direkt direkt Neuigkeiten von Ihrem IT Unternehmen | www.HannIT.de | Ausgabe 2 · 2015 | September 2015 E-Payment schließt die Lücke bei medienbruchfreien E-Governmentprozessen Tag der offenen Tür bei HannIT und der Region Hannover Wiederherstellung des Active Directory dokumentiert Datenschutz: Zulässigkeit von kommunalen Webcams editorial Liebe Leserinnen und Leser, ich hoffe, Sie hatten erholsame Sommerferien und können möglichst entspannt und ausgeruht wieder ans Werk gehen. Kurz vor dem Ferienbeginn tagte noch der Verwaltungsrat, das oberste Entscheidungsorgan von HannIT, dem mittlerweile 28 Kommunen angehören, um über den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2014 zu beschließen. Wie auch in den Jahren zuvor konnte wieder ein positives Jahresergebnis erwirtschaftet werden. Der Jahresumsatz wurde erneut nachhaltig um 10% gesteigert, so dass insgesamt 13,9 Mio. € Umsatzerlöse erzielt wurden. Besonders groß war die Umsatzsteigerung von 93,9% bei dem Verkauf von Hardware und EDV-Zubehör an die Träger von HannIT. Offensichtlich wird es für die Trägerkommunen immer attraktiver, die günstigen Konditionen der größeren HannIT-Ausschreibungen zu nutzen und gleichzeitig den eigenen Beschaffungssprozess zu vereinfachen. In diesem Zusammenhang ist auch das Vorhaben erwähnenswert, gemeinsam mit mehreren Kommunen einen Standardrechner für das Bürgerbüro zu konfigurieren, da dort die größte Vielfalt von Hard- und Softwareanforderungen unter einen Hut zu bringen ist. Dieses Vorgehen soll dazu führen, dass nicht in jeder einzelnen Kommune bei jeder Konfigurationsänderung an Hard- oder Software ein aufwendiger Funktionstest durchlaufen werden muss. Dieser Test könnte zukünftig zentral einmal vorgenommen werden und nach einem positiven Abschluss kann dann die veränderte Konfiguration bei allen Nutzern des Standard-Arbeitsplatzes eingesetzt werden. Die Erlöse aus dem Betrieb von Fachverfahren erhöhten sich bei einer Steigerung von 6,9% auf rund 8,8 Mio. € ebenfalls. Die Mitarbeiterzahl von HannIT ist entsprechend mitgewachsen, wobei sich insgesamt die Umsätze je Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter erneut leicht erhöht haben, was eine Produktivitätssteigerung bedeutet. Besonders erfreulich ist diese Entwicklung im Zusammenhang mit der im Frühjahr durchgeführten Kundenbefragung. Auf die entscheidende Frage „Alles in allem, wie beurteilen Sie persönlich HannIT?“ haben über 86 % der befragten Endanwenderinnen und Endanwender von Fachverfahren „gut bis sehr gut“ geantwortet. Trotz der Leistungssteigerung konnte somit die hohe Kundenzufriedenheit gehalten werden. In den kommenden Wochen laufen HannIT-intern die Vorbereitungen für unseren Umzug in die neuen Büroräume auf Hochtouren. Die Umbauarbeiten sind dort im vollen Gange, die Büromöbelbestellung ist auf dem Weg und zahlreiche andere Aktivitäten sind in der Umsetzung. Wenn alles planmäßig abläuft, wird der Umzug im November 2015 stattfinden. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich dann auch bei einem persönlichen Besuch ein Bild von den neuen Büro-, Schulungs- und Sitzungsräumen verschaffen. Torsten Sander Inhalt K Veranstaltungen Kundenforum Finanzwesen ������������������������������������������������ 3 Behördenmarathon ������������������������������������������������������������ 3 Tag der offenen Tür ������������������������������������������������������������ 4 NSGB ���������������������������������������������������������������������������������� 4 Zukunftstag�������������������������������������������������������������������������� 5 AutiSta�������������������������������������������������������������������������������� 5 K Aus der AöR Verwaltungsrat������������������������������������������������������������������ 10 K Projekte Wiederherstellung des Active Directory������������������������������ 6 Bundesmeldegesetz������������������������������������������������������������ 6 7 �������������������������������������������������������������������������������������� 7/8 8 9 K Personalmitteilungen Neu dabei ������������������������������������������������������������������������ 13 Umsetzung/Verabschiedung/Hochzeit������������������������������ 14 Rente�������������������������������������������������������������������������������� 15 K Partner pmPayment���������������������������������������������������������������������� 10 02 direkt 2 · 2015 K Stadtansichten Stadt Langenhagen ���������������������������������������������������������� 11 K Datenschutz Kommunale Webcams������������������������������������������������ 12/13 K Tipps und Tricks Alles MESO oder was? ������������������������������������������������������ 15 Impressum������������������������������������������������������������������������ 16 Veranstaltungen Anwender-Forum Newsystem®kommunal: Drittes Kundenforum bei HannIT Bereits zum dritten Mal wurde von HannIT ein Kundenforum für Anwender von newsystem®kommunal durchgeführt. Auf Grund der positiven Resonanz der Vorjahre wurde von der Firma Infoma Software Consulting GmbH ein Ausblick auf die wesentlichen Änderungen und Neuerungen der neuen Benutzeroberfläche von newsystem®kommunal Version7 gegeben. Im Fokus standen diesmal Tipps und Tricks für den neuen Client. Einige Kunden hatten bereits umgestellt und konnten den einen oder anderen Kniff mit an ihren Arbeitsplatz nehmen. Für andere stand der Erfahrungsaustausch im Vordergrund, die Frage etwa, wie viele Schulungen für die Umstellung für die einzelnen Fachanwender benötigt werden. Die newsystem®kommunal Version7 basiert auf Microsoft Dynamics NAV 2013 R2. Sie bietet eine neue Benutzeroberfläche, die an Windows 7 und an die neue Generation der MS Office Familie angenähert ist. Beim Programmstart öffnet sich zuerst die Startseite, die abhängig nach der Rolle (=Arbeitsbereich) die passenden Menüpunkte anzeigt. Neu sind unter anderem Funktionalitäten wie eine Outlook-Anbindung und die Möglichkeit zur individuellen Selbstgestaltung der Oberfläche durch den Endanwender. Der zweite Teil der Veranstaltung war ausschließlich für Einzelgespräche, Fragen und kritische Anregungen reserviert. Wegen der durchweg positiven Resonanz ist eine weitere Veranstaltung im Frühjahr 2016 bereits fest eingeplant. Ihr Kontakt für dieses Thema Torben Krone Telefon (05 11) 6 16 - 1 11 15 E-Mail [email protected] HannIT