IT-Aufsicht im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus

Frank Adelmann
Supervisor
Centralised On-site Inspections’
Division (DG/MS4-SSM)
Europäische Zentralbank
E-mail:
[email protected]
IT-Aufsicht im einheitlichen
Bankenaufsichtsmechanismus
(Fokus: IT-Prüfungen in
systemrelevanten Instituten)
Informationsveranstaltung der BaFin
Bonn, 7.10.2015
Rubric
IT-Aufsicht
im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
1
Organisation und Aufsichtsgrundsätze innerhalb des SSM
2
Joint Supervisory Teams
3
Bankgeschäftliche Prüfungen
4
IT-Risikobewertung
5
Thematic Review (Cyberrisiken)
IT-Prüfungen in systemrelevanten Instituten
2
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Rubric
IT-Aufsicht
im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
Aufsichtsgrundsätze innerhalb des SSM
• Der Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) umfasst die EZB
und die nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities, NCAs) der
teilnehmenden Mitgliedstaaten
• Aufbau auf bewährten, bereits eingeführten Aufsichtsverfahren
• Zusammenarbeit im Rahmen der jeweiligen Mandate mit
–
–
–
–
Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
Europäischen Parlament
Eurogruppe
Europäischen Kommission und dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board,
ESRB)
– sämtlichen Interessenträgern und anderen internationalen Organen und Standardsetzern
• Wahrnehmung aller aufsichtlichen Aufgaben erfolgt in vollständiger Unabhängigkeit
IT-Prüfungen in systemrelevanten Instituten
3
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im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
Aufsichtsgrundsätze innerhalb des SSM
Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen
der EZB und den NCAs entsprechend
der SSM-Verordnung
Einteilung in „bedeutende“ und „weniger
bedeutende“ Institute um eine wirksame
Aufsicht zu gewährleisten
EZB = zuständig für die Aufsicht über die
bedeutenden Institute
NCAs = zuständig für die Aufsicht über
die weniger bedeutenden Institute
Fokus dieser Präsentation:
Bedeutende Institute
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4
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im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
Aufsichtsgrundsätze innerhalb des SSM
• Die drei Hauptziele des SSM sind:
– Gewährleistung der Sicherheit und Solidität des europäischen Bankensystems;
– Verbesserung der finanziellen Integration und Stabilität;
– Gewährleistung einer konsistenten Aufsicht
• Gleichbehandlung vergleichbarer Kreditinstitute mit dem Ziel, Aufsichtsarbitrage zu verhindern
• Risikobasierten Aufsichtsansatz (erhöhte Risiken werden enger beaufsichtigt, bis die Risiken auf
ein akzeptables Niveau zurückgeführt wurden.)
• Mindestmaß an Aufsichtstätigkeit für alle Kreditinstitute und angemessene Beaufsichtigung aller
bedeutenden Institute
• Demokratische Rechenschaftspflicht auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene
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im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
Aufsichtsgrundsätze innerhalb des SSM
• Anwendung der Aufsichtsgrundsätze und -verfahren in angemessener harmonisierter Form
• Aufsichtspraktiken des SSM stehen in einem angemessenen Verhältnis zur systemischen
Relevanz und zum Risikoprofil der beaufsichtigten Kreditinstitute (Proportionalität)
• Proaktive Aufsicht, um die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls sowie den potenziellen Schaden zu
verringern (effektive und zeitnahe Korrekturmaßnahmen)
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im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
Rechtsgrundlagen des SSM
• SSM Regulation (Council Regulation (EU) No 1024/2013) und SSM Framework Regulation
(Regulation (EU) No 468/2014)
• Alle relevanten EU-Regulierungen (wie CRR, CRD IV) und daraus abgeleitetes nationales Recht
• Von der Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) entwickelte von der Europäischen
Kommission angenommene Standards
• Wenn notwendig noch zu entwicklende eigene Standards der EZB
(z. B. zu Zwecken der Harmonisierung)
• …
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1
Organisation und Aufsichtsgrundsätze innerhalb des SSM
2
Joint Supervisory Teams
3
Bankgeschäftliche Prüfungen
4
IT-Risikobewertung
5
Thematic Review (Cyberrisiken)
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im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
Joint Supervisory Teams
• übernehmen laufende Aufsicht über bedeutende Institute
