Vorgehen für GAöL

Kanton St.Gallen
Amt für Natur, Jagd und Fischerei
Vorgehen für GAöL-Waldränder 2016
Aktuelle Informationen zum Vollzug im Bereich GAöL-Waldrand für Gemeindeverantwortliche Landwirtschaft/GAöL sowie Regional- und Revierförster
Ökologisch wertvolle Waldränder sind artenreich und weisen einen stufigen, strukturreichen Aufbau auf.
Sie sind mit einem vorgelagerten, extensiv bewirtschafteten Krautsaum möglichst buchtenförmig verzahnt. Ziel ist es, an geeigneten Standorten das dynamische Vorwachsen der Waldränder mit der typischen Abfolge von Krautsaum, Strauchschicht und Baumschicht zu imitieren und die damit verbundene
Artenvielfalt zu fördern. Für das Anlegen und Erhalten von ökologisch wertvollen Waldrändern können
GAöL-Beiträge gewährt werden.
Neuerungen 2016
Auf das Beitragsjahr 2016 hin sind die Bestimmungen im Bereich GAöL-Waldrand grundlegend revidiert
worden. Die neuen Bestimmungen können der aktuellen GAöL-Wegleitung entnommen werden
(S. 22−24). Die wesentlichsten Neuerungen sind wie folgt:
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Waldrandverträge sind nur an Standorten möglich, die Potenzial für das Aufkommen eines ökologisch wertvollen Waldrandes aufweisen.
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Der Beitragssatz beträgt neu generell Fr. 18.00 pro Are und wird nicht mehr wie bisher nach
Exposition abgestuft. Zuschläge werden nicht mehr gewährt.
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Um die Erstellung des erforderlichen Waldrandkonzeptes zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, ist in Zusammenarbeit mit dem Kantonsforstamt ein Formular ausgearbeitet worden.
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Vorgehen für einen GAöL-Waldrandvertrag
Schritt 1: Gesuch durch Bewirtschafter/in bei der Gemeinde
Bewirtschafter/innen, die neu Beiträge für Waldränder beziehen wollen, können bei der politischen Gemeinde, in der das Objekt liegt, ein Gesuch bis 30. April des Jahres einreichen, für das erstmals Beiträge beansprucht werden. Bei der Auswahl der Eingriffsfläche sind folgende Masse zu beachten:
- Länge von mindestens 200 m
- mittlere Eingriffstiefe von 20 m
- vorgelagerter Krautsaum von 5 bis 10 m
Begründete Abweichungen von diesen Massen sind mit vorgängiger Zustimmung des ANJF möglich.
Schritt 2: Abklärung der Standorteignung beim ANJF
Erfüllt das Gesuch die Anforderungen und ist die Gemeinde grundsätzlich einverstanden mit einem
Vertrag, so ist als erstes die Standorteignung des betroffenen Waldrandes abzuklären. Hierzu füllt
der/die Revierförster/in oder eine andere Fachperson die Punkte 1 und 2B des Formulars «Abklärung
der Standorteignung» aus und sendet dieses mit einem einfachem Plan der betroffenen Waldrandstrecke an das ANJF ([email protected]). Das ANJF füllt Punkt 2A aus und sendet das Formular
innert max. 10 Arbeitstagen nach Einreichung zurück. Erweist sich ein Standort als geeignet (Punktzahl ≥ 3), so ist als nächstes ein Waldrandkonzept zu erstellen.
 Zu beachten: Die Standorteignung muss auch für bestehende Waldrandverträge abgeklärt werden, die im Rahmen der GAöL-Revision erneuert werden.
Schritt 3: Erstellen des Waldrandkonzeptes und Genehmigung durch das ANJF
Die Vertragsparteien können den/die Revierförster/in oder eine andere Fachperson mit der Erstellung
des Konzeptes beauftragen und haben mindestens das Einverständnis des/der Revierförster/in eingeholt. Für das Konzept ist das Formular «Waldrandkonzept» zu verwenden.
Das Konzept ist zusammen mit dem ausgefüllten Formular «Abklärung der Standorteignung» bei der
Gemeinde einzureichen, welche die beiden Formulare bis spätestens 31. Mai dem ANJF zur Genehmigung einreicht. Das ANJF beurteilt das Konzept unter Beizug des Kantonsforstamts und gibt der
Gemeinde innert max. 20 Arbeitstagen schriftlich Bescheid.
 Zu beachten: Nach dem 31. Mai eingereichte Konzepte können nicht mehr für das entsprechende
Beitragsjahr berücksichtigt werden.
Schritt 4: Erstellen und Abschluss des Vertrages durch die Gemeinde und Einreichung beim
ANJF
Nach Genehmigung des Konzeptes erstellt die Gemeinde den Vertrag inkl. massstabsgetreuen Vertragsplan und schliesst den Vertrag mit dem Bewirtschafter ab. Sie reicht dem ANJF den Vertrag mit
dem genehmigten Waldrandkonzept und dem Formular «Abklärung der Standorteignung» ein.
 Zu beachten: Waldrandverträge für Objekte von nationaler und regionaler Bedeutung (= Waldrand angrenzend oder innerhalb von Biotopinventarobjekten oder von Moorlandschaften) sind innert 14 Tagen nach Unterzeichnung und spätestens bis 31. Juli dem ANJF in dreifachem Original einzureichen; Verträge für Objekte von lokaler Bedeutung spätestens bis zu diesem Termin in
Kopie.
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Schritt 5: Umsetzung der Massnahmen und Beitragsauszahlung
Nach Vertragsabschluss ist für die Ausführung der im Waldrandkonzept definierten Aufwertungsmassnahmen der/die Bewirtschafter/in verantwortlich. Während der Vertragsdauer von 8 Jahren protokolliert
dieser/diese im Konzept laufend die ausgeführten Massnahmen. Die GAöL-Waldrandbeiträge werden
jährlich im November durch das ANJF dem/der Bewirtschafter/in ausbezahlt.
Kontakt und Beratung
Regionen St.Gallen, Rorschach, Rheintal, Toggenburg (ohne Wattwil und Lichtensteig), Wil
Christine Fehr
T 058 229 43 89
[email protected]
Regionen Werdenberg, Sarganserland, See-Gaster,
Gemeinden Wattwil und Lichtensteig
Daniel Bosshard
T 058 229 89 10
[email protected]
Dokumente und Informationen
Sämtliche Grundlagen für den Vollzug im Bereich GAöL-Waldrand sind unter www.anjf.sg.ch > Natur
und Landschaft > GAöL > Waldrand zu finden:
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Vorgehen für GAöL-Waldränder 2016 (vorliegend)
Auszug aus der GAöL-Wegleitung (S. 22−24)
Formular «Abklärung der Standorteignung»
Formular «Waldrandkonzept»
Beispiel eines Waldrandkonzeptes (demnächst verfügbar)
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