einleitung
Landesforsten – die Voraussetzungen für jene neuen Nutzungs-, Bringungs- und Kultivierungsarten erarbeitet, die bis zum 2. Weltkrieg Gültigkeit hatten.
Örtliche Abgrenzung
(Vgl. die Karte im Nachsatz!)
In Monographien über größere Einheiten hat sich gezeigt, dass die Grundfrage: Was
hat den Wald im Laufe der Geschichte am stärksten beeinflusst? nur allgemein beantwortet wird, da die regionalen Eigenheiten in einer umfassenden Sichtweise zu sehr
vernachlässigt werden. So ist für die Steiermark die zu starke Laubstreunutzung als
extrem waldschädigend dargestellt worden, die in unserer Region jedoch nur eine geringe Rolle spielte. Umgekehrt wird die Zurückdrängung des Waldes durch „Einfänge“
der Untertanen nur am Rande erwähnt, die im Gesäuse eine sehr große Rolle spielte.
Auch die starke Auslichtung durch unsachgemäße Plenterung in Siedlungsnähe oder
durch Bauernkohlung ist in der überregionalen Literatur bisher kaum erwähnt. Der
Grassbezug von Untertanen, aber auch von Hieflauer Köhlern, ebenfalls in einschlägigen
Publikationen kaum beschrieben, war für die Nadelwälder im Gesäuse sehr schädlich,
man suchte um Abstellung dieser Waldnutzung (so ersetzte man die Grassabdeckung
bei Meilern durch Löschkohl).
Die enge Begrenzung des Untersuchungsgebietes auf etwa 12.000 Hektar, mit den
Grenzen des Nationalparks Gesäuse zum großen Teil identisch, ist aus mehreren Gründen vorteilhaft:
Das Waldgebiet bildet eine räumliche Einheit, auf drei Seiten durch Gebirgskämme vom
Siedlungsgebiet und von anderen Forstrevieren abgeschlossen. Die südliche Begrenzung – identisch mit den Nationalparkgrenzen – reicht bis in das Siedlungsgebiet von
Johnsbach hinab und wird zusätzlich durch Einforstungen in der Almzone „angenagt“.
Hier werden die verschiedenen Nutzungsinteressen von Grundeigentümer, Grundnutzer
und privaten Bauern besonders deutlich. Im ehemals kaum besiedelten Durchbruchstal
der Enns prallten dagegen die gegensätzlichen Ansprüche des Stiftes Admont und des
Landesfürsten aufeinander. Schlägerungen durch die Innerberger Hauptgewerkschaft,
Holztrift auf der Enns bis zum Hieflauer Rechen, gewerkschaftliche Holzarbeit sind im
Kessel um Gstatterboden sehr deutlich herauszuarbeiten.
In historischen Querverweisen wird hin und wieder mit der allgemeinen Waldgeschichte
der Steiermark verglichen. Als „Brennpunkt“ – angesichts des Hieflauer Rechens mit
den glühenden Kohlenmeilern im wahrsten Sinne des Wortes zu verstehen – eignet
sich die enge Fokussierung auf wenige Hektar am besten. Ist doch durch die ausgezeichnete Quellenlage eine sehr detaillierte Untersuchung bis zur Reviergröße möglich.
Erst dadurch ist der exakte Zustand der Wälder im Gesäuse im Laufe der Jahrhunderte
nachvollziehbar.
Nicht zuletzt kann durch die enge Begrenzung ein Ausblick auf die Sonderstellung der
Wälder im Nationalpark eingegangen werden.
Archivsuche bringt neue Ergebnisse
Der ausgezeichneten Forstgeschichte der Steiermark von Franz Hafner nachzueifern
ist ein kühnes Unterfangen. Dennoch sind mir ergänzende und sogar neue Ergebnisse
zur Forstgeschichte gelungen. Grund dafür ist die Konzentration auf ein enges Untersuchungsgebiet, dessen schriftliche Quellen in erstaunlicher Dichte in den Archiven liegen.
Mein Prinzip: möglichst zurück „ad fontes“ – zu den ursprünglichen (handschriftlichen)
Quellen, und erst dann zu Vergleichszwecken zur Sekundärliteratur – erfordert eine
Einleitung
sehr aufwändige Quellensuche. An dieser Stelle sei
den Hütern dieser Schätze (Dr. Johann Tomaschek
für das Stiftsarchiv Admont, DI Dr. Jürgen Thum und
DI Andreas Holzinger für das Archiv der Steiermärkischen Landesforste und den Damen und Herren im
Steiermärkischen Landesarchiv für das Teilarchiv VA
Eisenerz) herzlich für ihre Mühe gedankt. Selbst wenn
das Graben in den Archivalien oft unergiebig ist und
verdrießen kann, finden sich manchmal aufschlussreiche
Die Archive bergen eine Fülle von noch nie
Schriftstücke, welche plötzlich einen neuen Aspekt auf verwendetem Material (hier Stiftsbibliothek
Admont mit Dr. Tomaschek).
die Forstgeschichte bieten.
Neue Akten in alter Schrift und Aquarellzeichnung (hier eine Okularskizze von 1848).
Was bieten die folgenden Seiten Neues?
In Stichworten:
◆
neue Ergebnisse zur angeblichen Senkung der Waldgrenze,
◆
engere Ursachenverknüpfung zwischen Alm- und Forstwirtschaft
◆
Ausweitung der Interessenten an der Ressource Holz
◆
Ursachen der Waldschädigung im Detail
◆
Besonderheiten beim Schlagbrennen
◆
die enorme Rolle der Bauern als Holzkohlenerzeuger
◆
bisher unveröffentlichte Waldbeschreibungen im Detail
◆
den schriftlichen Nachweis für den „Urwald“ Zinödl
◆
den Aufbau einer Forstorganisation Ende des 19. Jahrhunderts
◆
die Veröffentlichung der ersten Forstkarten mit wertvollen Details
Damit könnte diese Forstgeschichte, wenn auch regional auf den Raum zwischen Admont
und Eisenerz beschränkt, doch für die nationale Forstgeschichte von Interesse werden,
indem die vorliegenden neuen Fakten mit denen anderer Waldregionen verglichen
werden. Denn Forstgeschichte ist weitaus vielfältiger und unterschiedlicher als bisher
angenommen.
9
10
Die Anfänge
Die Anfänge
Die Anfänge
Erz den Wäldern nachgetragen
In der Grauwackenzone südlich des Gesäuses wurde in der Bronzezeit Kupfer abgebaut
– damals große Mengen dieses begehrten Metalles. Die Montanarchäologen berechnen
die gewonnenen Mengen als die größten im gesamten Ostalpenraum – eine regelrechte
Montanindustrie mit dem Höhepunkt um 1500 vor Christi Geburt.
Die Wälder dienten damals als Rohstoffquelle. Für die Verhüttung von Kupfererz waren
Temperaturen bis zu 1.500 Grad erforderlich. Holzkohle in Mengen wurden dazu benötigt
– in so großen Mengen, dass die Wälder südlich des Johnsbachtales zur Verkohlung bald
nicht mehr ausreichten. So trug man vermutlich das Erz in Butten in die benachbarten
Waldzonen im heutigen Almgebiet der NeuburgAlmen nordöstlich des Johnsbachtales – bereits in
der Zone der Kalkalpen. Dort fanden Archäologen
Schmelzöfen, Halden von Schlacken und unverbrauchte Kohle. Die auch heute noch sichtbaren
„Zunderflecken“ im Hochwald sind wegen der
giftigen Kupferverbindungen vegetationsfrei. Sie
zeugen von der Bedeutung des Rohstoffes Holz
bereits vor 4.000 Jahren.
Die neueste Fundstelle von prähistorischer Kupferverhüttung, über die der Autor im Sommer 2004
buchstäblich gestolpert ist, gibt allerdings den
Montanhistorikern Rätsel auf: Der Kupferschmelzplatz „Hüpflingeralm“ inmitten der Kalkberge ist zu
weit von den Schürfstellen südlich von Johnsbach
entfernt. Die obige Überschrift scheint für diese
Fundstelle nicht mehr zu gelten. Gab es vielleicht
dort noch unbekannte Kupfervorkommen? Ein
40 cm dicke Holzkohlenschicht in einem
montanhistorisches Forschungsprojekt des Natioprähistorischen Grubenmeiler bei einem
nalparks soll hier neue Erkenntnisse bringen.
Kupferschmelzplatz im Gesäuse.
2000 Jahre eine historische Lücke
Wenig ist uns in der Obersteiermark von der Bronzezeit bis zum frühen Mittelalter
bekannt. Wo standen die Verhüttungsöfen für das berühmte „norische Eisen“? Bauten
die Römer in Hall bei Admont Salz ab? Kannten die slawischen Einwanderer im Paltenund Ennstal Blockhütten?
550-750
Die Waldgrenze auf der Plesch, dem slawischen „Glatzenberg“
Wir wissen es nicht. Von den Siedlungen der Slawen an den Schuttkegeln des Palten- und
Ennstales zeugen nur mehr Namensreste, einige Flurnamen für Berge und Bäche weisen
auf slawische Besiedelung im Admonttal hin: Essling, Ziernitz, Plesch. Der letztgenannte
Waldberg „Plesch“ bedeutet „Glatzenberg“, also einen Waldberg, dessen Kuppe unbewaldet ist. Neben dem Pleschberg bei Hall liegt noch eine zweite Plesch, nämlich der
Pleschkogel zwischen Johnsbach und Radmer, im weiteren Untersuchungsgebiet.
Untersuchen wir den Waldbewuchs der beiden Pleschberge: Die Plesch in der Gemeinde
Hall ragt mit ihrer kahlen Kuppe (1720 m Seehöhe) knapp über die Waldgrenze hinaus,
Der „ Glatzenberg“ mit seiner Waldgrenze.
die Waldgrenze schwankt dort zwischen 1600 und 1700 m. Ganz ähnlich der Pleschkogel
zwischen Johnsbach und Radmer: Etwa 1690 m hoch, sind (von Radmer aus gesehen)
lediglich die letzten 100 Meter kahl. Wir dürfen davon ausgehen, dass die Pleschberge mit ihrer kahlen Glatze zur Zeit der slawischen Namensgebung eine ähnlich hohe
„Waldkrause“ wie heute hatten, dass sie zumindest auf keinen Fall einen bewaldeten
Gipfel aufwiesen.
Wäre nun (ganz egal ob klimatisch bedingt oder von Menschenhand verursacht) seit
dem 8. Jahrhundert die Waldgrenze bedeutend gesunken, so müssten diese Berge
heute etwa 300 m hohe kahle Flanken aufweisen. Da dies aber in den vergangenen 200
Jahren nachweislich nicht der Fall ist (Kartenaufnahmen beweisen dies), ist der Schluss
zulässig, dass die Waldgrenze in unserem Untersuchungsgebiet seit etwa 1.300 Jahren
nicht wesentlich gesunken ist. Die derzeit in der Forstgeschichte tradierte (aber nicht
bewiesene) Lehrmeinung von der herabgedrückten Waldgrenze sollte zumindest neu
überdacht werden.
(Über die angeblich von Menschenhand herabgedrückte Waldgrenze siehe weiter unten
unter 1529 „Senkung der Waldgrenze durch Almwirtschaft?“.)
Die „bairisch-fränkische“ Kolonisation im 8. Jahrhundert muss ebenfalls aus Flur- und
Siedlungsnamen erschlossen werden, Urkunden darüber fehlen. Erst im 9. Jahrhundert
beginnen schriftliche Quellen etwas zu „tröpfeln“, sie geben uns spärliche Hinweise
über Güter im Admonttal.
Jakob Wichner: Geschichte des Benediktiner-Stiftes Admont. Bd I 1874 (= Wichner I), S. 223,
Urk. 1 v. 1. Okt. 1860.
2
11
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860
Die Anfänge
Klosterwälder
Die ersten schriftlichen Quellen
Klosterwälder
Die ersten Hinweise über Waldbesitz reichen 1150 Jahre zurück. Um 860 schenkte König
Ludwig der Deutsche dem Grafen Witagowa zwölf dienstbare Mansen (Güter) samt Weiden
(pascua), Wäldern (silvas) und Wasserrechten (aquas) „in Admundi valle“. 2
931 wurden die Salinen von Hall erstmals erwähnt. In einer „patella“ (Salzpfanne) erwärmte man die Sole bis zum Siedepunkt. Sudholz benötigte man in großen Mengen.
Damit verbunden war bereits eine intensive Waldnutzung im Admonttal.
Lange vor der Klostergründung gab es also Siedlungen und Wirtschaft im Admonttal.
Aus den Wäldern holte man Bau-, Brenn- und Zeugholz. (Zeugholz wurde für Werkzeuge
und Fahrzeuge vornehmlich von den Wagnern gebraucht. Meist wurde Eschenholz dazu
verwendet.)
Die Wälder zur Zeit der Klostergründung
Die Namen silva und forestum für Wald oder Forst
In den historischen Quellen werden die beiden Begriffe Forst und Wald gleichbedeutend
verwendet. Seit dem Mittelalter wurden herrschaftliche Wälder wahlweise auch als
Forste bezeichnet – ursprünglich Waldgebiete des Königs, dann nach den Schenkungen
jene der Grundeigentümer. Mit dem heutigen Begriff „bewirtschafteter Wald“ hatte der
damalige Forst wenig gemeinsam. Wenn in den folgenden Quellen die Namen „silva“
und „forestum“ auftauchen, so bedeuten sie für die Zeitspanne von 1074 bis 1871 das
Gleiche: Wälder des Grundeigentümers, des Stiftes Admont. Dem entsprechend sind
bis in das 19. Jahrhundert auch die Verwaltungsnamen für die Wälder austauschbar:
Forstamt, Waldamt, Forstbeamter, Waldbereiter. 3
3
Die Absicht der vorliegenden Arbeit, die Veränderung des Waldes in den Mittelpunkt zu stellen
und nicht so sehr deren forstliche Nutzung, würde sowohl dem Terminus Waldgeschichte wie auch
Forstgeschichte entsprechen. Nach neuerer Terminologie bedeutet Waldgeschichte die ökologische
Untersuchung der Wälder seit der letzten Eiszeit. Die historische Entwicklung der Waldnutzung wird
als Forstgeschichte bezeichnet. Ich will mich dieser Begriffseinengung, die übrigens auch von
manchen Forsthistorikern abgelehnt wird, nicht anschließen.
(Vgl. dazu http:/www.sihlwald.unizh.ch/works/publicat/waldamt/waldplan/002)
1074
Das Stift Admont erhielt große Teile der Güter der Gräfin Hemma als Dotation, darunter
forestem de Edilscach usque in medium fundum Frodnize cum omni utilitate sive venationum vel piscationum vel cujuslibet questus,4 also den Forst von Selzthal bis zur Mitte
der Frenz mit allem Nutzen der Jagd, des Fischfanges oder jeglichen Erwerbs ...
Wenig später wurden alte und neue Dotationsgüter genauer benannt. Die nördlich
(linksseitig) der Enns gelegenen Wälder etwa von Ardning über die Buchau bis zur Laussa
(heute Grenzfluss zu Oberösterreich) gehörten dem Stift Admont „mit allen Neubrüchen“,
Zehenten und Alpen. An der Süd- und Ostseite unseres Untersuchungsgebietes verlief
die Grenze folgend: Alpes, que dicuntur Calwingalb et Pladinalb cum suis omnibus
descensibus in fluvium Jonspach et Jonspach cum suis decursibus. Hartwigespach ab
alpe Niwenpurch cum suis decursibus in Anesum. Item de petra, que dicitur Want ... 5
Unter „Calwingalb“ ist nicht der Kalblinggipfel,
sondern der Lahngang mit dem Kalblinggatterl
zu verstehen, die „Pladenalpe“ dürfte dem Blaseneck entsprochen haben. Die Neuburgalpe
ist damals bereits als Alm benutzt worden, ein
wichtiger Hinweis auf die Rodungsgeschichte
des Gesäuses. Mit „Petra que dicitur Want“
umschrieb man den Wandaufelsen im Nordosten des Gesäuses.
Die Neurodung der Neuburgalpe könnte mit
der 2. bairischen Siedlungswelle im 12. Jahrhundert zusammenfallen. Dies führt uns zur
Frage, wann und in welcher Art durch Rodung
der stärkste Eingriff in die ursprünglichen
Das Idealbild der rodenden Mönche:
Relief am Prälaturportal
Wälder erfolgt ist.
Vom Roden der Wälder
forestem de Edilscach usque in medium fundum Frodnize cum omni utilitate sive venationum ...
(den Forst von Selzthal bis zur Mitte der Frenz mit allem Nutzen der Jagd ...) Stiftsbibliothek Admont,
Cod. 475 ca 1230: die sogenannte „Gründungsurkunde“, eigentlich das Verzeichnis der vom Klostergründer
Erzbischof Gebhard im Jahre 1074 übergebenen Güter.
13
Das hin und wieder auftauchende Bild von den Mönchen, die neben ihren Seelsorgsund Bildungsaufgaben auch die Wälder rodeten und den Bauern die Landwirtschaft
beibrachten, ist stark überzeichnet. Jene bairischen Bauern, die im 12. Jahrhundert in
einer Art „zweiter Kolonisation“ aus dem Norden und Westen zuzogen und Waldstücke
zu Siedlungszwecken rodeten, kamen in ein bereits besiedeltes Land. Sie wichen meist
in unzugängliches oder höher gelegenes Waldgebiet aus. Sie waren angewiesen, ihre
„Neubrüche“ (neue Rodungen) nicht zu sehr auszudehnen. Dem Stift waren diese neuen Untertanen willkommen, da sie Abgaben zu liefern hatten und die Neubrüche als
Ackerland Zehent abwarfen. Sie unterstanden der Gerichtsbarkeit des Stiftes.
In den Urkunden hieß das Roden „silvas runcare“ oder „saltus excidere“ 6.
In Grenzbereichen zu anderen Lehensmännern (Untertanen des Stiftes) konnte bei solchen Waldrodungen schon einmal ein Streit über Besitzgrenzen ausbrechen: Udalricus
ecclesiae nostrae custos, de monte super jacente duo novalia runcare cepit, sed Hartnidus
(ein angrenzender Lehensmann im Paltental) ... violenter runcationem illam prohibuit. 7
Wichner I S. 229, Urk. 6 c. 1106.
Wichner I S. 246, Urk. 15 v. 10. Okt. 1139, im Cod. 475 p. 63.
6
Wichner I S. 237, Urk. 9: c. 1106, im Cod. 475 p. 113.
7
Wichner I S. 74.
4
5
1109
14
Klosterwälder
(Udalrich, ein Lehensmann unserer Kirche, begann vom darüber liegenden Berg – Berg
bedeutet hier wie überhaupt im Gesäuse ein Waldstück, nicht eine Bergspitze – zwei
Neubrüche zu roden, doch Hartnid versuchte jene Rodung mit aller Macht zu verhindern)
Der stiftische Lehensmann hatte südlich des Lichtmessberges ins Paltental hinunter seine
zwei Rodungen geschlagen, war jedoch mit einem unterhalb angrenzenden Lehensmann
in Streit geraten. (Das Stift bekam in diesem Fall Recht).
Das Holzregal des Landesfürsten
Im Mittelalter nahm das Eisenwesen mit dem Übergang von Renn- zu den größeren
Stucköfen einen steten Aufschwung. Eisenschmelzöfen in der Umgebung von Eisenerz,
„Innerberg“ genannt, benötigten neben gutem Erz vor allem eines: Holzkohle in Massen. Erschwerend kam hinzu, dass dieses in Eisenerz erzeugte Eisen in den zahlreichen
Hammerwerken der „Eisenwurzen“ weiterverarbeitet wurde. Hammerwerke benötigten
Wasserkraft und vor allem: Holzkohle in Massen.
Das Dotationsgut der Admonter
Stifterin Hemma von Gurk schloss
alle Wälder von Selzthal im Westen
bis nach Hieflau und weiter nördlich die Forste im Einzugsbereich
der Salza ein. Das bedeutete:
Admonter Wälder lagen bald im
Einflussbereich der Eisenindustrie.
Der Landesfürst, der das Eisenregal ausübte, machte sein Recht
geltend, dass „kein Privater es
Der „Sachsenspiegel“, ein Gesetzeswerk in gezeichneter Form aus dem wehren dürfe, daß landesfürstliJahre 1221. Der König beanspruchte den Wald und die Jagd.
che Bergwerke in seinen Forsten
Holz schlagen“. Der Wald, auch der Privatwald des Stiftes Admont, wurde dem Berg- und
Hüttenwesen untergeordnet. Wald-, Hammer- und Bergwerksordnungen machten vom
Recht, die Wälder dem Bergbau zu „reservieren“, Gebrauch. Konkret bedeutete dies
im Gesäuse: Wenn der Bedarf des Stiftes Admont mit Brenn, Bau-, Zeug- und Sagholz
gedeckt war, wenn die Untertanen des Stiftes ihr Holz für die Bauernhöfe und vor allem
für ihre Almen im Holzverlass veranschlagt hatten, wenn die Hammerwerke der Herrschaft ihre Kohlholzschläge beansprucht hatten, wurde der Überschuss für Eisenerz
„reserviert“. Im gesamten Waldgebiet Admonttal und Gesäuse lag dieser Überschuss
etwa bei 50 Prozent , im Gesäuse dagegen wegen der dünnen Besiedlung und der für
das Stift Admont ungünstigen Bringungsmöglichkeiten weitaus höher.
Das „Holzregal“ des Fürsten war zwar grundsätzlich unbestritten, die Durchführung jedoch
nicht geregelt. Es machte einen großen Unterschied, ob das vom Stift nicht benötigte
Holz an die Eisenwerke weitergegeben wurde oder ob die „Innerberger“ im Admonttal
ohne Wissen des Abtes ganze Wälder kahlschlugen. Zudem war nicht festgelegt, ob
und in welchem Ausmaße das Stift für das geschlägerte Holz finanzielle Abgeltung
erhielt. Zeitweise sah der Landesfürst die Admonter Wälder sogar als sein Kammergut
an. Diese Unklarheiten bewirkten einen Jahrhunderte dauernden Streit um Waldrechte.
Der Archivar P. Jakob Wichner nannte ihn die „mater septem dolores“ (Mutter der sieben Schmerzen). Seitenlang schrieb er in seiner „Geschichte des Benediktiner-Stiftes
Admont“ seinen Ärger über 500 Jahre Ungerechtigkeit von der Seele. Bis 1871 währte
diese Auseinandersetzung.
Bereits im 14. Jahrhundert hatte Admont mit Eisenerz um stiftische Wälder westlich von
Hieflau zu streiten.
Klosterwälder
Streit zwischen dem Stift und
dem Landesfürsten um Nutzungsrechte
15
1392
Strittig waren die Wälder von Gstaderhals unz an den halbenStain enhalb und disshalb
der Enns. Bis zu einer endgültigen Ordnung durfte nach Anordnung des Landesfürsten
niemand im strittigen Wald Holz hauen. Daran hielten sich die Admonter jedoch nicht,
uber daselb verpot haben des abbts leute bisher in dem obgenanten holz nach irer notturft gearbeit. 8 (Trotz des Verbotes haben die Untertanen des Abtes im benannten Wald
zu ihrem Hausgebrauch Holz geschlägert. – Vermutlich hat sich der Scheibenbauer, der
einzige Untertan des Stiftes im strittigen Gebiet, nicht an dieses Verbot gehalten. Die
Eisenerzer werden 130 Jahre später wegen der Eigenmächtigkeiten des Scheibenbauers
wiederum Klage führen, siehe unten.)
Um die in der Karte grau gezeichneten Waldungen links (nördlich)
der Enns wurde gestritten. (Karte aus dem 19. Jh.)
So erlaubte Herzog Albrecht III. den Eisenerzern, daz sy nu furbaz das obgenant holz zu
unserm eisenerzt nach iren frumen, wie in das fueget, arbeiten sollen. 9 (… dass sie ab
nun das Holz aus den obengenannten Wäldern zu ihrem eigenen Nutzen und Belieben
schlägern dürfen und sollen.)
Da nicht erwähnt wird, dass die Wälder weiterhin strittig sind und auch keine weitere
Verhandlung in Aussicht gestellt ist, so war damit den Eisenerzern das Nutzungsrecht
über den langgezogenen Waldgürtel links der Enns zwischen der Hartelsgrabenbrücke
und der Wandau zugesprochen. Es ist klar, dass Admont diesen weit entfernten unzugänglichen Waldbesitz kaum für sich selbst nutzen konnte, wohl aber der dort ansässige
Untertan Scheibenbauer. Dieser hielt sich nicht an den landesfürstlichen Befehl, sondern
er trieb sein Vieh weiterhin in diese Wälder ein, er gewann Grass durch das Schneiteln
und schlägerte sein Brenn-, Bau und Zeugholz.
Mit dieser Urkunde begann der Streit um Nutzungsrechte in den Wäldern des Gesäuses,
er sollte fünfhundert Jahre lang, bis zum Jahre 1871 schwelen.
8
9
Wichner III S. 384, Urk. 500 v. 26. Jänner 1392.
Ebda.
1499
16
um 1500
Wälder für Eisenerz
Wälder für Eisenerz
Instruktion des Kaisers Maximilian
an den Waldmeister zu Eisenerz
Kaiser Maximilian beanspruchte das Holzregal, ja er und seine Nachfahren sahen in
den stiftischen Wäldern eine Art Kammergut (siehe unter 1528). Der Waldmeister solle
die Entnahme von Hölzern grundsätzlich verbieten, das Jungholz besonders schonen
und gereuter und prannten (das Ausreißen von Jungpflanzen und das Abbrennen von
Flächen mit Jungwuchs, also Waldrodung) verbieten. Namentlich in der langen Liste der
beanspruchten Wälder sind im Gesäuse genannt: Härtelspach, das Sultzkar, den Staderhals ennhalb und herdisshalb der Enns mit allen greben und zutelern. 10 (Staderhals
= heutige Hochscheiben)
1502
Wälder für Eisenerz
Holz, das im Ennstal Gstatterboden aufwärts im Admonttal bis zur Grenze der vom
Landesfürst beanspruchten Waldungen bei Mandling gehackt wurde, konnte sehr
einfach auf dem Wasserweg bis nach Hieflau gebracht werden. Hieflau, der Grenzort
zwischen der Innerberger und Admonter Herrschaft, erlangte damit für das Schicksal
des Admonter Holzes entscheidende Bedeutung. Der Landesfürst erkannte den Wert
der Enns und auch der Salza für den Holztransport. Was lag näher, als bei Hieflau und
später bei Großreifling große Rechen zu bauen, die das getriftete Holz auffingen? Der
Kommissionsbericht von 1502 zur Begründung der Erbauung des Triftrechens war eindeutig positiv. Im Admonttal, besonders bei Ardning, gebe es genug schlagbaren Wald.
Über unser Untersuchungsgebiet wurde geurteilt:
Abstockungsverträge
Eisenerz benötigte das Holz zur Kohlenerzeugung aus den Admonter Wäldern immer
dringender, sei es legitimiert durch die Ausübung des Holzregales oder durch Abstockungsverträge. Bereits Ende des 14. Jahrhunderts bewilligte das Kloster dem Conrad
Perausch, durch zehn Jahre hindurch gegen Entrichtung des Holzzehents einen Wald „In
dem Staderpach“ abzustocken, soweit alz ez daz regenwazzer mit fliezzen umbvangen
hat und in den Staderpach saygt. 11
Die Holzbringung kann vor dem Bau des Hieflauer Rechens wohl nur zu Kohlstätten im
Bereich von Gstatterboden und in den Schlägen im Hartelsgraben erfolgt sein. Damals
bestand bereits ein Saumpfad, auf Saumpferden wurde die Holzkohle nach Eisenerz
gebracht.
Vermutlich war im 15. Jahrhundert der Gstatterbodner Kessel mit den Waldungen flussabwärts (Kummer, Boding, wohl auch Scheiben) „verhackt“ und in den Gunstlagen
abgeholzt.
Unnter Admund auf der Enns hintz an das Ort, da man den Rechen slahen (= bauen) sol,
sein an beiden Orten vil schöner Örter und Gehültz. Die all guet auf den Risn
(= Riesen) auf die Enns zu bringen sein, und nahent bei der Hannd.12
Admont spürte die Folgen sehr bald: Holz aus seinen eigenen Wäldern links und rechts
der Enns wurde „ennsbringlich“, ebenso das seiner Forste im Salzatal. Der Landesfürst
reservierte sich also das Recht, im Großteil der Admonter Wälder Holz zu schlagen und
zu dem Rechen nach Hieflau zu triften.
Der Hieflauer Rechen
Symbolhaft hat der Zeichner (im Jahre 1790) die Holzriese und den Rechen Hieflau in einem Bild vereinigt.
In Bildmitte die liegenden Meiler auf der Lend.
Hafner S. 37.
11
StLA, Kommissionsbericht v. 20. Juni 1502, abgedruckt bei Hafner, Steiermarks Wald, Abb. 20.
Der Rechen, 1572 vom Wasserbaumeister Gasteiger neu erbaut, hielt bis etwa 1900
(hier auf einer alten Ansichtskarte).
10
12
StiAA G-4b 1503, Verlassholz Eisenerz.
17
18
1503
Wälder für Eisenerz
Abstockung des Hartelsgrabens
Nicht zufällig finden wir bereits ein Jahr nach dem Baubeginn des Hieflauer Rechens im
Admonter Archiv Aufzeichnungen über das für Eisenerz zu fällende Holz. Bemerkenswert
ist, dass erstmals in den Hochlagen im Hartelsgraben, höher oben im Sulzkar und in
den höchsten Karen unter der Gsuchmauer geholzt wurde. Nun konnte man das Holz
in Riesen zur Enns hinab rutschen lassen. Im neuen Rechen bei Hieflau wurde das Holz
geländet und auf der „Länd“ verkohlt. – Die vorliegenden Abstockungsverträge gehören
zu den ältesten forstlichen Quellen und enthalten gleichzeitig sehr frühe FlurnamenNennungen im Hartelsgraben.
peter des florian sun in der Hifflau ain
ordt holtz an der gsuechmaur klämlän
(Klammlahn nicht mehr lokalisierbar)
ab hintz an dy sulzkhar prugkhn. 13
(Peter, der Sohn des Florian in Hieflau,
ein Waldstück an der Gsuchmauer
bis hin zur Sulzkarbrücke.) Das Holz
wurde dem Untertan „verlassen“,
also gegen Stockzins zur einmaligen
Abstockung überlassen. Auch auf dem
Scheicheck und den Hartelsgraben
abwärts wurde gehackt. Vermutlich
wurde bereits damals eine Holzriese
durch den unteren steilen Teil des
Hartelsgrabens gebaut. Das Holz des
oberen großen Waldkessels zwischen
„Höll“ und Hüpflingeralm wurde vor
Ort verkohlt und über den Waagsattel
(damals Eibensattel) nach Hieflau
und weiter nach Eisenerz gebracht.
Diese Zweiteilung der Bringung bestand bis zum Bau der Fahrstraße im
Jahre 1892.
1516
Vergeblicher Einspruch gegen den Rechen
Vergeblich erhob Admont Einspruch gegen den Bau des Hieflauer Rechens. Kaiser Maximilian beharrte auf seinem Recht. Die eisenharte Antwort des „letzten Ritters“ lautete:
Maximilian von gotts gnaden Romischer Kayser etc.
Erwirdiger fürst rat lieber andechtiger (Gemeint ist der Abt von Admont). Alls wir an
der Enns zu unnser arbeit im Eysenerzt bey Lewben ain rechen slagen lassen, und die
notturfft erfordern will, die weld(er) darzu niderzuhacken damit der rechen holz nit
fewre („notdurft“ = Notwendigkeit, „feiern“ bedeutet hier untätig sein), und die arbeit
an holtz und kol nit abgang leide, und aber die maisten weld(er) hinauf nach der Enns
zu dem gotzhaws Admund deiner verwaltung gehörig demselben rechen am negsten
gelegen sein, demnach und dieweil unns dann alls herren und lanndsfürsten dieselben
und annder swarzweld zu unnser notturft neben anndern unnsern fürstlichen oberkeiten,
alls lanndstewrn, lanndtraysen, wiltpeenen, und anndern allzeit bevorsteen, begern wir
an dein andacht mit ernnst befelhenndt, du wellest ... zulassen, pramholz zu demselben
13
StiAA G-4b 1503, Verlassholz Eisenerz.
Wälder für Eisenerz
19
rechen in denselben Admundischen welden niderzuslagen, und jnen das nit weigern noch
verzeihen alls du in crafft obangezeigter unnser fürstlichen oberkeit zu thun schuldig
bist ... (Pramholz = Triftholz) 14
Streit um den Kohlzins
1528
Das war eine Antwort „in Fraktur“. Doch es sollte noch schlimmer kommen. Der Enkel
des inzwischen verstorbenen Kaisers Maximilian, Erzherzog Ferdinand, stellte sogar in
Abrede, dass das geschlagene Holz durch den herkömmlichen Zins (Plachenpfennig,
Wald- oder Kohlzins) bezahlt werde. Am 2. Okt. 1528 erließ Ferdinand an seine Amtleute
die Weisung, den admontischen Offizialen aufzutragen,
das sy den waldt- oder kolzins unverzogenlichen abschaffen, und die radmaister deshalben unbeschwart halten, angesehen das die hoch und schwarzwaldt uns als herrn
und landsfuersten zusteen. 15 Der Abt dürfe keinen Kohlzins mehr fordern und müsse
alles Holz, welches über den Hausbedarf des Gotteshauses sei, ohne Einrede zum
Rechen abgeben.
Der Großreiflinger Rechen (bereits 1533 erwogen, 1570 von Hans Gasteiger erbaut) vollendete schließlich das Werk von Kaiser Maximilian: Die Admonter Wälder standen nun
voll unter dem Holzregal des Landesfürsten und wurden quasi als Kammergut, also als
eigener Besitz des Landesfürsten, angesehen.
Waldverwüstungen durch Untertanen
Da Admont nun nicht einmal mehr mit einem Stockzins entschädigt wurde, sah es auch
keine große Veranlassung, die Wälder im Gesäuse besonders zu beaufsichtigen. (Seit
dem 12. Jahrhundert übten Waldhüter (custos silvae), Waldmeister (nemoris magister),
später Forstverwalter (procurator saltus) die Aufsicht in den Klosterwäldern aus. Nun
jedoch brach offensichtlich dieses Verwaltungssystem zusammen, wohl verbunden mit
14
StiAA G-5 1516: Kaiser Maximilian ermahnt den Abt zu Admont, die Holzschlägerung durch
landesfürstliche Amtleute in den Klosterwäldern nicht zu beirren. Orig. Papier im Stiftsarchiv.
15
Wichner IV S. 88.
1529
20
Wälder für Eisenerz
dem wirtschaftlichen Niedergang des Stiftes in der Reformationszeit. Juli 1529 erging an
Abt Christof ein landesfürstlicher Erlass: Man habe in Erfahrung gebracht, dass durch
des Klosters Untertanen in den zum Rechen Hieflau reservierten Wäldern mit hakhen,
gereut brenen, viehwaiden, auch in ander weg grosse ... verwustung beschehen sollen,16
das könne man nicht länger dulden.
„Gereut brennen“ ist die Waldrodung, um Anbau- oder Wiesenflächen zu gewinnen,
also einer der stärksten Eingriffe in die Waldbestände. Im Gesäuse wurden vor allem am
Rande der Siedlungen, also im Johnsbachtal, derartige Rodungen bemerkt und immer
wieder angeprangert (vgl. unten im Jahre 1564).
Das „Hacken“ kann als Plenterung der besten Stämme für Bau- und Sagholz zu verstehen sein. Im Mittelalter durfte das für die Häuser, Ställe und Almhütten benötigte
Bauholz noch ohne Auszeigung durch den Förster unentgeltlich aus den stiftischen
Wäldern geschlagen werden. Erst ein Menschenalter später wurde die Holzentnahme
in den „Holzverlässen“ geregelt (siehe 1561). Wir wissen aus späteren Quellen, dass die
Wälder in Siedlungs- oder Almnähe jahrhundertelang stark ausgeplentert und damit
geschädigt wurden.
In diesem Jahrhundert spielten mehrere für den Wald ungünstige Faktoren zusammen:
eine beginnende Klimaverschlechterung, vermehrter Almauftrieb mit Konflikten der
Almfahrer auf den „eng“ gewordenen Almen.17 Die fehlende Forstverwaltung und –aufsicht und der steigende Kohlholzbedarf von Eisenerz verstärkten die Missstände in den
Wäldern des Gesäuses.
1529
Wälder für Eisenerz
Die in anderen Regionen (besonders in der kristallinen Zone der Tauern) beobachtete
Senkung der Waldgrenze unterhalb der Almzone dürfte ebenfalls durch Plenterung
– vermutlich im 16. Jahrhundert - vollzogen worden sein. Für hochgelegene Almen in
den Zentralalpen, im Schiefergebirge der Kitzbühler Alpen etc. mag diese Beobachtung
stimmen. Im Gesäuse hingegen ist das Herabdrücken der Waldgrenze durch verstärkte
Almnutzung aus topographischen Bedingungen (uneinheitliche Lage der Almregion)
nicht zu beobachten. Denn ausgenommen von drei ehemaligen Almen oberhalb der
Waldgrenze lagen und liegen alle Hüttstätten unterhalb der Waldgrenze. Wir sollten
eher von der Ausweitung der Almflächen, von radial vergrößerten „Alminseln“ sprechen. 18
Senkung der Waldgrenze durch Almwirtschaft?
Almwirtschaft im Gesäuse wurde meist unterhalb der Waldgrenze betrieben. Hier die „Alminsel“ Kölblalm
– heute in Harmonie von Wald und Weide.
Alminsel Stadelalm (Jagerhoferalm).
Ebda.
Vgl. Josef Hasitschka: Almzins und Almverwaltung in der Herrschaft Admont vom 15. bis in das 18.
Jahrhundert. In: Zeitschrift des Historischen Vereines für Steiermark 2000/01
(= Hasitschka, Almzins), S. 387 mit weiterführender Literatur über Almstreit im 16. Jh.
16
17
18
Das in der Literatur (Forst, Bodenkultur, Grünland etc.) immer als generelleTatsache hingestellte
anthropogene Herabdrücken der Waldgrenze zu Beginn der Neuzeit ist somit zu differenzieren:
Im Gesäuse ist ein Absinken der Waldgrenze aus oben angeführten Gründen aus schriftlichen Quellen
nicht nachweisbar. Die wenigen Hüttstätten oberhalb der Waldgrenze (die ehemaligen Almen
Rosskar, Seeleiten und die Stadelfeldhochalm) haben aus topographischen Gründen kein Absenken
der Waldgrenze bewirkt. Auch in Kalkstöcken wie dem Hochschwab, teilweise auch dem
Dachsteinplateau ist die anthropogene Senkung der Waldgrenze anzuzweifeln und zumindest
zu hinterfragen. Ich möchte lieber den Begriff „Alminseln“ einführen. Deren Weideflächen sind radial
durch Plenterung, durch „Einfänge“ oder durch Bränden auf Kosten des Waldes erweitert worden.
Vermutlich ist die Waldgrenze seit dem frühen Mittelalter im Gesäuse nicht wesentlich verändert
worden (vgl. dazu weiter vorne unter 550 – 750 das Kapitel „Glatzenberg“).
21
22
Waldordnungen
Waldordnungen
1533
Waldbeschau im Admonttal und in Johnsbach
Der Abt führte Klage, dass Eisenerz die Wälder ob dem Stifte abstocke, und bat den König
abermals um Untersuchung. 1533 wurde eine Erhebungs-Kommission vom König eingesetzt. Am 10. Sept. 1533 tagte eine Kommission zu Admont, um die für das Kammergut
tauglichen Wälder auszuscheiden. Michael Valler, der Schaffner des Stiftes, versuchte
alle Wälder von den beiden Klausen bis zum Haindl und Lauferwald der ausschließlichen
Benützung des Klosters zu reservieren. Die Nutzung der Wälder vom Gesäuse-Eingang
ennsabwärts wolle das Stift gegen Vergleichung dem Kammergut abtreten.
Es ging ihm weiters um die Johnsbacher Wälder, die für den Betrieb des stiftischen
Eisenwerkes wie auch für die dortigen Untertanen lebensnotwendig sei:
In sunderhayt den Janspach, ob man noch das Eysenpergkhwerch zearbeitten mocht
erlanngen ... wo der Eysenstain abpaut werde. Sich auch an das, das armb urbarvolkhl
in dyser wildtnuß nit uberkhommen irrer narung nicht enthalten, das auch dem gotshaus
zu schmelerung der geldt und einkhommnus raichen mochte. 19
Admont konnte zwar die Befreiung der Wälder im Admonttal vom Holzregal des Landesfürsten nicht durchsetzen. Doch die Eigennutzung der Johnsbacher Wälder von der
Winterhöll über die Rotleiten und weiter schattseitig konnte Admont erreichen (später
lehensmäßige Überlassung an das Stift Seitenstetten für die Radmerer Kupferbergwerke).
Wir sehen, dass die Johnsbacher Wälder im Schnittpunkt der Interessen von Eisenerz,
vom Bedarf für die eigenen Bergwerke und von Untertanen-Bedürfnissen lagen.
1533
Bauern gegen Holzfäller
... als anjetzo ein Wald ... verdingt worden, sich die bauern hörn lassen die arbeitter
von den Stöckhen wegzuschießen ... 20 Die Beschwerden der Eisenerzer richteten sich
gegen jene Bauern, die sich gegen die nun umfassende Schlägerung speziell in den von
ihnen bisher benutzten Wäldern wehrten, manchmal auch mit Drohungen (siehe oben).
