Verbindliche Informationen zu Prüfungen, Anmeldung, Abmeldung

Prüfungsplanstelle
ETH Zentrum, HG F 18
Rämistrasse 101
CH-8092 Zürich
Tel. +41-44-632 20 68
AN- UND ABMELDUNGEN ZU PRÜFUNGEN
(FS 2016 / SOMMERSESSION 2016)
VERBINDLICHE INFORMATIONEN FÜR:
•
Semesterend-Prüfungen am Ende des Frühjahrssemesters 2016
Montag, 23. Mai bis und mit Freitag, 17. Juni 2016
•
Wiederholung von nicht bestandenen Semesterend-Prüfungen
aus dem Frühjahrsemester 2016 / Montag, 19. September bis und mit Freitag, 30. September 2016
•
Sessions-Prüfungen Sommer 2016:
Montag, 8. August bis und mit Freitag, 2. September 2016
Alle aufgeführten Termine müssen strikt eingehalten werden. Bei Unklarheiten informieren Sie sich bitte
zuerst in myStudies  Funktionen  Prüfungen  Fragen oder unter www.pruefungen.ethz.ch.
Finden Sie keine Antwort auf Ihre Frage, senden Sie bitte kein E-Mail, sondern rufen Sie die
Prüfungsplanstelle an: Tel. 044 632 20 68.
A. ANMELDUNG
GRUNDSÄTZLICHES:
FORM der Leistungskontrolle:
•
Schauen Sie in myStudies  Funktionen  Belegungen  einzelne Lerneinheiten  Leistungskontrolle,
welche FORM die Leistungskontrolle aufweist.
•
Für Semesterleistungen (egal ob benotet oder unbenotet) braucht es keine Anmeldung, auch dann
nicht, wenn die Leistungskontrolle in Form einer Prüfung durchgeführt wird!
Es genügt eine fristgerechte Belegung der Lerneinheit.
•
Für alle im Vorlesungsverzeichnis eingetragenen Semesterendprüfungen braucht es zusätzlich zur
Belegung der Lerneinheit auch eine aktive Prüfungsanmeldung.
•
Für alle im Vorlesungsverzeichnis eingetragenen Sessionsprüfungen braucht es zusätzlich zur
Belegung der Lerneinheit (möglicherweise in einem vergangenen Semester) ebenfalls eine aktive
Prüfungsanmeldung.
•
Zulassungsprüfungen zum Doktorat müssen nicht angemeldet, sondern lediglich mittels myStudies 
Funktionen  Zulassungsprüfungen eingetragen bzw. organisiert werden.
Verbindlich sind in jedem Fall die Angaben aus dem Vorlesungsverzeichnis!
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TERMINE:
•
Ab Montag, 7. März bis spätestens Sonntag, 20. März 2016, 24:00 Uhr, können Sie sich
über myStudies  Funktionen  Prüfungen für alle Semesterend- und Sessionsprüfungen anmelden.
Dieser Endtermin gilt sowohl für Sessions- wie auch für Semesterendprüfungen!
•
Sollten Sie eine Semesterendprüfung nicht bestehen und bietet der/die Examinator/in eine
Wiederholungsprüfung an (siehe auch hier ‚Information zur Leistungskontrolle’ im
Vorlesungsverzeichnis), können Sie sich zwischen Montag, 4. Juli und Sonntag, 18. September 2016,
24:00 Uhr, dazu anmelden.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zu einer solchen Repetitionsprüfung erst möglich sein wird,
wenn das Nichtbestehen des ersten Versuchs verfügt wurde und im Leistungsüberblick sichtbar ist.
•
Die Endtermine sind für alle zwingend!
Nach Ablauf eines Anmeldetermins ist eine Anmeldung nicht mehr über myStudies möglich und kann
nur in gut begründeten Fällen entgegengenommen werden.
Dazu müssen Sie persönlich bei der Prüfungsplanstelle vorbeikommen (ETH Zentrum, HG F 18).
Für verspätete Anmeldungen wird eine Verspätungsgebühr von Fr. 50.- erhoben.
