Information

Gemeindeverwaltung
Ettenbergstrasse 1
Postfach 181
8907 Wettswil a.A.
www.wettswil.ch
Gemeindekanzlei
Gemeindeschreiber
Reinhold Schneebeli
Tel. 044 700 06 45
Fax 044 700 23 16
E-Mail [email protected]
Information
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Wettswil a.A.
Rechnung 2015 deutlich besser als budgetiert
Die Jahresrechnung 2015 verzeichnet einen Ertragsüberschuss von 1.37 Mio.
Franken und schliesst damit um 1.9 Mio. Franken besser ab als budgetiert. Weniger erfreulich: Der Regierungsrat hat den gegen den Kursabbau bei der Buslinie 220 erhobenen Rekurs abgewiesen.
In der Erfolgsrechnung der - zum vierten Mal auf dem Harmonisierten Rechnungsmodell
HRM2 basierenden - Jahresrechnung 2015 steht dem Aufwand von 14 687 000 Franken
ein Ertrag von 16 054 000 Franken gegenüber, woraus ein Ertragsüberschuss von
1 367 000 Franken resultiert. Das Budget sah bei einem Aufwand von 15 082 000 Franken
und einem Ertrag von 14 533 000 Franken einen Aufwandüberschuss von 549 000 Franken
vor. In der Investitionsrechnung des Verwaltungsvermögens sind Nettoinvestitionen von
- 364 000 Franken zu verzeichnen (budgetiert - 1 023 000 Franken). In der Bilanz wird ein
Eigenkapital von 43 824 000 Franken ausgewiesen, während das Nettovermögen
29 601 000 Franken beträgt.
Der erfreuliche, gegenüber dem Budget um 1 915 000 Franken bessere Rechnungsabschluss
ist zum grössten Teil auf Mehreinnahmen bei den Grundstückgewinnsteuern (502 500 Franken) und bei den ordentlichen Steuern (324 000 Franken), einen Buchgewinn im Zusammenhang mit der Einführung eines eigenen Haushaltes im Zweckverband Spital Affoltern (546 000
Franken) sowie auf Minderausgaben u.a. im Bereich Pflegefinanzierung (- 106 500 Franken),
Ergänzungsleistungen (- 83 500 Franken), KKBB (- 84 000 Franken) und Passive Steuerausscheidungen (- 136 000 Franken) zurückzuführen. Mehrausgaben sind vor allem im Bereich
gesetzliche wirtschaftliche Hilfe (149 000 Franken) zu verzeichnen.
Der Gemeinderat verabschiedete die Rechnung 2015 zuhanden der Gemeindeversammlung
vom 13. Juni 2016. Die näheren Informationen zum Rechnungsabschluss 2015 werden die
Stimmberechtigten wie gewohnt der Versammlungsbroschüre entnehmen können.
Buslinie 220: Rekurs abgewiesen
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat den Rekurs des Gemeinderates gegen den vom
Verkehrsrat am 10. Juli 2015 für die Fahrplanperiode 2016 - 2017 beschlossenen Kursabbau bei der Buslinie 220 mit Entscheid vom 10. Februar 2016 abgewiesen. Die Gemeinde
Wettswil a.A. sei trotz des Fahrplanabbaus bei der Buslinie 220 nach wie vor sehr gut erschlossen. Der Regierungsrat gesteht zwar ein, dass die Anbindung an das Stadtspital Triemli
unter dem neuen Fahrplan unbefriedigend sei und insbesondere für ältere Menschen, die auf
den öffentlichen Verkehr angewiesen seien, ein Problem darstellen könne. Gleichzeitig räumt
er dem Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) bei der Wahl der Verkehrsmittel und bei der Frage
der Erschliessung einen weiten Ermessensspielraum ein. Der ZVV habe ausführlich und nachvollziehbar dargelegt, weshalb er sich für den Ausbau der schnelleren und nachfragestärkeren
Verbindung via Uetlibergtunnel (Buslinie 200) und gegen die Beibehaltung des bisherigen
Fahrplans der Buslinie 220 entschieden habe. An diesem Entscheid sei - so der Regierungsrat - nichts auszusetzen; es seien keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der
ZVV sein Ermessen nach sachfremden Kriterien ausgeübt habe. Nach Ansicht des Regierungsrates besteht daher kein Anlass, in die Planung des ZVV einzugreifen.
Dieser Regierungsrats-Entscheid ist endgültig; es steht kein Rechtsmittel dagegen zur Verfügung.
Baubewilligungen
Es wurden folgende baurechtliche Bewilligungen erteilt: FEAG Frech Erben AG für Abbruch
Gebäude Vers.-Nr. 40/785 und Neubau Mehrfamilienhaus und Zweifamilienhaus an der
Eggstrasse 1; Reto und Jana Schneider für Anbau an Wohnhaus Rainstrasse 24a; Othmar
und Bruna Kyburz, Adrian und Nicole Gallmann und Pascal Platt für Stützmauer bei den
Wohnhäusern In der Rehweid 1, 3 und 5.
Im Weiteren…
bewilligte der Gemeinderat folgende Kredite: 194 000 Franken für die Sanierung der Heissächerstrasse, Teilstück Heissächersteig bis Kehrplatz, 139 000 Franken für die Erneuerung
der Wasserleitung im vorerwähnten Teilstück der Heissächerstrasse; 20 000 Franken für
Randstein-Sanierungen in Teilbereichen der Heidenchilen- und der Langächerstrasse; 97 500
Franken für den Ersatz der Fenster und Jalousieläden der Liegenschaft Poststrasse 2.
(rs.)
_________________________________________________________________________________
Bericht im Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern vom 24. März 2016.
2