Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung 25.11.2015 Spezialist/in Bewegungs- und Gesundheitsförderung (BP) Ersetzt: INFObildung&beruf «Spezialist/in Bewegungs- und Gesundheitsförderung (BP), in Vernehmlassung» vom 26.08.2015 Die neue Prüfungsordnung wurde am 22. Oktober 2015 durch das SBFI genehmigt. Die neue Prüfungsordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft. Sie ersetzt das bisherige Reglement über die Berufsprüfung für Gymnastikstudioleiter/in vom 22. April 1999 sowie die Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Fitnessinstruktor/in vom 7. März 2005. Fachrichtungen • Fitness- und Gesundheitstraining • Körper- und Bewegungsschulung Kurzbeschreibung Spezialistinnen und Spezialisten Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit Fachrichtung «Fitness- und Gesundheitstraining» sind speziell ausgebildet in der Planung von gerätegestützten Trainingsangeboten, die sie in Fitness- und Gesundheitscentern/Unternehmen durchführen und dabei als Hilfsmittel auf einen entsprechend ausgerüsteten Gerätepark zurückgreifen. Sie planen individuelle und auf die einzelne Kundin oder den einzelnen Kunden optimal zugeschnittene gerätegestützte Trainingsangebote und passen diese bei der Durchführung laufend den aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Einzelperson an. Spezialistinnen und Spezialisten Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit Fachrichtung «Körper- und Bewegungsschulung» sind speziell ausgebildet in Körperformung, Bewegungsformung und -gestaltung, in Atmungs- und Entspannungsmethoden sowie Trainingsformen mit Hilfsgeräten. Sie führen Kursangebote für verschiedene Alters- und Zielgruppen durch, die in Fitness- und Gesundheitscentern/Unternehmen oder in Gymnastik- und Bewegungscentern/Unternehmen angeboten werden. Sie schulen auch einzelne Personen, für die sie den individuellen Bedürfnissen angepasste Kurseinheiten gestalten. Trägerschaft Die folgenden Organisationen der Arbeitswelt bilden die Trägerschaft: • OdA Bewegung und Gesundheit (Dachverband der Bewegungsberufe Schweiz) • Schweizerischer Fitness- und Gesundheitscenter Verband, SFGV Zulassung zur Berufsprüfung Zur Abschlussprüfung mit Fachrichtung «Fitness- und Gesundheitstraining» wird zugelassen, wer folgende Nachweise erbringt: a) ein eidg. Fähigkeitszeugnis Fachmann/Fachfrau Bewegungs- und Gesundheitsförderung, die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen sowie eine Berufspraxis gemäss Berufsbild Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch Fitnessinstruktor/in (BP) Fitnessinstruktor/in (BP), Prüfungsvorbereitung Gymnastikstudioleiter/in (BP) Gymnastikstudioleiter/in (BP), Prüfungsvorbereitung 0.721.9.0 7.721.8.0 0.721.30.0 7.721.7.0 INFObildung&beruf 2 «Spezialist/in Bewegungs- und Gesundheitsförderung» von mind. 3500 Std. über einen Zeitraum von mind. 2 und max. 5 Jahren vom Prüfungsdatum an zurückgerechnet; oder b) ein anderes eidg. Fähigkeitszeugnis oder einen Maturitätsabschluss und die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen sowie eine Berufspraxis gemäss Berufsbild «Spezialist/in Bewegungs- und Gesundheitsförderung» von mind. 5000 Std. über einen Zeitraum von mind. 2,5 und max. 5 Jahren vom Prüfungsdatum an zurückgerechnet; und c) einen am Prüfungsdatum gültigen BLS(CPR)-Ausweis vorlegt. Zur Abschlussprüfung mit Fachrichtung «Körper- und Bewegungsschulung» wird zugelassen, wer folgende Nachweise erbringt: a) ein eidg. Fähigkeitszeugnis Fachmann/Fachfrau Bewegungs- und Gesundheitsförderung, die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen sowie mind. 500 Std. geleitete Kurseinheiten gemäss Berufsbild «Spezialist/in Bewegungs- und Gesundheitsförderung» in einem Zeitraum von mind. 2 und max. 5 Jahren vom Prüfungsdatum an zurückgerechnet; oder b) ein anderes eidg. Fähigkeitszeugnis oder einen Maturitätsabschluss und die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen sowie mind. 750 Std. geleitete Kurseinheiten gemäss Berufsbild «Spezialist/in Bewegungs- und Gesundheitsförderung» in einem Zeitraum von mind. 2,5 und max. 5 Jahren vom Prüfungsdatum an zurückgerechnet; und c) einen am Prüfungsdatum gültigen BLS(CPR)-Ausweis vorlegt. Modulabschlüsse Folgende Modulabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbestätigungen müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen: • Basismodul 1: Anatomie und Physiologie II • Basismodul 2: Trainingslehre II • Basismodul 3: Methodik, Didaktik, Lernpsychologie • Hauptmodul 3: Gesundheitsförderung und Lebensstilintervention Zudem müssen folgende zwei Modulabschlüsse je Fachrichtung nach Wahl vorliegen: Fachrichtung «Fitness- und Gesundheitstraining» • Basismodul 5: Erweiterte gerätegestützte und geräteunabhängige Bewegungskompetenz • Hauptmodul 2: Trainingsprogramme entwickeln und durchführen Fachrichtung «Körper- und Bewegungsschulung» • Basismodul 4: Erweiterte Körper- und Bewegungskompetenz • Hauptmodul 1: Kursprogramme entwickeln und durchführen Zusätzlich muss für beide Fachrichtungen ein Modulabschluss der drei folgenden Wahlmodule vorliegen: • Wahlmodul 1: Netzwerk und Weiterbildung • Wahlmodul 2: Verkauf und Administration • Wahlmodul 3: Mitarbeiterführung Inhalt und Anforderungen der einzelnen Module sind in den Modulbeschreibungen der Trägerschaft festgelegt. Quelle: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, www.sbfi.admin.ch © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 25.11.2015 INFObildung&beruf 3 Prüfung Die Abschlussprüfung umfasst folgende modulübergreifende Teile: Prüfungsteil 1: Konkrete Fallarbeit anhand eines integrierten Falls (schriftlich), Prüfungsteil 2: Rollenspiel und Mini Cases (Reflexion von typischen Praxissituationen; mündlich), Prüfungsteil 3: Integrierte Praxisaufgabe (Kurs- resp. Trainingseinheit durchführen; praktisch). Titel Die Fachausweisinhaber/innen sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen: • Spezialist / Spezialistin Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidgenössischem Fachausweis Fachrichtung Fitness- und Gesundheitstraining • Spezialist / Spezialistin Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidgenössischem Fachausweis Fachrichtung Körper- und Bewegungsschulung Die französisch- und italienischsprachigen Titel sowie die empfohlenen englischen Übersetzungen können der Prüfungsordnung entnommen werden. Übergangsbestimmungen Repetentinnen und Repetenten nach der Prüfungsordnung vom 7. März 2005 über die Berufsprüfung für Fitnessinstruktor/in erhalten bis Ende 2020 Gelegenheit zu einer 1. bzw. 2. Wiederholung. Der Berufstitel Fitnessinstruktor resp. Fitnessinstruktorin mit eidg. Fachausweis bleibt geschützt. Der Berufstitel Gymnastikstudioleiter resp. Gymnastikstudioleiterin mit eidg. Fachausweis bleibt geschützt. Weitere Informationen OdA Bewegung und Gesundheit (Dachverband der Bewegungsberufe Schweiz) www.bewegung-und-gesundheit.ch Schweizerischer Fitness- und Gesundheitscenter Verband, SFGV www.sfgv.ch Quelle: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, www.sbfi.admin.ch © Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 25.11.2015
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