Wir weisen darauf hin, dass wir Ihnen nicht helfen können, wenn Sie die Anmeldefrist versäumen, weil
vermeintliche Computerprobleme am letzten Tag bzw. am Wochenende der Anmeldefrist auftreten.
ANSPRUCH:
•
Beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, eine Sessions- oder Semesterendprüfung
abzulegen, zu der Sie sich nicht angemeldet haben.
Dies gilt sinngemäss auch für eine Semesterleistung, aber nur sofern dafür eine interne (durch die/den
Dozierende/n organisierte) Anmeldung erforderlich ist.
FRISTEN:
•
Falls Sie im laufenden Semester eine Frist zur Ablegung der Basisprüfung, zur Ablegung von Auflagen
oder für Ihren Studienabschluss haben, so denken Sie daran, sich für alle verlangten Prüfungen
anzumelden.
MAXIMALE ANZAHL PRÜFUNGEN:
•
Die Anzahl der maximal anmeldbaren Sessionsprüfungen ist auf 11 beschränkt.
Damit soll gewährleistet werden, dass die Studierenden alle angemeldeten und zum Curriculum
gehörenden Prüfungen ihres Studienganges ablegen können.
Auf begründetes Gesuch hin können im Einzelfall Ausnahmen bewilligt werden. Solche Gesuche sind
bis Freitag, 18. März 2016, 16.30 Uhr, persönlich bei der Prüfungsplanstelle (HG F 18) einzureichen.
IN FOLGENDEN FÄLLEN IST EINE ELEKTRONISCHE ANMELDUNG NICHT MÖGLICH:
•
•
•
Fälle, die wegen bestehender Erlasse oder Auflagen manuell behandelt werden müssen.
Lerneinheiten, deren Belegungen mehr als vier Semester zurückliegen, bzw. deren Belegungen fehlen.
Weitere Spezialfälle, die manuell behandelt werden müssen.
In allen diesen Fällen müssen Sie das ANMELDEFORMULAR auf der Seite „Anmeldungen“ in myStudies
ausdrucken, ausfüllen und persönlich bis Freitag, 18. März 2016, 16.30 Uhr, vorbeibringen:
Wie & Wo: Persönlich bei der Prüfungsplanstelle, ETH Hauptgebäude, Rämistrasse 101, HG F 18
 Es werden keine Anmeldungen per Post oder E-Mail entgegengenommen!
Wann:
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Montag-Freitag, 11:00 - 13:00 und 14:30 – 16:30 Uhr.
Hinweis: Diese Öffnungszeiten gelten nur während der Anmeldephase (3. + 4. Semesterwoche)
Ausserhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung: 044 632 20 68.
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B. TESTAT / LEISTUNGEN AUF DEM ZEUGNIS:
TESTATKONTROLLE:
Seit dem Herbstsemester 2013 gibt es generell keine Testatpflicht mehr.
Es könnte jedoch sein, dass neu verlangt wird, zentrale Elemente (Zwischenprüfungen) während dem Semester
abzulegen, die in die Gesamtbenotung einfliessen.
LEISTUNGEN AUF DEM ZEUGNIS:
ALLE Leistungskontrollen werden auf dem Zeugnis oder auf dem Beiblatt zum Zeugnis aufgeführt, also auch
alle nicht bestandenen Leistungen und alle Abbrüche (wegen Abbruch einer Arbeit oder Nichterscheinen an der
angemeldeten Prüfung).
Zusätzliche Hinweise:
a. Um Abbrüche zu vermeiden, melden Sie sich bitte fristgerecht von Prüfungen ab, die Sie nicht ablegen
werden.
b. Wie bisher wird im Zeugnis bei der Repetition einer Leistungskontrolle nur der letzte Versuch aufgeführt.
Mit der Repetition einer Leistungskontrolle kann somit eine ungenügende Note oder ein Abbruch aus
dem ersten Versuch korrigiert werden.
C. PRÜFUNGSPLÄNE:
SESSIONSPRÜFUNGEN:
Die Prüfungspläne für die Sessionsprüfungen werden in drei Schritten bekanntgegeben:
•
Voraussichtlich Anfang Mai 2016 wird der Plan der schriftlichen Sessionsprüfungen in myStudies
publiziert. Die Prüfungsplanstelle wird ein E-Mail versenden, sobald er verfügbar ist.
