Spezialist/in Bewegungs

Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
25.11.2015
Spezialist/in Bewegungs- und Gesundheitsförderung (BP)
Ersetzt: INFObildung&beruf «Spezialist/in Bewegungs- und Gesundheitsförderung (BP), in Vernehmlassung» vom 26.08.2015
Die neue Prüfungsordnung wurde am 22. Oktober 2015 durch das SBFI genehmigt.
Die neue Prüfungsordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft. Sie ersetzt das bisherige Reglement über die Berufsprüfung für
Gymnastikstudioleiter/in vom 22. April 1999 sowie die Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Fitnessinstruktor/in vom
7. März 2005.
Fachrichtungen
• Fitness- und Gesundheitstraining
• Körper- und Bewegungsschulung
Kurzbeschreibung
Spezialistinnen und Spezialisten Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit Fachrichtung «Fitness- und
Gesundheitstraining» sind speziell ausgebildet in der Planung von gerätegestützten Trainingsangeboten,
die sie in Fitness- und Gesundheitscentern/Unternehmen durchführen und dabei als Hilfsmittel auf einen
entsprechend ausgerüsteten Gerätepark zurückgreifen. Sie planen individuelle und auf die einzelne Kundin
oder den einzelnen Kunden optimal zugeschnittene gerätegestützte Trainingsangebote und passen diese
bei der Durchführung laufend den aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Einzelperson an.
Spezialistinnen und Spezialisten Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit Fachrichtung «Körper- und
Bewegungsschulung» sind speziell ausgebildet in Körperformung, Bewegungsformung und -gestaltung, in
Atmungs- und Entspannungsmethoden sowie Trainingsformen mit Hilfsgeräten. Sie führen Kursangebote
für verschiedene Alters- und Zielgruppen durch, die in Fitness- und Gesundheitscentern/Unternehmen oder
in Gymnastik- und Bewegungscentern/Unternehmen angeboten werden. Sie schulen auch einzelne Personen, für die sie den individuellen Bedürfnissen angepasste Kurseinheiten gestalten.
Trägerschaft
Die folgenden Organisationen der Arbeitswelt bilden die Trägerschaft:
• OdA Bewegung und Gesundheit (Dachverband der Bewegungsberufe Schweiz)
• Schweizerischer Fitness- und Gesundheitscenter Verband, SFGV
Zulassung zur Berufsprüfung
Zur Abschlussprüfung mit Fachrichtung «Fitness- und Gesundheitstraining» wird zugelassen, wer folgende Nachweise erbringt:
a) ein eidg. Fähigkeitszeugnis Fachmann/Fachfrau Bewegungs- und Gesundheitsförderung, die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen sowie eine Berufspraxis gemäss Berufsbild
Swissdoc / www.swissdoc.sdbb.ch
Fitnessinstruktor/in (BP)
Fitnessinstruktor/in (BP), Prüfungsvorbereitung
Gymnastikstudioleiter/in (BP)
Gymnastikstudioleiter/in (BP), Prüfungsvorbereitung
0.721.9.0
7.721.8.0
0.721.30.0
7.721.7.0
INFObildung&beruf 2
«Spezialist/in Bewegungs- und Gesundheitsförderung» von mind. 3500 Std. über einen Zeitraum von
mind. 2 und max. 5 Jahren vom Prüfungsdatum an zurückgerechnet;
oder
b) ein anderes eidg. Fähigkeitszeugnis oder einen Maturitätsabschluss und die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen sowie eine Berufspraxis gemäss Berufsbild «Spezialist/in
Bewegungs- und Gesundheitsförderung» von mind. 5000 Std. über einen Zeitraum von mind. 2,5 und
max. 5 Jahren vom Prüfungsdatum an zurückgerechnet;
und
c) einen am Prüfungsdatum gültigen BLS(CPR)-Ausweis vorlegt.