Der nun voll einsetzende Interessenskonflikt wurde also nicht bloß zwischen Admont
und Eisenerz ausgetragen, sondern auch die Untertanen des Stiftes pochten auf ihre
bisherigen Holznutzungsrechte.
Waldordnungen
Verkauf von Eibenholz aus stiftischen Wäldern
Es muss sich um große Mengen an gefälltem Eibenholz gehandelt haben, wenn der Wert
des gehandelten Holzes für das Stift derart bedeutend war, dass man sich deswegen an
den König wandte. Die Lokalisierung der gefällten Eiben ist nicht angegeben. Anhand der
Flurnamen „Eibensattel“ und „Eibengraben“ können wir sie im Bereich Hartelsgraben
und Hieflau vermuten. 23
König Ferdinand gab die erste konkrete Waldordnung für unser Gebiet heraus. Sie
diente vornehmlich dem Bergbau und den Schmelzstätten. Dem entsprechend verbot
er darin gewisse Handlungen, wie Waldverwüstung, Rodung, Ziegenweide u. ä. Geregelt
wurde die Entnahme von Stangenholz, das Schneiteln, das Brennen, die Entnahme von
Lärchen, von Sagholz, der Holzverlass zum Anlegen von Kohlbarren und die Anlage von
neuen Almen. 24
Es musste im damaligen Türkenkrieg jeder Großbesitzer den vierten Teil seiner Güter als Steuer
bezahlen.
StiAA G-10/l c.1530 Eibenholz.
23
Der Waagsattel nordöstlich des Hartelsgraben-Jägerhauses hieß früher Eibentörl.
24
Hafner S. 41 – 43.
21
22
20
StiaAA G-15a. 1533 Consignation des dem Stifte u. Unterthanen reservirten Holzes, S. 2.
StiAA G-10/j 1533. Beschwerden der Eisenerzer gegen das Stift.
1533
Um diese Zeit hatte König Ferdinand den Handel mit Eibenholz einem ungenannten
Geschäftsmanne verpachtet. Der Abt richtete nun an den Landesfürsten die Bitte, man
möge dem Stift in der Verwertung jenes Holzes kein Hindernis in den Weg legen, indem
es durch Verkauf und Verpfändung des vierten Teiles seiner Güter und schwere Steuerlast
ohnehin arg geschädigt sei. 21 Interessant ist die Begründung auf einem Begleitbrief:
Dis ist ain grosse menng geslagen
und liggt unter dem wetter württ
also wo mans in khurz nit fuert,
verderben. Darauff hawen dy arme
leutt ein grossy summa gelts, vermaint der khauffmann dy leut nit
zue bezallen, wo man nit zuegewen
wel, das er das verfueren mug.
So wil der, dem sollich holz zu füren
erlaubtt ist, auch nit hawen. Dardurch müssen dy arme leutt ihres
lons geratten. Mein gnediger Herr
hatt daran khain Einkhommen. Der
F.O. gett auch an yer durchlaucht
khammerguett ab. 22
(Eine Menge gefällten Eibenholzes
liegt frei dem Wetter ausgesetzt.
Wird es nicht in Kürze abtransportiert, verdirbt es. Am Holz hängt
eine hohe Lohnsumme für die einfachen Leute, der Kaufmann will
nicht bezahlen, solange ihm der
freie Verkauf nicht erlaubt ist. ...
Darum würden die armen Leute
Eibenholz aus stiftischen Wäldern war noch
im 16. Jahrhundert ein Exportartikel.
ihren Lohn nicht erhalten.)
Wald- und Gehölzordnung für die Steiermark
19
23
1539
24
1553
Waldordnungen
Kaiserliches Patent gegen Geißvieh und Eintreiben in Schlägen
Dieses Patent richtete sich an die Untertanen des Mur- und Ennstales (Ennßadmundtal),
es musste von den Kanzeln verlesen werden. Scharf wurde besonders verurteilt, dass
die Untertanen gross herd gaiss in denselben wäldern und hölzern halten. Alte Schläge
dürften nicht zur Viehweide herangezogen und daraus durch Räumung Almen gemacht
werden. Schon gar nicht dürfe in jung gehültz eingetrieben werden. 25
Das Geißvieh schadet dem Jungwald durch
Verbiss der Triebe am stärksten. Aus den
Verboten in beinahe jeder Waldordnung
geht hervor, dass offensichtlich so wohl von
Bauern, vielmehr jedoch von den Arbeitern
im Montanwesen Geißen gehalten und in
die Schläge eingetrieben wurden. In einigen
Quellen wurde geklagt, dass besonders das
Geißvieh der Rechenarbeiter von Hieflau
arge Schäden in den Wäldern verursachte.
Trotz aller Vorschriften konnte man jedoch
den Arbeitern, die sich nur selten eine Kuh
leisten konnten, das Halten von Geißen nicht
verbieten. So versuchte man besonders im
Geißen naschen mit Vorliebe an den Trieben des
Bereich Scheibenkar geeignete Weidezonen
Jungholzes und schädigen dadurch dessen Wachstum.
für Geißvieh auszuweisen. 26
Zeichnung vom Gesäusemaler Emmerich Millim.
1561
Instruktion für den Forstmeister Fabian Huenerwolf
Möglicherweise unter dem Eindruck der beiden königlichen Ordnungen stellte Abt
Valentin Abel im Jahre 1561 seinem Forstmeister Fabian Huenerwolf eine siebenseitige
Instruktion aus. Die vom Kaiser geforderten Maßnahmen sind darin zum Großteil angeführt. So weit aus der Verwaltungsgeschichte des Stiftes ersichtlich ist, dürfte sie die
erste grundlegende Auflistung der Aufgabenbereiche eines Forstamtes sein.
1. Er hat eine Kurzfassung der „Rügungen“ (Missstände im Wald) anzulegen.
2. Hege des Jungholzes:
... das khainem khain Jungholtz so noch nit zu khollen, verlassen, sonnder dieselben
gehaydt (= gehegt, geschützt) werden, damit man jeder Zeyt, denen so Mangell haben,
helffen muge.
3. Berechtigte Bauern können (nach etwa 30 Jahren) die alten Waldstücke wieder benützen:
Waldordnungen
.... nachdem unns die abgeholtzten Gründt ... widerumb haimbfallen, mugen doch
khönnftiger Zeit, wan solch Waldt wider erwachsen, und zu khollen sein, die selben
Waldt denen, die sie zuvor gehabt, auch Weeg und Steg darzue gemacht.
4. Kein eigenmächtiges Almrecht in den Schlägen:
... solle khainem gestattet noch zuegesechen werden, sich in den verhagckten Wälden,
aus geräumbten Gründten, ainicherlai Gerechtigkheit, es sey mit Pluemb Gesuech, Viech
Waidt, Albmrecht (alle drei Begriffe bedeuten Almweide), und der gleichen Nutzung
durch sich selbst zu undterfachen, sonder soll das mit unsern Willen und Vorwissen
beschechen.
5. Köhlern und Holzarbeitern ist jede Almwirtschaft verboten. Urbarsleute haben das
Vorrecht und müssen dafür Almzins entrichten:
... soll auch denn Khollern, oder anndern Holtz Arbeitern verpoten werden, das sie khain
Viech noch Schwaigwerch (= Almwirtschaft), den anndern angesessenen Urbarsleuten, zu Schaden und Nachthaill halten. Auch anne (=ohne) Vorwissen khain Wismadt
(=Grasmähen), oder neue Infang machen, wo aber Gelegenhaidt vorhannden, und on
Schaden sein khunde, auch das khay: Camerguedt damidt befuerdett wurde, mechte
das umb ainen jahrlichen gepuerlichen Zinß, der uns eingeen und geraichdt werden
solle, beschachen. (Also ein Kompromiss: Holz- und Kohlarbeiter durften gegen Zins
kleine Halten anlegen.)
6. Verbot von Geißvieh in den Wäldern:
... soll unnser Verwalter mit allen Ernst darob sein, daß das Gaisvieh (gemäß kaiserlicher
Verordnung 1539) aller Orten in seiner Verwaltung hinweckh gethan, und verner nit gehalden werden, dan ye wissentlich und war ist, das mit disem Viech, merckhlich vil Holz
verderbt wierdet. Wer sich aber ... spreizen wolte, ... sol der Verprecher und Ursacher,
an Leib und Gued gestrafft werden.
7. Bretter-, Schindel- oder Zaunholz ist nur nach Auszeigung (unentgeltlich) zu schlagen:
... soll niemandt ... unerlaubt Pretter, Schindtl oder Zaungiertten schlachen oder aushackhen. Der aber desselbigen nottuerftig, mag solches an den Verwalter pringen, dem
solle one sondern Enntgeldt erlaubt werden. ...
Säge- und Zimmererholz detto. Holz zur Hausnotdurft ist unentgeltlich.
8. Holzverkauf ist grundsätzlich verboten.
Schwenden, Brandrodung und Roden ist streng verboten:
Sonnderlichen solle auch pey Leib und Guedstraff das Schwenden der Waldt, Prennen
und Gereuth machen zum hegsten verpoten sein, wo aber Ding eines ye on Schaden
sein mag, soll das mit Vorwissen des Verwaldter beschechen.
9. Holzverlass ist genau aufzulisten:
... solle gar ain ordenntlich Hinlassen (= Verlass) und Beschreibung der Kholholzer
beschechen, wie dann jeden ain ordenntlich Register, darein sy alle Hanndlungen
schreiben sollen, zuegesteldt werden, damit nit Ierrung fuefelt und ime zwayen ain
Bestanndt gelassen.
Weiters: Die Forste sind Vertrauensleuten (zur Aufsicht) zu überlassen.
Die Besoldung richtet sich nach dem Fleiß des Forstverwalters.
Die Amtleute, Pfleger etc. sollen dem Forstverwalter zur Seite stehen.
Actum und jedem Verwaldter ubergeben im Monadt Mai Anno ainundsechzig. 27
Köhler und Holzarbeiter durften keine Almwirtschaft betreiben, aber kleine Halten anlegen.
25
26
Hafner S. 44 f.
StiAA G- 408 Prozess Scheibenbauerwaldung 1845 bis 1867.
Diese Instruktionen blieben im Wesentlichen in den nachfolgenden Jahrhunderten bis
um 1850 bestehen. (In den folgenden Jahrhunderten ergaben sich Änderungen in der
Einhebung des Stockzinses und des Almzins beim Weideverlass).
27
StiAA G-43. 1561 Instruktion für den Forstmeister Fabian Hühnerwolf
25
26
Waldordnungen
Waldordnungen
Worauf musste laut Instruktion am stärksten geachtet werden, oder im Umkehrschluss:
Wo griff der Bauer und der Holzarbeiter im 16. Jahrhundert am stärksten in den Wald ein?
Es war das Schwenden und Roden, speziell die Brandrodung. Weiters war es der Eintrieb
des Geißviehes in den Wald. Beide Vergehen wurden mit „Leibsstraf“ belegt.
1564
Begehren des Erzherzogs Carl und Rügung der Johnsbacher
Die Instruktion des Abtes für seinen Waldmeister dürfte noch kaum gegriffen haben, da
langte bereits wieder ein Schreiben an denn
ersamen geistlichen unnsern lieben andechtigen H. Abbt und Convent zu Admundt ein
mit dem „begern“, die aufgelisteten Wälder
für Eisenerz zu reservieren. Als Gegenzug
gewährte der Landesfürst nun endlich einen
angemessenen Stockzins. Allerdings legte er
einen Auszug der Wälder so geen Admont gehörn und verwüestet werden bei: Im Janspach
beschieche (= geschehe) durch des herrn abbt
underthonen mit dem gereytschlegen unnd
prennen grosser schaden.
Das Gereutschlagen und Brandroden nahm
offensichtlich im Johnsbachtal nicht mehr tolerierbare Ausmaße an. (Von den 32 angeführten
Wäldern zwischen Admont und Wildalpen
Johnsbach: Die Grenze zwischen Siedlungen und Wald wurden lediglich die Wälder um Johnsbach
wurde seit dem Mittelalter zuungunsten der Forste
als „verwüstet“ bezeichnet.)
durch Rodung, Plenterung und durch Vieheintrieb
beeinträchtigt. (Ansichtskarte 1913, auf der der
Nicht mehr nachvollziehen können wir die geHauswald hinter dem Hof völlig abgestockt ist.)
naue Lokalisierung der Waldschäden. Möglich
ist der Siedlungsrand sonn- und schattseitig im hinteren Johnsbachtal, aber auch die
Erweiterung von Almflächen ist denkbar und sogar wahrscheinlicher. (Acht Jahre später
sollte die erste große Almordnung erfolgen, oft mit dem Vermerk: „neu verwilligt“, siehe
unter 1619.)
1567
Erlass des Abtes für die Hammerherren von St. Gallen
Eisenhammer. Radierung von Emmerich Millim.
Die blühende Eisenindustrie in der „Eisenwurzen“ lebte einerseits von der verstärkten Eisenproduktion am Erzberg,
andererseits stand sie mit den dortigen
Schmelzwerken in Konkurrenz um die
immer knapper werdende Ressource
Holzkohle. Seitdem Eisenerz auch den
Großteil der Wälder um St. Gallen und
im Salzatal für sich reserviert hatte,
wurde die Brennstoffverknappung bei
den Hämmern spürbar. So wollten sich
die Hammerherrn durch „Fürhölzer“
oder „Bestandshölzer“ ihre Waldrechte
beim Stift sichern. Das Stift prüfte nun
alle betreffenden Urkunden und ließ
27
nur verbriefte Rechte gelten. 29 Für unser Untersuchungsgebiet war dies indirekt von
Bedeutung, da wegen der Übermacht der Eisenerzer ab dem 17. Jahrhundert immer mehr
Hämmer im St. Gallener Bereich aufgelassen wurden und die restlichen Hammerherren
verzweifelt um Reservierung von Kohlwäldern baten. So wurde allmählich auch im Gesäuse
(Lauferwald und Johnsbach) für die St. Gallener Hämmer verkohlt.
Aus dieser Quelle können wir abschätzen, dass bereits nach wenigen Jahrzehnten des
exzessiven Schlägerns im Gesäuse und im St. Gallener Bereich das Holz knapp wurde.
Nicht nur Eisenerz, sondern auch das stiftische Eisenwerk in Johnsbach, die Untertanen
und nun auch die Hammerherren sorgten für eine Ausbeutung und teilweise Verwüstung
der Wälder im Gesäuse.
Das 1. Almregister im Forstamt
1572
Mit dem Jahre 1571 ist nach den Wirren und dem wirtschaftlichen und religiösen Niedergang des Klosters in der Reformationszeit ein Neubeginn in der stiftischen Verwaltung zu
sehen. Ein „altes Register“ der bewilligten Almen aus dem Jahre 1572 wird in späteren
Quellen herangezogen, wenn nach den ersten Berechtigten der jeweiligen Alm geforscht
wurde. Mit diesem Jahr ist jedenfalls die vollständige Erfassung aller Almen gegeben.
Almzins wurde bereits eingehoben. 30 Die Alm erbrachte damit dem Grundherrn weitaus mehr Gewinn als seine Waldflächen, deren unbeschränkte Nutzung ihm untersagt
war. Für den Bauern wiederum bedeuteten genügend Weideflächen für sein Vieh den
eigentlichen Broterwerb. Der Wald wurde im 16. Jahrhundert lediglich als Brennstoff- und
Bauholzlieferant angesehen. Entsprechend wenig Wert maß man daher der Erhaltung
des Waldes zu und suchte die Weideflächen auf Kosten des Waldes zu vermehren. Die
Waldverwüstungen in Johnsbach sind damit zu erklären.
Aus Schlägen wurden Almflächen
Auf dem Umweg über Almverzeichnisse wissen wir, dass die Forstverwaltung des Stiftes an der Wende zum 17.
Jahrhundert planmäßig Kahlschläge
anlegen ließ. Diese „neuen Schläge“
dienten in erster Linie der Holzversorgung des Stiftes mit Bau- und Sagholz.
Sie lagen meistens außerhalb des Untersuchungsgebietes im Admonttal,
dort wo Eisenerz weniger auf seine
Reservatrechte pochen konnte. Auch
in Johnsbach- Schattseite, reserviert
für die stiftischen Eisenwerke (Zu Grueb
in Neuem Schlag, 1592 angefangen,
Bey dem HirschPrunn ober PerrnKharr.
1597 angefangen, Winterhöll, ain neuer
Schlag 1592 angefangen) und im Lauferwald (Pinzger in neuen Schlag im
Laufenwald) sind sie zu finden. 31
Deutlich sind auf der Katasterkarte von 1824 zwei Almflächen
im Lauferwald zu sehen, entstanden aus Holzschlägen ab 1600.
StiAA G-87. 1567 Erlass des Abtes Valentin über Bestandshölzer in St. Gallen.
Hasitschka, Almzins S. 401.
31
Hasitschka, Almzins S. 405.
29
30
1600
28
1619
1619
Waldordnungen
Waldordnungen
Diese Kahlschläge überließ man nicht der natürlichen Aufforstung durch Samenbäume,
sondern sie wurden in Zukunft als Almen genutzt. Besonders auffällig ist dies im letztgenannten Lauferwald zu bemerken: Aus dem ersten Schlag mit der Alm des Pinzger
entstanden im Verlauf des 17. Jahrhunderts zahlreiche Kahlflächen, die wir ohne weiteres als Rodungsflächen bezeichnen können, wenngleich als ursprünglicher Zweck am
Anfang nicht die Weidelandgewinnung, sondern die Holznutzung stand. Tatsache ist,
dass diese Maßnahme im klaren Widerspruch zur Forstinstruktion von 1561, Punkt 4
stand, in dem das Almrecht in Schlägen verboten war (siehe oben). Im Lauferwald zählte
man um 1780 neun neue Almen auf ehemaligen Holzschlägen. Es kann aber nicht von
Willkür und Missachtung der Forstinstruktion gesprochen werden, sondern eher von
einem logistischen Problem: Die Anlegung von Almen im Lauferwald war vom Forstamt
durchaus geplant, um andere überfüllte Almen im Bereich der „Johnsbacher Alpen“ (so
hieß das Bergland des Gesäuses damals) zu entlasten. 32
Forste zur niederen Reisjagd: Marderurbar
Im Anhang zum „Almzins- und Maderurbar“ enthält im
Anhang das Verzaichnus der Vörst so zu Michaeli des
609 Jar ausgelassen sein worden. 33 Vergeben wurde
die niedere Reisjagd, deren Inhaber jährlich einen oder
zwei Marderbälge zu zinsen hatten. Von den 29 Forsten
in den Herrschaften Gallenstein und Admont lagen 9 im
Gesäuse:
Den Vorst undtern grossen Puechstain.
H. Trembl Jägermaister und Hannß Rämbschißl
1
Vorst auf der Puechau. Sebalt Zätsch.
1
Lauffenwaldt und Gstatterwag bis gegen Scheiben.
Im Forst „Lauffenwaldt und Gstatterwag
Simon Mitteregger, und Simon Lobenstockh.
bis gegen Scheiben“ hatten die zwei
Bauern für die niedere Jagd jährlich
miteinander
1
1 Marderbalg zu liefern.
Den Vorst im Wasser. Simon Lobenstockh. 97 Jahr
1
Elias Schweintzer. Von dem halben Zinödl gegen dem grossen Puechstain,
1
Mehr Elias Schweintzer. Vom Vorst am grossen Puechstain, ab 614
1
L. Khertzenmändl. Von ainem Vorst, vom Peterhalß bis auf den Thammerspach.
1
Urban Grefler Rechenschreiber in der Hiflaue. Vom Vorst in der Schein (= Scheiben), 1
Vorst im Janspach. Georg Zeyringer. Oswald Stadlauer. und Geörg Möl.
Jeder ainM.
Das Hüttendorf Neuburgalm: links 1787, rechts 1883. Auf der rechten Karte sind 14 Holzgebäude
eingetragen, auch die vier „Gleckanger“, welche mit Stangenholz eingezäunt waren,
dazu die langen „Grenzgehage“ zu den Waldflächen.
nehmen (nicht mitgerechnet die zahlreichen Almställe oder „Trempel“), die mit Bau-,
Brenn- und vor allem Stangenholz für die Zäune und Gehage zu versorgen waren, in
deren Umkreis, wie oben ausgeführt, Waldzonen zur Erzielung von mehr Weideflächen
gerodet, gebrannt oder geschwendet wurden. Ähnlich wie in anderen alpinen Regionen
entstanden regelrechte „Almdörfer“: Anzunehmen ist eines in Gstatterboden und eines
auf der Wagenbänkalm. Eine ebenfalls noch beachtliche Ansammlung von Hütten ist in
späteren Karten auf der Nieder- und Hochscheiben und Neuburg zu beobachten.
Die Auftriebszahlen sind uns erst 150 Jahre später vollständig bekannt. Es ist aus verschiedenen Quellen anzunehmen, dass die Maximalzahl an Vieh erst um 1780 erreicht
wurde, dass also die Beeinträchtigung des Waldes durch die Waldweide noch im Steigen
begriffen war.
Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft
Im Jahre 1625 entstand unter der Oberhoheit und Kontrolle des Staates durch die Vereinigung der Hochofenbesitzer und Hammermeister in Eisenerz die Innerberger Hauptgewerkschaft. 34 Durch diesen Zusammenschluss der Radwerke war es möglich, die dringend
Für die Forstgeschichte bedeutend ist die Benennung der Forste. Hier wird erstmals die
Scheiben als Waldrevier genannt. Forst im Wasser müsste im Raum Gstatterboden zu
suchen sein, da vulgo Lobenstock Weiderechte in Gstatterboden hatte.
Almzinsurbar
Das oben erwähnte Handbuch enthält hauptsächlich die Auflistung aller Almfahrer in
der Herrschaft Admont mit der Angabe des Almzinses. Durch die erstmalige Auflistung
aller „Eingeforsteten“ ist es für die Forstgeschichte von Bedeutung.
Welche Schlüsse sind für die Forstgeschichte zu ziehen? Bereits um 1600 sind – grob
geschätzt – etwa 60 bis 70 Almhütten im eng begrenzten Untersuchungsgebiet anzu33
32
StiAA Qq-30, 1619 Almzins- und Maderurbar.
Vgl. Hasitschka, Almzins S. 407.
29
Auf dem Stich ist ein großer Schmelzofen zu erkennen, eine Rampe, über welche die
Holzkohle in den Ofen geführt wurde, dahinter aufgestapelte „Drehlinge“ (2,30 m lange Hölzer),
die im Kohlenmeiler verkohlt wurden. (Vischer 1678)
34
Wichner IV S. 278.
1625
30
Waldordnungen
benötigte Ressource Holz in Form der Holzkohle gemeinsam zu organisieren. Denn die
Schmelzöfen und die Hämmer in Eisenerz fraßen Holzkohle in Massen. 10 Radwerke, 1
Hammer und 2 Schmieden allein in Eisenerz waren mit Kohle zu versorgen. Der Bedarf
in Innerberg um 1625 war mit 300.000 Fass Kohle angegeben. Er wurde folgend gedeckt
(Zahlen in Fass Kohl, 1 Innerberger Fass enthielt 5 Metzen oder ca. 307 Liter Inhalt):
Rechen Reifling
60.000
Rechen Hieflau
40.000
Kohlbauern
120.000
Eigenwälder
80.000 35
Die Aufstellung ist folgend zu interpretieren: Weitaus der größte Teil der Holzkohle
stammte aus den Wäldern des Stiftes Admont. Für unsere Untersuchung bedeutend ist die
Menge, welche auf der Lend beim Rechen Hieflau erzeugt wurde, und die Privatkohlungen
der Kohlbauern, welche überwiegend in Admonter Wäldern verkohlten. Grob gerechnet
können wir sagen: aus dem Admonttal und dem Gesäuse stammte etwa die Hälfte der
in Innerberg benötigten Holzkohle (vgl. die Aufstellung bei Wondrak 1856).
Die nächsten 250 Jahre sollte die „IHG“ bestimmend für die Wälder im Gesäuse sein.
Im Kaiser hatte die IHG einen mächtigen Fürsprecher, der auch gleich im folgenden Jahr
den Boden für die künftigen Verhandlungen vorbereitete:
1626
Kaiser Ferdinand II. gegen die Verschwendung der Wälder
Wieder einmal wandte sich ein Kaiser an den Abt und ersuchte dringlich um die ernstliche
abschaffung all und jedes ausräutten, einfäng, ruebenprenten, sengen und prennen wie
auch all ander verwüest und verschwendung in den wäldern und gehülzen. 36
Die Amtleute des Stiftes mögen dafür sorgen, dass die Untertanen kein „Kohl“ (Holzkohle) verschleppen und verkaufen.
Wiederum das „alte Lied“. Wir wissen inzwischen aus den Akten über Almen, dass
das Roden welcher Art auch immer zur Gewinnung von Weideflächen diente und kaum
abzustellen war. – Ein neuer Begriff taucht auf: das Rüben-Brennen. Wie wir aus einem
Bericht von 1854 erkennen, wurden (vor allem durch Holzarbeiter der Innerberger
Hauptgewerkschaft) nach dem Abstocken die Schläge abgebrannt und mit Korn (vor
allem Gerste) oder Rübensamen besät.
Waldordnungen
Waldbereutungsbuch: Der Zustand der Wälder im Gesäuse
Für die neu gegründete Innerberger Hauptgewerkschaft wurden alle für Eisenerz
wichtigen Wälder begangen, geschätzt und beschrieben. In ihrer Art ist dies die erste
Beschreibung der Wälder im Gesäuse. Die in unserem Untersuchungsgebiet liegenden
Wälder wurden folgend beschrieben:
Der Laufenwald ist alt und wohl verwachsen, raint nach der Höch an grossen Puechstein,
und mit der einseiten an die Zinsgüter, darin 10 Knecht 30 Jahr zu hacken,
machen 900 Werch
Id est 180.000 Vaßl
Im Bruckhgraben ist ein zimlich schöner alt verwachsener Wald, raint an Pruckhsatel
Stoderboden, Laufenwald und an die Enns, in welchen auch viel Lerchen Holz, darin 10
Knecht 16 Jahr zu hacken, machen 480 Werch
Id est 96.000 Vaßl
Das Holz aus diesen zweyen Wäldern müßten wegen der Enge der Gräben durch ein
Schwem-Cleußl gebracht werden.
In der Potting nechst oberhalb des Rechens befind sich eine Behölzung, darin 10 Knecht
3 Jahr zu hacken, machen 90 Werch
Id est 18.000 Vaßl
Am Hartlbach ist vor 6 Jahren ausgehacket worden, und daselbst noch wegen des
felsigen Grund nichts beschüttet, darin 8 Knecht 1 Jahr zu hacken, machen 24 Werch
Id est 4.800 Vaßl
Bey dem Hochensteg unter dem Zinedl ist ein alter Wald befunden worden, so sich vorn
hinein mit schönen feuchten Holz (= Fichtenholz) beschüttet, in dem stehenden aber
10 Knecht 1 Jahr zu hacken hetten, machen 30 Werch
Id est 6.000 Vaßl
Erste Nennung des Begriffes „Rübenbrennen“ (1. Zeile rechts).
Franz Mittermüller: Holzkohle für Innerberg. ZHistV. 87, 1996
StiAA G-213a. 1626 Intimation des Kaisers Ferdinand an den Abt, die Wälder betreffend. –
Der Begriff „Rübenbrennen“ ist meines Wissens in der Literatur bisher noch nicht überliefert.
35
36
Auf diesem Luftbild ist der westliche Teil der Wälder im oberen Gesäuse ersichtlich:
Lauferwald, Bruckgraben, Gofer, Krapfalm, der westliche Teil von Gstatterboden.
31
1627
32
Waldordnungen
Waldordnungen
In Khummer ist würchmessiges Holz, darin 10 Knecht 8 Jahr zu hacken, machen 240
Werch
Id est 48.000 Vaßl
Vergleich zwischen dem Stift und der Hauptgewerkschaft
Im Gofer, unterhalb des Gseiß, hat man vor 5 Jahren ausgehackt, beschüt sich allbereit
mit schönen jungen Schwarzholz, hat auch sonsten noch was würchmessiges, darin 10
Knecht 12 Jahr zu hacken, machen 360 Werch
Id est 72.000 Vaßl
Dieser Vergleich regelt die Eigentums- und Nutzungsrechte der stiftischen Wälder. Das
Alpen-, Jagd- und Fischrecht des Stiftes darf nicht geschädigt werden. Das Stift bleibt
Eigentümer seiner Waldungen, die IHG muss auf den Holzbedarf des Stiftes und seiner
Untertanen Rücksicht nehmen:
In des Krapfen Alpen, haben 10 Knecht 5 1/2 Jahr zu hacken machen 165 Werch
Id est 33.000 Vaßl
(Im Pruckgraben ist ein zimlich verwachsener Wald, und würchmessig, darunter schöne
Lerchen, das 10 Knecht 5 1/2 Jahr zu hacken, machen 165 Werch
Id est 33.000 Vaßl
Dieß Gehölz kann, um willen die Graben zu eng zu Bauholz nicht gebraucht werden, wo
nicht ein Schwemm-Cleisel gemacht wird.
Im Laufenwald, so vor 50 Jahren ist hergehackt worden, befind sich allbereit widerum
würchmessiges Holz, das 10 Knecht 12 Jahr zu hacken, machen 360 Werch
Id est 72.000 Vaßl)
Der Janspachwald, ist ungefehr vor 16 Jahren hergehackt worden, beschüttet sich aber
widerum mit schönen jungen Schwarzholz.
Von dannen zurück an den Gstadlerpoden, ist rings um und um ein würchmessiger Wald
gewesen, aber der halbe Theil ausgehackt, im übrigen noch stehenden Wald, darin
die neue EisenCompagnia in würklicher Arbeith stehet, möchten 10 Knecht 80 Jahr zu
hacken haben, machen 2400 Werch
Id est 480.000 Vaßl 37 #
Ein „Werch“ bedeutet ein Kohlwerk, damals noch in liegenden Meilern. Ein Innerberger
Fass Kohle enthielt fünf Metzen, das sind heute etwa 307 Liter.
Die Taxation beruht auf der Arbeitsleistung eines Holzknechtes, der in einem Jahr 3
Kohlwerke errichten kann. Aus einem Werk gewann man 200 „Vassl“ Kohle. Immerhin
blieb die Schätzung des Holzvorrates nach Faß Kohl bis zum Waldtomus im Jahre 1760
üblich.
Auffallend ist die doppelte Nennung von Bruckgraben und
Lauferwald, noch dazu mit
vollkommen unterschiedlichen
Schätzungen. Die Empfehlung,
das Holz aus dem Bruckgrabenwald mittels einer Klause
zu bringen, wurde erst Ende
des 19. Jahrhunderts verwirklicht. Im Übrigen scheint die
Waldbeschau ziemlich oberflächlich erfolgt zu sein, da die
auf Johnsbacher Gemeindegrund liegenden Waldteile äußerst ungenau und lückenhaft
Waldertrag wurde in Kohlwerken und Fass Kohle gemessen.
Hier eine Köhlerei im Gesäuse im 19. Jahrhundert.
aufgenommen wurden.
37
StiAA G-216. 1627 Stiftische Wälder, wie solche im Waldbereutungsbuch de
Ao 1627 beschrieben sind.
33
1630
Wegen des Stüffts Admont habente Hölzer bleibt die Disposition wie vor Alters noch
bey demselben und ist ein ersamb Gewerkhschafft schuldig, sich den Bstandtzetlen
und altem Gebrauch nach zu acomodirn und was für Hölzer ihnen nit verlassen, die
bleiben noch bis Dato, unzt Verleichung und neuer Vergleich deswegen beschicht, bey
dem Stüfft Admont in allweg reservirt, ihren undtergehörigen Undterthanen das Holz,
so sy zu Gebey oder in ander Weg nottwendig bedurfftig, aus denen Bstandthölzern
auszuzeigen, aber zur Nachricht allein bey einer ersamb Gewerckschafft Officier erfolgen
und ihnen dazu verkhindet werden solle. 38
(Die Disposition über die stiftischen Wälder bleibt dem Stift Admont vorbehalten. Die
Gewerkschaft muss sich nach den bisherigen Bestandzetteln und den bisherigen Gepflogenheiten richten. ... Das Bauholz oder andere benötigte Holz für die Untertanen ist aus
den Bestandhölzern auszuzeigen, die Gewerkschaft ist davon zu benachrichtigen.)
Das oben angefügte „Accomodieren“ zwischen Stift und der IHG, auch „Compagni“
genannt, scheint im 17. Jahrhundert einigermaßen konfliktfrei gelungen zu sein, wie
eine gemeinsame Beschau im Goferwald beweist:
Die „Compagni“ und das Stift im Goferwald
Das „grüne Forstbuch“ des Stiftes Admont beschreibt eine forstliche Beschau im Jahre
1669 in der Krumau. Im westlichen Bereich des Gesäuses beanspruchte das Stift die
Nutzung der Heindl- und Goferwaldung, da man von dort noch ohne größere Schwierigkeiten Bau- und Sagholz in das Stift transportieren konnte.
Wehrenter Osterwochen haben wir ich und Herr P. Schaffer neben denen 2 Hofjägern,
Heindlpaur und Zimmermaister in Gofer herwerths oder Geisenthall solemniter ain
Holzbeschau gehabt dero Ursachen (weillen ain Lobl. Compagnia warr gesünnert dahin anzuställen und allda holzen zu lassen) ob es nit gehn Hoff und dem Stüfft ainen
Schaden bringet oder zuefüegen möchte, haben mir aber befunten, gesechen, und nit
anderst erkhent als das die gröst- und maisten Lerchen, dann in denen Stöckhen zu
sechen, schon gehn Hoff wekhgebracht worden, auch des Pau- oder Sagholz nichts so
vill der Mye oder Unkosten werths vorhandten gewest, solches fehrer zu hoyen, wie
dann auch vast der ander halbe Thaill grober Puechen gewesen, hat hierauf ain Löbl.
Compagnia auf unser Erkhenen und Guethaißn also Handt angelegt, Schlög vor Iahr zu
Iahr gemacht, wie noch dato zu sehen.
Das Bau- und Sagholz war somit schon vor Jahren geschlägert und an den „Hof“, also
an das Stift, geliefert worden. Die „groben Buchen“ wurden von der „Compagni“ zur
nahegelegenen Enns geführt und nach Hieflau getriftet. Vielleicht verkohlte man die
Buchen auch vor Ort, da sich die schweren unförmigen Buchenbloche nicht so einfach
triften ließen.
Die angeführten Lärchen im Gebiet Gofer und auch im Johnsbachtal waren als Bauholz
sehr begehrt, schmälere schlanke Lärchen wurden für Brunnröhren verwendet. Über
solche Brunnröhren aus dem Gofer- und Johnsbachgebiet handeln Aufzeichnungen des
stiftischen Schafferamtes aus dem Jahre 1719:
38
Wichner IV, S. 278.
1699
34
1719
Waldordnungen
Waldbeschreibungen
Brunnröhren aus Gofer und Zwischenmäuer
Waldbeschreibungen
So taugliche Lerchen unter dem Heindl als in Goffer oder nach dem Jonspacher Pach zu
bekhommen seyn, die Röhr alda zuerichten seindt; und müessen die Unterthannen in
dem Ambt Jonspach die Prunn Röhr bis in die Heindlau bey ersten Schlittweeg als ein
Roboth füehren. Von wannen selbe durch aigen Hof-Zaig ... bis in die Hütten zu sauber
gefüehret werden. 39 (Wenn brauchbare Lärchen unterhalb des Heindlbauern – also
unterhalb des Gesäuse-Einganges – zum Beispiel im Gofergraben oder entlang des
Johnsbaches zu bekommen sind, müssen die Brunnröhren vor Ort gebohrt werden. Die
Untertanen von Johnsbach müssen die Brunnröhren beim ersten Schneefall in Robot per
Schlitten – vermutlich bis zur Bachbrücke – herausführen. Von dort werden sie durch
eigene stiftische Schlitten bis zu der Brunnröhrenhütte im Stift geführt.)
Beschreibung der Wälder, Klagen über Exzesse
Zu bedenken ist, dass der Markt Admont, das Stift und jeder Bauer auf ein gut funktionierendes Wasserleitungssystem angewiesen waren und dass die kilometerlangen
Leitungen sehr viele und vor allem taugliche Brunnröhren erforderten.
35
1732
Eine unverfängliche Beschreibung, was zu den kayserlichen Rechen Hifflau nominatim
für Hölzer reserviert so alle im Ennsthall gelegen listet zunächst die bekannten Wälder
auf. Im Gesäuse waren dies (vgl. die Karte im Nachsatz):
Erstlichen von der Scheiben hinauf linger Handt in der Boding an Härtelsbach, in Khummer, beym todten Man, JonnsPach, In Gofer, Lauffenwald, Khrapf Alm, Brugg Stein, Brugg
Sadtl und Rhotbach, Gstadter Stain, Hofmaister Schlögg 40
Neu genannt sind: „Beim toten Mann“, worunter man den Forst von Gstatterboden
südwestlich bis zum Schneiderwartgraben verstand (heute Wegmacherwald), den
„Rotbach“ (heute Rotgraben) und den „Hofmeister Schlag“ (wohl der Meistergraben
von der Hochscheiben zur Enns herabziehend).
Im Bericht an das kaiserliche Innerbergische Kammergrafen-Amt wurde geklagt, dass
die Wälder im Bereich der Salza genügend Holz für den Rechen Reifling lieferten, hingegen nacher Ennsthall haben wür immerhin so grosse Excess Eingriff, und Schwendtung
anzutreffen, daß endlich nit mehr wissen, woher um fruchtbahrer Bestreitung des kay.
Rechens Hiefflau die jährlich nöthige etlich 50 bis 60.000 Vass Koll herzubringen seien.
Man hoffe, dass durch die neue Waldkommission endlich den zahlreichen Beschwerden
stattgegeben werde. 41
10 Jahre später beschaute und beschrieb die Waldkommission unter Oberbergrichter
Ferch endlich das Gesäuse, und zwar wesentlich genauer als im Jahre 1627.
Die erste genaue Waldbeschreibung im Gesäuse
Im Auftrage des königlichen Kammergrafenamtes führte der königliche Oberbergrichter
im Herzogtum Steiermark Johann Anton Ferch gemeinsam mit dem Oberwaldmeister
in Eisenerz, dem Waldförster und zwei Waldgehern eine „Visitations-Relation aller zu
Innerberg gehörigen Waldungen“ vom oberen Ennstal bis Wildalpen durch. Die 168 Seiten
umfassende Handschrift ist die erste genaue Beschreibung der Forstreviere im Gesäuse.
Sie ist noch nicht veröffentlicht, fand bisher auch nicht in der Forschung Eingang und
soll nicht zuletzt wegen der originellen Bemerkungen über den Zustand der Wälder im
Wortlaut abgedruckt werden. 42 (Vgl. dazu die Karte im Nachsatz)
Vom oberen Ennstal kommend (besonders die Wälder in den Niederen Tauern wurden
genau besichtigt) wurde als erster Wald im Gesäuse der Lauferwald beschrieben:
Läffenwald
Von Heundlgut aber lüngger seiths über den Ennsfluß würd der Läffenwaldt bereiths
durch 15 Jahr mit 20 Khnechten gehauet, besagte Mannschaft hat annoch 3 Schlög zu
machen überig, woraus in 3 Jahren Kholl aufzubrünnngen
Wirkliche Vässl Koll
12.000
Spöttere Vässl Koll
80.000
Stmk. Landesarchiv, Voest-Alpine Eisenerz, Alte Direktionsakten CXXXIII 1732.
Beschreibung der Wälder im Eisenerzer Distrikt.
41
Ebda.
42
StiAA ad G-332. 1743 Visitations-Relation aller zu Innerberg gehörigen Waldungen. 168 Seiten.
– Hafner, Steiermarks Wälder, erwähnt die Visitations-Relation nicht.
40
„ Entlang des Johnsbaches“ (hier Hellichter Stein) sind auch heute noch schöne
Lärchenbestände zu finden (die hellen Nadelbäume im oberen Teil des Bildes).
39
StiAA Ww/I-33. 1719 Notaten des Schafferamtes, S. 64 v.
1743
36
Waldbeschreibungen
Die Höche dieses Gebürges ist annoch nicht beschüttet, woll aber das diefere Terrain,
man kann nach Verfließung 90 Jähren 33 Holzschlög, mithin Koll anhoffen
Spöttere Vässl Koll
132.000
Goffer
In Goffergebürg rechter Handt nach der Enns abwerths, stehet ein würchmäßiger Waldt
pr. 16 Schlög. Dises Holz würd durch 10 Khnecht actu abgestockhet, dahero Kholl hieraus
zuerzeigen ist
Wirkliche Vässl Koll
64.000
Das daselbst vor etlich 30 Jahren ausgehackhte Spatium beschittet sich an seinen guten
Grundt also, daß man von selben zwischen 70 und 100 Jähren widerummen 20 Schlög
machen und Kholl anhoffen khönnen
Spöttere Vässl Koll
80.000
Haspelgräbm
Nach dem Gofferwaldt folget nach der Enns abwerths der Haspelgraben, daselbst hat
man jüngst alles ausgehackhet, et beschittet sich das in Poden zwar gute, in der Höche
hingegen sehr stainige Terrain zu dato gahr nichts, man kann also nach der Beschüttung
etwo in 100 Jahren 5 Holzschlög anhoffen, woraus Kholl terffe erzeiget werden
Spöttere Vässl Koll
20.000
Jonspachische Gebirg
Nun fanget das zur Hiflauischen Rechenwerches Wiertschaft gewittmete Jonspacher
Gebürg an, und zwar der Neuweeg, Hellenderstain, Größingische Gesenkh, Kath Älbl, der
lannge Grieß, Hueberschlag, und Eyßgräben biß zur Pfahrers Mauern, all vorbenennte
Gebürg so wohl sonn- als schattseiths sind ser rauch, sehr afig, und großstainig, iedoch
stehet herüber schopfweis einiges Holz, welches actu würchmässig pr. 30 Schlög aestimiret würd, consequenter hat man hieraus Kholl anzuhoffen
Wirkliche Vässl Koll
120.000
NB: Fahls man an dise Gebürg jährlich mehres nicht als 10 Khnecht pr 1 Schlag anlegete, so würdte wegen denen in jungen Schlögen zimblich bald wachsenden Grössingen
ein unaussetzlicher Holzhau aldort beschechen khönnen, dahingegen hette man von
Gebürgen nicht auf einmahl die obangesezte 120.000 Vässl Kholl, sondern jährlichen
vierdausend anzuhoffen.
