Beschluss Nr 2-15 - Amtsgericht Eisenhüttenstadt

Beschluss Nr. 2 / 2015
Geschäftsverteilungsplan der Richter
des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt
I.
II.
Aus diesen Gründen wird der Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt für
das Geschäftsjahr 2015 – Beschluss Nr. 3 / 2014 – vom 8. Dezember 2014 –, in der Fassung
des Beschlusses Nr. 1 / 2015 vom 5. März 2015, geändert.
A.
Die Aufgaben der Abteilung I (Zuständigkeiten von Direktor des Amtsgerichts Dr. Wolff)
werden ab dem 4. Mai 2015 auf die nachfolgend benannten Richter wie folgt verteilt:
1.
Richterin am Amtsgericht Petzoldt bearbeitet die vor dem Strafrichter angeklagten Straftaten
von Erwachsenen;
2.
Richterin am Amtsgericht Petzoldt bearbeitet die Schöffensachen (Erwachsene);
3.
Richter am Amtsgericht Böhlendorf bearbeitet die richterlichen Entscheidungen auf Grund
des Bundespolizeigesetzes und des Brandenburgischen Richtergesetzes;
4. Richter am Amtsgericht Böhlendorf bearbeitet die Angelegenheiten der Schöffen- und
Jugendschöffenwahl;
5. Richter am Amtsgericht Glaß bearbeitet die Zivilsachen, an denen die Stadt
Eisenhüttenstadt beteiligt ist;
6. Richter am Amtsgericht Glaß bearbeitet alle nicht besonders zugewiesenen Sachen.
B.
Der Beschluss Nr. 1/2015 vom 5. März 2015, mit dem aus Anlass der Erkrankung von Richter
am Amtsgericht Müller Aufgaben übertragen worden sind, wird unter Aufrechterhaltung im
Übrigen hinsichtlich der Ziffern 3. und 4. wie folgt abgeändert:
1.
Richterin am Amtsgericht Petzoldt bearbeitet alle Ordnungswidrigkeiten, die bis zum 31.
Oktober 2014 eingegangen sind;
2.
Richterin am Amtsgericht Petzoldt bearbeitet alle Ordnungswidrigkeiten, die ab dem 4. Mai
2015 eingehen;
3.
Richter am Amtsgericht Frost bearbeitet alle Ordnungswidrigkeiten, die zwischen dem 1.
November 2014 und dem 3. Mai 2015 eingegangen sind.
C.
Abschnitt E. des Geschäftsverteilungsplans des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt für das
Geschäftsjahr 2015 – Beschluss Nr. 3 / 2014 – vom 8. Dezember 2014 (Richter gemäß § 162
Abs. 1 Satz 3 StPO und §§ 125, 126 Abs. 1, 126 a StPO) wird dahingehend abgeändert, dass
die Aufgaben, die Direktor des Amtsgerichts Dr. Wolff wahrzunehmen hat, von Richter am
Amtsgericht Frost wahrgenommen werden.
D.
Abschnitt C. des Geschäftsverteilungsplans des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt für das
Geschäftsjahr 2015 – Beschluss Nr. 3 / 2014 – vom 8. Dezember 2014 (Vertretungsregeln)
wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Richter am Amtsgericht Böhlendorf wird vertreten in folgender Reihenfolge:
- Richter am Amtsgericht Glaß;
- Richter am Amtsgericht Frost;
- Richterin am Amtsgericht Petzoldt;
Richter am Amtsgericht Frost wird vertreten in folgender Reihenfolge:
- Richter am Amtsgericht Glaß in Familiensachen und Freiheitsentziehungen nach dem
Aufenthaltsgesetz und Richterin am Amtsgericht Petzoldt in Ordnungswidrigkeiten;
- Richter am Amtsgericht Böhlendorf;
Richter am Amtsgericht Glaß wird vertreten in folgender Reihenfolge:
- Richter am Amtsgericht Frost in Familiensachen und Richter am Amtsgericht Böhlendorf in
allen anderen Sachen;
- Richterin am Amtsgericht Petzoldt;
Richterin am Amtsgericht Petzoldt wird vertreten in folgender Reihenfolge:
- Richter am Amtsgericht Frost,
- Richter am Amtsgericht Glaß;
- Richter am Amtsgericht Böhlendorf.
Der Vertretungsfall in Sorgerechtsverfahren, die der Regelung des § 155 Absatz 2 Satz 2
FamFG unterliegen, tritt bereits 6 Wochen vor Beginn des Urlaubs des zu Vertretenden ein,
und zwar für bis 6 Wochen vor Urlaubsantritt eingegangene Anträge, sofern der beabsichtigte
Urlaub 2 Wochen übersteigt.
E.
Im Übrigen bleiben die bisherigen Zuständigkeiten bestehen.
Eisenhüttenstadt, 24. April 2015
Das Präsidium des Amtsgerichts
Dr. Matthiessen
Böhlendorf
Dr. Wolff
Petzoldt
Müller
Glaß
Frost