Informationsschreiben an alle Ratsmitglieder

Der Oberbürgermeister
Dezernat IV
Bildung, Kultur und Sport
Stadtdirektor
Michael Townsend
Stadt Bochum I Dezernat IV I 44777 Bochum
SPD-Ratsfraktion, CDU-Ratsfraktion
Fraktion "Die Grünen im Rat", DIE LINKE. im Rat der Stadt
Bochum (Linksfraktion), Fraktion "FDP & DIE STADTGESTALTER" im Rat, AfD-Fraktion, UWG-Gruppe im Rat der
Stadt Bochum, Herr Jens Lücking, Herr Hans-Joachim Adler, Herr Claus Cremer, Herr Günter Gleising, Herr Andre
Kasper, Frau Stephanie Kotalla
Datum und Zeichen Ihres Schreibens
Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2 - 6
44777 Bochum
Zimmer 76
fon 0234 – 910 3900
fax 0234 – 910 1533
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Bochum, den
IV
11.02.2016
Informationsschreiben VIII, Stand 09.02.2016
Weitere Standorte für die Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Zuzug von Schutzsuchenden hält auch 2016 an. Die unvermindert hohen Zuweisungszahlen von ca. 150 Personen wöchentlich erfordern die Errichtung weiterer mobiler Unterbringungseinrichtungen.
Aus Verwaltungssicht kommen die in der Anlage aufgeführten Standorte für weitere Flüchtlingsunterkünfte in Frage. Die Priorisierung muss aufgrund sachlicher Erfordernisse und politischer Entscheidungen erfolgen.
Da nach Belegung des Standorts Nordbad dringend zeitnah weitere Platzkontingente benötigt werden, um ansonsten drohende Obdachlosigkeit der Schutzsuchenden zu vermeiden,
muss in dieser Frage schnell Handlungsfähigkeit hergestellt werden. Für das Jahr 2016 werden die im Folgenden beschriebenen Groß-Standorte seitens der Verwaltung favorisiert, an
denen insgesamt bis zu 1.750 Plätze geschaffen werden können.
Jeder Bezirk, in dem eine der größeren Flüchtlingsunterkünfte entsteht, soll durch eine Infrastrukturverbesserung entlastet werden (z. B. Freizug und Sanierung einer Turnhalle, ein zusätzlicher Bolzplatz).
Bei der Erstellung der Vorschläge wurde der Gesichtspunkt einer gleichmäßigen Verteilung
im Stadtgebiet - soweit möglich - berücksichtigt.
Groß-Standorte:
1. Höntroper Straße, Sportplatz
Die nächste größere Anlage sollte wie am Nordbad in Modulbauweise und einer Kapazität von 450 Plätzen auf dem aufzugebenden Sportplatz an der Höntroper Straße
im Bezirk Wattenscheid errichtet werden. Da die Fläche ohnehin als Vorratsfläche für
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Schulbau vorgesehen ist, sollte im Verlauf der nächsten drei Jahre hier Baurecht geschaffen werden können.
Dem dort noch trainierenden Fußballverein werden Trainingszeiten auf dem Sportplatz Auf dem Esch angeboten.
Es wird darüber hinaus angestrebt, an dem Standort „Auf dem Esch“ Mittel aus dem
Sonderprogramm für Bolzplätze, die ab 2016 im Haushalt vorgesehen sind, für die
Errichtung eines Bolzplatzes zu verwenden.
Ab der 20. KW 2016 entsteht eine eklatante Unterbringungslücke, deshalb ist geplant,
die in der Vorlage 20160308 zum Kauf avisierte Modulbauanlage am Standort
Höntroper Straße zu errichten und damit einen Bezug im Mai 2016 zu ermöglichen.
2. Lindener Straße gegenüber Nr. 106 und Surenfeldstr. bei Nr. 80
Im Bezirk Süd-West wird empfohlen, an der Lindener Str. (gegenüber 106, ehemaliger Kirmesplatz) und an der Surenfeldstr. (bei Nr. 80, direkt an der Stadtgrenze zu
Hattingen) Wohncontainer-Flächen für jeweils 200 Plätze zu errichten. Für den ehemaligen Kirmesplatz besteht ein Bebauungsplan, der eine gewerbliche Nutzung vorsieht und daher können mit den entsprechenden Genehmigungen grundsätzlich auch
Modulbauten für einen längeren Zeitraum als drei Jahre errichtet werden können.
