Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre im Jahr

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
CH-3003 Bern
BAG
Einschreiben
An alle betroffenen
Pharmaunternehmen
Bern, 28. Januar 2016
Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre im Jahr 20161
Sehr geehrte Damen und Herren
In den Jahren 2012 bis 2014 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf der Basis der damals geltenden Verordnungen die Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre durchgeführt. Mit
Urteil vom 30. April 2015 kam das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, diese Überprüfung
verstosse gegen Bundesrecht, weil lediglich ein Auslandpreisvergleich vorgenommen werde. In seinem am 7. Januar 2016 publizierten Urteil vom 14. Dezember 2015 hat das Bundesgericht die Beschwerde des BAG dazu abgewiesen und kommt u.a. ebenfalls zum Schluss, dass neben dem Auslandpreisvergleich auch ein therapeutischer Quervergleich durchzuführen sei.
Die am 1. Juni 2015 in Kraft getretenen revidierten Verordnungen sehen neu vor, für die Überprüfung
der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre den therapeutischen Quervergleich vermehrt zu berücksichtigen. Das BAG klärt nun ab, ob diese angepassten Verordnungen der neusten Rechtsprechung
des Bundesgerichts standhalten. Daher hat das BAG die Applikation für die Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre im Jahr 2016 noch nicht aktiviert. Bis zum Abschluss dieser Abklärungen kann von einer Eingabe der ausländischen Fabrikabgabepreise in die Internetapplikation abgesehen werden.
Das BAG wird Sie so rasch wie möglich wieder über das weitere Vorgehen informieren.
Freundliche Grüsse
Abteilung Leistungen
Sektion Medikamente
Jörg Indermitte
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1La
traduction française de cette lettre sera publiée sur le site internet de l’Office fédéral de la santé publique le 1er février 2016 ;
http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/06492/07607/index.html?lang=fr
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