E-Payment schließt die Lücke bei medienbruchfreien E

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Neuigkeiten von Ihrem IT Unternehmen | www.HannIT.de | Ausgabe 2 · 2015 | September 2015
E-Payment schließt die Lücke bei
medienbruchfreien E-Governmentprozessen
Tag der offenen Tür bei HannIT
und der Region Hannover
Wiederherstellung des
Active Directory dokumentiert
Datenschutz: Zulässigkeit von
kommunalen Webcams
editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
ich hoffe, Sie hatten erholsame Sommerferien und können möglichst
entspannt und ausgeruht wieder ans
Werk gehen. Kurz vor dem Ferienbeginn tagte noch der Verwaltungsrat,
das oberste Entscheidungsorgan von
HannIT, dem mittlerweile 28 Kommunen angehören, um über den
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2014 zu beschließen. Wie auch
in den Jahren zuvor konnte wieder
ein positives Jahresergebnis erwirtschaftet werden. Der Jahresumsatz wurde erneut nachhaltig um 10% gesteigert, so
dass insgesamt 13,9 Mio. € Umsatzerlöse erzielt wurden.
Besonders groß war die Umsatzsteigerung von 93,9% bei
dem Verkauf von Hardware und EDV-Zubehör an die Träger
von HannIT. Offensichtlich wird es für die Trägerkommunen
immer attraktiver, die günstigen Konditionen der größeren
HannIT-Ausschreibungen zu nutzen und gleichzeitig den eigenen Beschaffungssprozess zu vereinfachen. In diesem
Zusammenhang ist auch das Vorhaben erwähnenswert, gemeinsam mit mehreren Kommunen einen Standardrechner
für das Bürgerbüro zu konfigurieren, da dort die größte Vielfalt von Hard- und Softwareanforderungen unter einen Hut
zu bringen ist. Dieses Vorgehen soll dazu führen, dass nicht
in jeder einzelnen Kommune bei jeder Konfigurationsänderung an Hard- oder Software ein aufwendiger Funktionstest
durchlaufen werden muss. Dieser Test könnte zukünftig zentral einmal vorgenommen werden und nach einem positiven
Abschluss kann dann die veränderte Konfiguration bei allen
Nutzern des Standard-Arbeitsplatzes eingesetzt werden.
Die Erlöse aus dem Betrieb von Fachverfahren erhöhten sich
bei einer Steigerung von 6,9% auf rund 8,8 Mio. € ebenfalls.
Die Mitarbeiterzahl von HannIT ist entsprechend mitgewachsen, wobei sich insgesamt die Umsätze je Mitarbeiterin bzw.
Mitarbeiter erneut leicht erhöht haben, was eine Produktivitätssteigerung bedeutet.
Besonders erfreulich ist diese Entwicklung im Zusammenhang mit der im Frühjahr durchgeführten Kundenbefragung.
Auf die entscheidende Frage „Alles in allem, wie beurteilen Sie persönlich HannIT?“ haben über 86 % der befragten
Endanwenderinnen und Endanwender von Fachverfahren
„gut bis sehr gut“ geantwortet. Trotz der Leistungssteigerung
konnte somit die hohe Kundenzufriedenheit gehalten werden.
In den kommenden Wochen laufen HannIT-intern die Vorbereitungen für unseren Umzug in die neuen Büroräume auf
Hochtouren. Die Umbauarbeiten sind dort im vollen Gange,
die Büromöbelbestellung ist auf dem Weg und zahlreiche andere Aktivitäten sind in der Umsetzung. Wenn alles planmäßig abläuft, wird der Umzug im November 2015 stattfinden.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich dann auch bei einem
persönlichen Besuch ein Bild von den neuen Büro-, Schulungs- und Sitzungsräumen verschaffen.
Torsten Sander
Inhalt
K Veranstaltungen
Kundenforum Finanzwesen ������������������������������������������������ 3
Behördenmarathon ������������������������������������������������������������ 3
Tag der offenen Tür ������������������������������������������������������������ 4
NSGB ���������������������������������������������������������������������������������� 4
Zukunftstag�������������������������������������������������������������������������� 5
AutiSta�������������������������������������������������������������������������������� 5
K Aus der AöR
Verwaltungsrat������������������������������������������������������������������ 10
K Projekte
Wiederherstellung des Active Directory������������������������������ 6
Bundesmeldegesetz������������������������������������������������������������ 6
7
��������������������������������������������������������������������������������������
7/8
8
9
K Personalmitteilungen
Neu dabei ������������������������������������������������������������������������ 13
Umsetzung/Verabschiedung/Hochzeit������������������������������ 14
Rente�������������������������������������������������������������������������������� 15
K Partner
pmPayment���������������������������������������������������������������������� 10
02
direkt 2 · 2015
K Stadtansichten
Stadt Langenhagen ���������������������������������������������������������� 11
K Datenschutz
Kommunale Webcams������������������������������������������������ 12/13
K Tipps und Tricks
Alles MESO oder was? ������������������������������������������������������ 15
Impressum������������������������������������������������������������������������ 16
Veranstaltungen
Anwender-Forum
Newsystem®kommunal: Drittes Kundenforum bei HannIT
Bereits zum dritten Mal wurde von HannIT ein Kundenforum
für Anwender von newsystem®kommunal durchgeführt. Auf
Grund der positiven Resonanz der Vorjahre wurde von der
Firma Infoma Software Consulting GmbH ein Ausblick auf die
wesentlichen Änderungen und Neuerungen der neuen Benutzeroberfläche von newsystem®kommunal Version7 gegeben.
Im Fokus standen diesmal Tipps und Tricks für den neuen
Client. Einige Kunden hatten bereits umgestellt und konnten
den einen oder anderen Kniff mit an ihren Arbeitsplatz nehmen. Für andere stand der Erfahrungsaustausch im Vordergrund, die Frage etwa, wie viele Schulungen für die Umstellung für die einzelnen Fachanwender benötigt werden.
Die newsystem®kommunal Version7
basiert auf Microsoft Dynamics NAV
2013 R2. Sie bietet eine neue Benutzeroberfläche, die an Windows 7
und an die neue Generation der MS
Office Familie angenähert ist. Beim
Programmstart öffnet sich zuerst die
Startseite, die abhängig nach der Rolle
(=Arbeitsbereich) die passenden Menüpunkte anzeigt.
Neu sind unter anderem Funktionalitäten wie eine Outlook-Anbindung
und die Möglichkeit zur individuellen
Selbstgestaltung der Oberfläche durch
den Endanwender.
Der zweite Teil der Veranstaltung war
ausschließlich für Einzelgespräche, Fragen und kritische Anregungen reserviert. Wegen der durchweg
positiven Resonanz ist eine weitere Veranstaltung im Frühjahr
2016 bereits fest eingeplant.
Ihr Kontakt für dieses Thema
Torben Krone
Telefon (05 11) 6 16 - 1 11 15
E-Mail [email protected]
HannIT zeigte Flagge
Am 24. Juni starteten 243 Staffeln mit über 1700 Teilnehmern beim 16. Behördenmarathon
HannIT war bei diesem
besonderen
Ereignis
schon zum vierten Mal
dabei. Unter dem Motto „HannIT – We run IT“
sowie „HannIT - with
fun IT“ liefen unsere
sportlichen Kolleginnen
und Kollegen was das
Zeug hielt – je eine Runde um den Maschsee.
