Sicherheitsdirektion Amt für Migration Tel. ++41 (0)41 728 50 71 www.zg.ch/afm Aufenthalt zur Stellensuche Angehörige eines EU/EFTA-Staates Merkblatt zu Formular ST 1 Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritann ien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern A. Bewilligungen EU/EFTA Kurzaufenthalte bis 3 Monate (Formular ST 1) Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen: Anmeldeformular A1 inkl. darauf aufgeführten Unterlagen Nachweise der für den Lebensunterhalt in der Schweiz notwendigen finanziellen Mittel (Einkommens- und Vermögensnachweise) Stellensuchende benötigen für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten keine Bewilligung. Auf schriftliches Gesuch hin kann der Aufenthalt zur Stellensuche für weitere drei Monate bewilligt werden. B. Allgemeine Hinweise Einreichung des Gesuchs mit Beilagen Das Gesuch ist beim Amt für Migration einzureichen. Sämtliche mit dem separaten Gesuch einzureichende Unterlagen sind übersetzen zu lassen, sofern sie nicht in einer Amtssprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) oder Englisch abgefasst sind. Krankenkassenobligatorium Das Bundesgesetz über die Krankenkassenversicherung (KVG) regelt die obligatorische Krankenpflegeversicherung für die ganze Bevölkerung in der Schweiz. Im Weiteren verweisen wir auf das Merkblatt Krankenversicherung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug. Merkblatt Stellensuchende EU/EFTA Formular 05/15
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