Öffentliche Konsultation zu den Erfahrungen mit den Ökologisierungsverpflichtungen im Rahmen des GAP-Direktzahlungssystems im ersten Jahr der Anwendung Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Bevor Sie die Fragen beantworten, lesen Sie bitte auf der Konsultationsseite die Abschnitte Zielsetzung und Kontext/Hintergrund mit Hintergrundinformationen, Rechtshinweisen und Angaben darüber, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihrem Beitrag verfahren. Abschnitt I: Allgemeine Angaben zu den Teilnehmern Einige Fragen betreffen nur Landwirte und landwirtschaftliche Berufsverbände. * Sie sind ... Falls Sie als (Vertreter/-in einer) Organisation (eines Unternehmens, Verbands usw.) antworten, machen Sie sich zunächst mit den auf der Konsultations-Webseite verfügbaren Regeln für Beiträge von Interessenvertretern vertraut. X Landwirt(in) eine nationale Behörde eines EU-Mitgliedstaats eine regionale / lokale Behörde eines EU-Mitgliedstaats ein nationaler / regionaler landwirtschaftlicher Berufsverband ein europäischer landwirtschaftlicher Berufsverband ein lokaler landwirtschaftlicher Berufsverband eine europäische Nichtregierungsorganisation (NRO) im Umweltbereich eine NRO im Umweltbereich (auf anderer als EU-Ebene) eine andere NRO (d. h. in anderen Bereichen als Umwelt oder Landwirtschaft) Bürger(in) Wissenschaftler(in)/Forscher(in) Sonstige * Im Falle von „Sonstige“ machen Sie bitte nähere Angaben: höchstens 50 Zeichen 1 geben Sie (falls Sie als Privatperson antworten) Ihren Vornamen und Namen / (falls Sie als * Bitten Vertreter einer Organisation / eines Unternehmens usw. antworten) Namen und Anschrift Ihrer Organisation an: höchstens 200 Zeichen VORNAME FAMILIENNAME Sie ein Interessenvertreter (Organisation/Unternehmen usw.) sind: Sind Sie im * Falls EU-Transparenzregister eingetragen? Füllt Ihre Organisation (Ihr Unternehmen usw.) den Fragebogen aus, ohne eingetragen zu sein, wird die Kommission Ihren Beitrag als den Beitrag einer Privatperson behandeln und gesondert veröffentlichen. Ja Nein X Entfällt (keine Organisation / kein Unternehmen usw.) * Unter welcher Registriernummer sind Sie im EU-Transparenzregister eingetragen (falls zutreffend)? höchstens 50 Zeichen * Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an: * Welches ist Ihr Wohnsitzland? Im Falle von juristischen Personen / Organisationen / Unternehmen usw. geben Sie bitte die Hauptniederlassung der Einrichtung an, die Sie vertreten: X Österreich Belgien Bulgarien Kroatien Zypern Tschechische Republik Dänemark Estland Finnland Frankreich Deutschland Griechenland Ungarn Irland Italien Lettland Litauen 2 Luxemburg Malta Polen Portugal Rumänien Slowakei Slowenien Spanien Schweden Niederlande Vereinigtes Königreich Sonstiges * Im Falle von „Sonstiges“ machen Sie bitte nähere Angaben. höchstens 50 Zeichen Stimmen Sie der Veröffentlichung Ihres Beitrags auf der Webseite der Kommission zu? Bitte * beachten Sie, dass Ihr Beitrag unabhängig davon, für welche Option Sie sich entscheiden, Gegenstand von Anträgen auf „Zugang zu Dokumenten“ gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 sein kann. Eingereichte Beiträge werden zusammen mit den Angaben zum Autor im Internet veröffentlicht, es sei denn, der Konsultationsteilnehmer erhebt Einwände gegen die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten und macht geltend, dass dies seinen berechtigten Interessen zuwiderlaufen würde. In diesem Fall kann der Beitrag anonym veröffentlicht werden. Ansonsten wird von einer Veröffentlichung abgesehen und im Prinzip auch der Inhalt nicht berücksichtigt. Ja, mein Beitrag kann unter dem von mir angegebenen Namen veröffentlicht werden (Name Ihrer Organisation, Ihres Unternehmens