Dann erfolgte die Staffelstabübergabe bis alle
sieben Läufer schließlich im Ziel waren.
Auch wenn HannIT immer sportlicher wird, fehlten an diesem
Tag doch zwei Läufer für eine zweite Staffel. Also rafften sich
Dieter Jopp und Mirko Kuck ein weiteres Mal auf und gaben
so beiden Staffeln eine Chance. Diese landeten dabei auf einem
58. und 203. Platz.
Wir gratulieren unseren Teams zu diesen wirklich hervorragenden Leistungen und dem dazu gehörigen Sportsgeist.
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Ilona Strehl
Telefon (05 11) 6 16 - 2 14 34
E-Mail [email protected]
direkt 2 · 2015
03
VERANSTALTUNGEN
Tag der offenen Tür 2015
HannIT und die Region Hannover öffneten ihre Pforten!
Es begann alles mit einem Reinfall:
Es regnete in Strömen. Deshalb wurde der Stand der HannIT erst etwas
verhalten, dann aber als das Wetter
ab 13 Uhr besser wurde, mit zunehmendem Erfolg besucht.
Das Rechnermuseum war ein Magnet für das zumeist etwas ältere
Publikum, die Pinguine zogen hingegen das jüngere zu erst an. Auch
die Erwachsenen, die dem Pinguin zu
Beginn skeptisch gegenüberstanden,
überwanden ihre Scheu, als die zuFoto: Claus Kirsch, Region Hannover
grundeliegende Funktion des Display-Reinigens erklärt wurde.
Das Puzzle war für den einen oder anderen zwar die reinste
Herausforderung, doch bekamen alle Teilnehmer zumindest
einen Trostpreis. Die meisten zogen mit einem neuen Handyhalter davon.
Ihr Kontakt für dieses Thema
Ilona Strehl
Telefon (05 11) 6 16 - 2 14 34
E-Mail [email protected]
Ludwig Kleintje und Kerstin Möller sowie das Rechnermuseum
Ausstellung
HannIT beim Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund in Emden
Die Mitgliederversammlung des Niedersächsische Städte und
Gemeindebund (NSGB) ist die größte jährliche Kommunaltagung in Niedersachsen. 400 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, dazu Ehrengäste, Ministerinnen und Minister sowie
Landtags- und Bundestagsabgeordnete nehmen regelmäßig
an dieser jährlichen Versammlung des NSGB teil.
v. l.: Sebastian Plog (HannIT), Ralf Hörnschemeyer (Itebo),
Ulrike Schweneker (KDO), Kerstin Druivenga-Kreitsmann (Govconnect)
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direkt 2 · 2015
Vertreten wurde HannIT durch den Kundenberater Sebastian
Plog, der allen Fragen der Besucher Rede und Antwort stand.
Dabei konnte dort mit den Teilnehmern sowohl über Trendthemen diskutieret als
Ihr Kontakt für dieses Thema
auch
ganzheitliche
IT-Lösungen erörtert
Kundenberatung
werden.
Telefon (05 11) 6 16 - 1 23 45
E-Mail [email protected]
VERANSTALTUNGEN
Zukunftstag bei HannIT
Mädchen und Jungen sollen geschlechteruntypische Berufe kennen lernen
In Niedersachsen wird regelmäßig der Zukunftstag an den
Schulen für die Klassen 5 bis 10 durchgeführt. Mädchen und
Jungen sollen an diesem besonderen Tag geschlechteruntypische Berufe kennen lernen. So durften die Schülerinnen und
Schüler am 23. April bei HannIT in den Ausbildungsberuf des
Fachinformatikers reinschnuppern.
Nach einer kurzen Begrüßung durch Monika Bär (stellvertretender Vorstand) und Ulrike Grünewald (Personalmanagement) informierten der ehemalige Azubi Samuel Heinze sowie
die Studierenden Mirko Kuck, Jonas Albrecht, Rafael Winkel
und Alexander Michels die Schülerinnen und Schüler über die
Tätigkeit eines Fachinformatikers.
Die jungen Menschen bekamen so ihre ersten Einblicke in die
IT-Welt – und ihr neu gewonnenes Wissen konnten sie anschließend gleich in einem Computerquiz unter Beweis stellen.
Zum Ablauf gehörte auch, dass die Schülerinnen und Schüler
Computer auseinander bauten und wieder zusammensetzten.
Währenddessen erklärten die Studierenden und ehemaligen
Azubis von HannIT den Mädchen und Jungen die vielen einzelnen Bestandteile des Computers. Der „Lern- und EntdeckerEffekt“ war an diesem Tag besonders hoch.
Besonders beeindruckend fanden die Jungen und Mädchen das
selbst aufgebaute kleine „Computermuseum“, welches aus
Laptops und PCs aus den 80er-Jahren bestand.
Auch im nächsten Jahr, am 28. April 2016, wird HannIT wieder
freie Plätze für den Zukunftstag anbieten und Einblicke in die
IT-Welt geben.
Ihr Kontakt für dieses Thema
Ulrike Grünewald
Telefon (05 11) 6 16 - 2 37 36
E-Mail [email protected]
Attractive teacher helping her student in computer class
© WavebreakMediaMicro – Fotolia.com
Schulungen: AutiSta Version 10.4 wird vorgestellt
Vom 13. bis zum 22. Oktober finden bei HannIT Schulungen zur neuen Version von AutiSta statt. Eine Dozentin
und Standesbeamtin wird unter anderem zu Themen wie
Änderungen in der Vorgangsbearbeitung, Neuerungen im
Ehe- und Geburtenregister sowie Neuerungen im Bereich
„Besondere Beurkundungen“ referieren.
Die Anwenderinnen und Anwender werden in der jeweils
eintägigen Schulung praxisnahe Beispiele am Rechner
durchlaufen und so die neue Software-Variante kennen
lernen können.
Ihr Kontakt für dieses Thema
Produktbereich Einwohnerwesen
Telefon (05 11) 6 16 - 1 13 33
E-Mail [email protected]
direkt 2 · 2015
05
projekte
Wiederherstellung des Active Directory
Ort aufbewahrt? Sind diese noch gültig? Welcher der DomainController (DC) ist zuständig für Schemamaster, Domainnamemaster, Infrastrukturmaster, RIDmaster, PDC Emulator?
Auf welchem DC sollen die globalen Kataloge wiederhergestellt
werden? Sind all diese Informationen im Gedächtnis einer Person gespeichert oder schriftlich und sicher dokumentiert?
Da wir diese Unsicherheiten uns und vor allem unseren Kunden nicht zumuten wollen, wurde gemeinsam mit der Firma
Microsoft alle möglichen Wiederherstellungsszenarien für das
Active Directory besprochen und die wichtigsten durchgespielt.
Das Ergebnis dieser arbeitsintensiven Tage war die Bestätigung
bzw. Anpassung der Dokumentation jedes einzelnen Schrittes
zur Wiederherstellung des AD. Die Dokumentation kann jetzt
auch von einer Person abgearbeitet werden, die mit diesem
Thema nicht so intensiv befasst war wie die am Projekt Beteiligten.
