Fachfrau / Fachmann Bewegungs- und Gesundheitsförderung EFZ

Bildungszentrum
Bewegung und Gesundheit AG
Gymnastik Diplomschule
Fachfrau / Fachmann
Bewegungs- und Gesundheitsförderung EFZ
Bewege dich – Bewege andere – Bewege die Welt
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Informationen zu Beruf und Ausbildung
Berufsbeschreibung
Fachpersonen Bewegungs- und Gesundheitsförderung erbringen Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsförderung durch Bewegung, Entspannung und Ernährung. Sie
geben Tipps für einen gesunden Lebensstil und tragen dadurch zur Steigerung des Wohlbefindens und der Lebensqualität ihrer Kundschaft bei.
Zielgruppen
Zielgruppen sind alle gesunden Personen, die unter Anleitung und Betreuung gesundheitswirksame Bewegung und
Entspannung praktizieren und damit ihre Gesundheit erhalten wollen. Zum Kundenkreis gehören Einzelpersonen
und Gruppen unterschiedlichen Alters, welche an Bewegung, Entspannung und allgemein an Gesundheitsförderung interessiert sind. Bei den Zielgruppen handelt es sich
um Kunden und nicht um Patienten.
Arbeitsfeld
Das Arbeitsfeld umfasst öffentliche und private Institutionen wie Fitness- und Gesundheitszentren, Gymnastikstudios, Verbände und Vereine (z. B. Behindertensport,
Leistungssport, Breiten- und Erwachsenensport, Bewegungsförderung im Vorschulalter, Sportämter, Unternehmen mit Firmenfitness, Hotels, Spas und Wellnesszentren).
Die Ausbildung zur Fachperson Bewegungs- und Gesundheitsförderung ist in Betrieben der Bewegungs-, Wellnessund Fitnessbranche möglich.
Dauer der Ausbildung
3 Jahre
Abschluss
Fachfrau / Fachmann Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Berufsfachschule
Bildungszentrum Bewegung und Gesundheit AG
Gymnastik Diplomschule, Eulerstrasse 55, 4051 Basel
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Tätigkeiten / Berufliche Handlungskompetenzen
Erkennen und Fördern eines gesunden Lebensstils
Fachpersonen Bewegungs- und Gesundheitsförderung verfügen über eine umfassende persönliche Körperwahrnehmung.
Sie überzeugen die Kundschaft durch ihren eigenen Lebensstil und motivieren sie dadurch, selbst den Zugang zu einer gesunden Lebensart zu finden, mit allen damit verbundenen positiven Auswirkungen. Sie motivieren ihre Kundschaft, bestehende Lebensumstände und Gewohnheiten so anzupassen, dass in der Folge das persönliche Bewegungs-, Entspannungs- und Essverhalten in die Richtung eines gesunden Lebensstils geändert werden kann.
Daten erheben, Ziele ableiten und Vorgehenskonzept erstellen
Bewegungsorientierte Vorgehenskonzepte durchführen, auswerten und anpassen
In ihrem Arbeitsalltag erheben Fachpersonen Bewegungs- und Gesundheitsförderung in einem ersten Schritt Kundendaten
sowie die Wünsche und Bedürfnisse, um danach die Trainingsmethoden auf diese Daten abzustimmen. Die geplanten Trainings werden auf Einzelpersonen oder Gruppen zugeschnitten. Es findet eine gezielte Anleitung der Kundschaft zu Kraft-,
Ausdauer-, Bewegungs- und Koordinationsübungen statt. Zur Durchführung des Trainings gehören die Anleitung an den Geräten, die Kontrolle von Bewegungsabläufen und der Körperhaltung sowie die Korrektur bei Fehlverhalten. Die Trainingsprogramme werden überwacht und dokumentiert, um bei Bedarf das Vorgehen anzupassen.
Mit Kundinnen / Kunden kommunizieren und betriebliche Prozesse einhalten
Produkte und Dienstleistungen beraten und verkaufen
Betriebliche Administration unter Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen
Sauberkeit, Funktionalität, Ökologie und Sicherheit der Arbeitsumgebung
Zu den Aufgaben einer Fachperson Bewegungs- und Gesundheitsförderung gehören die Beratung zu gesundheitsförderlichen Produkten und der Verkauf dieser Produkte vor Ort. Reklamationen und Rückmeldungen der Kundschaft werden entgegengenommen und weitergeleitet. Die Bewirtschaftung des Warenlagers und die Pflege der Fitnessgeräte ergänzen den
Aufgabenkatalog. Zudem fallen administrative Aufgaben an. Fachpersonen Bewegungs- und Gesundheitsförderung führen
die Kundenkarteien und Kundendossiers und übernehmen das Schreiben von Korrespondenz und Abrechnungen.
Neben einem engen Kontakt zur Kundschaft, pflegen Fachpersonen Bewegungs- und Gesundheitsförderung einen regelmässigen Austausch mit Mitarbeitenden und Vorgesetzten. Ausserdem halten sie Kontakt zu anderen Fachpersonen und
Lieferfirmen.
Fachpersonen Bewegungs- und Gesundheitsförderung wissen um betriebliche und gesetzliche Vorgaben wie beispielsweise Datenschutz und halten diese ein. Ihren Zuständigkeitsbereich kennen sie und wenden sich bei Bedarf an ihre Vorgesetzten oder leiten weiter an andere Fachpersonen.
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Allgemeine Informationen zum Ausbildungsverlauf
Grundlage
Die Ausbildung basiert auf der Eidgenössischen Verordnung vom 16. 8. 2011 und findet als Kooperation der drei
Lernorte – Lehrbetrieb, Berufsschule und überbetriebliche
Kurse – statt.
