Sperrgebiete - SSAV – 1924 eV

Neue Sperrgebiete auf dem See
vom 13. November 2015
Aus der Redaktion der Zeitung für die Landeshauptstadt
100 Meter um Kaninchenwerder und Ziegelwerder sind für Boote jeglicher Art weitgehend
tabu – Wassersportler sind empört
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Malerisch im Sonnenlicht und mit dem Boot bald nicht mehr erreichbar: die großen Inseln im Innensee.
Foto: Archiv
Schweriner See wird es für Wassersportler enger. Für die Naturschutzgebiete „Ramper Moor“,
„Ziegelwerder“ sowie „Kaninchenwerder und Großer Stein im Großen Schweriner See“ werden
nun doch Befahrensregeln eingeführt. Wassersportler sind empört.
Um die Naturschutzgebiete wird es einen 100 Meter breiten Schutzstreifen geben, der von
„Wasserfahrzeugen jeglicher Antriebsart“ nicht befahren werden darf. Lediglich der kleine Hafen
auf Kaninchenwerder bleibt frei. (SVZ berichtete)
Die bereits 2008 durch das Umweltministerium beantragte Befahrensregelung ist jetzt vom
Bundesverkehrsministerium veröffentlicht worden und damit verbindlich. Bedenken von
Wassersportlern und auch der Stadt, die im Vorfeld beteiligt worden waren, haben damit keine
Wirkung gezeigt. „Es ist eine Frechheit“, sagt der Sprecher der Interessengemeinschaft
Schweriner See und Umland – Issu – , Eike Klemkow. „Wir wurden einfach ausgebootet.“ Denn
von den Wassersportlern wurde im Herbst dem Landesministerium ein Konzept vorgestellt, wie
Naturschutzgebiete und Wassersport in Einklang gebracht werden können. „Keiner hat gesagt,
dass das nicht funktioniert. Doch die Stellungnahmen der Verbände wurden offenbar vom Tisch
gewischt.“
In einem vierseitigen Schreiben an die Issu gab das Umweltministerium den Wassersportlern
selbst die Schuld. Denn die im Osten und Westen von Kaninchenwerder und Ziegelwerder
„zeitlich befristet erprobten“ Anlegebuchten hätten sich nicht bewährt, so das
Landwirtschaftsministerium. „Diese versuchsweise praktizierte Kompromisslösung hat sich mit
Blick auf die Ziele beider Naturschutzgebiete aufgrund der stark zunehmenden Anzahl von
Booten an beiden Inseln, der zum Teil nicht erfolgten Einhaltung der vorgegebenen
Abstandsregelung und der nicht möglichen rechtlichen Umsetzung als völlig unzureichend
erwiesen.“ Deshalb werden „nicht nur Teilbereiche der die Inseln umgebenden Wasserflächen,
sondern auf Grund der vorliegenden Daten zur Avifauna in beiden Schutzgebieten die gesamten
Wasserflächen der seit 1990 bzw. 1939 bestehenden Naturschutzgebiete“ gesperrt.
Ausgenommen eben nur der Hafen Kaninchenwerder.
Das Landesumweltministerium betont ausdrücklich, dass die Befahrensregelung für die
Naturschutzgebiete nichts mit dem Managementplan für das EU-Vogelschutzgebiet Schweriner
Seen zu tun hat. Das stimme zwar, sagt Eike Klemkow. „Im Entwurf des Managementplans steht
aber drin, dass um Kaninchenwerder und Ziegelwerder nichts getan werden muss.“ Trotzdem
sollen jetzt die beliebten Buchten gesperrt werden. Die Issu hat deshalb eine Unterschriftenaktion
gestartet und will gemeinsam mit den Fraktionen der Stadtvertretung nach einer Lösung suchen.
Lenkt das Ministerium nicht ein, werde man aber keine freiwillige Vereinbarung zum
Managementplan mit dem Land unterschreiben, so Klemkow.