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Information zu den Wahlen für den Gemeinderat und
für den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin
am 28. Februar 2016
Wahlvorschläge
Diese Information ist wichtig für Sie,
wenn Sie Vorschläge machen wollen,
wer bei den kommenden Wahlen gewählt werden soll.
Wenn sich jemand wählen lassen will,
dann nennt man diese Person auch Wahlwerber oder Wahlwerberin.
Wichtig:
Wahlvorschläge können vom 16. Dezember 2015 bis 5. Februar 2016
bei der Wahlbehörde Ihrer Gemeinde abgegeben werden.
Die Wahlbehörde ist für die Wahlen in Ihrer Gemeinde zuständig.
Diese Wahlbehörde muss bis spätestens 17. Jänner 2016
folgende Informationen veröffentlichen:
 Wie viele Mitglieder in den zukünftigen Gemeinderat gewählt werden.
Das hängt davon ab, wie viele Einwohner und
Einwohnerinnen Ihre Gemeinde hat.
 Was ein Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderates
enthalten muss.
 Was ein Wahlvorschlag für die Wahl des Bürgermeisters oder
der Bürgermeisterin enthalten muss.
Wählergruppen
Wenn Sie einen Wahlvorschlag machen wollen,
dann müssen Sie zu einer Wählergruppe gehören.
Wählergruppen sind oft politische Parteien.
Jede Wählergruppe muss eine Person nennen,
die für die Wahlvorschläge zuständig ist.
Diese Person nennt man auch Zustellungs-Bevollmächtigten oder
Zustellungs-Bevollmächtigte.
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Wahlvorschlag Gemeinderat
Damit Ihr Wahlvorschlag angenommen werden kann,
müssen Sie folgende Angaben machen:
 Name Ihrer Wählergruppe und
die Abkürzung des Namens, wenn es eine Abkürzung gibt
 Nummerierte Liste Ihrer Wahlwerber und Wahlwerberinnen
mit Vornamen, Nachnamen,
Geburtsdatum, Beruf und Adresse
Sie müssen mindestens 4 Personen nennen.
Sie dürfen aber nicht mehr als doppelt so viele Personen nennen,
wie es Mitglieder für den Gemeinderat zu wählen gibt.
 Zustellungsbevollmächtige Person
mit Vornamen, Nachnamen,
Geburtsjahr, Beruf und Adresse in Österreich
 Unterstützung von Wahlberechtigten für Ihren Wahlvorschlag
mit Vornamen, Nachnamen, Geburtsjahr,
Adresse und Unterschrift
Mindestens 1 Prozent der wahlberechtigten Einwohner und
Einwohnerinnen der Gemeinde muss Ihren Wahlvorschlag
unterstützen.
Dabei wird auf die nächsthöhere Zahl aufgerundet.
Zum Beispiel: In Ihrer Gemeinde leben 4000 Wahlberechtigte,
dann ergibt 1 Prozent davon 40 Wahlberechtigte.
Das heißt, Sie müssen von mindestens 40 Wahlberechtigten
unterstützt werden.
Wenn 1 Prozent weniger als 8 ergibt,
dann müssen Sie trotzdem von mindestens 8 Wahlberechtigten
unterstützt werden.
Jeder Wahlwerber oder jede Wahlwerberin zählt auch
als Unterstützung für den Wahlvorschlag.
Für den „Wahlvorschlag Gemeinderat“ gibt es ein Formular.
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Gemeinsam mit dem Formular „Wahlvorschlag Gemeinderat“
müssen Sie ausfüllen und abgeben:
 Schriftliche Zustimmung jedes Wahlwerbers und
jeder Wahlwerberin
Verwenden Sie dafür bitte
das Formular „Zustimmungserklärung Gemeinderat“.
 Nur wenn Sie nicht Österreicher oder Österreicherin sind und
weniger als 5 Jahre ihren Haupt-Wohnsitz in Österreich haben,
dann müssen Sie noch etwas abgeben:
Schriftliche Erklärung, dass Ihnen in Ihrer Heimat kein Gericht
verboten hat, dass sie gewählt werden.
Sie müssen dabei auch angeben,
welche Staatsbürgerschaft Sie haben.
Wahlvorschlag für den Bürgermeister oder
die Bürgermeisterin
Damit Ihr Wahlvorschlag angenommen werden kann,
müssen Sie folgende Angaben machen:
 Name Ihrer Wählergruppe
 Wahlwerber oder Wahlwerberin
mit Vornamen, Nachnamen,
Geburtsdatum, Beruf und Adresse
 Unterstützung Ihrer Wählergruppe
Damit Ihr Wahlvorschlag für die Wahl zum Bürgermeister oder
zur Bürgermeisterin angenommen wird,
brauchen Sie die Unterstützung Ihrer Wählergruppe.
Mehr als die Hälfte der Personen aus Ihrer Wählergruppe,
die in den Gemeinderat wollen,
müssen Ihren Wahlvorschlag unterstützen.
Jeder Wahlwerber oder jede Wahlwerberin zählt auch
als Unterstützung für den Wahlvorschlag.
Für den „Wahlvorschlag Bürgermeister“ gibt es ein Formular.
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Gemeinsam mit dem Formular „Wahlvorschlag Bürgermeister“
müssen Sie ausfüllen und abgeben:
Schriftliche Zustimmung des Wahlwerbers oder der Wahlwerberin.
Verwenden Sie dafür bitte
das Formular „Zustimmungserklärung Bürgermeister“.
Wichtig:
 Einen Wahlvorschlag für den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin
darf nur eine Wählergruppe machen,
die auch einen Wahlvorschlag für den Gemeinderat macht.
Die Person muss beim Wahlvorschlag für den Gemeinderat
an erster Stelle als Wahlwerber oder Wahlwerberin genannt sein.
 Der Wahlvorschlag für den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin
muss gleichzeitig mit dem Wahlvorschlag für den Gemeinderat
abgegeben werden.
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