In dieser Ausgabe finden Sie 1. Schulungen gemäß §§ 46 Abs. 6

3 /2015
In dieser Ausgabe finden Sie
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Schulungen gemäß §§ 46 Abs. 6 und 24 BPersVG
BMVg: Hausmitzeichnung SBG-Novelle läuft
BMVg: „Artikelgesetz“ verkündet
BMAS: „Tarifeinheitsgesetz“ beschlossen und weiter umstritten
BVerfG: Maßstäbe für Alimentationsgrundsatz
OVG Münster: Salafismus als Entlassungsgrund bei Zeitsoldaten
BMI: Erläuterungen zu Familienpflegezeit und Pflegezeit
BAPersBw: Zentralvorschrift „Wechsel in ziviles Arbeits- oder Beamtenverhältnis“
BAG: Frage nach Gewerkschaftszugehörigkeit unzulässig
OVG Berlin: keine Übernahme von JAV-Vertretern ohne konkrete Angaben
BAG: Zustimmungsverweigerung bei unzulässiger Leiharbeit
BVerwG: keine Beurteilung vom Hörensagen
VG Berlin: Mitbestimmung wegen Eingruppierung bei Umsetzung
BAG: Beschäftigungsanspruch bei eingeschränkter Tauglichkeit
BAG: zulässige Frage nach der Schwerbehinderung
VG Düsseldorf: Rechtsschutz Schwerbehinderter bei Kündigung
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Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
nun geht auch schon der Wonnemonat Mai dem Ende zu. Die Sonne hat stark über dem Reichstag zu Berlin geschienen und etliche Gesetze und Beschlüsse ausgebrütet. Also werfen wir die
nächste Info auf den Drucker.
1.
Schulungen gemäß §§ 46 Abs. 6 und 24 BPersVG
Mit der Durchführung von notwendigen Schulungen nach § 46 Abs. 6 BPersVG (Grundschulungen sowie Spezialschulungen) und nach § 24 BPersVG (Wahlvorstände) hat der
DBwV seine Bildungseinrichtung, das Manfred-Grodzki-Institut (MGI), beauftragt. Diese
Angebote stehen auch für Nichtmitglieder, ob mit oder ohne Uniform, offen. Die Einzelheiten entnehmen Sie der letzten Anlage am Ende der Info. Haben Sie noch Fragen? Dann
schreiben Sie, „machen Sie uns Faxen“ oder mailen Sie: [email protected]. WICHTIG:
• Mitglieder von Personalräten, die 2014 gewählt wurden, dürfen mit ihrem Grundschulungsanspruch allenfalls auf 2015 vertröstet werden; für diese Mitglieder gilt
die Begründung „fehlende Haushaltsmittel“ nicht mehr. Erst recht müssen sich
Mitglieder sputen, die schon 2013 auf 2014 vertröstet wurden.
• Personalräte, die Spezialschulungen für 2015 belegen wollen, sollten umgehend
handeln. Diese sind zu bewilligen, wenn sie objektiv und subjektiv notwendig und
Haushaltsmittel vorhanden sind. Je früher Sie buchen, desto besser Sie planen.
2.
BMVg: Hausmitzeichnung SBG-Novelle läuft
Die Mitzeichnung des Gesetzentwurfs im BMVg läuft noch bis Anfang Juni. Mitte Juni soll
ein Referentenentwurf in die Ressortmitzeichnung sowie Verbändebeteiligung gehen.
3.
BMVg: „Artikelgesetz“ verkündet
Das „Artikelgesetz“ (formell: Bundeswehrattraktivitätssteigerungsgesetz vom 13. Mai 2015)
ist durch. Am 22. Mai wurde es im Bundesgesetzblatt Nr. 19 (Seite 706 bis 720) verkündet.
Die einzelnen Regelungen treten gemäß Artikel 13 des Gesetzes (Seite 719) gestaffelt in
Kraft, teils schon am 23. Mai, teils (gesetzliche Dienstzeitregelung) erst am 1. Januar 2016.
Den Text gibt es auf www.bundesgesetzblatt.de und bei Ihrem freundlichen DBwV.
Die zugehörigen Rechtsverordnungen über Arbeitszeit und Mehrarbeitsvergütung sind weiter in Arbeit. Wir wiederholen an dieser Stelle: Wie in jeder anderen Armee, die je eine
Dienstzeitregelung eingeführt hat, wird es erst einmal eineinhalb bis zwei Jahre knirschen
und rumpeln, bevor sich alle auf die neuen Spielregeln eingestellt haben. Alle diese Armeen – ebenso wie damals der Bundesgrenzschutz – wissen aber auch, dass es nach dieser unangenehmen Übungsphase besser laufen wird als heute. Da müssen wir durch.
