EUSurvey

Öffentliche Konsultation zu den Erfahrungen mit den
Ökologisierungsverpflichtungen im Rahmen des
GAP-Direktzahlungssystems im ersten Jahr der
Anwendung
Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.
Bevor Sie die Fragen beantworten, lesen Sie bitte auf der Konsultationsseite die Abschnitte
Zielsetzung und Kontext/Hintergrund mit Hintergrundinformationen, Rechtshinweisen und Angaben
darüber, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihrem Beitrag verfahren.
Abschnitt I: Allgemeine Angaben zu den Teilnehmern
Einige Fragen betreffen nur Landwirte und landwirtschaftliche Berufsverbände.
* Sie sind ...
Falls Sie als (Vertreter/-in einer) Organisation (eines Unternehmens, Verbands usw.) antworten, machen Sie sich zunächst mit den
auf der Konsultations-Webseite verfügbaren Regeln für Beiträge von Interessenvertretern vertraut.
X Landwirt(in)
eine nationale Behörde eines EU-Mitgliedstaats
eine regionale / lokale Behörde eines EU-Mitgliedstaats
ein nationaler / regionaler landwirtschaftlicher Berufsverband
ein europäischer landwirtschaftlicher Berufsverband
ein lokaler landwirtschaftlicher Berufsverband
eine europäische Nichtregierungsorganisation (NRO) im Umweltbereich
eine NRO im Umweltbereich (auf anderer als EU-Ebene)
eine andere NRO (d. h. in anderen Bereichen als Umwelt oder Landwirtschaft)
Bürger(in)
Wissenschaftler(in)/Forscher(in)
Sonstige
* Im Falle von „Sonstige“ machen Sie bitte nähere Angaben:
höchstens 50 Zeichen
1
geben Sie (falls Sie als Privatperson antworten) Ihren Vornamen und Namen / (falls Sie als
* Bitten
Vertreter einer Organisation / eines Unternehmens usw. antworten) Namen und Anschrift Ihrer
Organisation an:
höchstens 200 Zeichen
VORNAME FAMILIENNAME
Sie ein Interessenvertreter (Organisation/Unternehmen usw.) sind: Sind Sie im
* Falls
EU-Transparenzregister eingetragen?
Füllt Ihre Organisation (Ihr Unternehmen usw.) den Fragebogen aus, ohne eingetragen zu sein, wird die Kommission Ihren Beitrag
als den Beitrag einer Privatperson behandeln und gesondert veröffentlichen.
Ja
Nein
X Entfällt (keine Organisation / kein Unternehmen usw.)
* Unter welcher Registriernummer sind Sie im EU-Transparenzregister eingetragen (falls zutreffend)?
höchstens 50 Zeichen
* Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an:
* Welches ist Ihr Wohnsitzland?
Im Falle von juristischen Personen / Organisationen / Unternehmen usw. geben Sie bitte die Hauptniederlassung der Einrichtung
an, die Sie vertreten:
X Österreich
Belgien
Bulgarien
Kroatien
Zypern
Tschechische Republik
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Deutschland
Griechenland
Ungarn
Irland
Italien
Lettland
Litauen
2
Luxemburg
Malta
Polen
Portugal
Rumänien
Slowakei
Slowenien
Spanien
Schweden
Niederlande
Vereinigtes Königreich
Sonstiges
* Im Falle von „Sonstiges“ machen Sie bitte nähere Angaben.
höchstens 50 Zeichen
Stimmen Sie der Veröffentlichung Ihres Beitrags auf der Webseite der Kommission zu? Bitte
* beachten
Sie, dass Ihr Beitrag unabhängig davon, für welche Option Sie sich entscheiden,
Gegenstand von Anträgen auf „Zugang zu Dokumenten“ gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001
sein kann.
Eingereichte Beiträge werden zusammen mit den Angaben zum Autor im Internet veröffentlicht, es sei denn, der
Konsultationsteilnehmer erhebt Einwände gegen die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten und macht geltend, dass
dies seinen berechtigten Interessen zuwiderlaufen würde. In diesem Fall kann der Beitrag anonym veröffentlicht werden.
Ansonsten wird von einer Veröffentlichung abgesehen und im Prinzip auch der Inhalt nicht berücksichtigt.
