PowerPoint‐Präsentation Das Internet sicher nutzen! Neue Chancen und neue Herausforderungen für alle 10 bis 14 Jahre Notizen zu den Folien für Schüler/innen Folie 2: Ohne Internet und Handy geht nichts mehr! Man könnte weder Nachrichten schreiben oder Chatten, noch sonst irgendwie rasch miteinander über eine große Entfernung hinweg kommunizieren; weder könnte man schnell etwas im Internet recherchieren, noch sich über die aktuellsten News informieren. Für uns fast unvorstellbar! Folie 4: Mit Risiken im Internet kompetent umgehen Immer bedenken: Das Internet ist weltweit zugänglich, einmal veröffentlichte Daten können oft nicht mehr gelöscht werden! Fotos z. B. können in einem ganz anderen Zusammenhang wieder auftauchen oder zur Belästigung verwendet werden. Privatsphäre schützen: Nur wenige persönliche Daten im Internet angeben; keine Fotos, Videos oder Texte veröffentlichen, die später einmal peinlich sein könnten – einem selbst oder anderen; anonyme Nicknames anstelle des richtigen Namens verwenden; sichere Passwörter verwenden und diese regelmäßig ändern; nach Möglichkeit die Zwei-SchritteAuthentifizierung verwenden; Privatsphäre-Einstellungen in Sozialen Netzwerken nutzen – Leitfäden: www.saferinternet.at/leitfaden Vor problematischen Kontakten schützen: Vorsicht bei Phishing, Abzocke-Versuchen, Beschimpfungen, sexueller Belästigung, Anmache, Kontaktanbahnung, Spam. Gegen Spam (= Zusendung unerwünschter E-Mails) Spamfilter im E-Mail-Programm und beim Provider verwenden; unerwünschte Nutzer/innen im Sozialen Netzwerk oder Messenger blockieren; unerwünschte Inhalte in Sozialen Netzwerken bzw. auf Websites und Blogs an die Seitenbetreiber/innen melden. E-Mail-Adresse und Handynummer niemals öffentlich angeben, zweite E-Mail-Adresse anlegen; moderierte Chats sind ein guter Einstieg, bei einem realen Treffen sollten Erwachsene mitgenommen werden; auf irritierende oder bedrohliche Nachrichten nicht antworten. Quellenkritik: Sei misstrauisch bei Infos und Behauptungen, die du im Netz findest. Oft ist nicht klar, woher die Infos stammen und man weiß nie, ob jemand wirklich der ist, der er oder sie vorgibt zu sein. Überprüfe Infos daher besser mehrfach! Natürlich hat das Suchen über das Internet auch jede Menge Vorteile: Es ist extrem schnell und noch dazu bequem. Folie 7: Smartphone und Apps 1 Passwortschutz: Alle Handys verfügen über einen PIN-Code beim Einschalten. Das Gerät zusätzlich beim Aktivieren aus dem Ruhezustand mit Passwort, Sperrmuster oder Fingerprint-Scan schützen. In-App-Käufe: Bei manchen Apps (z. B. bei Spielen) besteht die Möglichkeit, in den Anwendungen Guthaben oder Punkte zu kaufen (sogenannte „In-App“-Käufe), ohne den klassischen Bestellprozess wie in Online-Shops zu durchlaufen. Damit steigt die Gefahr, unbewusst Geld auszugeben. Am besten die Funktion „In-App-Käufe“ deaktivieren. Anleitung: www.saferinternet.at/handy-smartphone/#c2245 Datentarife: Viele Apps verbrauchen während der Nutzung und beim Update oft unbemerkt Datenvolumen. Es empfiehlt sich die Funktion „automatische Updates“ zu deaktivieren; zusätzlich sollte das automatische Abspielen von Videos („Autoplay“) und der automatische Download ausgeschaltet bzw. nur im WLAN gestattet werden. Apps übermitteln oftmals Adress- und Standortdaten (also persönliche Daten). In den Einstellungen lässt sich dies kontrollieren. (Adress- und Standortdaten sollten nur beim Navigationssystem oder einem Routenplaner freigegeben werden). Da die Ortungsdienste jederzeit auch noch nachträglich aktiviert werden können, empfiehlt es sich bei der Installation einer App die Frage der Ortung zuerst einmal zu verneinen. Orten und sperren: Verlorene und gestohlene Smartphones/Handys können geortet werden, wenn sich die SIM-Karte noch im Handy befindet und diese vorher für einen Ortungsdienst freigeschaltet wurde. Für eine aktuelle Ortungsangabe muss auch das