NB: Es were zwar in disem Jonnspacher Gebürg fehrers hineinwerths, insonderheit ob
dem admontischen Unterthann namens Thanner in denen Gebürgen Rothleithen und
Winterhöll ein sehr schenes würchmässiges ja fast überständiges Holz, so gelögentlich
durch Rieswerch in den Pach Jonnspach, so dann an die Enns bringlich und nur gering
angeschlagener pr. 120.000 Vässl koll angeschlagen würd, es ist aber jenes Holz nebst
mehrerer anderen Wäldern in Jonnspach, zum Khupferbergwerch Rädmer gewittmet.
Waldbeschreibungen
Prucksatl
Prucksatlgebürg und Brungrabm bis an Rauchen Poden enthaltet actu 14 würchmässige
Schlög, woraus Kholl anzuhoffen
Wirkliche Vässl Koll
56.000
Von daselbst ausgebleßten nunmehro aber sich widerumb beschüttenden Spatio seind
in 70 bis 80 Jahren zuerzeigen
Spöttere Vässl Koll
120.000
Reithmair Albm
Von Jonnspach hinaus rechter Handdt gegen den Ennsfluß befündet sich des Admontischen Unterthans namens Reithmayr sein Albrecht an einen stainigen, rauchen, jedoch
mit etwas jungen Holz bewachsenen Gebürg, von daraus bis an die Schneiderwarth
seind vier scharffe meistentheils an ihrer Höche sehr blosse Kögl, es stehet jedoch
schopfweis darüber ein theils junges, theils würchmäßiges Holz, das leztere wird bey 8
Schlög, mithinan Kholl betragen
Wirkliche Vässl Koll
32.000
NB: Dises Jahr ist ein Schlag inner der Langen Leithen angeleget worden, alwo das wenigste Holz würchmässig zuersehen war, waiß also nicht, aus was Absicht jene Anstellung
beschechen, in deme bedenckhlich, das aus diesem jungen Stuckhwald, das Wög-Holz
hette genommen und das Zaunholz denen Bauern ausgezaiget werden khönnen.
Raucheboden
Von der Schneiderwarth über den Ennsfluss stehet der rauche Poden, aus welchem
sonseiths bey 20 Schlög würchmässiges Holz und würchlich Koll anzuhoffen
Wirkliche Vässl Koll
80.000
Dotte Mann
Von Rauchen Poden Gebürg mehrmallen über die Enns hinüber und zwar nach der
Schneiderwarth wird ein Orth an Poden Der dotte Mann genannt, von disem territorio
bis zur JägerPruggen hat mann sich eines würchmässigen Holzes pr. 4 Schlög zugetrefen,
mann hackhet hierinnen würchlich, dahero an Kholl anzuhoffen
Wirkliche Vässl Koll
16.000
Das in eltern Zeiten daselbst ausgehackte Terrain beschittet sich dergestalt, dass man
zwischen 60 und 80 Jahren Kholl anhoffen tarff Spöttere Vässl Koll
96.000
Wasserfall Kummä und Hochsteg
Von der JägerPruggen, nach der Enns hinunter rechter Hand in sogenannten Wasserfahl in
Kummä bis Hochstög inclusive stehet durchgehent jung gewachsenes Holz, von welchen
nach Verflüessung 50 bis 60 Jahren 16 Schlög, folgbahr Kholl auszuhoffen
Spöttere Vässl Koll
64.000
Kropfalm
Von Jonnspach über die Enns hinüber und aufwerths zum obbeschribenen Läffenwald,
nach welchen die Kropfalbm folget, daselbst beschüttet sich das territorium scheen und
befündet sich theils schon halbgewachsenes Holz daselbst, man hoffet in 50 Jähren von
selben 13 Schlög zu machen und Koll zu erzeigen Spöttere Vässl Koll
52.000
Weyssbächl und Älbl
Von Hochstög über die Enns lüngger seits hat man in Weissenbächl und durch das Älbl,
bis zum Gstatterstain durchgehents junges Holz ersechen, welches nach 50 oder 60 Jahren
würchmässig werden terffe, man hat hieraus 12 Schlög Holz, und an Kholl anzuhoffen
Spöttere Vässl Koll
48.000
Prugstain
Nach disen volgt der Pruckstainer Berg, welcher vor 12 Jähren ausgehakhet worden,
es beschüttet sich das aldorthige bloß stainige Gebürg gar nicht, dahero vor dissmahl
kein Conto hierauf gemachet worden, in deme vor 150 Jähren daselbst kein Holz anzuhoffen ist.
Hoche Scheyben
Von Gstatterstain nach der Enns sohnseithig bis an- und über die hoche Scheiben, steht
ein würchmässiges Holz, von welchen 23 Mayßschlög zu machen, dahero von disen Orth
in wenig Jahren Koll zu erzeigen
Wirkliche Vässl Koll
92.000
Das daselbst ausgehauet und abgestockte Spatium beschüttet sich also, das man
37
38
Waldbeschreibungen
hieraus erst nach 100 Jahren 14 Schlög Holz hauen und Koll erzeigen wird khönnen
Spöttere Vässl Koll
56.000
Härtlesbach
Endtlichen stehet von Hochstög schadseiths nach der Enns bis zum Härtlespach, item
an Härtlespach beederseits bis an die Scheiben, durch die hoche Mauern schopfweiß
ein würchmässiges Holz, welches pr. 24 Schlög aestimiret würd, mithin hat man hieraus
Koll anzuhoffen
Wirkliche Vässl Koll
92.000
Im dritten Teil des Berichtes sind jene Waldungen angeführt, in denen teils durch gewerckschäfftliche, theils durch die verdingte Vässlmaister und theils durch die Bauern
unmittlbahr gekhollet wird. Wir können also im 18. Jahrhundert eine Art Zweiteilung
im Gesäuse feststellen (vgl. auch den Waldtomus von 1760): Rechtlich waren zwar
alle „ennsbringlichen“ Waldungen bis in das obere Ennstal für Eisenerz reserviert, in
der Praxis verlief jedoch gerade durch das Gesäuse eine Art „Nutzungsgrenze“. Die
westlichen Waldungen waren von Eisenerz weniger intensiv genutzt als die östlichen,
die näher am Hieflauer Rechen lagen. Zu letzterem intensiver genutzten Gebiet zählten
die folgenden Wälder:
Hierauf volget der ganze Gstattäboden:
Hochscheiben, Hittanger, Traxlthall und Schattseiten
In der Hochen Scheiben, Hittanger, und Dräxlthall, auch Schadtseiten befündet sich ein
überstandner Waldt, so man aestimiert auf
Wirkliche Vässl Koll
147.000
Ingleichen sind auch in 20 bis 30 Jahren richtig anzuhoffen
Spöttere Vässl Koll
220.000
Dann befünden sich auch in disen Terrain einige Spatia, welche vor 10 oder 11 Jahren
ausgehackhet worden, obzwar in selben ein schlechte Beschüttung sich zaiget, so kann
man doch vermög guten Grundt in 90 Jahren schon widerumben Kholl anhoffen
Spöttere Vässl Koll
40.000
In Wünckl und Weyssenbach
In Wünckl und Weyssenbach wurdte das haumässige Holz aestimiret per
Wirkliche
Vässl Koll
40.000
Dan auch hat man von den alda sich befündtlichen jungen, aber mer als halbgewachsenen Waldt in 30 Jahren zu überkhommen
Spöttere Vässl Koll
170.000
Mer befündtet sich in ermelten Territorio ein zümlich grosses Spatium, welches über
die Massen schen beschittet ist, woraus man in 60 Jahren Koll erhalten kann
Spöttere Vässl Koll
30.000
In mehr besagten Terrain zeiget sich ein unbeschittetes Spatium, welches noch vor wenigen Jahren ist ausgehackhet worden, man zweiffelt nicht, es wierdet sich in etlichen
Jahren dieses Spatium widerumb schen beschitten, dahero man auch von disen gutten
Grundt in 100 Jahren Koll anhoffet
Spöttere Vässl Koll
12.000
Hoch- und Nidere Rohr
Das Hoch- und Niedere Rohr, worunter sich ville Buchen befündten, würd vermög Hauwüerthigkheith aestimiret aufWirkliche Vässl Koll 90.000
In disen territorio hat man auch ganz gewiss in 30 Jahren einen haumässigen Waldt zu
überkhommen, welcher geben kann
Spöttere Vässl Koll
180.000
Mehr hoffet man daselbst in 80 Jahren einen haumässigen Waldt an, woraus man erzeiSpöttere Vässl Koll
80.000
gen werde khönnen
Waldbeschreibungen
Scheibenbruggen bis Buchridl
Von der ScheibenPruggen bis an BuchRiedl stehet ein haumässiges Holz, so man aesWirkliche Vässl Koll
24.000
timiret auf
In disen Terrain kann das mittl gewachsene Holz in 30 Jahren geben
Spöttere Vässl Koll
2.000
Mehr in ermelter Gegend befündtet sich ein Spatium, welches schen dückh beschüttet
ist, woraus man in 90 Jahren anhoffet
Spöttere Vässl Koll
5.000
Waag und grosse Wandä
In der Waag und großen Wandä befündtet sich ein vermischter Wald, so aber keines
Weeges an die Vass Kholl geschlagen würd, weillen alljährlich die Rechenwerkhs Würthschaft Hiflau villes Pauholz und andere Wirtshschafftsnotturfften daraus nimmet.
(Folgt Hieflau, weiter bei)
Hartelsgräben
Nach des Stromillners Kaufrecht würd ein Orth das Eiberne Joch genannt, nach welchem
die gewerkschäfftliche Holz und Khollarbeiten in Härtelsgräbm folgen, in untere und
obere Höll, wie auch in Zünnodl hat man vor 20 Jahren Holz zu hauen angefangen, und
nunmehro daselbst das Hochgebürg alles ausgehölzet, dise Örther beschütten sich
dermallen sehr wenig, wan sich aber dises Spatium balt beschütten sollte, derffe man
erst in 150 Jahren ein würchmässiges Holz anhoffen, worauf kein Conto zu machen ist.
(Dieser Waldteil kann jedoch nicht identisch sein mit dem „626 Härtelsbach- dann
Zinödlwald“ im Waldtomus von 1760, da dort 76.000 Fass sofort schlagbaren Holzes
geschätzt wurden.)
Sulzkor
Ob der Höll folget das Sulzkor, dieses grosse Terrain ist sehr thünn beschüttet, und wird
man aus selben vor Hinflüssung 150 Jahren keinen würchmässigen Waldt zu hoffen haben, wan aber das Spatium von Eybern Joch an, bis Ausgang des Sulzkhars sambt ober
und untere Höll sich gutt beschittete, alsdan könnte in 150 Jahren ein würchmässiger
Waldt wachsen, von welchen man Kholl erzeigen derffte
Spöttere Vässl Koll
200.000
Innerhalb des Sulzkhars befündtet sich des Höpflingers zu Admont Albenrecht, so sich
bis in das Seekhar extendiret, es stehet hierumb ein würchmässiger Waldt, welcher
nicht in einer linea oder circul, sondern wohl aus einen Icosaedro muß gehauet werden,
iedoch seind hieraus actu anzuhoffen
Wirkliche Vässl Koll
84.000
See- und Haßlkhor
Ausser erst beschriebenen Waldt, so woll rechter- und lünggerseits in denen Pöden, wie
auch in der Höche des See- und Haaßlkhors, so an Jonnspach gränzet, sind sehr große
Spatia zusechen, an welchen sich die Beschüttung schlecht zaiget, dahero vor ainen
Saeculo kein würchmässiger Waldt anzuhoffen ist. Vor Jähren seind alda ville Grössing
von des Höpflingers Dienstpoden ausgerauffet worden, um dadurch den Bluembsuech
zu erweitern, alwo auch dermallen am pösten Grundt kein Grössing noch stehet, und
der Possessor aber ist hieumben gezümment bestraffet worden.
(Weiter: Waaggraben)
Einiges lässt sich aus dieser Beschreibung herauslesen: Die Kohlschätzung richtet sich
nun nach der Anzahl der Schläge (pro Schlag 4.000 Fass Kohl). Besonders interessant
sind die Bemerkungen über die natürliche Beschüttung im Verhältnis zum Untergrund.
Schließlich ist der ausgerissene Jungwuchs auf der Hüpflingeralm als grobe Waldverwüs-
39
40
Waldbeschreibungen
Waldbeschreibungen
tung angesehen. Bemerkenswert ist die Sorge um die Nachhaltigkeit in den Johnsbacher
Zwischenmäuern, in denen der Taxator eine geringe Entnahme pro Jahr empfahl, quasi
die erste Empfehlung zu einer nachhaltigen Entnahme.
Der Oberbergrichter Ferch gestattete sich einige Anmerkungen, auf welche Weise von
den Untertanen der Wald geschädigt oder verschwendet wurde. Er führte an:
Holzverschwendung durch Holzhäuser,
Scheunen und Tennen mit hölzernen
Bedachungen, das unglaublich numerose Zaun-, Kag- und Prennholz,
übermäßiges Grassen durch zu hohes
Schneiteln (Grassen ist das Abhacken
von Nadelholzzweigen, welche am
Hof feingehackt als Streu und auch
als Futterbeimischung dienten. Meist
geschah dies nach dem Fällen von Nadelholz. Schneiteln war das Abhacken
von Nadelholzzweigen am stehenden
Baum. Mit Steigeisen stiegen rüstige
Bauernburschen die Stämme hinauf
und hackten in dessen unterem Bereich
die Äste ab. Schneiteln war noch bis
„Holzverschwendung durch Holzhäuser, Scheunen
in die 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts
und Tennen“: Bis um etwa 1900 war – ausgenommen von
üblich. Einen dieser Schneitelbäume
Bürgerhäusern in Admont und stiftischen Bauwerken –
nahezu jedes Haus, jedes Nebengebäude aus Holz gebaut.
kann man südlich der Haselkaralm-Hütte
Hier der Hofweiler Zeiringergut in Johnsbach. (Zeichnung
besichtigen.) 43
von Emmy Singer in: Viktor Geramb, Zur Volkskunde
des GesäuseGebietes. 1918.)
Weiters wurde vom Bergrichter Ferch
beanstandet:
Trotz des kaiserlichen Verbotes übermäßiges Halten von Geiß- und Schafvieh,
Erweiterung der Almflächen durch
Schwendung der jungbeschütteten
Wälder, Überschreitung der Zahl des
erlaubten Viehauftriebes.
Mit Steigeisen kletterten mutige Bauernburschen auf die
Nadelbäume und hackten das „Grass“ ab. Diesen Vorgang
nannte man Schneiteln.
43
Einige dieser Vorwürfe finden wir in
dem etwa 15 Jahre später entstandenen
wichtigsten Waldbereitungswerk des
18. Jahrhunderts wieder, dem Waldtomus.
Zuvor aber soll erwähnt werden, wer in
diesen vielen Schlägen die immensen
Mengen an Holz abzustocken hatte:
Die Holzknechte, von denen Ferch erwähnte, dass 10 Knechte per Schlag
arbeiteten. Uns ist aus der Zeit der
Waldbeschreibungen 1743 und 1760
eine Holzknechtordnung der Hauptgewerkschaft erhalten, die auch vom Stift
Admont übernommen wurde, die also
für das Gesäuse Geltung hatte:
Hinweis von Alois Klapf, Almhalter auf der Haselkaralm.
Tagesordnung der gewerkschaftlichen und stiftischen Holzknechte
Unter Abt Matthäus Offner wurde im Jahre 1772 die 1754 erstellte Holzknechtordnung
an jene der Innerberger Hauptgewerkschaft („St. Galnerische Compani“) angeglichen,
da nun mehr Holzknechte angestellt wurden und man gleiche Bedingungen wie jene in
St. Gallen schaffen wollte.
Ordnung zu was vor Zeith die Holzknecht anzufangen, und von der Arweith zu gehen
haben bey St. Galnerische Compani: 44
Wan sie 1 oder 2 Stund weith in die Arweit zu gehen, müessen sye Montags um 9 Uhr
zu arweithen anfangen, und in Sommer langen Tag biss 7 Uhr abends, in Winter aber
so lang sie sehen, in der Fruhe aber so balt es liecht ist.
Von Matthäi Tag in der Fasten biss Matthäus Tag im Hörbst, haben sie die Fruhstuckstund. Von Liechtmössen biss auf Martini haben sie nachmittag die Jausen Stundt, da
hingögen keine Frühstückstund.
Holzknechte verzehren ihre Naturallöhnung in einer Holzknechthütte.
Stich aus: Die Österr. ungar. Monarchie in Wort und Bild.
Wan ein ganze Wochen oder auch ein Feyertag einfallet, feyern sie umb 11 Uhr Sambstag. Wan ein Feyertag Mittwoch oder Pfingstag (= Donnerstag) fallet, mithin sie nach
disen Feyertägen wieder in die Arweith gehen, feyern sie in Sommer langen Tag um 6
Uhr, wan sie aber nicht Klein-Jausen, umb 5 Uhr nach Martini, vor Liechtmes aber umb
1 Stund, ehe es finster würdt, das ist in Winter.
Die Holzknecht-Raittung (= Löhnung pro Woche) war eine Mischung aus Natural- und
Geldlohn:
1/4 Weizen
3/4 Korn
4 Pfund Schmalz
1 Pfund Speck
2 fl 17 3/4 Kreuzer.
1 Pfund Salz und Bargeld („Freigeld“)
Zu bemerken ist, dass dieses Regie-System im Jahre 1818 durch das Freigeding-System
abgelöst wurde, in dem nach Akkord, also nach der geleisteten Holzmenge, abgerechnet
wurde (vgl. Ferro 1845 und Holzgeding 1861)
Doch nun wieder zurück zu den Waldbeschreibungen, und zwar zur wichtigsten im 18.
Jahrhundert:
44
StiAA G-308a 1772-1775: Tagesordnung der gewerkschaftlichen und stiftischen Holzknechte.
41
1754
42
1760
Waldtomus
Waldtomus
Waldtomus
458 Bruckgrabenwaldung. e an Laufferwald, o an Puchstein, a an Brucksattl,
u an die Krapfenalm. 1 transf Schwaig 40R.
Holz: Rechen H. letztlich aber St.Gallener Hammerwerke
-/-/80/100
459 Brucksattlwaldung, e an Bruckgraben , o an Buechstein, a an Rauchboden,
u an Bruckstein. 1transf Alm 44 R
10/30/50/460 Himplsteinwaldung. Darin dem Sebastian Götzenprugger kaufrechtl.
gehörige Krapfenalm, und der BrucksteinWald, e an Laufferwald,
o an Bruckgraben und Sattl, a an Rauchboden, und an des Krapfens und
Heindl-Wiesen,u an die Enns. 20R
26/3/9/44
461 Rauchboden- und Fuxridlwaldung. e und o an Bruckstein und Sattl,
a an Rohr, u an Enns. 1 transf Alm 196R
48/10/12/60
462 GstatterBoden-Waldung mit nachfolgend zertheilten Nämen, als Rahr,
hohen Rahr, Weissenbach, Hinterwinkl, Lucken, Dräxlthal, Hüttanger, Rothergräben, und
Gstatterstein, nebst der hohen Scheiben, und dem Tänisch(!)-Bach,
e an Fuxridl, o an alle Höhe des Buechsteins, a an Bockberg, u an die Jäger-Herberg,
und Gstatterbodenbauern-Gründ, dann an die Boden-Aälbm bey der Enns.
Alda befinden sich mit Einbegrief des nachfolgenden Hofmeister-Schlages
5 Kühe- und 1 Ochsenalbm, worinnen dermalen 443 (!) R weyden. 330/438/361/200
Waldtomus 1760, erstmalige Unterscheidung zwischen Stockrecht und Raumrecht
Kaiserin Maria Theresia ordnete im Jahre 1754 die „General-, Wald-, Bereit-, Berainund Schätzungs-Commissions-Beschreibung im Erbherzogthum Steyer“ an. Bis 1762
arbeitete die Kommission und legte in 28 gedruckten Bänden (tomi – deshalb der Name
Waldtomus) ihr Ergebnis nieder.
Für die Forst- wie auch für die Almgeschichte ist der sogenannte „Waldtomus“ ein
wichtiger Eckpunkt. Zum erstenmal wurden alle Forste genau lokalisiert. Der Holzvorrat
wurde erstmals nach vier Altersstufen gestaffelt dargestellt und in Fass Kohle angegeben. Erstmals sind alle Einforstungen, meist mit den Namen der Berechtigten und der
maximalen Bestoßung durch Weidevieh, aufgelistet. Erstmals wurde die Berainung
(Grenzfeststellung) der stockrechtlichen Wälder gegenüber dem „Raumrecht“ angegeben. (Darüber siehe unten).
Der Waldtomus Nummer 18, erschienen im Jahre 1760, behandelt das Admonttal von
Selzthal bis Hieflau mit dem Gesäuse. Ich habe unser Untersuchungsgebiet im Auszug
wiedergegeben.
Abkürzungen: e = einerseits, o = oben, a = andererseits, u= unten, R= Rinder.
Der Holzvorrat ist nach Fass Kohl gemessen. Die erste Zahl bedeutet „wirkmäßiges, also
schlagbares Holz, die zweite „halbgewachsenes, so in 40 Jahren schlagbar“, die dritte
„junge Beschüttung, in 70 Jahren hackbar“ und die vierte „blosser Schlag, in 100 Jahren
stockmäßig“. Hier in der Tabelle beträgt eine Zahl tausend Fass.
Untern Gseyß
456 Hanns Götzenbrugger v Laufferbauer: Lauffenguts Hältl e an Himbörrstein,
o an Laufferwald, a an Pfannstill, u an Enns. 2 Stuetten.
1,1/-/-/1,2
457 ober dem sogenannten Gseyß der Laufferwald, e an Lauffenbauer, o an die Buchau,
a an Bruckgraben, u an die Enns. 1 transf Alm 165 R. Holz: Für Rechen Hifelau reservirt,
dermalen aber zu denen St.Gallnerischen Hämmerwerkern abgestocket. 4/9/63/96
463 Waldung Bockberg, Cummer und Hofmeisterschlag. e an Gstatterstein,
o an alle Höhe des Ridls, a an BründlMauern, und Bodning (!), u. an Enns rainen.
96/88/48/100
464 Bründlmauern- und Bodningwaldung, so wegen des Weg, und deren jährlich
abgehenden Lähnen gehoyet wird, e an Hofmeisterschlag, o an die Hochscheiben,
a an die äußere Scheiben, u an die Enns. - (Schutzwald!)
465 Fuxenthal- und aussere Scheibenwaldung. e an die Boding, o an alle Höhe der
Ochsen-Kärr, a an Pointhnerberg, u an Enns.
24/72/5/12
466 Kommet weiters diesseits herab zum Rechen Hifelau der Pointhnerberg
(worinnen der StA u. Pointhenbauer den Blumsuch hat) mit der ohnmittelbar
Hauptg.Waldung, e an die grosse Scheiben, o an alle Höhe, a an Wandauwald,
u an die Enns. 10R
18/-/4/467 die der Hg eigenthumliche WandaubauernBergs, oder kleine Wandauwaldung,
e an Pointhnerberg, o auf alle Höhe, a an Peter Halß, u an die Ennß.
22/-/5/20
Schätzung der Waldungen vom Sallberg bis an Peter Halß oder Wandau.
Für den Rechen Hifelau: 492000 F oder 2460 Werk wirkmäßiges, woran 30 Knechte,
jeder jährlich zu 2 Werk, und 1 Werk pr 200 Faß gerechnet, 41 Jahr zu hacken haben;
520000 F oder 2600 Werk halbgewachsenes, so in 30 bis 50 Jahren schlagbar, und für
20 Knecht auf 65 Jahr zureichend ist, 520000 F junge in 60 bis 90 Jahren hackmäßige
Beschüttung, so für 25 Knecht auf 52 Jahr 2600 Werk machen; 498000 F oder 2490
Werk an blossen in 100 bis 150 Jahren stockmäßigen Schlag, wo sodann 15 Knecht 83
Jahr zu maissen haben.
Für Schröckenfuchs: 88000 F wirkm., 128000 F halbgew., 54000 F junge Beschüttung,
40000 F an blossen in 100 bis 150 J. stockm. Schlag.
43
44
Waldtomus
Waldtomus
Gseyß
587 GseyßGoßWaldung, e Harthab, o vordern Goffer, a hinteren Goffer, u Enns.
- /6/-/-
621 Gsenggraben, und Heletensteinwaldung. i Oed-Mauern, o Wassersaig,
a Heindlwald.
588 vordere Gofferwaldung. e an Lämmridl, o h.Goffer, a an Harthab, u GseyßThal.
Darin hat der Gopper und Golläsegger 1 transf. Alm 15R
3,6/-/12/10
622 Untern Gseyß, Heindlwald und Karr. e Heletenstein, o OedMauer,
a die hohen Maißschläg, u die lange Leithen, Reithmayralm, und Enns.
Darin Heindl kaufrechtliche Alm 53R
589 Hintergofferwaldung. e GseyßGoß, o an alle Höhe des vordern GofferRidl,
a an langen GrießKogl, u an die Haßlau.
Darin 1 transf. Alm 29R
9/12/15/18
623 lange Leithen, oder Reithmayralm. o Heindlwald, a HeindlKarr.
transf.Alm 50R
590 Georg Stöcher v. Heindl: Haßlauhalt . e an hintern Goffer,
o an langen GrießKogl, und Eck, a an Neuweg, u Ennß. 6R
5/-/4/3
591 lange GrießkoglWaldung . e an hinteren Goffer, o andie brendte Mauer,
a in Jonspachgraben an HueberSchlag, u an die Haßlau, und Ennß.
Darin Therlmayr, und Golläsegger transf. Almrecht 20R
592Neuwegwaldung. e Haßlau, o über alle Höhe in Jonspachgraben,
a mehr an Jonspachgraben.
-/8/18/-
16/10/5/13/-/-/4
624 hohe Maißschlägwaldung e HeindlKarr, o Oed-Mauern, a Kummerwald.
Heindl und Jägerhofer eine transf Alm 62R
5/20/30/24
625 Kummerwaldung, e hohe Maißschläg, o die ZinödlMauern, a Härtlsbach.
Darin Kölbl eine transf Alm 44R. Rechen Hifelau.
8/32/12/2
-/-/8/4
Härtelsbach, und Graben
24/18/7/3
(593 Jonspach-Graben die Schattseite entlang bis 611ist ausgelassen.)
Jonspachgraben
612 Gschaideggwaldung (für Radmer) 40R
90/20/16/56
613 Neuburgwaldung. i Gschaidegg, o alle Höhe. a Ebner. 1transf. Alm 142R
40/62/73/84
614 Egg- und Ebner-Alm-Waldung. i und o an Neuburg, a an die Bernsold.
1Alm 15R
9/-/-/-
Als einziger Wald im Gesäuse besitzt der Zinödlwald lediglich überständiges Holz, kein jüngeres.
Er ist somit der einzige reine Altbestand im Gesäuse.
615 Joseph Käßegger v. Thonner Bernsold- oder Thonneralm untern Wießmath.
Scheidung Stock-Raumrecht: Lähngang-Graben.Bernsoldweg.
28R (alles für Radmer)
18/9/-/12
626 Härtelsbach- dann Zinödlwald, welch-beede a an Kummer, o an alle Höhe,
i Sulzkarr, u an Kummerwald und Bach. Darin Wolfbauer kaufrechtl. Alm 49R.
Holz: Rechen Hifelau.
76/-/-/- (!)
616 Wolfsberg, und Sattl, dann Thurn-Wald. i an die Bernsold, o an die Städl,
a an Rinnerstein, u an die Felder. 2Pferd, 8Kä
7/-/5/3
627 Sulz-Karr, oder Ochsen-Albm, a Zinödl, o auf alle Höhe, i ans Höpflingeralm, u Bach.
160 R, 200 Sch. Holz Innerbger Eisenwurzen in Eisenärzt verkohlet.
7/7/6/30
617 Schönau-Rinnerstein, und Städl-Waldung. i Wolfsthurn, o an Ridl,
a Gämsstein. 3 transf Almen. 133R
628 Höpflinger Kühealm. r ans SulzKarr, o auf alle Höhe an Neuburg-Halß,
li heraus ans HaßlKarr. 30R
6/6/12/35
-/6/-/-
618 Kääßegger- Hueber- und Zeyeringerberg untern Gäms- und Leobnerstein (!).
i Schönau, Rinnerstein, und Städl, o die Geyer- und Oed-Mauern, a Rothkogl.
15R, 40 Sch
-/9/-/7
619 Rothkogl- Kaintzen- und Straussenberg. i Leobnerstein,
o und a Oed-Mauern. 20 Sch. Diese Behölzung ist die letzte, so zum
RädmerKupferbergwerk lehenbar überlassen.
19/6/-/4
620 Oed-Mauer- und Kainzen-Albm. i an Rothkogl, o an Ridl, a an Gsenggraben.
Durch 14 Täge etliche Rindl. Für Rechen H.
10/-/12/4
629 zu den Schräglischen Stöllhof bey Kählwang gehorige HaßlKarr.
o auf alle Höhe an Radmerer Neuburg. 30R. Holz Innerb. Eisenwurzen.
15/-/4/16
630 nach Beschaffenheit des Walds angewachsene amovible Scheichegg- oder
Egger-Albm. i HaßlKarr, o Lugauer, a Härtlsgrabenwaldung, u Bach. 41R.
Holz zur Innerb. Eisenwurzen.
20/8/10/24
631 Härtlsgrabenwaldung, dann der von solchem links heraus an die Enns
langende Härtlsbachwald einer Innerb. H.G., welche beede i Scheichegg,
o Mihlbauernalm, a Ennß-Mauern, u Bach. Rechen H
18/27/50/80
45
46
Waldtomus
Die Aufzeichnungen im Waldtomus ergeben den Holzvorrat der Wälder im Gesäuse,
aufgeschlüsselt nach vier Altersklassen. Auf zwei Extreme sei verwiesen: Der Bruckgrabenwald (1723 „Brucksteinwaldung“) mit insgesamt 180.000 Fass Holzvorrat zeigte
noch die Auswirkungen der Kahlschläge von etwa 1710. Die im Jahre 1723 geäußerte
Vermutung, dass wegen des schlechten steinigen Bodens eine natürliche Beschüttung
nur langsam wirken könne, schien sich zu bewahrheiten.
Umgekehrt war im unzugänglichen Zinödlwald zumindest in den vergangenen 120 Jahren
überhaupt nicht gehackt worden. Da auch im 19. Jahrhundert keine Schlägerungen in
dieser Hochlage bekannt sind, dürfen wir von einem weitgehend naturnahen „Urwald“
sprechen (vgl. unten unter „Der Urwald am Zinödl“). Bemerkenswert ist weiters der
„Schutzwald“ gegenüber der Hartelsgraben-Mündung, der „gehoyet“, also geschont
wurde.
Wie bereits unter 1567 erwähnt, waren einige Wälder im Gesäuse für die Hammerwerke
in St. Gallen reserviert. Hier im Waldtomus sind die Forste Lauferwald, Krapfalm und
Bruckgraben angeführt. (Der heute noch so genannte „Kohlwegriedl“ erinnert an jenen
Kohlweg, über den aus dem Gesäusebereich Kohle nach St. Gallen geliefert wurde.)
1760
Raumrecht – Stockrecht
Im Waldtomus ist erstmals zwischen Raum- und Stockrecht unterschieden. Damit wollte
man einerseits das unberechtigte Räumen und Schwenden von Wäldern an den Grenzen
zu Weideflächen und andererseits auch das Entstehen neuer Weideflächen aus frischen
Holzschlägen unterbinden. Die Grenzen sollten sichtbar sein:
So hat man sich zu Markzeichen erwählet die zwey folgende Buchstaben als S. welcher
das Stockrecht, und den Buchstaben R. welcher das Raumrecht bedeutet. 45
Umständlich wird nun erklärt, was im Gebiet des Raumrechtes erlaubt war, in jenem des
Stockrechtes aber nicht: nämlich das Reuten, Räumen und Bränden:
Wo nun der Buchstaben S. hinzeiget, da muß zu ewigen Zeiten ein Stockrecht seyn,
werden, und verbleiben; wo aber der Buchstaben
R. hinweiset, darinnen kann nach eines jedwederen
Innhabers, oder Grund-Besitzers vernünftig- und
wirthschaftlichen Ermessen geraumet, gereutet, und
gebrändet werden.
Im Gesäuse finden wir kaum eine Scheidung in Stockund Raumrecht, wohl auch wegen der sehr seltenen
kaufrechtlichen Almen im Eigenbesitz des Almnutzers. Eine solche kaufrechtliche Alm war die heutige
Kölblalm, 1760 die „Bernsold, oder Thonner-Albm“.
Sie wurde von der stockrechtlichen „Egg- und EbnerAlm-Waldung“ folgend geschieden: zu Entscheidung
des Stock- von Raumrecht das 1te Mark beym eigenen
Gschaid-Gehag in einer mitteren Buchen das S. hinauf, das R. herab geschlagen, von dannen überwärts
hinein, und sehr schregsab 200. Schritt das 2te Mark
am Eck in einer halbgewachsenen Feichten das S.
Das „S“ für Stockrecht ist auf dem Grenzstein
schregsauf, das R. schregsab, .... das 5te und letzte
nahe der Kölblalm eingemeißelt.
45
Waldtomus 19, Vorbericht.
Waldtomus
47
Mark 20 Schritt ober den Bernsold-Weg in einem grossen Stein das S. hinein, das R.
heraus. Dieser genannte Stein ist heute noch als Grenzstein vorhanden, nach einigem
Suchen kann man das R und das S erkennen.
Wie bei der Unterscheidung in Stock- und Raumrecht ist ein Großteil der Beschreibungen
im Waldtomus dem schädigenden Vieheintrieb in die Wälder gewidmet. Die Maximalzahlen
für die Bestoßung von Almen und Halten sind darin festgelegt, manchmal beschränkt
man sich jedoch nur auf den Vermerk „etliche Rinder“, auch ohne Namensnennung
des Almnutzers.
Der Urwald am Zinödl
Gibt es einen „Urwald“ im Gesäuse?
Die größte zusammenhängende Waldfläche außer Ertrag im Gesäuse besteht aus den
Flächen „Handhaben“ so wie „Zinödl-Wand, Ebenstellen“ mit 262 ha, der Einfachheit
halber besser „Zinödlwald“ genannt. Waldgeschichtlich interessant ist, ob irgendwelche
Quellen auf eine frühere Nutzung hinweisen:
Etwa ab 1500 begann man mit der Abstockung von Wäldern im Haselkar. Die betreffenden
Holz-Bestand-Zettel verweisen als Orte oder deren Grenzen auf gsuechmauer-klämlän,
sulzkhar prugkhn, scheichegg, hartelsbach, also auf Waldteile, die auch heute noch
bringlich sind. Von den unzugänglichen Waldteilen ist nicht die Rede.
Ein Jahrhundert später wurde die Wolfbauern-Hochalm erstmals genannt: A. am Zinödl
im Jonspach 1602 für die Khüe Lienhardt Wolf. Es ist anzunehmen, dass in Hüttennähe
(damals noch höher gelegen), beim „Antoniboden“ das Vieh im Wald geweidet hat,
dass dort Brenn-, Zaun- und Bauholz entnommen wurde, dass also in diesem oberen
Der Zinödlwald, der besonders im östlichen Teil (im Bild links) von jeglicher Holzschlägerung verschont
geblieben ist. Im oberen, westlichen Teil könnten gelegentlich Einzelstämme für
die Wolfbauern-Hochalm entnommen worden sein.
1760
48
Waldtomus
Randbereich des Zinödlwaldes der Wald genutzt wurde. Ein Detail der dortigen Waldweide-Nutzung ist uns aus Almakten bekannt: Wolfbauer trieb 32 Kühe, 27 Stück Galtrind
und 10 Ochsen auf. Der Waldtomus von 1760 verzeichnet lediglich 49 Rinder.
Im „Waldtomus“ von 1760 scheint die Waldung 626 unter dem Namen Härtelsbachdann Zinödlwald auf. Die Begrenzung außen an Kummer, oben an alle Höhe, innen an
Sulzkarr, unten an Kummerwald und Bach entspricht ungefähr den heutigen Grenzen.
Die Besonderheit der Eintragung besteht in der Aufteilung des zu erwartenden Holzes:
Während nahezu in jedem Waldstück des Gesäuses die Holzreserven aufgeschlüsselt
waren in a) wirkmäßiges, b) halbgewachsenes, also in 40 Jahren schlagbares, c) junges,
also in 70 Jahren schlagbares, und d) bloßes, erst in 120 Jahren reifes Holz, sind hier das
erste- und einzigemal lediglich 76.000 Faß „wirkmäßiges“, also sofort zur Verfügung stehendes Holz genannt. Dies lässt den Schluss zu: 1760 war dies der einzige überständige
Wald, der keine anderen Altersklassen aufwies. Es muss sich um sehr alte, unversehrte
Bestände großen Ausmaßes gehandelt haben.
In Wondraks Taxation 1856 sind die betreffenden Waldparzellen noch nicht mit „Zinödlwald“ benannt. Die Parzelle oberhalb des „Wasserfalles“ 146 im Distrikt XII fällt sicher
darunter. Diese Parzelle wird nämlich weiter hinten als „Wolfbauernhütte“ mit 27 Joch,
667 Kubikklafter überständigem Holz erwähnt. Der Großteil der Fläche dürfte in Wondraks
Parzellen 2 bis 7 im Distrikt XIII enthalten sein. Sie sind beschrieben mit 0, 6 unproductiv,
04 bestockt mit alten Stämmen pr. Joch 6 Kubikklafter. Zufällige Bewaldung.
Waldtomus
Das Kleezinsregister: maximaler Viehbestand in den Wäldern
Die Situation der Einforstungen ist bereits im Waldtomus von 1760 dargelegt worden.
Ein wesentlich genaueres Bild darüber erhalten wir aber aus dem „Kleezinsregister“
von 1741 bis 1802.
Unter „Kleezins“ ist der Weidezins zu verstehen (= „Klauenzins“). Seit dem 16. Jahrhundert war für den Weideauftrieb auf stiftische Almen ein Zins an die Herrschaft Admont zu
entrichten: Bis etwa 1780 pauschal nach der veranschlagten Auftriebszahl, ab diesem
Zeitpunkt nach dem tatsächlichen Bestoß der Almen. Seit diesem Zeitpunkt ging die
Anzahl des angegebenen Weideviehes kontinuierlich zurück. Wir können diesen Zeitpunkt
also auch als das Maximum des Vieheintriebes in die Wälder des Gesäuses ansehen.
Was zeigen uns diese Aufzeichnungen? Im Lauferwald etwa 170 Stück Vieh in acht
Almen, die alle von Wald umschlossen waren, in Gstatterboden 410 Stück in einem
weiten Waldkessel, das gleiche im Hartelsgraben – die Konzentration von 1.100 Stück
Weidevieh vornehmlich in den Wäldern des Gesäuses muss ganz einfach als starke
Waldschädigung angesehen werden. Die zahlreichen „illegalen“ Schädlinge in Gestalt
von Geißvieh, die von den Holzknechten bzw. von den Rechenarbeitern in Hieflau in die
Wälder eingetrieben wurden, taten ihr Übriges. 47
In den „Einzeln-Flächen der Forstbezirke der Österr. Alpinen Montan-Gesellschaft, Admont, Stand 1883,“ ist unter dem Bezirk IV als Klasse D vermerkt:
43 „Handhaben“ 81,80 ha
48 „Zinödl-Wand, Ebenstellen“ 180,59 ha
(Anm: Die ehemalige Wolfbauern-Hochalm, eine heute bewaldete Parzelle südlich von
43 und 48 mit ca. 80 ha, ist in der Bestandeskarte 1883 ausdrücklich ausgeschieden.)
