Rathaus Umschau

Rathaus
Umschau
Dienstag, 29. Dezember 2015
Ausgabe 248
muenchen.de/ru
Inhaltsverzeichnis
Meldungen2
›› Initiative der Stadt München: Tischtennistraining für Flüchtlinge 2
›› Fischbrunnen vorübergehend abgestellt
2
›› Alter Nördlicher Friedhof schließt an Silvester früher
2
›› Sprechstunden und Beratungen des Seniorenbeirats
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Antworten auf Stadtratsanfragen
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Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München
Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313
München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, [email protected], www.muenchen.de/rathaus
Meldungen
Initiative der Stadt München: Tischtennistraining für Flüchtlinge
(29.12.2015) In der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge an der Neumarkter Straße haben die Bewohnerinnen und Bewohner seit kurz vor
Weihnachten die Möglichkeit, Tischtennis zu spielen. Auf Initiative der Landeshauptstadt München stehen dort nun zwei Tischtennisplatten, Schläger
und Bälle für Flüchtlinge aus 15 Nationen zur Verfügung. Professionelle
Trainer des Bayerischen Tischtennisverbands bieten den Flüchtlingen zudem ein regelmäßiges Tischtennistraining an. Die Ausstattung spendete
die Firma Tibhar aus Saarbrücken, die auch Sportausrüster des Bayerischen
Tischtennisverbands ist.
Initiiert hatte das neu eingerichtete Sportprojekt der Koordinator Marcus
Steer, der im Auftrag der Stadt München Flüchtlingsunterkünfte und Sportvereine beziehungsweise Sportverbände in München zusammenführt, um
den Flüchtlingen den Einstieg in den Vereinssport zu erleichtern. Dadurch
soll es langfristig gelingen, die Integration von Flüchtlingen erfolgreich zu
unterstützen.
Martin Neumeyer, Integrationsbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung, und Maria Els, Regierungsvizepräsidentin von Oberbayern, hatten
das Sportprojekt der Landeshauptstadt München mit einer kurzen Ansprache und einem Tischtennis-Match eröffnet. „Tischtennis ist hervorragend
geeignet, Menschen zusammenzuführen. Es ist ein schöner Sport, der vier
Jahreszeiten geöffnet hat und der zudem extrem viel Spaß bereitet“, sagte
Neumeyer.
Fischbrunnen vorübergehend abgestellt
(29.12.2015) Die Stadtwerke München haben im Wassernetz auf der Südseite des Rathauses im Bereich unter dem Eingang beim Fischbrunnen
am Marienplatz eine undichte Stelle geortet. Für die anstehende Reparatur
musste die betroffene Wasserleitung abgesperrt werden. Auch der Fischbrunnen wird über diese Leitung mit Wasser gespeist und ist deshalb bis
voraussichtlich 11. Januar außer Betrieb.
Alter Nördlicher Friedhof schließt an Silvester früher
(29.12.2015) Am kommenden Donnerstag, 31. Dezember, ab 16 Uhr, wird
der Alte Nördliche Friedhof geschlossen. Am Neujahrstag ist er ab 8 Uhr
wieder zugänglich. Damit kommen die Städtischen Friedhöfe München der
Bitte des Bezirksausschusses Maxvorstadt nach, dass an Silvester keine
Raketen und Böller auf dem Friedhofsgelände abgeschossen werden.
Rathaus Umschau
29.12.2015, Seite 2
Sprechstunden und Beratungen des Seniorenbeirats
(29.12.2015) Der Seniorenbeirat der Landeshauptstadt München hält
jeweils am Dienstag und Donnerstag von 9.30 bis 12 Uhr seine Sprechstunden ab. Jeden zweiten und vierten Montag im Monat werden außerdem von 9.30 bis 12 Uhr Rentenberatungen durchgeführt. Jeden ersten
Dienstag im Monat wird nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter
der Nummer 2 33-2 11 66 eine Anwaltserstberatung angeboten. Am dritten
Montag im Monat findet von 10 bis 12 Uhr eine Energieberatung statt.
Die Termine für Januar mit den beratenden Seniorenbeirats-Mitgliedern:
– Donnerstag, 7. Januar, Gerhard Krug
– Montag, 11. Januar, keine Rentenberatung
– Dienstag, 12. Januar, Anwaltserstberatung
– Donnerstag, 14. Januar, Waltraud Hörnchen
– Montag, 18. Januar, Energieberatung
– Dienstag, 19. Januar, Walter Heinrich
– Donnerstag, 21. Januar, Norbert Stellmach
– Montag, 25. Januar, Rentenberatung
– Dienstag, 26. Januar, Ingrid Pfaue
– Donnerstag, 28. Januar, Edeltraud Blattner
Die Sprechstunden finden in der Burgstraße 4, 1. Stock, Zimmer 105, statt.
Rathaus Umschau
29.12.2015, Seite 3
Antworten auf Stadtratsanfragen
Dienstag, 29. Dezember 2015
Die Stadt München und die „Freien Träger“
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für
Fortschritt und Aufbruch) vom 3.12.2015
Rathaus Umschau
29.12.2015, Seite 4
Die Stadt München und die „Freien Träger“
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (ALFA – Allianz für
Fortschritt und Aufbruch) vom 3.12.2015
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Auf Ihre Anfrage vom 03.12.2015 nehme ich Bezug.
