Temporäre Einsätze via Personalverleiher – die Vorteile für Arbeitnehmer Die befristete Arbeit ist eine von zahlreichen Möglichkeiten geworden, seine Brötchen zu verdienen. Lassen sich Arbeitnehmer von einem Personalverleiher anstellen, gibt es viele Vorteile: • Kürzere Kündigungsfristen: i. Beschäftigung bis zu 3 Monaten = 2 Arbeitstage Kündigungsfrist ii. Beschäftigung 4 bis 6 Monate= 7 Kalendertage Kündigungsfrist iii. Beschäftigung ab 7 Monaten = 30 Kalendertage Kündigungsfrist • Überstunden und Überzeit sind geregelt: Die Tagesarbeitsstunden über 9 Stunden (Überstunden) oder die Wochenarbeitsstunden über 45 Stunden (Überzeit) werden mit 25 Prozent Lohnzuschlag vergütet. • Es sind Mindestlöhne pro Stunde festgelegt: i. Hochlohngebiet bei gelernten Mitarbeitenden: CHF 28.57 ii. Hochlohngebiet bei Lehrabgängern im 1. Beschäftigungsjahr nach der Lehre: CHF 25.72 iii. Normallohngebiet bei gelernten Mitarbeitenden: 26.58 v. Normallohngebiet bei Lehrabgänger im 1. Beschäftigungsjahr nach der Lehre: CHF 23.92 •D er Stundenlohn ergibt sich aus dem Bruttojahreslohn inkl. Feiertags-, Feriengelds- und 13. Monatslohnentschädigung. • Wöchentliche Stunden- sowie Lohnabrechnungen. • Gut versichert bei Unfall und Krankheit: i. Bei Krankheit 80 Prozent des Lohns ab dem 3. Tag ii. Bei Unfall 80 Prozent des Lohns ab dem 1. Tag Careerplus AG | [email protected] | www.careerplus.ch Basel | Bern | Biel-Bienne | Freiburg | Genf | Lausanne | Luzern | Neuenburg | Olten | St. Gallen | Winterthur | Zug | Zürich | September 2015 •A rbeitnehmer haben die Möglichkeit, subventionierte Weiterbildungen oder Sprachkurse wahrzunehmen.
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