Lehrgebiet Mediendidaktik Univ.-Prof. Dr. Theo J. Bastiaens Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Mein Zeichen: Meine Nachricht vom: ChS/NB Auskunft erteilt: Telefon: Telefax: E-Mail: Hausanschrift: Nicole Barban 02331 987-2812 02331 987-2797 [email protected] Universitätsstr. 33/KSW-Gebäude 58097 Hagen Richtlinien für das Modul 3B (Stand: 22.09.2015 gültig ab dem SoSe 2015) Richtlinien für das Praktikum im Modul 3B (Stand 27.07.2015 gültig für das WS 2015/16) 1. Das Praktikum 1.1 Allgemeines Die Richtlinien für das Praktikum im Modul 3B (Praxis der Mediendidaktik) bieten den Studierenden eine Orientierung für die Planung und Durchführung des Praktikums und geben Hinweise zur reflektierenden schriftlichen Dokumentation (RD). Die reflektierende Dokumentation stellt die Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss des Moduls 3B dar. Diese Richtlinien sind Grundlage für die Anerkennung von Praktikumsleistungen und wurden von der Studiengangskommission am 27.09.2006 verabschiedet. Grundlagen Grundlagen dieser Ausführungen sind die Studienordnung für den Studiengang „Bildungswissenschaft“ (Educational Science) mit dem Abschluss „Bachelor of Arts (B.A.)“ an der FernUniversität in Hagen vom 24. Mai 2005, hier §14 Praktikumsmoduls sowie •! das Modulhandbuch zum Studiengang „Bildungswissenschaft“ mit dem Abschluss „Bachelor of Arts (B.A.)“, hier Modul 3B. •! Telefonzentrale: Zentraler Telefaxeingang: Internet: Buslinie(n): Haltestelle: 02331 987-01 02331 987-316 www.FernUni-Hagen.de 515, 527, 514 (Hoheleye) FernUniversität Ziele des Praktikums Das Praktikum im Modul 3B ist ein wesentlicher Bestandteil des Studiengangs „B.A. Bildungswissenschaft“. Die Ziele, die mit dem Praktikum erreicht werden sollen, lassen sich wie folgt beschreiben: Das Praktikum ist Teil der Ausbildung und dient daher dem Erwerb von Kompetenzen durch reflektierte Erfahrung und beabsichtigtes Lernen im Praxisfeld. Die produktive Arbeit steht nicht im Vordergrund. Es geht vielmehr darum, was Studierende dazulernen oder erfahren. •! Das Praktikum im wissenschaftlichen Studium hat zum Ziel, eine Verbindung zwischen Theorie und Praxis herzustellen. Anhand von konkreten Aufgabenstellungen gilt es, theoretisches Wissen aus dem Studium der Bildungswissenschaft in der Praxis anzuwenden. So soll das Praktikum auf Grundlage der fachwissenschaftlichen Ausbildung im Studium auf den Berufseinstieg vorbereiten. •! Das Praktikum soll die Möglichkeit zur Forschung im Bereich der Bildungswissenschaft geben. Formen des forschenden Zugangs zum Praktikum reichen vom Abgleich wissenschaftlicher Theorien, Konzepte und Modelle an einem Anwendungsfall der Praxis bis hin zur Durchführung einer kleinen empirischen Studie. •! Neben diesen zentralen Zielen dient ein Praktikum den Studierenden auch immer zu anderen Zwecken: Ein Praktikum ermöglicht, Kontakte zu knüpfen und die eigene Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Nicht selten dient ein Praktikum der Anbahnung einer Anstellung. •! Das Praktikum im Modul 3B kann auf die Bachelor-Arbeit vorbereiten. •! Das Praktikum bietet die Gelegenheit, neue Tätigkeitsbereiche kennen zu lernen und etwas Neues auszuprobieren. •! 