Ja, mein Beitrag kann unter dem von mir angegebenen Namen veröffentlicht werden (Name
Ihrer
Organisation, Ihres Unternehmens usw. oder Ihr Name, wenn Sie als Privatperson
X
antworten)
Ja, mein Beitrag kann veröffentlicht werden, allerdings nur anonym (ohne Namen und
Kontaktangaben)
Nein, bitte behandeln Sie meinen Beitrag vertraulich (Ihr Beitrag wird nicht veröffentlicht, kann
aber intern innerhalb der EU-Kommission verwendet werden)
* Welches ist die betriebswirtschaftliche Hauptausrichtung Ihres Betriebs / der landwirtschaftlichen
Betriebe, die Sie vertreten:
X Spezialisierte Getreide-, Ölsaaten- und Eiweißpflanzenbetriebe
Spezialisierte Ackerbaubetriebe - sonstiger Ackerbau
Spezialisierte Gartenbaubetriebe
Spezialisierte Weinbaubetriebe
Spezialisierte Obstbetriebe
Spezialisierte Olivenbetriebe
Spezialisierte Milchviehbetriebe
Spezialisierte Rinderviehbetriebe
Spezialisierte Schaf- und Ziegenbetriebe
Spezialisierte Schweinebetriebe/Geflügelbetriebe
3
Pflanzenbauverbundbetriebe
Viehhaltungsverbundbetriebe
Verbundbetriebe Pflanzenbau und Viehhaltung
Sonstige
* Im Falle von „Sonstige“ machen Sie bitte nähere Angaben:
höchstens 50 Zeichen
* Wie groß ist Ihr Betrieb (gesamte landwirtschaftliche Fläche)?
weniger als 5 Hektar
5 bis 9,9 Hektar
X 10 bis 29,9 Hektar
30 bis 49,9 Hektar
50 bis 99,9 Hektar
über 100 Hektar
stufen Sie die Größe Ihres Betriebs im Vergleich zum durchschnittlichen Betrieb in Ihrem Land
* Wie
ein?
klein
X etwa gleich groß
groß
Sie einer der drei Ökologisierungsverpflichtungen (Anbaudiversifizierung, Erhaltung von
* Unterliegen
Dauergrünland, Flächennutzung im Umweltinteresse)?
X Ja
Nein
der folgenden umweltfreundlichen landwirtschaftlichen Produktionsverfahren wenden Sie
* Welches
an?
Ökologischer Landbau (zertifiziert) BIO
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Rahmen von Entwicklungsprogrammen für den
ländlichen Raum ÖPUL
Landbewirtschaftung mit hohem Naturschutzwert Vertragsnaturschutz
Erhaltungslandwirtschaft
Sonstige
Keine
* Im Falle von „Sonstige“ machen Sie bitte nähere Angaben:
höchstens 200 Zeichen
4
/ vertreten Sie landwirtschaftliche Betriebe, die eines der folgenden umweltfreundlichen
* Fördern
landwirtschaftlichen Produktionsverfahren anwenden?
Ökologischer Landbau (zertifiziert)
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Rahmen von Entwicklungsprogrammen für den
ländlichen Raum
Landbewirtschaftung mit hohem Naturschutzwert
Erhaltungslandwirtschaft
Sonstige
X Keine
* Im Falle von „Sonstige“ machen Sie bitte nähere Angaben:
höchstens 200 Zeichen
Abschnitt II: Landwirtschaft, Umwelt und Klima
* Sind Sie der Meinung, dass die Umwelt in landwirtschaftlichen Gebieten geschützt werden sollte?
X Stimme voll und ganz zu
Stimme eher zu
Bin unentschieden
Stimme eher nicht zu
Stimme überhaupt nicht zu
Keine Meinung / weiß nicht
Sie der Meinung, dass die Landwirtschaft zu den Bemühungen um den Klimaschutz beitragen
* Sind
sollte?
Stimme voll und ganz zu
X Stimme eher zu
Bin unentschieden
Stimme eher nicht zu
Stimme überhaupt nicht zu
Keine Meinung / weiß nicht
Sind Sie der Meinung, dass die Landwirte für die Anwendung von dem Umwelt-/Klimaschutz
* förderlichen
Landbewirtschaftungsmethoden und letztendlich für die Bereitstellung öffentlicher
Umweltgüter finanziell belohnt werden sollten?