Wir können nun mit guten Gewissen sagen, dass unsere Kunden bei einem Totalausfall des Active Di- Ihr Kontakt für dieses Thema
Marion Suhr
rectory nach ca. vier
Telefon (05 11) 6 16 - 1 11 11
bis acht Stunden wieE-Mail [email protected]
der arbeiten können.
Recovery keyboard key. Finger © momius – Fotolia.com
HannIT ist immer dabei, für die
Kunden die größtmögliche Sicherheit und Zuverlässigkeit zu
realisieren. Dabei finden viele
Aktivitäten statt, von denen die
Anwenderinnen und Anwender nichts merken. Ein wichtiges
Projekt war die Dokumentation
zu Wiederherstellung des Active
Directory (AD), mit dessen Hilfe
Administratoren verschiedene Objekte wie beispielsweise Benutzer,
Computer und andere Geräte und deren Eigenschaften in einem
Netzwerk verwalten. Dies wurde natürlich auch live getestet.
Hierbei reicht es nicht aus, nur eine Datensicherung zu erstellen
und zu prüfen, ob die Daten vollständig sind. Nur die Rücksicherung der zuvor gesicherten Daten in eine neue Umgebung kann
die Sicherheit geben, dass diese auch funktioniert.
Doch was ist mit der Rücksicherung des Active Directory, wenn
das AD wirklich nicht mehr funktioniert, weil zum Beispiel der
schleichende Tod in Form eines Virus zugeschlagen hat?
Wurden die Kennwörter der Systemadministrator für die Wiederherstellung der Active Directory Datenbank an einem sicheren
Neue Rechtslage!
Am 1. November kommt das Bundesmeldegesetz (BMG)!
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direkt 2 · 2015
die bisher eingerichteten Auskunftssperren in der jetzigen Form
teilweise nicht mehr bestehen bleiben können. Eine Konvertierung der Daten ist zwingende Voraussetzung.
Um diese Umstellung möglichst reibungslos zu bewerkstelligen, fanden bereits im Juli zehn eintägige
Schulungen des MESO-Programmautors HSH für
die Mitarbeiter der Bürgerbüros in den Räumen
der HannIT statt. Im Mittelpunkt der Schulungen
standen das veränderte und bundeseinheitlich vorgegebene Melderecht und die damit im Zusammenhang
stehenden neuen, beziehungsweise geänderten Arbeits- und
Programmschritte – sowohl im Einwohnerverfahren MESO als
auch der jeweils relevanten Zusatzmodule.
Auf diese Weise wurde ein guter Grundstein für die Zukunft gelegt. Nichts desto trotz verlangt die Umstellung sowohl von den
Mitarbeitern in den Bürgerbüros als auch von HannIT die Erledigung zahlreicher Zusatzaufgaben in den kommenden Monaten. Wir sind jedoch
fest überzeugt, dass Ihr Kontakt für dieses Thema
wir auch diese UmProduktbereich Einwohnerwesen
stellung gemeinsam
Telefon (05 11) 6 16 - 1 13 33
meistern werden.
E-Mail [email protected]
stempel meldegesetz I © WoGi – Fotolia.com
Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum November
2015 wird es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar
geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger geben.
Das Bundesmeldegesetz soll das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei der Melderegisterauskunft stärken. Auskünfte zum Zweck der Werbung und des Adresshandels sind künftig nur noch
dann zulässig, wenn die betroffene Person einer
Übermittlung ihrer Meldedaten ausdrücklich zugestimmt
hat. Außerdem unterliegen Daten aus einfachen Melderegisterauskünften für gewerbliche Zwecke nach dem Bundesmeldegesetz einer verstärkten, bereichsspezifischen Zweckbindung.
Das bedeutet, der Empfänger darf sie nur für die Zwecke verwenden, zu denen sie ihm übermittelt wurden.
Darüber hinaus sollen durch das neue Bundesmeldegesetz sogenannte „Scheinanmeldungen“, also Anmeldungen für eine
bestimmte Wohnung, ohne dass der Vermieter hiervon etwas
erfährt, verhindert werden. Dazu wurde eine Mitwirkungspflicht
des Vermieters verankert.
Soweit die Theorie – in der Praxis ist diese Einführung sowohl
seitens der HannIT als auch der MESO-Kunden mit einigen zusätzlichen Arbeiten im Vorfeld verbunden. Dies vor allem, da
projekte
Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchende
Das Thema Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchende ist aktuell in
allen Kommunen ein großes und auch
mit vielen Herausforderungen verbundendes Thema
Sie als Vertreter der Kommunen und
Ihre Kolleginnen und Kollegen müssen
sich diesen Herausforderungen stellen und jeden Tag neue und oftmals
schnelle und pragmatische Lösungen
finden.
Die Fachleute aus den Regionskommunen haben sich im
Rahmen der gemeinsamen Prozessarbeit dazu umfängliche Gedanken gemacht und den Prozess der Unterbringung
dargestellt, dokumentiert und viele Informationen zusammengetragen, um Sie bei der Arbeit zu unterstützen. Im Prozessportal kann dieser Prozess mit allen Informationen, Hinweisen und Links abgerufen, angesehen, ausgedruckt und
weiter verwendet werden.
Über die eigentliche Problematik der
Unterbringung hinweg, wird auch die
Zuteilung der Flüchtlinge bis zu den
Kommunen betrachtet. Neben den gesetzlichen Grundlagen finden sie hier
praxisnahe Abläufe dokumentiert.
Sie wollen mehr erfahren? Dieser Prozess steht allen, am Prozessregister
teilnehmenden Kommunen, im Prozessportal zur Verfügung!
Sie haben keinen Zugang beziehungsweise Ihre Kommune
nimmt nicht am Prozessregister teil, oder Sie haben grundsätzliche Fragen zum Thema Prozessregister? Dann melden
Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Schild Ausländerbehörde © kamasigns – Fotolia.com
Neuer Prozess in der gemeinsamen Prozess-Datenbank
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Sven Gröger
Telefon (05 11) 6 16 - 1 10 14
E-Mail [email protected]
Mobile Datenerfassung
pmOWI-App – die Lösung für die Erfassung von Ordnungswidrigkeiten
Ein Schwerpunktthema auf dem IT-Arbeitskreis der HannIT-Trägerkommunen im Juli war die vereinfachte mobile Datenerfassung im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs
sowie der Ahndung von „Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten“.
Die GovConnect GmbH stellte die komfortable Erfassung von
allen Ordnungswidrigkeiten mit der pmOWI-App vor und legte besonderen Wert auf eine reale und wirklichkeitsnahe Demonstration „zum Anfassen“. Sie überzeugte durch eine einfache und logische Benutzerführung sowie eine intelligente
Vorbelegung von Datenfeldern.
Durch eine Fülle individueller Einstellungen, wie etwa Favoriten, Straßenkatalog oder Textbausteinen, kann die pmOWIApp den individuellen Bedürfnissen der Benutzer perfekt angepasst werden. Das garantiert eine intuitive Bedienung ohne
großen Schulungsaufwand.
Die pmOWI-App erlaubt die komfortable Erfassung sämtlicher Verstöße im Straßenverkehr, inklusive der Protokollierung von Abschleppmaßnahmen, auf einem handelsüblichen
Smartphone oder Tablet (etwa einem iPhone oder dem iPad).