1.2. Umfang und Struktur 1.2.1 Allgemeines Das Praktikum hat einen Umfang von 120 Arbeitsstunden. Bei einer Vollzeitstelle entspricht dies einem dreiwöchigen Praktikum. Wird das Praktikum in Blöcken abgeleistet, so ist von 15 Arbeitstagen auszugehen. Das Praktikum soll vor dem Start der RD abgeschlossen sein. Das Praktikum ist in einem zum Studiengang „Bildungswissenschaft“ fachlich affinen Bereich zu absolvieren. Dazu zählen Tätigkeitsbereiche der Betreuung, Beratung, Erziehung •! der Planung und Organisation •! der Lehre und des Unterrichts sowie •! der Forschung. •! Im Regelfall wird das Praktikum neben dem Studium, also zeitgleich oder in zeitlicher Nähe der Belegung des Moduls 3B absolviert. Bisherige Tätigkeiten können als Praktikum anerkannt werden, wenn sie die unten genannten Bedingungen erfüllen. Seite 2 von 11 •! Regelfall: Praktikum neben dem Studium (von Modul 3B) Das Modul 3B (Praxis der Mediendidaktik) hat zum Ziel die Studierenden zu befähigen, auf dem Hintergrund bildungswissenschaftlicher Grundlagen mediendidaktische Ansätze in der (beruflichen) Praxis zu planen, zu gestalten und zu bewerten (evaluieren). Daher sollte das Praktikum während oder in zeitlicher Nähe der Belegung von Modul 3B absolviert werden. Möglich sind in fachlich affinen Tätigkeitsbereichen folgende Formen: Eine Praktikumsstelle, für die Dauer von mindestens 3 Wochen oder 15 Arbeitstagen, für die eine Vereinbarung oder ein Vertrag entsprechend den vorgegebenen Kriterien getroffen wird. •! Die haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit der/des Studierenden, sofern sich ein abgegrenztes Vorhaben im Umfang von 15 Arbeitstagen entsprechend den Kriterien definieren lässt. •! Eine ehrenamtliche Tätigkeit, sofern diese ein abgegrenztes Vorhaben entsprechend den Kriterien mit mindestens 3 Wochen oder 15 Arbeitstagen Aufwand umfasst. •! Das Praktikum muss vor Antritt formal genehmigt werden. Hierzu laden Sie bitte bis vier Wochen vor Beginn der Bearbeitungszeit für die reflektierende Dokumentation (07.12.2015), die Praktikumsbescheinigung Ihres Praktikumsgebers, die ausgefüllte Planungsübersicht (s. Studienportal) und Ihre aktuelle postalische Anschrift in Moodle für die Modulbetreuer hoch. Aus der Bescheinigung müssen Inhalt und Umfang des Praktikums sowie die eigenständige Durchführung hervorgehen. •! Beteiligung an Vorhaben bzw. Gruppenarbeit Bearbeitet der/die Studierende/r als Praktikant/in eine Teilaufgabe in einem Vorhaben oder ist Mitglied einer Arbeitsgruppe (Team), die eine Aufgabe bearbeitet, so muss dennoch aus der schriftlichen Dokumentation die Leistung des Einzelnen deutlich hervorgehen. 1.2.2 Anerkennung •! Anerkennung bisheriger Tätigkeiten In besonderen Fällen können bisherige Tätigkeiten als Praktikum anerkannt werden, die vor Belegung von Modul 3B ausgeführt wurden, jedoch nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Hierzu beachten Sie bitte dringend den letzten Punkt „Änderung ab dem 01.04.2016 (SoSe 2016)“. Um den Zielen des Praktikums im Modul 3B als wesentlicher Bestandteil des Studiengangs „B.A. Bildungswissenschaft“ gerecht zu werden, ist es in diesem Fall notwendig, ein abgegrenztes Vorhaben entsprechend den Kriterien zu benennen, das mindestens 3 Wochen oder 15 Arbeitstage umfasst. Anhand dieses abgegrenzten Vorhabens ist in der reflektierende Dokumentation auf dem Hintergrund bildungswissenschaftlicher Grundlagen ein mediendidaktischer Ansatz zu beschreiben und praktische Erfahrungen in Bezug auf theoretische Grundlagen zu reflektieren. Die Anerkennung bisheriger Tätigkeiten als Praktikum muss formal genehmigt werden. Hierzu laden Sie bitte bis vier Wochen vor Seite 3 von 11 Beginn der Bearbeitungszeit der reflektierenden Dokumentation (07.12.2015) die Praktikumsbescheinigung Ihres Praktikumsgebers, die ausgefüllte Planungsübersicht und Ihre aktuelle postalische Anschrift in Moodle hoch und geben dies für die Modulbetreuer frei. Aus der Bescheinigung müssen Inhalt und Umfang des Praktikums sowie die eigenständige Durchführung