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4.
BMAS: „Tarifeinheitsgesetz“ beschlossen und weiter umstritten
Der Entwurf für das politisch wie verfassungsrechtlich umstrittene „Tarifeinheitsgesetz“ war
am 4. Mai Gegenstand einer Sachverständigenanhörung im Bundestag, wo es herbe Kritik
der Mehrzahl der Experten hagelte. Auffallend ist, dass nur die Arbeitgeberverbände wirklich Beifall klatschen. Trotzdem winkte die „GroKo“ das Gesetz dann in der 2./ 3. Lesung
am 22. Mai durch. Jetzt stehen der 2. Durchgang im Bundesrat sowie die Prüfung und Verkündung durch den Bundespräsidenten an. Die Gegner des Gesetzes kündigten bereits diverse Klagen an, um das Vorhaben gerichtlich zu Fall zu bringen.
Als Sachstand packen wir Ihnen den offiziellen Bericht zur Sachverständigenanhörung sowie einen Kommentar „Das Dilemma der Andrea Nahles“ aus der WELT vom 7. Mai, der
besagte Gefechtslage beschreibt, dazu (Anlage 1, 2).
5.
BVerfG: Maßstäbe für Alimentationsgrundsatz
Am Beispiel der Richterbesoldung in Sachsen-Anhalt entwickelte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erstmals konkrete Maßstäbe für die Prüfung, wie sehr der Besoldungsgesetzgeber vom Tarifabschluss für die Arbeitnehmer abweichen darf, ohne damit willkürlich
zu handeln, was dann auch für entsprechend Aufruhr im Blätterwald sorgte. Zum Urteil vom
5. Mai 2015 – 2 BvL 17/09 u.a. erging eine 4-seitige Pressemitteilung, die wir Ihnen beilegen. Die jetzt festgelegten 5 Vergleichskriterien sind dort auf Seite 2 gelistet (Anlage 3).
Kurzfassung für Besoldete im Bundesdienst: Von aussichtsreichen Verfassungsbeschwerden wegen eines Verstoßes gegen den Alimentationsgrundsatz sind wir im Bundesdienst
ziemlich weit entfernt.
6.
OVG Münster: Salafismus als Entlassungsgrund bei Zeitsoldaten
Mit Urteil vom 13. Mai 2015 – 1 A 807/15 bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG)
Münster eine Entscheidung des VG Aachen. Dieses hatte die Entlassung eines Zeitsoldaten, der sich zur salafistischen Richtung des Islam bekannte und die Gesellschaftsordnung
Saudi-Arabiens als vorbildlich erklärte, gebilligt, weil die Einschätzung der Bundeswehr, der
Soldat biete keine Gewähr, sich jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
einzusetzen, nicht zu beanstanden sei.
7.
BMI: Erläuterungen zu Familienpflegezeit und Pflegezeit
Das Bundesministerium des Innern (BMI) verteilt mit Rundschreiben vom 9. März 2015 –
D1- 30101/ 1#4 zur Bewilligung von Pflegezeiten nach dem Gesetz vom 23. Dezember
2014 Anwendungshinweise für den Besoldungsbereich. Der Erlass definiert etwa „Kinder“
oder pflegebedürftigen „nahe Angehörigen“ und regelt das Verfahren für den Gehaltsvorschuss (Anlage 4).
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8.
BAPersBw: Zentralvorschrift „Wechsel in ziviles Arbeits- oder Beamtenverhältnis“
Als Teil des Projektes Binnenarbeitsmarkt gab das Bundesamt für Personalmanagement
der Bundeswehr eine Zentralvorschrift A1-1400/0-5001 betreffend die Übernahme von Soldaten in ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis sowie die Übernahme von Arbeitnehmern in
ein Beamtenverhältnis heraus. Wichtig sind dabei vor allem die Regeln über Ausschreibung
und Stellenbesetzungsverfahren. Interessierte Kolleginnen und Kollegen sollten sich den
Erlass gut merken (Anlage 5).
9.