Parallel zu den Fallinformationen können auch Bilder zum
Tatbestand aufgenommen und übertragen werden. Doppelerfassung gehört der Vergangenheit an und nützliche Funktionen, wie die Vormerkung von Vorgängen, dem Datenabgleich
(z. B. von Bewohnerparkausweisen) oder der automatischen
Erhöhung von Geldbußen, werden unterstützt.
Während der informativen Präsentation wurde auch nützliches
Zubehör vorgestellt und zum Anfassen und Probieren vor Ort
mitgebracht. So kann etwa ein mobiler Bluetooth-Drucker
sofort einen Beleg erstellen. Optional erhältlich sind stabile
Schutzhüllen, Zusatzakkus, Ersatzbonrollen und praktische Eingabestifte.
Die mit der pmOWI-App erfassten Daten können verschlüsselt
und mit einer besonders gesicherten mobilen Internetverbindung zu einem Web-Server in einem kommunalen Rechenzentrum übertragen werden. Dies hat den Vorteil, dass sie dort
der Verwaltung sofort für eine weitere Verarbeitung oder zu
Auskunftszwecken zur Verfügung stehen. direkt 2 · 2015
07
projekte
Und als Sahnehäubchen oben drauf kann die pmOWI-App
sowohl die Abfrage der gültigen Handy-Parkvorgänge (per
mobilem Endgerät wird die Parkgebühr bargeldlos entrichtet
ohne einen Parkscheinautomaten zu verwenden) durchführen
und kontrollieren. Dazu kommt, mit der Anbindung zu pmPayment, dass so Online-Bezahlvorgänge durch den Bürger direkt
vor Ort ermöglicht werden.
Neugierig – haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns
über Ihre Fragen – rufen Sie uns an! Gerne stellen wir Ihnen
auch die einfache
Handhabung
der Ihr Kontakt für dieses Thema
pmOWI-App direkt in
Peter Guschall
Ihrem Hause vor.
Telefon (05 11) 6 16 - 1 11 41
E-Mail
[email protected]
E-Payment
Im privaten Bereich ist der Onlinehandel nicht mehr weg zu
denken. Es wird gesucht, gefunden, geshoppt und online bezahlt. Im Bereich des E-Government soll dies auch für Verwaltungsangelegenheiten umgesetzt und ausgebaut werden.
Die Bürger sollen verstärkt ihre Behördenaktivitäten von zu
Hause aus und über das Internet erledigen können.
Damit die dafür zu zahlenden Gebühren mittels eines sicheren Bezahlverfahrens fließen können, müssen die Kommunen Vorkehrungen treffen. Die Auswahl an möglichen Bezahldiensten und Verfahren ist groß. Die drei gängigsten, und im
Rahmen des E-Government als sicher geltenden Verfahren für
das Bezahlen im Internet, sind die Online-Überweisung, das
Lastschriftverfahren und die Zahlung per Kreditkarte. Für den
Bürger bieten diese drei Verfahren den höchsten Anspruch an
Sicherheit und Flexibilität in der Zahlungsabwicklung.
Was bedeutet dies aus Sicht der Kommune?
Je nach Anbieter und Verfahren werden unterschiedliche
Gebühren gefordert. Aber Achtung: Anders als die gängige
Meinung werden diese Gebühren nicht direkt von der Transaktionssumme beim Zahlungsempfänger abgezogen. Im Detail: Die komplette Summe der Forderung gegenüber dem
Zahlungspflichtigen geht in der Behörde ein und wird im
Finanzsystem verbucht. Die Gebührenrechnung für die entsprechende Transaktion erfolgt vom Bezahldienstleister zum
Beispiel monatlich und kann dadurch auf die einzelnen Aufwandskonten individuell verteilt werden.
Schlussendlich bleibt nur noch die Frage nach dem Risiko.
Wie hoch ist bei den einzelnen Verfahren das Risiko des Zahlungsausfalls? Entscheidet man sich für die reine Onlineüberweisung ist das Risiko dank des 100 Prozent Zahlungsausfallschutzes gleich null. Kreditkarten hingegen bergen immer
das Risiko der fehlenden Kreditdeckung und beim Lastschriftverfahren ist es die sechswöchige Frist zur Rückholung, die
den Kunden zusteht. Aber auch dafür bieten die Anbieter eine
Fülle an Sicherheitsmechanismen um das Risiko möglichst
gering zu halten.
08
direkt 2 · 2015
Was ist der Vorteil zu der bisherigen Praxis?
Dank Schnittstellen zu den gängigen Finanzsystemen der
Kommunen ist es nunmehr möglich, den Bezahlvorgang fast
vollautomatisch zu prüfen, abzuwickeln und zu verbuchen. Zudem kann, je nach Portaltechnik und Fachverfahrensstruktur,
gleich eine Freigabe an den Bürger zurückgeschickt werden
und dieser kann ohne jeglichen Zeitverzug seinen gewünschten Vorgang abschließen. Da dieser Ablauf online geschieht,
entfällt der persönliche Besuch im Bürgerbüro.
Und das alles ist keine Zukunftsmusik. Die Region Hannover
setzt bereits diese Technik im Rahmen des i-Kfz / der OnlineAußerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen ein. Auch andere
Kommunen haben die Möglichkeit, dank der Kooperation von
HannIT mit der GovConnect GmbH, eines der umfangreichsten
E-Payment-Systeme auf dem Markt einzusetzen. Für diese
Kooperation konnte als Partner die Firma Girosolutions (Sparkassenverbund) mit dem Verfahren „Giro-checkout“ gewonnen werden.
Wenn Sie Fragen rund um das Thema E-Payment haben, kontaktieren Sie uns. Weitere Informationen dazu finden Sie auch
auf www.govconnect.de.
Stamp payment. Image with clipping path © corund – Fotolia.com
Der einfache Weg online zu bezahlen
Ihr Kontakt für dieses Thema
Sven Gröger
Telefon (05 11) 6 16 - 1 10 14
E-Mail [email protected]
projekte
Bei der Region Hannover darf gerubbelt werden!
Zugegeben, man kann dabei nichts gewinnen, aber bequem
vom heimischen Sofa aus sein Kraftfahrzeug außer Betrieb
setzen. Mit der Online-Außerbetriebsetzung (AB) von
Fahrzeugen im Rahmen des Projekts internetbasierter
Kfz-Zulassung (i-Kfz) entfällt seit dem 1. Januar 2015 der
Gang zur Zulassungsstelle.
Das Land Niedersachsen bietet für alle Zulassungsstellen innerhalb Niedersachsens diese kostenlose i-Kfz Lösung über
den Dienst „Niedersächsisches Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online“ (NAVO) an, von deren Nutzung auch
die Region Hannover Gebrauch macht.
Ohne bestimmte Voraussetzungen funktioniert die OnlineAußerbetriebsetzung via Mausklick über das Internet jedoch
nicht. Auf Seiten des Nutzers sind folgende Kriterien zu erfüllen:
➜ Das abzumeldende Fahrzeug muss nach dem 31.12.2014
zugelassen worden sein, denn erst seit dem 01.01.2015 befinden sich die erforderlichen, verdeckten Sicherheitscodes
zum Freirubbeln auf den neuen Stempelplaketten für die
Kennzeichen und den neuen Zulassungsbescheinigungen
Teil 1 (ZB I).
Fahrzeuge mit Zulassungsdatum bis einschließlich 31.12.2014
können nicht online abgemeldet werden. Diese Abmeldung
erfolgt weiterhin persönlich vor Ort in den Zulassungsstellen.