(50 „Höllboden-Wasserfall“ 6,30 ha)
Diese Flächen hängen zusammen und ergeben mit 268,5 ha die größte nicht benutzte
Waldfläche im Gesäuse. Als „Zinödl-Urwald“ hat sie seit der Gründung des Nationalparks Bedeutung erlangt. Wir können sie mit Recht so bezeichnen, da in ihr nie
geschlägert wurde. Lediglich Holzentnahme in einer Randzone zur Almnutzung und
ebendort Waldweide scheint als Beeinträchtigung auf. Seit fünfzig Jahren ist auch dieses
Einforstungsrecht mit anderen Weiderechten eingetauscht, so dass nun der gesamte
Waldkomplex von etwa 350 ha völlig unberührt von menschlicher Nutzung ist. Als mit
diesem großen Komplex zusammenhängend könnte man noch die Ennsmauer (ostseitig
des Hartelsgrabens) bezeichnen, womit dann endgültig 420 ha zusammenhängender
Urwald zu erreichen wären. 46
46
Weitere größere, 1883 nicht benutzte Wälder, Klasse D im Bereich des Nationalparkes sind (in ha):
19 Hochbrand Katzensteig
69
21 Eiblwände, Eibl
42
23 Zeiringerschlag
19
24 Gstattersteinstellen (= nördl. Gstatterstein)
33
31 Hinterwinkel-Geröll
131
34 Stockmauer
56
36 Bruckstein Brennach
68
37 Unterm Bruckstein, Kühgraben
57
44 Häuslkogelwald
121
47 Hellichter Stein
107
49 „Ennsmauer“ (= Westhang des Hartelsgrabens)
73
51 „Scheicheggwänd, Hausmauer“ (= westl. Jagdhaus)
49
52 „Sagkogel“ (= nw. der Seemauer)
31
53 „Scheichegg“ (= südl. anschließend an Hausmauer)
14
54 „Haselkarstiegen“ (= Haselkarmauer, Zirbengarten)
Waldweide Sulzkaralm
47
Vgl. Hasitschka, Almzins S. 420 f.
49
1780
50
1787
Waldungen im Kataster
Waldungen im Kataster
Der Josephinische Kataster: Bonität der Waldungen
In der Forstgeschichte beinahe unbeachtet blieben bisher jene Steuer-Operate, die
den Wert der Wälder in Geld anzugeben hatten. Seit dem „Lagerbuch“, das für jede
Steuergemeinde anzulegen war und zum Unterschied vom „Franziszäischen Kataster“
um 1824 noch auf Flächenschätzung beruhte, hatte jeder Grundbesitzer, auch der Adel,
Steuern gemäß seines Grundbesitzes abzuführen. Der Besitz wurde nach Joch und
Klaftern gemessen, nach Kulturgattungen und Bonität eingeteilt.
Waldungen im Kataster
Josephinisches Steuerregulierungs-Lagerbuch 1787 (Josephinischer Kataster = JK)
Jonsbach
I. Ried Kirchenplatz
1 Stift A. mit 3 Waldungen:
Langgries, Hackenälbl, Huberschlag. dom.
rainen an Neuwegriedl, Reichenstein, Buckelten Schneider Ridl, Jonsbach, Enns bis zur
Schusstaflbrücke. 242 Joch, 136 8/64 Klafter w. Holz.
Revidirt das Joch 36/64 Klafter feichtes Holz.
Anm: Von buckelten Schneider bis zum Kirchenwald sind untragbare Felsen bei 6 J.,
welche nicht gemässen worden sind.
2 Zwischenmauerfleckln, 5 Joch, 252/64 Kl. w.Holz (Rechenfehler).
vom B. Schneider Ridl bis zum Kirchenwald. dom. Rev. Joch 56/64 fichtes Holz.
3 Kirchenwald. dom.
Raint an Reichenstein, Rothleithen, Pfarrerfelder. Rev. 44/64 Kl. f. Holz.
Anm. Ober diesem Wald: die Kirchenfelsen
21 St.A. mit vier Waldungen:
Rothleiten, Winterhöll, Sensenschmidberg, Acheneck. dom.
Rainen an den Rothleitenbach, Kirchenwald, Gemeinde Krumau neben der Keiserau,
Kommissariat Gaishorn, Grubgraben, und Felder dieser Ried.
Rev. das Joch 53/64 Kl. fichtes Holz.
Anm. Die ausgebuzten Flecke, und Holzknechthäuser in der Rothleiten werden ausgeworfen und sind zur Waldung gemessen worden.
II. Ried: Schattseitenplatz
57/28 St.A. mit 2 Waldungen:
Grubgrabenwald, Sebingthalwald. dom.
Rainen an den Acheneckwald, an den Werbbezirk Gaishorn, Grießkogl und an die Felder
dieser Ried
Revidirt das Joch zu 44 Klafter fichtes Holz.
Gleichzeitig mit dem josephinischen Kataster wurde auch die „josephinische Karte“, die erste brauchbare
Karte der Monarchie, angelegt. Die Zeichnung der Wälder ist jedoch nicht aussagekräftig,
hier Johnsbach – Sonnseite zwischen Ödstein und Stadelfeld.
Für die Wälder ergab sich folgende Ertragsberechnung: Das betreffende Waldstück wurde
nach dem Holzertrag in Klaftern pro Joch angegeben, z.B. 44/64 Klafter fichtenes Holz.
Der mit der Fläche multiplizierte Betrag war als Ertrag ausgewiesen. Ebenso wie das
Heu auf den Wiesen, das Getreide auf den Äckern wurde alles versteuert.
Was ergibt sich daraus für die Waldforschung? Erstmals kann eine Bonität der Wälder
erstellt werden. Es wurden daher in den Lagerbüchern der Steuergemeinden Johnsbach,
Weng und Krumau 48 (Hieflau war nicht greifbar) die Waldungen herausgeschrieben. Im
Übrigen ist das Lagerbuch eine kulturhistorisch sehr bedeutende Quelle: jedes Gebäude
wie die Badstube, jedes kleine Wiesenstück, jeder Rain ist darin mit seinem Flurnamen
aufgezeichnet.
Die Einteilung ist nach Rieden oder Plätzen geordnet. Jene schattseitigen Johnsbacher
Wälder, die nicht im Untersuchungsgebiet liegen, sind der Vollständigkeit halber dennoch mit abgedruckt.
48
Forstarchiv Stift Admont) Handschrift. ohne Ort, ohne Jahr.
89/60 Das Stift Admont mit dem Grieskoglwald Dom. (200 Joch)
Raint an den Grubgrabenwald, an den Sebingthalwald, an den Blasenberg, an den
Bernbach, und an die Felder dieser Ried.
Das Joch zu 49/64 Klafter fichtes Holz.
III. Ried: Der Bernseiten Platz
98/8 Das Stift Admont mit 2 Waldungen:
Der Bernkarwald und der Scheibenwald, Dom. (183 Joch)
Rainen an Grießkogl, an Sebingthal, an den Blasenberg, an das Kreizeck, an den Jonsbach
und an die Felder dieser Ried
Das Joch zu 49/64 Klafter fichtes Holz
117/17 Das Stift Admont mit 2 Waldungen:
Der Kreuzeckwald, und der Platenauerthalwald, Dom. (629 Joch)
Rainen an den Bernkarwald, Scheibenwald, Blasenberg, das Häberlthörl, Platenauerbach,
des Oberpichlmayrs Platenaufeld, Jonsbach und Jonsbacherweg.
Das Joch zu 58/64 Klafter fichtes Holz.
118/28 St.A. mit dem Pesenbergwald. Dom (253 Joch)
51
52
Waldungen im Kataster
Waldungen im Kataster
Raint an den Platenauerbach, Loibnerberg, Plotschbodenbach, Jonsbach, an die Felder
dieser Ried.
Joch zu 58/64 Klafter fichtes Holz.
348 Wieder mit 2 Waldungen, der Edwald und der Heinlkarwald genannt, Dom.
Raint an den Heinlwald, Enns, Kummerwald, an die Zinödlmauer und an die Edmauer.
41/64 Kl. fichtes Holz , 184 Joch, 117 56/64 Kl. w. Holz.
135/45 Stift Admont mit 2 Waldungen (252 Joch, 192 60/64 Kl. w.Holz)
Plotschbodenwald und Scheideckwald, Dom.
Rainen an den Plotschbodenbach, Jonsbacherweg über den Neuburg, oben auf den
Neuburg über den Rucken an das Scheideck, Hl. Brunberg und an den Loibnerberg
Joch zu 49 / 64 Klafter fichenes Holz.
349 Wieder mit dem Kummerwald. Dom.
Raint an den Edwald, an die Enns, an den Hölbach, und an die Zinödlmauer.
Das Joch zu 1 Klafter (!) fichtes Holz. 321 Joch, 321 Kl. w. Holz.
Anmerkung: Oberhalb dieses Waldes befindet sich in einer Kette von Felsen die Zinödlmauer bei 1400 Joch, welche als ganz unfruchtbar nicht gemässen worden ist.
IV. Ried: Neuburgplatz
148/11 St. A. mit 2 Waldungen:
der obere und untere Neuburg. Dom. (458 Joch, 314 56/64 Kl.)
Rainen an den Jonsbacherweg über den Neuburg, Lugauer Felsen, Wolfbauersattel,
Schafberg, Felder dieser Ried.
Joch zu 44/64 Klafter fichtenes Holz.
Anm: Oberhalb dieser Wälder befinden sich 2 Felsen, das Glauneck bei 300 Joch und
das Stadelfeld bei 300 Joch, untragbar, nicht gemessen.
352 Das Stift Admont mit dem Hölwald, Dom. (das Joch 44/64 Kl. fichtes Holz, 207 Joch,
142 24/64 Kl. w. Holz)
Raint an den Hölbach, an die Zinödlmauer, an den Sulzkarwald, an das Scheicheck, und
an das Alpenjoch.
Anton Kassegger Tonner N. 34 (Bernsoldalpe):
160/23 Wieder mit dem Raumrecht. (29 Joch, 24 1/64 Kl. w. Holz)
Raint an den untern Neuburgwald, an den Pernsolbach, an den Wolfbauernsatl, an den
Krästein, und an des Ebners Kizleithen
Wird mit parifizirten Holz in die Erträgnus gesetzt. Das Joch zu 53/64 Klafter fichtenes
Holz.
161/24 Das Stift Admont mit 2 Waldungen:
Der Wolfbauersatl, und der Schafberg genannt. Dom. (255 Joch, 163 20/64 Kl. w.Holz)
Rainen an des Tonners Raumrecht, an den untern Neuburgwald, an das Stadlfeld, an
den Wolfbauernthurn, an den Wasserfal, und an die Felder dieser Ried.
Das Joch zu 41/64 Klafter fichtenes Holz.
VI. Ried: Sonnseitenplatz
345 Stift Admont: Wieder mit dem Sonnenwald Dom. (124 Joch, 75 51/64 Kl.w.Holz)
Raint an den Hochthorfelsen, an Gämbsstein, an die Edmauer, an die Hochbrückenmauer,
und an die Felder dieser Ried. Joch zu 39/64 Klafter fichtenes Holz.
Anmerkung:
Oberhalb dieses Waldes Felsen: Hochthor bei 1400 Joch, Gamsstein 100, Edmauer
400, Hochbrücken 200 Joch, welche ganz unfruchtbar und daher auch nicht gemässen
worden sind.
(im Ennstal)
346 Wieder mit 2 Waldfleckl, der Reitmayrschlag, und das Kainzenälpl genannt, Dom.
Rainen an den Hochbrückenfelsen, an den Jonsbach, an den Gesenkgraben und an die
Diendlmauer. (55 Joch, 49 54/64 Kl. w. Holz)
Das Joch zu 38/64 Klafter fichtenes Holz.
Anmerkung: Oberhalb befindet sich die Diendlmauer bei 10 Joch, welche ganz unfruchtbar
und daher nicht gemässen worden ist.
347 Das Stift Admont mit dem Heinlwald, Dom. (40 Joch, 27 32/64 Kl. w. Holz)
das Joch zu 44/64 Kl. feichtenes Holz
Raint an Gesenkgraben, Jonsbach, Enns, an das Heinlkar und an die Edmauer.
353 Wieder mit dem Sulzkarwald. Dom. (Das Joch zu 49 Kl. fichtes Holz, 122 Joch, 101
2/64 Kl. w. Holz)
Raint an den Hölwald, an die Zinödlmauer, an den Sulzkarhund, an das Stadlfeld, und
an die Gesuchmauer.
Anm.: Oberhalb dieses Waldes befinden sich 2 Felsen, der Sulzkarhund bei 20 Joch, und
die Gesuchmauer bei 400 Joch, welche als ganz untragbar nicht gemässen worden sind.
354 Wieder mit dem Hartlsgrabenwald, Dom. (d. Joch zu 49/64 Kl. fichtes Holz, 212 J.,
162 20/64 Kl. w. Holz)
Raint an den Hölwald, an den Sulzkarwald, an die Gesuchmauer, an das Glauneck, an
Haslkar, an Lugauerfelsen und Scheicheck.
Anm.: Oberhalb dieses Waldes befinden sich der Lugauer Felsen bei 300 Joch, welche
als ganz untragbar nicht gemässen worden sind.
Die Waldungen der Gemeinde Jonsbach: 4771 Joch, ergeben 3720 Klafter fichtenes
Holz. (Hartholz nichts.)
Josephinisches Lagerbuch Weng 49
IX. Ried: Schweighofplatz
(589 Johann Götzenbrugger, Laufenbauer, mit dem Steingräffel (heute Steinkarl). Ganz
mit Steinen angefüllet und unausbutzlich überschüttet. Kein Ertrag.)
590 Das Stift Admont mit dem Himbeersteinwald. Dom. 29 J.
Raint an den Laufenwald, an die Dürnleithen und an die Enns. 49/64 Klafter feichtenes
Holz pro Joch, 22 13/64 Kl.w.Holz.)
Anm. Oberhalb dieses Waldes befindet sich der Himbeerstein bey 10 Joch. Keine Nutzung.
X. Ried: Der Gstadterbodenplatz.
591 Stift Admont mit dem Laufenwald dom. (708 Joch, das Joch zu 1 Klafter feichtenes
Holz, 708 Kl.w.Holz.)
592 Wieder mit dem Dürnleithenwald, Dom. (463 J., d. Joch zu 49/64 Kl. feichtenes
Holz, 354 31/64 Kl. w.Holz.)
49
Forstarchiv des Stiftes Admont. Handschrift o. Ort, o. Jahr.
53
54
Waldungen im Kataster
Waldungen im Kataster
596 Das Stift Admont mit dem
Brucksteinwald, Dom. 73 J., d.Joch
53/64Kl f. Holz. 60 29/64 Kl. w.
Holz.
597 Wieder mit dem Brucksattelwald Dom. 584 J., das Joch zu 1 Kl.
Holz. 584 Kl.w.Holz.
Der Vergleich der einzelnen Waldungen nach ihrer Bonität kann nun untereinander
gezogen werden: Johnsbacher Waldungen haben schlechteren Ertrag als Wenger
Waldungen. Die Gstatterbodener Waldungen ergeben mit beinahe einem Klafter Holz
die beste Bonität im Gesäuse. Von der Bodenbeschaffenheit her sind die auf Dolomit
stehenden Wälder (z. B. Langggries, Heindlwald, Zwischenmäuer) schlecht beschüttet.
Auch mit Bonitätsschätzungen im 19. Jahrhundert kann verglichen werden (vgl. mit
1856, Taxation Wondrak).
598 Wieder mit dem Rauchbodenwald. 556 J., das Joch zu 1 19/64
Kl. Holz (!) 721 Kl. w. Holz. (= ca.
1,3 Kl. pro Joch!)
Josephinisches Lagerbuch (um 1787): Rauchbodenwald mit bester
Bonität von 1 19/64 Klafter Fichtenholz pro Joch.
599 Wieder mit dem Rohrwald. 323
J., das Joch zu 1 19/64 Kl. f. Holz.
419 Kl. w. Holz.
602 Das Stift Admont mit dem Draxelhaltwald und der untern Scheiben. (heute Niederscheiben) 929 J.
Das Joch zu 58/64 feichtenes Holz. 842 Kl. w. Holz.
616 Das Stift Admont mit dem Hochscheibenwald. 792 Joch zu je 44/64 Kl. f. Holz. 544
32/64 Kl. w. Holz.
Hauptsumme Weng:
Durchschnittsertrag des einjährigen Holzertrages auf ein Joch: 1 1/64 Klafter weiches
Holz (1, 08 Kl. pro Joch).
8197 Joch Wald mit 50 Kl. hartem, 8295 Kl. weichem Holz.
Davon entfallen allein auf die 10. Ried Gstatterbodenplatz 4.428 Joch mit 4.233 19/64
Kl. w. Holz, (0,95 Kl. pro Joch). (Allerdings sind von dem durchschnittl. Ertrag her die
Riede Buchauerplatz mit 1149 J und 1484 Kl. Holz ( 1,29 Kl. pro Joch) bzw. Pillplatz – hinauf zur Grabneralm – zu 500 J. und 545 Kl. w. Holz (1,09) deutlich darüber, die 6. Ried
Asandplatz mit 2081 J. und 50 Kl hartem und 1997 Kl. weichem Holz (0,98 Kl. pro Joch)
liegt ebenfalls knapp über dem pro Joch-Ertrag des Gstatterbodenplatzes.
In dem Plan der Lend in Hieflau (vor 1811 gezeichnet) sind die liegenden Meiler eingezeichnet.
Josephinisches Lagerbuch, Krumau 50
7. Ried, der Geisenthallplatz genannt
288 St.A. mit dem Vorder- und Hintergoferwald, 295 Joch, reinen an das Geisenthall,
an Reichenstein, an Goferbach, an die Enns, an die Krumauerstr.
(: 4 Joch zu 1 Kl. buchenes Holz. und 291 Joch zu 53/64 Kl. fichtenes Holz.
Anm: Oberhalb dieser Wälder befindet sich die Gofermauer bey 10 Joch und der Reichenstein bei 20 Joch, welche als ganz unfruchtbar nicht gemessen worden sind.
291 St.A. Neuweegriedelwald: Raint an Goferbach, Langengriesriedel, Neuweegriedel,
Schußtafel, Enns. Dom. 100 Joch.
6 Joch zu 1 9/64 Klafter buchenes Holz, und 94 Joch zu 53/54 Kl. fichtenes Holz.
In den Krumauer Wäldern wird das einzigemal im Gesäuse das Buchenholz extra ausgewiesen.
50
Forstarchiv Stift Admont, Josephisches Lagerbuch Krumau
Das Aquarell (1827, Kaiser-Suite) zeigt im Vordergrund einige der 18 Rundmeiler in Hieflau, im Hintergrund
bereits den ersten, 1816 erbauten Holzkohlen-Hochofen.
55
56
1811
Waldungen im Kataster
Waldungen im Kataster
Hieflau: neue Kohlungsart
Es würde in einer forstlichen Abhandlung zu weit führen, den Fortschritt von den liegenden zu den stehenden Meilern zu erörtern. 51 Tatsache ist, dass ab nun nicht nur auf
der Lend, sondern allmählich auch in den Gesäusewäldern stehende Meiler rauchten,
in denen von den Eisenerzer Arbeitern, aber auch von italienischen Köhlern Holzkohle
gewonnen wurde. Die Bauernkohlungen dagegen wurden – weil einfacher zu errichten
– in der herkömmlichen liegenden Art errichtet.
1816
Hieflau: Hochöfen „den Wäldern nachgerückt“
Bis in das 19. Jahrhundert hatte man die auf der Lend erzeugte Holzkohle mittels Kohlkrippwägen nach Eisenerz geliefert. Da sehr wenig als Rückfracht nach Hieflau zu bringen
war, überlegte man, an Ort und Stelle der Holzkohlenerzeugung Schmelzwerke zu bauen.
1816 wurde der erste Holzkohlenhochofen in Hieflau angeblasen. Zwei weitere folgten
1845 und 1853. Nun konnten die Kohlführer als Rückfracht vom Erzberg her Eisenerz
sowie Zuschläge nach Hieflau bringen. 52
Ritter von Ferro, der Eisenwerksdirektor der späteren Jahrzehnte, gab einen weiteren
Grund für die Verlegung der Hochöfen nach Hieflau an: Bei den Kohlenfuhren nach Eisenerz entstand ein allzu großer „Einrieb“ (Zerkleinerung), der für die Hochofenbeschickung
unbrauchbar war. 53
Von der Waldgeschichte her gesehen wird damit der immer höhere Wert der Ennstaler
Wälder ersichtlich. Die Ressource Holz wird nun nicht mehr zur Primärindustrie geführt,
sondern umgekehrt wird die Verhüttung vom Bergbau weg und hin zur Ressource Holz
gerückt. Eine logistisch begründete „Auslagerung“ von Eisenbetrieben in die Nähe der
Wälder ist auch bei den Innerberger Hämmern zu bemerken: um die Wälder im Raume
von St. Gallen für Eisenerz und Hieflau zu reservieren, wurde trotz des Widerstandes der
Gewerken und der Bevölkerung die holzkohlenfressende Hammerindustrie „nach Österreich“, also in die Eisenwurzen im südlichen Ober- und Niederösterreich, ausgelagert.
1823-1825
Stabiler Kataster, Grundparzellen-Protokoll
Mit großem Aufwand und höchster Sorgfalt wurden Anfang des 19. Jahrhunderts die
Erblande der Monarchie vermessen. Ein geometrisches Netz wurde auch über unsere
Region gezogen (der Lugauer-Gipfel spielte in diesem Triangulierungsnetz als Festpunkt
erster Ordnung eine große Rolle). Alle Grundparzellen wurden vermessen, mit Parzellennummern versehen und graphisch in einer Mappe (Katastermappe) dargestellt. Auch
die heutige Katastermappe fußt noch auf dieser Vermessung.
Für unsere Untersuchung wenig brauchbar ist die graphische Darstellung. Wälder
wurden in den Grenzen nur sehr allgemein strukturiert dargestellt und einheitlich grau
gefärbt.
Wesentlich wichtiger für die Forstgeschichte ist das Grundparzellen-Protokoll, das nach
einigen Einsprüchen und den darauf folgenden Revisionen für unser Gebiet im Jahre 1847
definitiv niedergeschrieben wurde. Die Flächen waren nun erstmals exakt vermessen, was
51
Vgl. Vincenz Dietrich: „Das Ganze der Verkohlung in stehenden Meilern oder die sogenannte
italienische Köhlerei“. Graz 1847
52
Hermann Nitterl: Hieflau im Gesäuse. Ein „versteckter“ Ort mit reicher Vergangenheit.
In: Da schau her 21/4, 2000, S. 21.
53
Franz Ritter von Ferro: Die kaiserlich-königliche Innernberger (!) Hauptgewerkschaft
und ihr Eisenwerks-Betrieb in Steiermark und Oesterreich bis zum Jahre 1845. Wien 1845, S. 86.
Eine Errungenschaft der Landesaufnahme ist die lagerichtige Zeichnung der Parzellen, der sogenannte
„franziszäische Kataster“, aus dem die heutigen Katastermappen hervorgegangen sind. Allerdings ist die
Katastermappe für die Forstgeschichte nicht aussagekräftig, da die Wälder einheitlich grau eingefärbt sind.
Hier die Kirche Johnsbach mit den Äckern (rot), Wiesen (grün), Weiden (ocker), Waldweide
(ocker mit Bäumen) Wald (grau), Garten (schwarz punktiert) rings um das gemauerte Pfarrhaus (rot),
während der hölzerne Stall gelb eingezeichnet ist.
auch für spätere Waldtaxationen eine wichtige Grundlage war. Gleichzeitig unterteilte
man oftmals Waldparzellen mit unterschiedlicher Bonität, allerdings nur rechnerisch.
So finden wir im Lauferwald die Waldparzelle 557 geteilt in:
Fläche
(Joch, Quadratklafter)
Bonität
Reinertrag pro Joch
a) 67 J.
841 Quadratkl.
A/erste
19 fl
41 x
b) 67 J.
842 Quadratkl.
B/erste
7fl
52 x
c) 135 J.
83 Quadratkl.
dritte
9fl
34 x
d) 67 J.
842 Quadratkl.
vierte
1fl
7 x
Also wiederum nur eine geschätzte und nicht eine vermessene Bonitäts-Aufteilung.
Immerhin ging es um die Grundsteuer, und so versuchte jeder Grundbesitzer die Bonität
und damit die Steuerklasse zu drücken.
57
58
Waldungen im Kataster
In der Gemeinde Landl waren etwas abweichende Ertragssätze angegeben:
Wiesen
1.
Reinertrag von Joch
6fl
Wiesen
2.
1
Gärten
einzige
6
Hutweiden
einzige
Alpen
einzige
Hochwald
1. A
Hochwald
1. B
Hochwald
2. A
Hochwald
2. B
Hochwald
2. C
Hochwald
3. A
Hochwald
3. B
Hochwald
3. C
Egarten
1.
7
Egarten
2.
5
Egarten
3.
2
Bauarea
5
Waldungen im Kataster
35 x
55
35
39
10
17
10
11 1/2
6
4
5
3
2
35
35
40
Aus diesen Aufstellungen geht hervor, dass damals der Wald weniger wert war als die
Weide. Nur die Klasse 1A Hochwald kann sich mit der schlechtesten Almfläche steuerlich
messen. Die Hutweide (= eine gelegentlich beweidete Fläche) ist etwa viermal so viel
wert wie ein gut bestockter Hochwald, Weide 1. Klasse ist doppelt so hoch besteuert
wie die Hutweide.
Wir können den Wert einer Weidefläche seit dem 16./ 17. Jahrhundert steuerlich ermessen:
während damals die Entnahme von Holz durch die Bauern noch ohne Entgelt üblich war,
musste bereits frühzeitig für die Weide ein „Kleezins“ entrichtet werden.
Erst die Waldtaxationen ab 1856 ergaben exakte Werte über die Bonität der Waldparzellen.
1820-40
Politische Regelungen für die Nutzung der Wälder
Die Innerberger Hauptgewerkschaft benötigte mehr Kohle denn je zuvor. Unter Josef II.
waren im Jahre 1782 die „Widmungen“ zwar aufgehoben worden, das landesfürstliche
Reservat auf die ennsbringlichen Waldungen blieb aber weiter aufrecht. Wegen Mangel an
Holzkohle wurde bereits ab 1780 ein Teil der Produktion in waldreiche Gegenden verlegt.
Die Innerberger Hauptgewerkschaft musste auch Wälder ankaufen. 54 1786 erfolgte der
Ankauf der Herrschaft Hieflau. Im Jahre 1802 hatte der Holz- und Kohlenmangel derart
überhand genommen, dass die Gefahr einer allgemeinen Stockung und des Verfalls aller
Bergbau- und Schmelzarbeiten gegeben war. Im Jahre 1815 übernahm die k. k. hauptgewerkschaftliche Direktion, 1828 die steiermärkisch-österreichische Eisenwerksdirektion
die Leitung der IHG von der Hofkammer. Der seit Jahrhunderten schwelende Konflikt
um die Nutzungsberechtigung in den stiftischen Wäldern wurde im Jahre 1839 durch
den Wälderbenützungsvergleich geordnet, welcher der k. k. Hauptgewerkschaft die
Verwaltung dieser Wälder übertrug. Es mussten demnach sämtliche Holzvorräte, welche
nicht nachweislich für den Eigenbedarf des Stiftes, seiner Angehörigen, zur Deckung der
Rechte Dritter (z. B. der Untertanen mit ihren Holzbezugs- und Weiderechten) benötigt
wurden, ausschließlich der Innerberger Hauptgewerkschaft gegen einen Stockzins von
36 Kreuzer Conv. Münze für jeden bezogenen massiven Kubikklafter (= 6, 82 m3) ab 1830
54
Hafner, Steiermarks Wald S. 297
zur Verfügung gestellt werden.
Die Jagd- und Fischereirechte
des Stiftes blieben unangetastet. Die Eigentumsrechte
des Stiftes in seinen Wäldern
wurden bestätigt. Davon betroffen waren über 120.000
Joch (!) (69.000 Hektar), davon
in der Herrschaft Gallenstein
85.000 Joch, in der Herrschaft
Admont (die Wälder im Gesäuse in den Gemeinden Krumau,
Weng und Johnsbach zählten
dazu) 35.000 Joch. 55
Für das Stift bedeutete der
Vergleich die Beilegung einer
450 Jahre lang währenden
Rechtsunsicherheit. Der Stiftsarchivar nannte das Problem
eine „schwärende Wunde am
Stiftskörper“ und die „mater
septem dolorum“, das endlich
gelöst war. 56 Zudem gab es
eine geregelte Entschädigung
in Form eines festgesetzten
Stockzinses, die Wälder warfen nun einen finanziellen
Ertrag ab. Der unveränderliche Stockzins war allerdings
wenige Jahre später durch die
Inflation stark entwertet.
Welche Auswirkungen hatten
diese politischen Veränderungen für die Forstgeschichte?
Die Schlussseite des Vertragswerkes vom 12. August 1839.
1.Siegel: Administrator (Benno Kreil) vom Stift Admont,
Die Bewirtschaftung der Wäldarunter: Konventsiegel des Klosters, darunter Hofkammer Wien.
der im Gesäuse wurde dadurch
kaum berührt. Das Waldamt Admont reduzierte seine Waldaufsicht im Gesäuse und
überließ sie den Innerberger Institutionen. Hauptsächlich war nun das Waldamt Eisenerz
für das Gesäuse zuständig, im nördlichen Grenzbereich das k.k. Waldamt St. Gallen. Ab
nun liegen uns Mengenangaben über hauptgewerkschaftliche Gedingfällungen sowie
Rechnungen der privaten Bauern über Kohlholzentnahme in den Wäldern des Gesäuses
vor. Grundlegende Verbesserungen in der Waldwirtschaft hingegen fehlten oder wurden
nur sehr zögerlich eingeführt. Sehr starke Impulse, aber eben nur Anstöße, gingen von
der landwirtschaftlichen Gesellschaft aus. Diese für die Forstgeschichte sehr wesentlichen Vorschläge sollen im Folgenden genauer betrachtet werden.
Hafner, Steiermarks Wald S. 305 f. – Zur Entstehungsgeschichte des Wälderbenützungsvergleichs
vgl. Josef Hasitschka: Stift und Herrschaft Biedermeier, Dissertation, Universität Graz 1989, 1. Teil,
Kap. 1.3.3. Der Kampf um den Wälderbenützungsvergleich.
56
Wichner IV, S. 232, Anm., und S. 378.
55
59
60
Verbesserte Waldbewirtschaftung
Verbesserte Waldbewirtschaftung
1820-40
Landwirtschaftsgesellschaft,
Erzherzog Johann – Verbesserungsvorschläge
Die 1819 gegründete steiermärkische Landwirtschaftsgesellschaft mit Erzherzog Johann
von Österreich als Protektor befasste sich von Anfang an mit Fragen der Forstwirtschaft.
In Hieflau wurde eine Filiale gegründet, von der aus wichtige Anregungen nach Graz
gingen. Georg Göth arbeitete im Auftrage von Erzherzog Johann einen Fragenkatalog
aus, der an alle Pfarreien und Herrschaftsämter der Steiermark ausgeschickt wurde
und auch Fragen über den Zustand der Forste enthielt. Während der Waldmeister der
Herrschaft Admont die Fragen eher allgemein beantwortete, 57 lieferten die Waldmeister
von Eisenerz und von St. Gallen ausführliche Antworten.
1821
Gebrauch der Holz-Saag
Verbesserte Waldbewirtschaftung
61
Der k.k. Waldmeister Kofler aus Eisenerz, Mitglied der k.k. Landwirtschaftsgesellschaft
in Steiermark, verfasste 1821 eine Denkschrift zur Einführung der „Mondsäge“ (wegen ihres mondförmigen Sägeblattes so genannt) beim Holzfällen. 58 Bisher war die
„Maishacke“ zum Fällen verwendet worden. Aus Gründen der Holzersparnis und der
Arbeitserleichterung sei die Säge seit 18 Jahren (also seit dem Jahre 1803) durch Kofler
bei der k.k. Hauptgewerkschaft eingeführt worden. Diese kleine Auslage habe sich
bereits vieltausendfach gelohnt, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Bei dicken Stämmen sei durch das Abhacken vom Stock und durch das Durchhacken
der Stämme in sogenannte Drehlinge sehr viel Abfall von „Schaitten“ im Wald zurückgeblieben. Voraussetzung sei ein gut geschmiedetes Blatt aus zwei Teilen gutem Stahl
und einem Teil Eisen. Der beste Sägeschmied in der Umgebung sei Joseph Zedler in
Damischbach ( nördlich des Tamischbachturmes in der Gemeinde Landl – heute besteht
noch das Gebäude „Hackenschmied“ an der Mündung in den Erbbach). Zedler exportiere
sein Produkt auch nach Ungarn und Illyrien.
Zum Zurichten (Schränken und Feilen) der Sägezähne seien bereits einige hauptgewerkschaftliche Arbeiter angelernt worden. 59
Zum Gebrauch der Säge:
Der Gebrauch dieser Saagen, um die Bäume in Klötze (Drehlinge) ab- oder durchzuschneiden, noch viel mehr aber die Bäume von der Wurzel weck umzuschneiden, fällt
jedem Neuling schwer, und er wird anfänglich über empfindliche Schmerzen im Rücken
und in Händen klagen, nach längerer Übung aber die Saag der Hacke vorziehen, doch
bleibt das Umschneiden immer etwas beschwerlicher, als das Durchschneiden des schon
liegenden Stammes.
Das Keilen und das Anlegen des Fallkerbes werden genau beschrieben. Das Fällen könne
4 bis 5 mal schneller erfolgen als durch das bisherige Hacken.
Der Holzgewinn sei besonders bei dicken Stämmen beträchtlich: Bei geringster Annahme
von etwa 2 Kubikschuh abfallenden Hackspänen pro Baum ... würde wegen Abtreibung
noch mehrerer Urwälder, nur bey der Hauptgewerkschaft allein der wirkliche Holzverlust
jährlich einige hundert Cubikklafter betragen. Ein Ansporn für die Geding-Holzfäller würde
im Mehrverdienst bestehen: Bei Fällung von 60 Kubikklafter mit bisheriger Maishacke
wäre durch die endgültige Einführung der Mondsäge auf 75 Kubikklafter anzuschlagen,
wodurch jedes Cubic Klafter um 48 Kr. wohlfeiler zu stehen kömmt.
Bald nach dieser Gedenkschrift war die Fällung mit Mondsäge im Gesäuse allgemein
gebräuchlich.
K.k. Waldmeisterei St. Gallen:
Praxis der Waldbewirtschaftung
Eine 18 Seiten lange Schilderung der Waldungen 60 wurde 1838 vom k.k. Waldmeister K...
feld (unleserlich) von St. Gallen verfasst. Für die damaligen Missstände in den Wäldern
und in den Vorschlägen für deren Verbesserung ist sie sehr instruktiv. Deshalb soll sie
erstmals im Auszug wiedergegeben werden:
StLA, Handschriften-Sammlung Hamerlinggasse S / 1A. (Kopie bei Dir. Eduard Sulzbacher,
Bad Mitterndorf ). Gebrauch der Holz-Saag im Um- und Durchschneiden der Bäume.
Handschrift, 22 Seiten. Diese Denkschrift ist bisher noch nicht publiziert.
59
Ebda S. 15.
60
StLA Göth/NL K 16/H 302 Gallenstein.
58
2 Zeichnungen aus der Denkschrift
57
StLA Göth/ Topographie, Schuber Admont 5/73.
1838
62
Verbesserte Waldbewirtschaftung
Grundübel:
Das seit undenklichen Zeiten gestattete Unterstocken oder Auspläntern des stärkeren,
und des schönsten Holzes zu Baustämmen (!), zu Sagblöche, zu Spälten für Zäune ...
Das ohne Rücksicht statt gefundene Streu- und Graß-Schnaitten
Das Unterpläntern der schönsten jungen Fichtenstangen zur Herhaltung der Fall- und
Scheidungshage haben die meisten Wälder grundlegend geschädigt. Ihr übler Zustand
wurde aber um so schneller herbey geführt, und vergrößert, als der Holzbezug aus Mangel
einer Ertragsschätzung die naturgemäße Reproduction weit überschritten hat.
Dies ist Klartext, wie er ansatzweise bereits in der Visitation des Oberbergrichters Ferch
1743 und im Waldtomus 1760 niedergeschrieben worden war. (Dass der k.k. Waldmeister
die Fehler seiner eigenen Holzarbeiter wie das Geißeintreiben oder das unsachgemäße
Abbrennen frischer Holzschläge nicht anführte, soll hier bloß erwähnt sein.)
Holzgattungen:
Die Fichte ist dominicirend. In Mischung mit ihr kommen vor:
Die Tanne, die Lärche, die Kiefer, die Buche, und bilden den Hauptbestand. Indessen
kommen noch vor:
Der gemeine Ahorn, der wilde Apfelbaum, der wilde Birnbaum (sehr selten), der wilde
Kirschbaum, die Zereiche – quaercus cereis (sehr selten) 61 ,der Hornbaum – carpinus
betulus (sehr selten), die gemeine Ulme, die Esche, die gemeine Eller, der Vogelkirschbaum, die gemeine Pappel, die gemeine Linde, der Vogelbeerbaum, der Mehlbaum, der
Traubenkirschbaum, der Kornelkirschbaum, der Eiben- oder Taxbaum 62
An Sträuchern wurden angeführt: Haselstrauch, Schwarzer Hollunder, Kreuzdorn,
Schradl, 63 gemeiner Weißdorn, Schlehendorn, Pfaffenhütchen, Hartriegel, Berbisbeerstrauch, 64 Schwalkenbeerstrauch, 65 Hagenbutrose, wilder Johannisbeerstrauch, wilder
Stachlbeerstrauch, Kellerhals, 66 Heidelbeerstrauch, Brombeerstrauch, gemeine Heide,67
Preußlbeerstrauch.
Weiden:
Bruch-Weide, gelbe Bachweide, Roßmarinweide, Sandweide, Sahlweide (Salix capraea
Linei) und die Korbweide (Salix viminalis Linei). Er erwähnt weiter die Legföhre in höheren
Regionen. Noch einmal sei darauf hingewiesen, dass die Waldmeisterei St. Gallen sich
auch auf die etwas wärmeren Lagen nördlich des Gesäuses erstreckte, dass sich also nicht
alle der angegebenen Gehölze im Untersuchungsgebiet Gesäuse finden müssen.
Sehr instruktiv ist das Kapitel Kultur, Anbau, und Zucht der jungen Wälder:
Die k.k. Hauptgewerkschaft hat durch ihr Aufsichtspersonal stetts dahin wirken lassen,
daß jene Holzschläge, welche durch ihre eigenen Holzknechte, die in allen Umfange Folge
leisten mußten, betrieben wurden, nach bestehenden Regeln belegt, u. daß aus diesen
die Hölzer gebracht worden sind. Sie ließ zur Hindanhaltung einer Holzverschwendung die
Säge statt der Axt in diesen Schlägerungen zum Nachschneiden und Durchschneiden der
recte quercus cerris, dabei kann es sich jedoch nur um die quercus robur – Stieleiche – handeln.
Diese Aufzählung gilt für den gesamten Bezirk Gallenstein.
63
Ilex aquifolium, Stechpalme
64
Berbis vulgaris, Berberitze
65
Viburnum opulus, Gewöhnlicher Schneeball.
66
Daphne mezereum, Seidelbast. Der volkstümliche Name „Kellerhals“ ist eine Verballhornung
von „Quäl den Hals“, weil die roten Früchte, schon in winzigen Mengen genossen,
einen starken Brech reiz auslösen.
67
Erika vulgaris, Heidekraut
61
62
Verbesserte Waldbewirtschaftung
Stämme, und zweckmäßige Bringungsgebäude (gemeint sind aus Holz gebaute Riesen)
mit Rückblik des zu schonenden jungen Anfluges anwenden. Aus den in denen Schlägen
für die Kohlungen geschlägerten Hölzern, wurden die zu Baustämmen und Sagblöcke,
dann zu nützlicheren Gebrauch geeignete stetts ausgeschieden, Windlagerhölzer dann
Dörrlinger vor den Angriff des frischen bezogen. ...
Die k.k. Hauptgewerkschaft suchte ferners ihre Holzabtriebe so führen zu lassen, daß der
natürliche Anflug, und Aufschlag erwartet werden konnte. Indessen wie viele Umstände
tretten ein, welche die beßten Hoffnungen vernichten.
Künstliche Holzzucht:
... so muß um das nachzuholen, was uns die Natur versagt, ... zur künstlichen Holzzucht
die Zuflucht genohmen werden. In dieser Ansicht hat die k.k. Hauptgewerkschaft bereits
gehandelt. Es ist sogar kostspielig Schwarzföhrensamen angekauft, und in mehreren
Orten angesäet worden um eine Holzart von besonderer Vorzüglichkeit für Wasserbauten hier heimisch zu machen. Die bewirkten Saaten krönen mit Freude die genährte
Hoffnung. (Vergleiche später unter Kultivierung 1856 und 1890)
Die Eisenwerke-Direktion ... verordnete eine Waldsamen-Sammlungs- und Ausklenglungs Anstalt in Oberreith zu errichten. ... Durch diese Anstalt wird in der Zukunft für
Waldblößen, die wegen ihrer großen Ausdehnung nicht mehr natürlich beflogen werden
können, in hinreichender Menge Samen erzielt werden, um eine Besamung aus der
Hand zu bewerkstelligen.
Nur wäre zu wünschen, daß solche besamte Flächen wie in andern Ländern durch bloße
Hägewische (= einfaches Reisig als Einzäunung), gegen Muthwillen, und gegen den
Viehantrang den nöthigen Schutz finden möchten, und daß man nicht durch kostspielige,
mühsame hohe Stangenzäune diesen Schutz erst erzwingen müßte.
Die Besämungen, die hier meist in Anwendung kommen, sind dem Klima und Oertlichkeit
gemäß auf Fichten, Tannen und Lärchen, dann Schwarzföhren. Indessen will man auch
aus Mangel hierorts vorfindiger schöner Buchenbestände mit gutes Wahl des Örtlichen
und des Bodens den Versuch einer Ansaat veranstalten.
