Aufenthalt zur Stellensuche Angehörige eines EU/EFTA

Sicherheitsdirektion
Amt für Migration
Tel. ++41 (0)41 728 50 71
www.zg.ch/afm
Aufenthalt zur Stellensuche
Angehörige eines EU/EFTA-Staates
Merkblatt zu
Formular ST 1
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritann ien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen,
Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn,
Zypern
A.
Bewilligungen EU/EFTA
Kurzaufenthalte bis 3 Monate (Formular ST 1)
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
 Anmeldeformular A1 inkl. darauf aufgeführten Unterlagen
 Nachweise der für den Lebensunterhalt in der Schweiz notwendigen finanziellen Mittel
(Einkommens- und Vermögensnachweise)
Stellensuchende benötigen für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten keine Bewilligung. Auf schriftliches Gesuch hin kann der Aufenthalt zur Stellensuche für weitere drei
Monate bewilligt werden.
B.
Allgemeine Hinweise
Einreichung des Gesuchs mit Beilagen
 Das Gesuch ist beim Amt für Migration einzureichen.
 Sämtliche mit dem separaten Gesuch einzureichende Unterlagen sind übersetzen zu
lassen, sofern sie nicht in einer Amtssprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch)
oder Englisch abgefasst sind.
Krankenkassenobligatorium
Das Bundesgesetz über die Krankenkassenversicherung (KVG) regelt die obligatorische
Krankenpflegeversicherung für die ganze Bevölkerung in der Schweiz. Im Weiteren
verweisen wir auf das Merkblatt Krankenversicherung der Gesundheitsdirektion des
Kantons Zug.
Merkblatt Stellensuchende EU/EFTA
Formular 05/15