➜ Ein neuer Personalausweis (nPA) mit freigeschalteter,
aktivierter eID-Funktion und bekannter PIN,
➜ ein entsprechendes Kartenlesegerät für den Personalausweis und
➜ ein entsprechender Computer mit Internetanschluss und
installiertem Treiber für das Kartenlesegerät müssen vorhanden sein.
➜ Die Möglichkeit zur Nutzung von Online-Banking sowie
die Bereitschaft, es einzusetzen.
Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kann es losgehen.
Die Online-Außerbetriebsetzung (AB) für die Region Hannover ist auf dem gemeinsamen Portal der Stadt und Region
Hannover, www.hannover.de, unter
http://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/
Mobilität/Kraftfahrzeug-Straße/KFZ-Zulassung-in-Stadt-undRegion/Kfz-Zulassungen-in-der-Region-Hannover
verlinkt.
Nach Zustimmung zur Einverständniserklärung und Authentifizierung durch den
neuen Personalausweis (nPA) wird der
Bürger durch verschiedene Masken geführt und dabei aufgefordert, die notwendigen Daten einzugeben. Dazu:
➜ auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung
Teil I (Fahrzeugschein) den verdeckten Sicherheitscode freirubbeln,
➜ die Stempelplaketten am transparenten Rand abziehen
und wieder rubbeln bis die verdeckten Sicherheitscodes unter dem Wappen erscheinen,
➜ die freigerubbelten Codes an entsprechender Stelle in den
jeweiligen Masken eingegeben.
Nach Prüfung der Codes wird der Bürger zum Bezahlen der
Gebühr auf die Bezahlplattform der GovConnect weitergeleitet. Von der Region Hannover wird derzeit die Online-Überweisung über Giropay im Rahmen von Online-Banking als
Bezahlmethode angeboten.
Im Anschluss folgt eine Bestätigung über die Bezahlung und
der Online Antrag auf Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges
wird automatisch elektronisch über das Kraftfahrt-Bundesamt
(KBA) an die Zulassungsstelle Region Hannover verschickt.
Abschließend – nach Bearbeitung des Online Antrags durch
die Zulassungsstelle – erhält der Bürger von dort in schriftlicher Form die Bestätigung der Außerbetriebsetzung des
Fahrzeuges. Zeitgleich werden von der Zulassungsstelle die
Kfz-Versicherung sowie der Zoll, bezüglich der Kfz-Steuer, informiert.
Zu beachten ist, dass die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges erst nach Erhalt des Schriftsatzes der Zulassungsstelle rechtlich in Kraft tritt. Ein Fahren mit dem Fahrzeug nach
dem Freirubbeln der verdeckten Sicherheitscodes ist aber
nicht zulässig!
Mit der Online Außerbetriebsetzung (AB) wurde die 1. Stufe
der internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) realisiert. Weitere
Möglichkeiten werden folgen. So ist für 2016 die 2. Stufe
i-Kfz vorgesehen, in der die Wiederzulassung auf denselben
Halter via Mausklick über das Internet durchgeführt werden
kann.
Wir werden weiter darüber informieren. Bei Fragen rufen Sie
uns gerne an.
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Ute Pasternack
Telefon (05 11) 6 16 - 1 11 41
E-Mail [email protected]
direkt 2 · 2015
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PARTNER
pmPayment
Verwaltungsverfahren elektronisch abzuwickeln wird von immer mehr Bürgerinnen und Bürgern gefordert. Um die
Kommunen bei der Umsetzung dieser
Forderung zu unterstützen, hat die GovConnect GmbH das Produkt pmPayment
entwickelt.
Es handelt sich dabei um ein Komplettpaket für das Management von E-Payment. Der gesamte Prozess wird online
abgebildet: Von dem Online-Bezahlvorgang über die Anbindung einer E-Payment-Lösung bis hin zu
der Integration in die Finanzverfahren der Kommunen.
pmPayment übernimmt dabei auch die Kommunikation mit
dem Bezahldienstleister, so dass die Bürger die anfallenden
Gebühren direkt bezahlen können. An pmPayment ist der
Bezahldienst GiroCheckout der GiroSolution AG angebunden.
Dies ist ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und
bietet die gängigen Bezahlverfahren giropay, Lastschrift und
Kreditkarte an. Die Buchungsdatensätze werden anschließend nach den Vorgaben der Gemeinde aufbereitet und an
das Finanzverfahren übergeben.
Neben den funktionalen Komponenten trägt pmPayment dazu bei das
Zahlungsausfallrisiko der Kommunen
drastisch zu minimieren, indem OnlineDienstleistungen sofort bezahlt werden.
Das Produkt wurde erstmals im Rahmen des Projektes i-KFZ umgesetzt.
Damit können Fahrzeughalter die anfallenden Gebühren für die Abmeldung
ihres Fahrzeuges inzwischen bei rund
80 Prozent der Zulassungsstellen in Niedersachen elektronisch bezahlen.
Dieses E-Payment-Produkt kann ab sofort auch für alle übrigen Online-Bezahlvorgänge genutzt werden. So profitieren
die Bürger der Stadt Osnabrück beispielsweise bereits von
dessen Vorteilen.
http://www.thinkstockphotos.de/image/stock-foto-girlsitting-at-the-computer-and-makes-online/470933562
GovConnect bietet Unterstützung beim Management von E-Payment
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Nina Fleer, Produktmanagement
GovConnect GmbH
Telefon (05 11) 30 03 40 35
E-Mail [email protected]
AUS DER AÖR
Neuer Vorsitzender des Verwaltungsrates gewählt
In der Sitzung des Verwaltungsrats der HannIT am 23. Juni
2015 wurden der nochmals erweiterte Trägerkreis und besonders die neuen Träger, der Landkreis Hameln-Pyrmont
und der Landkreis Peine, ein letztes Mal durch Harald Härke
als Vorsitzendem begrüßt. Denn für Harald Härke, Dezernent
Personal und Organisation der Landeshauptstadt Hannover,
war diese Sitzung seine letzte in seiner Funktion als Vorsitzender des Verwaltungsrates der HannIT, die er turnusgemäß
nach zwei Jahren abgab. Zum neuen Vorsitzenden wurde Rolf
Steinhoff, Erster Stadtrat in Sehnde, einstimmig gewählt. Als
seine Stellvertreterin wurde Cora Hermenau, Dezernentin
Öffentliche Gesundheit, Sicherheit und IT der Region Hannover, als Nachfolgerin von Barbara Thiel ebenfalls einstimmig
gewählt.
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Monika Bär
Telefon (05 11) 6 16 - 2 14 38
E-Mail [email protected]
v. l. Rolf Steinhoff, Cora Hermenau, Harald Härke und Torsten Sander
010
10 direkt 2 · 2015
STADTAnsichten
Langenhagen – eine Stadt bietet viel Abwechslung
Weit über die Regionsgrenzen hinaus ist Langenhagen bekannt. Doch wer die Stadt mit Niedersachsens größtem Flughafen in ihrem Gebiet einzig ansteuert, um dort abzuheben
oder zu landen, dem entgeht so manches.
Schließlich gibt es gute Gründe, warum in einer der größten
Kommunen der Region Hannover mehr als 53.000 Menschen
leben.
