Leistungsvergleich ASVG, GSVG Krankenversicherung 2010 Leistung B-KUVG ASVG Leistungssystem Sachleistungssystem: Mit e-card; aber auch Wahlarzt möglich Sachleistungssystem: Mit e-card; aber auch Wahlarzt möglich Ärztliche Hilfe Grundsätzlich mit e-card: • Selbstbehalt (Behandlungsbeitrag für bestimmte ärztliche Leistungen) im Ausmaß von 20% des Vertragshonorars (Kostenbefreiung bei besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit möglich). Bei Besuch eines Wahlarztes: • Selbstbehalt (Kostenerstattung in der Höhe der Vertragstarife vermindert um den Behandlungsbeitrag) Grundsätzlich mit e-card: • Service-Entgelt (Bei Besuch eines Wahlarztes), • Selbstbehalt (Kostenerstattung in der Höhe von 80% der Vertragstarife) und • Service-Entgelt (Kostenbefreiung bei besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit möglich). Heilmittel (Arzneien, etc.) Man erhält das Medikament mit Rezept • Rezeptgebühr Man erhält das Medikament mit Rezept • Rezeptgebühr GSVG Gemischtes Geld- und Sachleistungssystem mit Optionsmöglichkeiten: Wer in der Höchstbeitragsgrundlage ist (GL), geht grundsätzlich als Privatpatient zum Arzt, bekommt aber auch die e-card und kann über Option sachleistungsberechtigt sein. Dies scheint beim Arzt auf und er rechnet direkt ab. Ein SL-Berechtigter kann ganzer Geldleister (Privatpatient und Sonderklasse - Beitrag € 87,98) oder halber GL (nur Sonderklasse - Beitrag € 70,40) werden. Sachleister (SL): Geldleister (GL): Mit e-card: Als Privatpatient • 20% des • Ersatz max 80 % Vertragsder tatsächlich honorars als erwachsenen Kostenanteil Kosten. Vorteil: (Befreiung wie im ASVG,B• Privatpatient KUVG möglich; • Höhere Tarife für ab 7/2002 neue Leistungen Satzungs• Leistungen in bestimmungen VertragsSplittung in ambulatorien sind einem Rahmen kostenlos (aber zwischen 0 und Kostenanteil) 30 % möglich) für mitversicherte Kinder kein Kostenanteil! • Bei Besuch eines Wahlarztes: Kostenersätze bis zu 80 % des Vertragstarifs. Ab 1/2003 Optionsmöglichkeiten! Keine Kosten Privatrezept außer • Refundierung von • Rezeptgebühr max 80 % der tatsächlichen Kosten Vorteil: • Größere Auswahl an Medikamenten • Keine Chefarztpflicht • Jede Packungsgröße • Rezept bis zu 6 Monaten gültig Mann kann das Rezept auf ein Kassenrezept umschreiben lassen. BSVG Sachleistungssystem: Mit e-card; aber auch Wahlarzt möglich Hier gibt es einen im Gesetz festgelegten • pauschalen Selbstbehalt (keine Befreiungsmöglichkeit); wird alljährlich aufgewertet (2010: € 8,27 pro Quartal) Bei Besuch eines Wahlarztes: • Kostenzuschüsse in der Höhe eines in der Satzung festgelegten Tarifs Man erhält das Medikament mit Rezept • Rezeptgebühr Heilbehelfe, Hilfsmittel (orthopädische Schuheinlagen) Brillen ausgenom men Mutterschaft Krankenstand (Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit) Krankenhausaufenthalt für den Hauptversicherten Krankenhausaufenthalt für Angehörige Es sind 10 % der Kosten, mindestens aber 20% des Messbetrages (€ 27,40) als Selbstbehalt zu bezahlen. Es gibt aber Befreiungsmöglichkeiten (das 15. LJ ist noch nicht beendet, erhöhte Familienbeihilfe, soziale Schutzbedürftigkeit). Bei ständig benötigten Artikeln kommt in allen Gesetzen der Mindestbeitrag nicht zur Anwendung! Sachleistungen (kein Kostenanteil) Es sind 10 % der Kosten, mindestens aber 20 % des Messbetrages (€ 27,40) als Selbstbehalt zu bezahlen. Es gibt die gleichen Befreiungsmöglichkeiten wie im B-KUVG. Es sind 20 % der Kosten, mindestens aber 20 % des Messbetrages (€ 27,40) als Selbstbehalt zu bezahlen. Es gibt die gleichen