usw. oder Ihr Name, wenn Sie als Privatperson X antworten) Ja, mein Beitrag kann veröffentlicht werden, allerdings nur anonym (ohne Namen und Kontaktangaben) Nein, bitte behandeln Sie meinen Beitrag vertraulich (Ihr Beitrag wird nicht veröffentlicht, kann aber intern innerhalb der EU-Kommission verwendet werden) * Welches ist die betriebswirtschaftliche Hauptausrichtung Ihres Betriebs / der landwirtschaftlichen Betriebe, die Sie vertreten: X Spezialisierte Getreide-, Ölsaaten- und Eiweißpflanzenbetriebe Spezialisierte Ackerbaubetriebe - sonstiger Ackerbau Spezialisierte Gartenbaubetriebe Spezialisierte Weinbaubetriebe Spezialisierte Obstbetriebe Spezialisierte Olivenbetriebe Spezialisierte Milchviehbetriebe Spezialisierte Rinderviehbetriebe Spezialisierte Schaf- und Ziegenbetriebe Spezialisierte Schweinebetriebe/Geflügelbetriebe 3 Pflanzenbauverbundbetriebe Viehhaltungsverbundbetriebe Verbundbetriebe Pflanzenbau und Viehhaltung Sonstige * Im Falle von „Sonstige“ machen Sie bitte nähere Angaben: höchstens 50 Zeichen * Wie groß ist Ihr Betrieb (gesamte landwirtschaftliche Fläche)? weniger als 5 Hektar 5 bis 9,9 Hektar X 10 bis 29,9 Hektar 30 bis 49,9 Hektar 50 bis 99,9 Hektar über 100 Hektar stufen Sie die Größe Ihres Betriebs im Vergleich zum durchschnittlichen Betrieb in Ihrem Land * Wie ein? klein X etwa gleich groß groß Sie einer der drei Ökologisierungsverpflichtungen (Anbaudiversifizierung, Erhaltung von * Unterliegen Dauergrünland, Flächennutzung im Umweltinteresse)? X Ja Nein der folgenden umweltfreundlichen landwirtschaftlichen Produktionsverfahren wenden Sie * Welches an? Ökologischer Landbau (zertifiziert) BIO Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Rahmen von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum ÖPUL Landbewirtschaftung mit hohem Naturschutzwert Vertragsnaturschutz Erhaltungslandwirtschaft Sonstige Keine * Im Falle von „Sonstige“ machen Sie bitte nähere Angaben: höchstens 200 Zeichen 4 / vertreten Sie landwirtschaftliche Betriebe, die eines der folgenden umweltfreundlichen * Fördern landwirtschaftlichen Produktionsverfahren anwenden? Ökologischer Landbau (zertifiziert) Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Rahmen von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum Landbewirtschaftung mit hohem Naturschutzwert Erhaltungslandwirtschaft Sonstige X Keine * Im Falle von „Sonstige“ machen Sie bitte nähere Angaben: höchstens 200 Zeichen Abschnitt II: Landwirtschaft, Umwelt und Klima * Sind Sie der Meinung, dass die Umwelt in landwirtschaftlichen Gebieten geschützt werden sollte? X Stimme voll und ganz zu Stimme eher zu Bin unentschieden Stimme eher nicht zu Stimme überhaupt nicht zu Keine Meinung / weiß nicht Sie der Meinung, dass die Landwirtschaft zu den Bemühungen um den Klimaschutz beitragen * Sind sollte? Stimme voll und ganz zu X Stimme eher zu Bin unentschieden Stimme eher nicht zu Stimme überhaupt nicht zu Keine Meinung / weiß nicht Sind Sie der Meinung, dass die Landwirte für die Anwendung von dem Umwelt-/Klimaschutz * förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden und letztendlich für die Bereitstellung öffentlicher Umweltgüter finanziell belohnt werden sollten? 