3. Gräfin-Imma-Straße bei Nr. 173
Für den Bezirk Süd wird angeregt, eine Anlage mit 450 Plätzen an der Gräfin-ImmaStr. (bei Nr. 173) auf zwei Flächen zu errichten.
4. Sudholzstraße bei Nr. 170
Des weiteren wird vorgeschlagen, die zu Wattenscheid gehörende aber in hohem
Maße als zum Bezirk Süd-West wahrgenommene Fläche Sudholzstr. (bei Nr. 170)
mit einer Wohncontainer-Anlage von 450 Plätzen zu belegen.
Die Bezirke Nord und Ost sind bereits mit hohen Flüchtlingszahlen betraut, so dass in diesem Zuge hier keine weiteren Vorschläge für größere Anlagen gemacht werden.
Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass im Bezirk Mitte noch eine größere Landeseinrichtung entstehen kann, sodass auch hier keine weitere Großfläche zur Belegung vorgeschlagen wird.
Alle genannten Groß-Standorte werden umgehend auf Erschließungsprobleme und mögliche
Bergbaufolgen geprüft, die dann bei der Erschließung zu berücksichtigen sind.
Weitere Standorte:
1. Alle weiteren Standorte in der anliegenden Präsentation, die in der Regel kleiner
sind als die Vorgenannten, erfordern eine Priorisierung und müssen -zumindest teilweise- ebenfalls mit mobilen Flüchtlingsunterkünften belegt werden. Nur so kann der
noch zu erwartende Bedarf gedeckt und damit begonnen werden, die derzeit für die
Flüchtlingsunterbringung genutzten Turnhallen freiziehen zu können, in denen derzeit
1.170 Personen untergebracht sind. Nach einer entsprechenden Vorauswahl erfolgt
auch hier eine detaillierte Prüfung in Bezug auf Erschließung, Topographie, Baurecht,
ökologischer Aspekte sowie möglicher bergbaulicher Probleme etc.
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2. Kantstraße
Um in Bezug auf den hohen Bedarf eine weitere Option zu erhalten, sollte auch das
angebotene Investitions- Mietobjekt eines privaten Investors am Standort Kantstraße,
in dem bis zu 300 Plätze entstehen könnten, geprüft werden.
3. Landeseinrichtungen Lewackerschule und Harpener Feld
Zusätzlich zu den vorgeschlagenen Standorten stehen zukünftig die ehemalige Lewackerschule und die Anlage Harpener Feld voraussichtlich wieder für kommunale Unterkunftsnotwendigkeiten zur Verfügung.
Geplant ist, dass das Objekt Kollegstraße (Gebäude zuzüglich Leichtbauhallen) unter voller
Anrechnung auf das städtische Zuweisungskontingent als Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes mit rund 500 Plätzen zusätzlich zu den 504 Plätzen in der ZUE Unterstraße geführt wird.
Mit diesen genannten Maßnahmen wird erwartet, unter Berücksichtigung der Anrechnung
der Zahlen für die Landeseinrichtungen, den größten Teil des Raumbedarfes abdecken zu
können.
Konkretes Vorgehen:
-
Es wird vorgeschlagen, die Bestellung einer ausreichenden Zahl an Modulen
für die Bestückung einer weiteren größeren Anlage entsprechend der Vorlage
20160308 in der nächsten Ratssitzung ohne Benennung eines Aufstellungsorts
zu beschließen, damit mit der Beschaffung umgehend begonnen werden kann.
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Der Standort wird nach Anhörung der betroffenen Bezirksvertretung von der
Verwaltung in der übernächsten Sitzung des Rats im März zum Beschluss vorgeschlagen. Die Verwaltung empfiehlt als Standort den aufzugebenden Sportplatz an der Höntroper Straße im Bezirk Wattenscheid.
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Auch die Reihenfolge der weiteren Aufstellungsstandorte größerer Betreuungseinrichtungen wird nach gleicher Verfahrensweise in der März-Ratssitzung zur
Beschlussfassung vorgelegt.
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Beschlüsse über die übrigen benannten Standorte können nach ausreichender
politischer Beratung im April gefasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Michael Townsend
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