Gerät eingeschaltet und im Handy-Funknetz eingebucht sein. Eine meist zusätzlich angebotene Funktion ist die Ortung und das Sperren von Handys, sowie das Löschen vertraulicher Daten über Fernzugriff. Folie 9: Bei Diebstahl Wenn das Handy gestohlen wurde oder man es verloren hat, kann es passieren, dass jemand anderer auf deine Kosten telefoniert oder andere kostenpflichtige Handy-Dienste nutzt. Es können aber auch noch weitere Kosten anfallen: Das Sperren der SIM-Karte ist beispielsweise oft nur dann kostenlos, wenn eine Diebstahlanzeige vorliegt. Ein neues Handy ist meist nicht mehr kostenlos zu bekommen und auch für eine neue SIM-Karte kann der Mobilfunkbetreiber Geld verlangen. Dazu kommen noch der Verlust privater Daten sowie die Gesprächskosten und der Zeitaufwand bis der Schaden wieder behoben ist. Folie 10: Belästigungen per Handy / Smartphone • Erste und wichtigste Regel: Bleib ruhig! Reagiere nicht auf Nachrichten, die dich belästigen oder ärgern – denn genau das will der/die Absender/in erreichen. • Rede darüber: Sprich mit einer Vertrauensperson über deine Probleme, z.B. deinen Eltern, Freund/innen oder Lehrenden – je früher, desto besser! Kostenlose und anonyme Hilfe erhältst du auch von Beratungsstellen, z. B. „147 Rat auf Draht“ (147 ohne Vorwahl). Manchmal ist es einfacher, sich erste Hilfe im Familien- oder Freundeskreis zu suchen, bevor man eine offizielle Beratungsstelle kontaktiert. 2 • Sichere Beweise, indem du unangenehme Nachrichten aufbewahrst oder Screenshots davon machst. So kannst du Personen, die dir helfen, besser erklären, worum es genau geht. • Sperre User/innen, die dich belästigen! In den meisten Sozialen Netzwerken gibt es die Möglichkeit, bestimmte Personen zu blockieren. • Melde Belästigungen: Informiere die Betreiber der Website oder des Sozialen Netzwerks über Personen, die dich belästigen. Vorfälle, die illegal sein könnten, kannst du auch den Behörden melden. • Achte auf deine Privatsphäre im Netz, um dich vor Cyber-Mobbing zu schützen! Sei vorsichtig bei der Weitergabe persönlicher Daten (z.B. E-Mail-Adresse, Wohnadresse, Handynummer oder private Fotos) im Internet. Verwende sichere Passwörter (mindestens 8 Zeichen, Kombinationen aus Buchstaben, Ziffern und Sonderzeichen) und gib deine Zugangsdaten niemandem weiter. Wähle in Sozialen Netzwerken sichere Privatsphäre-Einstellungen (z.B. dein Profil nur für deine Freunde sichtbar machen). Genaue Anleitungen dazu findest du unter www.saferinternet.at/leitfaden. • Veröffentliche keine Bilder oder Texte, die dir oder anderen später einmal peinlich sein oder zu deinem Nachteil verwendet werden könnten. Das gilt insbesondere für nachteilige oder erotische Fotos jeder Art. Folie 12: Soziale Netzwerke – Übersicht Beispiele für Soziale Netzwerke, die in Österreich genutzt werden: • Facebook ist das bekannteste und weltweit größte Soziale Netzwerk. Bei Jugendlichen in Österreich sind aber WhatsApp und Instagram mittlerweile beliebter. • Instagram ist eine bei Jugendlichen sehr beliebte Foto-Sharing-App zum Aufnehmen, Bearbeiten und Teilen von Fotos. Jedes Bild mit bestimmten Schlagworten (#Hashtags) versehen und kann so auch von fremden Nutzer/innen gefunden werden. Im Zusammenhang mit Instagram sind auch zahlreiche Apps zu Bildbearbeitung sehr beliebt (z.B. Pixlr). Tumblr ist ein Foto-Blog, in dem Bilder mit anderen User/innen geteilt werden (meist zu bestimmten Themen). • WhatsApp: Die Messenger-App zum Versenden von Nachrichten, Fotos, sowie Audiound Videodateien via Smartphone ist bei Jugendlichen weit verbreitet. Besonders wichtig sind die WhatsApp-Gruppen, z.B. mit Klassenkolleg/innen, Freund/innen oder Familienmitgliedern. WhatsApp kann bei Kinder und Jugendlichen für Stress sorgen – aus Angst, etwas zu verpassen, wird ständig das Handy hervorgeholt. WhatsApp macht immer wieder mit mangelnden Privatsphäre-Einstellungen und Datenlecks