5
X Stimme voll und ganz zu
Stimme eher zu
Bin unentschieden
Stimme eher nicht zu
Stimme überhaupt nicht zu
Keine Meinung / weiß nicht
Abschnitt III: Auswirkungen der Ökologisierung
Inwieweit beeinflussen die Ökologisierungsverpflichtungen (Anbaudiversifizierung, Flächennutzung im
Umweltinteresse und Erhaltung von Dauergrünland) Ihre betriebswirtschaftlichen Entscheidungen
(z. B. Kulturart, nicht bewirtschaftete Flächen)?
Starker
Mittlerer
Geringer
Kein
Einfluss
Einfluss
Einfluss
Einfluss
Anbaudiversifizierung
Keine
Meinung /
weiß nicht
X
Flächennutzung im
X
Umweltinteresse
Erhaltung von
X
Dauergrünland
Bitte erläutern Sie Ihre Wahl.
höchstens 1000 Zeichen
Verpflichtende Greening-Auflagen beschränken die freie Produktionsauswahl und sind dafür weniger
geeignet als freiwillige Anreizmodelle. Für zusätzliche Verpflichtungen sind jedenfalls zusätzliche
öffentliche Mittel vorzusehen. Ebenso ist die Erreichung der Greening-Zielsetzungen nur möglich wenn in
außerlandwirtschaftlichen Sektoren wie z.B. Verkehr insbesondere Flugverkehr, Transport und
Infrastruktur, Sport mit verpflichtenden Auflagen und deren Kontrollen zur Anwendung kommen, die mit
den Regeln der GAP vergleichbar sind!
Welches sind Ihrer Meinung nach die langfristigen Umweltauswirkungen der
Ökologisierungsverpflichtungen (Anbaudiversifizierung, Erhaltung von Dauergrünland,
Flächennutzung im Umweltinteresse) in Bezug auf
Bodenqualität:
Sehr
Eher
Keine /
Eher
Sehr
positiv
positiv
neutral
negativ
negativ
Keine
Meinung /
weiß nicht
6
in Ihrem
Betrieb / in
X
bestimmten
Betrieben
in Ihrem Land /
in der EU
X
CO2-Speicherung:
Sehr
positiv
Eher
positiv
Keine /
neutral
Eher
negativ
Sehr
negativ
Keine /
neutral
Eher
negativ
Sehr
negativ
Keine
Meinung /
weiß nicht
in Ihrem
Betrieb / in
X
bestimmten
Betrieben
in Ihrem Land /
in der EU
X
Biologische Vielfalt:
Sehr
positiv
Eher
positiv
Keine
Meinung /
weiß nicht
in Ihrem
Betrieb / in
bestimmten
X
Betrieben
in Ihrem Land /
in der EU
X
Wären Sie bei der derzeitigen Höhe der GAP-Förderung bereit, mehr als bisher zu tun (d. h.
ökologisch ehrgeizigere Bewirtschaftungsmethoden anzuwenden), um langfristig den Umweltnutzen
zu erhöhen?
Ja
X Nein
Keine Meinung / weiß nicht
Wie wirken sich Ihrer Meinung nach die Ökologisierungsvorschriften in Ihrem Land auf das
Produktionspotenzial aus?
7
Kurzfristig:
„Positiv“ bedeutet ein erhöhtes Produktionspotenzial, „nicht/neutral“ dasselbe Produktionspotenzial und „negativ“ ein verringertes
Produktionspotenzial.
Sehr
Eher
Keine /
Eher
Sehr
positiv
positiv
neutral
negativ
negativ
in Ihrem
Betrieb / in
bestimmten
Keine
Meinung /
weiß nicht
X
Betrieben
in Ihrem Land /
in der EU
X
Bitte veranschaulichen Sie Ihre Antwort an mindestens einem Beispiel.
OVF-Verpflichtung verringert das Produktionspotential um 5 %.