zeigte Flagge Am 24. Juni starteten 243 Staffeln mit über 1700 Teilnehmern beim 16. Behördenmarathon HannIT war bei diesem besonderen Ereignis schon zum vierten Mal dabei. Unter dem Motto „HannIT – We run IT“ sowie „HannIT - with fun IT“ liefen unsere sportlichen Kolleginnen und Kollegen was das Zeug hielt – je eine Runde um den Maschsee. Dann erfolgte die Staffelstabübergabe bis alle sieben Läufer schließlich im Ziel waren. Auch wenn HannIT immer sportlicher wird, fehlten an diesem Tag doch zwei Läufer für eine zweite Staffel. Also rafften sich Dieter Jopp und Mirko Kuck ein weiteres Mal auf und gaben so beiden Staffeln eine Chance. Diese landeten dabei auf einem 58. und 203. Platz. Wir gratulieren unseren Teams zu diesen wirklich hervorragenden Leistungen und dem dazu gehörigen Sportsgeist. Ihr Kontakt für dieses Thema Ilona Strehl Telefon (05 11) 6 16 - 2 14 34 E-Mail [email protected] direkt 2 · 2015 03 VERANSTALTUNGEN Tag der offenen Tür 2015 HannIT und die Region Hannover öffneten ihre Pforten! Es begann alles mit einem Reinfall: Es regnete in Strömen. Deshalb wurde der Stand der HannIT erst etwas verhalten, dann aber als das Wetter ab 13 Uhr besser wurde, mit zunehmendem Erfolg besucht. Das Rechnermuseum war ein Magnet für das zumeist etwas ältere Publikum, die Pinguine zogen hingegen das jüngere zu erst an. Auch die Erwachsenen, die dem Pinguin zu Beginn skeptisch gegenüberstanden, überwanden ihre Scheu, als die zuFoto: Claus Kirsch, Region Hannover grundeliegende Funktion des Display-Reinigens erklärt wurde. Das Puzzle war für den einen oder anderen zwar die reinste Herausforderung, doch bekamen alle Teilnehmer zumindest einen Trostpreis. Die meisten zogen mit einem neuen Handyhalter davon. Ihr Kontakt für dieses Thema Ilona Strehl Telefon (05 11) 6 16 - 2 14 34 E-Mail [email protected] Ludwig Kleintje und Kerstin Möller sowie das Rechnermuseum Ausstellung HannIT beim Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund in Emden Die Mitgliederversammlung des Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB) ist die größte jährliche Kommunaltagung in Niedersachsen. 400 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, dazu Ehrengäste, Ministerinnen und Minister sowie Landtags- und Bundestagsabgeordnete nehmen regelmäßig an dieser jährlichen Versammlung des NSGB teil. v. l.: Sebastian Plog (HannIT), Ralf Hörnschemeyer (Itebo), Ulrike Schweneker (KDO), Kerstin Druivenga-Kreitsmann (Govconnect) 04 direkt 2 · 2015 Vertreten wurde HannIT durch den Kundenberater Sebastian Plog, der allen Fragen der Besucher Rede und Antwort stand. Dabei konnte dort mit den Teilnehmern sowohl über Trendthemen diskutieret als Ihr Kontakt für dieses Thema auch ganzheitliche IT-Lösungen erörtert Kundenberatung werden. Telefon (05 11) 6 16 - 1 23 45 E-Mail [email protected] VERANSTALTUNGEN Zukunftstag bei HannIT Mädchen und Jungen sollen geschlechteruntypische Berufe kennen lernen In Niedersachsen wird regelmäßig der Zukunftstag an den Schulen für die Klassen 5 bis 10 durchgeführt. Mädchen und Jungen sollen an diesem besonderen Tag geschlechteruntypische Berufe kennen lernen. So durften die Schülerinnen und Schüler am 23. April bei HannIT in den Ausbildungsberuf des Fachinformatikers reinschnuppern. Nach einer kurzen Begrüßung durch Monika Bär (stellvertretender Vorstand) und Ulrike Grünewald (Personalmanagement) informierten der ehemalige Azubi Samuel Heinze sowie die Studierenden Mirko Kuck, Jonas Albrecht, Rafael Winkel und Alexander Michels die Schülerinnen und Schüler über die Tätigkeit eines Fachinformatikers. Die jungen Menschen bekamen so ihre ersten Einblicke in die IT-Welt – und ihr neu gewonnenes Wissen konnten sie anschließend gleich in einem Computerquiz unter Beweis stellen. Zum Ablauf gehörte auch, dass die Schülerinnen und Schüler Computer auseinander bauten und wieder zusammensetzten. Währenddessen erklärten die Studierenden und ehemaligen Azubis von HannIT den Mädchen und Jungen die vielen einzelnen Bestandteile des Computers. Der „Lern- und EntdeckerEffekt“ war an diesem Tag besonders hoch. Besonders beeindruckend fanden die Jungen und Mädchen das selbst aufgebaute kleine „Computermuseum“, welches aus Laptops und PCs aus den 80er-Jahren bestand. Auch im nächsten Jahr, am 28. April 2016, wird HannIT wieder freie Plätze für den Zukunftstag anbieten und Einblicke in die IT-Welt geben. Ihr Kontakt für dieses Thema Ulrike Grünewald Telefon (05 11) 6 16 - 2 37 36 E-Mail [email protected] Attractive teacher helping her student in computer class © WavebreakMediaMicro – Fotolia.com Schulungen: AutiSta Version 10.4 wird vorgestellt Vom 13. bis zum 22. Oktober finden bei HannIT Schulungen zur neuen Version von AutiSta statt. Eine Dozentin und Standesbeamtin wird unter anderem zu Themen wie Änderungen in der Vorgangsbearbeitung, Neuerungen im Ehe- und Geburtenregister sowie Neuerungen im Bereich „Besondere Beurkundungen“ referieren. Die Anwenderinnen und Anwender werden in der jeweils eintägigen Schulung praxisnahe Beispiele am Rechner durchlaufen und so die neue Software-Variante kennen lernen können. Ihr Kontakt für dieses Thema Produktbereich Einwohnerwesen Telefon (05 11) 6 16 - 1 13 33 E-Mail [email protected] direkt 2 · 2015 05 projekte Wiederherstellung des Active Directory Ort aufbewahrt? Sind diese noch gültig? Welcher der DomainController (DC) ist zuständig für Schemamaster, Domainnamemaster, Infrastrukturmaster, RIDmaster, PDC Emulator? Auf welchem DC sollen die globalen Kataloge wiederhergestellt werden? Sind all diese Informationen im Gedächtnis einer Person gespeichert oder schriftlich und sicher dokumentiert? Da wir diese Unsicherheiten uns und vor allem unseren Kunden nicht zumuten wollen, wurde gemeinsam mit der Firma Microsoft alle möglichen Wiederherstellungsszenarien für das Active Directory besprochen und die wichtigsten durchgespielt. Das Ergebnis dieser arbeitsintensiven Tage war die Bestätigung bzw. Anpassung der Dokumentation jedes einzelnen Schrittes zur Wiederherstellung des AD. Die Dokumentation kann jetzt auch von einer Person abgearbeitet werden, die mit diesem Thema nicht so intensiv befasst war wie die am Projekt Beteiligten. Wir können nun mit guten Gewissen sagen, dass unsere Kunden bei einem Totalausfall des Active Di- Ihr Kontakt für dieses Thema Marion Suhr rectory nach ca. vier Telefon (05 11) 6 16 - 1 11 