Befreiungsmöglichkeiten wie im B-KUVG. Es sind 20 % der Kosten, mindestens aber 20 % des Messbetrages (€ 27,40) als Selbstbehalt zu bezahlen. Es gibt die gleichen Befreiungsmöglichkeiten wie im B-KUVG. Sachleistungen (kein Kostenanteil) Sachleistungen (kein Kostenanteil) Sachleistungen (kein Kostenanteil) Für Vertragsbedienstete Wochengeld für 8 Wochen vor Geburt + Wochengeldregelung wie ASVG Tag der Geburt + 8 - 12 Wochen nach der Geburt Beamte haben während Höhe: Bruttoentgelt + des WochengeldzeitZuschläge für Sonderraumes Bezugsfortzahlungen (Höchst-BTG zahlung gilt dabei nicht!) Kinderbetreuungsgeld Kinderbetreuungsgeld Im B-KUVG gibt es Krankengeld diesen Versicherungsfall nur für die Höhe: Vertragsbediensteten • vom 4. - 42. Tag 50% (Verweis auf ASVG). • ab dem 43. Tag 60% der um 17% erhöhte, auf Krankengeld den Kalendertag Höhe: entfallende • vom 4. - 42. Tag 50% Arbeitsverdienst im • ab dem 43. Tag 60% Beitragszeitraum, der von 1/30 der um 1/6 dem Ende des vollen erhöhten Entgeltanspruchs Beitragsgrundlage im vorangeht letzten Monat mit vollem Entgeltanspruch Ruhen: • bei vollem EntgeltRuhen: anspruch zur Gänze • bei vollem Entgelt• bei 50% Entgeltfortanspruch zur Gänze zahlung zur Hälfte • bei 50% Entgeltfortzahlung zur Hälfte Kostenlos In der Kostenlos in der in der allg. Sonderallgemeinen Gebühren- klasse Gebührenklasse (tgl. klasse •Refundie- Spitalskostenbeitrag für (aber tgl. rung von das KH) Spitals80 % der kostentatsächbeitrag, lichen den das Kosten KH einhebt) Keine Kostenbeteiligung (außer Spitalskostenbeitrag) In den ersten 4 Wochen Kosten von 10 % der Verpflegungskosten (entfällt bei Mutterschaft und Organspenden); Spitalskostenbeitrag Betriebshilfe (Wochengeld) für 8 Wochen vor Geburt + Tag der Geburt + 8 - 12 Wochen nach der Geburt Betriebshilfe ( Wochengeld) für 8 Wochen vor Geburt + Höhe: tägl. Fixbetrag von € 25,95 (2010) Tag der Geburt + 8 - 12 Wochen nach der Geburt Kinderbetreuungsgeld Höhe: tägl. € 25,95 (2010) Kinderbetreuungsgeld Im GSVG gibt es nur dann ein Krankengeld, wenn eine freiwillige Zusatzversicherung (Beitrag in Höhe von 2,5 % der BGL) abgeschlossen wurde. Im BSVG gibt es den Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit nicht, daher auch kein Krankengeld. Höhe: • Ab dem 4. Tag 60% 1/30 der monatl. BTG Allerdings wird aus dem Titel der Festigung der Gesundheit als freiwillige Leistung unter bestimmten Voraussetzungen (ua Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit) ein Zuschuss für den Einsatz eines Betriebshelfers gewährt. Ruhen: KG ruht bei Anstaltspflege. Bei Anstaltspflege gebührt ein Taggeld (80% von 1/30 derBTG) Kostenlos in der allgemeinen Gebührenklasse (tgl. Spitalskostenbeitrag für das KH) Keine Kostenbeteiligung (außer Spitalskostenbeitrag) Auch kostenlos möglich; wenn Sonderklasse • Refundierung von max 80 % der tatsächlichen Kosten Vorteil: • Eventuell geringere Privatversicherungsprämien • Kein Spitalskostenbeitrag Keine Kostenbeteiligung (außer Spitalskostenbeitrag) In den ersten 4 Wochen Kosten von 10 % der Verpflegungskosten (entfällt bei Mutterschaft und Organspenden) In den ersten 4 Wochen Kosten von 10 % der Verpflegungskosten (entfällt bei Mutterschaft und Organspenden); Spitalskostenbeitrag Ab 1/2003 Optionsmöglichkeiten gegeben! Bei voller und halber GL weiterhin Sonderklasse-Vergütung bis zu einem festgesetzten Betrag möglich. dbv-Verlag “Sozialversicherung 2010 für alle Erwerbstätigen“ S.188 ff - ISBN 978-3-7041-0456-4 Bestellmöglichkeit: www.dbv.at
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