•
Der Plan der mündlichen Sessionsprüfungen wird ca. Ende Juni 2016 in myStudies sichtbar sein
(mit Angabe des Prüfungsdatums, jedoch mit provisorischen Zeitangaben).
Nach Ablauf der Abmeldefrist (Sonntag, 31. Juli 2016, 24.00 Uhr) werden die Prüfungspläne der
Examinatorinnen und Examinatoren nachoptimiert, um die durch Abmeldungen von mündlichen
Prüfungen entstandenen Lücken zu füllen.
Die bereits bekanntgegebenen Prüfungstage sind fixiert – verändert werden nur die Anfangszeiten der
mündlichen Prüfungen innerhalb des Tages.
•
Kurz vor Beginn der Prüfungssession wird der persönliche Prüfungsplan mit Datum der Prüfungen,
Raum- und definitiven Zeitangaben bekanntgegeben.
SEMESTERENDPRÜFUNGEN:
•
Diese finden in den beiden letzten Semesterwochen oder den beiden ersten Semesterferienwochen
statt (23. Mai – 17. Juni 2016). Sie werden durch den Dozierenden bzw. das Departement organisiert,
welches die Lerneinheit anbietet. Informieren Sie sich bei den Dozierenden über die genauen Termine.
•
Wiederholungsprüfungen von nicht bestandenen Semesterendprüfungen werden ebenfalls durch die
Departemente bzw. die Dozierenden selbst organisiert.
Sie werden in den ersten beiden Semesterwochen des nachfolgenden Herbstsemesters 2016
stattfinden (19. September – 30. September 2016).
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D. ABMELDUNG:
•
Semesterendprüfungen: Bis spätestens Sonntag, 22. Mai 2016, 24:00 Uhr
•
Sessionsprüfungen: Bis spätestens Sonntag, 31. Juli 2016, 24:00 Uhr
•
Wiederholung von Semesterendprüfungen: Bis spätestens Sonntag, 18. September 2016, 24:00 Uhr
VERSPÄTETE ABMELDUNG:
Eine verspätete Abmeldung wird nur bei wichtigen Gründen, wie Krankheit, Unfall oder anderen
schwerwiegenden Ereignissen, akzeptiert.
Wird die verspätete Abmeldung nicht ausreichend begründet, so bleibt die Anmeldung zur Leistungskontrolle
bestehen. Wird in einem solchen Fall die Leistungskontrolle nicht absolviert, so gilt sie als nicht bestanden.
Handelt es sich um einen Teil der Basisprüfung oder eines Prüfungsblocks, so gilt die Basisprüfung bzw. der
gesamte Block als nicht bestanden.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass gemäss den Ausführungsbestimmungen des Rektors zur
Leistungskontrollenverordnung der ETH Zürich ab dem Herbstsemester 2013 alle erzielten Leistungen auf dem
Zeugnis bzw. dem Beiblatt zum Zeugnis aufgeführt sein werden.
Dazu gehören sowohl bestandene, nicht bestandene, wie auch abgebrochene Leistungskontrollen. Es wird
die jeweils im letzten Versuch erzielte Leistung aufgeführt. ( Siehe auch B. TESTAT / LEISTUNGEN AUF
DEM ZEUGNIS)
IN FOLGENDEN FÄLLEN IST EINE (ELEKTRONISCHE) ABMELDUNG NICHT MÖGLICH:
•
Der Abmeldetermin ist abgelaufen.
Eine verspätete Abmeldung wird nur bei wichtigen Gründen, wie Krankheit, Unfall oder anderen
schwerwiegenden Ereignissen, akzeptiert.
Kontaktieren Sie die Prüfungsplanstelle (044 632 20 68).
•
Die Basisprüfung oder ein Prüfungsblock wurde in der vorangehenden Session unterbrochen.
•
Die Frist der Basisprüfung oder des Studienabschlusses (dies wird elektronisch nicht überprüft!) wird
überschritten.