11 bis acht Stunden wieE-Mail [email protected] der arbeiten können. Recovery keyboard key. Finger © momius – Fotolia.com HannIT ist immer dabei, für die Kunden die größtmögliche Sicherheit und Zuverlässigkeit zu realisieren. Dabei finden viele Aktivitäten statt, von denen die Anwenderinnen und Anwender nichts merken. Ein wichtiges Projekt war die Dokumentation zu Wiederherstellung des Active Directory (AD), mit dessen Hilfe Administratoren verschiedene Objekte wie beispielsweise Benutzer, Computer und andere Geräte und deren Eigenschaften in einem Netzwerk verwalten. Dies wurde natürlich auch live getestet. Hierbei reicht es nicht aus, nur eine Datensicherung zu erstellen und zu prüfen, ob die Daten vollständig sind. Nur die Rücksicherung der zuvor gesicherten Daten in eine neue Umgebung kann die Sicherheit geben, dass diese auch funktioniert. Doch was ist mit der Rücksicherung des Active Directory, wenn das AD wirklich nicht mehr funktioniert, weil zum Beispiel der schleichende Tod in Form eines Virus zugeschlagen hat? Wurden die Kennwörter der Systemadministrator für die Wiederherstellung der Active Directory Datenbank an einem sicheren Neue Rechtslage! Am 1. November kommt das Bundesmeldegesetz (BMG)! 06 direkt 2 · 2015 die bisher eingerichteten Auskunftssperren in der jetzigen Form teilweise nicht mehr bestehen bleiben können. Eine Konvertierung der Daten ist zwingende Voraussetzung. Um diese Umstellung möglichst reibungslos zu bewerkstelligen, fanden bereits im Juli zehn eintägige Schulungen des MESO-Programmautors HSH für die Mitarbeiter der Bürgerbüros in den Räumen der HannIT statt. Im Mittelpunkt der Schulungen standen das veränderte und bundeseinheitlich vorgegebene Melderecht und die damit im Zusammenhang stehenden neuen, beziehungsweise geänderten Arbeits- und Programmschritte – sowohl im Einwohnerverfahren MESO als auch der jeweils relevanten Zusatzmodule. Auf diese Weise wurde ein guter Grundstein für die Zukunft gelegt. Nichts desto trotz verlangt die Umstellung sowohl von den Mitarbeitern in den Bürgerbüros als auch von HannIT die Erledigung zahlreicher Zusatzaufgaben in den kommenden Monaten. Wir sind jedoch fest überzeugt, dass Ihr Kontakt für dieses Thema wir auch diese UmProduktbereich Einwohnerwesen stellung gemeinsam Telefon (05 11) 6 16 - 1 13 33 meistern werden. E-Mail [email protected] stempel meldegesetz I © WoGi – Fotolia.com Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum November 2015 wird es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger geben. Das Bundesmeldegesetz soll das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei der Melderegisterauskunft stärken. Auskünfte zum Zweck der Werbung und des Adresshandels sind künftig nur noch dann zulässig, wenn die betroffene Person einer Übermittlung ihrer Meldedaten ausdrücklich zugestimmt hat. Außerdem unterliegen Daten aus einfachen Melderegisterauskünften für gewerbliche Zwecke nach dem Bundesmeldegesetz einer verstärkten, bereichsspezifischen Zweckbindung. Das bedeutet, der Empfänger darf sie nur für die Zwecke verwenden, zu denen sie ihm übermittelt wurden. Darüber hinaus sollen durch das neue Bundesmeldegesetz sogenannte „Scheinanmeldungen“, also Anmeldungen für eine bestimmte Wohnung, ohne dass der Vermieter hiervon etwas erfährt, verhindert werden. Dazu wurde eine Mitwirkungspflicht des Vermieters verankert. Soweit die Theorie – in der Praxis ist diese Einführung sowohl seitens der HannIT als auch der MESO-Kunden mit einigen zusätzlichen Arbeiten im Vorfeld verbunden. Dies vor allem, da projekte Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchende Das Thema Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchende ist aktuell in allen Kommunen ein großes und auch mit vielen Herausforderungen verbundendes Thema Sie als Vertreter der Kommunen und Ihre Kolleginnen und Kollegen müssen sich diesen Herausforderungen stellen und jeden Tag neue und oftmals schnelle und pragmatische Lösungen finden. Die Fachleute aus den Regionskommunen haben sich im Rahmen der gemeinsamen Prozessarbeit dazu umfängliche Gedanken gemacht und den Prozess der Unterbringung dargestellt, dokumentiert und viele Informationen zusammengetragen, um Sie bei der Arbeit zu unterstützen. Im Prozessportal kann dieser Prozess mit allen Informationen, Hinweisen und Links abgerufen, angesehen, ausgedruckt und weiter verwendet werden. Über die eigentliche Problematik der Unterbringung hinweg, wird auch die Zuteilung der Flüchtlinge bis zu den Kommunen betrachtet. Neben den gesetzlichen Grundlagen finden sie hier praxisnahe Abläufe dokumentiert. Sie wollen mehr erfahren? Dieser Prozess steht allen, am Prozessregister teilnehmenden Kommunen, im Prozessportal zur Verfügung! Sie haben keinen Zugang beziehungsweise Ihre Kommune nimmt nicht am Prozessregister teil, oder Sie haben grundsätzliche Fragen zum Thema Prozessregister? Dann melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Schild Ausländerbehörde © kamasigns – Fotolia.com Neuer Prozess in der gemeinsamen Prozess-Datenbank Ihr Kontakt für dieses Thema Sven Gröger Telefon (05 11) 6 16 - 1 10 14 E-Mail [email protected] Mobile Datenerfassung pmOWI-App – die Lösung für die Erfassung von Ordnungswidrigkeiten Ein Schwerpunktthema auf dem IT-Arbeitskreis der HannIT-Trägerkommunen im Juli war die vereinfachte mobile Datenerfassung im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der Ahndung von „Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten“. Die GovConnect GmbH stellte die komfortable Erfassung von allen Ordnungswidrigkeiten mit der pmOWI-App vor und legte besonderen Wert auf eine reale und wirklichkeitsnahe Demonstration „zum Anfassen“. Sie überzeugte durch eine einfache und logische Benutzerführung sowie eine intelligente Vorbelegung von Datenfeldern. Durch eine Fülle individueller Einstellungen, wie etwa Favoriten, Straßenkatalog oder Textbausteinen, kann die pmOWIApp den individuellen Bedürfnissen der Benutzer perfekt angepasst werden. Das garantiert eine intuitive Bedienung ohne großen Schulungsaufwand. Die pmOWI-App erlaubt die komfortable Erfassung sämtlicher Verstöße im Straßenverkehr, inklusive der Protokollierung von Abschleppmaßnahmen, auf einem handelsüblichen Smartphone oder Tablet (etwa einem iPhone oder dem iPad). Parallel zu den Fallinformationen können auch Bilder zum Tatbestand aufgenommen