BAG: Frage nach Gewerkschaftszugehörigkeit unzulässig
Inhaltlich zum Streit über das Tarifeinheitsgesetz gehört das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18. November 2014 – 1 AZR 257/13. Es legt fest, dass im Zusammenhang mit laufenden Tarifbewegungen der Arbeitgeber seine Belegschaft nicht befragen
darf, wer in welcher Gewerkschaft Mitglied ist, um damit die Organisationsstärke abzuklären. Die Ausforschung des Organisationsgrades wurde als Verletzung des Grundrechts der
Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) bewertet. „Geforscht“ hatte ein Nahverkehrsunternehmen gegen die Lokführergewerkschaft GDL. Das Urteil findet sich jetzt z.B. in Ausgabe 3/
2015 der „ZBVR online“.
Belustigte Frage von Beobachtern: Wann ist man eigentlich nicht vor, während oder bei Tarifverhandlungen? Der wirklich spannende Teil wird aber werden: Wenn die arbeitgeberseitige Ausforschung des Organisationsgrades ein Verfassungsverstoß ist, kann man diesen
Verfassungsverstoß dann dadurch umgehen, dass nicht der Arbeitgeber selbst fragt, sondern das Arbeitsgericht auf Antrag des Arbeitgebers einen Notar fragen lässt, wie es das
„Tarifeinheitsgesetz“ will?
10.
OVG Berlin: keine Übernahme von JAV-Vertretern ohne konkrete Angaben
Das OVG Berlin billigte im Beschluss vom 22. Mai 2014 – 60 PV 22.13 die Nichtweiterbeschäftigung eines ehemaligen Jugendvertreters der Berliner Friedhofsverwaltung. Die Richter kreideten dem Kollegen an, dass er seine Bereitschaft zur Weiterbeschäftigung zu geänderten Konditionen nur pauschal erklärt hatte, aber keine konkreten Angaben gemacht
hatte, so dass der Arbeitgeber freie Arbeitsplätze hätte prüfen können. Auch sei der Arbeitgeber nicht verpflichtet, teilzeitbedingte Reste von Haushaltsstellen zusammenzukratzen,
um mit den ungenutzten Teilen der Haushaltsstellen eine Weiterbeschäftigung nach § 9
BPersVG zu ermöglichen (Anlage 6).
11.
BAG: Zustimmungsverweigerung bei unzulässiger Leiharbeit
Das BAG gewährt im Beschluss vom 30. September 2014 – 1 ABR 79/12 dem Betriebsrat
des Entleiherbetriebes ein Zustimmungsverweigerungsrecht gemäß § 14 Abs. 3 AÜG und §
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99 BetrVG für den Fall, dass die Übernahme des Leiharbeiters gegen das Verbot einer
nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG verstößt.
Die logische Folgerung ist, dass der Personalrat im Öffentlichen Dienst nach § 14 Abs. 3
AÜG und § 75 Abs. 1 BPersVG ebenfalls mitzubestimmen hat und in gleicher Weise gegen
gesetzeswidrige Leiharbeit vorgehen kann (Anlage 7).
12.
BVerwG: keine Beurteilung vom Hörensagen
Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erstritt eine BND-Beamtin in einem Urteil
vom 27. November 2014 – 2 A 10.13 die Aufhebung ihrer Beurteilung. Sie war wegen der
Pensionierung ihres vormaligen Chefs durch einen neuen Vorgesetzten beurteilt worden,
der sie kaum kannte. Die Richter befanden, dieser könne nicht Erstbeurteiler sein, solange
es Vorgesetzte gebe, die die Klägerin wirklich kennen. Auch gab es eine Ansage zu Beurteilungsbeiträgen: Soll ein Beurteiler, der den Beamten nicht wirklich selbst kennt, aufgrund
von Beiträgen urteilen, müssen diese Beiträge so präzise und umfangreich sein, dass sie
aus sich heraus eine vollständige und differenzierte Beurteilung ermöglichen. Harte Zeiten
für Vorgesetzte mit großer zahlenmäßiger oder räumlicher „Führungsspanne“. Statt des
Volltextes erhalten Sie die „Übersetzung“ durch Senatsrichter von der Weiden (Anlage 8).
13.
VG Berlin: Mitbestimmung wegen Eingruppierung bei Umsetzung
Nach § 75 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG sind Umsetzungen (Dienstpostenwechsel) innerhalb einer
Dienststelle nur mitbestimmungspflichtig, wenn sie mit einem Wechsel des Dienstortes (im
Sinne des Umzugskostenrechts) verbunden sind. Geklärt war dazu bisher schon, dass bei
bloßem Dienstpostenwechsel im Fall einer förderlichen Umsetzung auf einen höherwertigen Dienstposten die Mitbestimmung wegen Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit zu erfolgen hat.