Mit einer gut ausgebauten Infrastruktur, die Raum lässt für
zahlreiche Grünflächen, bietet Langenhagen eine hohe Lebensqualität. Diese besondere Paarung ist auch der historischen Entwicklung der heute gut 72 Quadratmeter großen
Kommune geschuldet.
Nur einen Bruchteil dieser Fläche hatte Nienhagen, als welches Langenhagen erstmals 1312 urkundlich erwähnt wurde.
Das kleine Dokument besiegelte einen Hausverkauf.
Das Leben vor den Haustüren war in Langenhagen lange durch
einen dörflichen Charakter geprägt. Die Geschichte bietet wenig Aufsehenerregendes. Selbst Dr. Robert Koch, welcher von
1866 bis 1868 etwa an der Landesheil- und Pflegeanstalt
(heute Nervenklinik) tätig war, machte seine medizinischen
Entdeckungen später anderenorts.
Der berühmte Bakteriologe ist den Langenhagenern dennoch
präsent. Nach ihm ist unter anderem die Realschule benannt.
Neben dieser gibt es zwei Integrierte Gesamtschulen, ein
Gymnasium, acht Grundschulen sowie zwei Förderschulen.
Als Stadt darf sich Langenhagen seit 1959 bezeichnen. Zuvor
hatten sich in den 1930er Jahren die Gemeinden Brink, Langenforth und Langenhagen zusammengeschlossen. Die Stadt
vergrößerte sich im Rahmen der Gebiets- und Verwaltungsreform im Jahre 1974; seither gehören Engelbostel, Godshorn,
Kaltenweide, Krähenwinkel und Schulenburg ebenfalls zu Langenhagen. Seit den 1980er Jahren hat Langenhagen ein modernes Stadtzentrum, weil weitsichtige Menschen auf „grüner
Wiese“ die Grundsteine für eine IGS, das heutige Rathaus, das
City Center Langenhagen oder die Europa-Markthalle legten.
Der Bereich um den 2013 aufwendig sanierten Marktplatz ist
ein zentraler Ort, an dem insbesondere während des Langenhagener Wochenmarktes viel Leben herrscht.
Weniger betriebsam
geht es hingegen
am Silbersee, im
Stadtpark oder in
einem anderen der
vielen Langenhagener Naherholungsgebiete zu. Wer
einfach den Moment
zum Verweilen nutzen möchte, findet
dort immer ein ruhi- Die Bounty am Silbersee bietet viel Raum
zum Toben und Spielen.
ges Plätzchen.
Von dieser Beschaulichkeit sollte sich jedoch niemand irreführen lassen. Langenhagen ist eine lebens- und liebenswerte Stadt mit interessanten Wohngebieten sowie ein
starker Wirtschaftsstandort mit teils weltweit agierenden
Unternehmen. Und die Stadt ist auch eine Stätte zahlreicher, unterschiedlicher Kulturangebote etwa bei der VHS, bei
Norddeutschland größtem Kleinkunstfestival MIMUSE oder
dem Kunstverein, der mit seinen Ausstellungen teils internationale Aufmerksamkeit erzielt.
Mit nationalen Titeln können die Ice Lions Langenhagens
aufwarten. Sie sind mehrfache Deutsche Meister – in der
Slegde-Eishockey-Liga. Die Spieler mit körperlichen Einschränkungen trainieren in der Eishalle Langenhagen, wo
sie, ebenso wie die Eishockey-Mannschaft Hannover Scorpions, ihre Heimspiele ausrichten.
Ebenfalls auf höchstem Niveau wird in Langenhagen Pferdesport betrieben. In Maspe werden wichtige Poloturniere
ausgerichtet, auf der Pferderennbahn Neue Bult wird um
hochdotierte Preise galoppiert.
Zuschauen allein reicht der Langenhagener Bevölkerung
offenbar nicht aus. Die Mehrheit der Langenhagener Bevölkerung stimmte bei der 2012 durchgeführten Befragung
für einen Schwimmbad-Neubau. Das Sport-, Freizeit- und
Familienbad nimmt seit März 2015 auf einer 60.000 Quadratmeter großen Fläche an der Theodor-Heuss Straße Form
an; es soll zum Jahreswechsel 2016/2017 seinen Betrieb
aufnehmen.
Ihr Kontakt
Stadt Langenhagen
Marktplatz 1
30853 Langenhagen
Telefon (0511) 73 07 - 0
Fax
(0511) 73 07 - 91 30
E-Mail [email protected]
www.langenhagen.de
Dienstags und sonnabends ist in Langenhagen vormittags Wochenmarkt.
direkt 2 · 2015
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DATENSCHUTZ
Blick auf das Alte Rathaus in Hannover
Immer mehr Städte und Gemeinden installieren Webcams
und veröffentlichen die Bilder auf ihren eigenen Internetseiten. Es werden dabei häufig Strände, Landschaften, Einkaufsstraßen usw. gezeigt, damit sich die Besucher der Internetseite ein Bild vom Ort, seinen touristischen Einrichtungen,
dem Betrieb auf den Straßen, der Wetterlage etc. machen
können.
Zum Teil werden die im Internet gezeigten Bilder in bestimmten Zeitabständen, die zwischen wenigen Sekunden
und einigen Minuten liegen können, aktualisiert, zum Teil
handelt es sich auch um sogenannte Live-Streams, also um
die ununterbrochene Übertragung von bewegten Bildern,
vergleichbar dem Fernsehbild. In beiden Fällen können neben der aufgenommenen Örtlichkeit auch Personen abgebildet werden. Es hängt von den Einstellungen und der Bildauflösung der Webcam ab, ob diese Personen erkennbar sind.
Werden Personen durch die Webcam erfasst, ist die Frage
nach der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Webcam
und deren Aufnahmen zu stellen. Die sogenannte VideoÜberwachung durch öffentliche Stellen ist in Niedersachsen
im Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG) in § 25 a
geregelt. Demnach ist die „Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume durch Bildübertragung (Videoüberwachung) (…)
zulässig, soweit sie
1. zum Schutz von Personen, die der beobachtenden Stelle
angehören oder diese aufsuchen, oder
2. zum Schutz von Sachen, die zu der beobachtenden Stelle
oder zu den Personen nach Nummer 1 gehören
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass
schutzwürdige Interessen der von der Beobachtung betroffenen Personen überwiegen.“
Es stellt sich die Frage, ob diese Vorschrift auch für den Einsatz von Webcams durch öffentliche Stellen zur Anwendung
kommt. Der Einsatz der Webcams müsste dann entweder
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zum Schutz von Personen oder Sachen erforderlich sein. Diese Voraussetzungen werden meist nicht vorliegen.
Allerdings kann bezweifelt werden, dass der Einsatz einer
Webcam ein „Beobachten“ im Sinne der Vorschrift ist. Der
Begriff impliziert in der Regel ein aktives, gezieltes Wahrnehmen eines Vorgangs. Das heißt, dass der Betreiber der Videoüberwachung (also der Beobachter) das aufgenommene
Geschehen genau verfolgt und der Betroffene (also die von
der Videoüberwachung aufgenommene Person) damit zum
Objekt der Beobachtung wird und somit in eine unterlegene
Position gerät.