hervorgehen. •! Anerkennungskriterien Um als Praktikum anerkannt zu werden, muss eine Praktikumsstelle oder eine Tätigkeit folgenden Kriterien genügen: Als Praktikant bearbeitet die/der Studierende eigenverantwortlich eine konkrete Aufgabe (abgegrenztes Vorhaben bzw. Projekt) oder wirkt an einem Vorhaben bzw. Projekt mit und übernimmt hier eigenverantwortlich eine konkrete Teilaufgabe. •! Die Aufgabe sollte so beschaffen sein, dass ein qualitatives Ergebnis feststellbar ist. Der Abschluss des Vorhabens sollte also entweder von einer anleitenden Person im Praktikum oder auf andere geeignete Weise, z. B. durch Teilnehmer/innen an einer Bildungsmaßnahme, bewertet werden. •! Die Aufgabe muss geeignet sein, nach oder während des Praktikums in der reflektierenden Dokumentation beschrieben und reflektiert zu werden. •! Es muss eine schriftliche Bestätigung über das Praktikum bzw. die Tätigkeit vorliegen. Diese muss bei einer Praktikumsstelle vom Unternehmen bzw. der Einrichtung ausgestellt werden, bei einer beruflichen Tätigkeit vom Arbeit- bzw. Auftraggeber und bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit vom Träger. •! Um als Praktikum den Zielen des Praktikums gerecht zu werden, werden folgende Kriterien für die Wahl der Praktikumsstelle bzw. der Praktikumstätigkeit empfohlen: •! Im Unternehmen, der Einrichtung oder beim Träger sollte ein/e Betreuer/in als Praxisanleiter/in zur Verfügung stehen. Beispiele für konkrete Aufgaben (d.h. ein abgegrenztes Vorhaben bzw. Projekt) in einem fachlich affinen Tätigkeitsbereich sind •! •! •! •! •! •! •! Planung, Durchführung und Evaluation einer Bildungsmaßnahme Entwurf und Einsatz von Lernmaterialien Konzeption, Betreuung und/oder Evaluation eines webbasierten Seminars Konzeption und Durchführungen einer Bildungsbedarfsanalyse Analyse und/oder Erstellung eines Curriculums bzw. Lehrplans Planung, Durchführung und Bewertung einer individuellen Bildungsberatung sowie andere vergleichbare Aufgaben. Die Dauer des Praktikums (3 Wochen bzw. 15 Arbeitstage) gibt einen Anhaltspunkt für den Umfang des Vorhabens. Mehrere kleinere Aufgaben, die einen Aufwand von 15 Arbeitstagen erfordern, eignen sich nicht für zum Erwerb von Kompetenzen durch reflektierte Erfahrung und beabsichtigtes Lernen im Praxisfeld. Seite 4 von 11 •! Anfrage auf Anerkennung als Praktikum Das Praktikum muss in jedem Fall im Vorfeld unter Angabe der folgenden Kriterien genehmigt werden: •! •! •! •! •! •! •! •! •! Praktikumsstelle bzw. berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit, die anerkannt werden soll konkrete Aufgabe (abgegrenztes Vorhaben bzw. Projekt) bzw. Teilaufgabe, das im Rahmen des Praktikums bzw. der Tätigkeit bearbeitet werden soll oder bearbeitet wurde bei einer Praktikumsstelle: das Unternehmen bzw. die Einrichtung, bei einer beruflichen Tätigkeit: der Arbeit- bzw. Auftraggeber, bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit: den Träger zeitlicher Rahmen für das Vorhaben, geplanter bzw. vergangener Arbeitsaufwand und Datum von Anfang bzw. Ende Bezug zum Studiengang „Bildungswissenschaft“ durch Einordnung in fachliche affine Tätigkeitsbereiche der Betreuung, Beratung, Erziehung, der Planung bzw. Organisation, der Lehre bzw. des Unterrichts oder der Forschung sowie die ausgefüllte Planungsübersicht. •! Anfrage bei wem? Betreuer von Modul 3B (Praxis der Mediendidaktik) sind: Prof. Dr. Theo Bastiaens (Leitung) •! Christine Schulmann (Modulbetreuung) •! Cathrin Vogel (Modulbetreuung) •! Dr. Rafaela Wingen (Vorab-/ Rückfragen zur Anerkennung) •! •! Änderung ab dem 01.04.2016 (SoSe 2016) Laut Beschluss der Studiengangskommission