Diese Rechtsprechung führt nun der Beschluss des VG Berlin vom 12. März 2014 – VG 71
K 20.13.PVB weiter. Auch soweit aus Sicht der Dienststelle ein gleich bewerteter Dienstposten vorliegt, muss nach dieser Entscheidung eine Mitbestimmung wegen Eingruppierung stattfinden, wenn dem Beschäftigten ein anderer Arbeitsplatz zugewiesen wird, der
durch wesentliche Änderungen des Aufgabenbereichs eine andere Prägung aufweist. Daher wurde dem beteiligten Personalrat der DRV Deutsche Rentenversicherung Bund das
fragliche Mitbestimmungsrecht zugesprochen (Anlage 9).
14.
BAG: Beschäftigungsanspruch bei eingeschränkter Tauglichkeit
Im Urteil vom 9. April 2014 – 10 AZR 637/13 bestreitet das BAG, dass eine Krankenschwester schon dann arbeitsunfähig wird, wenn sie die Nachtdiensttauglichkeit verliert. In
diesem Fall müsse sie halt zu Diensten außerhalb der Nachtzeit eingeteilt werden. Der Ar-
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beitgeber dürfe die Arbeitsleistung nicht deshalb ablehnen, weil diese nicht auch Nachdienste umfasse (Anlage 10).
15.
BAG: zulässige Frage nach der Schwerbehinderung
Weist ein Arbeitnehmer in seiner Bewerbung für eine Stelle auf seine Schwerbehinderung
hin, dann darf sich der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch nach Einzelheiten erkundigen,
weil und soweit er auf diese Weise seiner Pflicht nachkommt, „angemessene Vorkehrungen“ für eine leidensgerechte Beschäftigung zu treffen. Dies entschied das BAG im Urteil
vom 26. Juni 2014 – 8 AZR 547/13 und wies deshalb eine auf § 15 AGG gestützte Schadensersatzklage des Bewerbers ab (Anlage 11).
16.
VG Düsseldorf: Rechtsschutz Schwerbehinderter bei Kündigung
Soll ein schwerbehinderter Arbeitnehmer gekündigt werden, muss der Arbeitgeber dafür die
Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Nachfolgend kann/ muss der Arbeitnehmer
gegen einen Zustimmungsbescheid des Integrationsamtes Anfechtungsklage beim Verwaltungsgerichts erheben, aber auch Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung des Arbeitgebers vor dem Arbeitsgericht. Dieser Rechtsschutz ist zweigleisig, aber verknüpft, erklärt das VG Düsseldorf im Urteil vom 20. November 2014 – 13 K 546/14.
Nimmt der Arbeitnehmer seine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zurück, wird die
Kündigung bestandskräftig. In diesem Fall kann er auch die Anfechtungsklage gegen den
Zustimmungsbescheid nicht erfolgreich fortführen, weil damit das notwendige Rechtsschutzinteresse für diese Klage wegfällt. Betroffene Kolleginnen und Kollegen seien hiermit
zu besonders sorgfältigem Umgang mit ihren prozessualen Rechten gemahnt, selbst wenn
das Arbeitsgericht zu einem Abfindungsvergleich drängt. (Anlage 12).
Das war es schon wieder. In etwa vier Wochen belästigen wir Sie mit der nächsten Ausgabe.
Die PR-Info ist ein regelmäßig erscheinender Informationsdienst des DBwV für seine Mitglieder in den Personalräten. Sie wird in der Regel über die Gruppensprecher der Soldaten im jeweiligen Personalrat verschickt.
Die Weitergabe/ Information und Vervielfältigung ist zulässig und erwünscht. Wenn Sie Fragen, Kritik, Anregungen, Verbesserungsvorschläge haben, lassen Sie es uns wissen.
Zu guter Letzt: Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen; Änderungen des Empfängers oder der Versandadresse
erfahren wir nur von Ihnen selbst.
DAHER BITTEN WIR SIE: BRINGEN SIE UNSEREN VERTEILER AUF AKTUELLEN STAND,
INDEM SIE UNS IHR WAHLERGEBNIS (siehe § 23 BPersVG) UND IHREN
ANSPRECHPARTNER FÜR UNS MITTEILEN.