Im Fall der Webcam fehlt es allerdings an dem Element der
Beobachtung durch den Betreiber des Systems. Stattdessen
hat hier jeder Internetnutzer die Möglichkeit, die Position des
Beobachters einzunehmen, also auch die zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgenommene Person, wenn auch zu einem
anderen Zeitpunkt, als sie selbst an dem aufgenommen Ort
anwesend war. Damit verschiebt sich der Fokus der Gefährdung von der einseitigen „Beobachtung“ zu einer globalen
Veröffentlichung der Bilder.
Aus diesem Grund scheint hier der § 25 a NDSG als Rechtsgrundlage für die Installation einer Webcam nicht geeignet,
sondern es ist die Rechtsvorschrift heranzuziehen, die sich
mit den Voraussetzungen für die Verbreitung, also Veröffentlichung, von Abbildungen von Personen beschäftigten – dies
sind die Vorschriften des Kunst-Urhebergesetzes. Daher ist
dieses Gesetz auf den Einsatz von Webcams durch öffentliche Stellen anzuwenden, es ist zudem spezieller als das
NDSG.
Die Übertragung der Bilder in das Internet stellt eine Verbreitung beziehungsweise öffentliche Zurschaustellung von Bildnissen dar, die nach § 22 des Kunst-Urhebergesetzes (KunstUrhG) der Einwilligung des Betroffenen bedarf. In der Praxis
wird es jedoch unmöglich sein, von jeder Person, die in den
Erfassungsbereich der Webcam gerät eine Einwilligung zu erhalten. Allerdings erlaubt dieses Gesetz unter bestimmten
Voraussetzungen und ausnahmsweise die Veröffentlichung
von Bildern, auch wenn Personen darauf abgebildet sind.
Nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 KunstUrhG dürfen solche Bilder ohne
Einwilligung der Betroffenen dann veröffentlicht werden,
wenn die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft
oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn die Personen auch weggelassen werden
könnten, ohne dass sich Gegenstand und Charakter des Bildes ändern würden. Bei Webcams, die Aufnahmen von öffentlichen Räumen in das Internet übertragen, werden zwar
oft Menschen zu sehen sein, die die öffentlichen Räume
bevölkern. Allerdings werden diese Menschen in der Regel
nicht den Charakter des Bildes bestimmen.
Je nach Einstellung der Webcam handelt es sich um Übersichtsaufnahmen, bei denen die Menschen nur in geringer
Größe und nicht in dominierender Position im Bild abgebil-
Video conferencing with friend on laptop from home © Andrey Popov – Fotolia.com
alte rathaus, hannover © guentermanaus – Fotolia.com
Zulässigkeit von kommunalen Web-Cams
DATENSCHUTZ
det werden. Daher können die Betreiber von Webcams die
genannte Ausnahme nach dem KunstUrhG in den meisten
Fällen in Anspruch nehmen. Damit dürfen Personen abgebildet werden, solange sie als Beiwerk zu den hauptsächlich
aufgenommenen Örtlichkeiten erscheinen.
Allerdings ist diese Befugnis zur Veröffentlichung von solchen
Bildern zusätzlich durch § 23 Abs. 2 KunstUrhG begrenzt. Die
Verbreitung der Bilder ist danach nur zulässig, wenn dadurch
nicht ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt
wird. An dieser Stelle ist die Art der Verbreitung der Bilder zu
berücksichtigen; diese werden ins Internet übertragen und
sind weltweit abrufbar. Weitergehend als der vorstehend erläuterte § 23 Abs. 1 Nr. 2 KunstUrhG ist daher nach Abs. 2 zu
fordern, dass die von der Webcam miterfassten Personen regelmäßig nicht zu identifizieren sind. Unproblematisch wäre
damit etwa die Übersichtsaufnahme einer Fußgängerzone,
auf der Passanten nur undeutlich erkennbar sind.
Öffentliche Stellen sollten vor der Inbetriebnahme von Webcams genau die Standortfrage und die Auflösung der Bilder
prüfen. Sollen nur Örtlichkeiten und Landschaften gezeigt
werden, dürfte eine Auflösung ausreichend sein, die die es
dem Betrachter ermöglichen, alles in ausreichender Schärfe
zu betrachten. Panoramaaufnahmen aus größerer Entfernung ist der Vorzug zu geben. Zoomfunktionen, die die Erkennbarkeit von Personen oder Gegenständen, die Personen
zugeordnet werden könnten (zum Beispiel Kraftfahrzeuge),
sollten generell nicht zur Verfügung gestellt werden.
Ihr Kontakt für dieses Thema
Marco Puschmann
Telefon (05 11) 6 16 - 2 14 18
E-Mail [email protected]
PErsonalmitteilungen
Neu dabei
Timm Busse
Timm Busse unterstützt seit Juli den
Produktbereich Soziales.
Er begann am 1. August 2001 eine Berufsausbildung zum Fachinformatiker
Systemintegration bei der Firma Bechtle
GmbH in Hannover. Nachdem er seinen
Zivildienst absolviert hatte, wechselte
er zu einem Softwarehersteller in Hildesheim und arbeitete dort im First- und Second Level Support. Bereits
nach kurzer Zeit übernahm er dort den Fachbereich der
Qualitätssicherung.
Anfang 2011 wechselte er zu Hönigsberg & Düvel und
war dort als Supporter im ServiceDesk tätig – als externer Dienstleister für einen großen Autoreifenhersteller
aus der Region Hannover. Danach wechselte er intern
in den Fachbereich Lotus Notes. Timm Busse freut sich
beim Thema „Sozialwesen“ auf die ganz neuen Herausforderungen bei HannIT.
Tobias Arndt
Tobias Arndt stammt aus Braunschweig
und lebt nun in Hannover-Ahlem.
Im Anschluss an sein Studium an der
Georg-August-Universität Göttingen hat
sich der Diplom-Geograph zum GIS- und
Geodatenspezialisten fortgebildet. Nach
seiner neunmonatigen Praxisqualifizierung an der GIS-Akademie in Dortmund war Arndt zuletzt beim Zweckverband Großraum Braunschweig tätig.
Zu seinen Aufgaben zählten unter anderem die Beratung
bei und Durchführung von kommunalen GIS-Projekten,
die Entwicklung von skriptbasierten Geoverarbeitungsprozessen sowie die Weiterentwicklung von Katasterdatenbeständen.
Tobias Arndt unterstützt seit August 2015 das Team
Fachanwendungen 3 im Produktbereich Geographische
Informationssysteme.
Wir wünschen unseren neuen Kollegen einen guten Start und viel Erfolg.
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2015
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PErsonalmitteilungen
Umsetzung
Samuel Heinze
Samuel Heinze betreut die Citrix-Umstellung auf aktuelle Windows Server. Im
August 2011 begann Samuels Heinzes
Werdegang bei HannIT. Der erfolgreiche
Abschluss seiner Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration am 17.
Juni 2014 brachte ihn in den ServiceDesk. Hier war er unter anderem für die Softwareverteilung per SCCM und Igel-Konsole verantwortlich.
Genau ein Jahr später bestand er genauso erfolgreich
sein Vorstellungsgespräch für die ausgeschriebene CitrixAdministrationsstelle. Seit dem 6. Juli 2015 ist er nun im
Team Technikmanagement und Kommunikationsnetze
tätig.
Heinze freut sich auf die neuen Aufgaben, die jetzt auf
ihn zukommen und auf eine gute Zusammenarbeit.