des B.A. Bildungswissenschaft vom 24.03.2015 werden ab dem Sommersemester 2016 die im Rahmen des Moduls 3B des B.A. Bildungswissenschaft zu leistenden Praktika rückwirkend nur noch für einen Zeitraum von 5 Jahren anerkannt. Die bisherige Regelung – Anerkennung bis zu 10 Jahren zurückliegend – entfällt somit ab dem 01.04.2016. Bis zu diesem Zeitpunkt schon durch das Lehrgebiet Mediendidaktik anerkannte Praktika unterliegen dem Bestandsschutz und behalten ihre Gültigkeit. Studierende, die sich vor dem Sommersemester 2016 in den Studiengang eingeschrieben haben, haben entsprechend noch bis 31.03.2016 die Möglichkeit, sich Praktika nach der alten Regelung anerkennen zu lassen, selbst wenn sie Modul 3B zu einem späteren Zeitpunkt absolvieren möchten. Seite 5 von 11 1.2.3 Was mache ich wenn,.... ... ich eine bisherige Tätigkeit als Praktikum anerkennen lassen will? Prüfen Sie im ersten Schritt nach, ob Sie im Rahmen dieser Tätigkeit ein in sich abgegrenzten Vorhaben (ein Projekt oder Teilprojekt) benennen können, das den vorgegebenen Kriterien genügt, •! mindestens 3 Wochen oder 15 Arbeitstage umfasste und •! einen Bezug zum Studiengang „Bildungswissenschaft“ durch Einordnung in fachliche affine Tätigkeitsbereiche aufweist. •! Stellen Sie im zweiten Schritt eine Anfrage auf Anerkennung des Praktikums. Stimmen die Betreuer des Moduls 3B der Anerkennung als Praktikum zu, verfassen Sie während oder zum Ende der Belegung von Modul 3B die reflektierende Dokumentation, die Sie beim Prüfungsamt der Fakultät für Kulturund Sozialwissenschaften einreichen. ... ich meine haupt- oder nebenberufliche oder eine ehrenamtliche Tätigkeit als Praktikum anerkennen lassen will? Prüfen Sie im ersten Schritt nach, ob Sie im Rahmen dieser Tätigkeit ein in sich abgegrenzten Vorhaben (ein Projekt oder Teilprojekt) benennen können, das den vorgegebenen Kriterien genügt, •! mindestens 3 Wochen oder 15 Arbeitstage umfassen wird und •! einen Bezug zum Studiengang „Bildungswissenschaft“ durch Einordnung fachliche affine Tätigkeitsbereiche aufweist. •! Anschließend stellen Sie bei der Modulbetreuung einen Antrag auf Anerkennung. Verfassen Sie während oder zum Ende der Belegung von Modul 3B die reflektierende Dokumentation, die Sie beim Prüfungsamt der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften einreichen. ... ich noch eine Praktikumsstelle suche oder mit einem Unternehmen oder einer Einrichtung über ein Praktikum verhandle? Achten Sie darauf, dass Sie bei der Vereinbarung über das Praktikum eine konkrete Aufgabe bzw. Teilaufgabe definieren, die den vorgegebenen Kriterien genügt, •! mindestens 3 Wochen oder 15 Arbeitstage umfassen wird und •! einen Bezug zum Studiengang „Bildungswissenschaft“ durch Einordnung fachliche affine Tätigkeitsbereiche aufweist. •! Seite 6 von 11 Verfassen Sie während oder zum Ende der Belegung von Modul 3B die reflektierende Dokumentation, die Sie beim Prüfungsamt der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften einreichen. 1.2.4 FAQ •! Wie kann ich mich über das Praktikum informieren? Die meisten Fragen sollten die Richtlinien zum Praktikum beantworten, die die Studiengangskommission verabschiedet hat. Wenn die folgenden Fragen und Antworten nicht weiterhelfen, wenden Sie sich einfach an die Modulbetreuung im Modul 3B. •! Wo und wann findet das Praktikum statt? Das Praktikum im B.A. Bildungswissenschaft ist eine Art Betriebspraktikum – das heißt, es findet in einer Praktikumsstelle außerhalb der FernUniversität statt. Die Studierenden suchen sich ihre Praktikumsstelle in den meisten Fällen selbst. Das Praktikum im B.A. Bildungswissenschaft