5 X Stimme voll und ganz zu Stimme eher zu Bin unentschieden Stimme eher nicht zu Stimme überhaupt nicht zu Keine Meinung / weiß nicht Abschnitt III: Auswirkungen der Ökologisierung Inwieweit beeinflussen die Ökologisierungsverpflichtungen (Anbaudiversifizierung, Flächennutzung im Umweltinteresse und Erhaltung von Dauergrünland) Ihre betriebswirtschaftlichen Entscheidungen (z. B. Kulturart, nicht bewirtschaftete Flächen)? Starker Mittlerer Geringer Kein Einfluss Einfluss Einfluss Einfluss Anbaudiversifizierung Keine Meinung / weiß nicht X Flächennutzung im X Umweltinteresse Erhaltung von X Dauergrünland Bitte erläutern Sie Ihre Wahl. höchstens 1000 Zeichen Verpflichtende Greening-Auflagen beschränken die freie Produktionsauswahl und sind dafür weniger geeignet als freiwillige Anreizmodelle. Für zusätzliche Verpflichtungen sind jedenfalls zusätzliche öffentliche Mittel vorzusehen. Ebenso ist die Erreichung der Greening-Zielsetzungen nur möglich wenn in außerlandwirtschaftlichen Sektoren wie z.B. Verkehr insbesondere Flugverkehr, Transport und Infrastruktur, Sport mit verpflichtenden Auflagen und deren Kontrollen zur Anwendung kommen, die mit den Regeln der GAP vergleichbar sind! Welches sind Ihrer Meinung nach die langfristigen Umweltauswirkungen der Ökologisierungsverpflichtungen (Anbaudiversifizierung, Erhaltung von Dauergrünland, Flächennutzung im Umweltinteresse) in Bezug auf Bodenqualität: Sehr Eher Keine / Eher Sehr positiv positiv neutral negativ negativ Keine Meinung / weiß nicht 6 in Ihrem Betrieb / in X bestimmten Betrieben in Ihrem Land / in der EU X CO2-Speicherung: Sehr positiv Eher positiv Keine / neutral Eher negativ Sehr negativ Keine / neutral Eher negativ Sehr negativ Keine Meinung / weiß nicht in Ihrem Betrieb / in X bestimmten Betrieben in Ihrem Land / in der EU X Biologische Vielfalt: Sehr positiv Eher positiv Keine Meinung / weiß nicht in Ihrem Betrieb / in bestimmten X Betrieben in Ihrem Land / in der EU X Wären Sie bei der derzeitigen Höhe der GAP-Förderung bereit, mehr als bisher zu tun (d. h. ökologisch ehrgeizigere Bewirtschaftungsmethoden anzuwenden), um langfristig den Umweltnutzen zu erhöhen? Ja X Nein Keine Meinung / weiß nicht Wie wirken sich Ihrer Meinung nach die Ökologisierungsvorschriften in Ihrem Land auf das Produktionspotenzial aus? 7 Kurzfristig: „Positiv“ bedeutet ein erhöhtes Produktionspotenzial, „nicht/neutral“ dasselbe Produktionspotenzial und „negativ“ ein verringertes Produktionspotenzial. Sehr Eher Keine / Eher Sehr positiv positiv neutral negativ negativ in Ihrem Betrieb / in bestimmten Keine Meinung / weiß nicht X Betrieben in Ihrem Land / in der EU X Bitte veranschaulichen Sie Ihre Antwort an mindestens einem Beispiel. OVF-Verpflichtung verringert das Produktionspotential um 5 %. Langfristig: „Positiv“ bedeutet ein erhöhtes Produktionspotenzial, „nicht/neutral“ dasselbe Produktionspotenzial und „negativ“ ein verringertes Produktionspotenzial. in Ihrem Betrieb / in bestimmten Sehr Eher Keine / Eher Sehr positiv positiv neutral negativ negativ Keine Meinung / weiß nicht X Betrieben in Ihrem Land / in der EU X Bitte veranschaulichen Sie Ihre Antwort an mindestens einem Beispiel. OVF und mehr Dauergrünland (als Folge der Dauergrünlandwerdung)verringern das Produktionspotential. 8 In der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Landschaftselemente aufgelistet, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen (ökologische Vorrangflächen - ÖVF) betrachtet werden können. In der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 werden Unterkategorien der ÖVF-„Landschaftselemente“ präzisiert. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben aus dieser Liste die ÖVF-Arten ausgewählt, die sie ihren Landwirten zur Auswahl anbieten. Folglich können zwischen den EU-Mitgliedstaaten Unterschiede in Bezug auf die Listen der zur Verfügung stehenden ÖVF-Arten und/oder Bedingungen/Anforderungen bestehen. Welche ÖVF-Elemente haben Ihrer Meinung nach den größten Nutzen für die Umwelt, insbesondere für die biologische Vielfalt? Bitte höchstens drei angeben. höchstens 3 Antwort(en) X Brachliegende Flächen Terrassen Landschaftselemente - Hecken/Gehölzstreifen Landschaftselemente - einzeln stehende Bäume