Leistungsvergleich ASVG, GSVG Krankenversicherung 2010 B

Leistungsvergleich ASVG, GSVG Krankenversicherung 2010
Leistung
B-KUVG
ASVG
Leistungssystem
Sachleistungssystem:
Mit e-card; aber auch
Wahlarzt möglich
Sachleistungssystem:
Mit e-card; aber auch
Wahlarzt möglich
Ärztliche
Hilfe
Grundsätzlich mit
e-card:
• Selbstbehalt
(Behandlungsbeitrag
für bestimmte ärztliche
Leistungen) im
Ausmaß von 20% des
Vertragshonorars
(Kostenbefreiung bei
besonderer sozialer
Schutzbedürftigkeit
möglich).
Bei Besuch eines
Wahlarztes:
• Selbstbehalt
(Kostenerstattung in
der Höhe der
Vertragstarife
vermindert um den
Behandlungsbeitrag)
Grundsätzlich mit
e-card:
• Service-Entgelt (Bei
Besuch eines
Wahlarztes),
• Selbstbehalt
(Kostenerstattung in
der Höhe von 80% der
Vertragstarife) und
• Service-Entgelt
(Kostenbefreiung bei
besonderer sozialer
Schutzbedürftigkeit
möglich).
Heilmittel
(Arzneien,
etc.)
Man erhält das
Medikament mit Rezept
• Rezeptgebühr
Man erhält das
Medikament mit Rezept
• Rezeptgebühr
GSVG
Gemischtes Geld- und Sachleistungssystem mit Optionsmöglichkeiten:
Wer in der Höchstbeitragsgrundlage ist
(GL), geht grundsätzlich als Privatpatient
zum Arzt, bekommt aber auch die e-card
und kann über Option sachleistungsberechtigt sein. Dies scheint
beim Arzt auf und er rechnet direkt ab.
Ein SL-Berechtigter kann ganzer
Geldleister (Privatpatient und
Sonderklasse - Beitrag € 87,98) oder
halber GL (nur Sonderklasse - Beitrag
€ 70,40) werden.
Sachleister (SL): Geldleister (GL):
Mit e-card:
Als Privatpatient
• 20% des
• Ersatz max 80 %
Vertragsder tatsächlich
honorars als
erwachsenen
Kostenanteil
Kosten.
Vorteil:
(Befreiung wie
im ASVG,B• Privatpatient
KUVG möglich; • Höhere Tarife für
ab 7/2002 neue
Leistungen
Satzungs• Leistungen in
bestimmungen VertragsSplittung in
ambulatorien sind
einem Rahmen
kostenlos (aber
zwischen 0 und
Kostenanteil)
30 % möglich)
für
mitversicherte
Kinder kein
Kostenanteil!
• Bei Besuch
eines
Wahlarztes:
Kostenersätze
bis zu 80 % des
Vertragstarifs.
Ab 1/2003 Optionsmöglichkeiten!
Keine Kosten Privatrezept
außer
• Refundierung von
• Rezeptgebühr
max 80 % der
tatsächlichen
Kosten
Vorteil:
• Größere Auswahl
an Medikamenten
• Keine
Chefarztpflicht
• Jede
Packungsgröße
• Rezept bis zu 6
Monaten gültig
Mann kann das
Rezept auf ein
Kassenrezept
umschreiben lassen.
BSVG
Sachleistungssystem:
Mit e-card; aber auch
Wahlarzt möglich
Hier gibt es einen im
Gesetz festgelegten
• pauschalen
Selbstbehalt (keine
Befreiungsmöglichkeit); wird
alljährlich aufgewertet
(2010: € 8,27 pro
Quartal)
Bei Besuch eines
Wahlarztes:
• Kostenzuschüsse in
der Höhe eines in der
Satzung festgelegten
Tarifs
Man erhält das
Medikament mit Rezept
• Rezeptgebühr
Heilbehelfe,
Hilfsmittel
(orthopädische
Schuheinlagen)
Brillen
ausgenom
men
Mutterschaft
Krankenstand
(Arbeitsunfähigkeit infolge
Krankheit)
Krankenhausaufenthalt für
den
Hauptversicherten
Krankenhausaufenthalt für
Angehörige
Es sind 10 % der
Kosten, mindestens
aber 20% des Messbetrages (€ 27,40) als
Selbstbehalt zu
bezahlen. Es gibt aber
Befreiungsmöglichkeiten
(das 15. LJ ist noch
nicht beendet, erhöhte
Familienbeihilfe, soziale
Schutzbedürftigkeit). Bei
ständig benötigten
Artikeln kommt in allen
Gesetzen der Mindestbeitrag nicht zur
Anwendung!
Sachleistungen (kein
Kostenanteil)
Es sind 10 % der
Kosten, mindestens aber
20 % des Messbetrages
(€ 27,40) als
Selbstbehalt zu
bezahlen. Es gibt die
gleichen Befreiungsmöglichkeiten wie im
B-KUVG.
Es sind 20 % der Kosten, mindestens
aber 20 % des Messbetrages (€ 27,40)
als Selbstbehalt zu bezahlen.