Langfristig:
„Positiv“ bedeutet ein erhöhtes Produktionspotenzial, „nicht/neutral“ dasselbe Produktionspotenzial und „negativ“ ein verringertes
Produktionspotenzial.
in Ihrem
Betrieb / in
bestimmten
Sehr
Eher
Keine /
Eher
Sehr
positiv
positiv
neutral
negativ
negativ
Keine
Meinung /
weiß nicht
X
Betrieben
in Ihrem Land /
in der EU
X
Bitte veranschaulichen Sie Ihre Antwort an mindestens einem Beispiel.
OVF und mehr Dauergrünland (als Folge der Dauergrünlandwerdung)verringern das
Produktionspotential.
8
In der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die
Landschaftselemente aufgelistet, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen (ökologische
Vorrangflächen - ÖVF) betrachtet werden können. In der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014
werden Unterkategorien der ÖVF-„Landschaftselemente“ präzisiert. Die Regierungen der
EU-Mitgliedstaaten haben aus dieser Liste die ÖVF-Arten ausgewählt, die sie ihren Landwirten zur
Auswahl anbieten. Folglich können zwischen den EU-Mitgliedstaaten Unterschiede in Bezug auf die
Listen der zur Verfügung stehenden ÖVF-Arten und/oder Bedingungen/Anforderungen bestehen.
Welche ÖVF-Elemente haben Ihrer Meinung nach den größten Nutzen für die Umwelt, insbesondere
für die biologische Vielfalt? Bitte höchstens drei angeben.
höchstens 3 Antwort(en)
X Brachliegende Flächen
Terrassen
Landschaftselemente - Hecken/Gehölzstreifen
Landschaftselemente - einzeln stehende Bäume
Landschaftselemente - in Reihe stehende Bäume
Landschaftselemente - in Gruppe stehende Bäume/Feldgehölze
Landschaftselemente - Feldränder
Landschaftselemente - Teiche
Landschaftselemente - Gräben
Landschaftselemente - traditionelle Steinmauern
Landschaftselemente - andere, im Rahmen der Cross-Compliance geschützte
Landschaftselemente
Pufferstreifen
Agroforstflächen
Beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern
Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb
Aufforstungsflächen
X Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke
X Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen
Keine
Keine Meinung / weiß nicht
Welche mit der Flächennutzung im Umweltinteresse (ÖVF) verbundene(n) Anforderung(en) halten Sie
aus ökologischer Sicht für am wirksamsten? Bitte höchstens zwei angeben.
höchstens 2 Antwort(en)
Verbindliche Fristen und/oder der vorgeschriebene Verbleibdauer auf den Flächen
Erzeugungsverbot
Einschränkung/Verbot des Einsatzes von Düngemitteln/Pflanzenschutzmitteln
Auswahl von Arten und/oder Kulturpflanzen
Größenbegrenzungen
X Bewirtschaftungsmethoden wie Fruchtwechsel
Aussaat von Kulturpflanzenmischungen
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Sonstige
Keine
Keine Meinung / weiß nicht
Im Falle von „Sonstige“ machen Sie bitte nähere Angaben:
Führen Sie Ihre Antwort bitte näher aus.
höchstens 1000 Zeichen
Aus ökologischer Sicht am wirkungsvollsten ist nicht eine statische Betrachtung, sondern ein dynamischer
Ansatz, am besten durch Fruchtfolge am Acker.
Abschnitt IV: Umsetzung der Ökologisierung
Wie stufen Sie die Umsetzung der Ökologisierungsverpflichtungen ein?
Sehr einfach
Einfach
Schwierig
X Sehr schwierig
Keine Meinung / weiß nicht
Welche Aspekte der Umsetzung der Ökologisierungsverpflichtungen stellen Ihrer Meinung nach für die
Landwirte eine besondere Herausforderung dar?
Verstehen der
Einhaltung der
Keine. Es
Regeln
Regeln
ist einfach
Anbaudiversifizierung
X
Dauergrünland
X
Umweltsensibles
Dauergrünland
X
Flächennutzung im
Umweltinteresse/ÖVF
X
Keine
Meinung /
weiß nicht
10
Welche der folgenden ÖVF-Arten stellen Ihrer Meinung nach für die Landwirte eine besondere
Herausforderung dar? Bitte höchstens drei auswählen.
höchstens 3 Antwort(en)
Brachliegende Flächen
Terrassen
X Landschaftselemente - Hecken/Gehölzstreifen
Landschaftselemente - einzeln stehende Bäume
Landschaftselemente - in Reihe stehende Bäume
X Landschaftselemente - in Gruppe stehende Bäume/Feldgehölze
Landschaftselemente - Feldränder
Landschaftselemente - Teiche
X Landschaftselemente - Gräben
Landschaftselemente - traditionelle Steinmauern
Landschaftselemente - andere, im Rahmen der Cross-Compliance geschützte
Landschaftselemente
Pufferstreifen
Agroforstflächen
Beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern
Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb
Aufforstungsflächen
Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke
Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen
Keine. Sie sind einfach anzuwenden.