Landschaftselemente - in Reihe stehende Bäume Landschaftselemente - in Gruppe stehende Bäume/Feldgehölze Landschaftselemente - Feldränder Landschaftselemente - Teiche Landschaftselemente - Gräben Landschaftselemente - traditionelle Steinmauern Landschaftselemente - andere, im Rahmen der Cross-Compliance geschützte Landschaftselemente Pufferstreifen Agroforstflächen Beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb Aufforstungsflächen X Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke X Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen Keine Keine Meinung / weiß nicht Welche mit der Flächennutzung im Umweltinteresse (ÖVF) verbundene(n) Anforderung(en) halten Sie aus ökologischer Sicht für am wirksamsten? Bitte höchstens zwei angeben. höchstens 2 Antwort(en) Verbindliche Fristen und/oder der vorgeschriebene Verbleibdauer auf den Flächen Erzeugungsverbot Einschränkung/Verbot des Einsatzes von Düngemitteln/Pflanzenschutzmitteln Auswahl von Arten und/oder Kulturpflanzen Größenbegrenzungen X Bewirtschaftungsmethoden wie Fruchtwechsel Aussaat von Kulturpflanzenmischungen 9 Sonstige Keine Keine Meinung / weiß nicht Im Falle von „Sonstige“ machen Sie bitte nähere Angaben: Führen Sie Ihre Antwort bitte näher aus. höchstens 1000 Zeichen Aus ökologischer Sicht am wirkungsvollsten ist nicht eine statische Betrachtung, sondern ein dynamischer Ansatz, am besten durch Fruchtfolge am Acker. Abschnitt IV: Umsetzung der Ökologisierung Wie stufen Sie die Umsetzung der Ökologisierungsverpflichtungen ein? Sehr einfach Einfach Schwierig X Sehr schwierig Keine Meinung / weiß nicht Welche Aspekte der Umsetzung der Ökologisierungsverpflichtungen stellen Ihrer Meinung nach für die Landwirte eine besondere Herausforderung dar? Verstehen der Einhaltung der Keine. Es Regeln Regeln ist einfach Anbaudiversifizierung X Dauergrünland X Umweltsensibles Dauergrünland X Flächennutzung im Umweltinteresse/ÖVF X Keine Meinung / weiß nicht 10 Welche der folgenden ÖVF-Arten stellen Ihrer Meinung nach für die Landwirte eine besondere Herausforderung dar? Bitte höchstens drei auswählen. höchstens 3 Antwort(en) Brachliegende Flächen Terrassen X Landschaftselemente - Hecken/Gehölzstreifen Landschaftselemente - einzeln stehende Bäume Landschaftselemente - in Reihe stehende Bäume X Landschaftselemente - in Gruppe stehende Bäume/Feldgehölze Landschaftselemente - Feldränder Landschaftselemente - Teiche X Landschaftselemente - Gräben Landschaftselemente - traditionelle Steinmauern Landschaftselemente - andere, im Rahmen der Cross-Compliance geschützte Landschaftselemente Pufferstreifen Agroforstflächen Beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb Aufforstungsflächen Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen Keine. Sie sind einfach anzuwenden. Keine Meinung / weiß nicht Warum stellt der ÖVF-Typ „Brachliegende Flächen“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund) Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) X Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Warum stellt der ÖVF-Typ „Terrassen“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund) Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) X Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - Hecken oder Gehölzstreifen“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund) X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen 11 Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - einzeln stehende Bäume“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund) Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) X Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - in Reihe stehende Bäume“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund) X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - in Gruppe stehende Bäume/Feldgehölze“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund) X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - Feldränder“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund) X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - Teiche“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund) X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) 12 Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - Gräben“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund) X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - traditionelle Steinmauern“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund) X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - andere, im Rahmen der Cross-Compliance geschützte Landschaftselemente“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund) X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Warum stellt der ÖVF-Typ „Pufferstreifen“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund) X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Warum stellt der ÖVF-Typ „Agroforstflächen“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund) X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Warum stellt der ÖVF-Typ „Beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund) 13 X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund) X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Warum stellt der ÖVF-Typ „Aufforstungsflächen“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund) X Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund) Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) X Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Warum stellt der ÖVF-Typ „Landschaftselemente - Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen“ Ihrer Meinung nach für Landwirte eine besondere Herausforderung dar? (Hauptgrund) Technisch schwierige Anwendung / Identifizierung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) X Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Welche mit der Flächennutzung im Umweltinteresse (ÖVF) verbundenen Anforderungen stellen Ihrer Meinung nach für Landwirte die größte Herausforderung dar? Bitte höchstens zwei angeben. höchstens 2 Antwort(en) Verbindliche Fristen / vorgeschriebene Verbleibdauer auf den Flächen Erzeugungsverbot X Einschränkung/Verbot des Einsatzes von Düngemitteln/Pflanzenschutzmitteln Auswahl von Arten und/oder Kulturen, die nicht an meinen Bedarf/den Bedarf der Landwirte 14 angepasst sind X Größenbegrenzungen Bewirtschaftungsmethoden wie Fruchtwechsel Aussaat von Kulturpflanzenmischungen Sonstige Keine. Sie sind einfach anzuwenden. Keine Meinung / weiß nicht Im Falle von „Sonstige“ machen Sie bitte nähere Angaben: höchstens 200 Zeichen Warum stellt die Einhaltung von verbindlichen Fristen / der vorgeschriebenen Verbleibdauer auf den Flächen Ihrer Meinung nach für die Landwirte die größte Herausforderung dar? (Hauptgrund) Technisch schwierige Anwendung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) X Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Warum stellt das Erzeugungsverbot Ihrer Meinung nach für die Landwirte die größte Herausforderung dar? (Hauptgrund) Technisch schwierige Anwendung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) X Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Warum stellt die Einschränkung/das Verbot des Einsatzes von Düngemitteln/Pflanzenschutzmitteln Ihrer Meinung nach für die Landwirte die größte Herausforderung dar? (Hauptgrund) Technisch schwierige Anwendung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) X Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Warum stellt die