Schlagzeilen. • Kik ist eine Messenger-App ähnlich WhatsApp, benötigt aber im Gegensatz dazu keine Handy-SIM-Karte. Achtung: In Kik können Nutzer/innen auch von geblockten Personen gegen ihren Willen in Gruppen hinzugefügt werden! • Tinder ist eine Dating-App, die Jugendliche zum Flirten, zur Partnersuche oder zum Kennenlernen von neuen Leuten nutzen. Angezeigt werden zunächst nur die Fotos 3 der potentiellen Kandidat/innen – gefällt der- oder diejenige, wird ein „Herz“ vergeben und man kann miteinander chatten; gefällt das Gegenüber nicht, wird das Foto einfach „weggewischt“. • Ask.fm ist eine Online-Plattform, auf der Fragen an registrierte Nutzer/innen gestellt werden können (auch anonym). Achtung: Nicht immer sind die Fragen nur freundlich! Ask.fm wird manchmal gezielt genutzt, um andere zu mobben. • Google Plus ist ein Soziales Netzwerk ähnlich Facebook, aber aufgrund der vergleichsweise geringen Nutzer/innen-Anzahl in Österreich kaum von Bedeutung. • Twitter ist eine Kurznachrichten-Dienst zum Versenden von telegrammartigen Nachrichten mit max. 140 Zeichen, inkl. Fotos oder Videos (auch „Mikroblogging“ genannt). Jede Nachricht („Tweet“) wird mit einem Schlagwort (#Hashtag) versehen und ist darüber so auch für andere Nutzer/innen, die nach diesem Thema suchen oder selbst dazu twittern, auffindbar. • YouNow ist eine Live-Broadcasting-Plattform: Mittels Handy-Kamera oder Webcam können Nutzer/innen einen eigenen Live-Stream starten und „broadcasten“. Andere User/innen können dem Stream jederzeit folgen und diesen auch per Chat live kommentieren. Jugendliche streamen von überall aus – dem Klassen- oder Kinderzimmer oder der Schultoilette. Die Streams sind meist harmlos, mögliche Gefahren bestehen dann, wenn Jugendliche persönliche Daten (z.B. Wohnadresse, Telefonnummer) preisgeben, mit der Kamera durch die elterliche Wohnung führen, sich zu freizügig zeigen (kommt selten vor) oder im Hintergrund Musik läuft (Urheberrechte!). • Snapchat ist eine Foto-Sharing-App, mit der Bilder versendet werden, die sich nach einer vordefinierten Zeitspannen von selbst zerstören. Achtung: Auch Snapchat-Fotos („Snaps“) sind nicht unvergänglich – Fotos können mittels Screenshots oder mithilfe spezieller Apps dennoch abgespeichert werden – Snapchat eignet sich also nicht zum Versand freizügiger Aufnahmen („Sexting“)! Bei Jugendlichen ist Snapchat vor allem beliebt, um Selfies zu machen und diese mit Bildeffekten aufzupeppen. • XING und Linkedin sind Online-Berufsnetzwerke, die hauptsächlich von Erwachsenen im beruflichen Kontext verwendet werden. Folie 13 und 14: Veröffentlichung von Fotos und Peinliche Fotos Das „Recht am eigenen Bild“ ist im österreichischen Urheberrechtsgesetz festgeschrieben. Es schützt eine abgebildete Person vor der ungewollten Veröffentlichung eines nachteiligen Fotos, z.B. wenn jemand anderer ein solches ins Internet gestellt hat. Fotos und/oder deren Begleittext, die die Person auf dem Bild „bloßstellen“ oder „herabsetzen“, dürfen nicht veröffentlicht werden. Es reicht allerdings nicht, wenn sich der/die Abgebildete auf einem Foto hässlich findet – eine Bloßstellung muss objektiv nachvollziehbar sein (z.B. heruntergelassene Hose im Vollrausch). • Einerseits hat man das Recht auf Löschung, wenn man ein für sich nachteiliges Bild im Internet entdeckt. In dieser Situation bittet man am besten die Person, die das Bild veröffentlicht hat, um Entfernung. Sollte dies nichts nützen, empfiehlt es sich, 4 den Website-Betreiber zu kontaktieren oder – in schwerwiegenden Fällen – mit einer Unterlassungsklage und Schadenersatzforderungen zu drohen. • Andererseits heißt es aufpassen, wenn man selbst Bilder von anderen Personen im Web veröffentlicht. Aufnahmen an öffentlichen Plätzen sind üblicherweise unbedenklich, wenn aber die Situation für die Abgebildeten nachteilig ist (z.B. Obenohne-Foto am Strand), ist das Bild