und übertragen werden. Doppelerfassung gehört der Vergangenheit an und nützliche Funktionen, wie die Vormerkung von Vorgängen, dem Datenabgleich (z. B. von Bewohnerparkausweisen) oder der automatischen Erhöhung von Geldbußen, werden unterstützt. Während der informativen Präsentation wurde auch nützliches Zubehör vorgestellt und zum Anfassen und Probieren vor Ort mitgebracht. So kann etwa ein mobiler Bluetooth-Drucker sofort einen Beleg erstellen. Optional erhältlich sind stabile Schutzhüllen, Zusatzakkus, Ersatzbonrollen und praktische Eingabestifte. Die mit der pmOWI-App erfassten Daten können verschlüsselt und mit einer besonders gesicherten mobilen Internetverbindung zu einem Web-Server in einem kommunalen Rechenzentrum übertragen werden. Dies hat den Vorteil, dass sie dort der Verwaltung sofort für eine weitere Verarbeitung oder zu Auskunftszwecken zur Verfügung stehen. direkt 2 · 2015 07 projekte Und als Sahnehäubchen oben drauf kann die pmOWI-App sowohl die Abfrage der gültigen Handy-Parkvorgänge (per mobilem Endgerät wird die Parkgebühr bargeldlos entrichtet ohne einen Parkscheinautomaten zu verwenden) durchführen und kontrollieren. Dazu kommt, mit der Anbindung zu pmPayment, dass so Online-Bezahlvorgänge durch den Bürger direkt vor Ort ermöglicht werden. Neugierig – haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns über Ihre Fragen – rufen Sie uns an! Gerne stellen wir Ihnen auch die einfache Handhabung der Ihr Kontakt für dieses Thema pmOWI-App direkt in Peter Guschall Ihrem Hause vor. Telefon (05 11) 6 16 - 1 11 41 E-Mail [email protected] E-Payment Im privaten Bereich ist der Onlinehandel nicht mehr weg zu denken. Es wird gesucht, gefunden, geshoppt und online bezahlt. Im Bereich des E-Government soll dies auch für Verwaltungsangelegenheiten umgesetzt und ausgebaut werden. Die Bürger sollen verstärkt ihre Behördenaktivitäten von zu Hause aus und über das Internet erledigen können. Damit die dafür zu zahlenden Gebühren mittels eines sicheren Bezahlverfahrens fließen können, müssen die Kommunen Vorkehrungen treffen. Die Auswahl an möglichen Bezahldiensten und Verfahren ist groß. Die drei gängigsten, und im Rahmen des E-Government als sicher geltenden Verfahren für das Bezahlen im Internet, sind die Online-Überweisung, das Lastschriftverfahren und die Zahlung per Kreditkarte. Für den Bürger bieten diese drei Verfahren den höchsten Anspruch an Sicherheit und Flexibilität in der Zahlungsabwicklung. Was bedeutet dies aus Sicht der Kommune? Je nach Anbieter und Verfahren werden unterschiedliche Gebühren gefordert. Aber Achtung: Anders als die gängige Meinung werden diese Gebühren nicht direkt von der Transaktionssumme beim Zahlungsempfänger abgezogen. Im Detail: Die komplette Summe der Forderung gegenüber dem Zahlungspflichtigen geht in der Behörde ein und wird im Finanzsystem verbucht. Die Gebührenrechnung für die entsprechende Transaktion erfolgt vom Bezahldienstleister zum Beispiel monatlich und kann dadurch auf die einzelnen Aufwandskonten individuell verteilt werden. Schlussendlich bleibt nur noch die Frage nach dem Risiko. Wie hoch ist bei den einzelnen Verfahren das Risiko des Zahlungsausfalls? Entscheidet man sich für die reine Onlineüberweisung ist das Risiko dank des 100 Prozent Zahlungsausfallschutzes gleich null. Kreditkarten hingegen bergen immer das Risiko der fehlenden Kreditdeckung und beim Lastschriftverfahren ist es die sechswöchige Frist zur Rückholung, die den Kunden zusteht. Aber auch dafür bieten die Anbieter eine Fülle an Sicherheitsmechanismen um das Risiko möglichst gering zu halten. 08 direkt 2 · 2015 Was ist der Vorteil zu der bisherigen Praxis? Dank Schnittstellen zu den gängigen Finanzsystemen der Kommunen ist es nunmehr möglich, den Bezahlvorgang fast vollautomatisch zu prüfen, abzuwickeln und zu verbuchen. Zudem kann, je nach Portaltechnik und Fachverfahrensstruktur, gleich eine Freigabe an den Bürger zurückgeschickt werden und dieser kann ohne jeglichen Zeitverzug seinen gewünschten Vorgang abschließen. Da dieser Ablauf online geschieht, entfällt der persönliche Besuch im Bürgerbüro. Und das alles ist keine Zukunftsmusik. Die Region Hannover setzt bereits diese Technik im Rahmen des i-Kfz / der OnlineAußerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen ein. Auch andere Kommunen haben die Möglichkeit, dank der Kooperation von HannIT mit der GovConnect GmbH, eines der umfangreichsten E-Payment-Systeme auf dem Markt einzusetzen. Für diese Kooperation konnte als Partner die Firma Girosolutions (Sparkassenverbund) mit dem Verfahren „Giro-checkout“ gewonnen werden. Wenn Sie Fragen rund um das Thema E-Payment haben, kontaktieren Sie uns. Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf www.govconnect.de. Stamp payment. Image with clipping path © corund – Fotolia.com Der einfache Weg online zu bezahlen Ihr Kontakt für dieses Thema Sven Gröger Telefon (05 11) 6 16 - 1 10 14 E-Mail [email protected] projekte Bei der Region Hannover darf gerubbelt werden! Zugegeben, man kann dabei nichts gewinnen, aber bequem vom heimischen Sofa aus sein Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen. Mit der Online-Außerbetriebsetzung (AB) von Fahrzeugen im Rahmen des Projekts internetbasierter Kfz-Zulassung (i-Kfz) entfällt seit dem 1. Januar 2015 der Gang zur Zulassungsstelle. Das Land Niedersachsen bietet für alle Zulassungsstellen innerhalb Niedersachsens diese kostenlose i-Kfz Lösung über den Dienst „Niedersächsisches Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online“ (NAVO) an, von deren Nutzung auch die Region Hannover Gebrauch macht. Ohne bestimmte Voraussetzungen funktioniert die OnlineAußerbetriebsetzung via Mausklick über das Internet jedoch nicht. Auf Seiten des Nutzers sind folgende Kriterien zu erfüllen: ➜ Das abzumeldende Fahrzeug muss nach dem 31.12.2014 zugelassen worden sein, denn erst seit dem 01.01.2015 befinden sich die erforderlichen, verdeckten Sicherheitscodes zum Freirubbeln auf den neuen Stempelplaketten für die Kennzeichen und den neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (ZB I). Fahrzeuge mit Zulassungsdatum bis einschließlich 31.12.2014 können nicht online abgemeldet werden. Diese Abmeldung erfolgt weiterhin persönlich vor Ort in den Zulassungsstellen. ➜ Ein neuer Personalausweis (nPA) mit freigeschalteter, aktivierter eID-Funktion und bekannter PIN, ➜ ein entsprechendes Kartenlesegerät für den Personalausweis und ➜ ein entsprechender Computer mit Internetanschluss und installiertem Treiber für das Kartenlesegerät müssen vorhanden sein. ➜ Die Möglichkeit zur Nutzung von Online-Banking sowie die Bereitschaft, es einzusetzen. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kann es losgehen. Die Online-Außerbetriebsetzung (AB) für die Region Hannover ist auf dem gemeinsamen Portal der Stadt und Region Hannover, www.hannover.de, unter http://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/ Mobilität/Kraftfahrzeug-Straße/KFZ-Zulassung-in-Stadt-undRegion/Kfz-Zulassungen-in-der-Region-Hannover verlinkt. Nach Zustimmung zur Einverständniserklärung und Authentifizierung durch den neuen Personalausweis (nPA) wird der Bürger durch verschiedene Masken geführt und dabei aufgefordert, die notwendigen Daten einzugeben. Dazu: ➜ auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) den verdeckten Sicherheitscode freirubbeln, ➜ die Stempelplaketten am transparenten Rand abziehen und wieder rubbeln bis die verdeckten Sicherheitscodes unter dem Wappen erscheinen, ➜ die freigerubbelten Codes an entsprechender Stelle in den jeweiligen Masken eingegeben. Nach Prüfung der Codes wird der Bürger zum Bezahlen der Gebühr auf die Bezahlplattform der GovConnect weitergeleitet. Von der Region Hannover wird derzeit die Online-Überweisung über Giropay im Rahmen von Online-Banking als Bezahlmethode angeboten. Im Anschluss folgt eine Bestätigung über die Bezahlung und der Online Antrag auf Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges wird automatisch elektronisch über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) an die Zulassungsstelle Region Hannover verschickt. Abschließend – nach Bearbeitung des Online Antrags durch die Zulassungsstelle – erhält der Bürger von dort in schriftlicher Form die Bestätigung der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges. Zeitgleich werden von der Zulassungsstelle die Kfz-Versicherung sowie der Zoll, bezüglich der Kfz-Steuer, informiert. Zu beachten ist, dass die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges erst nach Erhalt des Schriftsatzes der Zulassungsstelle rechtlich in Kraft tritt. Ein Fahren mit dem Fahrzeug nach dem Freirubbeln der verdeckten Sicherheitscodes ist aber nicht zulässig! Mit der Online Außerbetriebsetzung (AB) wurde die 1. Stufe der internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) realisiert. Weitere Möglichkeiten werden folgen. So ist für 2016 die 2. Stufe i-Kfz vorgesehen, in der die Wiederzulassung auf denselben Halter via Mausklick über das Internet durchgeführt werden kann. Wir werden weiter darüber informieren. Bei Fragen rufen Sie uns gerne an. Ihr Kontakt für dieses Thema Ute Pasternack Telefon (05 11) 6 16 - 1 11 41 E-Mail [email protected] direkt 2 · 2015 09 PARTNER pmPayment Verwaltungsverfahren elektronisch abzuwickeln wird von immer mehr Bürgerinnen und Bürgern gefordert. Um die Kommunen bei der Umsetzung dieser Forderung zu unterstützen, hat die GovConnect GmbH das Produkt pmPayment entwickelt. Es handelt sich dabei um ein Komplettpaket für das Management von E-Payment. Der gesamte Prozess wird online abgebildet: Von dem Online-Bezahlvorgang über die Anbindung einer E-Payment-Lösung bis hin zu der Integration in die Finanzverfahren der Kommunen. pmPayment übernimmt dabei auch die Kommunikation mit dem Bezahldienstleister, so dass die Bürger die anfallenden Gebühren direkt bezahlen können. An pmPayment ist der Bezahldienst GiroCheckout der GiroSolution AG angebunden. Dies ist ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und bietet die gängigen Bezahlverfahren giropay, Lastschrift und Kreditkarte an. Die Buchungsdatensätze werden anschließend nach den Vorgaben der Gemeinde aufbereitet und an das Finanzverfahren übergeben. Neben den funktionalen Komponenten trägt pmPayment dazu bei das Zahlungsausfallrisiko der Kommunen drastisch zu minimieren, indem OnlineDienstleistungen sofort bezahlt werden. Das Produkt wurde erstmals im Rahmen des Projektes i-KFZ umgesetzt. Damit können Fahrzeughalter die anfallenden Gebühren für die Abmeldung ihres Fahrzeuges inzwischen bei rund 80 Prozent der Zulassungsstellen in Niedersachen elektronisch bezahlen. Dieses E-Payment-Produkt kann ab sofort auch für alle übrigen Online-Bezahlvorgänge genutzt werden. So profitieren die Bürger der Stadt Osnabrück beispielsweise bereits von dessen Vorteilen. http://www.thinkstockphotos.de/image/stock-foto-girlsitting-at-the-computer-and-makes-online/470933562 GovConnect bietet Unterstützung beim Management von E-Payment Ihr Kontakt für dieses Thema Nina Fleer, Produktmanagement GovConnect GmbH Telefon (05 11) 30 03 40 35 E-Mail [email protected] AUS DER AÖR Neuer Vorsitzender des Verwaltungsrates gewählt In der Sitzung des Verwaltungsrats der HannIT am 23. Juni 2015 wurden der nochmals erweiterte Trägerkreis und besonders die neuen Träger, der Landkreis Hameln-Pyrmont und der Landkreis Peine, ein letztes Mal durch Harald Härke als Vorsitzendem begrüßt. Denn für Harald Härke, Dezernent Personal und Organisation der Landeshauptstadt Hannover, war diese Sitzung seine letzte in seiner Funktion als Vorsitzender des Verwaltungsrates der HannIT, die er turnusgemäß nach zwei Jahren abgab. Zum neuen Vorsitzenden wurde Rolf Steinhoff, Erster Stadtrat in Sehnde, einstimmig gewählt. Als seine Stellvertreterin wurde Cora Hermenau, Dezernentin Öffentliche Gesundheit, Sicherheit und IT der Region Hannover, als Nachfolgerin von Barbara Thiel ebenfalls einstimmig gewählt. Ihr Kontakt für dieses Thema Monika Bär Telefon (05 11) 6 16 - 2 14 38 E-Mail [email protected] v. l. Rolf Steinhoff, Cora Hermenau, Harald Härke und Torsten Sander 010 10 direkt 2 · 2015 STADTAnsichten Langenhagen – eine Stadt bietet viel Abwechslung Weit über die Regionsgrenzen hinaus ist Langenhagen bekannt. Doch wer die Stadt mit Niedersachsens größtem Flughafen in ihrem Gebiet einzig ansteuert, um dort abzuheben oder zu landen, dem entgeht so manches. Schließlich gibt es gute Gründe, warum in einer der größten Kommunen der Region Hannover mehr als 53.000 Menschen leben. Mit einer gut ausgebauten Infrastruktur, die Raum lässt für zahlreiche Grünflächen, bietet Langenhagen eine hohe Lebensqualität. Diese besondere Paarung ist auch der historischen Entwicklung der heute