ist also keine Lehrveranstaltung im Sinne eines Laborpraktikums wie in den technischen oder naturwissenschaftlichen Fächern. •! Was muss ich bei der Suche nach einem Praktikum beachten? Im Regelfall wird das Praktikum neben dem Studium, also zeitgleich oder in zeitlicher Nähe der Belegung des Moduls 3B absolviert. Bisherige Tätigkeiten können als Praktikum anerkannt werden. Die Anerkennung eines Praktikums muss in jedem Fall formal genehmigt werden. Das Praktikum ist in einem zum Studiengang „B.A. Bildungswissenschaft“ fachlich affinen Bereich zu absolvieren. Dazu zählen Tätigkeitsbereiche - der Betreuung, Beratung, Erziehung - der Planung und Organisation - der Lehre und des Unterrichts sowie - der Forschung. Entscheidend für die Anerkennung des Praktikums ist, dass eine konkrete Aufgabe (eine abgegrenztes Vorhaben bzw. ein kleines Projekt) benannt ist, die eigenverantwortlich bearbeitet wird und die klar erkennbar bildungswissenschaftliche Bezüge aufweist. •! Muss ich jedes Praktikum offiziell anerkennen lassen, auch wenn ich es zeitgleich mit der Belegung des Moduls 3B ableiste? Die Anerkennung eines Praktikums muss in jedem Fall formal genehmigt werden. In den Richtlinien für das Praktikum sind die Kriterien und der Ablauf für eine solche Anerkennung beschrieben. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit im Praktikum diesen Kriterien genügt. Zentrale Kriterien sind: - fachlich affiner Tätigkeitsbereich - Benennung einer konkreten (Teil-)Aufgabe - Umfang mind. 120 Arbeitsstunden Die 120 Stunden des Praktikums müssen nicht am Stück absolviert werden. Bitte beachten Sie bei Ihrer Seite 7 von 11 Planung rechtzeitig einen Antrag auf Anerkennung zu stellen. Das Praktikum soll vor dem Start der RD angeschlossen sein. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob ihre Tätigkeit im Praktikum geeignet erscheint, fragen Sie einfach bei der Betreuung von Modul 3B nach. Entscheidend für den erfolgreichen Abschluss von Modul 3B ist die reflektierende Dokumentation, in der Sie das Praktikum beschreiben. •! Gibt es einen Mustervertrag für das Praktikum? Die Studiengangskommission stellt keinen allgemeingültigen Mustervertrag für das Praktikum zur Verfügung. Die Praxisbereiche, in denen Studierende des B.A. Bildungswissenschaft ihr Praktikum absolvieren, können sehr unterschiedlich sein (Personalabteilung eines Industrieunternehmens, Kindertageseinrichtung, Forschungsinstitut, Verlag und anderes mehr). Daher ist es nicht sinnvoll, einen allgemeingültigen Vertrag zu Verfügung zu stellen. Wenn die Praktikumsstelle keinen Vertrag zur Verfügung stellt, können Sie im Web entsprechende Musterverträge finden. Achten Sie jedoch darauf, dass die spezifischen Anforderungen und Umstände ihrer Praktikumstätigkeit erfasst sind. Zentrale Kriterien sind unter anderen: • Umfang des Praktikums • Betreuung des Praktikums durch anleitende Person • Benennung einer konkreten (Teil-)Aufgabe • Aufsichtspflicht und Haftpflicht (vor allem bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen) • Nutzungsrechte an Ergebnissen (in Unternehmen und Verlagen) und natürlich: • Vergütung und Reisekosten •! Welche Unterlagen sind für die Anerkennung meines Praktikums notwendig? Für die Anerkennung einer Tätigkeit als Praktikum laden Sie bitte folgendes in Moodle hoch: 1. eine kurze Beschreibung ihrer Tätigkeit ein, einschließlich der Beschreibung einer konkreten (Teil-) Aufgabe 2. Die Nennung von Arbeitgeber, Träger oder Auftraggeber 3. die Praktikumsbestätigung (oder einen vergleichbaren Beleg) in Kopie. 