Belehrung Belehrung zum Umgang mit Bildern und Videos Grundsätzlich hat jede Person ein Recht am eigenen Bild, das bedeutet, dass niemand ein Foto oder Video einer anderen Person ohne dessen ausdrückliche Zustimmung veröffentlichen darf. § 22 KunstUrhG: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Veröffentlichungswege sind neben der Zeitung und dem Fernsehen selbstverständlich auch private und geschäftliche Homepages, Videoplattformen, soziale Netzwerke (Facebook, Instagram, …) oder Instant Messenger (WhatsApp, …). Stellt man also z.B. ein Foto einer anderen Person auf seine Facebook-Seite, verletzt man deren Persönlichkeitsrechte und kann dafür juristisch belangt werden. Urheberrecht Viele Fotos und Videos, die im Internet zu finden sind, aber auch private Aufnahmen sind Eigentum desjenigen, der die Fotos und Videos gemacht hat, oder einer Vermarktungsgesellschaft, die die Rechte an einem Bild besitzt. Dies umfasst ebenso Karikaturen, Comicstrips, Zeitungsausschnitte, ClipArts, Musikstücke, Tonaufnahmen etc. Eine öffentliche Verbreitung (also z.B. auf der Homepage oder in sozialen Netzwerken) bedarf der Zustimmung des Rechteinhabers und kann bei Zuwiderhandlung mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Stellt man also bspw. ein Bild, das jemand anderem gehört, auf seine Facebook-Seite, verletzt man das Urheberrecht und kann dafür juristisch belangt werden.
© Copyright 2024 ExpyDoc