gut 72 Quadratmeter großen Kommune geschuldet. Nur einen Bruchteil dieser Fläche hatte Nienhagen, als welches Langenhagen erstmals 1312 urkundlich erwähnt wurde. Das kleine Dokument besiegelte einen Hausverkauf. Das Leben vor den Haustüren war in Langenhagen lange durch einen dörflichen Charakter geprägt. Die Geschichte bietet wenig Aufsehenerregendes. Selbst Dr. Robert Koch, welcher von 1866 bis 1868 etwa an der Landesheil- und Pflegeanstalt (heute Nervenklinik) tätig war, machte seine medizinischen Entdeckungen später anderenorts. Der berühmte Bakteriologe ist den Langenhagenern dennoch präsent. Nach ihm ist unter anderem die Realschule benannt. Neben dieser gibt es zwei Integrierte Gesamtschulen, ein Gymnasium, acht Grundschulen sowie zwei Förderschulen. Als Stadt darf sich Langenhagen seit 1959 bezeichnen. Zuvor hatten sich in den 1930er Jahren die Gemeinden Brink, Langenforth und Langenhagen zusammengeschlossen. Die Stadt vergrößerte sich im Rahmen der Gebiets- und Verwaltungsreform im Jahre 1974; seither gehören Engelbostel, Godshorn, Kaltenweide, Krähenwinkel und Schulenburg ebenfalls zu Langenhagen. Seit den 1980er Jahren hat Langenhagen ein modernes Stadtzentrum, weil weitsichtige Menschen auf „grüner Wiese“ die Grundsteine für eine IGS, das heutige Rathaus, das City Center Langenhagen oder die Europa-Markthalle legten. Der Bereich um den 2013 aufwendig sanierten Marktplatz ist ein zentraler Ort, an dem insbesondere während des Langenhagener Wochenmarktes viel Leben herrscht. Weniger betriebsam geht es hingegen am Silbersee, im Stadtpark oder in einem anderen der vielen Langenhagener Naherholungsgebiete zu. Wer einfach den Moment zum Verweilen nutzen möchte, findet dort immer ein ruhi- Die Bounty am Silbersee bietet viel Raum zum Toben und Spielen. ges Plätzchen. Von dieser Beschaulichkeit sollte sich jedoch niemand irreführen lassen. Langenhagen ist eine lebens- und liebenswerte Stadt mit interessanten Wohngebieten sowie ein starker Wirtschaftsstandort mit teils weltweit agierenden Unternehmen. Und die Stadt ist auch eine Stätte zahlreicher, unterschiedlicher Kulturangebote etwa bei der VHS, bei Norddeutschland größtem Kleinkunstfestival MIMUSE oder dem Kunstverein, der mit seinen Ausstellungen teils internationale Aufmerksamkeit erzielt. Mit nationalen Titeln können die Ice Lions Langenhagens aufwarten. Sie sind mehrfache Deutsche Meister – in der Slegde-Eishockey-Liga. Die Spieler mit körperlichen Einschränkungen trainieren in der Eishalle Langenhagen, wo sie, ebenso wie die Eishockey-Mannschaft Hannover Scorpions, ihre Heimspiele ausrichten. Ebenfalls auf höchstem Niveau wird in Langenhagen Pferdesport betrieben. In Maspe werden wichtige Poloturniere ausgerichtet, auf der Pferderennbahn Neue Bult wird um hochdotierte Preise galoppiert. Zuschauen allein reicht der Langenhagener Bevölkerung offenbar nicht aus. Die Mehrheit der Langenhagener Bevölkerung stimmte bei der 2012 durchgeführten Befragung für einen Schwimmbad-Neubau. Das Sport-, Freizeit- und Familienbad nimmt seit März 2015 auf einer 60.000 Quadratmeter großen Fläche an der Theodor-Heuss Straße Form an; es soll zum Jahreswechsel 2016/2017 seinen Betrieb aufnehmen. Ihr Kontakt Stadt Langenhagen Marktplatz 1 30853 Langenhagen Telefon (0511) 73 07 - 0 Fax (0511) 73 07 - 91 30 E-Mail [email protected] www.langenhagen.de Dienstags und sonnabends ist in Langenhagen vormittags Wochenmarkt. direkt 2 · 2015 011 11 DATENSCHUTZ Blick auf das Alte Rathaus in Hannover Immer mehr Städte und Gemeinden installieren Webcams und veröffentlichen die Bilder auf ihren eigenen Internetseiten. Es werden dabei häufig Strände, Landschaften, Einkaufsstraßen usw. gezeigt, damit sich die Besucher der Internetseite ein Bild vom Ort, seinen touristischen Einrichtungen, dem Betrieb auf den Straßen, der Wetterlage etc. machen können. Zum Teil werden die im Internet gezeigten Bilder in bestimmten Zeitabständen, die zwischen wenigen Sekunden und einigen Minuten liegen können, aktualisiert, zum Teil handelt es sich auch um sogenannte Live-Streams, also um die ununterbrochene Übertragung von bewegten Bildern, vergleichbar dem Fernsehbild. In beiden Fällen können neben der aufgenommenen Örtlichkeit auch Personen abgebildet werden. Es hängt von den Einstellungen und der Bildauflösung der Webcam ab, ob diese Personen erkennbar sind. Werden Personen durch die Webcam erfasst, ist die Frage nach der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Webcam und deren Aufnahmen zu stellen. Die sogenannte VideoÜberwachung durch öffentliche Stellen ist in Niedersachsen im Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG) in § 25 a geregelt. Demnach ist die „Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume durch Bildübertragung (Videoüberwachung) (…) zulässig, soweit sie 1. zum Schutz von Personen, die der beobachtenden Stelle angehören oder diese aufsuchen, oder 2. zum Schutz von Sachen, die zu der beobachtenden Stelle oder zu den Personen nach Nummer 1 gehören erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der von der Beobachtung betroffenen Personen überwiegen.“ Es stellt sich die Frage, ob diese Vorschrift auch für den Einsatz von Webcams durch öffentliche Stellen zur Anwendung kommt. Der Einsatz der Webcams müsste dann entweder 12 direkt 2 · 2015 zum Schutz von Personen oder Sachen erforderlich sein. Diese Voraussetzungen werden meist nicht vorliegen. Allerdings kann bezweifelt werden, dass der Einsatz einer Webcam ein „Beobachten“ im Sinne der Vorschrift ist. Der Begriff impliziert in der Regel ein aktives, gezieltes Wahrnehmen eines Vorgangs. Das heißt, dass der Betreiber der Videoüberwachung (also der Beobachter) das aufgenommene Geschehen genau verfolgt und der Betroffene (also die von der Videoüberwachung aufgenommene Person) damit zum Objekt der Beobachtung wird und somit in eine unterlegene Position gerät. Im Fall der Webcam fehlt es allerdings an dem Element der Beobachtung durch den Betreiber des Systems. Stattdessen hat hier jeder Internetnutzer die Möglichkeit, die Position des Beobachters einzunehmen, also auch die zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgenommene Person, wenn auch zu einem anderen Zeitpunkt, als sie selbst an dem aufgenommen Ort anwesend war. Damit verschiebt sich der Fokus der Gefährdung von der einseitigen „Beobachtung“ zu einer globalen