auf jeden Fall schützenswert. Im privaten Bereich sind Interessen noch viel früher beeinträchtigt, dies gilt auch für private geschlossene Veranstaltungen (z.B. Geburtstagsparty). Daher: Am besten immer vor der Veröffentlichung eines Fotos (oder auch eines Videos) bei den abgebildeten Personen nachfragen, ob sie damit einverstanden sind! Achtung: Jobsuche! Unternehmen recherchieren mittlerweile regelmäßig über Bewerber/innen in Sozialen Netzwerken & Co.! Folie 15: Mein Bild gehört mir! Nicht erlaubt sind Veröffentlichungen, die berechtigte Interessen der Abgebildeten verletzen. Berechtigte Interessen sind „Bloßstellung“ oder „Herabsetzung“ und müssen objektiv nachvollziehbar sein – es reicht nicht aus, wenn sich der/die Abgebildete auf einem Fotos einfach hässlich findet. Wenn jemand ein Bild von dir online stellt, das berechtigte Interessen verletzt, gehe in folgenden Schritten vor: • Um Entfernung bemühen (kontaktiere den/die Rechtsverletzter/in am besten schriftlich und setzte eine zeitliche Frist zur Entfernung) • Melde das Foto/Video an den Seitenbetreiber melden (z.B. Facebook, Instagram, Kik bzw. den Webmaster einer Website bzw. eines Blogs – im Impressum nachschauen) • Anwaltsbrief • Klage (Anwaltszwang) Bevor du selbst Fotos veröffentlichst, frage die Abgebildeten immer um Erlaubnis! Bild 1: Das Bild zeigt eindeutig eine öffentliche Situation (Bushaltestelle) und die Darstellung ist auch nicht „bloßstellend“ oder „herabsetzend“. Es ist daher anzunehmen, dass eine Veröffentlichung des Fotos erlaubt ist. Bild 2: Bei Veranstaltungen ist zu unterscheiden, ob sie privat oder öffentlich sind. Bei privaten oder geschlossenen Veranstaltungen (z.B. Partys mit geladenen Gästen, Schulfesten, Betriebsfeiern etc.) sollte eine Veröffentlichung von Personenfotos nicht ohne Zustimmung erfolgen. Bei öffentlichen Veranstaltungen reichen die Rechte der abgebildeten Personen weniger weit. Eine Zustimmung zur Veröffentlichung kann angenommen werden, wenn bei Veranstaltungen die Veröffentlichung vorher angekündigt wird oder wenn offenkundig ist, dass zum Zweck der Veröffentlichung fotografiert wird (z.B. Pressefotografen). 5 Bild 3: Bei dieser Abbildung ist von einer Bloßstellung auszugehen. Eine Veröffentlichung ist damit auch nicht zulässig. Folie 23: Mein Profil Achte immer darauf, welche Informationen du auf deinem Profil veröffentlichst! Sie sollten kein schlechtes Licht auf dich werfen und auf keinen Fall für jeden sichtbar sein. Folie 24: Sicher in Sozialen Netzwerken Das Internet vergisst nicht! Immer vorher überlegen, ob veröffentlichte Kommentare, Fotos, Videos etc. in Zukunft einmal unangenehm sein könnten – für einen selbst oder andere. Einmal veröffentlichte Inhalte sind meist nicht mehr aus dem Web zu entfernen und können unter Umständen auch missbräuchlich verwendet werden. Folie 27: Arbeitgeber Auf der Plattform www.kununu.com können Arbeitgeber gesucht, bewertet bzw. die Bewertungen von aktuellen und ehemaligen Mitarbeiter/innen eingesehen werden. Folie 28: Ideen sind etwas wert! Was schützt das Urheberrecht? Geschützt sind Werke, die eine „eigentümliche“ – das heißt eine individuelle oder originelle – geistige Schöpfung auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Kunst und der Filmkunst sind. Es muss sich aber nicht um Kunst im engeren Sinn handeln. Geschützt sind Werke der Literatur (Romane, Erzählungen, Gedichte, aber auch Computerprogramme), Werke der Tonkunst (Opern, Operetten, Musicals, Lieder, Chansons, Schlager und PopSongs), Werke der bildenden Kunst (Gemälde, Fotos, Computergrafiken etc.) sowie Werke der Filmkunst (Filme, Videos, Werbespots etc.). Ebenfalls geschützt sind so genannte „Sammelwerke“. Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen nur weiterverwendet und veröffentlicht werden, wenn man dafür die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers/der Urheberin hat oder selbst der/die Urheber/in ist. Zahlungsaufforderungen von mehreren hundert Euro sind keine Seltenheit, wenn der/die Urheber/in mit der Veröffentlichung nicht einverstanden ist. In der Regel bestehen diese Forderungen zu Recht. Eine Ausnahme stellen Werke mit einer Creative Commons-Lizenz dar. Creative Commons: So gekennzeichnete Werke dürfen unter bestimmten Bedingungen, z.B. Nennung des Urhebers/der Urheberin, frei verwendet werden. In Sammlungen und Datenbanken (z.B. http://search.creativecommons.org) kann man speziell nach solchen Werken suchen und dort auch selbst anbieten. Links auf Websites: Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der verlinkte Inhalt zur eigenen Website gehört. Einen Text von einer fremden Website auf die eigene zu stellen, bedarf in der Regel der Zustimmung des Autors/der Autorin. 6 „Kostenlose“ Filme, Serien und Musik aus Tauschbörsen: Die Bereitstellung von Kopien zum Upload ist genauso wie der Download der Kopien illegal! Uploader und Downloader können sich haftbar machen. Dabei können oft unkalkulierbare Kosten auf dich zukommen und auch vor Viren bist du nicht sicher (Download von Playern). Streaming: Ein Uploader gibt die Datei zum Upload frei, wobei die Datenübertragung und Wiedergabe im Netz als Streaming bezeichnet wird. Streaming-Angebote befinden sich in einer rechtlichen Grauzone: Ob das Streamen von Filmen oder Musik eine legale Quelle erfordert, ist nach unserer Einschätzung eher zu bejahen, allerdings nicht restlos geklärt. Besser: Nutze offizielle Mediatheken wie z.B. www.tvthek.orf.at, rtlnow.de oder ardmediathek.de oder schau dir Filme gegen eine geringe Gebühr bei legalen Portalen wie z.B. www.netflix.at, www.sknysnap.at oder www.maxdome.at an – rede mit deinen Eltern eventuell über einen Familien-Account! Folie 32: Creative Commons – Musik Kostenlose Alternative: CC-lizensierte Musik Die Musik der „großen“ und bekannten Künstler/innen ist durch ein strenges Urheberrecht geschützt. Andere Musiker/innen dagegen räumen den Hörer/innen weit mehr Rechte ein und bieten ihre Songs unter der Creative Commons-Lizenz an. Creative Commons (CC) heißt so viel wie „kreatives Allgemeingut“. Musiker/innen können ihre Werke mit einer solchen Lizenz versehen und dir damit eine mehr oder weniger freie Nutzung ermöglichen. Mehr oder weniger, weil es die CC-Lizenzen in verschiedenen Abstufungen gibt: So kann ein/e Musiker/in bspw. festlegen, ob du bei der Weiterverbreitung seiner/ihrer Musik seinen/ihren Namen nennen musst, ob du den Song bearbeiten oder kommerziell nutzen darfst. CC-Plattform für Musik: z.B. www.jamendo.com/de Folie 33: Internet Ombudsmann & Watchlist Internet Der Internet Ombudsmann hilft kostenlos weiter bei Fragen und Problemen bei OnlineShopping, Urheberrechten, Internet-Betrug: www.ombudsmann.at Bei Problemen mit Online-Shopping oder Internetabzocke kann man sich auch bei Konsumentenberatungsstellen: www.arbeiterkammer.at, www.vki.at. Die Watchlist Internet informiert über aktuelle Betrugsfälle im Internet und gibt Tipps, wie man sich vor gängigen Betrugsmaschen schützen kann: www.watchlist-internet.at Folie 34: Unser Angebot – www.saferinternet.at Auf der Website www.saferinternet.at gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Themen Internetsicherheit, Datenschutz, Cyber-Mobbing, Soziale Netzwerke, Apps, Malware, Internetabzocke, Urheberrecht etc. Kostenlose Flyer und Broschüren zur sicheren Internet- und Handynutzung unter www.saferinternet.at/broschuerenservice. 7 Überblick über das Workshop-Angebot von Saferinternet.at für Schüler/innen, Eltern und Lehrende unter www.saferinternet.at/veranstaltungsservice. Folie 35: Unser Angebot – www.staysafe.at Auf www.staysafe.at, der Jugendseite von Saferinternet.at, kannst du dir Tipps holen und dich über Gefahren und Risiken informieren. 8
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