Man solle, schlug der Waldmeister vor, auch Laubholzarten wie Zereichen, Eschen und
der Hornbaum (Hainbuche) züchten.
Holzersparnis
Der Waldmeister schlug, wie wir bereits 1743 im Visitationsbericht nachlesen konnten,
sparsameren Gebrauch bei Gebäuden vor: statt Wegschlachten aus Holz sollen Steine
aufgeschlichtet werden. Vor allem die Holzverschwendung bei Zäunen prangerte er
an (vgl. 1743), dass Grundeinfänge und Mittelzäune von Spälten (wozu die schönsten
Stämme gewählt werden müssen) u. von Stangenholze bestehen.
Eine ungewöhnliche Begrenzung von Viehweiden schlug er vor: Fichtenhecken! ... daß
man in einer zu machenden seichten 5 bis 6 Zoll breiten Furche recht dicht Fichtensamen
säet.
Bessere Verkohlung, nur ein Schlag durch Fassler
Statt der Fasslkohlung durch Bauern, die ihre Werke nur 12 Tage höchst unvollkommen
kohlen ließen, sollten hauptgewerkschaftliche Köhler diese Arbeit besorgen. Oder Bauern
sollten ihre Söhne in die Lehre von Köhlern geben, um bessere Waldkohlung zu erzielen.
Jeder „Fassler“ darf per Dekret der Eisengewerkschaft nur mehr einen einzigen Kohlschlag
anlegen, nicht zwei oder drei, da zu viele den Schluß der Wälder unterbrechend höchst
nachtheilige Oeffnung erfolgen, ... da einmahl so viel bestehende irreguläre Waldöff-
63
64
Verbesserte Waldbewirtschaftung
Verkohlung im Hartelsgraben.
nungen den Winden freyen Spielraum zu neuen Verwüstungen darbiethen.
Die Forstaufsicht müsse genauer und strenger gegen das Schnaitten vorgehen.
Der gemeine Mann, beschränkt in seiner Denkkraft, siehet noch immer zu viel Wald,
und zu wenig Waide allhier.
Holzbrände und Schwenden
Holzbrände seien erlaubt, unter besonderer Aufsicht und nur wegen Räumung der
Holzschläge, und Fähigmachung des Bodens zur Aufnahme des anzufliegenden Holzsamens in Gebirgen. Bedingungen seien: wenn der Boden tiefländig, naßgründig, die
Halde nicht zu steil, der abgetriebene Ort nicht schon ... mit schönen jungen Anflug oder
Aufschlag pranget und in Ermanglung dessen stark durch Forst-Unkraut überwachsen,
oder verraset ist.
Beim Ansäen von Getreide empfahl der Waldmeister, daß das Stroh nicht zu kurz bey
den Boden abgeschnitten werde, um so den nöthigen Schutz für den Waldsamen-Anflug
zu erzielen. Der Waldmeister sei sich der Problematik des Schwendens und Brennens
durchaus bewusst, man müsse den Wald als notwendiges Ganzes sehen und egoistische
Weidevergrößerungen möglichst verhindern.
Verbesserte Waldbewirtschaftung
Zu dem schädlichen Eintrieb von Schafen und Geißen gab es im Gesäuse eine Sonderregelung, wie aus einem Vergleich nach Rechtshandlung in der Scheibenbauerwaldung
aus dem Jahre 1845 hervorgeht:
§ 3: Wird sich insbesondere auch die Abstellung des bisherigen Mißbrauches der Rechenarbeiter und anderer hauptgewerkschaftlicher Partheien in Hieflau ausbedungen,
die ihre Kühe, Schafe, und Gaiss im Frühjahre so bald der Schnee weg gehet, bis zu
unserem Hause hinein weiden lassen, wodurch die Weide für unser Hausvieh durch
die Sommer-Monathe hindurch fast ganz vernichtet wird; daher eine Abgränzung und
Haagziehung auf Kosten der löbl. kk. Hgew. in der Art zu machen ist, daß der ganze
Lahngang für das Scheibenbauernvieh ausschließlich vorbehalten bleibt, und dass
ein ordentlicher Halter gleich anfangs bei dem ersten Austriebe dem Arbeiter-Viehe
beigegeben werde. 68
Die Rechenarbeiter und hauptgewerkschaftlichen Holzknechte hatten Sonderrechte.
Dies betraf neben dem Geißvieheintrieb ins Gesäuse auch das Privileg des Brändens
auf abgetriebenen Holzschlägen:
Durch Schlagbrennen hatten zwei k.k.hauptgewerkschaftliche Holzknechte einen
Waldbrand am Bruckstein verursacht. Die zwei Holzknechte wurden mit 4 Tagen Arrest,
verschärft mit Fasten, abgestraft. Die Unfallsursache wurde vom Admonter Waldmeister
Prickl folgend dargestellt:
... da dieselben, wie bekannt, nicht leicht eine passende Gelegenheit verabsäumen,
sich bald einen Getreide- bald einen Rubenbrand zum eigenen Gebrauche vorbereiten.
Ein derley Brand im Schlage in Bruckstein würde ihnen wohl um so willkommener
gewesen seyn, weil dieser Ort besonders wegen seiner Lage von keinem Weideviehe
betretten wird. 69
Das Privileg des Brändens durch Holzknechte war durch den Abt des Stiftes Admont im
Jahre 1723 ausdrücklich gewährt worden. 70
Streurechen
Da reine ungemischte Laubholzbestände im Bezirk nahezu nicht vorhanden seien, so
sei auch das Streurechen von keiner Bedeutung.
Forstfrevel
Zu früher Vieheintrieb in die Wälder, besonders der Schafe und Geißen, Fehlen eines
Hüters, vor allem zu große Zahl an Schafen und Geißvieh.
Brennholz: Verwendung des hier schon seltenen, schönen Nutzholzes. Das unliebsame
Aufräumen alter Windwürfe.
Noch immer Bevorzugung der Axt: Zu hohe Stöcke auf den Schlägen.
Verrücken der Zäune auf Kosten des Waldgrundes zu Wiesen und Waiden.
Eigenmächtiges Bränden an ungünstigen Orten mit wenig Humus, auf zu steilen Leiten.
Untertanen befolgen oft die angeordneten Schlag- und Hiebsrichtungen nicht.
Missbrauch der Johannisfeuer.
Brennholzerzeugung um 1750, Fresko Schloss Mannersdorf.
StiAA G- 408 Prozess Scheibenbauerwaldung 1845 bis 1867.
StiAA G- 89b Waldbrand 1854 im Brucksteinwald. Rubenbrand, Getreidebrand, Waldbrand
70
StiAA G-279 1723 Den Holzknechten u. Jägern werden die Brände in der Herrschaft Gallenstein
erlaubt. Vgl. auch die Intimation des Kaisers Ferdinand an den Abt zu Admont die Wälder
betreffend aus dem Jahre 1626 (StiaAA G-213a). Darin ist bereits das RuebenPrenten genannt.
68
69
65
66
Verbesserte Waldbewirtschaftung
Ein generelles Verbot von Geißviehhaltung und Bränden von Holzschlägen konnte also
im Gesäuse nicht erreicht werden.
Ähnliche Missstände vermerkte auch Prickl, der Waldmeister des Stiftes Admont:
Bränden in abgetriebenen Schlägen, Sagholzplänterung,
Graßstreunutzung durch Schnaittung mit Steigeisen,
Schlägerung des zugewiesenen Holzes über die „Zugemärke“ (= Grenzen) hinaus
Holzdiebstahl. 71
Fassen wir diese praxisnahe, bis ins Detail gehende Beschreibung mit den in späteren
Forsteinrichtungen üblichen Begriffen zusammen, wie sie im allgemeinen Teil unter
„allgemeinen Grundsätzen“ steht:
Betriebsklassen
Statt dem Plenterwald in Siedlungs- und Almennähe (Bau- und Sagholzentnahme durch
Untertanen) wurde ein gut bestockter Altersklassenwald angestrebt.
Hiebsplan
Abtrieb als Kahlschlag mit angeordneten Schlag- und Hiebsrichtungen. Möglichst keine
Plenterschlägerung. Kohlholzschläge sollten nicht zu dicht aneinander liegen (Windwurfgefahr). Fällung mit der Säge aus Gründen der Holzersparnis.
Bringungsanlagen:
gezimmerte Holzriesen, um darunter liegende Schonungen nicht zu beschädigen.
Genaue Trennung des abgetriebenen Holzes in Bau-, Sag- und Brennholz. Verkohlung
durch Fachleute oder nach Unterweisung der Bauern.
Kulturen, Bestandespflege:
Das Bränden nur auf geeigneten Schlägen.
Schwenden verboten, da kaum Raumrecht.
Teilweise künstliche Besamung „von Hand“, also Ansaat
Schutz des Jungwaldes, holzsparend durch Reisig-Gehag, vor dem Vieheintrieb. Geißvieh möglichst aus dem Wald verbannen, Aufsicht durch Halter. Das Unterplentern zur
Gewinnung von Fichtenstangen sei einzuschränken. Fichtenhecken statt Stangenzäune
an den Grenzen zur Viehweide.
Holzartenverteilung
1840
Die Theorie der Waldbewirtschaftung um 1840
Georg Göth: Das Herzogthum Steyermark
Alle Angaben aus den einzelnen Herrschaften wurden in Graz von Georg Göth gesammelt
und in die drei Bände „Das Herzogthum Steiermark“ (1840 bis 43) eingearbeitet. So sind
die obigen ausführlichen Angaben aus der Waldmeisterei St. Gallen unter dem Kapitel
Bezirk Gallenstein, Wälder, zusammengefasst. 72 Von Göth hervorgehoben wurden die
Schlagworte „Unterstocken oder Ausplentern“, zu viele Kohlschläge auf einmal, zuletzt
die Unsitten der „Fassler“, die das Kohlen unfachmännisch betrieben.
Die universelle Anlage dieses Werks erlaubt allerdings kein Eingehen auf allzu spezielle
Details, wodurch diese Quelle nur eher allgemeine Angaben über die Wälder im Ge-
Verbesserte Waldbewirtschaftung
säuse liefert. Im allgemeinen Teil über den Brucker Kreis (Hieflau und Landl gehörten
dazu, Johnsbach und Weng lagen im Judenburger Kreis) schrieb er über den Zustand
der Wälder: 73
Nimmt man auf den wirklichen Waldstand Rücksicht, so kann man denselben in Bezug auf
die Benutzbarkeit eintheilen in 5/24 unbesamte Fläche und Holzschläge, 4/24 Jungmaiß,
6/24 Stangenhölzer, 5/24 Mittelhölzer und nur 4/24 schlagbare Hölzer.
Da aber ferner in diesem rauhen, gebirgigen Kreise, wo auch der Waldboden nicht überall
von vorzüglicher Güte ist, die hier vorkommenden Nadelhölzer ... zur vollkommenen
Schlagbarkeit fast hundert Jahre alt sein sollen, und das man auf das Joch nicht mehr
als 60 Klftr. schätzen kann; ... dass in keinem Jahre der Bedarf gedeckt ist, daher es auch
kommt, daß die zwei ausgedehntesten, Kohlen consumirenden Gewerkschaften zu
Eisenerz und Vordernberg einen großen Theil ihres Brennstoffes aus dem Judenburger
Kreise beziehen müssen.
Anm. zu den 60 Kl pro Joch:
Die geringe Anschätzung zu 60 Wr. Klftr. pr. Joch dürfte vielleicht auffallen, allein wer
die Lage der hiesigen Alpen-Waldungen, ihren lichten Bestand, die Kurzschäftigkeit
der Stämme, den Holzverlust durch die weite und beschwerliche Zubringung kennt,
und wem bekannt ist, daß von diesem, kümmerlich unter dem Zahne des Weidviehes
aufgewachsene Waldstand wenigstens 2/3 raumrechtlicher Waldgründe mitbegriffen
sind, die mehr als Viehweide denn als wirklicher Wald zu betrachten kommen, wird
diese Durchschnittsschätzung nicht mehr als zu gering anerkennen. (Das Raumrecht
war in unserem Untersuchungsgebiet allerdings kaum vorhanden!)
Bränden:
Ein großer Schade erwächst der Holzzucht in den raumrechtlichen Waldungen auch
dadurch, daß man dieselben hier nur als untergeordnete Kultur betrachtet, hingegen die
Gewinnung der Viehweide zum Hauptzwecke macht. ... wird gebrändet, d.h. das darauf
stehende Holz verbrannt, und auf den abgebrannten Flecken Getreide gesäet. Ein auch
2 Jahre gibt ein so ausgebrändeter Fleck eine nicht unbedeutende Erndte, dann wird er
aber zur Viehweide so lange offen gelassen, bis der darauf vorkommende, sich selbst
angesäete Waldnachwuchs alle Graspflanzen verdrängt, und die abfallenden Nadeln und
Blätter den ausgesaugten Boden wieder verbessert haben, wo alsdann nach ungefähr
20 Jahren dasselbe Verfahren wiederholet wird.
Die Brandwirtschaft im Brucker Kreis ist nicht mit dem Bränden in Holzschlägen zu
vergleichen, der Umtrieb von 20 Jahren betraf die Hochwälder im Gesäuse nicht.
Zur Holznachzucht im Bezirk Gallenstein vermerkte er: 74
Man errichtete in der Gmde. Oberreit Waldsamen-Sammlungs-Anstalten, bebaute viele
Strecken mit Schwarzföhren, und berücksichtigte bei den Besamungen vorzüglich Klima
und Oertlichkeit in Bezug der angebauten Holzgattungen.
Wesentlich genauer ging Franz Xaver Hlubek, ebenfalls ein Vertrauter des Erzherzogs
Johann, in einer Versammlung der steiermärkischen Landwirtschaftsgesellschaft auf
die Bewirtschaftung der Hochwälder in der Obersteiermark ein. Seine theoretischen
Darlegungen widersprechen allerdings in manchem den Ansichten der Waldmeistereien
in Eisenerz und St. Gallen:
Göth, S. 175.
Franz Xaver Hlubek: Die Bewirthschaftung der Hochwälder. Betrachtungen über die in ihrer Anwendung
auf die Obersteiermark. Vortrag für die 26. allg. Versammlung der k.k.steiermärkischen
Landwirthschafts-Gesellschaft nebst einem Fragenverzeichnisse zum Behufe einer
Beschreibung der Landwirthschaft des Hzgthums Stmk. Graz 1844.
73
Vgl. Hasitschka, Dissertation S. 186 (Mißstände durch Untertanen),
und StiAA Xx-239, Waldamt 1835-1841,
72
Georg Göth: Das Herzogthums Steyermark. 1. Band:
Der Brucker Kreis. Graz 1840 (= Göth), S. 173 – 175.
71
74
67
68
1844
Verbesserte Waldbewirtschaftung
Hlubek, Bewirthschaftung der Hochwälder 75
Franz Xaver Hlubek machte sich als Fachmann für Wirtschaftssysteme in der Landwirtschaft Steiermark und hier speziell in der Forstwirtschaft einen Namen. Seine beiden
Werke „Die Landwirthschaft des Herzogthumes Steiermark“ 76 und „Ein treues Bild des
Herzogthumes Steiermark“, 77 das vor allem als statistische Quelle von Bedeutung ist,
gelten als grundlegende Vorläufer für Forschungen der Bodenkultur in der Steiermark.
Der Forstwirtschaft widmete sich Hlubek in einem Vortrag vor der Landwirtschaftsgesellschaft.
Das Forstwesen in der Steiermark und speziell in der Obersteiermark sei die Voraussetzung für die steirische Industrie:
Waldbau, ... welcher zu der Lebensfrage der Montan-Industrie, also zu dem Grundpfeiler
der industriellen Thätigkeit der Steiermark gehört.
Diese Aussage trifft besonders auf die Wälder im Gesäuse zu. Andere Nutzungen wie
die zur „Hausnotdurft“ der Bergbauern waren hier tatsächlich zweitrangig.
Für Plenterwirtschaft, gegen Kahlschlag:
Hlubek trat für die seit Jahrhunderten bei den Bauern geübte Plenterwirtschaft ein und
verurteilte den kahlen Schlag. Samenschläge seien im Alpenland nur mit großer Vorsicht
anzulegen. (S. 10).
Kahlschläge gebe es ab dem Anfang des 18. Jahrhunderts. (Hier irrte Hlubek, wenn man
an die Abstockungsverträge seit dem Spätmittelalter und an die Kohlschlägerungen
im Gesäuse ab 1500 denkt!) Vor allem sei der natürliche Anflug bei Kahlschlägen nicht
gewährleistet:
Der zu erwartende natürliche Anflug von den benachbarten Beständen wurde theils
wegen der entgegengesetzten Richtung der Samen- und sturzgefährlichen Winde,
theils wegen der Verwilderung der kahlen und des zu dichten Standes der Bäume in
den benachbarten Schlägen vereitelt;
Man hat mit Einem Worte durch die Vertauschung der alten natürlichen Bewirthschaftung
der Forste mit der Bewirthschaftung in kahlen Schlägen den Ruin der Wälder in Alpenländern herbeigeführt. [Beweis dafür sei] das düstere Bild, welches die Waldwirthschaft
in der Umgebung der Kleinalpe, von Eisenerz und Admont gewährt. 78
Hier erblicken wir die geschilderten Folgen des kahlen Abtriebes in ihrem ganzen Umfange,
hier gelangen wir zu der Ueberzeugung, daß die Bewirthschaftung in kahlen Schlägen
ohne künstliche Besamung zu den größten Verirrungen des menschlichen Verstandes
beim Waldbau in den Alpenländern gehört.
Die nötigen Regeln der Forstwirtschaft wurden nach Hlubek beim Kahlschlag selten
eingehalten:
Verbesserte Waldbewirtschaftung
5) Schläge seien möglichst unmittelbar vor einem reichlichen Samenjahr abzutreiben,
um den Anflug nicht von Unkraut überwachsen zu lassen. – Selbstbesamung.
Möglichst Stockrodung, da im aufgelockerten Boden der natürliche Anflug besser
gedeiht.
Kahle Berge im Gesäuse durch Kahlschlag?
15 Jahre nach diesem Plädoyer gegen den Kahlschlag verschärfte Hlubek seine Aussage:
Durch den kahlen Abtrieb sind viele Waldungen in Steiermark in kahle Felsen verwandelt
worden, wie z. B. im Gesäuse, an der Kleinalpe etc., weil bei dem Mangel an Sorgfalt
für die Wiederaufforstung der kahlen Schläge die atmosphärischen Niederschläge die
Erde von den Bergen abgeschwemmt haben, und es werden Jahrhunderte erfordert, bis
wieder die kahlen Berge produktionsfähig erscheinen werden. 79
Dieser Ansicht Hlubeks muss widersprochen werden: Kahler Abtrieb war im Gesäuse seit
den Abstockungsverträgen im Spätmittelalter üblich und wurde bis in das 20. Jahrhundert
betrieben. Zumindest die Verallgemeinerung „kahle Felsen“, „kahle Berge“ ist bei Hlubek
zu extrem ausgedrückt. Auch die Blößen (Blaiken) hielten sich in Grenzen (vgl. Wondrak
1856). Im Gegenteil: Unsachgemäßes Plentern in Siedlungs- und Almennähe war mit ein
Grund dafür, dass die Wälder im Gesäuse Schaden erlitten (vgl. Fällgedinge 1861).
1) Sturzgefährliche Winde berücksichtigen
2) Anflug aus benachbarten Beständen: Windrichtung
3) Schläge möglichst nicht nach Süden und in exponierten Lagen (Austrocknung)
4) Schläge nur 30 bis max. 50 Klafter breit, und sollen von unten nach oben abgetrieben
werden, um den Samen zu nützen.
75
Franz Xaver Hlubek: Die Bewirthschaftung der Hochwälder. Betrachtungen über die in ihrer
Anwendung auf die Obersteiermark. Vortrag für die 26. allg. Versammlung der k.k.steiermärkischen
Landwirthschafts-Gesellschaft nebst einem Fragenverzeichnisse zum Behufe einer Beschreibung
der Landwirthschaft des Hzgthums Stmk. Graz 1844.
76
F[ranz] X[aver] Hlubek: Die Landwirthschaft des Herzogthumes Steiermark als Festgabe
für die Mitglieder der X. Versammlung der k.k. steiermärkischen Landwirthschafts-Gesellschaft,
im Auftrage S.er kaiserlichen Hoheit des Erzherzogs Johann Baptist. Graz 1846.
77
F[ranz] X[aver] Hlubek: Ein treues Bild des Herzogthumes Steiermark. Graz 1860.
78
Hlubek, Hochwälder, S. 10.
Vielleicht hat Hlubek derartige Kahlschläge oder Totholzzonen im Gesäuse gemeint, vielleicht auch die nur
schütter bestockten Dolomitsockel der Gesäuseberge. Diese Wahrnehmung ist jedoch selektiv.
Wir sehen aus allen Waldbeschreibungen, dass der Waldbestand im Gesäuse durch noch so große
und falsch angelegte Kahlschläge zwar beeinträchtigt, aber nie gefährdet war.
Zeichnung von Emmerich Millim: „Sterbender Wald“, vielleicht skizziert im Gesäuse.
79
Hlubek, Steiermark. (Zitiert nach: Hafner, Steiermarks Wald S. 132.)
69
70
Verbesserte Waldbewirtschaftung
Kohlholznutzung durch Innerberg
Samenschläge
Samenbäume bleiben in weitem Abstand im Kahlschlag stehen.
Samenschläge seien wegen der zu starken Verunkrautung, Windanfälligkeit und äußerst
seltenen Samenjahre problematisch, meinte Hlubek. Für das steirische Oberland seien
sie kaum sinnvoll.
Kohlholznutzung durch Innerberg
Dieser Ansicht Hlubeks soll die damals übliche Praxis der Kahlschläge mit Samenbäumen
gegenübergestellt werden. Sie wird durch die Beantwortung der Göth’schen Fragen
zur Forstwirtschaft im Bezirk Admont widerlegt. Dort (und damit im Gesäuse) war der
Kahlschlag mit Stehenlassen der Samenstämme der übliche Abtrieb:
Bey Schlagabtreibungen werden nach Verhältnisse des grössern oder kleinern Schlages
2. 4. bis 6. Samenstämme stehen gelassen, welche den ausgeschlägerten Waldgrund
ohne menschliches Zuthun, oder ordentlicher Aussaat hinreichend besamen. 80
Bleiben wir in der Praxis der regionalen
Bewirtschaftung. Bis 1889 wurden die Wälder im Gesäuse von der k.k. Eisenwerksdirektion bewirtschaftet. Deren Direktor
Franz von Ferro beschrieb im Jahre 1845
alle Werksanlagen und Besitzungen. Für
uns interessant ist:
89. Das in den hauptgewerkschaftlichen
Holzschlägen eingeführte Freigeding
90. Die Holzabmaß in den Holzschlägen
und bei den Werksachtlklaftern
91. Die Bringung des Holzes bis ins Tal
hinab
(92. Die Holztrift und die zur Beförderung
derselben erbauten Klausen
93 bis 101 Holzrechen und Verkohlung)
Das Zeichen „IH“ ist in manchem Grenzstein
des Gesäuses zu finden.
102. Das Fassl- und das Bauernkohl. 82
Die Punkte 89 bis 91 und 102 werden in folgenden Auszügen vorgestellt, weil sie unmittelbar die Arbeit in den Wäldern betreffen und damit indirekt den Zustand der Wälder
widerspiegeln:
Verbesserungen:
1) Künstliche Besamung in der Steiermark nach Brandgetreide günstig. Zugleich mit
dem Getreide sollte Waldsamen ausgestreut werden.
Teurer Samen: (1844) Centner Samen von Nadelbäumen 80 – 100 fl C.M., pro Joch 20 bis 25
Pfund erforderlich. Also allein die Anschaffungskosten betrugen 16 bis 25 fl C.M. pro Joch.
Die Landwirtschaftsgesellschaft empfehle seit Jahren den Riga’er Leinsamen. Zapfen
sollte man im Herbst sammeln, in Dörröfen bei max. 45 Grad R. trocknen, aber erst im
Frühjahr klengeln. Die Landwirtschaftsgesellschaft sollte dies koordinieren und dadurch
den Waldsamen billiger sammeln und an Waldbauern und Keuschler etc. unentgeltlich
abgeben.
(Hier sei auf den bereits bestehenden Pflanzgarten in Oberreith bei St. Gallen verwiesen.)
2) Pflanzung (S. 20 – 22) In höheren Lagen einziges Mittel.
1tens nur ein-, höchstens fünfjährige Bäume, welche in Samenschulen aufgezogen sind, und nicht als alte Krippel ein jugendliches Aussehen besitzen,
verpflanzt werden.
2tens soll die Verpflanzung jederzeit mit dem Ballen erfolgen ... zeitlich im
Frühjahre oder im Herbst, in Entfernungen von 3 – 5 Fuß in’s Gevierte.
3tens sollen die Bäumchen büschel- oder gruppenweise zu 3 bis 6 dort
gepflanzt werden, wo sie wegen der Rauhheit des Klima’s leicht Schaden
leiden könnten. 81
Holznutzung durch die Innerberger Hauptgewerkschaft
Das Freigeding in den Holzschlägen
Pflanzbohrer:
Ein Pflanzbohrer, mit welchem die Bäumchen sammt dem Ballen ausgehoben
und die erforderlichen Löcher gebohrt werden. Ein solches Gerät sollte den
Filialen unentgeltlich zum Nachbauen zur Verfügung gestellt werden.
Erfahrungen: Hlubek verweist an das sehr thätige Mitglied der Filiale Teufenbach, Herrn Peter Tunner, welcher in der neuesten Zeit ausgedehnte
Waldpflanzungen ausgeführt hat.
Hlubeks Beurteilungen und Verbesserungsvorschläge zeigen, dass um 1850
in der Steiermark die Bemühungen um eine Verbesserung in der Forstwirtschaft im Anlaufen waren, allerdings nicht so intensiv wie zum Beispiel in
Böhmen. Die speziellen Bedingungen in den Wäldern um Eisenerz und im
Gesäuse wurden allerdings von den Reformern und (salopp gesagt) Theoretikern nicht exakt genug interpretiert.
StLA Göth / Topographie, 5/73, Schuber Admont.
Hlubek, Hochwälder S. 22. Bestände aus dieser ehemaligen Büschelpflanzung konnten
bis in die Gegenwart aufgefunden werden (z.B. Oberes Rohr).
Mit Säge, Hackl und Sappel wochenlang im Holzschlag: eine Holzknechtpass.
80
81
Franz von Ferro: Die kaiserlich-königliche Innernberger Hauptgewerkschaft und ihr EisenwerksBetrieb in Steiermark und Österreich bis zum Jahre 1845. Mit einer Karte des Erzberges. Wien 1845.
82
71
1845
72
Kohlholznutzung durch Innerberg
Kohlholznutzung durch Innerberg
„Freigeding“ ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Eine Gruppe von Arbeitern unter ihrem
Gedingführer schloss sich freiwillig zusammen. Im Volksmund nennt man dies eine „Pass“.
Diese Gruppe hatte nur für die Zeit ihres Gedinges eine Art Arbeitsversicherung, daß sie
bloß im Falle einer, in der hg.lichen Arbeit erhaltenen körperlichen Beschädigung und
dadurch eingetretenen Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Provisionierung haben,
indem ihre Dienstzeit bei der HG sich eigentlich nur von dem Zeitpunkte des eingegangenen Schlaggedinges bis zur Bringung des Holzes beschränkt. ... Ist das Holz bis zur
Kohlung oder dem Triftwasser gebracht, so steht es den Freigedingern frei, sich wieder
als Arbeiter der IHG oder zu weiteren Freigedingen zu verdingen.
und der Schreiber trägt den Drehling in den Abmaßbogen ein. ... So erhält man nach
vollendeter Abmaß das ganze gemessene Holzquantum (die genaue Berechnung der
Kubikklafter ist ausführlich beschrieben).
Werksachtlklafter: Abmessung bei von Bauern abgestocktem Holz: Aufzainung auf 3
mal 3 mal 3 Schuh, also 1/8 Kubikklafter (3 Schuh = 0, 948 m = knapp 1 m) = knapp
1 Raummeter, entspricht also knapp dem heutigen Aufzain-Maß. (Aufzainung = Aufschichtung von Scheiterholz)
Kubikermittlung: wegen der hohlen Kubikklafter (heute Raummeter) Reduktion von 5
zu 4 auf massive Kubikklafter (heute Festmeter).
Eine solche Pass hatte vor Ort am Holzschlag mit dem Waldmeister und dem Waldbereiter
die Höhe und Art des Schlaggedinges auszuhandeln. Es wird dabei zuerst, nach dem
mehr oder minder dichten und starken Waldstande und den mehr oder minder schwierigen Bringungsverhältnissen, die Anzahl der Kubik-Klafter bestimmt, welche während
des Maisjahrs durch einen Mann bei gehörig angestrengtem Fleiße geschlägert und
bis ins Haupttal herabgebracht werden können, was zwischen 50 bis 60 Kubik-Klafter
betrug. Jeder Freigedinger erhält pro Raitung 2 Metzen Weizen, 1 Metzen Korn und 6
Pfund Schmalz.
Die Bringung des Holzes bis ins Tal hinab
Die Holzabmaß in den Holzschlägen
Die einzelnen Stämme, aus welchen die Riese
zusammengesetzt wird, erhalten eine 3-fache
Kohlholzlänge, somit 21 3/4 Schuh Länge (=
6,65 m). Jedes diese Länge habende einzelne
Riesenstück wird ein Riesenfach genannt und
liegt an seinen beiden Enden auf Jochen auf,
um das Gefälle der ganzen Riese möglichst
gleichförmig zu verteilen. Am untern Ende wird
dann die Riese etwas in die Höhe gehoben,
was man den Wurf nennt, damit die Drehlinge
nicht unmittelbar vor der Riese liegen bleiben,
sondern ein hinlänglicher Raum für den ganzen
Holzhaufen dadurch gewonnen wird.
Die Riese kann oft wegen des teilweise zu gäh
abfallenden Gebirgsgehänges nicht in einem
Zuge in das Tal herabgeführt werden und es
ist notwendig, Absätze dabei anzubringen, wo
sodann das Holz von den Zwischen-Abwurfsplätzen wieder zu der in einiger Entfernung davon
angebrachten Fortsetzung der Riese gezogen,
in dieselbe neuerdings gelegt und auf diese Art
weiter ins Tal fortgebracht wird. Solche Abwürfe,
deren bei einem Riesenzuge oft auch mehrere
notwendig sind, verzögern die Holzbringung und
es muß daher auch auf selbe bei der Gedingsbemeßung hinsichtlich der auf die Bringung des
Holzes zu veranschlagenden Zeit die gehörige
Rücksicht genommen werden.
Die Holzabmaß findet nach beendigter Schlägerung in den Monaten September und
Oktober statt. Sie wird unter Aufsicht der Waldbeamten von den Waldhütern, Jägern
(und anderen beeideten Personen) ... vorgenommen. Zu jeder Abmaß ist ein Messer, ein
Aufhacker und ein Schreiber erforderlich. Bei der Abmaß faßt der Messer den Drehling,
dies sind die auf durchaus gleiche Länge und zwar ... von 7 1/4 Fuß (= 2,29 m, also sehr
kurz) zerschnittenen Baumstämme in der Mitte mit der Abmaßzange (= Kluppe). ... So
wie nun der Messer mit lauter Stimme den Durchmesser angegeben hat, bezeichnet
der Aufhacker den Drehling mit einem Hieb, damit er nicht nochmals gemessen wird,
Die Holzabmaß in diesem Schlag (Haasschlag 1906) ähnelt der oben beschriebenen: Die Aufsicht (mit Stock)
neben dem Forstbeamten mit der Kluppe am Stamm, die Länge wird gemessen (hier wird langes Nutzholz
gemessen, keine kurzen Drehlinge aus der Kohlholznutzung.) Zwei Forstbeamte als Schreiber unter dem Schirm.
So wie die Holzabmaß beendigt ist, werden die Drehlinge auf der Eisriese in das Tal
herabgebracht. Eine solche Riese besteht aus 6 in der Art nebeneinander gelegten
Baumstämmen, daß sie gleichsam eine Rinne bilden, in der dann die darauf gelegten
Drehlinge fortrutschen. Sie werden Eisriesen genannt, weil man sie mit Wasser zu begießen pflegt, welches in den bereits kalten Nächten der schon in die ersten Wintermonate
fallenden Bringungszeit zu Eis wird und so das Fortrutschen der Drehlinge befördert.
Diese Riese besteht aus sechs Stämmen. Deutlich
ist der etwas angehobene „Wurf“ zu sehen.
Zeichnung Anfang 19. Jh. Museum Gutenstein.
Die unverhältmäßig dicken Holzstämme, welche aus den entferntern zum Teil noch
in Urwäldern angelegten Holzschlägen erhalten werden, müssen ... in 2 oder 3 Teile
zerspalten oder zerschossen werden, wozu den Holzknechten das Pulver unentgeltlich
abgegeben wird.
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Kohlholznutzung durch Innerberg
Kohlholznutzung durch Innerberg
nur wenig hinzuzufügen: Klausen wurden um die Mitte des 19. Jahrhunderts nicht verwendet (vom Klausbach wissen wir aus anderen Quellen – vgl. 1861 –, dass im Bereich
Kroissenalm und darunter Waldkohlung betrieben und nicht getriftet wurde). Geschwemmt
wurde ab Mitte Johnsbach heraus – vgl. 1861. Die Bruckgrabenklause wurde erst später
unter Petraschek gebaut. Sie soll unter 1890, Holzbringung der Landesforste, genauer
beschrieben werden.
Zu den Riesen wäre zu ergänzen: Ferro hat nur die Hauptriese beschrieben, nicht aber
die Neben- oder Seitenriesen – vgl. 1861. Auch Bremsvorrichtungen, sogenannte „Wölfe“
oder „Moischen“, wären bei zu steilen Riesen erwähnenswert – vgl. 1861.
Nicht erwähnt hat Ferro den Transport mittels Hand- oder Pferdeschlitten – im Gesäuse
nur beim Holz aus dem Johnsbachtal aktuell und seltsamerweise auch eine kurze Strecke
vom Rohrwald zur Enns – vgl. 1861.
Die Ennstrift soll hier nur kurz beschrieben werden, so weit sie das Gesäuse betrifft.
Die größten Schwierigkeiten ergaben sich von der Salzburger Grenze bis zum GesäuseEingang, da in den zahlreichen Windungen des Flusses zahlreiche Uferschutzbauten auf
Dieser Plan aus dem Jahre 1812 zeigt das Ende der Hartelsgrabenriese. Der Abwurfplatz zwischen
der Riese und der Enns rechts ist gut zu sehen.
Ist das Holz bis in das Tal herabgebracht, so ist das Schlaggeding beendigt. Die Riese
kann dann noch in den folgenden Jahren solange benützt werden, bis selbe endlich
bei dem Fortrücken der Holzschläge überlegt werden muß oder ganz entbehrlich wird,
worauf mit dem letzten Holze die Riesbäume ebenfalls nachgebracht werden. Wo es die
Lokalität zuläßt, sind gleich unterhalb der Riese die Kohlungen angebracht, welche dann
Waldkohlungen heißen. Bei der Bringung des Holzes ist ein 6-prozentiger Bringungscalo
angenommen (Calo = ein kalkulierter Verlust), welcher aber dort, wo mehrere Abwürfe
vorkommen, nicht zureicht.
Das zur Triftung bestimmte Holz, wenn es durch
die Eisriesen nicht unmittelbar zum Triftwasser
gelangt, muß mittels Wasserriesen oder Wasserfluder dahin gebracht werden. Die Wasserriesen
unterscheiden sich von den Eisriesen dadurch,
daß die 6 Baumstämme, aus denen sie gleichfalls zusammengesetzt werden, dicht aneinander
schließen müssen und zu diesem Ende an den
Berührungslinien etwas behauen werden. Die
Wasserfluder sind aus 5 2-zölligen sogenannten
Fluderladen zusammen gezimmert.
Um das Wasser in die Wasserriesen oder Fluder
zu bringen, sind dann sogenannte Fänge oder
Schwellen errichtet, welche aus 2 oder ... mehreren, quer über das ganze Tal aufgezimmerten
Holzwänden bestehen, die durch eingezapfte
Kreuzhölzer miteinander verbunden sind und
wobei der leere Raum zwischen den Wänden mit
Steinen ausgefüllt wird.
Wasserriese im Finstergraben, Radmer. Deutlich
Dieser ausführlichen Darstellung über die Brinsind die gezimmerten Fluderbretter zu erkennen.
gungsmethoden ist für unser Untersuchungsgebiet
(Aus: Österr-ungar. Monarchie in Wort und Bild).
Die Nachtrift in kleineren Bächen, z.B. im Johnsbach, war hart und gefährlich
(Foto aus späterer Zeit, nicht lokalisierbar).
Kosten der Hauptgewerkschaft angebracht waren und da dennoch jährlich zahlreiche
Entschädigungsansprüche für Uferbeschädigungen durch das Schwemmholz abgegolten
werden mussten. Durch das eigentliche Gesäuse verlief das Triften jedenfalls problemlos. Ferro erwähnt die „Nachtrift“ nach dem Triftvorgang (hauptsächlich im Frühjahr),
bei welcher, von dem obersten Punkte angefangen, alles links und rechts an den Ufern
oder auf Sandbänken und Inseln in der Mitte des Flusses liegen gebliebene Holz wieder
angewässert wird. Der Bringungsverlust auf der Enns betrug 15 Prozent (zum Vergleich:
Reichraming 17 Prozent, Salza und Donnersbach 20 Prozent).
Der Hieflauer Rechen und die Verkohlung auf der Lend, bei Ferro äußerst genau dargestellt, sind bereits weiter oben dargestellt worden. Ferro 1845 und Dietrich 1847 83 sind
dafür die besten Quellen.
Vincenz Dietrich: Das Ganze der Verkohlung in stehenden Meilern oder die sogenannte Köhlerei
nach den 30jährigen praktischen Erfahrungen und Betriebsresultaten zu Hieflau in
Obersteiermark bearbeitet. Graz: Kienreich 1847. Mit 7 Steindrucktafeln.
83
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Kohlholznutzung durch Innerberg
Kohlholznutzung durch Innerberg
Vergleiche die Lokalisierung der Flurnamen in der Karte im Nachsatz!
Kohlholz-Fällungs-Gedings-Behandlungen Waldamtsbezirk Eisenerz pro Maißjahr
1862.
Holzfang in Gstatterboden 1828. Er war auf der ehemaligen Insel (heute im Stausee versunken) geplant.
Erwähnenswert ist ein Plan zur Errichtung eines „Holzfanges in Gstatterboden“ bei der
Enns-Insel etwa im Bereich des heutigen Stausees vor dem Wehr bei der Kummerbrücke. 84
Die k.k. Eisenwerks-Direktion beantragte beim Grundbesitzer, dem Stift Admont, einen
Holzfang in Gstatterboden, da es hiedurch möglich sei, den Hieflauer-Rechen gegen
Überladung mit Kohlholz zu sichern und den dortigen Holzverlusten durch Rechenbrüche
und Beschädigungen vorzubeugen.
Die Sprengung des Gesäuses habe die Enns schneller und stärker ziehen lassen. Dadurch würden künftig die 3.400 Kubikklafter Kohlholz schneller in den höchstens 1.500
Kubik- Klafter fassenden Hieflauer Rechen gelangen. Die Folge wären größere Holzverluste und Rechenbrüche. Der Gstatterbodner Rechen würde die Trift regulieren können,
indem das dort zurückbehaltene Holz nach und nach weitergelassen würde. Von der
mit Fichten, Lerchen u. Erlgestripp bewachsenen Insel werde, außer der Erweiterung
des Einlaßkanals, nichts verändert.
Ob es tatsächlich zum Bau dieses Hilfsrechens gekommen ist, konnte nicht eruiert
werden.
1840-61
Eibl
Kahlhieb u. Säuberung.
Für erstere Hiebesart sind 400 CubKl. beantragt, der Rest von 40 Cub Kl betrifft die
Aufräumung des im angrenzenden Theile vorhandenen Lager- u. Dürrlingholzes. Der
Holzbestand ist ziemlich gut, jedoch das Terrain sehr steil u. felsig, wodurch die Bringung sehr erschwert u. auch sehr gefährlich ist. Sämmtliches Holz kommt durch den
dem Hochsteg gegenüberliegenden Graben in die Enns.
Das durchsch. Alter dieses Holzbestandes beträgt 115 Jahre u. ist auch kein Zuwachs
mehr zu erwarten, um so weniger, da die Lage schon sehr hoch ist.
Paßvorsteher: Tributsch Jakob
Erzeugungsantrag per Kopf: 55 CubKl
8 Köpfe, somit 440 CubKl.
Hauptriese: 50 Fach
Schupfriese: 20 Fach
Riestafeln: Abwürfe: 2
Lohn pr. CubKl: 3 fl 70
Kummer
Kahlhieb.
Betrifft die Abstockung des bereits überständigen Holzes. Der Bestand ist lückenhaft
u. durchplentert, das Holz ziemlich kurz, der Boden ist steinig, felsig u. sehr uneben,
daher die Arbeit langsamer vonstatten geht.