Es gibt die gleichen Befreiungsmöglichkeiten wie im B-KUVG.
Es sind 20 % der
Kosten, mindestens aber
20 % des Messbetrages
(€ 27,40) als
Selbstbehalt zu
bezahlen. Es gibt die
gleichen Befreiungsmöglichkeiten wie im
B-KUVG.
Sachleistungen (kein
Kostenanteil)
Sachleistungen (kein Kostenanteil)
Sachleistungen (kein
Kostenanteil)
Für Vertragsbedienstete Wochengeld für 8
Wochen vor Geburt +
Wochengeldregelung
wie ASVG
Tag der Geburt + 8 - 12
Wochen nach der Geburt
Beamte haben während
Höhe: Bruttoentgelt +
des WochengeldzeitZuschläge für Sonderraumes Bezugsfortzahlungen (Höchst-BTG
zahlung
gilt dabei nicht!)
Kinderbetreuungsgeld
Kinderbetreuungsgeld
Im B-KUVG gibt es
Krankengeld
diesen Versicherungsfall
nur für die
Höhe:
Vertragsbediensteten
• vom 4. - 42. Tag 50%
(Verweis auf ASVG).
• ab dem 43. Tag 60%
der um 17% erhöhte, auf
Krankengeld
den Kalendertag
Höhe:
entfallende
• vom 4. - 42. Tag 50% Arbeitsverdienst im
• ab dem 43. Tag 60% Beitragszeitraum, der
von 1/30 der um 1/6
dem Ende des vollen
erhöhten
Entgeltanspruchs
Beitragsgrundlage im
vorangeht
letzten Monat mit
vollem Entgeltanspruch Ruhen:
• bei vollem EntgeltRuhen:
anspruch zur Gänze
• bei vollem Entgelt• bei 50% Entgeltfortanspruch zur Gänze
zahlung zur Hälfte
• bei 50% Entgeltfortzahlung zur Hälfte
Kostenlos In der
Kostenlos in der
in der allg. Sonderallgemeinen
Gebühren- klasse
Gebührenklasse (tgl.
klasse
•Refundie- Spitalskostenbeitrag für
(aber tgl.
rung von das KH)
Spitals80 % der
kostentatsächbeitrag,
lichen
den das
Kosten
KH
einhebt)
Keine
Kostenbeteiligung
(außer
Spitalskostenbeitrag)
In den ersten 4 Wochen
Kosten von 10 % der
Verpflegungskosten
(entfällt bei Mutterschaft
und Organspenden);
Spitalskostenbeitrag
Betriebshilfe (Wochengeld) für 8
Wochen vor Geburt + Tag der Geburt +
8 - 12 Wochen nach der Geburt
Betriebshilfe (
Wochengeld) für 8
Wochen vor Geburt +
Höhe: tägl. Fixbetrag von € 25,95 (2010) Tag der Geburt + 8 - 12
Wochen nach der Geburt
Kinderbetreuungsgeld
Höhe: tägl. € 25,95
(2010)
Kinderbetreuungsgeld
Im GSVG gibt es nur dann ein
Krankengeld, wenn eine freiwillige
Zusatzversicherung (Beitrag in Höhe
von 2,5 % der BGL) abgeschlossen
wurde.
Im BSVG gibt es den
Versicherungsfall der
Arbeitsunfähigkeit infolge
Krankheit nicht, daher
auch kein Krankengeld.
Höhe:
• Ab dem 4. Tag 60%
1/30 der monatl. BTG
Allerdings wird aus dem
Titel der Festigung der
Gesundheit als freiwillige
Leistung unter
bestimmten
Voraussetzungen (ua
Vorliegen einer
krankheitsbedingten
Arbeitsunfähigkeit) ein
Zuschuss für den
Einsatz eines
Betriebshelfers gewährt.
Ruhen:
KG ruht bei Anstaltspflege.
Bei Anstaltspflege gebührt ein Taggeld
(80% von 1/30 derBTG)
Kostenlos in der
allgemeinen
Gebührenklasse
(tgl. Spitalskostenbeitrag für
das KH)
Keine
Kostenbeteiligung (außer
Spitalskostenbeitrag)
Auch kostenlos
möglich; wenn
Sonderklasse
• Refundierung von
max 80 % der
tatsächlichen
Kosten
Vorteil:
• Eventuell
geringere
Privatversicherungsprämien
• Kein Spitalskostenbeitrag
Keine
Kostenbeteiligung
(außer
Spitalskostenbeitrag)
In den ersten 4 Wochen
Kosten von 10 % der
Verpflegungskosten
(entfällt bei Mutterschaft
und Organspenden)
In den ersten 4 Wochen
Kosten von 10 % der
Verpflegungskosten
(entfällt bei Mutterschaft
und Organspenden);
Spitalskostenbeitrag
Ab 1/2003 Optionsmöglichkeiten
gegeben! Bei voller und halber GL
weiterhin Sonderklasse-Vergütung bis
zu einem festgesetzten Betrag möglich.
dbv-Verlag “Sozialversicherung 2010 für alle Erwerbstätigen“ S.188 ff - ISBN 978-3-7041-0456-4 Bestellmöglichkeit: www.dbv.at