4. Die ausgefüllte Planungsübersicht •! Ich bin seit Jahren in der Bildung oder der sozialen Arbeit tätig. Kann ich diese Berufserfahrung als Praktikum anerkennen lassen? Grundsätzlich ja. Sie müssen aber ein konkretes, abgegrenztes Vorhaben (z.B. eine einzelne Aufgabe oder ein Projekt) benennen, das mindestens 3 Wochen oder 15 Arbeitstage umfasst(e). Diese Tätigkeit beschreiben und reflektieren Sie in der reflektierenden Dokumentation. Wenn Sie berufstätig sind, Seite 8 von 11 empfehlen wir Ihnen ein ausstehendes Vorhaben zu wählen, das Sie zeitgleich mit der Belegung des Moduls 3B bearbeiten. In jedem Fall müssen Sie aber bei der Modulbetreuung einen Antrag auf Anerkennung dieser Tätigkeit als Praktikum im Rahmen des Moduls 3B stellen. Weitere Informationen zu den Kriterien und dem Ablauf einer Anerkennung entnehmen Sie bitte den Fragen der FAQ und den Richtlinien zum Praktikum. •! Kann ich das Modul 3B vorziehen, wenn ich schon in der 1. oder 2. Studienphase eine Möglichkeit für ein Praktikum habe? Nein. Wenn Sie das Praktikum vorziehen, heißt das nicht, dass Sie das Modul 3B vorziehen können! Wir empfehlen allen Studierenden das Praktikum zeitgleich zum Modul 3B zu absolvieren. Sollte das aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, ist ein vorgezogenes Praktikum eine bisherige Tätigkeit. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung einer bisherigen Tätigkeit als Praktikum stellen. •! Können ehrenamtliche Tätigkeiten als Praktikum angerechnet werden? Ja, ehrenamtliche Tätigkeiten können als Praktikum angerechnet werden, soweit eine konkrete Aufgabe benannt ist und diese in einen fachlich affinen Tätigkeitsbereich passt. Nennen Sie bitte den Träger oder die Einrichtung und lassen Sie Ihr Ehrenamt von diesem bestätigen. Wie für jedes andere Praktikum auch, müssen Sie für eine ehrenamtliche Tätigkeit einen Antrag auf Anerkennung als Praktikum stellen. •! Ich kann mehrere Tätigkeiten im Umfang von 3 Wochen oder 120 Stunden nennen, die als Praktikum geeignet erscheinen. Welche soll ich wählen? Sie können die Beschreibung mehrerer Tätigkeiten für eine Anerkennung als Praktikum einreichen. Gerne beraten wir Sie, welche Tätigkeit als am besten geeignet erscheint. In den meisten Fällen sind die beschriebenen Tätigkeiten aber aus unserer Sicht gleich geeignet. Dann liegt die Entscheidung wieder bei Ihnen. Bei der Auswahl können Sie sich an folgenden Kriterien orientieren: • Sie haben eine abgeschlossene Aufgabe eigenständig bearbeitet. • Es gibt Anhaltspunkte, die eine Bewertung der Durchführung möglich machen. • Sie verfügen über ausreichend Material für die reflektierende Dokumentation. • Mit der Tätigkeit erschließen Sie sich ein künftiges Arbeitsfeld, d.h. Sie wiederholen nicht, was Sie schon vor dem Studium gemacht haben. •! Kann ich ein Praktikum auch vor Belegen des Moduls 3B absolvieren? Ja. Sie können das Praktikum auch vor Belegen des 3B Moduls absolvieren, wenn es beispielsweise nicht anders mit Ihren weiteren Verpflichtungen zu vereinbaren ist. Wir empfehlen jedoch allen Studierenden, das Praktikum zeitgleich zum Modul 3B zu absolvieren. Wie für jedes andere Praktikum auch, müssen Sie für eine bisherige Tätigkeit, die Sie als Praktikum nutzen wollen, einen Antrag auf Anerkennung als Praktikum stellen. Dieser Antrag muss spätestens vier Wochen vor dem Start der RD in Moodle hochgeladen werden. Seite 9 von 11 •! Kann eine Projektdurchführung im Team auch als Praktikum angerechnet werden? Ja, wenn Sie eine abgegrenzte Teilaufgabe im Rahmen des Projekts bearbeitet haben. Sie müssen nur in der Reflektierenden Dokumentation Ihre Leistung in Bezug auf diese Teilaufgabe und in Abgrenzung zu den Leistungen