Kohlholznutzung im Gesäuse – praktische Beispiele
Als gute Ergänzung zu Ferros Darstellung der Holznutzung durch die Hauptgewerkschaft
im Gesäuse sind die „Kohlholz-Fällungs-Gedings-Behandlungen“ heranzuziehen. 85 So
stieg, wie Ferro beschrieben hatte, der Waldmeister mit dem Waldbereiter und dem
Geding- oder Passführer auch im Jahre 1861 zu jenen Waldteilen auf, in denen im folgenden Jahr geschlägert werden sollte. Vor Ort am Holzschlag handelte man die Höhe
und Art des Schlaggedinges aus. Konkret ging es um (von Ost nach West geordnet):
Eibl, Kummer, Gstatterstein, Hochscheiben, Steinerwald, Rohr, Kainzenalm in den Zwischenmäuern und Gofer. Einige Begriffe seien wiederholt: Die Hauptriese ist wie bei
Ferro jener Holzbau, der meistens einige Jahre lang stand und mit Abwürfen endete.
Schupfriesen waren Nebenriesen oder Zubringer. Ein Fach war 6,65 Meter lang. Eine
Moische (von möschen, meuschen: drücken, quetschen, pressen lt. Stmk. WB) war
fallweise als Bremse eingebaut. Das Tafeln heißt das Auslegen links und rechts der
Erdriese mit übereinandergelegten Langhölzern.
84
85
StiAA G-440a 1828-1830 Hgw. Holzfangbau in Gstatterboden. Mit Skizze.
StLA VA Erzberg Serie 1 / 100 / 500 X 5 Forstwesen 1861.
Beachtenswert sind das „Holzlagl“ und die Steigeisen der Arbeiter.
77
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Kohlholznutzung durch Innerberg
Kohlholznutzung durch Innerberg
Ein großer Theil dieses Holzes steht auf den Felswänden, was ebenfalls die Arbeit
erschwert. Dieses Holz muß mittelst einer Eisriese über die Gsäusstrasse in die Enns
gebracht werden, daher auch eine Aushilfe zum Riesenhüten bei der Fahrstrasse angenommen wurde.
Die Zusammenbringung des Holzes bis zur Riese ist wegen den großen Steinen u. Gräben,
wo ein Theil des Holzes ausgetragen werden muß, sehr beschwert und zeitraubend.
Paßvorsteher: Metschitzer Rudolf
Erzeugungsantrag per Kopf: 50 CubKl
4 Köpfe, somit 200 CubKl.
Hauptriese: 50 Fach
Schupfriese: 20 Fach
Riestafeln: Abwürfe: 2
Lohn pr. CubKl: 3 fl 50
Gstatterstein
Kahlhieb.
Betrifft die gänzliche Abstockung des hier vorhandenen Windbruchholzes. Sowohl die
Holzbearbeitung als auch die Bringung kann als „gut“ bezeichnet werden. Außer obigen
Kohlholzquantum hat derselbe noch 100 Stk. Sagholz für Hieflau u. z. um den gleichen
Klftrlohn auszuscheiden u. zum Fahrwege zu bringen.
Paßvorsteher: Reitegger Joachim
Erzeugungsantrag per Kopf: 60 CubKl
1 Köpfe, somit 60 CubKl.
Hauptriese: 10 Fach
Schupfriese: 20 Fach
Riestafeln: Moische: Abwürfe: 1
Lohn pr. CubKl: 3 fl 00
Hochscheiben
Kahlhieb u. Säuberung.
Auf den Kahlhieb fallen 350 CubKl. u. auf die Waldsäuberung circa 70 CubKl. Das Holz ist
im untern Theile langwüchsig u. gut zur Bearbeitung. Im oberen Theile und den Wänden
kurz et stark beastet, daher die Arbeit langsamer von sich geht; die Säuberung erstreckt
sich im anstoßenden Theile gleichfalls bis in alle Höhe, wo das Holz der zerstreuten
Lagen wegen eine geraume Zeit zur Bringung erfordert.
Jener Theil, welcher kahl abgetrieben wird, ist durch den Bauholzbezug der hiefl. Rechenverwaltung schon stark ausgelichtet u. lückenhaft. Auch hier werden für Hieflau 350 Stk.
Sagholz ausgeschieden u. bis zum Fahrweg um den obigen Klafterlohn gebracht.
Wegen des hier bekannt starken Schneefalles muß die Zusammenbringung des Holzes
auf Haufen noch zeitlich im Herbste erfolgen. Das Quantum haben obige Gedinger bis
zur Haufenstatt beim vulgo Jäger zu liefern, von wo aus dann dasselbe nach Bedarf
von stabilen Schichtenpersonale auf die Wasserriese zur hg. Kohlung im Klausgraben
gebracht wird.
Paßvorsteher: Tributsch Jakob
Erzeugungsantrag per Kopf: 60 CubKl
7 Köpfe, somit 420 CubKl.
Hauptriese: 80 Fach
Schupfriese: 50 Fach
Riestafeln: 10
Moische: 2
Abwürfe: 3
Lohn pr. CubKl: 3 fl 30
Haupt- und Nebenriesen im Bruckgraben.
Steinerwald
Kahlhieb.
Besteht in der Abstockung des bereits überständigen Holzes im obern Theil dieses Berges
bis zu den Felswänden; der Bestand ist sehr schütter, das Holz kurz u. rauh, der Boden
sehr grobsteinig u. mit vielen muldenartigen Vertiefungen, was sowohl die Holzarbeit
wie auch die Bringung sehr erschwert. Das Holz kommt zur hg. Steinerwald-Kohlung.
Paßvorsteher: Huber Johann
Erzeugungsantrag per Kopf: 50 CubKl
6 Köpfe, somit 300 CubKl.
Hauptriese: 90 Fach
Schupfriese: 60 Fach
Riestafeln: 10
Moische: 1
Abwürfe: 2
Lohn pr. CubKl: 3 fl 40
Rohr
Säuberung.
Obige Arbeit betrifft die Aufnutzung des hier vorhandenen Windwurf-, Lager- u. Dürrlingholzes, dann das Bauholzgipfl. (sic.)
Die Holzarbeit ist mittelmäßig, die Bringung aber etwas erschwerlicher u. der zerstreuten
Lage wegen zeitraubend.
Auch werden aus dem frischen Windwurfholze circa 50 Stk. Saghölzer zu dem gleichen
Klafterlohn erzeugt. Sowohl das Kohlholz als auch die Saghölzer müssen von Übernehmern circa 600 Klft weit mit Ochsen zur Enns geführt werden. (1 Klafter = 1,89m, also
etwa 1.500 m Fuhrweg).
Paßvorsteher: Wartegger Georg
79
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Kohlholznutzung durch Innerberg
Kohlholznutzung durch Innerberg
Erzeugungsantrag per Kopf: 30 CubKl
2 Köpfe, somit 60 CubKl.
Hauptriese: 20 Fach
Schupfriese: 10 Fach
Riestafeln: Moische: Abwürfe: 2
Lohn pr. CubKl: 4 fl 00
Das Hausen im „Holzknechtduck“ war
entbehrungsreich.
Auch übermäßig starke Hölzer wurden zur
Enns gebracht.
Kainzenalm
Kahlhieb u. Säuberung.
Für den Kahlhieb sind in der Parzelle N. 43 zusammen 360 CubKl. beantragt, die übrigen 40
Cub.Kl. werden durch Aufnutzung des Lager et.
Dürrlingholzes in den Pzl. 2 u. 11 gewonnen, welch
letztere Arbeit wegen der zerstreuten Lage sehr
zeitraubend ist.
In der Pzl. N. 43 ist der Bestand wegen öftern Durchplentern u. Wündwürfen schon sehr lückenhaft
u. schütter. Das gesammte Holz kommt mittelst
Eisriesen zum Johnsbach, von wo es dann die
Gedinger wieder anzuwässern u. bis in die Enns
zu triften haben.
Außer obigen Kohlholz per 400 Cub.Kl. hat die
Gedingspaß auch noch circa 300 Stk. Sagholz zu
den gleichen Preisen zu erzeugen u. ebenfalls bis
in die Enns zu triften, was bei dem Klafterlohne v.
4 kr. schon einbegriffen ist.
Paßvorsteher: Asinger Leopold
Erzeugungsantrag per Kopf: 50 CubKl
8 Köpfe, somit 400 CubKl.
Hauptriese: 160 Fach
Schupfriese: 60 Fach
Riestafeln: 1
Moische: 1
Abwürfe: 3
Lohn pr. CubKl: 4 fl 00
Gofer
Kahlhieb und Säuberung.
Auf den Kahlhieb kommen 250 Cub.Kl. u. auf die
Waldsäuberung 50 Cub.Kl.; letztere ist in der Pzl.
N. 85 von Gofferbach bis in alle Höhe vorzunehmen, wo das sämmtliche vorhandene Windwurfu. Lagerholz aufzuarbeiten ist; hier geht sowohl
die Holzarbeitung wie auch die Bringung der
zerstreuten Lage wegen langsamer von statten.
Der Bestand ist in der Pz. N. 100 von mittlerer
Beschaffenheit, da eben dieser Theil schon durchplentert ist.
Das Ochsenfuhrwerk im Winter blieb bis in die
Das
gesammte Holz kommt von den beiden ThalFünfzigerjahre des 20. Jahrhunderts eine wichtige
gehängen im Hauptthale auf die Hauptriese, welBringungsart, z.B. beim „Rohr-Schlag“.
che ganz neu erbaut werden muß u.
mittelst dieser bis auf die Enns. Auch
werden für 200 Stk. Sagholz zu dem
gleichen Preise ebenfalls für die Hütte
Hieflau erzeugt u. bis in die Enns von
den Gedingern gebracht.
Paßvorsteher: Pink Martin
Erzeugungsantrag per Kopf: 50 CubKl
6 Köpfe, somit 300 CubKl.
Hauptriese: 100 Fach
Schupfriese: 60 Fach
Riestafeln: Moische: Abwürfe: 3
Lohn pr. CubKl: 4 fl 00
Eine Holzknechtpass auf halbfertiger Hauptriese.
Auf einige Besonderheiten soll hingewiesen werden: mehrmals ist auf den Nachteil
der Durchplenterung und den dadurch schütteren Baumbestand hingewiesen worden.
Weiters ist mehrmals frisches Windwurfholz erwähnt, es dürfte aus dem Jahre 1861 oder
davor stammen.
Zum Problem des Kainzenalmholzes, das in den Johnsbach ausgeworfen und im Frühjahr
„angewässert“ werden sollte, liegen weitere Forstakten vor. Der k.k. Waldbereiter in
Admont berichtete im März 1861 wegen erfolgter Anwässerung am Johnsbacherbach
per 378 Cubikklafter, dass das im v. J. im Johnsbachthale in der Kainzenalmwaldung
erzeugte Triftholz in verfloßener Woche von den betreffenden Holzgedingern, da sich
der Wasserstand günstig zeigte, ... angewässert wurde, und schon alles Holz im Bache
liegt und kommende Woche mit der Trift bis in die Enns beginnen werden. 86
Sonderform Lauferwald
Im Lauferwald war die Art der Bringung anders: Wegen des flachen Waldkessels konnte
nur im westlichsten Teil mit Riesen gearbeitet werden, der Ritschengraben im östlichsten
Teil wurde wohl öfters zum Triften versucht, die Verklausungen im engen, nicht ausgebauten Graben machte diese Bringungsart jedoch unrentabel. So wurde der größte
Teil des Holzes waagrecht geschleift und vor Ort verkohlt. (Im 20. Jahrhundert ist im
Lauferwald der Einsatz von Pferden zum „Streifen“ verbürgt.) Hier allerdings dürfte es
sich nicht bloß um das Abstocken und Bringen von Kohlholz handeln, sondern auch um
die Rodung der Wurzelstöcke zur sog. Wurzelkohlung, also um „Stockholz“.
Aus dem Jahre 1861 liegt folgender Gedings-Antrag vor:
Paßvorsteher: Dietz Georg
Erzeugungsantrag per Kopf: 30 CubKl
Lohn pr. CubKl: 2 fl 50
7 Köpfe, somit 210 CubKl.
Fragliche Arbeit betrifft die Rodung, Zainung und Bringung des Stockholzes bis zu den
Meilerstätten.
Der Boden ist sehr steinig, die Stöcke von mittelmäßiger Größe und noch ziemlich frisch, aber
weit verstreut, daher die Arbeit wie auch die Bringung sehr langsam vonstatten geht.
86
StLA VA Eisenerz Serie 1 / 95 /480 Forstwesen Eisenerz 1860 X 24
81
82
Kohlholznutzung durch Innerberg
Die Schmiedearbeiten für das Anstählen der Krampen u. Hacken haben die Gedinger aus
Eigenem zu bestreiten u. ist in obigem Lohne schon inbegriffen, deßgleichen auch alle
übrigen Werkzeug-Reparaturen, welche bei diesem steinigen Boden nicht unbedeutend
sind. Obiges Stockholz kommt erst im Jahre 1863 zur Verkohlung. Bringungsstrecke
durchschnittlich 600 Schritt. 87
1840 -1861
Kohlungen
Geding-Verkohlung
Im gleichen Antrag wie oben wurde auch die Verkohlung 1862 von bereits im Jahre erzeugten Stockholzes per 708 Klaftern vom gleichen Partieführer Georg Dietz beantragt.
Der Betrag wurde per Fass veranschlagt:
Herstellung von Meilern
3 Kreuzer
Setzen und Einlegen
5
Kohlen und Stören
12
Nebenarbeit Wassertragen
1
Genehmigter Betrag:
21 Kreuzer pro Fass
Stamm-und Drehlingkohl Geding im Steinerwald
Georg Dietz beantragte im gleichen Jahr auch das Kohlen im Steinerwald um 17 x pro
Fass.
Betrifft die Verkohlung des hier vorhandenen Holzvorrathes pr 393 Kubikklafter. Hier
wurde die Wiederherstellung der 3 Meilerstätten so wie das beschwerliche Wassertragen
berücksichtigt.
Ein weiteres Kohlgeding wurde im Rauchboden von Michl Magerl um 15 x pro Fass beantragt. 350 Kubikklafter Holzvorrat waren hier zu verkohlen.
Fassl-Kohlen
Das „Fassl-Kohl“ wurde von Bauern, hauptsächlich aus Weng und aus Johnsbach, erzeugt. Besonders im bereits genannten Lauferwald fanden zahlreiche Wenger Bauern
ihren Nebenverdienst durch Kohlen und Kohlführen. Eine Fassl-Kohllohn-Tabelle im
Waldamtsbezirk Admont aus dem Jahre 1862 gibt Auskunft:
Kohlholznutzung durch Innerberg
Auch Johnsbacher Bauern verdienten als Kohlbauern: v.a.
Hinterleitner, Grießmeier, Wolfbauer, Kassegger, Gscheidegger.
Sie erzeugten insgesamt 18.000
Fass, davon aus unserem Untersuchungsgebiet etwa 7.300
Fass. Allein auf der Neuburgalm
wurden im Jahre 1862 4.300 Fass
erzeugt.
Man kann die Bedeutung des
Kohlens für die Bauern auch aus
anderen Zahlentabellen, nämlich
den Holz-, Kohl- und Grassbezügen ersehen. Im Jahre 1851
bezogen die Bauern laut HolzverDie einheimischen „Gedinger“ verkohlten, ebenso wie die
lass-Protokollen aus Admonter
„Fassler“, also die Bauern, meistens in liegenden Meilern.
Waldungen (zu denen auch das Rundmeiler wurden von den Berufsköhlern aus Italien bevorzugt.
Gesäuse zählte) summarisch und auf Cubikklafter (= 6,82 Festmeter) umgerechnet:
Brennholz
1.732
Sagholz
336
Bauholz
620
Grass
177
Kohlholz
2.110 89
Das bedeutet: Fast die Hälfte des vom Bauern geschlagenen Holzes diente nicht zur
„Hausnotdurft“, sondern zum wichtigen Nebenverdienst. Bedenklich wurde es, wenn
diese Erwerbsquelle versiegte, wie im Folgenden gezeigt wird:
Die Bauern der Gemeinde Weng erzeugten in diesem Jahr insgesamt 8.000 Fass Kohle
für die Hauptgewerkschaft, davon den größten Teil (7.100 Fass) im Lauferwald.
Die 16 Bauern waren in den Waldparzellen Nr. 52, 36, 33 und 75 aufgeteilt, das Kohlquantum pro Fassl-Kohler lag zwischen 400 und 600 Fass.
Erzeugung pro Kopf: rund 40 Kubikklafter Kohlholz
Schläger- und Bringerlohn per Kub.Kl. etwa 3 Gulden.
Zusätzlich wurden bis zu 10 Tagwerke für das Holzzustreifen mit Ochsen, also die Bringung auf fast ebenem Waldgrund, veranschlagt.
Der Kohllohn von 64 Kreuzer pro Fass setzte sich zusammen aus:
Einlegen, Kohlen und Stören
11 Kreuzer (pro Fass)
Auf Kohlgebäude und Wegerhaltung
9 Kreuzer
Lohn für die Zufuhr bis Hieflau
27 Kreuzer
Daraus ist zu ersehen: bei einem Kohlquantum von bis zu 600 Fass waren bis zu 600
Gulden pro Bauer zu verdienen – nicht bloß ein Nebenverdienst, sondern der Hauptverdienst für diese Kohlbauern (noch vor dem Viehverkauf ). 88
87
88
StLA VA Eisenerz Serie 1 / 100 /500 Forstwesen Eisenerz 1861 X 5.
Vgl. Hasitschka, Diss., S. 204.
Ob Gedingköhler oder bäuerlicher Fasslköhler – auf dieser Skizze der Köhlerei in Johnsbach sind wesentliche
Bedingungen des Kohlens abgebildet: Ein ebener Platz, auf dem der Meiler im Hintergrund raucht,
ein überdachter Kohlbarren, eine Unterstandshütte, Wasser zum Befeuchten der Lösch- oder Erdabdeckung.
89
StLA VA Eisenerz Serie 1 / 107 / 525 X 7a Admonter Waldungen, Stockzins, Kohlholz.
83
84
1848
Kohlholznutzung durch Innerberg
Aussiedlung der Hammerwerke aus St. Gallener Wäldern
Klage der Kohlbauern
Mehrmals ist bereits erwähnt worden, dass einige Waldungen im Gesäuse auch für St.
Gallener Gewerken bestimmt waren. Auch die Klagen der St. Gallener Waldbereitung
über die Schäden in den Wäldern, hervorgerufen durch unsachgemäße Eingriffe von
Arbeitern der Hammerwerke, sind bereits erwähnt.
Eisenerz sah seinen steigenden Holzkohlenverbrauch durch die holzkohlenfressenden
Hämmer gefährdet. Die großen Waldgebiete nördlich unseres Untersuchungsgebietes
sollten in Zukunft allein den Innerberger Hochöfen vorbehalten sein. Die lästige Konkurrenz, konkret die Innerberger Hämmer, wurden daher nach Norden in die ober- und
niederösterreichische Eisenwurzen „ausgelagert“. Die Weichen dazu wurden im Wälderbenützungsvergleich von 1839 gestellt, in dem ein Großteil der dem Stift Admont
gehörenden St. Gallener Wälder nur mehr für Innerberg reserviert war.
Die wirtschaftlichen Folgen für den Bezirk Gallenstein waren verheerend. Denn das
Verschwinden der „schwarzen Grafen“ bedeutete Verlust von Arbeitsplätzen und Verlust
von Nebenverdienst für die Bauern. Denn nun war das freie Kohlen in den reservierten
Wäldern verboten. Um so verbitterter reagierte die Bevölkerung von St. Gallen. In einer
Petition an den Abt von Admont im Revolutionsjahr 1848 beklagten sich 25 Bauern über
die Maßnahme der Innerberger. Die Vorwürfe fielen sehr heftig aus:
Wir wollen keine Hauptgewerkschafts-Unterthanen, wohl aber Unterthanen des löblichen
Stiftes seyn. Der herrschaftliche Förster wolle uns daher die Hölzer auszeigen, wie dieses
von Alters her geschehen ist. ... Wir bitten um die Ausfuhr der vom löblichen Stifte an uns
abgelassenen Hölzer und erzeugten Kohles nach Österreich.
Wir wollen das Kohl auch der löblichen k.k. Hauptgewerkschaft einliefern, wie dieses
von alten Zeiten her der Gebrauch war, wenn dieselbe uns gut auskömmliche Löhnungen
macht, so daß wir mit unsern Familien bestehen können, aber bey der Auflassung so
vieler hauptgewerkschäftlicher Hämmer muß jedermann einsehen, daß wir Unterthanen
um St. Gallen sammt der Bürgerschaft mehr als 200 bis 250 Familien zu Grunde gehen
müssen. 90
Die Bauern wollten also
weiterhin die freie Kohlung
in den Wäldern mit der Möglichkeit, die erzeugte Kohle
sowohl an Innerberg und an
die Gewerken zu verkaufen
als auch Kohle in das nahegelegene niederösterreichische Eisenwurzengebiet ausführen zu dürfen. Innerberg
dagegen konnte in genauer
Auslegung des Wälderbenützungsvergleiches solche
zweckentfremdenden Kohlungen in den reservierten
Wäldern nicht dulden. Die
Bauern besaßen noch keinen
Wald, sie nutzten aber die
Kohlkrippenwagen. Die St. Gallener Bauern beanspruchten ungehindertes freies Wälder weit über ihre Hausnotdurft hinaus mit. Um die
Kohlen in stiftischen Wäldern und freie Kohlausfuhr nach „Österreich“.
90
StiAA G 440. Petition der St. Gallener Bauern vom 8. Mai 1848.
Kohlholznutzung durch Innerberg
85
Mitte des 19. Jahrhunderts änderten sich mit der Aufhebung des Untertanenverbandes
auch die Nutzungsrechte einzelner Bauern im Gesäuse. Vor allem das Ringen um eine
gerechte Servitutenlösung musste auch zu einer Lösung der Einforstungen führen.
Davon handelt das nächste Kapitel.
Einforstungen, Untertanenrechte
Sonderform: Kein Bauernwald im Gesäuse
Eigentümer der Wälder im Gesäuse war nahezu ausschließlich das Stift Admont. (Ein
Vergleichswert: Von den 69.461 Joch Wald im gesamten Bezirk Gallenstein gehörten vor
1848 67.868 dem Stift Admont und nur 2,3 Prozent anderen Eigentümern. 91 Zum Teil
waren dies Gemeinschaftswaldungen oder „Freiberge“ oder Gmeinen. Bauernwälder
hießen Heimschachen. Im Gegensatz zu Wäldern im oberen Ennstal besaßen in unserem
Untersuchungsgebiet die Bauern kaum sogenannte Kaufrechte in Wäldern. Einige wenige
Kaufrechte, also quasi Eigentumsrechte, besaßen etwa ein Dutzend Bauern auf Almen im
Gesäuse. Aber auch dort bezog sich das Recht nur auf die Viehweide, nicht auf das darin
stehende Holz. Ein sehr langer aufwändiger Rechtsstreit ging um Waldbenutzung auf der
Hüpflingeralm im oberen Hartelsgraben, den der betreffende Bauer jedoch verlor. 92 Laut
Josephinischem Kataster besaß im Jahre 1787 in den Gemeinden Johnsbach und Weng
und im Gesäuseteil von Krumau ausschließlich das Stift Admont die Wälder. 93
Nach der Vermessung ab 1823 war es möglich, dass kleinere Waldstücke bereits innerhalb einer Privatparzelle lagen, die aber noch nicht als Wald ausgewiesen wurden
(sogenannte Hutweiden). So war die Kölblalm als Privatalm vermessen, und zwar nach
Schritten und Klaftern, Markbäumen und Marksteinen. (vgl. 1760)
Das Reichsforstgesetz 1852
Bereits 1843 war in einer kaiserlichen Entschließung aufgeworfen worden, wie der eigenmächtigen Anrodung und gemeinschädlichen Abholzung der Wälder zweckmäßig
begegnet werden könne. 94 Nach dem Revolutionsjahr 1848 entwarf Ritter von Feistmantel
ein allgemeines Forstgesetz aus den zahlreichen Äußerungen, Anträgen und Vorschlägen
von Gutsbesitzern, Forstwirten und Kreishauptleuten.
Die Grundsätze dieses Gesetzes blieben bis 1976 gültig, hier nur jene, die für das Gesäuse auch praktische Auswirkungen hatten:
Es durfte kein Waldgrund der Holzzucht entzogen werden (also keine Erweiterungen
von Weidegrund auf Kosten des Waldes).
Frisch abgetriebene Waldteile waren innerhalb von 5 Jahren wieder in Bestand zu bringen
(dies bedeutete Kultivierung).
Ein Windmantel von 20 Klaftern zum Schutz vor Windwürfen war einzuhalten (vgl. die
Klagen über zu stark ausgedünnte Wälder).
Bei ungünstigem Boden nur schmale Kahlschläge.
Einschränkung der Waldweide.
Einschränkung des Grassschneitens.
Einführung von Bannwäldern.
Forstüberwachung in Bezirksämtern.
Betretungsverbot außerhalb der öffentlichen Wege.
Göth I Brucker Kreis S. 173.
StiAA G-332 und G-333 1848-1862 Höpflinger Alpe: Prozess des Stiftes Admont und der
k.k.Hgew. gegen Ignaz Wöhry, Wirt in Ardning.
93
Stift Admont, Forstarchiv: Lagerbücher von Johnsbach und Weng. Jenes von Krumau hat
die Dominikal- und Rustikalwälder nicht extra ausgeschieden, doch lag im Gesäuse auf
Krumauer Boden ebenfalls kein Privatgrund.
94
Hafner, Steiermarks Wald, S. 97 ff.
91
92
1848-60
86
Einforstungen
Einforstungen
Einforstungen
1848-1870
Servitutenregelungen
Die Grundentlastung auf Grund des Gesetzes vom 7. September 1848 brachte dem Bauernstand die Möglichkeit, jene Grundflächen, die er bisher bloß genutzt hatte, gegen eine
Ablöse (1/3 des Grundwertes) zu erwerben: Bei Bauflächen, Äckern und Wiesen ging dies
problemlos vor sich, nicht aber bei Weiden und bei Wäldern. Diese Rechtsänderungen
erfolgten erst durch das „Wald-Servituten-Ablösungs- und Regulierungsgesetz“ vom
5. Juli 1853 mit der Durchführungsinstruktion vom 31. Oktober 1857. In mühsamen und
sehr langwierigen Verhandlungen, die sich im ehemaligen Bezirk Admont bis in das 20.
Jahrhundert hineinzogen, war dem Bauern nun Folgendes möglich: Er konnte seine bisherigen Holz- und Weiderechte in ein Servitut umwandeln, das aber die Bewirtschaftung
des belasteten Gutes nicht beirren sollte. Herangezogen wurden die Durchschnittswerte
der Jahre 1836 bis 1845, wie sie in Holz- und Weideverlässen festgelegt waren. Doch der
Bauer konnte seine Servituten auch ablösen lassen, und zwar in Geld oder in Grund. Letztere Möglichkeit führte zur Bildung von Bauernwald, meistens ein Waldstreifen oberhalb
des Bauerngutes. In Johnsbach zum Beispiel verlief dies relativ problemlos, die Güter
lagen entsprechend weit auseinander im Tal in der Länge „aufgefädelt“, sodass jeder
Bauer seinen „Hausberg“ bekommen konnte. (Zum Flurnamen „Berg“ sei hier nur soviel
gesagt, dass er im Gesäuse von altersher ausschließlich „Wald, Bauernwald“ bedeutete
und nicht „Felsgipfel“ im heutigen Sinne.) 95 In Haufendörfern in einem weiten Tal wie
bei Admont und Hall war eine andere Regelung nötig. Hier überließ der Grundbesitzer
den Berechtigten und Ablösungswilligen die bewaldeten Vorberge wie den Reitmairberg
oder den Leichenberg, welche in Privatparzellen aufgeteilt wurden.
Waldbesitz außerhalb des Johnsbachtales musste im Gesäuse nicht als Ablöse abgegeben
werden, da der Gstatterbodenbauer und Jager-Reitegger ihre Holzrechte in bar ablösen
ließen 96 und ansonsten keine Bauerngüter im Gesäusetal lagen.
Generelle Richtlinien
Das Stift Admont und die Innerberger Hauptgewerkschaft akkordierten ihre Vorgangsweise
bei den Servitutenregelungen. Grundsätzlich waren für Holzbezugs- und Weiderechte
Regulierungen anzustreben, nur in Ausnahmefällen die Ablösung in Geld oder Grundstücken. Man strebte die gänzliche Fernhaltung des Geißviehes von den Waldungen an.
Die Anzahl des Vieheintriebes solle sich nach dem Waldstand und den Forstgesetzen
richten. Wenn daher in Folge der allmähligen Verwilderung des Hochgebirges die Weide
sich vermindert, so darf nicht etwa entgegen der Wald verdrängt werden, sondern muß
sich der Auftrieb vermindern. 97 Der Holzbezug der Eingeforsteten müsse sehr genau
aufgeschlüsselt und festgelegt werden.
Sehen wir uns anhand der Krapfenbauernalm im Ennstal zwischen Gesäuse-Eingang
und Bruckstein die Servitutenregelungen genauer an, soweit sie den Wald betreffen
(also die Regelung des Vieheintriebes und Holzbezuges): 98
Vgl. die Flurnamen in der Alpenvereinskarte Ennstaler Alpen, Gesäuse, 1. Ausg. 1987: Der höchste
„Berg“-Name ist der bewaldete Warschenberg mit 1.455 m.
96
Hubert Walter: Das Gesäuse im Spiegel der Vergangenheit. Hall 1987 (= Walter, Gesäuse), S. 142 f.
97
StiAA G-445 Generelle Darstellung der Einforstungsverhältnisse. Eisenerz, 27. Feb. 1858
98
StiAA G-89b 1857-60 Krapfenbaueralm. Vorerhebung durch Waldmeister Prickl.
Regulierungsvergleich 21. Sept. 1860.
95
Der mittlere Teil der Krapfalm auf dem Katasterplan 1824. Der in der Servitutenregelung angeführte Fußweg,
die Weiden, Wiesen und Hochwälder sind deutlich zu unterscheiden.
Waldmeister Prickl berichtete von der Vorerhebung der Krapfenbauernalm, die Michael
Breitenberger vulgo Krapfenbauer in Weng kaufrechtlich besaß. Vermessen und beraint
wurde die Alm am 18. September 1859:
Zu dieser Alpe führt über die Schütte und Wände des Himpersteines blos ein nicht
gefahrloser Fußsteig. Die dem Weidevieh noch zur Benützung zugängigen südlich sich
abdachenden Bergseiten beginnen beim Einlaßthörl unterhalb des Himpersteines (hier
folgt die genaue nördliche Begrenzung bis östlich der Bruckgrabenmündung).
Längs der Enns hinauf, der eingangs erwähnte eigentliche Boden, welcher sich von hier
aus ununterbrochen bis zum Eingangs erwähnten Einlaßthörl hinaufzieht, auf welchen
bei dieser Alpe bloß zu reflectiren ist, und auf dem sich auch noch überdieß die Hüttengebäude so wie die zur Einfütterung nöthigen Wiesen befinden.
Alles zusammen 138 Joch, davon
Alpe 1. Kl.
25
Weide
ca.
1
Wiesen
ca.
1
Egarten
ca.
1
Hochwald
Rest 110
Joch
Joch
Joch
Joch
Joch.
Weiderecht 10 Kühe, 10 Galtrinder, 1 Stier, 3 Schweine. Weidezeit Mitte Mai bis Mitte
Okt.
Weg: von der Lauferbauerwiese, Himbeersteinwaldung auf dem alten Johnsbacher
Fahrwege, welcher aber gegenwärtig vom Krapfenbauer allein benützt wird. (Übrigens
ist die alte Parzelle Nr. 1041 Weg, Gem. Weng, auch heute noch in der Mappe teilweise
ersichtlich!)
87
88
Einforstungen
Hüther; die Schweine müssen geringelt sein, und vom Holzwuchse abgehalten werden.
Hornvieh muss markiert werden. Fremdviehaufnahme ist verboten.
Das Ausputzen und Räumen der Weide ist eine Verpflichtung des Berechtigten und hat
nur auf Anordnung und Anweisung des Försters zu geschehen, und das so gewonnene
Laub kann der Berechtigte als Streu verwenden.
1 Alpenhütte, 1 Trempel.
Sehr genaue Angaben über das Brennholz (jährl. 1 1/2 Kl. 36 zöllige Scheiter), und hierzu vor Allem das in der Alpenwaldung vorhandene Aufraum- und Säuberholz, Ast- und
Wipflholz, Windwürfe und Dürrlinge, soweit solches leicht bringlich und brauchbar ist,
und erst in dessen Ermanglung in frischen stehenden Stämmen angewiesen.
Bauholz ist auf 100-jährige Holzabgabe genau ausgemittelt. Nur Fichte und Tanne sind
als Bauholz gestattet (die Lärche ist hier also ausgenommen). Zaunholz ist auf dieser
Alpe kaum nötig, nur zur Einzäunung der Gleckwiesen und für das Fallgehege.
Sollte das Stift in der verpflichteten Alpenwaldung einen Schlag anlegen, ... so hat die
Holzabgabe vornehmlich aus dem Schlage zu geschehen.
Waldtaxation
Waldtaxation
Die erste Statistik und Ertragsregelung durch Wondrak
In den Staatsforsten der Monarchie begann man bald nach dem Reichsforstgesetz 1852
mit „Forsteinrichtungen“. Der Bestand des Waldkapitals und damit die Nachhaltigkeit der
Erträge musste genau, auch in Karten, aufgenommen werden, eine Betriebseinrichtung
war zu erstellen, worin ein Wirtschaftsplan aufzustellen und in gewissen Zeiträumen
zu revidieren war. Die ersten derartigen Vermessungen, verknüpft mit Betriebseinrichtungen, entstanden in den besonders intensiv genutzten Wäldern im Umkreis von
Montanindustrie, also Salz- oder Eisenbergbau. Max Edler von Wunderbaldinger führte
ein solches Werk von 1838 bis 1845 für die Salzkammergutforste durch, und F. Wondrak
eines für die Eisenerzer Forste der Innerberger Hauptgewerkschaft.
Die von der Innerberger Direktion in Eisenerz veranlaßten „Statistiken“ der einzelnen
Forstbezirke ... können als erste Forsteinrichtungsoperate nach heutigem Verständnis
Die Servitutenverträge im Gesäuse
Der obige Servitutenvertrag der Krapfalm war der erste von weiteren Verträgen dieser
Art: Zwischen 1864 und 1870 wurden im Gesäuse in den Revieren Lauferwald, Gofer,
Gstatterboden insgesamt 35 Servitutenverträge geschlossen. 99 Diese Verträge wurden
in den letzten 130 Jahren nach und nach abgelöst. Sie sind eine wichtige Quelle für die
Alm- und Forstgeschichte des 20. Jahrhunderts im Gesäuse. 100 Manche Servitutenregelungen außerhalb unseres Untersuchungsgebietes sollten allerdings zu heftigen
– auch politischen – Streitigkeiten zwischen dem Stift Admont und den Berechtigten
führen. 101
bezeichnet werden. 102 Im Juni 1856 verfasste der k.k. Forsttaxator F. Wondrak eine Statistik
des Forstbezirkes Admont. 103 Vorausgegangen war die Vermessung, Abschätzung und
Ertragsermittlung der Forstbezirke Wildalpen, Palfau, Lainbach u. St. Gallen.
Das vorliegende Schätzungs-Operat betrifft das Admonttal im W. von Reitthal und Verspichl bis Johnsbach und Weng im Osten.
99
Genaueres bei Walter, Gesäuse, S. 135 – 147. Die Einforstungen im Hartelsgraben und in Johnsbach
sind bei Walter, Johnsbach nachzulesen.
100
Stmk. Landesforste, Ablösungsvergleiche. Die Neuordnungen von Servitutsrechten richteten sich
im 20. Jahrhundert nicht nur nach den Wünschen der Berechtigten, sondern auch nach forstlichen
Plänen. Dies zeigt sich besonders im Lauferwald, dessen Einforstungen sämtlich abgelöst wurden.
Nach 1936 strebte man eine Entlastung der Buchau an, weiters eine Konzentration von zerstreuten
Weiderechten auf die größeren Almgebiete Neuburg, Sulzkar und Haselkar.
101
Vgl. Hasitschka, Dissertation, Kap. Der Kampf der Untertanen um Waldrechte;
weiters: Die Servituten-Frage im österreichischen Reichsrathe. Reden des Abg. Dr. Reicher (u.a.).
Wien 1886; Freismuth A(ltmann): Die Angriffe auf das Stift Admont, in der 52. Sitzung vom
10. April 1886 bezüglich der Servitutsverhältnisse im Enns- und Paltenthale im hohen
Abgeordnetenhause gehaltenen Rede, sachlich und actenmäßig beleuchtet. Admont 1886.
Vermessung der Waldparzellen
Basis sind die Katastralkarten, reduziert auf den Maßstab 200 kl = 1 Zoll.
Die Separation der Waldbestände wurde mit Meßtisch und Perspektiv-Diopter vorgenommen. Grenzen wurden mit kalkweißen, an den Baumgipfeln befestigten Brettchen
markiert.
Dabei wurden Fehler der Katastralvermessung berichtigt, vor allem vermehrte sich die
Kulturgattung „unproduktive Gründe“.
102
Jürgen Thum: Die Forsteinrichtung als Grundlage der Bewirtschaftung der
Steiermärkischen Landesforste.
In: Hundert Jahre Steiermärkische Landesforste. Geschichte – Wirtschaft – Technik. Admont:
Steiermärkische Landesforste 1989, S. 57 ff.
103
StLF Admont: Statistik des Forstbezirkes Admont. Allgemeiner Teil.
Beilagen: Speciele Waldbeschreibung, Zusammensatz des gegenwärtigen, wirklichen Holzvorrathes,
Sonderung der Holzmassen nach Bonitäten, Auszug der Holzmassen zufälliger Bewaldung,
Zusammensatz des wirklichen und Durchschnittswuchses der Gegenwart.
2. Flächenverzeichnis. 3. Sonderung der Waldfläche nach Bonitäten. 4. Altersklassenverzeichnis. 5.
Berechnung des normalen Holzvorrathes. 6. Zuwachstafeln. 7. Formulare zum
Wirthschafts-Kontrollbuche. 8. Fällungsplan für die 1. 15jährige Periode.
89
1856
90
Waldtaxation
Waldtaxation
Ergebnis: mehrere bedeutend besser wüchsige Bestände, welche in die aufgestellten,
stets noch brauchbaren Zuwachstafeln nicht mehr passen.
Zweck war die Berechnung des Holzvorrates für den Auftraggeber, die Innerberger
Hauptgewerkschaft.
Natürlicher Zustand. Grenzen, Lage, Gebirge, Gewässer, Klima, Enns.
Bewuchs:
Die dominirende Holzart ist die Fichte, welche meistens ihr ganz zusagende Standorte
findet. Ihr Wuchs ist größtentheils auf kräftigen Böden geschützer Lagen auch sehr
langschäftig und ausgezeichnet. In diesen Oertlichkeiten wird sie von der Buche und
der Tanne begleitet.
Die Buche obwol platzweise ziemlich reichlich beigemischt ist im Ganzen doch sehr
untergeordnet, ebenso die Lerche (!) welche bloß eingesprengt vorkomt und nirgends
einen geschlossenen reinen Bestand aufweiset.
Die seichtesten und trockenen Bodentheile enthalten auch in vereinzelten kleineren
Partien die Weißföhre, welche jedoch nirgends eine Vollkommenheit erreicht und stets
auch mit der Fichte untermischt ist.
Die Legföhre nimt mehrere und ansehnliche Theile ober der Waldregion ein, zieht auch
mit den Felspartien, Lawinengängen und Schütten bis in die Thäler herab und bedeckt
hauptsächlich die Flächen der „zufälligen Bewaldung“. Ihre Holzmassen wurden, da
sie noch nicht zur Benüzung kamen, nie angeschätzt.
Waldfläche des gesamten FB Admont: 50.993 Joch, davon
Reiner Waldboden
knapp 30.000 J
Zufällige Bewaldung
4.920 J
Alpenweiden
5.428 J
Untragbare Gründe
11.119 J
Von dem reinen Waldboden entsprechen:
1. oder bessere Standortsklasse:
20.982 J
2. oder schlechtere
8.535 J
58 %
10 %
10 %
22 %
71 %
29 %
Wirtschaftliche Verhältnisse
Schädliche Fasslschlagwirtschaft
Die dem Waldstande schädliche Fasselschlag-Wirthschaft sollte auch hier möglichst
modifiziert werden und die Vereinbarung mehrerer Faßler zur gleichmässigen Führung
regulärer Schläge dürfte mindestens ortweise ausführbar sein.
Nach einem Durchnitte der letzten 10 Jahre wurden hier im Ganzen jährlich 9.466 massive Kubikklafter Holz geschlägert und 3.600 Waldklafter Grass erzeugt. (1 Waldklafter
entsprach vermutlich 1 Kubikklafter)
(es folgt bei Wondrak eine Aufstellung der bisherigen Schlägerungen)
Auf unerlaubten Wegen entnommene Holzmassen könnten mindestens mit 5 % Zuschlag
angenommen werden.
Wer schlug wieviel Holz aus den Admonter Wäldern?
