Landeshauptstadt München Personal- und

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Landeshauptstadt
München
Personal- und
Organisationsreferat
Mitarbeiterinformation vom 06.07.2015
Der Tod gehört zum Leben
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
der Tod gehört zum Leben wie die Geburt, das Altern oder Krankheiten. Das sind Realitäten, denen sich
alle stellen müssen. Gerade das Thema Tod wird oft verdrängt, und wenn es dann mal soweit ist, fehlen
die wichtigen Informationen. Wir als Arbeitgeberin wollen diesem Thema nicht aus dem Weg gehen. Wir
haben uns Gedanken gemacht, welche Hilfe wir Ihnen bei den unterschiedlichsten Fragen anbieten
können. „Wie sind meine Angehörigen abgesichert, wenn mir etwas zustößt?“ „An wen kann ich mich in
allen Fragen zur Bestattung wenden?“ Wir haben alles Wissenswerte zusammengetragen, das für Sie
als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Landeshauptstadt München interessant und hilfreich sein könnte.
Sie werden sehen, die Stadt steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite: unter anderem mit einer GrundAbsicherung und dem Sterbegeld sowie - wenn gewünscht - mit der Städtischen Bestattung. Die
nachfolgenden Informationen, die meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam mit der
Sterbekasse zusammengestellt haben, sollen Ihnen helfen, Antworten zu finden.
Ihr
Dr. Thomas Böhle
Personal- und Organisationsreferent
Für Beamtinnen und Beamte
übernimmt die Landeshauptstadt München als Dienstherrin die gesetzlich vorgesehene GrundAbsicherung der Angehörigen: Im Sterbefall erhalten die Ehegattin, der Ehegatte oder der registrierte
Lebenspartner ein (Brutto-)Sterbegeld in Höhe des Zweifachen der zuletzt gezahlten
(Versorgungs-)Bezüge. Gibt es keinen Ehe- oder Lebenspartner, können die Kinder der oder des
Verstorbenen Sterbegeld erhalten. Auf Antrag können nahe Verwandte der oder des Verstorbenen
(Eltern, Geschwister, Stiefkinder) das Sterbegeld beziehen, wenn sie zur Zeit des Todes mit dieser bzw.
diesem in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.Falls keine der aufgeführten Anspruchsberechtigten
vorhanden sind, können Personen, die die Kosten der Bestattung getragen haben, auf Antrag ein
sogenanntes Kostensterbegeld erhalten. Dieses wird bis zur Höhe der nachgewiesenen Aufwendungen,
maximal jedoch in Höhe des regulären Sterbegeldes (steuerfrei) gezahlt. Grundsätzlich erhalten die
Witwe, der Witwer oder die oder der registrierte Lebenspartnerin oder Lebenspartner einer Beamtin
oder eines Beamten als laufende Versorgung Witwen- bzw. Witwergeld. Dieses beträgt im Regelfall 55
Prozent des Ruhegehalts, das die oder der Verstorbene erhalten hat oder erhalten hätte, wenn sie oder
er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre. Kinder einer Beamtin oder eines Beamten erhalten bis
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zum vollendeten 18.Lebensjahr Waisengeld. Über diesen Zeitpunkt hinaus wird Waisengeld gezahlt,
solange eine Schul- oder Berufsausbildung läuft und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Das
Waisengeld beträgt für Halbwaisen zwölf Prozent, für Vollwaisen zwanzig Prozent des Ruhegehalts.
Bei Tarifbeschäftigten
müssen einige Bedingungen erfüllt sein, damit Sterbegeld gezahlt wird: Anspruchsberechtigt sind die
Ehegattin oder der Ehegatte bzw. die oder der Hinterbliebene einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
sowie die Kinder der oder des Verstorbenen. Andere Angehörige haben keinen Anspruch auf
Sterbegeld. Zum Zeitpunkt des Todes darf das Arbeitsverhältnis nicht geruht haben. Befand sich die
oder der Beschäftigte z.B. in Elternzeit, unbezahlter Beurlaubung oder Rente auf Zeit, kann kein
Sterbegeld gezahlt werden. Eine Ausnahme stellt die Abwesenheit wegen Erkrankung dar; auch nach
Ablauf der Entgeltfortzahlung wird hier ein aktives, nicht ruhendes Arbeitsverhältnis angenommen. Auch
während der Einbringung von Erholungsurlaub, Gleitzeit und Überstunden sowie während einer
genehmigten Arbeitsbefreiung ruht das Arbeitsverhältnis nicht. Das (Brutto-)Sterbegeld errechnet sich
aus dem Tabellenentgelt für die verbliebenen Kalendertage des Sterbemonats sowie für zwei weitere
Kalendermonate.
Muss Sterbegeld versteuert werden?
Sterbegeld gehört zu den steuerpflichtigen Einkünften und muss als sogenannter Versorgungsbezug
versteuert werden (Ausnahme: o.g. Kostensterbegeld ist steuerfrei); die anfallende Steuer wird direkt
von der Landeshauptstadt München einbehalten und an die Finanzverwaltung überwiesen. Beiträge zur
Sozialversicherung fallen nicht an.Bei mehreren Berechtigten leistet die Landeshauptstadt München in
einer Summe und mit befreiender Wirkung an eine der berechtigten Personen. Es erfolgt keine
Aufteilung des auszuzahlenden Betrages.
Wer zahlt das Sterbegeld aus?
Für die Auszahlung ist die Abteilung 4, Personalleistungen, des Personal- und Organisationsreferates
zuständig. Ansprechpartnerin ist der Bereich P 4.2 - Versorgung ([email protected], Tel.
233 – 30747). Durch eine Änderung des Beihilferechts zum 01.01.2004 entfiel die Möglichkeit einer
pauschalen Beihilfe zu den Kosten bei Todesfällen, wie z.B. für die Bestattung. Da die Vorschriften für
die Landeshauptstadt München bindend sind, sind über das bayerische Landesrecht hinaus leider auch
keine freiwilligen städtischen Leistungen möglich.
Die „Sterbekasse“ stellt sich vor:
Bis 31.12.2003 gewährten die gesetzlichen Krankenkassen ein Sterbegeld als Zuschuss zu den
Bestattungskosten. Dies ist seit 01.01.2004 nicht mehr der Fall. Das in den Tarifverträgen des
öffentlichen Dienstes geregelte Sterbegeld ist an enge Voraussetzungen gebunden und wird nur den
nächsten Angehörigen (Ehegattin/Ehegatte bzw. eingetragener/n Lebenspartnerin/Lebenspartner oder
Kindern der/des Verstorbenen) gewährt. Eine Sterbegeldversicherung ist daher eine sinnvolle
Vorsorgemaßnahme. Die Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München
bietet bereits seit 90 Jahren (Gründung im Jahr 1926) die Möglichkeit, eine Sterbegeldversicherung
abzuschließen. Als kleiner Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist die "Sterbekasse" eine
Selbsthilfeeinrichtung der städtischen Beschäftigten und somit ausschließlich ihren derzeit ca. 12.000
Mitgliedern verpflichtet. Die Sterbekasse verfolgt keinerlei finanzielle Eigeninteressen. In all den Jahren
seit Bestehen wurden die Sterbegelder zuverlässig, zeitnah und unbürokratisch ausgezahlt. Die
Verwaltungskosten werden so gering wie möglich gehalten. Weitere Informationen unter
www.sterbekasse-muenchen.deoder telefonsich: 089/233-26331 oder 089/233-25956 sowie per E-Mail:
[email protected].
Und zu guter Letzt noch ein weiterer nützlicher Link: www.staedtische-bestattung-muenchen.de