Raiffeisenbank Jungfrau Neue Kontobedingungen (gültig ab 1. Januar 2016) Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) erhöht zur Sicherheit der Kundengelder die Liquiditätsanforderungen für Schweizer Banken. Aus diesem Grund haben wir die Rückzugslimiten auf unseren Bankkonten überprüft. Es freut uns, Sie über folgende Verbesserungen ab dem 1. Januar 2016 zu informieren. Konto für Private Rückzugslimite Mitglieder Privatkonto / Privatkonto Keine Einschränkungen Jugendkonto Keine Einschränkungen Abrechnungskonto Depot Keine Einschränkungen Vereinskonto Keine Einschränkungen Mitglieder Sparkonto CHF 20’000.– pro Monat (Mehrbetrag: 3 Monate Kündigungsfrist) Sparkonto CHF 20’000.– pro Quartal (Mehrbetrag: 3 Monate Kündigungsfrist) Jugendsparkonto CHF 20’000.– pro Monat (Mehrbetrag: 3 Monate Kündigungsfrist) Sparkonto Euro EUR 10’000.– pro Monat (Mehrbetrag: 3 Monate Kündigungsfrist) Geschenksparkonto CHF 10’000.– pro Monat (Mehrbetrag: 3 Monate Kündigungsfrist) Vorsorgeplan 3 Bezüge gemäss Reglement nur nach Kündigungsfrist von einem Monat Freizügigkeitskonto Bezüge gemäss Reglement nur nach Kündigungsfrist von einem Monat Konto für Firmen/Gewerbe Rückzugslimite Kontokorrentkonto Keine Einschränkungen Firmen Anlagekonto CHF 100’000.– pro Semester (Mehrbetrag: 6 Monate Kündigungsfrist) Kommission bei vorzeitigem Abzug von ungekündigten Guthaben. Können die Rückzugslimiten und Kündigungsfristen nicht eingehalten werden, wird Ihnen eine Kommission von 2 % verrechnet. Beispiel Sie kaufen ein Auto und möchten eine Vergütung am dem Mitglieder Sparkonto von CHF 40‘000.00 auslösen. CHF 20‘000.00 = frei gemäss Rückzugsbestimmungen CHF 20‘000.00 = 2 % Kommission auf dem Überschreitungsbetrag CHF 400.00 = einmalige zu bezahlende Kommission Die detaillierten Angaben zu Gebühren, Zins- und Rückzugsbestimmungen finden Sie auf unserer Internetseite oder aufgelegt in unserer Schalterhalle. Ihre Kundenberaterin, resp. Ihr Kundenberater berät Sie gerne, das für Sie passende Angebot zu finden.
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