Aus Admonter Wäldern verbrauchte Innerberg mehr als die Hälfte des Holzes, das Stift
Admont, die Insassen des Ennstales und die dortigen Gewerken den Rest. Knapp die
Hälfte des für Innerberg geschlagenen Kohlholzes kam als Triftholz nach Hieflau und
wurde dort verkohlt. Aber mehr als die Hälfte der Holzkohle wurde „durch die Fassler“
erzeugt. Das waren Admonter Bauern, die in den stiftischen Wäldern
Kohlholz gegen geringen Stockzins
schlägerten, vor Ort in liegenden
Meilern verkohlten und dann in
den Kohlwägen oder „Karretten“
über den Kohlfuhrweg durch das
Gesäuse nach Hieflau führten. Der
Verdienst, so kann ich nachweisen,
war für die Bauern lebenswichtig.
Er lag an Bargeldgewinn manchmal sogar über dem Gewinn durch
Viehverkauf. Entsprechend wütend
waren die Klagen, als Innerberg sie
ihres Einkommens durch Verkohlen
und Verführen beraubte.
Bisher keine Durchforstungen, nur
Waldsäuberungen
Die Durchforstungen könnten in
vielen und besonders in den tiefergelegenen, gut bringbaren Beständen ausgeführt werden.
Keine Waldkulturen: Vollkulturen und Nachbesserungen nötig
Waldkulturen (= künstliche Kultivierung) kamen ebenfalls nicht zur Ausführung und
die zahlreichen und ausgedehnten Kahlschläge bleiben der natürlichen Besamung
überlassen, welche im günstigen Falle nach durchschnittlich 25 Jahren und meist nur
unvollkommen erfolgt. (Vgl. dagegen die Angaben über die Waldsamen-Anstalt in St.
Gallen 1838.)
Eine künstliche Unterstützung der langwierigen natürlichen Aufforstung durch Vollkulturen und Nachbesserungen ist längst höchst nothwendig und durch das Übermaß an
Blößen sowie auch durch das neue Forstgesetz unabweislich geboten.
Schädigung durch Berechtigte
... der Bezug des Brenn- und Nutzholzes, die übermässige Aststreu (Grass) und die
unbeschränkte Weideausübung usw führten stets viele Mängel, Collisionen und Unordnungen, an vielen Orten auch völlige Walddevastationen herbei.
Die Waldtheile sind hier häufig und besonders in den unteren Gürteln der Gehänge
durch rücksichtslosen Aushieb, regelwidrige Plenterung, übermässige Graßnutzung,
starken Viehbetrieb etc. schütter, lückenhaft, in geringem oder keinem Zuwachse. Viele
Bestände sind so schlechtwüchsig und von solch geringer Bestockung, daß sie nur als
Blössen angesehen und behandelt werden konnten.
Verschiedene Interessen zwischen Stift und Hauptgewerkschaft
zum Nachteil des Waldes
Dem Besitzer (= Stift Admont) wirft faktisch die Weide einen höheren Ertrag ab, als die
gleich große Waldfläche, und bei den bestehenden Verhältnissen wird derselbe gewiß
keine Geneigtheit zeigen etwas für die Aufforstung zu unternehmen, während dem Benützer (= hier Innerberger Hauptgewerkschaft) an einer vermehrten Holzproduktion alles
gelegen sein muß. Dieses eine Beispiel beweiset zur Genüge die Verschiedenartigkeit
der beiderseitigen Interessen zum Nachtheile des Waldstandes.
91
92
Waldtaxation
Wirtschaftsplan
Angeraten wurde:
möglichste Einfachheit und Freiheit des Betriebes
Konzentration auf den Fichtenwald
Wechsel von 120jähriger auf 100jährige Umtriebszeit, allerdings unter folgenden Bedingungen:
1. Schnellere Aufforstung ( Vieheintrieb verhindern!)
2. ausgiebige Holzschläge auf kleinen Flächen, Ausnutzung vorhandener Riesen
3. Waldsäuberungen, Anfang der Durchforstungen
Die haubaren und überständigen Hölzer (120 Jahre und darüber) mit einer Fläche von
4.032 Joch und einer Holzmasse von 50.808 K.Klafter können in den ersten 15 Jahren
fast ganz ausgenützt werden.
Neuordnung in 3 Wirtschaftsteile:
I. westlichster (Ardning)
II. O., U.-Hall, Weng bis zum Buchstein und zum Reichenstein, der Distrikt 9
(Stockerkogel, Augenstein, Ritschengraben, Himbeerstein, Stiegenschlag,
Stiegen, Bruckstein, Brucksattel, Buchstein, Weißgraben, Hintergoffer,
Haindlmauer, Goffersattel, Lahmriedel) fällt bereits in unser
Untersuchungsgebiet.
III. umfasst das Gesäuse mit den Distrikten
11 Hellichter Stein, Ödstein, Straussenberg, Rothleiten, Gamskogel, Grießkogel,
Placken, Scheiben, Neuburgwald, Gamsstein, Gabel;
Waldtaxation
12 Groß Buchstein, Hochpfad, Buchwaldriegl, Hörndl, Winklhochbrand, Gstatterstein,
Wasserfall, Langleithen;
13 (Hartelsgraben – wird von Eisenerz aus verwaltet): Sulzkaar, Lugauer, Haselkaar,
Schwarzkogel.
Der Jahresertrag aller drei Wirtschaftsteile beträgt 9.900 massive Cub.Klafter.
Die jetzigen Blößen nehmen eine Fläche von 4.390 Joch ein, ... diese sind zufolge des
neuen Forstgesetzes aufzuforsten.
Nach der projektierten Nutzung kann die k.k. Hauptgewerkschaft im ganzen Forstbezirk
an Kohlholz um 434 massive Kubikklafter mehr beziehen als bisher, also 5.277 Kkl.
Daraus können 94.986 Fass Kohl bezogen werden.
Nebenbestandsmassen:
Waldsäuberungen, Durchforstungen, Benützung des Stock- und des stärkeren Astholzes.
Ein Fällungsplan für 1856 bis 1870 ist wegen der zum Teil sehr schlechten und verschiedenartigen Bestände nur zum Teil einzuhalten.
Bestände jeden Alters und jeder Größe, verschiedenartig durchplentert, vergraßt, mit
kleinen und großen Blößen vielfach durchgerissen, liegen da bunt durcheinander. Während
einerseits Bestände angegriffen wurden, die ihr Haubarkeitsalter nicht erreicht hatten,
blieben andererseits überständige Waldtheile verschont. Zudem wurden häufig die unteren, dem blossen Holzbringer bequem gelegenen Streifen der Gehänge rücksichtslos
ausgenützt, und in Blößen oder, im günstigsten Falle, in mangelhaft selbstbestockte
Junghölzer verwandelt.
Ein Hauungsplan für die nächste Zeit ist also nur teilweise zu erzielen.
Ein weiteres Hindernis für einen Fällungsplan ist die mit einem Male nicht zu beseitigende
Einzelschlägerung und Köhlerei der Faßler.
Schlaganordnung: Kleinere Parzellen mit überständigem Holz sollen gänzlich abgetrieben
werden, größere Parzellen nur teilweise, auf natürliche Besamung ist zu achten.
Kulturen
Die alten Blößen des Bezirkes nehmen 4.390 Joch oder 15 Prozent des Waldbodens ein.
Künstliche Kulturen oder wenigstens eine teilweise Unterstützung der natürlichen Besamung wäre längst äußerst notwendig (Wiederum Hinweis auf das Forstgesetz, wonach
frisch abgetriebene Waldteile spätestens binnen 5 Jahren wieder mit Holz in Bestand
zu bringen sind.) Mit den neu entstehenden Schlägen (245 Joch) und alten Blößen (36
Joch) seien an Vollkulturen 282 Joch jährlich nötig.
Voraussetzung sind Sammelstellen von Samen an verschiedenen Punkten des Revieres.
An Fichtensamen müsste man pro Jahr 34 Zentner sammeln. (!) Die genaue Reihenfolge
der Kultivierung von Blößen ist vorgeschlagen (beginnend mit Nachbesserung junger Anflüge, dann solche mit besserer Standortsklasse, zuletzt solche mit mageren Böden).
Altersklassen
Iststand, hier nur in Prozenten:
Blößen
1-30 J.
Wtsch.- Teil
Die „Waldpartie am Buchstein“ (Stich von Püttner um ca. 1975) zeigt einen Altbestand mit den bemängelten
Blößen und Durchplenterungen. Im Vordergrund eine Holzknechthütte mit Duck.
Im Bezirk
15
16
31-60 J.
61-90J.
91-120J.
20
15,5
33,5
93
94
Waldtaxation
Zustand nach 15 Jahren:
I
10,5
23
22,25
23,5
20,75
II
15,75
17
23,25
15,5
28,5
III
13
19
22
12
34 (!)
Mehr als 1.000 Joch an überständigen Waldflächen im ganzen Bezirk fanden sich lediglich im Teil II, Distrikt 9 (1.056 Joch), und im Teil III, Distrikt 11 (1.615 Joch), beide in
unserem Untersuchungsgebiet. Dort musste sich die Holzernte der weiteren 15 Jahre
konzentrieren.
Wirtschaftskontrolle
Genaue Protokolle über alle Fällungen
Wirtschafts-Kontrollbuch mit beiliegendem Formular: Holzbezüge parzellengenau,
gesondert nach Hauptnutzung (Schläge) und Zwischennutzung ( Waldsäuberung,
Durchforstung).
Jährliche Bilanz durch Vergleich mit den Jahresergebnissen und der Schätzung
Vormerkbuch über die Kulturen.
Waldtaxation
bezirk Admont genügend Holz für die Eisenindustrie vorrätig ist. Voraussetzung für eine
Nachhaltigkeit sei allerdings eine geregelte Forstwirtschaft mit genauem Wirtschaftsplan
und Minderung der Schädigung des Waldes durch Plentern, Vieheintrieb etc.
Das Gesäuse wird an die
Alpine Montan-Gesellschaft verkauft
Das hochwürdige Stift Admont und die k.k. privilegirte Aktiengesellschaft der Innerberger
Hauptgewerkschaft von dem Wunsche durchdrungen, das zwischen ihnen bestehende,
für beide Theile höchst lästige und aus nationalökonomischen Rücksichten schädliche,
daher nicht mehr haltbare Verhältnis in betreff des der Innerberger Hauptgewerkschaft
auf Grund des sogenannten Wäldervergleiches in speziell bestimmten Waldungen des
Stiftes Admont zustehenden Holzberzugsrechtes im Wege eines gütlichen Ausgleiches für
immerwährende Zeiten zu reglen, haben Ausgleichsverhandlungen eingeleitet ... 104
Die Beilagen zur Statistik zeigen:
1. Spezielle Waldbeschreibung mit dem Holzvorrat
2. Flächenverzeichnis
3. Bonitäten der Waldflächen
4. Altersklassenverzeichnis
5. Normaler Holzvorrat
6. Zuwachstafeln
7. Formulare zum Wirtschafts-Kontrollbuch
8. Fällungsplan für die 1. 15jährige Periode.
Davon zeigt die Waldbeschreibung erstmals parzellengenau den Zustand der Wälder
an. Jede Parzelle ist sorgfältig auf 57 Seiten Admonttal und auf 44 Seiten das Gesäuse
aufgelistet.Die Fläche, der Boden, die Lage, Standortklasse, Hauptholzarten, Bestandesalter, Bestockung (nur selten 1,0), Holzmasse (im Ganzen und per Joch – hier ist ein
Vergleich mit früheren Waldbereitungen, z.B. 1787, möglich), Zuwachs etc. Anmerkungen
liefern Hinweise, wo und wie der betreffende Wald beeinträchtigt worden ist (Plenterung, Grassen, Vieheintrieb und –Verbiss, Umwelteinflüsse wie Windwürfe, Waldbrände,
Unterwuchs, „Verrasung“, Weiden.
Für den Waldökologen können diese Anmerkungen sehr informativ sein.
Zusammengefasst ist die „Statistik“ von 1856 folgend zu bewerten: Wondrak hat der
Innerberger Hauptgewerkschaft mit seinem ausführlichen Operat gezeigt, dass im Forst-
Das Stift verkaufte um einen angemessenen Preis von ca. 600.000 Gulden der Alpine
Montan-Gesellschaft die Wälder östlich des Gesäuse-Einganges (mit Ausnahme Gofer und
Sulzkar), weiters die weitaus großflächigeren Wälder um St. Gallen, Landl, Gams und im
Einflussbereich des Salzatales. Eisenerz verzichtete dafür auf jegliche Nutzungsrechte
in stiftischen Wäldern vom Gesäuse-Eingang ennsaufwärts.
Der jahrhundertelange Streit um die Wälder im Gesäuse war damit beendet. Doch es
erhebt sich die Frage, warum Eisenerz diesen Wälderkauf überhaupt noch anstrebte, wo
doch die Eisenbahnlinie aus dem Donautal ins Gesäuse und 1 Jahr später nach Eisenerz
gerade gebaut wurde und das Ende der Kohlholzwirtschaft absehbar war. Die Folgen für
den (meiner Meinung nach überstürzten) Kauf zeigten sich bald: die gesamten erkauften
Wälder wurden an Bestbieter abgegeben (vergleiche die Gründung der Steiermärkischen
Landesforste 1889).
Für die Wälder des Gesäuses hatte diese politische Maßnahme keine wesentliche Änderung. Die Projekte, die sich aus Wondraks Wäldertaxation ergaben, wurden in den
Achtzigerjahren unter Hofrat Petraschek zur ersten Forsteinrichtung ausgebaut (siehe
unter 1881/83).
Waldbeschreibung parzellengenau: 5 Parzellen auf dem unzugänglichen Gstatterstein.
95
104
StiAA G - A 113/e Waldververgleich 1871.
1871
96
1872
Waldtaxation
Die Kronprinz-Rudolfbahn beendet die
Kohlholzwirtschaft
Die Eröffnung der Kronprinz Rudolfbahn wirkte in günstigster Weise auf die Forstwirtschaft zurück. Durch dieselbe wurde einerseits die Zufuhr der Steinkohle zum Betriebe
der Hüttenwerke, andererseits die Ablieferung des Holzes per Bahn ermöglicht. 105
Diese zwei Aspekte bestimmten die Forstgeschichte des letzten Viertels des 19. Jahrhunderts. Hinzu kam jedoch noch ein dritter: Die erst vor einem Jahr erkauften Wälder im
Gesäuse wurden für die Alpine Montan-Gesellschaft beinahe wertlos, sie wurden in den
folgenden 15 Jahren verkauft. Unabhängig davon gelang jedoch unter Hofrat Petraschek
der entscheidende Umschwung der Forstwirtschaft im Gesäuse von der Kohlholz- zur
nachhaltigen Nutzholzwirtschaft.
Forsteinrichtungen
97
Forsteinrichtungen
Bringungstechnische Einrichtungen unter Hofrat Petraschek
1877
Die Alpine Montan-Gesellschaft versuchte - beinahe zeitgleich mit dem Bau der Eisenbahn
durch das Gesäuse – die bisher unzugänglichen Altbestände in den Gesäusebergen zu
erschließen. Einige plateauartigen Gegenden wie der Gstatterstein, der Bruckstein oder
der Lauferwald waren für den Bau von Riesen hinab zur Enns zu steil. Dort plante der
technisch interessierte Forstdirektor Hofrat Professor Petraschek neuartige BringungsEinrichtungen: die erste Waldbahn in der Steiermark und die aufwändige Verbauung
des Bruckgrabens zu einer Triftstrecke. Beide Male war Andreas Rodlauer im Jahre 1877
Erbauer dieser kühnen Projekte.
Da diese Bauten auch 13 Jahre später noch von den Landesforsten verwendet wurden,
sollen sie im Zusammenhang mit den übrigen Bringungseinrichtungen beschrieben
werden (siehe weiter unten unter 1890 „Holzbringung der Landesforste“).
Die Forsteinrichtung unter Hofrat Petraschek
1881/83
Im Jahre 1877 wurde unter dem damaligen Forstdirektor Dr. Karl Petraschek ein beispielhaft modernes Forsteinrichtungsprojekt für den gesamten Innerberger Besitz in
Angriff genommen. 106 Für den Forstbezirk St. Gallen wurde es bis 1880 in vollem Umfang
verwirklicht, vor allem die Vermessung und das daraus resultierende Kartenwerk waren
vorbildlich. Das nachfolgende Operat für den Forstbezirk Admont mußte vereinfacht
werden (sehr vereinfachte Vermessung, im Kartenwerk keine Schichtenlinien). Immerhin
verdanken wir Petraschek die erste Bestandeskarte des Gesäuses.
Die erste Bestandeskarte
1881
Die Bestandeskarte der Schutzbezirke des Innerberger Wirthschaftsbezirkes Admont
nach dem Stande zu Anfang des Jahres 1881 107
Altersklassen in der ersten Bestandeskarte von 1881. Die verkleinerten Karten sind im Nachsatz des Buches
zu einer Forstkarte des zentralen Gesäuses zusammengefügt.
Die Forsteinrichtung
Weitaus detaillierter als Wondraks Statistik 1856 ist Petrascheks Operat in Einzelregister
aufgegliedert. 108 Es wurde unterteilt in:
Die 1872 eröffnete Kronprinz-Rudolfbahn (hier der Hochstegtunnel) brachte den Beginn des
Tourismus im Gesäuse, gleichzeitig das Ende der Kohlholzwirtschaft.
105
Julius Marchet: Das forstliche Transport- und Bauwesen. In: Geschiche der österreichischen
Land- und Forstwirtschaft und ihrer Industrien 1848 – 1898, 4. Bd, Wien 1898, S. 176.
106
Jürgen Thum: Die Forsteinrichtung als Grundlage der Bewirtschaftung
der Steiermärkischen Landesforste.
In: Hundert Jahre Steiermärkische Landesforste. Geschichte – Wirtschaft – Technik.
Admont: Steiermärkische Landesforste 1989, S. 57 ff.
107
StLF Admont: Bestandeskarten der Schutzbezirke des Innerberger Wirthschaftsbezirkes Admont
nach dem Stande zu Anfang 1881 im Maßstab 1: 20.000. 4 Karten nach den 4 Schutzbezirken.
Diese Schutzbezirke entsprechen den Wirtschaftsbezirken bei Wondrak 1856.
108
StLF Admont: Forst-Einrichtung 1883. Schuber.
1883
98
Forsteinrichtungen
Forsteinrichtungen
Bestandes-Register
Die Bestandesregister sind nach der Betriebsklasse A (Wirtschaftswald)
und B (Plenterwald, heute Schutzwald in Ertrag) aufgegliedert.
Ein zusätzliches Register „Einzeln Flächen“ fasst übersichtlich die Flächen eines jeden
Abschnittes von A, B; weiters C (Schutzwald), D (Wald mit Zufallsbestockung) E (Wiesen),
F (Weiden), G („Unland“) zusammen. Für unsere Untersuchung ist es entbehrlich.
Die Altersklassen-Tabelle (nur in der Betriebsklasse A) ist nur in der letzten Zeile, der
Total-Summe, als Vergleich zu Wondraks Altersklassen-Aufstellung interessant: Von der
Gesamtfläche von 4.501 Hektar entfielen 1883 auf
AK:
Blößen
392
8,7%
I
1-20jährig
990
22 %
II
21-40j.
533
11,8 %
III
41-60j.
481
10,7 %
IV
61-80j.
492
10,9 %
V
81-100j.
353
7,8 %
VI
über 100 J.
1.259
28 %
Es zeigt sich, dass in den Altersklassen 1 bis 6 die Normalverteilung etwa bei 16,7 % liegen
sollte (ein Idealfall, der in den kommenden Jahrzehnten nie erreicht werden sollte. Die
Abweichungen von der Normalverteilung allerdings waren 1883 (wegen des Überhanges
der Altersklasse 6) mit 45,4 % am höchsten. Im Jahre 1962 kam man im Forstbezirk der
Normalverteilung mit lediglich 21,6 % am nächsten. Im Forstbezirk St. Gallen erreichte
man im Jahre 1988 mit einer Abweichung von nur 12,8 % den besten Wert.
Blößen von Menschenhand wurden mit der Erklärung „Schlag“, „Anger“, „Kohlung“ oder
„alte Kohlung“, je einmal mit „Bringungsthal“ und „Klaushof“ unterschieden. Bisweilen
ist auch eine natürliche Blöße mit „sumpfig“ oder „Steingerölle“ oder „Bachbett mit
etwas Gestrüpp“ bezeichnet.
„Kulturen“ im Gegensatz zum „natürlichen Anwuchs“ sind bereits ausgewiesen, die
ältesten 10 bis 20 Jahre alt. Wir können also davon ausgehen, dass etwa um 1870 erstmals planmäßig Kulturen angelegt wurden.
Detailuntersuchungen zum Zustand einzelner Waldreviere könnten aus dem Vergleich
der Bestandesregister mit den betreffenden Bestandeskarten erfolgen. Besonders
interessant müsste die Untersuchung des Schutzbezirkes II sein. Dieser war eine zusammenhängende Waldfläche links der Enns von der Hochscheiben und dem Gstatterstein
bis zum Bruckstein (siehe Karte). In 34 Abteilungen mit etlichen Unterabteilungen in der
Betriebsklasse A (14 Seiten) und 25 in der Betriebsklasse B (4 Seiten) gibt das Bestandesregister zahlreiche detaillierte Auskünfte über den Zustand der Wälder im Herzen
des Gesäuses. Die Karte wiederum bietet Einblicke in die Bringungswege, Kohlstellen
und in alte Flurnamen.
Zum Vergleich: Wondrak prognostizierte für das Jahr 1870 eine Altersklassenverteilung
von:
Blößen
1-30 J.
31-60 J.
61-90J.
91-120J.
15
16
20
15,5
33,5
Eine exakter Vergleich ist wegen der verschiedenen Altersperioden nicht möglich. Auffallend ist immerhin, dass die Blößen stark zurückgegangen waren. Dies ist auf die nun
greifende Kultivierung zurückzuführen.
Hiebs-Plan
Der Hiebsplan gliedert sich in die Endnutzung aus den verschiedenen Betriebsklassen
sowie eine Zwischennutzung (heute Vornutzung) in der Betriebsklasse A. 109 Die tatsächliche Nutzung, nach einzelnen Jahren aufgegliedert, ist zu finden im Wirtschafts-Buch für
Gesamt-Holzerträge, jeweils für die Betriebsklassen A und B. Nicht ersichtlich in dieser
Forsteinrichtung ist ein Kulturplan, der in der Revision 10 Jahre später in mehrfachen
Tabellen aufliegt. Auch ein allgemeiner Teil fehlt.
Petraschek entwickelte lokal anwendbare Waldertrags-Tafeln, wozu u.a. auch 13 Probeflächen von je 1 ha im Raume Gstatterboden dienten. 110
In Kombination von Bestandeskarte, Bestandesregister und Wirtschaftsbuch lassen sich
einige Fragen nach dem Zustand der Wälder und der Bewirtschaftung beantworten.
1883
Der Zustand der Wälder 1883
Wir haben gesehen, dass die Blößen, eingeschlossen die „Räumden“, auf die Hälfte
der Anzahl von 1856 zurückgegangen sind. Es ist dies vermutlich auf die Eindämmung
der „Räumden“ infolge genauer Servitutenverträge ab 1870 zurückzuführen. Künstliche
Thum, Forsteinrichtung S. 58.
110
Walter, Gesäuse S. 90
109
Bestandeskarte 1881, Ausschnitt Gstatterboden - Hochscheiben. Beachtenswert sind die drei Kohlstellen,
die damaligen Schlitt- und Almwege und die vielen Kohl-, Holzknecht- und Almhütten. Im „Steinerwald“
rechts sind ausgedehnte überständige Waldflächen zu erkennen.
99
100
Landesforste
Landesforste
1889
Die Gründung der Steiermärkischen Landesforste
Die Umstellung der Eisenverhüttung von Holz auf Steinkohle veranlasste die Österreichische Alpine Montan-Gesellschaft als Nachfolgerin der Innerberger Hauptgewerkschaft,
den Großteil ihrer Waldungen zu verkaufen. Ausgedehnte Teile hievon erwarben der Staat, der Religionsfonds und das Kaiserhaus. Für die heutigen
Landesforste fand sich kein seriöser Käufer und
es bestand Gefahr, daß dieser Besitzteil durch
Spekulanten zertrümmert wurde.
Um diese Wälder zu erhalten, aber auch der bodenständigen Bevölkerung eine dauernde Verdienstmöglichkeit zu sichern, erwarb das Land
Steiermark mit Kaufvertrag vom 16. Februar 1889
die heutigen Landesforste. Der Ankauf erfolgte
auf Grund eines Beschlusses des Steiermärkischen Landtages vom 28. September 1888, die
Übernahme des Kaufobjektes in den physischen
Besitz des Landes und damit die Begründung
Seit 115 Jahren ist das Stift Admont Nachbar der
der Landesforste erfolgte mit 1. Jänner 1889. Der
STLF, der Steiermärkischen Landesforste.
Kaufpreis betrug 1.363.000 Gulden. 111
Grenzstein neueren Datums in Johnsbach.
Erste wirtschaftliche Maßnahmen: neue Abnehmer
Die neuen Steiermärkischen Landesforste mussten sich um neue Absatzmärkte kümmern, obwohl nach wie vor die Alpine Montan Gesellschaft ein Abnehmer für Kohlholz,
Kohle und nun auch vermehrt für Sagholz blieb. Weiteres Rundholz wurde per Bahn nach
Admont zur Dampfsäge der Familie Gerstle geliefert. Auch die Firmen Lederer in Prag
(Sag- und Grubenholz) und Munk u. Söhne in Pöchlarn (Rundholz) wurden beliefert.
Der Holzverkauf erfolgte alljährlich im April nach der Winterzufuhr im Offertwege, was
Jahrzehnte noch beibehalten wurde. 112
Schwachholz wurde an die Cellulose-Fabrik Wörgl geliefert, auch noch, als Alexander
Peez eine Cellulose-Fabrik in Weißenbach bei St. Gallen eröffnete. 1891 rollten Züge
mit Schwachholz nach Niklasdorf in die Zellulosefabrik Brigl & Bergmeister, 1894 nach
Gratwein zur Firma Leykam-Josefstal.
Ein weiterer Verkaufsposten war Gerbrinde, die langjährig von den Firmen Wilhelm
Ottitzky in Wien, Franz Heuberger in Gaflenz und Florian Siebenbrunner in Admont
abgekauft wurde.
In Gstatterboden wurde von der Kronprinz-Rudolf-Bahn im Jahre 1890 der große Holzlagerplatz gepachtet.
um 1890
Die Köhlereien der Landesforste
Gegenüber der Steinkohle hatte man in Eisenerz und Hieflau wegen des teuren und
schwierigen Transportes bisher gewisse Vorurteile. Die neuen Bahnlinien ließen aber nun
billigere Massentransporte zu. Der Bedarf an Holzkohle wurde rasch rückläufig. 113 Dies
111
Jakob Mühlbacher: Die Landesforste als Wirtschaftskörper.
In: Hundert Jahre Steiermärkische Landesforste, S. 15.
112
Walter, Gesäuse, S. 92 f. Auch die weiteren Daten über Abnehmer sind von dort entnommen.
113
Hubert Walter: Das Gesäuse im Spiegel der Vergangenheit. 1987, S. 90, Daten über Kohlplätze S. 97 f.
Landesforste
101
veranlasste die Alpine Montan
Gesellschaft zwar zum Verkauf
der Gesäuse-Wälder (siehe
oben), doch Holzkohle wurde
in eingeschränktem Maße noch
bis 1908 an verschiedene Abnehmer geliefert.
1894 wurde ein jährlicher Vertrag
für 120.000 hl mit der Hüttenverwaltung Hieflau abgeschlossen.
Etwa die Hälfte stammte aus
unserem Untersuchungsgebiet.
Der Preis je hl Kohle betrug ab
Gstatterboden 30 bis 32 Kreuzer. 1899 waren es 100.000 hl
zu 36 Kreuzer frei Hieflau, 1903
nur mehr 70.000 hl.
Wir können uns auf keine
Köhlerei Hartelsgraben um 1900.
vollständige Aufstellung der
Kohlplätze und Köhlereien im
Gesäuse stützen. Nach verschiedenen anderen Angaben
wurden an folgenden Orten
verkohlt: 114
Weißenbachkohlung, Wirtsalm,
Lauferbauer, Gerstriegel, Im
Rohr, Draxltal, Dachlerwald,
Haselkar, Höllboden, Hinterwinkel, Schönmaiergraben im
Lauferwald, Simerbauernlucken
im Lauferwald, Moserkogel
im Lauferwald, Pichlersölde,
Kroissenwald, Scheibenwald,
Scheichegg, Stigelboden, Zigeunerau, Sulzenwald, Weißenbachl, Futterboden, Klauswald,
Eine der zahlreichen Kohlstätten der Landesforste
Goldeck, Jaringmauer, Sonntag(Hartelsgraben, Hochreith).
riegel, Heindlbrand, Funklalpel,
Reiteggerkogel, Bauernberg, Klausgraben, Hochschlag, Rauchboden, Gstatterboden
Bahnhof, Johnsbacheingang, Reichlboden, Ameisbühel, Hochreith, Zinödl, Seemauer,
Bockberg (gemauerte Sölde). Johnsbach: Kaderalpe, Neuburg, Pfarralpe, Hellichtenstein,
Silberreith, Krapfalm.
Künstliche Verjüngung
Bestandesbeschreibung und Karten wurden in der Forsteinrichtung der neuen Steiermärkischen Landesforste nicht verändert. Neu hinzu kam ein Allgemeiner Kultur-Plan.
Der Kultur-Nachweis wurde unterteilt in Ergänzungen und Neue Kulturen. Auf dieser
Neben Walter, Gesäuse sind dies: Steiermärkische Landesforste, Statistische Notizen 1894,
weiters die Bestandeskarten 1883 und die Bestandesregister von 1883.
114
um 1890
102
Holzbringungen
Landesforste
Basis fußte das Wirtschaftsbuch für den Verjüngungs-Fortschritt in den verschiedenen
Betriebsklassen. Auffallend darin ist das Nebeneinander von natürlicher und künstlicher
Verjüngung.
Das umfassende Projekt der Ergänzungen und neuen Kulturen um 1890 erscheint mir
als der wichtigste Eingriff in die Wälder im Gesäuse um die Jahrhundertwende, wurde
doch dadurch der Zustand der Wälder bis heute entscheidend verbessert.
Seltsamerweise wurde kein Saatgut aus eigenen Wäldern verwendet, die „Klengel“Versuche im St. Gallener Bereich um die Mitte des Jahrhunderts wurden offensichtlich
aus Kostengründen nicht weiter verfolgt.
Der Forstgarten Gstatterboden
Bereits vor 1883 betrieb die Alpine Montan Gesellschaft neben ihrem Zentralforstgarten
in Großreifling auch einen Forstgarten in Gstatterboden (ehemalige Vorweide des Jagerhofer und Heindl südlich der Gstatterbodenbrücke, heute Campingplatz).
Nadelholzsamen lieferte jahrzehntelang die Fa. Jennewein aus Innsbruck. Manchmal
tat man des Guten zu viel und baute im April 1890 in Gstatterboden versuchsweise
Nordmanns-Tannen, Douglasien, Marrayana-Kiefern, ausländische Birken und amerikanische Eschen an. Um weitere Exoten-Samen bemühte man sich in Berlin und in Erfurt
vergeblich. Heute ist man in der Klimazone des Ennstales erfahrener. 115
Auf der Grundfläche der ehemaligen Voralm des Jagerhofer und Heindl wurde der Forstgarten angelegt
(heute Campingplatz). Skizze von 1868.
Noch immer kann man einige dieser „Exoten“ im Waldbestand des Rauchbodens entdecken, z. B. die Douglasie und Weymouthkiefer.
1897 waren im Forstgarten Gstatterboden 345.000 Pflanzen (Fichte, Lärche, Kiefer)
verfügbar, wovon 200.000 selbst versetzt, der Rest verkauft wurde. Düngeversuche
stellte man 1898 mit Kalk, Thomasmehl und Kainit an. 116
Holzbringungen
Holzbringungen der Landesforste
Nicht nur durch die Umsetzung von Petrascheks beispielhafter Forsteinrichtung und
durch neue Maßnahmen in künstlicher Verjüngung konnten die jungen Steiermärkischen
Landesforste schon bald nach der Gründung zu einem Vorzeigebetrieb in der Steiermark
werden. Beispielhaft wurden sie in neuen Methoden der Holzbringung. So bauten sie
die erste Gebirgs-Forststraße der Steiermark, und Petrascheks Waldbahn – die erste
in der Steiermark – fand bald in der Steiermark Nachahmer. Nicht zuletzt war es ein
kühnes Wagnis, durch die Bruckgrabenschlucht eine Triftstrecke mit der berühmten
Klause zu bauen.
So ist es zur Abrundung der Arbeit sinnvoll, noch einmal alte und neue Bringungsarten
im Gesäuse von der Rückung bis zur Verfrachtung per Eisenbahn aufzulisten. Denn
diese Bringungsarten blieben – ausgenommen die Waldbahnen – bis Mitte des 20.
Jahrhunderts bestehen.
Holzschlitteln
Nach der Fällung und Rückung zu einem Waldweg oder zu einem Holzlagerplatz am
unteren Ende eines Schlages begann die Bringung, vielfach noch auf die traditionelle
Art mittels Handschlitten. Mühsam wurde dieser wie schon vor hunderten von Jahren auf
dem Rücken der Holzknechte oder Bauern im Winter zum Holzplatz hinaufgetragen. Die
Schlittspur war sorgfältig vorgezogen und in den Kurven ausgebaut. Sie führte bergab
bis in die Ebene, dort war meist ein großer Holzlagerplatz (z.B. Winterhöll oberhalb der
Johnsbacher Kirche). Diese gefahrvolle und kraftraubende Bringung ist in der Literatur
ausführlich beschrieben. 117 Die verschiedenen Arten der Handschlitten sind im Forstmuseum Großreifling zu sehen. Noch 1891 schafften die Landesforste 25 Ziehschlitten
an, 1892 weitere 16. 118
Riesen
Über Riesen ist unter dem Kapitel „Holznutzung der Hauptgewerkschaft 1845“ zur Genüge geschrieben worden. Riesen haben sich technisch nicht mehr weiterentwickelt,
115
116
Walter, Gesäuse S. 93.
Ebenda.
103
117
118
Hafner, Steiermarks Wald S. 237f.
Walter, Gesäuse S. 94.
um 1890
104
Holzbringungen
man könnte sagen, ihre Verwendung nahm mit dem Ende der Kohlholznutzung ab, und
zwar aus zwei Gründen: Beim kurzen Kohlholz, den Drehlingen, war die Beschädigung
durch die zum Teil wilde Fahrt mit abschließendem Abwurf nicht von Belang, wohl aber
beim Nutzholz, das möglichst unbeschädigt zu Tal gebracht werden sollte. Außerdem
konnten längere Nutzholzstämme in kurvigen Riesen nur schwer abgelassen werden.
Zweitens wurden Riesen nach erfülltem Zweck abgebaut, die roh gezimmerten Stämme
konnten noch abgelängt und verkohlt werden. Als Nutzholz waren sie jedoch kaum
mehr brauchbar.
Aus diesen Gründen wurden Riesen im Gesäuse immer seltener verwendet. Um so
bemerkenswerter ist, dass etwa um 1923 im Bruckgraben noch einmal eine kühne
Riese gebaut wurde, allerdings in Verbindung mit einer Seilbahn, welche in unserem
Untersuchungszeitraum noch nicht in Verwendung stand.
Gefährliche Riesenarbeit
Der Krumauer Bauer Martin Unterberger berichtete vor etwa 40 Jahren von einem glimpflich verlaufenen Unfall bei der Riesenarbeit im Gesäuse, vielleicht sogar bei jener im
Bruckgraben. Einer seiner
Verwandten war um die
Jahrhundertwende bei
einer Riese „Riesenhüter“. Nur knapp entging
er dem Tod:
Sie haben im Herbst das
Holz auf einen Rennhaufen (= ablassbereites
Holz) geschlichtet. Von
dort weg ging eine Riese über den Graben. Der
Onkel war Riesenhüter.
Hoch über dem Graben
stand er auf einem kleinen Podest neben der
Riese. Er hatte zu achten,
dass sich die Drahling (=
Dreiling) nicht verklausten. Als sich ein Drahling verkeilte, schrie er hinauf: „Hob auf!“
Dann mussten oben alle warten. Wenn die Riese wieder frei war, musste er schreien:
„Holz nach Tal!“
Der Onkel beißt (= werkt mit dem Sappel) an der Klause, es hat ihn gefuchst. Währenddessen will oben einer Holzen vorrichten (= vorbereiten), da löst sich auf einmal der
ganze Haufen (vielleicht war ein warmes Wetter, dass das Holz aufgetaut war), er kommt
zum Gehen, alles hinein in die Riese, und der Riesenhüter beißt unten in der Riese. Der
sieht das Holz dahersausen, springt von der hohen Riese ab und kann sich mit seinen
Steigeisen gerade noch in den Säulen (= Stehern) verkeilen. Und der ganze Haufen ist
über ihn zu Tal gerumpelt. Der Riesenhüter blieb unverletzt. 119
Der Gewährsmann erzählte noch von einem weiteren Unglück beim Holzbringen mittels
der Riese. Wohl auch aus Gründen des hohen Risikos bei dieser Bringungsart suchte
man nach anderen Möglichkeiten, Holz zu Tal zu bringen:
Holzbringungen
Die erste Waldbahn der Steiermark am Gstatterstein
Die erste Rollbahn in der Steiermark wurde im Jahre 1877 von Holzarbeitern am Gstatterstein errichtet. Sie hatte ursprünglich eine Länge von 664 m und führte teilweise auf
Holzgerüsten, teilweise durch einen Felsdurchschlag von 28 m Länge. Sie war mit Flachschienen ausgerüstet und hatte eine Spurweite
von 93 cm. Das Gefälle betrug 6,5 Promille. Um
1880 war diese Bahn mit Zweiggeleisen 780 m
lang. Die Bahn mußte gebaut werden, um das
Abwerfen der Hölzer über eine 800 m lange,
mit Felsen durchsetzte Erdriese, welche früher
benützt wurde, zu vermeiden. Die Bahn erzielte
große Leistungen: Sie hatte ... in drei Jahren
5.800 fm Sägeholz, 3.700 fm Kohlholz und 900
fm schwere Lärchenhölzer befördert. 120
Teile der Rollbahn vom Gstatterstein fanden
1884 im Lauferwald wieder Verwendung. Entlang des Ritschengrabens brachte man das Holz
auf Langschwellen am Boden bis zur Klamm,
triftete bis 1897 durch den steilfelsigen Abbruch
und rieste es schließlich unter der Bahn durch
zur Enns. Teilweise verkohlte man dieses Holz
auf der Krapfalm. ... 121
Die veränderte Anschauung über Holz als Rohstoff zeigte sich bereits bei der Verwendung: Nur mehr 3.700 fm sind als Kohlholz ausgeformt, beinahe doppelt so viel als
Nutzholz. Die Waldbahn erlaubte nun eine schonende Bringung des Nutzholzes auch
von entlegeneren Waldgebieten herab ins Tal. – Die Holzernte im Lauferwald allerdings
zeigt, dass in der Bringungskette die Beschädigung des Holzes durch das Triften durch
die Ritschenklamm in Kauf genommen werden musste.
Trift im Bruckgraben
Ab 1877 schlägerten 9 bis 12 slowenische Holzknechte die überständigen
Althölzer im Bruckgraben und trifteten
diese durch den engen, steilfelsigen
Graben zu Tal. Prof. Petraschek hatte
dazu ein sehr detailliertes Projekt erstellt, in dem jedes erreichbare Wasser
außer der großen Klause am Entsprung
des Bruckgrabens genutzt wurde. 122
Vom Bruckgrabenende bis zur Enns
wurde eine Rollbahn gelegt.
Petraschek ließ wegen der Verklausungsgefahr in der engen Schlucht
zahlreiche Holzsperren errichten, die
sich mit Geschiebe füllten und nun
120
Tonband, aufgenommen vom Volkskundler Dr. Haiding am 30.6. 1968 mit Martin Unterberger,
Jg. 1900, Krumau. Archiv Museum Trautenfels TH 96.
119
121
122
Hafner, Steiermarks Wald S. 238.
Walter, Gesäuse S. 101.
Walter, Gesäuse S. 88.
105
106
Holzbringungen
Holzbringungen
die Trifthölzer quasi über Stufen oder Schrägflächen leichter zu Tal gleiten ließen. Eine
eigene Triftsteiganlage wurde mit Eisenklammern in die Felsen der Schlucht gehängt,
von der aus Verklausungen leichter zu beheben waren. Petrascheks Pläne und aquarellierte Zeichnungen für die Bruckgrabenverbauung sind im Forstmuseum Großreifling
ausgestellt.