Zur Abschlussprüfung mit Fachrichtung «Körper- und Bewegungsschulung» wird zugelassen, wer folgende Nachweise erbringt:
a) ein eidg. Fähigkeitszeugnis Fachmann/Fachfrau Bewegungs- und Gesundheitsförderung, die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen sowie mind. 500 Std. geleitete Kurseinheiten gemäss Berufsbild «Spezialist/in Bewegungs- und Gesundheitsförderung» in einem Zeitraum von
mind. 2 und max. 5 Jahren vom Prüfungsdatum an zurückgerechnet;
oder
b) ein anderes eidg. Fähigkeitszeugnis oder einen Maturitätsabschluss und die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen sowie mind. 750 Std. geleitete Kurseinheiten gemäss Berufsbild «Spezialist/in Bewegungs- und Gesundheitsförderung» in einem Zeitraum von mind. 2,5 und
max. 5 Jahren vom Prüfungsdatum an zurückgerechnet;
und
c) einen am Prüfungsdatum gültigen BLS(CPR)-Ausweis vorlegt.
Modulabschlüsse
Folgende Modulabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbestätigungen müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:
• Basismodul 1: Anatomie und Physiologie II
• Basismodul 2: Trainingslehre II
• Basismodul 3: Methodik, Didaktik, Lernpsychologie
• Hauptmodul 3: Gesundheitsförderung und Lebensstilintervention
Zudem müssen folgende zwei Modulabschlüsse je Fachrichtung nach Wahl vorliegen:
Fachrichtung «Fitness- und Gesundheitstraining»
• Basismodul 5: Erweiterte gerätegestützte und geräteunabhängige Bewegungskompetenz
• Hauptmodul 2: Trainingsprogramme entwickeln und durchführen
Fachrichtung «Körper- und Bewegungsschulung»
• Basismodul 4: Erweiterte Körper- und Bewegungskompetenz
• Hauptmodul 1: Kursprogramme entwickeln und durchführen
Zusätzlich muss für beide Fachrichtungen ein Modulabschluss der drei folgenden Wahlmodule vorliegen:
• Wahlmodul 1: Netzwerk und Weiterbildung
• Wahlmodul 2: Verkauf und Administration
• Wahlmodul 3: Mitarbeiterführung
Inhalt und Anforderungen der einzelnen Module sind in den Modulbeschreibungen der Trägerschaft festgelegt.
Quelle: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, www.sbfi.admin.ch
© Schweiz. Dienstleistungszentrum Berufsbildung l Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB
INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 25.11.2015
INFObildung&beruf 3
Prüfung
Die Abschlussprüfung umfasst folgende modulübergreifende Teile:
Prüfungsteil 1: Konkrete Fallarbeit anhand eines integrierten Falls (schriftlich), Prüfungsteil 2: Rollenspiel
und Mini Cases (Reflexion von typischen Praxissituationen; mündlich), Prüfungsteil 3: Integrierte Praxisaufgabe (Kurs- resp. Trainingseinheit durchführen; praktisch).
Titel
Die Fachausweisinhaber/innen sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:
• Spezialist / Spezialistin Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidgenössischem Fachausweis
Fachrichtung Fitness- und Gesundheitstraining
• Spezialist / Spezialistin Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidgenössischem Fachausweis
Fachrichtung Körper- und Bewegungsschulung
Die französisch- und italienischsprachigen Titel sowie die empfohlenen englischen Übersetzungen können
der Prüfungsordnung entnommen werden.
Übergangsbestimmungen
Repetentinnen und Repetenten nach der Prüfungsordnung vom 7. März 2005 über die Berufsprüfung für
Fitnessinstruktor/in erhalten bis Ende 2020 Gelegenheit zu einer 1. bzw. 2. Wiederholung.
Der Berufstitel Fitnessinstruktor resp. Fitnessinstruktorin mit eidg. Fachausweis bleibt geschützt.
Der Berufstitel Gymnastikstudioleiter resp. Gymnastikstudioleiterin mit eidg. Fachausweis bleibt geschützt.
Weitere Informationen
OdA Bewegung und Gesundheit (Dachverband der Bewegungsberufe Schweiz)
www.bewegung-und-gesundheit.ch
Schweizerischer Fitness- und Gesundheitscenter Verband, SFGV
www.sfgv.ch
Quelle: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, www.sbfi.admin.ch
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INFObildung&beruf l www.sdbb.ch l [email protected] l 25.11.2015