Schulische Bildung
In den ersten 2 Lehrjahren sind die Lernenden 2 Tage pro
Woche in der Berufsschule, 3 Tage pro Woche im Betrieb.
Im 3. Lehrjahr sind die Lernenden 1 Tag pro Woche in der
Berufsschule, 4 Tage pro Woche im Betrieb.
Überbetriebliche Kurse
Die überbetrieblichen Kurse erfolgen blockweise und regelmässig zu verschiedenen Themen. Sie umfassen insgesamt
15 Tage (1. Lehrjahr 7 Tage, 2. und 3. Lehrjahr je 4 Tage).
Die Lernenden werden auf ihre neue Aufgabe optimal vorbereitet. Sie lernen ihre Aufgaben und Pflichten kennen,
machen erste Bekanntschaft mit den Handlungskompetenzen und absolvieren den CPR-Kurs.
Die Abschlussprüfungen (LAP) finden jeweils im Juni statt.
Ausbildungsstart
Die Ausbildung beginnt jeweils im August.
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Anforderungen und Arbeitsorganisation
Anforderungen an die Lernenden
• Abgeschlossene Volksschule, auch mit absolviertem
10. Schuljahr möglich
• Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit
(mögliche Einsatzzeiten auch abends und einmal pro
Monat am Wochenende ab Volljährigkeit)
• Freude am Umgang mit Menschen, offener Typ, kann
auf Menschen zugehen
• Freude an der Bewegung, trainiert selber regelmässig
und bewegt sich gerne (Bedingung)
• Ist am Thema Gesundheit interessiert und kann sich
mit einem aktiven Lebensstil (Bewegung, vernünftige
Ernährung) identifizieren
• Fähigkeit, sich entsprechende Fachkenntnisse anzueignen
Jugendarbeitsschutz
Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr geniessen
besonderen Arbeitsschutz.
Abend- und Samstagarbeit
Jugendliche von mehr als 16 Jahren dürfen bis max. 22 Uhr
arbeiten, höchstens 9 Stunden pro Tag. Nach Beendigung
der Arbeit bis zur Wiederaufnahme muss eine Ruhezeit von
12 Stunden eingehalten werden (Beispiel: Arbeitet ein Lernender bis 22 Uhr, darf er am nächsten Tag nicht vor 10 Uhr
eingesetzt werden). Nach vollendetem 18. Altersjahr gilt
das Arbeitsgesetz.
Sonn-und Feiertage
Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr dürfen an
diesen Tagen nicht arbeiten.
Lohnempfehlungen
Im 1. Lehrjahr ca. CHF 700.–
Im 2. Lehrjahr ca.CHF 900.–
Im 3. Lehrjahr ca.CHF 1’250.–
Das Schulgeld wird von den Kantonen bezahlt. Die Übernahme der Kosten für die obligatorischen Lehrmittel für
die Lernenden (ca. CHF 600.– bis CHF 1’000.– für die 3 Lehrjahre) werden im Lehrvertrag geregelt. Die Kosten für die
überbetrieblichen Kurse tragen die Lehrbetriebe, wobei
die Kantone Subventionen ausrichten.
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Weiterbildung nach Berufsabschluss
Weiterbildung
Angebote von Institutionen im Bereich der Bewegungsund Gesundheitsförderung sowie von Berufs- und Fachverbänden, z. B. Schweizerischer Fitness- und Gesundheitscenter Verband SFGV, Berufsverband für Gesundheit und
Bewegung Schweiz BGB, Schweizerischer Verband für Gesundheitssport & Sporttherapie SVGS.
Weiterführende Berufsausbildung
Nach Abschluss der Grundausbildung ist eine Spezialisierung in verschiedenen Bereichen der Bewegungsbranche
möglich. Bereits bestehende Bildungsangebote sind beispielsweise Bewegungspädagogin / Bewegungspädagoge
oder Wellnesstrainerin / Wellnesstrainer.
Berufsprüfungen
Verschiedene Berufsprüfungen, wie beispielsweise Fitness­­instruktorin / Fitnessinstruktor mit dem Abschluss Fachausweis, stehen als weiterführende Ausbildungsmöglichkeit offen.
Höhere Fachschulen und Fachhochschulen
Der Besuch einer höheren Fachschule wie z. B. Managerin / Manager Gesundheitstourismus und Bewegung bietet die
Möglichkeit zum Abschluss eines eidgenössischen Diploms.
Mit einer schulischen Vorbildung, die den Eintritt in eine
Fachhochschule erlaubt, können Bachelor- und Masterstudiengänge in verwandten Bereichen wie z. B. Physiotherapie oder Psychomotorik Therapie absolviert werden.
Vorgehen für Interessierte
Die interessierten Schülerinnen und Schüler suchen sich
eine Lehrstelle im entsprechenden Bereich. Nach Erhalt
des Lehrvertrages erfolgt die Anmeldung an die Berufsfachschule durch den Lehrbetrieb.
Kontaktadressen
OdA Bewegung und Gesundheit
Dachverband der Bewegungsberufe Schweiz
Geschäftsstelle
CH-3000 Bern
Tel: +41 848 000 423
www.bewegung-und-gesundheit.ch
Berufsschule
Bildungszentrum Bewegung und Gesundheit AG
Gymnastik Diplomschule
Eulerstrasse 55
CH-4051 Basel
Tel: +41 61 560 30 3o
[email protected]
www.bzbg.ch
Allgemeine Informationen
www.berufsberatung.ch
Lehrstellensuche
www.berufsberatung.ch/lehrstellen
©BZBG / Web / Dezember 2013
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