• Mitarbeiter der EZB und der NCAs
• Ein JST für jedes bedeutende Institut, geleitet von einem Koordinator aus der EZB
• Aufgaben mit einem speziellen Themenschwerpunkt oder bei Aufgaben, die ein besonderes
Fachwissen erfordern, kann das JST zusätzliche Unterstützung von den Querschnitts- und
Expertenabteilungen der EZB anfordern
• JST veranlassen bankgeschäftliche Prüfungen, führen laufende Risikoanalysen der Institute durch,
analysieren Sanierungspläne, führen regelmäßige und ad-hoc Besprechungen durch, sind
zuständig für das aufsichtliche Meldewesen …
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1
Organisation und Aufsichtsgrundsätze innerhalb des SSM
2
Joint Supervisory Teams
3
Bankgeschäftliche Prüfungen
4
IT-Risikobewertung
5
Thematic Review (Cyberrisiken)
IT-Prüfungen in systemrelevanten Instituten
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Bankgeschäftliche Prüfungen im Rahmen des SSM
• SSM Prüfungen sind:
– Tiefgehende Untersuchungen vom internen Kontrollsystem und dem Management von Banken mit
vordefiniertem Umfang und in gegebener Zeitspanne in den Geschäftsräumen des Instituts
– Die Prüfungen erfolgen unabhängig vom, aber in enger Abstimmung mit den JSTs
– Basis der Prüfungen sind homogenisierte, etablierte Vorgehensweisen der NCAs
• SSM Prüfungen erfolgen:
–
–
–
–
–
Risikobasiert
Verhältnismäßig
Fordernd
Zukunftsorientiert
Handlungsorientiert
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im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
Bankgeschäftliche Prüfungen im Rahmen des SSM
• Prüfer haben das Recht
–
–
–
–
–
Die Vorlage von Unterlagen zu verlangen
Jegliche Unterlagen der Bank zu prüfen
Schriftliche oder mündliche Erläuterungen zu verlangen
Zutritt zu den Gebäuden und Zugriff auf die Systeme des Instituts zu verlangen
Gespräche mit den Beschäftigten der Bank zu führen
• Kreditinstute werden über
–
–
–
–
den Start der Prüfung,
die Zusammensetzung der Prüfungsteams,
die vorläufig aufgenommenen Sachverhalte (Pre-closing meeting) und
den finalen Prüfungsbericht
informiert.
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im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
Ablauf einer Prüfung
ab ca. 5
Wochen vor
dem Kick-off
meeting
Kick-off
meeting
Geführt vom
Prüfungsleiter
PREPARATORY PHASE
Die EZB
informiert das
Institut über die
anstehende
Prüfung
(Notification
Letter)
Der Prüfungsleiter fordert
Vorabunterlagen und
Räumlichkeiten
an
IT-Prüfungen in systemrelevanten Instituten
Sachverhaltsabklärung
Geführt vom
Prüfungsleiter
INVESTIGATION PHASE
Closing
meeting
Geführt vom
JSTC
REPORTING PHASE
Das Prüfungsteam führt
Prüfungstätigkeiten innerhalb
des geprüften Instituts durch
Der Prüfungsleiter finalisiert
den Bericht und das JST
entwirft Empfehlungen
Das Prüfungsleiter erstellt
eine Liste mit Sachverhalten
(pre-draft report)
Die EZB führt
Qualitätssicherungen aller
Berichte durch
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FOLLOW-UP PHASE
Das Institut setzt die
Empfehlung unter
Aufsicht des JSTCs
um
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im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
Zusammensetzung des Prüfungsteams
•
SE
FI
LV
LT
DK
NL
UK
BE
LU
IT
R
O
B
G
Die Centralised On-Site Inspection
division der EZB
•
Das Team besteht aus einem Prüfungsleiter
und mindestens einem weiteren Teammitglied
JST-Mitglieder sollen niemals
Prüfungsleiter sein
EU Mitgliedstaaten der Eurozone
G
R
MT
•
•
SK
AT HU
SLHR
ES
Prüfer(innen) der 19 NCAs der Eurozone
Wenn nötig unterstützen externe Fachkräfte
(z. B. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften)
CZ
FR
PT
PL
DE
•
•
EE
IE
Die Prüferkapazitäten des SSM stammen von
20 Aufsehern:
EU Mitgliedstaaten mit Sonderstatus
CY
EU Mitgliedstaaten welche der Eurozone noch nicht
beigetreten sind
IT-Prüfungen in systemrelevanten Instituten
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IT-Aufsicht
im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
1
Organisation and General Principles of SSM Banking Supervision
2
Joint Supervisory Teams
3
On-site Inspections
4
IT-Risikobewertung
5
Thematic Review (Cyberrisiken)
IT-Prüfungen in systemrelevanten Instituten
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IT-Aufsicht
im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
Allgemeine Schwerpunkte bei der Beurteilung von IT-Risken
Die IT-Systeme und das Personal eines Instituts stellen die
Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit von Daten
entsprechend ihres Schutzbedarfs sicher.