Keine Meinung / weiß nicht
Warum stellt der ÖVF-Typ „Brachliegende Flächen“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere
Herausforderung dar? (Hauptgrund)
Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
X Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Warum stellt der ÖVF-Typ „Terrassen“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere
Herausforderung dar? (Hauptgrund)
Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
X Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - Hecken oder Gehölzstreifen“ Ihrer Meinung nach
für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund)
X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
11
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - einzeln stehende Bäume“ Ihrer Meinung nach für
Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund)
Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
X Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - in Reihe stehende Bäume“ Ihrer Meinung nach für
Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund)
X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten
lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - in Gruppe stehende Bäume/Feldgehölze“ Ihrer
Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund)
X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - Feldränder“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine
besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund)
X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - Teiche“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine
besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund)
X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
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Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - Gräben“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine
besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund)
X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - traditionelle Steinmauern“ Ihrer Meinung nach für
Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund)
X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - andere, im Rahmen der Cross-Compliance
geschützte Landschaftselemente“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung
dar? (Hauptgrund)
X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Warum stellt der ÖVF-Typ „Pufferstreifen“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere
Herausforderung dar? (Hauptgrund)
X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Warum stellt der ÖVF-Typ „Agroforstflächen“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere
Herausforderung dar? (Hauptgrund)
X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Warum stellt der ÖVF-Typ „Beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern“ Ihrer Meinung nach für
Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund)
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X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb“ Ihrer
Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund)
X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Warum stellt der ÖVF-Typ „Aufforstungsflächen“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere
Herausforderung dar? (Hauptgrund)
X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke“
Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund)
Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
X Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen“ Ihrer
Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund)
Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
X Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Welche mit der Flächennutzung im Umweltinteresse (ÖVF) verbundenen Anforderungen stellen Ihrer
Meinung nach für Landwirte die größte Herausforderung dar? Bitte höchstens zwei angeben.
höchstens 2 Antwort(en)
Verbindliche Fristen / vorgeschriebene Verbleibdauer auf den Flächen
Erzeugungsverbot
X Einschränkung/Verbot des Einsatzes von Düngemitteln/Pflanzenschutzmitteln
Auswahl von Arten und/oder Kulturen, die nicht an meinen Bedarf/den Bedarf der Landwirte
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angepasst sind
X Größenbegrenzungen
Bewirtschaftungsmethoden wie Fruchtwechsel
Aussaat von Kulturpflanzenmischungen
Sonstige
Keine. Sie sind einfach anzuwenden.
