Seite 1 von 2 Landeshauptstadt München Personal- und Organisationsreferat Mitarbeiterinformation vom 06.07.2015 Der Tod gehört zum Leben Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Tod gehört zum Leben wie die Geburt, das Altern oder Krankheiten. Das sind Realitäten, denen sich alle stellen müssen. Gerade das Thema Tod wird oft verdrängt, und wenn es dann mal soweit ist, fehlen die wichtigen Informationen. Wir als Arbeitgeberin wollen diesem Thema nicht aus dem Weg gehen. Wir haben uns Gedanken gemacht, welche Hilfe wir Ihnen bei den unterschiedlichsten Fragen anbieten können. „Wie sind meine Angehörigen abgesichert, wenn mir etwas zustößt?“ „An wen kann ich mich in allen Fragen zur Bestattung wenden?“ Wir haben alles Wissenswerte zusammengetragen, das für Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Landeshauptstadt München interessant und hilfreich sein könnte. Sie werden sehen, die Stadt steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite: unter anderem mit einer GrundAbsicherung und dem Sterbegeld sowie - wenn gewünscht - mit der Städtischen Bestattung. Die nachfolgenden Informationen, die meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam mit der Sterbekasse zusammengestellt haben, sollen Ihnen helfen, Antworten zu finden. Ihr Dr. Thomas Böhle Personal- und Organisationsreferent Für Beamtinnen und Beamte übernimmt die Landeshauptstadt München als Dienstherrin die gesetzlich vorgesehene GrundAbsicherung der Angehörigen: Im Sterbefall erhalten die Ehegattin, der Ehegatte oder der registrierte Lebenspartner ein (Brutto-)Sterbegeld in Höhe des Zweifachen der zuletzt gezahlten (Versorgungs-)Bezüge. Gibt es keinen Ehe- oder Lebenspartner, können die Kinder der oder des Verstorbenen Sterbegeld erhalten. Auf Antrag können nahe Verwandte der oder des Verstorbenen (Eltern, Geschwister, Stiefkinder) das Sterbegeld beziehen, wenn sie zur Zeit des Todes mit dieser bzw. diesem in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.Falls keine der aufgeführten Anspruchsberechtigten vorhanden sind, können Personen, die die Kosten der Bestattung getragen haben, auf Antrag ein sogenanntes Kostensterbegeld erhalten. Dieses wird bis zur Höhe der nachgewiesenen Aufwendungen, maximal jedoch in Höhe des regulären Sterbegeldes (steuerfrei) gezahlt. Grundsätzlich erhalten die Witwe, der Witwer oder die oder der registrierte Lebenspartnerin oder Lebenspartner einer Beamtin oder eines Beamten als laufende Versorgung Witwen- bzw. Witwergeld. Dieses beträgt im Regelfall 55 Prozent des Ruhegehalts, das die oder der Verstorbene erhalten hat oder erhalten hätte, wenn sie oder er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre. Kinder einer Beamtin oder eines Beamten erhalten bis Seite 2 von 2 zum vollendeten 18.Lebensjahr Waisengeld. Über diesen Zeitpunkt hinaus wird Waisengeld gezahlt, solange eine Schul- oder Berufsausbildung läuft und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Das Waisengeld beträgt für Halbwaisen zwölf Prozent, für Vollwaisen zwanzig Prozent des Ruhegehalts. Bei Tarifbeschäftigten müssen einige Bedingungen erfüllt sein, damit Sterbegeld gezahlt wird: Anspruchsberechtigt sind die Ehegattin oder der Ehegatte bzw. die oder der Hinterbliebene einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie die Kinder der oder des Verstorbenen. Andere Angehörige haben keinen Anspruch auf Sterbegeld. Zum Zeitpunkt des Todes darf das Arbeitsverhältnis nicht geruht haben. Befand sich die oder der Beschäftigte z.B. in Elternzeit, unbezahlter Beurlaubung oder Rente auf Zeit, kann kein Sterbegeld gezahlt werden. Eine Ausnahme stellt die Abwesenheit wegen Erkrankung dar; auch nach Ablauf der Entgeltfortzahlung wird hier ein aktives, nicht ruhendes Arbeitsverhältnis angenommen. Auch während der Einbringung von Erholungsurlaub, Gleitzeit und Überstunden sowie während einer genehmigten Arbeitsbefreiung ruht das Arbeitsverhältnis nicht. Das (Brutto-)Sterbegeld errechnet sich aus dem Tabellenentgelt für die verbliebenen Kalendertage des Sterbemonats sowie für zwei weitere Kalendermonate. Muss Sterbegeld versteuert werden? Sterbegeld gehört zu den steuerpflichtigen Einkünften und muss als sogenannter Versorgungsbezug versteuert werden (Ausnahme: o.g. Kostensterbegeld ist steuerfrei); die anfallende Steuer wird direkt von der Landeshauptstadt München einbehalten und an die Finanzverwaltung überwiesen. Beiträge zur Sozialversicherung fallen nicht an.Bei mehreren Berechtigten leistet die Landeshauptstadt München in einer Summe und mit befreiender Wirkung an eine der berechtigten Personen. Es erfolgt keine Aufteilung des auszuzahlenden Betrages. Wer zahlt das Sterbegeld aus? Für die Auszahlung ist die Abteilung 4, Personalleistungen, des Personal- und Organisationsreferates zuständig. Ansprechpartnerin ist der Bereich P 4.2 - Versorgung ([email protected], Tel. 233 – 30747). Durch eine Änderung des Beihilferechts zum 01.01.2004 entfiel die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe zu den Kosten bei Todesfällen, wie z.B. für die Bestattung. Da die Vorschriften für die Landeshauptstadt München bindend sind, sind über das bayerische Landesrecht hinaus leider auch keine freiwilligen städtischen Leistungen möglich. Die „Sterbekasse“ stellt sich vor: Bis 31.12.2003 gewährten die gesetzlichen Krankenkassen ein Sterbegeld als Zuschuss zu den Bestattungskosten. Dies ist seit 01.01.2004 nicht mehr der Fall. Das in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes geregelte Sterbegeld ist an enge Voraussetzungen gebunden und wird nur den nächsten Angehörigen (Ehegattin/Ehegatte bzw. eingetragener/n Lebenspartnerin/Lebenspartner oder Kindern der/des Verstorbenen) gewährt. Eine Sterbegeldversicherung ist daher eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme. Die Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München bietet bereits seit 90 Jahren (Gründung im Jahr 1926) die Möglichkeit, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Als kleiner Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist die "Sterbekasse" eine Selbsthilfeeinrichtung der städtischen Beschäftigten und somit ausschließlich ihren derzeit ca. 12.000 Mitgliedern verpflichtet. Die Sterbekasse verfolgt keinerlei finanzielle Eigeninteressen. In all den Jahren seit Bestehen wurden die Sterbegelder zuverlässig, zeitnah und unbürokratisch ausgezahlt. Die Verwaltungskosten werden so gering wie möglich gehalten. Weitere Informationen unter www.sterbekasse-muenchen.deoder telefonsich: 089/233-26331 oder 089/233-25956 sowie per E-Mail: [email protected]. Und zu guter Letzt noch ein weiterer nützlicher Link: www.staedtische-bestattung-muenchen.de
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