Erwerb von Berechtigungen nach EASA

Erwerb von Berechtigungen nach EASA
Kunstflug - SEP, TMG oder Segelflug
Erwerb
Nach Erteilung der Lizenz 40h als PIC, bei Segelflugzeugen 120 Starts FCL.800 b) (1)
Ausbildung in ATO FCL.800 b) (2)
- Theoretischer Unterricht
- 5h oder 20 Flüge Kunstflugausbildung in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie
Erweiterung auf andere Luftfahrzeugkategorie
3 Flüge mit FI, die den vollen Kunstfluglehrplan in dieser Luftfahrzeugkategorie umfassen. FCL.800 c)
Schleppen mit SEP, TMG
Erwerb zum Schleppen von Segelflugzeugen
Nach Erteilung der Lizenz 30h als PIC und 60 Starts und Landungen auf SEP, wenn mit SEP geschleppt werden
soll, bzw. auf TMG, wenn mit TMG geschleppt werden soll. FCL.805 b) (1)
Ausbildung in ATO FCL.805 b) (2)
- Theoretischer Unterricht
- 10 Schleppflüge, davon 5 mit FI
- LAPL(S) oder SPL, oder 5 F-Schlepps im Segelflugzeug
Erwerb zum Schleppen von Bannern
Nach Erteilung der Lizenz 100h als PIC und 200 Starts und Landungen, davon 30h auf SEP, wenn mit SEP
geschleppt werden soll, bzw. 30h auf TMG, wenn mit TMG geschleppt werden soll. FCL.805 c) (1)
Ausbildung in ATO FCL.805 c) (2)
- Theoretischer Unterricht
- 10 Schleppflüge, davon 5 mit FI
Erweiterung auf andere Luftfahrzeugkategorie
3 Flüge mit FI, die den vollen Schleppfluglehrplan umfassen. FCL.805 d)
Nachtflug mit SEP, TMG
Erwerb
Ausbildung in ATO FCL.810 a) (1)
- Theoretischer Unterricht
- 5h bei Nacht auf SEP oder TMG FCL.810 (3), davon 3h mit FI und ein 50km Überlandflug mit FI
- 5 Solo Starts und Landungen bis zum vollständigen Stillstand (Nicht Touch&Go!)
- Mit LAPL: Instrumentenflugausbildung, die für PPL erforderlich ist
Wolkenflug - Segelflug
Erwerb
Nach Erteilung der Lizenz 30h als PIC mit Segelflugzeugen oder Motorseglern (Nicht TMG!) FCL.830 b) (1)
Ausbildung in ATO FCL.830 b) (2)
- Theoretischer Unterricht
- 2h mit FI in Segelflugzeugen oder Motorseglern (max. 1h im TMG), in denen ausschließlich nach
Instrumenten gesteuert wird.
Mit EIR oder IR(A) 1h mit FI in Segelflugzeugen oder Motorseglern (kein TMG!). FCL.830 c)
- Praktische Prüfung
Ausübung der Rechte
in den letzten 24 Monaten FCL.830 (d):
Befähigungsüberprüfung mit entsprechend qualifiziertem FE
Oder
(Nachfliegen mit Lehrer (nicht unter Aufsicht!) möglich FCL.830 (e) (2)
1h oder 5 Flüge als PIC, der die Rechte der Wolkenflugberechtigung ausübt, in Segelflugzeugen oder
Motorseglern (Nicht TMG!). FCL.830 e)
Mit gültiger EIR oder IR(A) vollständige Anrechnung auf diese Zeiten. FCL.830 f)
Strecken-Instrumentenflug (EIR) SEP
Erwerb
Nach Erteilung der Lizenz 20h Überlandflug mit Flugzeugen FCL.825 b)
Ausbildung in ATO FCL.825 c) (2)
- Theoretischer Unterricht, mind. 80h entsprechend FCL615, Theoretische Kenntnisse müssen nachgewiesen
werden FCL.825 d)
- 15h IR Ausbildung mit FI in Flugzeugen
- Praktische Prüfung FCL.830 e)
Verlängerung
in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der EIR FCL.830 (d):
6h als PIC nach Instrumentenflugregeln und ein Schulungsflug mit einem EIR FI oder IR(A) FI
Oder in den letzten 3 Monaten vor Ablauf der EIR
Eine Befähigungsüberprüfung in einem Flugzeug FCL.825 g) (2) i
Für jede zweite Verlängerung eine Befähigungsüberprüfung in einem Flugzeug FCL.825 g) (2) i
Stand 02/2015