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Die Stadt München bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben, vorwiegend
im sozialen Bereich, sogenannter „Freier Träger“. Diese erhalten im Gegenzug einen Zuschuss. Dieses System ist grundsätzlich auch nicht zu beanstanden. Kritisch wird es allerdings, wenn die „Freien Träger“ im Hinblick
auf ihre Gegenfinanzierung und den Umfang der Aufgabenerfüllung einen
zu großen Einfluss ausüben, sozusagen den Betrag und den Betreff selber
in das Scheckheft der Landeshauptstadt München eintragen.
Naturgemäß gibt es zwischen den „Freien Trägern“ und der Landeshauptstadt München gewisse Verflechtungen. Einer der auffälligsten Namen
in diesem Zusammenhang ist sicherlich der von Stadtrat Christian Müller
(SPD).
Herr Müller ist für die Caritas als Fachbereichsleiter Kindertagesstätten in
herausgehobener Position tätig. Gleichzeitig ist der KITA-Bereich einer der
Hauptförderbereiche durch die LHM.
Herr Müller hat in seiner Zeit als Stadtrat zahlreiche Anträge zu Ausweitungen in diesem Bereich (mit-)verfasst.
Der letzte große Beschluss zu diesem Thema lautete „Überführung der
städtischen Kindertageseinrichtungen und der Einrichtungen in Betriebsträgerschaft und bestehender BayKiBiG-Einrichtungen mit Defizitvertrag bzw.
Festbetragsfinanzierung in den Rahmen der Münchner Förderformel“ (Vorlagennummer 14-20/V 04093).
In diesem Beschluss werden am Anfang auch zahlreiche Anträge, unter anderem auch von Christian Müller angeführt.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Lag in oben genanntem Fall eine persönliche Beteiligung von Christian
Müller vor?
Antwort:
Nein.
Rathaus Umschau
29.12.2015, Seite 5
Gemäß Art 49 Abs. 1 BayGO kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung im Stadtrat nur dann nicht teilnehmen, „wenn der Beschluss
ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten
oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen
unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Gleiches gilt, wenn ein
Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben
hat“.
Der von Ihnen angesprochene Beschluss beinhaltet für Herrn Stadtrat Müller keinen persönlichen Vorteil.
Herr Stadtrat Müller ist beim Caritasverband der Erzdiözese München
und Freising e.V. auf Grundlage der Richtlinien für Arbeitsverträge in den
Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) beschäftigt. Insbesondere erhält Herr Stadtrat Müller keinen Bonus oder sonstige finanzielle
Vorteile durch Zuschüsse o.ä., die durch den Münchner Stadtrat beschlossen werden.
Unmittelbare Vorteile im Sinne von Art. 49 Abs. 1 BayGO kommen vor diesem Hintergrund also nicht für Herrn Müller persönlich, sondern nur für die
Caritas als juristische Person in Betracht.
Die bloße Tatsache, dass Herr Müller bei der Caritas gegen Entgelt beschäftigt ist, kann eine persönliche Beteiligung im Sinne des Art. 49 Abs.
1 BayGO nicht begründen (vgl. Widtmann/Grasser/Glaser Art. 49 BayGO
Rn. 10; Hölzl / Hien Art. 49 BayGO Ziffer 3.6). Voraussetzung für eine „persönliche Beteiligung“ im Sinne von Art. 49 Abs. 1 BayGO wäre vielmehr,
dass die Caritas kraft Gesetzes oder Vollmacht von Herrn Stadtrat Müller
„vertreten“ wird.
Dies ist indes nicht der Fall.
Herr StR Müller ist weder im Vorstand des Vereins, noch ist er mit Geschäftsführungsaufgaben betraut. Er ist also nicht gesetzlicher Vertreter der
Caritas. Er verfügt auch über keine sonstigen Vollmachten bzw. Außenvertretungsbefugnisse für die Caritas.
Die Voraussetzungen für eine persönliche Beteiligung von Herrn Stadtrat
Müller hinsichtlich von Beschlüssen, die der Caritas einen unmittelbaren
Vorteil bringen, liegen also im Ergebnis nicht vor.
Rathaus Umschau
29.12.2015, Seite 6
Da ein kommunalrechtlich relevanter Interessenkonflikt nicht besteht, erübrigt sich auch die Beantwortung der weiteren von Ihnen aufgeworfenen
Fragen.
Frage 2:
Sind davor schon ähnliche Beschlüsse gefasst worden, in denen auch eine
persönliche Beteiligung vorlag? (Wenn ja, welche?)
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Fanden vor diesem Beschluss, diesen Beschlüssen, Gespräche auf Arbeitsebene statt, in denen Christian Müller und eventuell auch andere Mitglieder eines Ausschusses, wie beispielsweise dem KJA, für die „Freien
Träger“ teilgenommen und/oder verhandelt haben? (Gibt es Protokolle?
Wenn ja, bitte beifügen)
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 4:
Wie sieht es bei der Mitarbeit in Kommissionen und Gremien zu diesem
Thema aus, gibt es da auch möglicherweise Interessenkonflikte und persönliche Beteiligungen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 5:
Sieht man bei der Landeshauptstadt München hier einen Interessenkonflikt, bzw. warum wurde hier nichts unternommen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 6:
Bei welchen Beschlüssen trafen eine oder mehrere der oben gestellten
Fragen zu und um welche Summe an Haushaltsausweitungen ging es dabei?
Rathaus Umschau
29.12.2015, Seite 7
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 7:
Was kann getan werden, um in Zukunft solche Interessenkonflikte zu vermeiden?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Rathaus Umschau
29.12.2015, Seite 8