EINHALTUNG DER STUDIENFRISTEN:
Die Einhaltung der Studienfristen liegt in Ihrer Eigenverantwortung.
Wird eine Studienfrist nicht eingehalten, muss gleichzeitig ein gut begründetes schriftliches Gesuch um
Annahme der Abmeldung und Verlängerung der Frist eingereicht werden, welchem gleichzeitig der
entsprechende Beleg (z.B. begründetes Arztzeugnis) beizulegen ist.
Fristverlängerungsgesuche für Basisprüfungen sind direkt an die Prüfungsplanstelle zu richten.
Die genauen Informationen bezüglich Fristen entnehmen Sie bitte folgender Website:
www.ethz.ch/studienfristen
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E.
VORZIEHEN EINER SESSIONS- BZW. SEMESTERENDPRÜFUNG
Studierenden, die aus wichtigen studienspezifischen Gründen, insbesondere Mobilitätsaufenthalt oder
obligatorisches Praktikum, eine Sessionsprüfung (bzw. eine Semesterendprüfung) nicht wie vorgesehenen
ablegen können, kann auf begründetes Gesuch hin das Ablegen der Prüfung als Fernprüfung (zur gleichen Zeit
aber an einem anderen Ort) respektive als vorgezogene Prüfung (vor der Prüfungssession/vor der
Prüfungsphase am Semesterende) bewilligt werden.
Informationen betreffend Voraussetzungen, akzeptierten Gründen, Modusänderungen, etc. sehen Sie
unter www.ethz.ch/vorverschiebung
Gesuche um Vorziehen einer Sessionsprüfung bzw. Semesterendprüfung respektive deren Ablegung als
Fernprüfung sind mit der dafür vorgesehenen Funktion in myStudies ab Montag, 21. März 2016 bis
voraussichtlich Montag, 16. Mai 2016 einzureichen.
Die entsprechende Funktion sowie weitere Vorgaben für die Einreichung des Gesuches werden ab Montag,
21. März 2016 hier zu finden sein:
myStudies  Funktionen  Prüfungen  Antrag stellen
Hinweis: Melden Sie sich während der Anmeldephase in jedem Fall auch für diejenigen Prüfungen an, die Sie
aus triftigen Gründen vorziehen oder als Fernprüfungen ablegen möchten.
F.

REGLEMENTARISCHES:
Basisprüfung:
Die Basisprüfung eines Bachelor-Studiengangs muss innerhalb von zwei Jahren ab Studienbeginn
abgelegt sein, inkl. allfälliger Wiederholung.
Der erste Versuch muss in der Sommerprüfungssession unmittelbar am Ende des ersten Studienjahres
oder spätestens in der darauf folgenden Winterprüfungssession erfolgen.
Eine allfällige Wiederholung muss spätestens in der Sommerprüfungssession unmittelbar am Ende des
zweiten Studienjahres erfolgen.

Studienfristen:
Die bestehenden Fristen werden angezeigt in myStudies  Funktionen  Letztmögliche(r) Termin(e).
Wer eine dieser Fristen nicht einhalten kann, muss bei der Studienadministration oder der
Prüfungsplanstelle (siehe oben) frühzeitig und termingerecht einen ausführlichen, gut begründeten
schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung einreichen.
Siehe auch www.ethz.ch/studienfristen

Prüfungsblock:
Prüfungen eines Prüfungsblocks sind immer in derselben Prüfungssession abzulegen.
Ausnahme: Blöcke, die in der Vorsession aus Gründen höherer Gewalt unterbrochen wurden. Dazu wird
die Anmeldung immer automatisch für die nächste Prüfungssession vorgenommen.

Die Verordnung der ETH Zürich über Lerneinheiten und Leistungskontrollen an der ETH Zürich
(Leistungskontrollenverordnung ETH Zürich) sowie die Ausführungsbestimmungen des Rektors legen die
Grundsätze für sämtliche Lerneinheiten und Leistungskontrollen an der Eidgenössischen Technischen
Hochschule Zürich (ETH Zürich) fest.
Wir wünschen allen Prüfungskandidatinnen und –kandidaten viel Erfolg!
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