Einhaltung der Rückzugsbestimmungen Liebe Kundin, Lieber Kunde Die Schweizer Banken müssen gemäss dem Regulator FINMA (Finanzmarktaufsicht) erhöhte Liquiditätsanforderungen erfüllen. Dies hat Auswirkungen auf die Einhaltung der Rückzugslimiten unserer Konten. Neu müssen die Banken die Rückzugsbestimmungen für Kundengelder konsequent einhalten. Auf Sparkonten können Sie bereits heute lediglich Bezüge im Rahmen der vertraglich festgelegten Rückzugslimiten tätigen. Bezüge über dieser Limite haben bisher zu einem Zinsabzug geführt. Ab dem 1. Januar 2016 müssen wir Ihnen die vom Regulator vorgegebene Gebühr von 2% auf den Überschreitungsbetrag verrechnen, sofern der entsprechende Betrag nicht vorgängig gekündigt wurde. Damit Sie auch zukünftig flexibel bleiben sind wir bestrebt, für Sie die beste Lösung zu finden. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen die konsequente Trennung von Transaktions- und Sparkonten. Für Kontotransaktionen eignet sich deshalb ein Konto ohne Rückzugslimite (z.B. ein Mitglieder Privatkonto). Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Rückzugsbestimmungen per 1. Januar 2016 Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Ihre Raiffeisenbank Therwil Ettingen Cyrille Groeli Vorsitzender der Bankleitung Raiffeisenbank Therwil Ettingen Immer da, wo Zahlen sind. Standort Therwil Bahnhofstrasse 30 4106 Therwil Standort Ettingen Hauptstrasse 20 4107 Ettingen Wir machen den Weg frei Rückzugsbestimmungen gültig ab 1. Januar 2016 Immer da, wo Zahlen sind. Standort Therwil Bahnhofstrasse 30 4106 Therwil Telefon 061 725 26 00 Fax 061 725 26 39 Standort Ettingen Hauptstrasse 20 4107 Ettingen Telefon 061 725 26 00 Fax 061 725 26 99 www.raiffeisen.ch/therwil-ettingen [email protected] Raiffeisenbank Therwil Ettingen Rückzugsbestimmungen der Raiffeisenbank Therwil Ettingen – aktuell und gültig ab 1. Januar 2016 1 Kontoart Verfügbarkeit / Rückzugsbestimmungen aktuell Verfügbarkeit / Rückzugsbestimmungen ab 1. Januar 2016 Mitglieder Privatkonto § bis CHF 100'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist § Keine Einschränkungen – jederzeit ganzer Kontosaldo verfügbar Mitglieder Sparkonto § bis CHF 50'000.– pro Semester frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist § bis CHF 20'000.– pro Quartal frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist Privatkonto § bis CHF 100'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist § bis CHF 100'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist 1 Privatkonto 60 plus § bis CHF 100'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist § Wird neu als Privatkonto geführt Privatkonto EUR § bis EUR 30'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist § Keine Einschränkungen – jederzeit ganzer Kontosaldo verfügbar Sparkonto § bis CHF 20'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist § bis CHF 20'000.– pro Quartal frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist Jugendkonto / Jugendsparkonto § Bis CHF 20'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist § bis CHF 20'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist 1 Geschenksparkonto § bis CHF 5'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist § bis CHF 5'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 31 Tage Kündigungsfrist Vorsorgeplan 3 § Auszahlung frühestens 5 Jahre vor dem Erreichen des AHV-Alters § vorzeitige Rückzugsmöglichkeiten gemäss Reglement der Raiffeisen-Vorsorgestiftung und Einhaltung einer Kündigungsfrist von 31 Tage ab Antragsstellung § Auszahlung frühestens 5 Jahre vor dem Erreichen des AHV-Alters § vorzeitige Rückzugsmöglichkeiten gemäss Reglement der Raiffeisen-Vorsorgestiftung und Einhaltung einer Kündigungsfrist von 31 Tage ab Antragsstellung Freizügigkeitskonto § Auszahlung frühestens 5 Jahre vor dem Erreichen des AHV-Alters § vorzeitige Rückzugsmöglichkeiten gemäss Reglement der Raiffeisen-Freizügigkeitsstiftung und Einhaltung einer Kündigungsfrist von 31 Tage ab Antragsstellung § Auszahlung frühestens 5 Jahre vor dem Erreichen des AHV-Alters § vorzeitige Rückzugsmöglichkeiten gemäss Reglement der Raiffeisen-Freizügigkeitsstiftung und Einhaltung einer Kündigungsfrist von 31 Tage ab Antragsstellung Kontokorrent CHF & Fremdwährung § Keine Einschränkungen – jederzeit ganzer Kontosaldo verfügbar § Keine Einschränkungen – jederzeit ganzer Kontosaldo verfügbar Vereinskonto § bis CHF 50'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist § Keine Einschränkungen – jederzeit ganzer Kontosaldo verfügbar Liegenschaftskonto § bis CHF 100'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist § Keine Einschränkungen – jederzeit ganzer Kontosaldo verfügbar Agrarkonto § bis CHF 100'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist § Wird neu als Kontokorrent geführt Firmen Anlagekonto § bis CHF 100'000.– pro Semester frei, darüber 6 Monate Kündigungsfrist § bis CHF 100'000.– pro Semester frei, darüber 6 Monate Kündigungsfrist 1 Wertschriftenkonto § Keine Einschränkungen – jederzeit ganzer Kontosaldo verfügbar § Wird neu als Abrechnungskonto Depot geführt Abrechnungskonto Depot § Nicht im Angebot § Keine Einschränkungen – jederzeit ganzer Kontosaldo verfügbar Nicht-Einhalten der Kündigungsfrist bewirkt eine Gebühr von 2% auf dem die Limite überschreitenden Betrag (Ausnahme: Finanzierungen bei Raiffeisen). 1 1 1 Änderungen vorbehalten
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