vorgeschriebene Auswahl von Arten und/oder Kulturen Ihrer Meinung nach für die Landwirte die größte Herausforderung dar? (Hauptgrund) X Technisch schwierige Anwendung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) 15 Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Warum stellen die vorgeschriebenen Größenbegrenzungen Ihrer Meinung nach für die Landwirte die größte Herausforderung dar? (Hauptgrund) Technisch schwierige Anwendung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) X Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Warum stellen die vorgeschriebenen Bewirtschaftungsmethoden (wie Fruchtwechsel) Ihrer Meinung nach für die Landwirte die größte Herausforderung dar? (Hauptgrund) Technisch schwierige Anwendung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) X Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Warum stellt die Anforderung, Kulturpflanzenmischungen auszusäen, Ihrer Meinung nach für die Landwirte die größte Herausforderung dar? (Hauptgrund) Technisch schwierige Anwendung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) X Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Bitte erläutern Sie die Art der „sonstigen“ Anwendungsschwierigkeiten für die Landwirte. (Hauptgrund) Technisch schwierige Anwendung (z. B. nicht vereinbar mit bestimmten lokalen Gegebenheiten, mangelnde Flexibilität) Ernsthafte wirtschaftliche Folgen (für den/die Betrieb(e)) Zu großer Verwaltungsaufwand (z. B. mehr Zeit für das Ausfüllen des Beihilfeantrags erforderlich, mehr Kontrollen) Wie stufen Sie die Verfügbarkeit von Informationen, Schulungen und technischer Beratung über Ökologisierungsverpflichtungen (Anbaudiversifizierung, Erhaltung von Dauergrünland und Flächennutzung im Umweltinteresse(ÖVF)) und den Umweltnutzen dieser Verpflichtungen in Ihrem Land ein? ausgezeichnet X gut mittel mäßig Keine Meinung / weiß nicht 16 Hat Sie das Ausfüllen des Beihilfeantrags im Jahr 2015 (aufgrund der Ökologisierung) mehr Zeit gekostet als im Jahr 2014? X mehr Zeit ungefähr genauso viel Zeit weniger Zeit Keine Meinung / weiß nicht Sie unterliegen keinen Ökologisierungsverpflichtungen Gehen Sie davon aus, dass sich der Zeitaufwand für das Ausfüllen des Beihilfeantrags in Zukunft (z. B. im nächsten Jahr) ändern wird, z. B. weil Sie bereits mit den verlangten Angaben vertraut sind? Ja, er wird abnehmen X Ja, er wird zunehmen Nein, er bleibt mehr oder weniger gleich Keine Meinung / weiß nicht Sie unterliegen keinen Ökologisierungsverpflichtungen Mussten Sie (aufgrund der verlangten Angaben zur Ökologisierung) im Jahr 2015 für das Ausfüllen des Beihilfeantrags professionelle Dienste (externe Hilfe) in Anspruch nehmen, während dies 2014 nicht erforderlich war? X Ja Nein Sie unterliegen keinen Ökologisierungsverpflichtungen Abschnitt V: Gleiche Ausgangsbedingungen (Möglichkeit, landwirtschaftliche Betriebe auf Augenhöhe mit Landwirten in anderen EU-Ländern zu bewirtschaften) Welche ÖVF-Typen, die in Ihrem Land nicht verfügbar sind, sollten hinzugefügt (zur Verfügung gestellt) werden? Bitte höchstens drei auswählen. höchstens 3 Antwort(en) Brachliegende Flächen Terrassen Landschaftselemente - Hecken/Gehölzstreifen Landschaftselemente - einzeln stehende Bäume Landschaftselemente - in Reihe stehende Bäume Landschaftselemente - in Gruppe stehende Bäume/Feldgehölze Landschaftselemente - Feldränder Landschaftselemente - Teiche Landschaftselemente - Gräben Landschaftselemente - traditionelle Steinmauern Landschaftselemente - andere, im Rahmen der Cross-Compliance geschützte Landschaftselemente 17 Pufferstreifen Agroforstflächen Beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb Aufforstungsflächen Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen X Keine Keine Meinung / weiß nicht Ist es Ihrer Meinung nach richtig, dass EU-Länder (nationale Behörden) einige Bedingungen/Anforderungen für ÖVF festlegen können, die für Landwirte in anderen Ländern nicht gelten? X Stimme voll und ganz zu Stimme eher zu Bin unentschieden Stimme eher nicht zu Stimme überhaupt nicht zu Keine Meinung / weiß nicht Falls Sie nicht zustimmen: Welche der folgenden zur Zeit geltenden Bedingungen/Anforderungen, über die nach dem EU-Recht (Delegierte Verordnung und Durchführungsverordnung) die EU-Länder (nationalen Behörden) entscheiden können, sollten harmonisiert werden, d.h. sollten für alle Landwirte in der gleichen Situation in allen EU-Ländern gleich sein? Mehrere Antworten sind möglich. Auswahl der Arten von Landschaftselementen (aus der Liste mit folgenden Elementen: Hecken/Gehölzstreifen, einzeln stehende Bäume, in Reihe stehende Bäume, in Gruppe stehende Bäume, Feldränder, Teiche, Gräben, traditionelle Steinmauern) Auswahl von Arten (Niederwald mit Kurzumtrieb, Zwischenfruchtanbau, stickstoffbindende Pflanzen) Möglichkeit, für den Anbau von Zwischenfrüchten und stickstoffbindenden Pflanzen zusätzliche Bedingungen (insbesondere hinsichtlich der Produktionsmethoden) festzulegen Sonstige Im Falle von „Sonstige“ machen Sie bitte nähere Angaben. höchstens 200 Zeichen Waren Sie/Landwirte in Ihrem Land im Zusammenhang mit den Ökologisierungsverpflichtungen (Anbaudiversifizierung, Erhaltung von Dauergrünland, Flächennutzung im Umweltinteresse) mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, die sich für Landwirte in einer gleichen Situation in einem anderen EU-Land/anderen EU-Ländern nicht ergeben? Ja Nein 18 X Keine Meinung / weiß nicht Falls ja, um welche besondere Verpflichtung(en) handelt es sich? höchstens 1000 Zeichen Können Sie eine oder mehrere bewährte Praktiken und/oder von den Mitgliedstaaten getroffene Entscheidungen im Zusammenhang mit der Ökologisierung (Anbaudiversifizierung, Erhaltung von Dauergrünland, Flächennutzung im Umweltinteresse) empfehlen, die Landwirten in einem anderen als Ihrem EU-Land zur Verfügung stehen? X Ja Nein Keine Meinung / weiß nicht Falls ja, welche? höchstens 1000 Zeichen Ich kann jede Entscheidung auf EU-Ebene empfehlen, die die Verantwortung für die graphische Abbildung von Lage und Ausmaß eines Schlages (landwirtschaftliche Parzelle) zur Behörde überträgt. Für einen Landwirt besteht im derzeitigen System der Antragstellung ein massiver administrativer Aufwand. Dieser Aufwand ist verbunden mit einem hohen Fehlerpotenzial. Es kommt aber zu keiner negativen Auswirkung auf die Umwelt kommt, wenn z. b. die Lage einer ÖVF-Fläche im System nicht exakt wiedergegeben ist und in der Natur jedoch vorhanden ist. Die Mitgliedstaaten können es ihren Landwirten gestatten, eine oder mehrere Ökologisierungsverpflichtungen durch gleichwertige (d.h. alternative) Methoden zu erfüllen, wie durch die ökologische Flächenstilllegung oder die Bewirtschaftung von Landschaftselementen, die der Flächenutzung im Umweltinteresse (ÖVF) gleichwertig sind (Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013). Diese gleichwertigen Methoden müssen sich auf Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der länderspezifischen Programme zur ländlichen Entwicklung oder der nationalen/regionalen Zertifizierungssysteme stützen. Wenden Sie in Ihrem Land verfügbare Methoden an, die den Standard-Ökologisierungsverpflichtungen gleichwertig sind, oder würden Sie diese gerne anwenden? X Ich wende bereits (eine der) gleichwertige(n) Methoden an (nur anzugeben bei UBB-Teilnahme) Ich würde gerne (eine der) gleichwertige(n) Methoden anwenden Ich wende keine an / bin nicht interessiert In meinem Land sind keine