Medienmitteilung Bern, 24. August 2015 Unverhältnismässig, unsorgfältig und nicht gesetzeskonform Krankenversicherungsaufsichtsverordnung hält juristischer Prüfung nicht stand Professor Dr. Ueli Kieser hat im Auftrag von curafutura ein Rechtsgutachten erstellt, zur Klärung der Gesetzes-‐ und Verfassungskonformität des Verordnungsentwurfs zum Krankenversicherungs-‐ Aufsichtsgesetz. Sein Fazit: Der Entwurf der Vollzugsverordnung, E-‐KVAV, verstösst mehrfach gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit und geht weit über das Gesetz hinaus. Er bedarf einer grundlegenden Überarbeitung. Der Verordnungsentwurf zum Krankenversicherungs-‐Aufsichtsgesetz (E-‐KVAV) ist in der Vernehmlassung auf breite Kritik gestossen. Die Beantwortung der Frage nach der Gesetzeskonformität und Verfassungsmässigkeit des Entwurfs ist zentral. curafutura hat bei Prof. Dr. iur. Ueli Kieser, Titularprofessor für Sozialversicherungsrecht/Öffentliches Gesundheitsrecht an den Universitäten Bern und St. Gallen, ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Fazit: «Das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, KVAG, ist an sich schon ein wenig geglücktes Gesetz mit einem hohen Detailierungsgrad. Umso wichtiger ist eine sorgfältig ausgestaltete Verordnung, welche sich auf zwingende Vollzugsfragen beschränkt und klar unterscheidet zwischen Versicherungsaufsicht und Versicherungsdurchführung. Der Entwurf lässt diese Sorgfalt der Rechtsetzung jedoch vermissen. Eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung ist notwendig». Unzulässige Schwachstellen Gemäss Professor Kieser weist der Verordnungsentwurf unzulässige Schwachstellen auf. Augenfällig ist insbesondere die Vermischung von Aufsicht und Geschäftsführung: Die Bestimmungen berücksichtigen in keiner Weise, dass in der E-‐KVAV die Aufsicht einer Bundesbehörde über aussenstehende Unternehmen, die Krankenversicherer, zu regeln ist – und nicht diejenige über eine nachgelagerte Behörde. Weiter bemängelt Kieser, dass die E-‐KVAV wichtige, im Krankenversicherungsgesetz festgehaltene Grundsätze missachtet. So regelt die Vollzugsverordnung die Prämienfestlegung bis in weitest gehende Einzelheiten, obwohl dies in den Autonomiebereich der Krankenversicherer fällt und einen zentralen Wettbewerbsfaktor darstellt. Gutenbergstrasse 14, CH-‐3011 Bern, +41 31 310 01 80, [email protected], www.curafutura.ch Auch allgemeine Grundsätze und Prinzipien werden nicht sachgerecht geregelt. «Die Verordnung erschwert die Versicherungsdurchführung, engt sie ein und führt zu zufälligen Ergebnissen», kritisiert Kieser. Besonders scharf fällt Kiesers Kritik an den Datenbestimmungen aus. Er kommt zum Schluss, dass sowohl datenschutzrechtliche Grundsätze wie auch das Verhältnismässigkeitsprinzip verletzt werden. Rückbesinnung auf KVG gefordert curafutura steht für eine kompetente Aufsicht über die Krankenversicherung ein – im Interesse der Versicherten. Der Verband wehrt sich indessen gegen einen weiteren Schritt in Richtung Verstaatlichung im Gesundheitswesen unter dem Deckmantel der Aufsicht. «Wir fordern Bundesrat und Verwaltung auf, sich auf die Grundsätze des Krankenversicherungsgesetzes zu besinnen, namentlich die Wahlfreiheit der Versicherten, die unternehmerische Freiheit der Krankenversicherer sowie den Wettbewerb unter ihnen. Die Aufgabe des Bundesamts für Gesundheit besteht darin, die Krankenversicherer im Bereich des KVG zu beaufsichtigen und nicht, diese zu führen», bringt Pius Zängerle, Direktor von curafutura, die Verbandskritik am E-‐KVAV auf den Punkt. * * * Eine Zusammenfassung des Gutachtens von Prof. Ueli Kieser liegt dieser Medienmitteilung bei. Das vollständige Gutachten – in deutscher Sprache – ist abrufbar unter www.curafutura.ch à Fokus Kontakt für M edienschaffende: Pius Zängerle, D irektor Telefon: 031 310 01 84; M obile: 079 653 12 60; [email protected] curafutura – das sind d ie Krankenversicherer C SS V ersicherung, H elsana, Sanitas u nd KPT. curafutura setzt sich ein für ein solidarisch gestaltetes und w ettbewerblich organisiertes G esundheitssystem. In ihrer Charta bekennt sich curafutura zum W ettbewerb im schweizerischen G esundheitswesen – als G rundlage von Q ualität u nd Innovation. Für d ie m assvolle R egulierung d es Systems, im Einklang m it einer w irksamen Governance sowie einer nachhaltigen Finanzierung. curafutura setzt auf eine starke Tarifpartnerschaft m it den Leistungserbringern zugunsten von Q ualität und Effizienz in der m edizinischen V ersorgung. Die vollständige W erte-‐Charta von curafutura ist abrufbar unter http://www.curafutura.ch/ueber-‐uns/werte-‐charta/ Gutenbergstrasse 14, CH-‐3011 Bern, +41 31 310 01 80, [email protected], www.curafutura.ch
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