Veröffentlichung der Bilder. Aus diesem Grund scheint hier der § 25 a NDSG als Rechtsgrundlage für die Installation einer Webcam nicht geeignet, sondern es ist die Rechtsvorschrift heranzuziehen, die sich mit den Voraussetzungen für die Verbreitung, also Veröffentlichung, von Abbildungen von Personen beschäftigten – dies sind die Vorschriften des Kunst-Urhebergesetzes. Daher ist dieses Gesetz auf den Einsatz von Webcams durch öffentliche Stellen anzuwenden, es ist zudem spezieller als das NDSG. Die Übertragung der Bilder in das Internet stellt eine Verbreitung beziehungsweise öffentliche Zurschaustellung von Bildnissen dar, die nach § 22 des Kunst-Urhebergesetzes (KunstUrhG) der Einwilligung des Betroffenen bedarf. In der Praxis wird es jedoch unmöglich sein, von jeder Person, die in den Erfassungsbereich der Webcam gerät eine Einwilligung zu erhalten. Allerdings erlaubt dieses Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen und ausnahmsweise die Veröffentlichung von Bildern, auch wenn Personen darauf abgebildet sind. Nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 KunstUrhG dürfen solche Bilder ohne Einwilligung der Betroffenen dann veröffentlicht werden, wenn die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn die Personen auch weggelassen werden könnten, ohne dass sich Gegenstand und Charakter des Bildes ändern würden. Bei Webcams, die Aufnahmen von öffentlichen Räumen in das Internet übertragen, werden zwar oft Menschen zu sehen sein, die die öffentlichen Räume bevölkern. Allerdings werden diese Menschen in der Regel nicht den Charakter des Bildes bestimmen. Je nach Einstellung der Webcam handelt es sich um Übersichtsaufnahmen, bei denen die Menschen nur in geringer Größe und nicht in dominierender Position im Bild abgebil- Video conferencing with friend on laptop from home © Andrey Popov – Fotolia.com alte rathaus, hannover © guentermanaus – Fotolia.com Zulässigkeit von kommunalen Web-Cams DATENSCHUTZ det werden. Daher können die Betreiber von Webcams die genannte Ausnahme nach dem KunstUrhG in den meisten Fällen in Anspruch nehmen. Damit dürfen Personen abgebildet werden, solange sie als Beiwerk zu den hauptsächlich aufgenommenen Örtlichkeiten erscheinen. Allerdings ist diese Befugnis zur Veröffentlichung von solchen Bildern zusätzlich durch § 23 Abs. 2 KunstUrhG begrenzt. Die Verbreitung der Bilder ist danach nur zulässig, wenn dadurch nicht ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird. An dieser Stelle ist die Art der Verbreitung der Bilder zu berücksichtigen; diese werden ins Internet übertragen und sind weltweit abrufbar. Weitergehend als der vorstehend erläuterte § 23 Abs. 1 Nr. 2 KunstUrhG ist daher nach Abs. 2 zu fordern, dass die von der Webcam miterfassten Personen regelmäßig nicht zu identifizieren sind. Unproblematisch wäre damit etwa die Übersichtsaufnahme einer Fußgängerzone, auf der Passanten nur undeutlich erkennbar sind. Öffentliche Stellen sollten vor der Inbetriebnahme von Webcams genau die Standortfrage und die Auflösung der Bilder prüfen. Sollen nur Örtlichkeiten und Landschaften gezeigt werden, dürfte eine Auflösung ausreichend sein, die die es dem Betrachter ermöglichen, alles in ausreichender Schärfe zu betrachten. Panoramaaufnahmen aus größerer Entfernung ist der Vorzug zu geben. Zoomfunktionen, die die Erkennbarkeit von Personen oder Gegenständen, die Personen zugeordnet werden könnten (zum Beispiel Kraftfahrzeuge), sollten generell nicht zur Verfügung gestellt werden. Ihr Kontakt für dieses Thema Marco Puschmann Telefon (05 11) 6 16 - 2 14 18 E-Mail [email protected] PErsonalmitteilungen Neu dabei Timm Busse Timm Busse unterstützt seit Juli den Produktbereich Soziales. Er begann am 1. August 2001 eine Berufsausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration bei der Firma Bechtle GmbH in Hannover. Nachdem er seinen Zivildienst absolviert hatte, wechselte er zu einem Softwarehersteller in Hildesheim und arbeitete dort im First- und Second Level Support. Bereits nach kurzer Zeit übernahm er dort den Fachbereich der Qualitätssicherung. Anfang 2011 wechselte er zu Hönigsberg & Düvel und war dort als Supporter im ServiceDesk tätig – als externer Dienstleister für einen großen Autoreifenhersteller aus der Region Hannover. Danach wechselte er intern in den Fachbereich Lotus Notes. Timm Busse freut sich beim Thema „Sozialwesen“ auf die ganz neuen Herausforderungen bei HannIT. Tobias Arndt Tobias Arndt stammt aus Braunschweig und lebt nun in Hannover-Ahlem. Im Anschluss an sein Studium an der Georg-August-Universität Göttingen hat sich der Diplom-Geograph zum GIS- und Geodatenspezialisten fortgebildet. Nach seiner neunmonatigen Praxisqualifizierung an der GIS-Akademie in Dortmund war Arndt zuletzt beim Zweckverband Großraum Braunschweig tätig. Zu seinen Aufgaben zählten unter anderem die Beratung bei und Durchführung von kommunalen GIS-Projekten, die Entwicklung von skriptbasierten Geoverarbeitungsprozessen sowie die Weiterentwicklung von Katasterdatenbeständen. Tobias Arndt unterstützt seit August 2015 das Team Fachanwendungen 3 im Produktbereich Geographische Informationssysteme. Wir wünschen unseren neuen Kollegen einen guten Start und viel Erfolg. direkt 12 · 2012 2015 13 PErsonalmitteilungen Umsetzung Samuel Heinze Samuel Heinze betreut die Citrix-Umstellung auf aktuelle Windows Server. Im August 2011 begann Samuels Heinzes Werdegang bei HannIT. Der erfolgreiche Abschluss seiner Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration am 17. Juni 2014 brachte ihn in den ServiceDesk. Hier war er unter anderem für die Softwareverteilung per SCCM und Igel-Konsole verantwortlich. Genau ein Jahr später bestand er genauso erfolgreich sein Vorstellungsgespräch für die ausgeschriebene CitrixAdministrationsstelle. Seit dem 6. Juli 2015 ist er nun im Team Technikmanagement und Kommunikationsnetze tätig. Heinze freut sich auf die neuen Aufgaben, die jetzt auf ihn zukommen und auf eine gute Zusammenarbeit. Ludwig Kleintje Nach dem Studienabschluss als Dipl.Ing. (FH) im Bauwesen sammelte er erste Erfahrungen mit der Datenverarbeitung in einem großen Stahlbauunternehmen. Seit 1984 beim Zweckverband Großraum Hannover und den diversen Nachfolgeorganisationen tätig, wechselte er 2001 mit Gründung der Region Hannover zu HannIT. Neben seinem Schwerpunktthema Verkehrsplanung und -information nahm