gleichwertigen Methoden verfügbar Keine Meinung / weiß nicht 19 Sind Sie der Meinung, dass die Verfügbarkeit verschiedener gleichwertiger Methoden (je nach der durch die Gesetzgebung gebotenen Auswahl) sich auf die gleichen Wettbewerbsbedingungen für die Landwirte in den verschiedenen EU-Ländern auswirkt? Stimme voll und ganz zu Stimme eher zu Bin unentschieden X Stimme eher nicht zu Stimme überhaupt nicht zu Keine Meinung / weiß nicht Abschnitt VI: Vereinfachung Denken Sie, dass die derzeitige EU-Liste von ÖVF-Typen durch andere ÖVF-Typen ergänzt werden sollte? Ja X Nein Keine Meinung / weiß nicht Falls ja, beschreiben Sie dieses Element und die möglichen Anforderungen, die an seine Anwendung geknüpft sein könnten. höchstens 500 Zeichen Denken Sie, dass bestimmte ÖVF-Typen zusammengefasst und ihre Bedingungen aneinander angepasst werden könnten? X Ja Nein Keine Meinung / weiß nicht Falls ja, machen Sie bitte nähere Angaben und begründen Sie Ihre Antwort. höchstens 500 Zeichen Es können z.B. Pufferstreifen ganz allgemein zusammengefasst werden, unabhängig von ihrer detaillierten Ausprägung (Gewässer, Wald, etc.) Gibt es Ihrer Meinnung nach ÖVF-Typen, für die auf EU-Ebene besser präzisiert/klargestellt werden sollte, was von einem Landwirt verlangt wird? 20 Falls JA, geben Sie höchstens drei an und erläutern Sie nachstehend Ihre Wahl. höchstens 3 Antwort(en) Brachliegende Flächen Terrassen Landschaftselemente - Hecken/Gehölzstreifen Landschaftselemente - einzeln stehende Bäume Landschaftselemente - in Reihe stehende Bäume Landschaftselemente - in Gruppe stehende Bäume/Feldgehölze Landschaftselemente - Feldränder Landschaftselemente - Teiche Landschaftselemente - Gräben Landschaftselemente - traditionelle Steinmauern Landschaftselemente - andere, im Rahmen der Cross-Compliance geschützte Landschaftselemente Pufferstreifen Agroforstflächen Beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb Aufforstungsflächen X Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke X Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen Keine Keine Meinung / weiß nicht Bitte erläutern Sie Ihre Wahl von ÖVF-Typen. höchstens 1000 Zeichen Beide angegebenen ÖVF-Typen, Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke und Flächen mit stickstoffbindenden Kulturen sollen im Ausmaß 1:1 angerechnet werden (1 ha angebaut gilt als 1 ha ÖVF). Gibt es Ihrer Ansicht nach in der Delegierten Verordnung und/oder der Durchführungsverordnung best immte Elemente/Anforderungen in Bezug auf die Anwendung/Umsetzung der Verpflichtung zur Anbaudiversifizierung, die vereinfacht werden könnten? Falls ja, erläutern Sie dies bitte. höchstens 1000 Zeichen Die Anbaudiversifizierung sollte auch zeitlich aufeinanderfolgend erfüllt werden können. Dies trägt auch der dynamischen Betrachtungsweise Rechnung. 21 Gibt es Ihrer Ansicht nach in der Delegierten Verordnung und/oder der Durchführungsverordnung best immte Elemente/Anforderungen in Bezug auf die Anwendung/Umsetzung der Verpflichtung zur Erhaltung von Dauergrünland, die vereinfacht werden könnten? Falls ja, erläutern Sie dies bitte. höchstens 1000 Zeichen Dauergrünlandwerdung ersatzlos streichen. Umbruchsmöglichkeit im sensiblen Dauergrünland schaffen. Abschnitt VII: Sonstige Fragen Gibt es andere Fragen, die Ihres Erachtens angesprochen werden sollten und die nicht behandelt wurden? Bislang sind für einen Landwirt noch keine Entscheidungen oder andere Informationen zum ersten Anwendungsjahr des Greening verfügbar. Wenn diese gegeben sind, ist mit weiteren Problemen und Fragestellungen zur Umsetzung der Greening-Auflagen zu rechnen. Vielen Dank für Ihre Teilnahme an der Umfrage! 22
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