der Anderen im Team oder der Arbeitsgruppe beschreiben. •! Kann ich selbst ein Projekt durchführen und dieses dann als Praktikum anerkennen lassen? Ja, wenn es eine Möglichkeit gibt, das durchgeführte Projekt von einem Träger, einer Einrichtung oder einer anderen geeigneten Stelle bestätigen zu lassen. Das Projekt sollte den Kriterien entsprechen, die in den Richtlinien für das Praktikum beschrieben sind. Zentrale Kriterien sind: • fachlich affiner Tätigkeitsbereich • Benennung einer konkreten (Teil-)Aufgabe • Umfang mind. 120 Arbeitsstunden •! Welche Versicherung brauche ich im Praktikum? Das lässt sich leider nicht einfach beantworten. Zu unterscheiden sind Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Krankenversicherung. Beachten Sie dazu jeweils die folgenden Fragen. •! Bin ich im Praktikum unfallversichert? Eine Unfallversicherung greift, wenn ihnen selbst etwas zustößt. Für Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung während des Studiums. Dieser Versicherungsschutz besteht auch während des Pflichtpraktikums im Modul 3B. •! Brauche ich im Praktikum eine Haftpflichtversicherung? Eine Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Ansprüche Dritter, wenn durch Ihr Handeln ein Schaden entstanden ist. Eine Haftpflichtversicherung von Seiten der FernUniversität in Hagen für Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen besteht nicht. Normalerweise schließen aber Träger oder Arbeitgeber für die bei ihnen Beschäftigten eine Haftpflichtversicherung ab. Achten Sie also darauf, dass Sie als Praktikantin oder Praktikant hier den regelmäßig Beschäftigten gleichgestellt sind. Falls keine Haftpflichtversicherung von Seiten des Trägers oder Arbeitgebers vorliegt, greift eine private Haftpflichtversicherung. Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. Häufig besteht die Möglichkeit, als Familienmitglied ohne eigenes Einkommen bei der Haftpflichtversicherung der Eltern oder der Partnerin/ des Partners mitversichert zu sein. Eine Haftpflichtversicherung deckt auch Schäden ab, die durch eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht entstehen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit greift eine Haftpflichtversicherung jedoch nicht – gegen daraus entstehende Schadensersatzansprüche kann man sich nicht versichern. Bei einer Tätigkeit im Ausland (z.B. wenn Sie mit einer Jugendgruppe ins Ausland fahren) sollten Sie prüfen, ob die bestehende Haftpflichtversicherung auch Schäden, die im Ausland entstehen, abdeckt. Seite 10 von 11 •! Muss ich meine Krankenversicherung im Praktikum ändern? Die Frage nach der Krankenversicherung im Praktikum lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob etwas geändert werden muss hängt ab von der Form der bestehenden Krankenversicherung, der Dauer des Praktikums, anderen Tätigkeiten und der Vergütung für das Praktikum. Hier sollten Sie in Zweifelsfällen mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufnehmen. Dabei ist folgender Umstand wichtig: Im Praktikum im Modul 3B des B.A. Bildungswissenschaft sind die Praktikanten vollständig in den Praktikumsbetrieb eingebunden, die Fernuniversität in Hagen nimmt keinen Einfluss auf die Gestaltung des Praktikums und es bestehen zwischen FernUni und Praktikumsbetrieb weder Kontakt noch vertragliche Vereinbarungen. Daher ist davon auszugehen, dass Praktikanten (kurzfristig) eine Arbeitnehmertätigkeit ausführen. •! Kann ich das Thema für das Praktikum während des Semesters ändern? Ja – wenn die Stelle nicht vergeben wird oder sich das Projekt ändert. Seite 11 von 11
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