er die Funktion des stellvertretenden Teamleiters ein. Ab 1. September übernimmt Ludwig Kleintje die Teamleitung mit den Schwerpunkten Einwohnerwesen (EWO), Geografische Informationssysteme (GIS) und Mobilität (Mobi). Wir wünschen allen Kollegen für die neuen Aufgaben viel Erfolg. Verabschiedung Carola Kayser Carola Kayser geht ins Team Zentrale Aufgaben der Regionsverwaltung. Sie war seit April 2009 bei HannIT beschäftigt, erst im Eigenbetrieb, dann in der AöR, und verstärkte dort den Produktbereich GIS. Hier war sie unter anderem für die Fachverfahrensbetreuung von GekoS, ArcGIS und KomVor Umwelt zuständig. Zum 1. August 2015 wechselte sie in das Team Zentrale Aufgaben der Regionsverwaltung und hat dort eine der Projektleitungsstellen zur Einführung neuer Software übernommen. Andreas Schwanke Am 1. September 2015 verließ uns Andreas Schwanke und ging zur Regionsverwaltung zurück. Schwanke kam im Juli 1999 zum Eigenbetrieb „Hannoversche Informationsund Kommunikationstechnik“ und hat seitdem unter anderem eigenverantwortlich den umfangreichen Service „Dokumentenmanagement“ aufgebaut und diesen Produktbereich als Senior-Service-Manager geleitet und zum Erfolg geführt. 14 direkt 2 · 2015 Martin Koszarek Martin Koszarek stellt sich neuen Aufgaben im Niedersächsischen Justizministerium. Am 15. Juni 2015 verließ er nach 15 Jahren die HannIT AöR. Zunächst betreute er hier die Oracle-Datenbanken für die Fachverfahren OK.Wobis und OK.Sozius. Hinzu kamen im Laufe der Zeit die Verwaltung der Terminalserver für diverse weitere Fachverfahren, sowie die Administration weiterer Serversysteme. Bis zum Abschied war Koszarek Leiter der Funktionsgruppe, die sich um die Datenbanken, Terminalserver, den Datenspeicher und die Datensicherung kümmert. Zuletzt war er zudem stellvertretender Teamleiter. Hochzeit Imke Seegers Aus Imke Nettelroth wurde Imke Seegers. Imke Seegers hat am 15. Juli auf dem Steinhuder Meer geheiratet und trägt nun einen neuen Namen. Wir wünschen ihr alles Gute! PErsonalmitteilungen Wer geht denn da in Rente oder doch noch nicht? Karl-Günter Zipfel „Danke", sagt Karl-Günter Zipfel, „und was nun?“ Auf diesem Wege bedankt er sich bei seinen Wegbegleitern und wünscht allen eine erfolgreiche Zukunft. Er beendete seine Tätigkeit für HannIT zum 31.08.15 und wechselte in den „Unruhestand“. Denn er bleibt weiterhin Geschäftsführer der Connect-Fahrplanauskunft GmbH, die er bereits seit 2002 nebenamtlich geleitet hat. Nach seinem Abschluss als Diplom- Ingenieur Elektrotechnik/Informatik an der Universität Bremen begann Zipfel 1975 seine berufliche Tätigkeit beim Zweckverband Großraum Hannover. Ab 1994 war er dort Leiter der IuKTechnologien und kam 2001 mit Regionsgründung zum Eigenbetrieb HIT, heute HannIT AöR. Seitdem war Karl-Günter Zipfel als Teamleiter verantwortlich für die Produktbereiche Mobilität (MOBI), raumbezogene Verfahren (GIS), sowie einwohnerbezogene Fachverfahren und Gewerbewesen (EWO). Sein Schwerpunkt lag dabei im Bereich der Mobilitätsanwendungen. So war er aktiv an der Gründung von DELFI (Durchgängige Elektronische Fahrplaninformation) beteiligt und bis heute dort im Lenkungsausschuss. Ebenfalls koordinierte er die Zusammenarbeit der norddeutschen Bundesländer bei EU-SPIRIT (European travel information network) und wurde von 2012 bis 2014 in den Beirat des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für „ÖV-IST Architektur in Deutschland“ berufen. Wir wünschen Karl-Günter Zipfel alles Gute für seine weiteren Aktivitäten. Tipps und Tricks Was ist eigentlich …? Der Produktbereich Einwohnerwesen der HannIT bekommt naturgemäß häufig Anfragen zu „MESO“: meistens zur vermeintlichen „Vollauskunft“. Um genauer in die Problembehandlung einzusteigen, fragen wir bei Bedarf nach, um welches Verfahren es sich genau handelt. Warum? Wir unterscheiden drei Softwarelösungen im Zusammenhang mit dem Meldewesen: Die Bürgerbüros bzw. Einwohnermelde- und Passbehörden arbeiten mit MESO (auch Vollauskunft oder Vollarbeitsplatz genannt). Hierbei handelt es sich um das vollumfängliche Melde- und Passregister. Hier werden die Melde- und Passdaten der Einwohnerinnen und Einwohner, getrennt nach Kommune, eingepflegt. Die Daten können also angelegt, gelesen, verändert und gelöscht werden. In anderen Fachbereichen einer Stadt oder Gemeinde (außerhalb des Bürgerbüros) wird häufig die Meso-IntranetAuskunft (MIA) verwendet. Hierbei handelt es sich um eine Webanwendung, in der nur die im Bürgerbüro aufgenommenen Melde- und ggfs. auch Passdaten eingesehen, nicht aber verändert werden können. Außerdem ist i.d.R. nur ein beschränkter Blick auf die Daten der eigenen Kommune möglich. Bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel die KFZZulassungsstellen, dürfen, sofern es dafür eine rechtliche Ermächtigung gibt, Meldedaten der Städte und Gemeinden einsehen. Diese haben Zugang zum Inforegister, auch als OLMERA (OnlineMelderegister-Auskunft) oder „Zentrale IntranetAuskunft“ bekannt. Es handelt sich dabei ebenfalls um eine Webanwendung. Genauso wie bei der MIA besteht lediglich die Möglichkeit der Einsichtnahme auf einige wenige Informationen über den Einwohner, wobei je nach Fachbereich verschiedene Berechtigungsstufen existieren. Männchen stapeln help © fotomek – Fotolia.com Alles MESO oder was? Ihr Kontakt für dieses Thema Bea Tiemens Telefon (05 11) 6 16 - 11 33 3 E-Mail [email protected] direkt 2 · 2015 15 IMPRESSUM Herausgeber: HannIT – Hannoversche Informationstechnologien Anstalt öffentlichen Rechts Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover Telefon Fax E-Mail Internet (05 11) 6 16 - 2 14 25 (05 11) 6 16 - 1 10 81 [email protected] www.HannIT.de Verantwortlich: Torsten Sander Redaktion: Arne Biermann, Marion Brandes, Ute Pasternack, Ilona Strehl, Bea Tiemens Lektorat: „TMR“ Text + News-Service, Thomas M. Ruthemann Titelfoto: touch © vege – Fotolia.com Layout: Team Medienservice & Post Satz: CL*GD Corinna Lorenz, Dipl.-Des. (FH) Druck: Region Hannover Team Medienservice und Post Wilhelmstr. 1, 30169 Hannover Auflage: 3.650 Stück Erscheinungsweise: 3 Ausgaben im Jahr Alle Rechte vorbehalten. Wird innerhalb der Kundenzeitschrift auf fremde Links oder externe Informationsangebote hingewiesen, so macht sich HannIT diese Inhalte nicht zu eigen und kann für sie keine Haftung übernehmen.
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