Kanton St.Gallen Amt für Natur, Jagd und Fischerei Vorgehen für GAöL-Waldränder 2016 Aktuelle Informationen zum Vollzug im Bereich GAöL-Waldrand für Gemeindeverantwortliche Landwirtschaft/GAöL sowie Regional- und Revierförster Ökologisch wertvolle Waldränder sind artenreich und weisen einen stufigen, strukturreichen Aufbau auf. Sie sind mit einem vorgelagerten, extensiv bewirtschafteten Krautsaum möglichst buchtenförmig verzahnt. Ziel ist es, an geeigneten Standorten das dynamische Vorwachsen der Waldränder mit der typischen Abfolge von Krautsaum, Strauchschicht und Baumschicht zu imitieren und die damit verbundene Artenvielfalt zu fördern. Für das Anlegen und Erhalten von ökologisch wertvollen Waldrändern können GAöL-Beiträge gewährt werden. Neuerungen 2016 Auf das Beitragsjahr 2016 hin sind die Bestimmungen im Bereich GAöL-Waldrand grundlegend revidiert worden. Die neuen Bestimmungen können der aktuellen GAöL-Wegleitung entnommen werden (S. 22−24). Die wesentlichsten Neuerungen sind wie folgt: Waldrandverträge sind nur an Standorten möglich, die Potenzial für das Aufkommen eines ökologisch wertvollen Waldrandes aufweisen. Der Beitragssatz beträgt neu generell Fr. 18.00 pro Are und wird nicht mehr wie bisher nach Exposition abgestuft. Zuschläge werden nicht mehr gewährt. Um die Erstellung des erforderlichen Waldrandkonzeptes zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, ist in Zusammenarbeit mit dem Kantonsforstamt ein Formular ausgearbeitet worden. 1 Vorgehen für einen GAöL-Waldrandvertrag Schritt 1: Gesuch durch Bewirtschafter/in bei der Gemeinde Bewirtschafter/innen, die neu Beiträge für Waldränder beziehen wollen, können bei der politischen Gemeinde, in der das Objekt liegt, ein Gesuch bis 30. April des Jahres einreichen, für das erstmals Beiträge beansprucht werden. Bei der Auswahl der Eingriffsfläche sind folgende Masse zu beachten: - Länge von mindestens 200 m - mittlere Eingriffstiefe von 20 m - vorgelagerter Krautsaum von 5 bis 10 m Begründete Abweichungen von diesen Massen sind mit vorgängiger Zustimmung des ANJF möglich. Schritt 2: Abklärung der Standorteignung beim ANJF Erfüllt das Gesuch die Anforderungen und ist die Gemeinde grundsätzlich einverstanden mit einem Vertrag, so ist als erstes die Standorteignung des betroffenen Waldrandes abzuklären. Hierzu füllt der/die Revierförster/in oder eine andere Fachperson die Punkte 1 und 2B des Formulars «Abklärung der Standorteignung» aus und sendet dieses mit einem einfachem Plan der betroffenen Waldrandstrecke an das ANJF ([email protected]). Das ANJF füllt Punkt 2A aus und sendet das Formular innert max. 10 Arbeitstagen nach Einreichung zurück. Erweist sich ein Standort als geeignet (Punktzahl ≥ 3), so ist als nächstes ein Waldrandkonzept zu erstellen. Zu beachten: Die Standorteignung muss auch für bestehende Waldrandverträge abgeklärt werden, die im Rahmen der GAöL-Revision erneuert werden. Schritt 3: Erstellen des Waldrandkonzeptes und Genehmigung durch das ANJF Die Vertragsparteien können den/die Revierförster/in oder eine andere Fachperson mit der Erstellung des Konzeptes beauftragen und haben mindestens das Einverständnis des/der Revierförster/in eingeholt. Für das Konzept ist das Formular «Waldrandkonzept» zu verwenden. Das Konzept ist zusammen mit dem ausgefüllten Formular «Abklärung der Standorteignung» bei der Gemeinde einzureichen, welche die beiden Formulare bis spätestens 31. Mai dem ANJF zur Genehmigung einreicht. Das ANJF beurteilt das Konzept unter Beizug des Kantonsforstamts und gibt der Gemeinde innert max. 20 Arbeitstagen schriftlich Bescheid. Zu beachten: Nach dem 31. Mai eingereichte Konzepte können nicht mehr für das entsprechende Beitragsjahr berücksichtigt werden. Schritt 4: Erstellen und Abschluss des Vertrages durch die Gemeinde und Einreichung beim ANJF Nach Genehmigung des Konzeptes erstellt die Gemeinde den Vertrag inkl. massstabsgetreuen Vertragsplan und schliesst den Vertrag mit dem Bewirtschafter ab. Sie reicht dem ANJF den Vertrag mit dem genehmigten Waldrandkonzept und dem Formular «Abklärung der Standorteignung» ein. Zu beachten: Waldrandverträge für Objekte von nationaler und regionaler Bedeutung (= Waldrand angrenzend oder innerhalb von Biotopinventarobjekten oder von Moorlandschaften) sind innert 14 Tagen nach Unterzeichnung und spätestens bis 31. Juli dem ANJF in dreifachem Original einzureichen; Verträge für Objekte von lokaler Bedeutung spätestens bis zu diesem Termin in Kopie. 2 Schritt 5: Umsetzung der Massnahmen und Beitragsauszahlung Nach Vertragsabschluss ist für die Ausführung der im Waldrandkonzept definierten Aufwertungsmassnahmen der/die Bewirtschafter/in verantwortlich. Während der Vertragsdauer von 8 Jahren protokolliert dieser/diese im Konzept laufend die ausgeführten Massnahmen. Die GAöL-Waldrandbeiträge werden jährlich im November durch das ANJF dem/der Bewirtschafter/in ausbezahlt. Kontakt und Beratung Regionen St.Gallen, Rorschach, Rheintal, Toggenburg (ohne Wattwil und Lichtensteig), Wil Christine Fehr T 058 229 43 89 [email protected] Regionen Werdenberg, Sarganserland, See-Gaster, Gemeinden Wattwil und Lichtensteig Daniel Bosshard T 058 229 89 10 [email protected] Dokumente und Informationen Sämtliche Grundlagen für den Vollzug im Bereich GAöL-Waldrand sind unter www.anjf.sg.ch > Natur und Landschaft > GAöL > Waldrand zu finden: Vorgehen für GAöL-Waldränder 2016 (vorliegend) Auszug aus der GAöL-Wegleitung (S. 22−24) Formular «Abklärung der Standorteignung» Formular «Waldrandkonzept» Beispiel eines Waldrandkonzeptes (demnächst verfügbar) 3
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