Keine Meinung / weiß nicht
Im Falle von „Sonstige“ machen Sie bitte nähere Angaben:
höchstens 200 Zeichen
Warum stellt die Einhaltung von verbindlichen Fristen / der vorgeschriebenen Verbleibdauer auf den
Flächen Ihrer Meinung nach für die Landwirte die größte Herausforderung dar? (Hauptgrund)
Technisch schwierige Anwendung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
X Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Warum stellt das Erzeugungsverbot Ihrer Meinung nach für die Landwirte die größte Herausforderung
dar? (Hauptgrund)
Technisch schwierige Anwendung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
X Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Warum stellt die Einschränkung/das Verbot des Einsatzes von Düngemitteln/Pflanzenschutzmitteln
Ihrer Meinung nach für die Landwirte die größte Herausforderung dar? (Hauptgrund)
Technisch schwierige Anwendung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
X Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Warum stellt die vorgeschriebene Auswahl von Arten und/oder Kulturen Ihrer Meinung nach für die
Landwirte die größte Herausforderung dar? (Hauptgrund)
X Technisch schwierige Anwendung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
15
Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Warum stellen die vorgeschriebenen Größenbegrenzungen Ihrer Meinung nach für die Landwirte die
größte Herausforderung dar? (Hauptgrund)
Technisch schwierige Anwendung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
X Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Warum stellen die vorgeschriebenen Bewirtschaftungsmethoden (wie Fruchtwechsel) Ihrer Meinung
nach für die Landwirte die größte Herausforderung dar? (Hauptgrund)
Technisch schwierige Anwendung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
X Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Warum stellt die Anforderung, Kulturpflanzenmischungen auszusäen, Ihrer Meinung nach für die
Landwirte die größte Herausforderung dar? (Hauptgrund)
Technisch schwierige Anwendung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
X Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Bitte erläutern Sie die Art der „sonstigen“ Anwendungsschwierigkeiten für die Landwirte. (Hauptgrund)
Technisch schwierige Anwendung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen
Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität)
Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e))
Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags
erforderlich, mehr Kontrollen)
Wie stufen Sie die Verfügbarkeit von Informationen, Schulungen und technischer Beratung über
Ökologisierungsverpflichtungen (Anbaudiversifizierung, Erhaltung von Dauergrünland und
Flächennutzung im Umweltinteresse(ÖVF)) und den Umweltnutzen dieser Verpflichtungen in Ihrem
Land ein?
ausgezeichnet
X gut
mittel
mäßig
Keine Meinung / weiß nicht
16
Hat Sie das Ausfüllen des Beihilfeantrags im Jahr 2015 (aufgrund der Ökologisierung) mehr Zeit
gekostet als im Jahr 2014?
X mehr Zeit
ungefähr genauso viel Zeit
weniger Zeit
Keine Meinung / weiß nicht
Sie unterliegen keinen Ökologisierungsverpflichtungen
Gehen Sie davon aus, dass sich der Zeitaufwand für das Ausfüllen des Beihilfeantrags in Zukunft
(z. B. im nächsten Jahr) ändern wird, z. B. weil Sie bereits mit den verlangten Angaben vertraut sind?
Ja, er wird abnehmen
X Ja, er wird zunehmen
Nein, er bleibt mehr oder weniger gleich
Keine Meinung / weiß nicht
Sie unterliegen keinen Ökologisierungsverpflichtungen
Mussten Sie (aufgrund der verlangten Angaben zur Ökologisierung) im Jahr 2015 für das Ausfüllen
des Beihilfeantrags professionelle Dienste (externe Hilfe) in Anspruch nehmen, während dies 2014
nicht erforderlich war?
X Ja
Nein
Sie unterliegen keinen Ökologisierungsverpflichtungen
Abschnitt V: Gleiche Ausgangsbedingungen (Möglichkeit,
landwirtschaftliche Betriebe auf Augenhöhe mit Landwirten in anderen
EU-Ländern zu bewirtschaften)
Welche ÖVF-Typen, die in Ihrem Land nicht verfügbar sind, sollten hinzugefügt (zur Verfügung
gestellt) werden? Bitte höchstens drei auswählen.
höchstens 3 Antwort(en)
Brachliegende Flächen
Terrassen
Landschaftselemente - Hecken/Gehölzstreifen
Landschaftselemente - einzeln stehende Bäume
Landschaftselemente - in Reihe stehende Bäume
Landschaftselemente - in Gruppe stehende Bäume/Feldgehölze
Landschaftselemente - Feldränder
Landschaftselemente - Teiche
Landschaftselemente - Gräben
Landschaftselemente - traditionelle Steinmauern
Landschaftselemente - andere, im Rahmen der Cross-Compliance geschützte
Landschaftselemente
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Pufferstreifen
Agroforstflächen
Beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern
Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb
Aufforstungsflächen
Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke
Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen
X Keine
Keine Meinung / weiß nicht
Ist es Ihrer Meinung nach richtig, dass EU-Länder (nationale Behörden) einige
Bedingungen/Anforderungen für ÖVF festlegen können, die für Landwirte in anderen Ländern nicht
gelten?