Die IT-Systeme sind angemessen um den operativen Anforderungen,
den Geschäftsanforderungen und dem Risikoappetit des Instituts
gerecht zu werden.
Die IT unterstützt das Geschäft, das Risikomanagement und die
Entscheidungen der Geschäftsleitung angemessen.
Die IT sichert ein angemessenes Niveau von Datenqualität.
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IT-Aufsicht
im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
Spezielle Prüfungsfelder
Ablauforganisation, Dokumentation, Strategien und Systemarchitektur
Aufbauorganisation und Auslagerungen
Informationsrisikomanagement
IT-Sicherheitsmanagement
IT-Betrieb
Softwareeinkauf, Anwendungsentwicklung und Projektmanagement
Datenqualitätsmanagement
IT-Notfallmanagement
IT-Berichtswesen
IT-Revision
IT-Prüfungen in systemrelevanten Instituten
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IT-Aufsicht
im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
Richtlinien und Standards
ECB - Recommendations for the security of internet payments, Jan.
2013
EBA - Guidelines on Internal Governance (GL 44), Sep. 2011
EBA - Final Draft, Implementing Technical Standards on benchmarking
portfolios, templates, definitions and IT solutions under Article 78 of
Directive 2013/36/EU (Capital Requirements Directive – CRD IV), Mar.
2015
CEBS - Guidelines on outsourcing, Dec. 2006
BCBS - High-level principles for business continuity, Aug. 2006
BCBS - Corporate governance principles for banks, Jul. 2015
IT-Prüfungen in systemrelevanten Instituten
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IT-Aufsicht
im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
Richtlinien und Standards
BCBS - Principles for the Sound Management of Operational Risk, rev.
Oct. 2014
BCBS - The internal audit function in banks, Jun. 2012
BCBS - Core principle for effective banking supervision, Sep. 2012
BCBS - Principles for effective risk data aggregation and risk reporting,
Jan. 2013
SSG - Observations on developments in risk appetite frameworks and
IT infrastructure, 2010
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im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
Richtlinien und Standards
Cobit (Control Objectives for Information and Related Technology)
ISO 270xx of the International Organisation for Standardisation
ISO 31000 of the International Organisation for Standardisation
ISO 38500 of the International Organisation for Standardisation
ITIL (IT Infrastructure Library)
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IT-Aufsicht
im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
1
Organisation und Aufsichtsgrundsätze innerhalb des SSM
2
Joint Supervisory Teams
3
On-site Inspections
4
IT-Risikobewertung
5
Thematic Review (Cyberrisiken)
IT-Prüfungen in systemrelevanten Instituten
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IT-Aufsicht
im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
Thematic Review
• Ziele:
– Individuelle Erhebung des Cyberrisikoprofils der bedeutenden Institute und
ihrer Fähigkeit diesen zu begegnen
– Horizontaler Ansatz mit der Absicht eines Vergleichs zwischen gleichartigen
Banken und der Indentifikation möglicher Maßnahmen zur Riskoreduktion
• Anwendungsbereich:
– Modul 1 für alle bedeutenden Banken (laufende Aufsicht),
– Stichproben bedeutender Institute für Modul 2 (Prüfungen)
Modul 1
Modul 2
IT-Prüfungen in systemrelevanten Instituten
Vorläufige off-site Prüfung basierend auf dem “Cybercrime Risk
Questionnaire” welcher durch die JSTs an alle bedeutenden Institute
versendet wurde
Cyberrisk-Prüfungen für bestimmte bedeutende Institute, welche auch
auf Basis des Ergebnisses des ersten Moduls ausgewählt wurden
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IT-Aufsicht
im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
Cybercrime
• Cybercrime ein krimineller Angriff, bei welchem ein Computernetzwerk verwendet wird
• Zunehmende Gefahr für Institute aufgrund der zunehmenden Abhängigkeit von IT-Systemen und
der zunehmenden Komplexität von IT-Systemen und Datenkommunikation
• Kann zu wesentlichen Schäden führen
• Trotz seiner besonderen Relevanz ist das Cyberrisko nur einTeil des IT-Risikos, welcher allerdings
alle genannten Prüfungsfelder streift.
