Arbeitsunfähig

Arbeitsunfähig
Arbeitsunfähig
sind Sie,
wenn
Sie
krankheits-,
unfall- oder
schwangerschaftsbedingt zeitweilig nicht mehr arbeiten können oder als
Arbeitsuchender nicht auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können.
Wer arbeitsunfähig ist, kann von seiner Krankenkasse ein Ersatzeinkommen
erhalten. Allerdings muss die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse rechtzeitig
gemeldet werden.
Wen muss ich benachrichtigen, wenn ich arbeitsunfähig bin?
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Sind Sie Arbeitnehmer (Arbeiter oder Angestellter)? Benachrichtigen Sie den Arbeitgeber und die Krankenkasse.
Sind Sie Arbeitsuchender? Benachrichtigen Sie Ihre Krankenkasse. Auf der Stempelkarte tragen Sie Krankheitstage ein, dann weiß die
Zahlstelle auch Bescheid.
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Sind Sie Selbstständiger? Dann brauchen Sie nur Ihre Krankenkasse zu benachrichtigen.
Wann muss ich meine Krankenkasse benachrichtigen?
Wenn Sie ganz sicher sein möchten, melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 48 Stunden. Dann erfolgt die Meldung auf jeden Fall
rechtzeitig.
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Sie haben Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung? Dann müssen Sie Ihre Krankmeldung vor dem Ende dieser Zeit der Lohn- oder
Gehaltsfortzahlung einreichen.
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Befinden Sie sich im Krankenhaus? Dann haben Sie nach Ihrer Entlassung aus der stationären Behandlung bis zu 48 Stunden Zeit, um
Ihrer Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit fristgerecht zu melden. Für die Zeit der stationären Behandlung gilt die
Arbeitsunfähigkeitsvermutung.
Haben Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit zu spät gemeldet? Dann gilt für die Zeit der Fristüberschreitung eine 10%ige Kürzung Ihres
Ersatzeinkommens.
Wie muss ich meine Krankenkasse benachrichtigen?
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt eine „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ ausfüllen. Diese Bescheinigung wird auch „vertraulicher
Krankmeldungsvordruck“ genannt. Diesen Vordruck können Sie unter www.ckk-mc.be herunterladen (Tipp: geben Sie in der Suchfunktion
Arbeitsunfähigkeit ein). Der Vordruck ist auch in jeder CKK-Geschäftsstelle erhältlich.
Schicken Sie den vom Arzt ausgefüllten Krankmeldungsvordruck mit der Post an Ihre Krankenkasse. Der Poststempel gilt als Datum der
Krankmeldung. Der ausgefüllte Vordruck kann auch gegen Empfangsbestätigung beim Vertrauensarzt selbst abgegeben werden.
Achtung: Krankmeldungen gehören niemals in den grünen CKK-Briefkasten oder in einen Umschlag für die Abrechnung von
Gesundheitsleistungen (CKK-Direkt).
Wie kann ich meinen Anspruch auf Ersatzeinkommen geltend machen?
Sobald der Vertrauensarzt der Krankenkasse Ihre Arbeitsunfähigkeit anerkannt hat, wird eine Akte angelegt. Außer einem Schreiben zur
Bestätigung der Anerkennung und der Dauer der Anerkennung Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie auch ein Auskunftsblatt. Dieses
Auskunftsblatt ist der Krankenkasse so schnell wie möglich ausgefüllt zurückzusenden. Ihre Krankenkasse setzt sich selbst mit Ihrem
Arbeitgeber, mit der Arbeitslosenverwaltung oder beiden in Verbindung, um die erforderlichen Auskünfte zu erhalten. Selbstständige erhalten
mehrere Unterlagen, die sie selbst ausfüllen müssen. Erst wenn Ihre Krankenkasse die gesamten Unterlagen erhalten hat, prüft sie, ob
Anspruch auf Ersatzeinkommen besteht.
Wann und über welchen Zeitraum erhalte ich Geldleistungen?
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Rechtlich unverbindliches und rein informatives Merkblatt
Herausgeben im Dezember 2015 – DE – Was tun bei Arbeitsunfähigkeit?
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Sind Sie Arbeitnehmer? Dann erhalten Sie ab dem ersten Tag nach der gesetzlichen Lohn- oder Gehaltsfortzahlung Krankengeld bis
zum letzten Tag der Anerkennung Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Sind Sie Arbeitsuchender? Dann erhalten Sie ab dem ersten bis zum letzten Tag der Anerkennung Ihrer Arbeitsunfähigkeit
Krankengeld.
Als Selbstständiger zahlt die Krankenkasse Ihnen ab dem zweiten Monat ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit bis zum letzten Tag der
Anerkennung Ihrer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld.