X Stimme voll und ganz zu
Stimme eher zu
Bin unentschieden
Stimme eher nicht zu
Stimme überhaupt nicht zu
Keine Meinung / weiß nicht
Falls Sie nicht zustimmen: Welche der folgenden zur Zeit geltenden Bedingungen/Anforderungen,
über die nach dem EU-Recht (Delegierte Verordnung und Durchführungsverordnung) die EU-Länder
(nationalen Behörden) entscheiden können, sollten harmonisiert werden, d.h. sollten für alle Landwirte
in der gleichen Situation in allen EU-Ländern gleich sein? Mehrere Antworten sind möglich.
Auswahl der Arten von Landschaftselementen (aus der Liste mit folgenden Elementen:
Hecken/Gehölzstreifen, einzeln stehende Bäume, in Reihe stehende Bäume, in Gruppe
stehende Bäume, Feldränder, Teiche, Gräben, traditionelle Steinmauern)
Auswahl von Arten (Niederwald mit Kurzumtrieb, Zwischenfruchtanbau, stickstoffbindende
Pflanzen)
Möglichkeit, für den Anbau von Zwischenfrüchten und stickstoffbindenden Pflanzen zusätzliche
Bedingungen (insbesondere hinsichtlich der Produktionsmethoden) festzulegen
Sonstige
Im Falle von „Sonstige“ machen Sie bitte nähere Angaben.
höchstens 200 Zeichen
Waren Sie/Landwirte in Ihrem Land im Zusammenhang mit den Ökologisierungsverpflichtungen
(Anbaudiversifizierung, Erhaltung von Dauergrünland, Flächennutzung im Umweltinteresse) mit
besonderen Herausforderungen konfrontiert, die sich für Landwirte in einer gleichen Situation in einem
anderen EU-Land/anderen EU-Ländern nicht ergeben?
Ja
Nein
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X Keine Meinung / weiß nicht
Falls ja, um welche besondere Verpflichtung(en) handelt es sich?
höchstens 1000 Zeichen
Können Sie eine oder mehrere bewährte Praktiken und/oder von den Mitgliedstaaten getroffene
Entscheidungen im Zusammenhang mit der Ökologisierung (Anbaudiversifizierung, Erhaltung von
Dauergrünland, Flächennutzung im Umweltinteresse) empfehlen, die Landwirten in einem anderen als
Ihrem EU-Land zur Verfügung stehen?
X Ja
Nein
Keine Meinung / weiß nicht
Falls ja, welche?
höchstens 1000 Zeichen
Ich kann jede Entscheidung auf EU-Ebene empfehlen, die die Verantwortung für die graphische Abbildung
von Lage und Ausmaß eines Schlages (landwirtschaftliche Parzelle) zur Behörde überträgt. Für einen
Landwirt besteht im derzeitigen System der Antragstellung ein massiver administrativer Aufwand. Dieser
Aufwand ist verbunden mit einem hohen Fehlerpotenzial. Es kommt aber zu keiner negativen Auswirkung
auf die Umwelt kommt, wenn z. b. die Lage einer ÖVF-Fläche im System nicht exakt wiedergegeben ist
und in der Natur jedoch vorhanden ist.
Die Mitgliedstaaten können es ihren Landwirten gestatten, eine oder mehrere
Ökologisierungsverpflichtungen durch gleichwertige (d.h. alternative) Methoden zu erfüllen, wie durch
die ökologische Flächenstilllegung oder die Bewirtschaftung von Landschaftselementen, die der
Flächenutzung im Umweltinteresse (ÖVF) gleichwertig sind (Anhang IX der Verordnung (EU)
Nr. 1307/2013). Diese gleichwertigen Methoden müssen sich auf Agrarumwelt- und
Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der länderspezifischen Programme zur ländlichen Entwicklung
oder der nationalen/regionalen Zertifizierungssysteme stützen.
Wenden Sie in Ihrem Land verfügbare Methoden an, die den
Standard-Ökologisierungsverpflichtungen gleichwertig sind, oder würden Sie diese gerne anwenden?
X Ich wende bereits (eine der) gleichwertige(n) Methoden an (nur anzugeben bei UBB-Teilnahme)
Ich würde gerne (eine der) gleichwertige(n) Methoden anwenden
Ich wende keine an / bin nicht interessiert
In meinem Land sind keine gleichwertigen Methoden verfügbar
Keine Meinung / weiß nicht
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Sind Sie der Meinung, dass die Verfügbarkeit verschiedener gleichwertiger Methoden (je nach der
durch die Gesetzgebung gebotenen Auswahl) sich auf die gleichen Wettbewerbsbedingungen für die
Landwirte in den verschiedenen EU-Ländern auswirkt?