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IT-Aufsicht
im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
Definition von Cybercrime
• Was sind wesentliche
Bedrohungen?
–
–
–
–
–
Hacktivism
Betrug
Spionage
Datenverlust
Blockierung
…
• Was sind die häufigsten
Attacken?
–
–
–
–
–
Cyber-djihad
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24
DDoS
APT
Internet Banking/E-banking fraud
0-Day
…
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Management von Cyberrisiken
Bewusstsein
IT-Sicherheit
Wiederherstellung
Prävention
Bedrohungen
Steuerung
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Identifizierung
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IT-Aufsicht
im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
Beispiele für Feststellungen
IT-Sicherheitsmanagement
• Keine ausreichenden Penetrationstests für IT-Systeme
• Fehlende Überwachung von Sicherheitsvorfällen verhindert frühzeitiges
Ergreifen von Notfallmaßnahmen
• Nicht gewartete, alte Versionen von bedeutenden Systemen mit großen
Sicherheitslücken im Einsatz
• Benutzung von externen Cloud Services für sensible Daten ohne
ausreichende
Risikoanalyse
und
Festlegung
von
hinreichenden
Sicherheitsmaßnahmen für Informationen in der Cloud
• …
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IT-Aufsicht
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Beispiele für Feststellungen
Aufbauorganisation und Auslagerungen
• Funktionstrennungskonflikte
• Keine Steuerung von Auslagerungsrisiken
• Keine Überwachung von wesentlichen Auslagerungen
• Kein unabhängiger CISO
• …
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IT-Aufsicht
im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
Beispiele für Feststellungen
Informationsriskomanagement
• Schutzbedarfsanalysen wurden nicht regelmäßig und nicht für alle
Anwendungen der Bank durchgeführt
• Die Ergebnisse der Schutzbedarfsanalyse spiegeln sich nicht in den von
der Bank umgesetzten IT-Sicherheitsmaßnahmen wider
• Bekannte Schwachstellen von IT-Systemen werden im Informationsrisikomanagement
bei
der
Bestimmung
von
Restrisiken
nicht
berücksichtigt
• …
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IT-Aufsicht
im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
Beispiele für Feststellungen
Ablauforganisation, Dokumentation, Strategien und Systemarchitektur
• Richtlinien und Standards wurden nicht aktualisiert
• Wesentliche Kontrollhandlungen nicht dokumentiert
• Kein Strategieprozess
• Die IT-Strategie enthält keine hinreichend konkreten Maßnahmen
• Keine Benutzerberechtigungskonzepte bzw. die Benutzerberechtigungskonzepte spiegeln nicht die im System vergebenen Zugriffsrechte wider
• …
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IT-Aufsicht
im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
Beispiele für Feststellungen
IT-Notfallmanagement
• Fehlende Business Impact Analyse
• Einzelne für die Bank relevante Notfallszenarien wurden nicht
ausreichend betrachtet
• Fehlende Notfallkonzepte für einzelne Fachbereiche
• Notfalltests wurden gar nicht oder nur teilweise durchgeführt
• …
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Beispiele für Feststellungen
IT-Betrieb
• Keine Protokollierung und Überwachung von administrativen Tätigkeiten
• Keine Rezertifizierung von privilegierten Benutzerrechten
• Keine ausreichende Kontrolle des Zugriffs auf Infrastrukturkomponenten
• Der Einsatz von individueller Datenverarbeitung wird nicht ausreichend
gesteuert und überwacht
• Keine
ausreichende
Trennung
zwischen
Test-
und
Produktionsumgebungen
• …
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IT-Aufsicht
im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus
[Please select]
[Please select]
BCBS 239 Principles
Principle 8 - Comprehensiveness
Principle 7 - Accuracy
Principle 4 - Completeness
Principle 3 - Accuracy and integrity
Principle 2 - Data architecture and IT infrastructure
Principle 1 - Governance
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Vielen Dank!