Vorlage Belehrung Recht am Bild und - Elbe

Belehrung
Belehrung zum Umgang mit Bildern und Videos
Grundsätzlich hat jede Person ein Recht am eigenen Bild, das bedeutet, dass niemand ein
Foto oder Video einer anderen Person ohne dessen ausdrückliche Zustimmung
veröffentlichen darf.
§ 22 KunstUrhG: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet
oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt,
wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach
dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der
Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten.
Veröffentlichungswege sind neben der Zeitung und dem Fernsehen selbstverständlich auch
private und geschäftliche Homepages, Videoplattformen, soziale Netzwerke (Facebook,
Instagram, …) oder Instant Messenger (WhatsApp, …). Stellt man also z.B. ein Foto einer
anderen Person auf seine Facebook-Seite, verletzt man deren Persönlichkeitsrechte und kann
dafür juristisch belangt werden.
Urheberrecht
Viele Fotos und Videos, die im Internet zu finden sind, aber auch private Aufnahmen sind
Eigentum desjenigen, der die Fotos und Videos gemacht hat, oder einer
Vermarktungsgesellschaft, die die Rechte an einem Bild besitzt. Dies umfasst ebenso
Karikaturen, Comicstrips, Zeitungsausschnitte, ClipArts, Musikstücke, Tonaufnahmen etc.
Eine öffentliche Verbreitung (also z.B. auf der Homepage oder in sozialen Netzwerken) bedarf
der Zustimmung des Rechteinhabers und kann bei Zuwiderhandlung mit hohen Geldstrafen
geahndet werden.
Stellt man also bspw. ein Bild, das jemand anderem gehört, auf seine Facebook-Seite, verletzt
man das Urheberrecht und kann dafür juristisch belangt werden.