Stimme voll und ganz zu
Stimme eher zu
Bin unentschieden
X Stimme eher nicht zu
Stimme überhaupt nicht zu
Keine Meinung / weiß nicht
Abschnitt VI: Vereinfachung
Denken Sie, dass die derzeitige EU-Liste von ÖVF-Typen durch andere ÖVF-Typen ergänzt werden
sollte?
Ja
X Nein
Keine Meinung / weiß nicht
Falls ja, beschreiben Sie dieses Element und die möglichen Anforderungen, die an seine Anwendung
geknüpft sein könnten.
höchstens 500 Zeichen
Denken Sie, dass bestimmte ÖVF-Typen zusammengefasst und ihre Bedingungen aneinander
angepasst werden könnten?
X Ja
Nein
Keine Meinung / weiß nicht
Falls ja, machen Sie bitte nähere Angaben und begründen Sie Ihre Antwort.
höchstens 500 Zeichen
Es können z.B. Pufferstreifen ganz allgemein zusammengefasst werden, unabhängig von ihrer
detaillierten Ausprägung (Gewässer, Wald, etc.)
Gibt es Ihrer Meinnung nach ÖVF-Typen, für die auf EU-Ebene besser präzisiert/klargestellt werden
sollte, was von einem Landwirt verlangt wird?
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Falls JA, geben Sie höchstens drei an und erläutern Sie nachstehend Ihre Wahl.
höchstens 3 Antwort(en)
Brachliegende Flächen
Terrassen
Landschaftselemente - Hecken/Gehölzstreifen
Landschaftselemente - einzeln stehende Bäume
Landschaftselemente - in Reihe stehende Bäume
Landschaftselemente - in Gruppe stehende Bäume/Feldgehölze
Landschaftselemente - Feldränder
Landschaftselemente - Teiche
Landschaftselemente - Gräben
Landschaftselemente - traditionelle Steinmauern
Landschaftselemente - andere, im Rahmen der Cross-Compliance geschützte
Landschaftselemente
Pufferstreifen
Agroforstflächen
Beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern
Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb
Aufforstungsflächen
X Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke
X Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen
Keine
Keine Meinung / weiß nicht
Bitte erläutern Sie Ihre Wahl von ÖVF-Typen.
höchstens 1000 Zeichen
Beide angegebenen ÖVF-Typen, Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke und Flächen mit
stickstoffbindenden Kulturen sollen im Ausmaß 1:1 angerechnet werden (1 ha angebaut gilt als 1 ha ÖVF).
Gibt es Ihrer Ansicht nach in der Delegierten Verordnung und/oder der Durchführungsverordnung best
immte Elemente/Anforderungen in Bezug auf die Anwendung/Umsetzung der Verpflichtung zur
Anbaudiversifizierung, die vereinfacht werden könnten? Falls ja, erläutern Sie dies bitte.
höchstens 1000 Zeichen
Die Anbaudiversifizierung sollte auch zeitlich aufeinanderfolgend erfüllt werden können. Dies trägt auch
der dynamischen Betrachtungsweise Rechnung.
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Gibt es Ihrer Ansicht nach in der Delegierten Verordnung und/oder der Durchführungsverordnung best
immte Elemente/Anforderungen in Bezug auf die Anwendung/Umsetzung der Verpflichtung zur
Erhaltung von Dauergrünland, die vereinfacht werden könnten? Falls ja, erläutern Sie dies bitte.
höchstens 1000 Zeichen
Dauergrünlandwerdung ersatzlos streichen. Umbruchsmöglichkeit im sensiblen Dauergrünland schaffen.
Abschnitt VII: Sonstige Fragen
Gibt es andere Fragen, die Ihres Erachtens angesprochen werden sollten und die nicht behandelt
wurden?
Bislang sind für einen Landwirt noch keine Entscheidungen oder andere Informationen zum ersten
Anwendungsjahr des Greening verfügbar. Wenn diese gegeben sind, ist mit weiteren Problemen und
Fragestellungen zur Umsetzung der Greening-Auflagen zu rechnen.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme an der Umfrage!
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