Einhaltung der Rückzugsbestimmungen

Einhaltung der
Rückzugsbestimmungen
Liebe Kundin, Lieber Kunde
Die Schweizer Banken müssen gemäss dem Regulator FINMA
(Finanzmarktaufsicht) erhöhte Liquiditätsanforderungen erfüllen. Dies hat
Auswirkungen auf die Einhaltung der Rückzugslimiten unserer Konten.
Neu müssen die Banken die Rückzugsbestimmungen für Kundengelder
konsequent einhalten. Auf Sparkonten können Sie bereits heute lediglich
Bezüge im Rahmen der vertraglich festgelegten Rückzugslimiten tätigen.
Bezüge über dieser Limite haben bisher zu einem Zinsabzug geführt. Ab dem
1. Januar 2016 müssen wir Ihnen die vom Regulator vorgegebene Gebühr von
2% auf den Überschreitungsbetrag verrechnen, sofern der entsprechende
Betrag nicht vorgängig gekündigt wurde.
Damit Sie auch zukünftig flexibel bleiben sind wir bestrebt, für Sie die beste
Lösung zu finden. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen die konsequente
Trennung von Transaktions- und Sparkonten. Für Kontotransaktionen eignet
sich deshalb ein Konto ohne Rückzugslimite (z.B. ein Mitglieder Privatkonto).
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Rückzugsbestimmungen per
1. Januar 2016
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
Ihre Raiffeisenbank Therwil Ettingen
Cyrille Groeli
Vorsitzender der Bankleitung
Raiffeisenbank Therwil Ettingen
Immer da, wo Zahlen sind.
Standort Therwil
Bahnhofstrasse 30
4106 Therwil
Standort Ettingen
Hauptstrasse 20
4107 Ettingen
Wir machen den Weg frei
Rückzugsbestimmungen
gültig ab 1. Januar 2016
Immer da, wo Zahlen sind.
Standort Therwil
Bahnhofstrasse 30
4106 Therwil
Telefon 061 725 26 00
Fax
061 725 26 39
Standort Ettingen
Hauptstrasse 20
4107 Ettingen
Telefon 061 725 26 00
Fax
061 725 26 99
www.raiffeisen.ch/therwil-ettingen
[email protected]
Raiffeisenbank Therwil Ettingen
Rückzugsbestimmungen der Raiffeisenbank Therwil Ettingen – aktuell und gültig ab 1. Januar 2016
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Kontoart
Verfügbarkeit / Rückzugsbestimmungen aktuell
Verfügbarkeit / Rückzugsbestimmungen ab 1. Januar 2016
Mitglieder Privatkonto
§ bis CHF 100'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist
§ Keine Einschränkungen – jederzeit ganzer Kontosaldo verfügbar
Mitglieder Sparkonto
§ bis CHF 50'000.– pro Semester frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist
§ bis CHF 20'000.– pro Quartal frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist
Privatkonto
§ bis CHF 100'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist
§ bis CHF 100'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist 1
Privatkonto 60 plus
§ bis CHF 100'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist
§ Wird neu als Privatkonto geführt
Privatkonto EUR
§ bis EUR 30'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist
§ Keine Einschränkungen – jederzeit ganzer Kontosaldo verfügbar
Sparkonto
§ bis CHF 20'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist
§ bis CHF 20'000.– pro Quartal frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist
Jugendkonto /
Jugendsparkonto
§ Bis CHF 20'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist
§ bis CHF 20'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist 1
Geschenksparkonto
§ bis CHF 5'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist
§ bis CHF 5'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 31 Tage Kündigungsfrist
Vorsorgeplan 3
§ Auszahlung frühestens 5 Jahre vor dem Erreichen des AHV-Alters
§ vorzeitige Rückzugsmöglichkeiten gemäss Reglement der Raiffeisen-Vorsorgestiftung und Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 31 Tage ab Antragsstellung
§ Auszahlung frühestens 5 Jahre vor dem Erreichen des AHV-Alters
§ vorzeitige Rückzugsmöglichkeiten gemäss Reglement der Raiffeisen-Vorsorgestiftung und Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 31 Tage ab Antragsstellung
Freizügigkeitskonto
§ Auszahlung frühestens 5 Jahre vor dem Erreichen des AHV-Alters
§ vorzeitige Rückzugsmöglichkeiten gemäss Reglement der Raiffeisen-Freizügigkeitsstiftung und Einhaltung
einer Kündigungsfrist von 31 Tage ab Antragsstellung
§ Auszahlung frühestens 5 Jahre vor dem Erreichen des AHV-Alters
§ vorzeitige Rückzugsmöglichkeiten gemäss Reglement der Raiffeisen-Freizügigkeitsstiftung und Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 31 Tage ab Antragsstellung
Kontokorrent CHF &
Fremdwährung
§ Keine Einschränkungen – jederzeit ganzer Kontosaldo verfügbar
§ Keine Einschränkungen – jederzeit ganzer Kontosaldo verfügbar
Vereinskonto
§ bis CHF 50'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist
§ Keine Einschränkungen – jederzeit ganzer Kontosaldo verfügbar
Liegenschaftskonto
§ bis CHF 100'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist
§ Keine Einschränkungen – jederzeit ganzer Kontosaldo verfügbar
Agrarkonto
§ bis CHF 100'000.– pro Kalendermonat frei, darüber 3 Monate Kündigungsfrist
§ Wird neu als Kontokorrent geführt
Firmen Anlagekonto
§ bis CHF 100'000.– pro Semester frei, darüber 6 Monate Kündigungsfrist
§ bis CHF 100'000.– pro Semester frei, darüber 6 Monate Kündigungsfrist 1
Wertschriftenkonto
§ Keine Einschränkungen – jederzeit ganzer Kontosaldo verfügbar
§ Wird neu als Abrechnungskonto Depot geführt
Abrechnungskonto
Depot
§ Nicht im Angebot
§ Keine Einschränkungen – jederzeit ganzer Kontosaldo verfügbar
Nicht-Einhalten der Kündigungsfrist bewirkt eine Gebühr von 2% auf dem die Limite überschreitenden Betrag (Ausnahme: Finanzierungen bei Raiffeisen).
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Änderungen vorbehalten