Erwerb von Berechtigungen nach EASA Kunstflug - SEP, TMG oder Segelflug Erwerb Nach Erteilung der Lizenz 40h als PIC, bei Segelflugzeugen 120 Starts FCL.800 b) (1) Ausbildung in ATO FCL.800 b) (2) - Theoretischer Unterricht - 5h oder 20 Flüge Kunstflugausbildung in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie Erweiterung auf andere Luftfahrzeugkategorie 3 Flüge mit FI, die den vollen Kunstfluglehrplan in dieser Luftfahrzeugkategorie umfassen. FCL.800 c) Schleppen mit SEP, TMG Erwerb zum Schleppen von Segelflugzeugen Nach Erteilung der Lizenz 30h als PIC und 60 Starts und Landungen auf SEP, wenn mit SEP geschleppt werden soll, bzw. auf TMG, wenn mit TMG geschleppt werden soll. FCL.805 b) (1) Ausbildung in ATO FCL.805 b) (2) - Theoretischer Unterricht - 10 Schleppflüge, davon 5 mit FI - LAPL(S) oder SPL, oder 5 F-Schlepps im Segelflugzeug Erwerb zum Schleppen von Bannern Nach Erteilung der Lizenz 100h als PIC und 200 Starts und Landungen, davon 30h auf SEP, wenn mit SEP geschleppt werden soll, bzw. 30h auf TMG, wenn mit TMG geschleppt werden soll. FCL.805 c) (1) Ausbildung in ATO FCL.805 c) (2) - Theoretischer Unterricht - 10 Schleppflüge, davon 5 mit FI Erweiterung auf andere Luftfahrzeugkategorie 3 Flüge mit FI, die den vollen Schleppfluglehrplan umfassen. FCL.805 d) Nachtflug mit SEP, TMG Erwerb Ausbildung in ATO FCL.810 a) (1) - Theoretischer Unterricht - 5h bei Nacht auf SEP oder TMG FCL.810 (3), davon 3h mit FI und ein 50km Überlandflug mit FI - 5 Solo Starts und Landungen bis zum vollständigen Stillstand (Nicht Touch&Go!) - Mit LAPL: Instrumentenflugausbildung, die für PPL erforderlich ist Wolkenflug - Segelflug Erwerb Nach Erteilung der Lizenz 30h als PIC mit Segelflugzeugen oder Motorseglern (Nicht TMG!) FCL.830 b) (1) Ausbildung in ATO FCL.830 b) (2) - Theoretischer Unterricht - 2h mit FI in Segelflugzeugen oder Motorseglern (max. 1h im TMG), in denen ausschließlich nach Instrumenten gesteuert wird. Mit EIR oder IR(A) 1h mit FI in Segelflugzeugen oder Motorseglern (kein TMG!). FCL.830 c) - Praktische Prüfung Ausübung der Rechte in den letzten 24 Monaten FCL.830 (d): Befähigungsüberprüfung mit entsprechend qualifiziertem FE Oder (Nachfliegen mit Lehrer (nicht unter Aufsicht!) möglich FCL.830 (e) (2) 1h oder 5 Flüge als PIC, der die Rechte der Wolkenflugberechtigung ausübt, in Segelflugzeugen oder Motorseglern (Nicht TMG!). FCL.830 e) Mit gültiger EIR oder IR(A) vollständige Anrechnung auf diese Zeiten. FCL.830 f) Strecken-Instrumentenflug (EIR) SEP Erwerb Nach Erteilung der Lizenz 20h Überlandflug mit Flugzeugen FCL.825 b) Ausbildung in ATO FCL.825 c) (2) - Theoretischer Unterricht, mind. 80h entsprechend FCL615, Theoretische Kenntnisse müssen nachgewiesen werden FCL.825 d) - 15h IR Ausbildung mit FI in Flugzeugen - Praktische Prüfung FCL.830 e) Verlängerung in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der EIR FCL.830 (d): 6h als PIC nach Instrumentenflugregeln und ein Schulungsflug mit einem EIR FI oder IR(A) FI Oder in den letzten 3 Monaten vor Ablauf der EIR Eine Befähigungsüberprüfung in einem Flugzeug FCL.825 g) (2) i Für jede zweite Verlängerung eine Befähigungsüberprüfung in einem Flugzeug FCL.825 g) (2) i Stand 02/2015
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