Auch Touristen durften mit Führer und gegen Entgelt von 40 Kreuzer den Bruckgrabensteig durchklettern. Heinrich Hess, der Gesäuse-Erschließer, ließ sich diese Attraktion
nicht entgehen und schrieb im Jahre 1880 darüber unter anderem:
Jahrtausendelang tobt hier der erbitterte Kampf, jahrtausendelang nagen hier die empörten
Wogen eine ungeheure Wunde in den Titanenleib des mächtigen Berges – wir begreifen
nun, warum uns die sorgliche Forstverwaltung hier nicht ohne Begleiter passieren läßt:
Wenn aus der Höhe Baumstämme herabgeschleudert würden oder wenn gar plötzlich
geklaust würde und die wilde Wassermasse fessellos durch die finstere Kluft herabtoben
würde! Armer Erdenwurm – wohl hast du dir einen Weg durch die schaurigen Heiligtümer
der Natur erzwungen, aber rettungslos wärst du dann verloren. 123
Wie sah die Klause in dem an sich wenig Wasser führenden Bruckgraben aus? Petraschek
hatte eine kühne Lösung gefunden: das nur spärlich aus der „Höll“ rinnende Bächlein
etwa 500 m oberhalb der Bruckgrabenschlucht wurde zwischen zwei Dolomitfelsen in
große Höhe aufgestaut. Die in Holzkastenbauweise gezimmerte Klause mit Giebeldächern erhob sich 12 Meter über den Schluchtgrund.
noch als ebene Fläche im Bachbett zu sehen ist.) Wenn nun das bewegliche Element
den felsigen Kerker gefüllt hat, dann werden die Schleusen geöffnet und ungebärdig ob
der langen Haft donnern jetzt die entfesselten Baumriesen in wildhastender Flut blindwüthend mit fortgerissen, daß gar mancher mächtige Stamm an den rauhen Wänden
brechend zersplittert! 124
Der Schilderung von Heinrich Hess ist nichts mehr hinzufügen: Hier war von Nutzholzgewinnung keine Rede, die Altbestände wurden vornehmlich zur Kohlnutzung verwendet.
Damit war der Trift im Bruckgraben eine zeitliche Grenze gesetzt. Spätestens mit dem
Auflassen des Rechens in Hieflau 1899 war die Bruckgrabentrift zu Ende. 1910 waren
die Anlagen im Bruckgraben bereits verfallen. 125
1. Forststraße im Gebirge –
eine Notwendigkeit für die neue Nutzholzwirtschaft
Heinrich Hess besichtigte auch diesen ganz eigenthümlichen, wehrartigen Holzbau:
Auf festen Leitern erklettern wir diesen Schleusenbau und kaum unter dem Giebeldache
hervorgekrochen, überrascht uns ein reizendes Bild. ... Weißschimmernd im wettergebleichten Felsbett rauschen die schäumenden Wasseradern herab in einen kleinen, ob seiner
Tiefe blaugrün funkelnden See: ein schimmerndes Juwel in imposanter Fassung.
Hier wird das Wasser gestaut, während draußen im Graben die mächtigen Waldriesen
von luftiger Höhe herabgestürzt werden. (Gemeint ist die Klausstube, welche auch heute
Heinrich Hess: Gstatterboden im Gesäuse und seine Umgebung.
Eine monographische Skizze. Wien 1880, S. 7.
123
Die Riese durch den Hartelsgraben (siehe Abbildung bei „Holznutzung 1845“) war bis
1892 in Betrieb. Sie war für Kohlholzdrehlinge bestimmt, die in die Enns abgeworfen und
in Hieflau geländet wurden. Doch Kohlholz wurde nur mehr wenig gebraucht, Nutzholz
erzielte immer höhere Werte. Letzteres konnte durch die Riese nicht ins Tal gebracht
werden. Ein Gutachten der Forstmeister Schmidt aus Leoben und Haas aus Murau, für
die Steiermärkischen Landesforste erstellt, gab den Ausschlag zum Forststraßenbau:
Die im Hartelsgraben stockenden Holzvorräte von ca. 50.000 fm (davon 50 % Nutzholz)
im Alter von 80 bis 150 Jahren und mehr müssen einer pfleglichen Nutzung ohne Großkahlschläge zugeführt werden und die Aufforstung muß mit der Schlageinlage Schritt
halten können. 126
124
125
126
Ebenda.
Heinrich Hess: Spezial-Führer durch das Gesäuse, 5. Auflage 1910, S. 62.
Zitiert nach Walter, Gesäuse, S. 95.
107
108
Holzbringungen
Holzbringungen
Holzfuhren nach Gstatterboden mit Ochsengespann
Wie bereits beim Hartelsgraben erwähnt, benötigte man im Gesäuse seit der vorrangigen
Nutzholzgewinnung mehr Fuhrwerke als zu Zeiten, als die Ennstrift noch als vorrangiges
Transportmittel diente. Es ging nun darum, das wertvolle Holz vor allem aus dem Johnsbachtal, aber auch aus dem weiten Gstatterbodnerkessel mit schweren Holzschlitten
zum großen Verladeplatz beim Bahnhof Gstatterboden zu bringen. Mit Pferdegespannen,
vornehmlich aber mit „Ochsenzag“, also mit 2spännigen Ochsenzügen, waren die umliegenden Bauern, vor allem Johnsbacher und Wenger, im Winter mit dem Holzführen
beschäftigt (ein Ersatz für ehemalige Bauernkohlung und Kohltransport). Diese verstärkte
Holzfuhrarbeit brachte den Bauern des Admonttales den nötigen Nebenverdienst ein.
Langholzabfuhr 1900 auf der neu erbauten Hartelsgrabenstraße. Ein Langholztransport, hinten mit dem
„Starz“ zum Lenken in den engen Kurven. Hinten rechts ein Fuhrwerk mit Säcken voll Holzkohle –
Übergang von der Kohlholz- zur Nutzholzwirtschaft.
(Im Gutachten versteckt zeigt sich, dass man durch eine Forststraße neben der Nutzholzgewinnung auch eine Waldpflegemaßnahme erzielen wollte, nämlich durch kleinere
Entnahmen pro Jahr die Großkahlschläge zu vermeiden. Denn Riesen zahlten sich erst
dann aus, wenn großflächig abgetrieben wurde.)
Nach Vermessung und Trassierung wurde im Mai 1892 mit 10 Arbeitern aus dem „Küstenland“ (Tolmein) begonnen. Partieführer war die ganze Bauzeit hindurch Mathias Munich
aus Woltschach im Isonzotal, der auch deutsch sprach. In späteren Jahren waren 15 bis
20 Italiener eingesetzt worden, die alle Munich vermittelte.
Hohe, kunstvolle Naturtrockensteinmauern bezeugen heute noch die damalige, nachhaltige Wegebaumethode. Bei einem Höhenunterschied von 866 m mußte man eine
Durchschnittssteigung von 15,9% (größte Steilheit an drei Stellen bis 25 %!) in Kauf
nehmen, wollte man in diesem schwierigen Gelände mit tragbaren Kosten das Auslangen
finden. ... Insgesamt verbrauchte man 1087 kg Sprengstoff. 1896 war der Höllboden
erreicht worden und 1897 baute man bis zum Jägerhaus weiter. Die leichtere Strecke
bis zur Wirtsalm wurde in der Folge rasch ausgebaut und 1899 beendet. Die Kosten für
die in Eigenregie der Landesforste erbaute Weganlage erreichten die stolze Höhe von
26.000 fl. 127
Diese erste Gebirgs-Forststraße in der Steiermark war um die Jahrhundertwende das
Ziel einiger forstlicher Exkursionen.
Nun konnte neben dem kürzer abgelängten Nutzholz auch Langholz abgeführt werden.
2 Pferde, 1 Fuhrmann und 1 „Starzer“ (Bremser) waren für einen Langholzstamm notwendig. Besonders einige enge Kehren erforderten Geschick und Kraft bei der Abfuhr.
(Vom Holzlagerplatz bei der Hartelsbrücke wurde das Nutzholz zur Eisenbahnstation
nach Hieflau geführt.)
127
Walter, Gesäuse, S. 96.
Die Ochsen- und Pferdezüge der Johnsbacher Bauern bei der Mittagsrast beim Bachwirt
und bei der Ankunft in Gstatterboden.
Eisenbahn und Holzexport
Die Eisenbahn ermöglichte den Landesforsten jene Nutzholzwirtschaft, die den Forstbetrieben in der Steiermark endlich einen wirtschaftlichen Aufschwung brachte. Es
boten sich völlig neue Absatzmärkte in der gesamten Monarchie an. Hubert Walter
hat detailliert die Geschäftspartner der Landesforste aufgelistet (siehe oben unter:
wirtschaftliche Maßnahmen).
109
110
Holzbringungen
Holzbringungen
111
Zigeuner 1883 folgend beschrieben:
Holzarten
Fi, Lä, Bu + Ah., dann Aufwuchs von Fi, Lä, 10 jähr. Horste
Alter
120 Jahre
Wuchs:
gr. Brh. (groß, Brennholz)
mittl. Höhe d. Fichte
17-18 m (in anderen 120 Jahre alten Beständen bis 30 m!)
Bestockungsgrad
0,7 (in anderen 120 Jahre alten Beständen bis 0,8)
Bonität d. Standortes
Bonität d.Bestandes
IV, III (wegen der relativ niederen Scheitelhöhe)
Der Holzplatz vor dem Bahnhof als „Umschlagplatz“ der Landesforste.
Dem entsprechend rollten nun ab Bahnhof Gstatterboden: Kohlholz und Kohle in Säcken
nach Hieflau und von dort auch weiter nach Eisenerz. Sagholz ebenfalls nach Hieflau und
Eisenerz. Rundholz zur Dampfsäge nach Admont, große Mengen (Sag- und Grubenholz)
nach Prag, Budweis und Mauthausen und Pöchlarn.
Schwachholz ging an die Cellulosefabriken in Weißenbach, Gratwein und Niklasdorf,
Rinde an Gerbereien nach Admont, Wien und Gaflenz.
Der Holzverkauf erfolgte alljährlich im April nach der Winter-Zufuhr im Offertwege, was
Jahrzehnte noch beibehalten wurde. 128 Der Bahnhof Gstatterboden wurde also zum
„Umschlagplatz“ im Holzverkauf der Steiermärkischen Landesforste.
Forsteinrichtung der
„Landschaftlichen Forstverwaltung Admont“
Der Vergleich der Bestandeskarte von 1881 mit den
Beschreibungen 1883 und deren Revisionen gibt ein gutes Bild
vom Zustand auch in kleinsten Parzellen.
128
Walter, Gesäuse S. 92.
Das aus Bestandesbeschreibungen, Einzelflächentabellen, Tabellen
von Alters- und Standortsklassen,
Hiebsatz, Kulturverjüngung etc.
bestehende Operat baut auf Petrascheks Forsteinrichtung von 1883
auf und ist im Grunde genommen
nur deren Revision. Für den Zustand
der Wälder im Gesäuse ist die Bestandesbeschreibung der Klassen
A und B deshalb aufschlussreich,
da sie mit Petrascheks „BestandesRegister“ A und B so wie mit den
Bestandeskarten von 1881 direkt
vergleichbar ist. Es zeigt sich, dass
die Forstleute der „Landschaftlichen
Forstverwaltung Admont“ sorgfältig
revidiert haben. So ist die 7,83 ha
große ebene Waldparzelle 91a beim
Die Bestandesbeschreibung von 1894 ist ergänzt durch die Rubrik „Bodenbeschaffenheit“. Für die gleiche Parzelle 91a wird aufgenommen:
Bodenbeschaffenheit: gt u. fr. Lbd. u. Msd. (= gut und frisch, Laubboden und Moosdecke)
Holzarten:
Fi 6 Lä.Bu.Ah. 4
Alter:
65 (!) Jahre
Standortklasse
III (!)
Bestockungsgrad
0,8 (!)
Anmerkung
verschieden alt; zu durchforsten
Die Änderungen sind bemerkenswert, besonders bei der Altersklassenbestimmung.
Durch solche Vergleiche in den Bestandesbeschreibungen kann der Waldzustand bis in
kleine Unterabteilungen von Waldparzellen im Laufe der letzten 120 Jahre rekonstruiert
werden.
1894
Verbiss durch Wild - erste Waldschäden
Erstmals in der Waldgeschichte wurden gegen Ende des 19. Jahrhunderts Verbiss- und
Schälschäden durch Wild die Wälder im Gesäuse aktenkundig. 129
Die Jagd, in dieser Abhandlung ausgeklammert, da sie den Zustand der Wälder bisher
kaum beeinflusste, war zur Zeit der Gründung der Steiermärkischen Landesforste an Fürst
Festetics (Enns südseitig) und an Georg Ritter von Aichinger (Enns nordseitig) verpachtet.
Beide Jagdherren ließen Wildfütterungen anlegen: Eine Wildfütterung für ca. 30 Stück
Rotwild im Bereich der Kölbl-Galtviehalmen , vor allem um Wildschäden in bäuerlichen
Feldern hintanzuhalten, und 1891 zwei Wildfutterstadel beim Gstatterbodenbauer und
im Rohr. Der Wilddünger wurde in den Forstgärten eingebreitet.
Zufolge sehr hoher Wildbestände erfolgten Beschwerden von Seiten der Forstbetriebe
über große Verbiß- und Schälschäden durch Wild, so daß höherer Abschuß gefordert
wurde. So war 1895 ein Abschuß von 220 Stück „Hirschwild“ verlangt worden, erlegt
wurden allerdings nur 102 Stück Hochwild. 130
Die Überhegung und die daraus erfolgende Überpopulation von Wild mit der Forderung
nach Erfüllung des Abschussplanes sollte für den Forst im 20. Jahrhundert zu einem
Problem anwachsen.
Rehe verbeißen den halben Forstgarten in Gstatterboden
Die Forstverwaltung beschwerte sich über arge Verbißschäden im Forstgarten, wo Rehe
ein Loch im Zaun entdeckten und von den 200.000 vorrätigen, 3jährigen Fichtenpflanzen
mehr als die Hälfte unbrauchbar vernaschten. 131
Ein neuer Schädling für den Wald war entstanden. – Ein uralter „Waldschädling“ starb
allerdings aus – das Kohlen ging dem Ende zu:
Fakten aus: Walter, Johnsbach S. 213 f., und: Walter, Gesäuse S. 229 f.
Walter, Gesäuse S. 230.
131
Walter, Gesäuse S. 213.
129
130
1895
112
Ende der Kohlholznutzung
Glossar
Ende der Kohlholznutzung
1902
Glossar
Ende der Holzkohlenöfen –Ende des Kohlholzbedarfes
Bis 1890 wurde auf der Enns Kohlholz getriftet. Dann wurde der Rechen in Hieflau
außer Dienst gestellt. Er verfiel ziemlich rasch. 1906 wurde er durch ein Hochwasser
zerstört. Im letzten Jahrzehnt des 19.
Jh. transportierte man die Holzkohle
per Bahnfracht nach Hieflau.
1 Waggon Holzkohle für Hieflau, Frachtbrief 1893.
Einer der drei Hieflauer HolzkohleHochöfen wurde nach dem Bau der
Eisenbahn durch einen Koks-Hochofen
ersetzt (1886). Damit konnten wesentlich größere Mengen Roheisen bei
weniger Brennstoffbedarf erschmolzen
werden. Auch in Eisenerz, das seit 1873
mit Hieflau durch eine Bahn verbunden
war, wurde ein Koks-Hochofen erbaut.
Das Ende für die Holzkohlenfeuerung
war abzusehen. Im Jahre 1902 wurden
die beiden Hieflauer Holzkohlenöfen
„ausgeblasen“, also stillgelegt. 132
Die Nutzholzära– eine Erfolgsgeschichte der Landesforste
Die Kohlholznutzung – jahrhundertelang vorrangige Wirtschaftsform – hörte in den
Gesäusewäldern auf. Die Folgen sind bereits oben bei der steigenden Bedeutung
des Nutzholzes angedeutet: Der Wald als Kohlholzlieferant hatte endlich Ruhe vor
übergroßen Kahlschlägen, die Bauern als nicht pflegende, sondern nur benutzende
Fasslkohler waren aus den Wäldern des Stiftes Admont oder der Landesforste verbannt.
Mit der wirtschaftlichen Aufwertung des Nutzholzes (erstmals war Holzexport möglich)
ging auch die verstärkte Obsorge für die Gesäuse-Wälder einher. 133 Nicht so sehr aus
ideellen oder gesetzlichen Gründen bemühten sich die Landesforste um Nachhaltigkeit und Waldpflege, sondern aus wirtschaftlichen. Um die Jahrhundertwende galten
die Landesforste bereits als „Vorzeigebetrieb“, dessen Einrichtungen bei zahlreichen
Forstexkursionen Beachtung fanden.
Die 115 Jahre einer Erfolgsgeschichte der Landesforste bis heute soll in einer eigenen
Untersuchung gewürdigt werden. In deren Archiv liegen wohlverwahrt alle Quellen, die
von neuen Problemen wie Jagd, Tourismus, Wirtschaftskrise erzählen, aber auch von
neuen Aufgaben im Sinne des Forstgesetzes von 1975. Die neueste Herausforderung
– das Wald- und Wildmanagement im neugegründeten Nationalpark Gesäuse zu übernehmen – wird sich in ihrer Bedeutung erst in Zukunft zeigen.
Hermann Nitterl: Hieflau im Gesäuse. Ein „versteckter“ Ort mit reicher Vergangenheit.
In: Da schau her 21/4, 2000, S. 22.
133
Die seit dem Reichsforstgesetz 1852 verstärkte Sorge um die nachhaltige Nutzung der Wälder
wurde in den großen Forsten der Steiermark durch gute Forsteinrichtungen umgesetzt. In den
kleinen „Bauernwäldern“ des Mürz- und oberen Ennstales dagegen sah es mit der Waldpflege
traurig aus (über diese Problematik vergleiche bei Hasitschka, Dissertation, Kap. 2.7.
Der Kampf der Untertanen um Waldrechte). Umso höher sind die Leistungen der großen
Forstbetriebe bei ihren Waldpflegemaßnahmen zu bewerten.
Ablösung
Abtrieb
Abstockung
Abwurf
Akkord
Alminseln
Almregister
Almrodung
Almzins
Altersklassen
anthropogen
Auftriebszahl
Ausformung
Bauernkohl
Bauholz
Berainung
Bereitung
Berg
Beschüttung
Bestand
Bestandshölzer
Bestockung
Bestockungsgrad
Bestoßung
Blumsuche
Bonität 1787
Bränden
Brandrodung
Brennen
Brennholz
Bringung
Brunnröhren
132
Compagni
Distrikt
Dotationsgut
Aufhebung des Nutzungsrechtes gegen Ersatz
Abholzung, Schlägerung
Abtrieb
etwas erhöhtes Ende der Holzriese
vertraglich fixierte Leistung der Holzknechtpass
gerodete Weideflächen innerhalb der Waldzone
Aufstellung von Almen, Berechtigten,
Auftriebszahl und Zins
Ausweitung oder Neuanlage von Weideflächen
im Waldgebiet
Entgelt an den Grundherrn für jedes
aufgetriebene Stück Vieh
Altersstufen nach 20 Jahren im Waldbau,
Altersklassenwald
von Menschen verursacht
erlaubte Anzahl des Viehes auf Almen
Entrindung, Ablängung, Sortierung nach Durchmesser
von Bauern erzeugte Holzkohle in Herrschaftswäldern
unbehauenes Stammholz für Holzbauten
Grenzfeststellung, Grenzmarkierung
Begehung
im Ennstal: Heimschachen des Bauern, Bauernwald
natürliche Bestockung durch Samenanflug
Waldteil, örtliche Einheit durch Form,
Altersklasse oder der Baumart
für die Hammerherren bestimmte Waldungen
Bestand aus Bäumen auf einer Waldfläche
Dichte eines Bestandes in Prozent
Auftrieb auf Almen
Almweiderecht
Güte des Waldteiles oder des Bodens
im Gesäuse Schlagbränden: 1mal Ansaat
nach Abbrennen im Schlag
Gewinnung von dauerhaften Weideflächen
durch Abbrennen der Stöcke
verschiedene Arten: Schlagbränden,
Brandsaat, Brandrodung
Feuerholz für den Hausgebrauch oder für Kalköfen etc.
Transport vom 1. Lagerplatz unter dem Schlag
bis zum Verbraucher (heute Abfuhr)
schmale Holzrohre, mit langen Brunnbohrern
nach dem Kern gebohrt
1625 gegründete Vereinigung der
Innerberger Hauptgewerkschaft
Waldrevier bei Taxation 1856
Schenkungsgut des Stiftes Admont
(Wälder von Selzthal bis zur Frenz)
113
114
Glossar
Drehling
Einfang, Infang
Einforstung
Eisenwurzen
ennsbringlich
Fach
Fass Kohl
feiern
feichtenes Holz
Forstbuch
Forsteinrichtung
Forstexzess
Forstinstruktion
Forstrevision
forestum
Forstfrevel
Forsttaxation
Fürhölzer
Gedingfällung
Geißvieheintrieb
Genussholz
Gereut brennen
Gereutschlagen
Gewerkschaft
Gmein
Grauwacke
Grassen
Grössing
halbgewachsenes Holz
Halt
Hammerherr
haumäßiges Holz
Hauptgewerkgschaft
Hausnotdurft
Heimhof
Heimschachen
Heimweide
Hochwald
Holzfang
Holzgeding
Holzknechtordnung
Holznotdurft
Glossar
2,29 m langes Kohlholzstück, zum Triften bestimmt
eigenmächtige eingezäunte Ausweitung von Weide
(Weide-) Berechtigungen im Waldgebiet
Unteres Ennstal mit zahlreichen Hammerwerken
Holz, das zur Enns gebracht und nach Hieflau
getriftet werden konnte
Längenmaß beim Holzriesenbau (6,87 Meter)
Holzkohlenfass; Hohlmaß (Innerberger
Fass Kohl = 307 Liter)
ruhen, ohne Arbeit sein
Fichtenholz
Protokollbuch des Waldamtes im 17. Jahrhundert
umfassendes Operat mit Bestandesregistern,
Einschlag, Kulturen etc.
Verwüstungen von Wäldern durch Überschlägerung
Aufgabenkatalog des Forstmeisters im 16. Jh.
Kontrolle und Änderung der Forsteinrichtung
im Zehnjahresabstand
Forst im Mittelalter
Verstöße gegen die Waldordnung
Waldertragsschätzung
für die Hammerherren bestimmte Waldungen
Fällung durch eine Holzknechtgruppe auf Akkordbasis
verbotenes Eintreiben von Geißen (Knospenund Triebfresser)
im Holzverlass jährlich beantragtes Holz
eine Rodung abbrennen
Rodung durch Schlägern (meist von Jungwuchs
und Strauchwerk)
1625 gegründete Vereinigung der Innerberger
Eisengewerken
von Bauern gemeinsam zu benützender Wald oder Weide
(nicht identisch mit heutigem „Gemeindewald“)
geologische Formation, erzführend
Abhacken von Nadelholzzweigen zur Streugewinnung
junge Baumpflanze, Jungwuchs
etwa 50-60 Jahre altes Holz am Stock
Weidefläche, vom Hof aus täglich erreichbar
Gewerke, Betreiber eines Eisenhammers
sofort schlagbares Holz
1625 gegründete Vereinigung der Innerberger
Eisengewerken
Eigenverbrauch am Hof
Hof, zu dem die Alm gehört (bis zu 30 km Entfernung)
dem Hof gewidmeter Waldteil zum Eigengebrauch
Weidefläche, vom Hof aus täglich erreichbar
aus Samen oder Pflanzung entstandener Wald (Gegensatz:
Niederwald)
einfache Rechenkonstruktion
akkordartiges Arbeitsverhältnis einer Holzknechtpass
Regelung von Arbeitszeit und Löhnung der Holzknechte
benötigtes Holzquantum für Bauernhöfe
Holzrechen
Holzrecht
Holzregal
Holzschlag
Holztrift
Holzverlass
Holzzins
hoyen
Hutweide
Innerberg
Innerberger Hauptgewerkschaft
Instruktion
josephin. Kataster
junges Holz
Kagholz
Kahlfläche
Kahlschlag
Kammergut
Kataster 1824
Kaufrecht
Klause
Kleezins
Klengeln
Knecht
Kohl, Kohle
Kohlbarren
Kohlenmeiler
Kohlholz
Kohlstätte
Kohlwerk
Kohlzins
Kultur
Lagerbuch 1787
Mais(s)
Maisjahr
Marderurbar
Montanindustrie
Nachhaltigkeit
Nachtrift
Nationalpark Gesäuse
Neubruch
großes Auffangwerk von Triftholz an Enns und Salza
Recht zur Entnahme von Holz aus Herrschaftswäldern
königliches Hoheitsrecht für die Sicherung der
Montanwirtschaft
frisch abgehackte, abgetriebene Schlagfläche
Holzschwemmen in Flüssen oder Bächen
gemeindeweise Beantragung u. Genehmigung
des benötigten Holzes
Zins für gehacktes Holz
schonen, hegen
locker bestockte Weidefläche
Umgebung von Eisenerz nördlich des Präbichls
1625 gegründete Vereinigung der Innerberger
Eisengewerken
Dienstbeschreibung, Erlass
Lagerbuch. Grundbuch mit Parzellenangaben
(Fläche geschätzt)
noch nicht schlagreifes Holz
Stangenholz für Zäune (Gehage)
unbestockte Fläche, oft auch ohne anderen Bewuchs
vollständiger Abtrieb allen stehenden Holzes
Eigengut des Königs
Grundbuch. Stabiler Kataster (Flächen vermessen)
Vererbungs-, später Eigentumsrecht auf Liegenschaften
Wassersperre mit Schleuse im Oberlauf von Triftbächen
Weidezins pro Stück Vieh (von Viehklaue)
Gewinnen von Samenmaterial aus Zapfen
Holzknecht
Holzkohle
gedeckter Lagerplatz für Holzkohle
Produktionsstätte für Holzkohle in liegenden
oder stehenden Meilern
zur Verkohlung bestimmtes Holz
geeigneter Ort zum Verkohlen: eben, Wasser, Lehm
liegender Meiler
geringes Entgelt für ein Fass Holzkohle an
den Waldeigentümer
durch Saat oder Pflanzung künstlich begründeter Wald
Register über herrschaftl. Rechte,
Vorläufer des Grundbuches
Schlag
Schlagjahr
Aufstellung der Marderbalgzinse für die Reisjagd
Bergbau und Hüttenwesen (in Innerberg
und in Vordernberg)
Holzeinschlag höchstens so groß wie
errechneter Zuwachs
Schwemmen von verklausten oder gelandeten
Hölzern in 2. Trift
6. österreichischer Nationalpark, Grenzen
identisch mit dem Untersuchungsgebiet
Neurodung
115
116
Glossar
Niedere Reisjagd
Nutzungsarten
Nutzholz
Nutzungsrecht
Österr. AlpineMontangesellschaft
Parzelle
Pass
Patent
Plachenpfennig
Plenterung
Provisionierung
Pramholz
Radmeister
rauch
Raumrecht
Räumung
Rechen
Regal
Regulierung
Reservatwald
Reisjagd
Reitung
Reservierter Wald
Reservierung
Reuten
Revier
Ried
Riese
Robot
Rodungsfläche
Rübenbrennen
Rückung
Rügung
Samenbaum
Schlag
Schlittweg
Schmelzplatz
Schneiteln
Schonung
Schopf
Schupfriese
Schürfstelle
Schutzwald
Schwarzwald
Schwendung
Glossar
Jagd auf kleines Wild: Fuchs, Raubwild, Hase
Kohlholz, Brennholz, Nutzholz; weitere
Waldnutzungen wie Jagd
Holz, das nicht bloß verfeuert oder verkohlt wurde
Recht, fremden Wald zu nutzen
Nachfolgerin der Innerberger Hauptgewerkschaft
Grundstück
Gruppe von Arbeitern, die der Partieführer auswählt
kaiserlicher Erlass
Kohlzins
Einzelstammentnahme
Rente, Pension
Triftholz
Eigentümer eines Radwerkes
rau (Holz, aber auch Boden wie Rauchboden)
Fläche, in der zur Weidegewinnung geräumt werden darf
Roden von Strauchwerk und Jungwuchs
hölzerne Konstruktion zum Auffangen von Triftholz
königliches Hoheitsrecht, siehe Holzregal
Feststellung des Holz- oder Weiderechtes
Vom Landesherrn für die Eisenerzeugung
beanspruchter Wald
niedere Jagd, an Bauern gegen Marderbalgzins verliehen
Löhnung
Waldstück, für bestimmte Betriebe gewidmet
Widmung von Wäldern für bestimmte Betriebe
roden
forstliche oder jagdliche Teileinheit eines Forstbetriebes
Unterteilung einer Gemeinde im Lagerbuch 1787
Rinne zum Bringen von Holz, oft künstlich aufgezimmert
Arbeitsdienst für den Grundherrn
dauerhafte Weidefläche, oft aus Holzschlägen entstanden
nach dem Schlagbrennen wurden für ein
Jahr Rüben angesetzt
Transport vom Schlag zum 1. Lagerplatz
schriftliche Aufstellung von Missständen
geeigneter Baum am Waldrand eines Schlages, oft als
Einzelbaum im Schlag stehengelassen (besonders Lärche)
Holzschlag
sorgfältig angelegter Hohlweg zum Holztransport
auf Handschlitten
prähistorisch, in den Wäldern oft Kahlstelle
(„Zunderfleck“)
Grassen (Abhacken von Zweigen) am stehenden Baum
Jungwald, der besonders geschont werden muss
kleines freistehendes Waldstück auf einer Anhöhe
Nebenriese, Zubringer zur Hauptriese
prähistorischer Bergbau
Bannwald zum Schutz von Gebäuden oder Straßen
schlagfähiger Nadelwald
Säubern der Weidefläche von Unkraut und Anflug
Servitut
silva
Spatium
Stangenholz
Stockkohlung
stockmäßig
Stockrecht
Stockrecht, unterraumtes
Stockrodung
Stockzins
Taxation
topographisch
Totholz
Trift
Triftholz
überständiger Wald
Umtrieb
Urbarsleute
Verding
verhacken
Verhüttung
Verklausung
Verwilligung
Visitations-Relation
Waldbahn
Waldbereiter
Waldbereutung,
Waldbereitung
Waldbeschau
Waldbeschreibung
Waldexzess
Waldgrenze
Waldhüter
Waldkommission
Waldkultur
Waldmeister
Waldregal
Waldtomus
Waldverwüstung
Waldweide
Waldzins
Weiderecht
Werk , Kohlwerk
Werksachtelklafter
Widmung
wirkmäßig
Dienstbarkeit
Wald (Mittelalter)
Fleck, kleines Gebiet
unterwüchsiges, schwaches Holz für Zaunstangen
Wurzelkohlung
auf die Holznutzung bezogen
nur für die Abstockung reservierter Wald
bestockte Weide
Ausreißen der Wurzelstöcke zur Weidegewinnung
Zins für gehacktes Holz
Waldertragsschätzung
der Landschaft entsprechend
abgestorbenes, dürres Holz im Wald
Schwemmen des Holzes in Flüssen oder Bächen
das zu den Rechen geschwemmte Holz
überreifer Wald, über 120 Jahre alt
Zeit zwischen zwei Waldernten (80-120 Jahre)
Untertanen einer Herrschaft (bis 1848)
Geding, eine Art Akkord bei der Holzarbeit
abstocken des Waldes
Schmelzprozess in der Eisenindustrie
Steckenbleiben von geschwemmtem Holz in Bächen
Verleihung von Almrechten
Waldbeschreibung 1743
einfache Schienenbahn zur Holzbringung
Alter Titel für Förster
Begehung und Visitation der Wälder
Begehung und Visitation der Wälder
schriftliches Protokoll nach der Waldbeschau
Waldverwüstung
obere Grenze des Waldes, heute zwischen
1600 u. 1700 m Seehöhe
einfacher Forstmann
Gruppe von Forstexperten zur Durchführung
der Waldbereitung
künstliche Kultivierung
Forstmeister
Königliches Hoheitsrecht für die Sicherung
der Holzkohle für die Montanwirtschaft
ab 1760 gedruckte genaue Waldordnung
für Obersteiermark mit Schätzung des Holzvorrates
unsachgemäßes Schlägern, Zerstörung durch
Waldweide oder Rodung
Eintrieb des Viehes in den Wald
Stockzins, Zins für gehacktes Holz
Recht, Vieh in bestimmte Wald- oder Almweiden
treiben zu dürfen
liegender Meiler bei der Verkohlung im Wald
ein Achtel Kubikklafter Scheiterholz für ein Kohlwerk
für die Eisenerzeugung reservierte Wälder
sofort schlagbar
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Maße und Gewichte
würchmäßig
Zaig, Zug
Zaunholz
Zeugholz
Zunderflecken
Quellen
detto
schweres Fuhrwerk, meist Schlitten mit Ochsengespann
Holz zum Zäunen
Holz für Werkzeugstiele und Handwerk, bes. Wagnerei
prähistorische Reste von Schmelzplätzen
Maße und Gewichte:
Längenmaße:
1 Klafter = 6 Fuß zu je 12 Zoll = 1,896 m
1 Fuß (Schuh) = 12 Zoll = 0,316 m
1 österr. Meile = 4.000 Klafter = 7,586 km
1 Drehling = 7 1/4 Fuß = 2,29 m
1 Fach (bei Holzriesen) = 3 Drehlinge = 6,87 m
Verwendete Quellen:
Archivalische Quellen haben in dieser Arbeit Vorrang vor der Sekundärliteratur. Diese
wurde vornehmlich zu Vergleichszwecken herangezogen.
Archive:
StiAA = Archiv des Stiftes Admont mit einem umfassenden Quellenschatz zur Forst- und
Almgeschichte bis 1871.
Forstarchiv des Stiftes Admont (Josephinischer Kataster, Karten)
Stmk LA= Steiermärkisches Landesarchiv Graz
VAE Eisenerz = Archiv der Vereinigten Alpine Eisenindustrie, Eisenerz, zur Zeit wird
dieses Archiv im Stmk. Landesarchiv geordnet und diesem eingegliedert.
Stmk. LF = Archiv der Stmk. Landesforste, Admont. Dieses Archiv reicht bis in die Mitte
des 19. Jh. zurück und bietet ab 1889 bis heute umfassendes und vollständiges Material
zur Entwicklung der Stmk. Landesforste, Almgeschichte, Touristik und Jagd.
Flächenmaße:
1 Joch = 1.600 Quadratklafter = 0,575 Hektar (ha)
1 Quadratklafter = 3,596 m2
1 m2 = 0,278 Quadratklafter
1 Hektar (ha) = 1,737 Joch
Die einzelnen Quellen sind in den Fußnoten angegeben.
Raummaße
1 massiver Kubikklafter = 6 mal 6 mal 6 Fuß = 216 Kubikfuß = 6,821 m3
1 m3 = 0,1466 Kubikklafter
1 Klafter Scheiterholz (Raummaß) = 6 Fuß hoch, 6 Fuß lang. Abhängig von der Scheitlänge von 2, 3, 4 oder 6 Fuß.
Werksachtelklafter = 3 Fuß hoch, 3 Fuß lang, 3 Fuß breit = 1/8 Kubikklafter = knapp 1
Kubikmeter (1845)
1 Kubikklafter Holz ergibt ca. 20 Fass Kohle
1 Festmeter Kohlholz ergibt ca. 3 Fass Kohle
5 hohle Klafter = 4 feste, massive Klafter (1845)
1 Werk (Kohlwerk, Werch) = 200 Innerberger Fass Kohl (18. Jh.)
Ferro, Franz Ritter von: Die kaiserlich-königliche Innernberger (!) Hauptgewerkschaft
und ihr Eisenwerks-Betrieb in Steiermark und Oesterreich bis zum Jahre 1845. Wien
1845, S. 86.
Hohlmaße
1 Innerberger Fass Kohl = 5 Wiener Metzen (zu je 61, 49 Liter) = 307 Liter (Ennstal und
Innerberg)
1 Vordernberger Fass Kohl = 4 Metzen = 246 Liter (übrige Steiermark)
Gewichte
1 Zentner = 100 Pfund = 56,01 kg
1 kg = 1,785 Pfund
Währung
1 Pfund = 1 Gulden (lb, f ) = 8 Schilling (ß) = 240 Pfund Pfennig (d) (16., 17. Jh.)
1 Gulden (fl) = 60 Kreuzer (x) (18., 19. Jh. bis 1859)
1 Gulden österr. Währung = 100 Kreuzer (1859 – 1899)
1 Krone = 100 Heller (ab 1900)
Der Realwert könnte am besten aus den Preisen für Fleisch und Brot in der jeweiligen
Zeitebene erschlossen werden. Ein Vergleich mit heutiger Währung ist dagegen kaum
möglich.
Literatur:
Dietrich, Vincenz: Das Ganze der Verkohlung in stehenden Meilern oder die sogenannte
italienische Köhlerei. Graz 1847.
Freismuth, ( Altmann): Die Angriffe auf das Stift Admont, in der 52. Sitzung vom 10. April
1886 bezüglich der Servitutsverhältnisse im Enns- und Paltenthale im hohen Abgeordnetenhause gehaltenen Rede, sachlich und actenmäßig beleuchtet. Admont 1886.
Göth, Georg: Das Herzogthums Steyermark. 1. Band: Der Brucker Kreis. Graz 1840.
Guttenberg, Adolf Ritter von: Die Entwicklung des forstlichen Betriebes und seine
Einrichtung. In: Geschichte der österreichischen Land- und Forstwirtschaft und ihrer
Industrien 1848 – 1898. (= Festschrift zur Feier der am 2. December 1898 erfolgten
fünfzigjährigen Wiederkehr der Thronbesteigung Sr. Majestät des Kaisers Franz Joseph
I., Bd. 4). Wien 1899, S. 1- 46.
Hafner, Franz: Steiermarks Wald in Geschichte und Gegenwart. Eine forstliche Monographie. Wien: Öst. Agrarverlag 1979.
Hasitschka, Josef: Almzins und Almverwaltung in der Herrschaft Admont vom 15. bis in
das 18. Jahrhundert. In: Zeitschrift des Historischen Vereines für Steiermark 2000/01.
Hasitschka, Josef: Stift und Herrschaft Biedermeier, Dissertation, Universität Graz
1989.
Hess, Heinrich: Gstatterboden im Gesäuse und seine Umgebung. Eine monographische
Skizze. Wien 1880.
Hess, Heinrich: Spezial-Führer durch das Gesäuse, 5. Auflage 1910.
119
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Quellen
Hlubek, Franz Xaver: Die Landwirthschaft des Herzogthumes Steiermark als Festgabe für
die Mitglieder der X. Versammlung der k.k. steiermärkischen Landwirthschafts-Gesellschaft,
im Auftrage S.er kaiserlichen Hoheit des Erzherzogs Johann Baptist. Graz 1846.
Hlubek, Franz Xaver: Ein treues Bilder des Herzogthumes Steiermark. Graz 1860.
Hlubek, Franz Xaver: Die Bewirthschaftung der Hochwälder. Betrachtungen über die
in ihrer Anwendung auf die Obersteiermark. Vortrag für die 26. allg. Versammlung der
k.k.steiermärkischen Landwirthschafts-Gesellschaft nebst einem Fragenverzeichnisse zum
Behufe einer Beschreibung der Landwirthschaft des Herzogthums Stmk. Graz 1844.
http:/www.sihlwald.unizh.ch/works/publicat/waldamt/waldplan/002
Marchet, Julius: Das forstliche Transport- und Bauwesen. In: Geschiche der österreichischen Land- und Forstwirtschaft und ihrer Industrien 1848 – 1898, 4. Bd, Wien 1898.
Mittermüller, Franz: Holzkohle für Innerberg. In: ZHistV f. Stmk. 87, 1996
Mühlbacher, Jakob: Die Landesforste als Wirtschaftskörper. In: Hundert Jahre Steiermärkische Landesforste.
Nitterl, Hermann: Hieflau im Gesäuse. Ein „versteckter“ Ort mit reicher Vergangenheit.
In: Da schau her 21/4, 2000.
Reicher: Die Servituten-Frage im österreichischen Reichsrathe. Reden des Abg. Dr.
Reicher (u.a.). Wien 1886.
Thum, Jürgen: Die Forsteinrichtung als Grundlage der Bewirtschaftung der Steiermärkischen Landesforste. In: Hundert Jahre Steiermärkische Landesforste. Geschichte
– Wirtschaft – Technik. Admont: Steiermärkische Landesforste 1989.
Thum, Jürgen: Analyse und waldbauliche Beurteilung der Waldgesellschaften in den
Ennstaler Alpen. Diss. Univ. f. Bodenkultur. Wien 1978.
Waldtomus 19, 1760.
Walter, Hubert: Johnsbach von der Knappensiedlung zum Feriendorf. Hall 1986, 2.
Aufl.
Walter, Hubert: Das Gesäuse im Spiegel der Vergangenheit. Hall 1987.
Wichner, Jakob: Geschichte des Benediktiner-Stiftes Admont. Bd 1 1874, Bd 2 1876, Bd
3 1878, Bd 4 1880.
Bildnachweis:
Die Akten und Skizzen bis 1871 liegen im Stiftsarchiv Admont, die Katastermappen 1824,
Wondrak 1856 und Akten über Servituten im Archiv der Steiermärkischen Landesforste,
ebenso ein Großteil der Schwarz-Weiß-Fotos (in Alben gesammelt von Hubert Walter).
Drei Aquarelle über Forsteinrichtungen von Petraschek stammen aus dem Forstmuseum
Großreifling. Akten über die Innerberger Hauptgewerkschaft (z.B. über den Gebrauch der
Säge) liegen im Stmk. Landesarchiv Graz. Einige alte Fotos und Ablichtungen verdanke
ich Herrn Nitterl, Hieflau, weiters Herrn Gassner, Weng. Aus meiner Sammlung stammen neben alten Fotos die Stiche von Püttner über das Gesäuse (aus: Unser Vaterland.
Steiermark und Kärnten. Ca. 1880.)
Notizen
Bestandeskarten 1881. Eine Montage aus drei Karten der Schutzbezirke des Innerberger Wirtschaftsbezirkes Admont.
Archiv Stmk. Landesforste Admont. Der Ausschnitt zeigt das Ennstal vom Gesäuse- Eingang bis zum Hartelsgraben.