Ludwig Kleintje
Nach dem Studienabschluss als Dipl.Ing. (FH) im Bauwesen sammelte er
erste Erfahrungen mit der Datenverarbeitung in einem großen Stahlbauunternehmen. Seit 1984 beim Zweckverband
Großraum Hannover und den diversen
Nachfolgeorganisationen tätig, wechselte er 2001 mit Gründung der Region Hannover zu
HannIT. Neben seinem Schwerpunktthema Verkehrsplanung und -information nahm er die Funktion des stellvertretenden Teamleiters ein.
Ab 1. September übernimmt Ludwig Kleintje die Teamleitung mit den Schwerpunkten Einwohnerwesen
(EWO), Geografische Informationssysteme (GIS) und
Mobilität (Mobi).
Wir wünschen allen Kollegen für die neuen Aufgaben viel Erfolg.
Verabschiedung
Carola Kayser
Carola Kayser geht ins Team Zentrale
Aufgaben der Regionsverwaltung. Sie
war seit April 2009 bei HannIT beschäftigt, erst im Eigenbetrieb, dann in der
AöR, und verstärkte dort den Produktbereich GIS. Hier war sie unter anderem für
die Fachverfahrensbetreuung von GekoS,
ArcGIS und KomVor Umwelt zuständig.
Zum 1. August 2015 wechselte sie in das Team Zentrale Aufgaben der Regionsverwaltung und hat dort eine
der Projektleitungsstellen zur Einführung neuer Software
übernommen.
Andreas Schwanke
Am 1. September 2015 verließ uns
Andreas Schwanke und ging zur Regionsverwaltung zurück.
Schwanke kam im Juli 1999 zum Eigenbetrieb „Hannoversche Informationsund Kommunikationstechnik“ und hat
seitdem unter anderem eigenverantwortlich den umfangreichen Service „Dokumentenmanagement“ aufgebaut und diesen Produktbereich als
Senior-Service-Manager geleitet und zum Erfolg geführt.
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Martin Koszarek
Martin Koszarek stellt sich neuen Aufgaben im Niedersächsischen Justizministerium. Am 15. Juni 2015 verließ er nach
15 Jahren die HannIT AöR. Zunächst betreute er hier die Oracle-Datenbanken
für die Fachverfahren OK.Wobis und
OK.Sozius. Hinzu kamen im Laufe der
Zeit die Verwaltung der Terminalserver für diverse weitere Fachverfahren, sowie die Administration weiterer
Serversysteme. Bis zum Abschied war Koszarek Leiter
der Funktionsgruppe, die sich um die Datenbanken, Terminalserver, den Datenspeicher und die Datensicherung
kümmert. Zuletzt war er zudem stellvertretender Teamleiter.
Hochzeit
Imke Seegers
Aus Imke Nettelroth wurde Imke Seegers. Imke Seegers hat am 15. Juli auf
dem Steinhuder Meer geheiratet und
trägt nun einen neuen Namen.
Wir wünschen ihr alles Gute!
PErsonalmitteilungen
Wer geht denn da in Rente oder doch noch nicht?
Karl-Günter Zipfel
„Danke", sagt Karl-Günter Zipfel, „und
was nun?“
Auf diesem Wege bedankt er sich bei
seinen Wegbegleitern und wünscht allen
eine erfolgreiche Zukunft.
Er beendete seine Tätigkeit für HannIT
zum 31.08.15 und wechselte in den „Unruhestand“. Denn er bleibt weiterhin Geschäftsführer der
Connect-Fahrplanauskunft GmbH, die er bereits seit 2002
nebenamtlich geleitet hat.
Nach seinem Abschluss als Diplom- Ingenieur Elektrotechnik/Informatik an der Universität Bremen begann
Zipfel 1975 seine berufliche Tätigkeit beim Zweckverband
Großraum Hannover. Ab 1994 war er dort Leiter der IuKTechnologien und kam 2001 mit Regionsgründung zum
Eigenbetrieb HIT, heute HannIT AöR.
Seitdem war Karl-Günter Zipfel als Teamleiter verantwortlich für die Produktbereiche Mobilität (MOBI), raumbezogene Verfahren (GIS), sowie einwohnerbezogene Fachverfahren und Gewerbewesen (EWO). Sein Schwerpunkt lag
dabei im Bereich der Mobilitätsanwendungen. So war er
aktiv an der Gründung von DELFI (Durchgängige Elektronische Fahrplaninformation) beteiligt und bis heute dort im
Lenkungsausschuss. Ebenfalls koordinierte er die Zusammenarbeit der norddeutschen Bundesländer bei EU-SPIRIT
(European travel information network) und wurde von
2012 bis 2014 in den Beirat des Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für „ÖV-IST Architektur
in Deutschland“ berufen.
Wir wünschen Karl-Günter Zipfel alles Gute für seine
weiteren Aktivitäten.
Tipps und Tricks
Was ist eigentlich …?
Der Produktbereich Einwohnerwesen der HannIT bekommt
naturgemäß häufig Anfragen zu „MESO“: meistens zur vermeintlichen „Vollauskunft“. Um genauer in die Problembehandlung einzusteigen, fragen wir bei Bedarf nach, um
welches Verfahren es sich genau handelt. Warum? Wir unterscheiden drei Softwarelösungen im Zusammenhang mit
dem Meldewesen:
Die Bürgerbüros bzw. Einwohnermelde- und Passbehörden
arbeiten mit MESO (auch Vollauskunft oder Vollarbeitsplatz
genannt). Hierbei handelt es sich um das vollumfängliche
Melde- und Passregister. Hier werden die Melde- und Passdaten der Einwohnerinnen und Einwohner, getrennt nach
Kommune, eingepflegt. Die Daten können also angelegt, gelesen, verändert und gelöscht werden.
In anderen Fachbereichen einer Stadt oder Gemeinde (außerhalb des Bürgerbüros) wird häufig die Meso-IntranetAuskunft (MIA) verwendet. Hierbei handelt es sich um eine
Webanwendung, in der nur die im Bürgerbüro aufgenommenen Melde- und ggfs. auch Passdaten eingesehen, nicht
aber verändert werden können. Außerdem ist i.d.R. nur ein
beschränkter Blick auf die Daten der eigenen Kommune
möglich.
Bestimmte Bereiche, wie
zum Beispiel die KFZZulassungsstellen, dürfen, sofern es dafür eine
rechtliche Ermächtigung gibt,
Meldedaten der Städte und
Gemeinden einsehen. Diese
haben Zugang zum Inforegister, auch als OLMERA (OnlineMelderegister-Auskunft)
oder „Zentrale IntranetAuskunft“ bekannt. Es
handelt sich dabei ebenfalls um eine Webanwendung. Genauso wie bei der MIA besteht lediglich die Möglichkeit der Einsichtnahme auf einige wenige Informationen
über den Einwohner, wobei je nach Fachbereich verschiedene Berechtigungsstufen existieren.
Männchen stapeln help © fotomek – Fotolia.com
Alles MESO oder was?
Ihr Kontakt für dieses Thema
Bea Tiemens
Telefon (05 11) 6 16 - 11 33 3
E-Mail [email protected]
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IMPRESSUM
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HannIT – Hannoversche Informationstechnologien
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30169 Hannover
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