Dieses Krankengeld wird höchstens zwölf Monate lang ausbezahlt. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als ein Jahr dauert, wird das
Krankengeld in Invalidengeld umgewandelt, das anders berechnet wird.
Wie hoch sind die Geldleistungen?
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Das Krankengeld der Arbeitnehmer entspricht 60% des durchschnittlichen Arbeitsentgelts pro Tag. Das bei dieser Berechnung zu
berücksichtigende Arbeitsentgelt ist nach oben begrenzt.
Das Krankengeld der Arbeitsuchenden entspricht in den ersten sechs Monaten dem Arbeitslosengeld. Wenn Ihr Arbeitslosengeld 60%
Ihres durchschnittlichen Arbeitsentgelts übersteigt, dann wird das Krankengeld auf den niedrigeren Betrag begrenzt. Ab dem siebten
Monat der Arbeitsunfähigkeit erfolgt eine Neuberechnung Ihres Krankengeldes.
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Selbstständige erhalten einen festen Tagessatz, der vom Familienstand abhängt.
Was muss ich tun wenn...?
… meine Arbeitsunfähigkeit auch über das Enddatum der Anerkennung hinaus fortbesteht?
Suchen Sie dann erneut Ihren Arzt auf und lassen Sie sich eine neue Krankmeldung ausfüllen. In diesem Fall ist das Feld „Verlängerung“
oben auf dem Vordruck anzukreuzen.
Das Verlängerungsattest muss der Krankenkasse innerhalb von 48 Stunden nach dem Ende der vorangehenden Anerkennung zugestellt
werden. Einzige Ausnahme zu dieser Regel ist der Aufenthalt in einem Krankenhaus;
… ich die Arbeit/die Arbeitslosenkontrolle vor dem Enddatum der Anerkennung meiner Arbeitsunfähigkeit erneut aufnehme?
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Sind Sie Arbeitnehmer oder Arbeitssuchender? Lassen Sie der Krankenkasse unverzüglich die ausgefüllte Bescheinigung der
Arbeitswiederaufnahme zukommen. Ihr Arbeitgeber kann der Krankenkasse diese Arbeitswiederaufnahme über die Website der
sozialen Sicherheit auch elektronisch übermitteln.
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Sind Sie Selbstständiger? Lassen Sie der Krankenkasse unverzüglich die von Ihnen ausgefüllte Erklärung über die Wiederaufnahme der
Erwerbstätigkeit zukommen;
Achtung: Sie brauchen nichts zu unternehmen, wenn Sie am ersten Werktag nach Ablauf der Anerkennung Ihrer Arbeitsunfähigkeit wieder
arbeiten gehen oder sich erneut als Arbeitsuchender melden.
… meine Krankenkasse mir eine Einladung zur Untersuchung beim Vertrauensarzt schickt?
Einer solchen Aufforderung ist immer Folge zu leisten. Können Sie aus gesundheitlichen Gründen (z.B. weil Sie im Krankenhaus sind) nicht
zu dieser Untersuchung kommen? Dann lassen Sie dem Vertrauensarzt eine ärztliche Bescheinigung zukommen.
Wenn Sie der vorgesehenen Untersuchung fernbleiben, werden die Geldleistungen ausgesetzt. Ferner kann der Vertrauensarzt bei
beharrlichem Fernbleiben von der Untersuchung ohne stichhaltige Rechtfertigung (oder bei Weigerung, sich der Untersuchung zu
unterwerfen,) beschließen, die Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit aufzuheben;
… ich gerne teilzeitig wieder arbeiten möchte?
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Sind Sie Arbeitnehmer oder Arbeitsuchender? Lassen Sie sich dann vor Aufnahme der Tätigkeit vom Vertrauensarzt eine
Teilzeitbeschäftigung genehmigen.
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Sind Sie Selbstständiger? Auch dann brauchen Sie unbedingt eine Genehmigung des Vertrauensarztes zur Ausübung einer
Teilzeitbeschäftigung.
Wenn Sie eine solche Genehmigung haben, besteht die Arbeitsunfähigkeit fort. Das Erwerbseinkommen aus Ihrer Teilzeitbeschäftigung wirkt
sich auf Ihr Ersatzeinkommen aus. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an Ihre CKK-Geschäftsstelle;
… ich während meiner Arbeitsunfähigkeit eine Zeitlang ins Ausland verreise?
Setzen Sie sich mindestens 14 Tage vor Ihrer Abreise mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. In einigen Fällen ist eine Vorabgenehmigung
erforderlich.
Mehr Infos unter: www.ckk-mc.be/arbeitsunfaehigkeit - die Plattform rund um das Thema Arbeitsunfähigkeit
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Rechtlich unverbindliches und rein informatives Merkblatt
Herausgeben im Dezember 2015 – DE – Was tun bei Arbeitsunfähigkeit?