Die richterliche Geschäftsverteilung ab 01. Januar 2016

320 aE-5-5
Amtsgericht Königs Wusterhausen
Geschäftsverteilungsplan 2016
Die Geschäfte des richterlichen Dienstes für das Jahr 2016 werden wie
folgt verteilt:
I. Dezernat:
1. Entscheidungen über die Ablehnung von Richterinnen und Richtern
2. Grundbuchsachen
3. Zwangsversteigerungssachen
4. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen
und §§ 721, 794 a ZPO:
Verfahren mit den Endziffern 17, 27, 37, 50 und 77
5. Zwangsvollstreckungssachen einschließlich Rechtshilfe in Insolvenzsachen mit den
Endziffern 6 – 0
6. Geschäfte, die nach der Geschäftsverteilung keinem Richter bzw. keiner Richterin
ausdrücklich zugewiesen sind
7. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäfte
Zuständig:
Direktor des Amtsgerichts Deller
Vertreter:
Richter am Amtsgericht Uecker
II. Dezernat:
1. Die Geschäfte des Vorsitzenden des Schöffengerichts - ohne Jugendsachen - und des
erweiterten Schöffengerichts
2. Auslosung der Schöffen zu Ziffer 1
3. Jugendschöffensachen bei Zurückverweisung oder bei begründeter Ablehnung der
Vorsitzenden des Jugendschöffengerichts
4. Bs-, Cs- und Ds-Sachen des Strafprozessregisters gegen Erwachsene:
Verfahren mit den Endziffern 8, 9 und 17, 37, 57, 77 und 97
5. Gs-Sachen des Strafprozessregisters, Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen und sonstige Verfahren mit den Endziffern 4, 5, 9 und 0
6. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit
Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 2
7. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richter am Amtsgericht Uecker
Vertreter:
Direktor des Amtsgerichts Deller
III. Dezernat:
1. Die Geschäfte der Vorsitzenden des Jugendschöffengerichts einschließlich der Anklagen
nach § 26 GVG
2. Auslosung der Jugendschöffen zu Ziffer 1
3. Verfahren vor dem Jugendrichter als Einzelrichter, jugendgerichtliche Strafbefehlssachen
und Privatklagesachen nebst diesbezüglicher Entscheidung nach § 36 Schiedsstellengesetz
4. Anklagen gem. § 26 GVG, soweit sie vor dem Jugendrichter erhoben werden
5. Bs-, Cs- und Ds-Sachen des Strafprozessregisters gegen Erwachsene:
Verfahren mit den Endziffern 3, 4, 07, 27, 47, 67 und 87
6. Beisitz im erweiterten Schöffengericht
7. Erwachsenenschöffensachen bei Zurückverweisung oder bei begründeter Ablehnung der
Vorsitzenden des Erwachsenenschöffengerichts
8. Gs-Sachen des Strafprozessregisters, Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen und sonstige Verfahren mit den Endziffern 6, 7 und 8
9. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit
Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 2
10. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Haase
Vertreterin:
Richterin am Amtsgericht Griehl
IV. Dezernat:
1. Bs-, Cs- und Ds-Sachen des Strafprozessregisters gegen Erwachsene:
Verfahren mit den Endziffern 0 bis 2, 5 und 6
2. Gs-Sachen des Strafprozessregisters, Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen und sonstige Verfahren mit den Endziffern 1, 2 und 3
3. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit
Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 2
4. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Griehl
Vertreterin:
Richterin am Amtsgericht Haase
V. Dezernat:
1. Bußgeldsachen gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche
2. Erzwingungshaftsachen gegen Heranwachsende, Jugendliche und Erwachsene sowie alle
anderen richterlichen Entscheidungen nach dem OWiG
3. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit
Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 2
4. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richter am Amtsgericht Zipperling
Vertreter:
1. Richter am Oberlandesgericht Friedrichs
2. Direktor des Amtsgerichts Deller
VI. Dezernat:
1. Betreuungssachen mit den Endziffern 4, 6 und 8
2. Unterbringungssachen mit den Endziffern 4, 6 und 8, soweit nicht die Zuständigkeit der
Familienabteilung gegeben ist
3. Eilbedürftige Geschäfte in Betreuungs- und Unterbringungssachen gemäß Anlage 1
4. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richter am Amtsgericht Hansmann
Vertreter:
1. Richter am Amtsgericht Zipperling
2. Richter am Oberlandesgericht Friedrichs
VII. Dezernat:
1. Betreuungssachen mit den Endziffern 0 bis 3, 5, 7 und 9
2. Unterbringungssachen mit den Endziffern 0 bis 3, 5, 7 und 9, soweit nicht die
Zuständigkeit der Familienabteilung gegeben ist
3. Eilbedürftige Geschäfte in Betreuungs- und Unterbringungssachen gemäß Anlage 1
4. Nachlasssachen
5. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richter am Oberlandesgericht Friedrichs
Vertreter:
1. Richter am Amtsgericht Hansmann
2. Richter am Amtsgericht Zipperling
VIII. Dezernat:
1. Familiensachen im Sinne der §§ 23 a, 23 b GVG mit den Anfangsbuchstaben E, H, I, K –
M, Q, T und U, soweit nicht für die Anfangsbuchstaben E und K die vorrangige
Zuständigkeit des Dezernats XV begründet ist
2. Vollstreckungssachen zu Ziffer 1
3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richter am Amtsgericht Mindak
Vertreterin:
Richterin am Amtsgericht Dr. Schleicher
IX. Dezernat:
1. Familiensachen im Sinne der §§ 23 a, 23 b GVG mit den Anfangsbuchstaben B, C, F, G,
J, N, O, P, V – Z, soweit nicht für den Anfangsbuchstaben F die vorrangige Zuständigkeit
des Dezernats XV begründet ist
2. Vollstreckungssachen zu Ziffer 1
3. Adoptionssachen
4. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Dr. Schleicher
Vertreter:
Richter am Amtsgericht Mindak
X. Dezernat:
1. Familiensachen im Sinne der §§ 23 a, 23 b GVG mit den Anfangsbuchstaben A, D, R und
S, soweit nicht für den Anfangsbuchstaben S die vorrangige Zuständigkeit des Dezernats
XV begründet ist
2. Vollstreckungssachen zu Ziffer 1
3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Holzammer
Vertreterin:
Richterin am Amtsgericht Wunderlich
XI. Dezernat:
1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen
und §§ 721, 794 a ZPO:
Verfahren mit den Endziffern 1, 60, 90, 47, 87 und 97
2. Richterliche Geschäfte nach dem Schiedsstellengesetz
3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Wunderlich
Vertreterin:
Richterin am Amtsgericht Holzammer
XII. Dezernat:
1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen
und §§ 721, 794 a ZPO:
Verfahren mit den Endziffern 2, 20, 30, 40, 70 und 80
2. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Kröger
Vertreter:
Richter am Amtsgericht Böhme
XIII. Dezernat:
1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen
und §§ 721, 794 a ZPO:
Verfahren mit den Endziffern 5, 6, 57 und 67
2. Landwirtschaftssachen
3. Auslosung der ehrenamtlichen Landwirtschaftsrichter
4. Wohnungseigentumssachen mit den Endziffern 1 – 5
5. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Städtke
Vertreter:
Richter am Amtsgericht Dr. Tóth
XIV. Dezernat:
1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen
und §§ 721, 794 a ZPO:
Verfahren mit den Endziffern 8, 9, 00 und 10
2. Wohnungseigentumssachen mit den Endziffern 6 – 0
3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richter am Amtsgericht Dr. Tóth
Vertreterin:
Richterin am Amtsgericht Städtke
XV. Dezernat:
1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen
und §§ 721, 794 a ZPO:
Verfahren mit den Endziffern 3, 4 und 07
2. Zwangsvollstreckungssachen einschließlich Rechtshilfe in Insolvenzsachen mit den
Endziffern 1 – 5
3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
4. Abgetrennte Verfahren zum Versorgungsausgleich (Abteilungen 110 F und 130 F) mit den
Anfangsbuchstaben E, F, K und S,
soweit diese Verfahren vor dem 01.03.2014 wiederaufgenommen worden sind.
Zuständig:
Richter am Amtsgericht Böhme
Vertreterin:
Richterin am Amtsgericht Kröger
XVII. Vertretungsregelung
Ist der zuständige Richter und sein Vertreter verhindert, ist bezogen auf den jeweiligen
Bereich (Zivilrecht, Strafrecht oder Familienrecht) der dienstälteste Richter zuständig.
Ergibt sich aus dieser Bereichsregelung kein zuständiger Richter oder ist ein anderer
Tätigkeitsbereich betroffen (etwa Betreuungsrecht) ist der jeweils dienstälteste Richter
bezogen auf das ganze Amtsgericht zuständig. Insoweit wird auf Anlage 3 verwiesen.
XVIII. Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen
Der Bereitschaftsdienst an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2016 wird
wie folgt geregelt:
1. Der Bereitschaftsdienst wird eingerichtet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2. Der Bereitschaftsdienst ist zuständig für die während der Bereitschaftsdienstzeit eingehenden Sachen, die keinen Aufschub bis zum kommenden Dienstbeginn dulden.
3. Der Bereitschaftsdienst wird durch persönliche Anwesenheit an der Gerichtsstelle von
11.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie in der übrigen Zeit durch richterliche Rufbereitschaft
wahrgenommen.
4. Die Einteilung zum Bereitschaftsdienst erfolgt nach Maßgabe der Anlage 4.
5. Der in Anlage 4 genannte jeweilige Vertreter ist zuständig, wenn der Bereitschaftsrichter verhindert ist. Er ist als weiterer Richter zuständig, wenn der Bereitschaftsrichter wegen hohen Geschäftsanfalls im Bereitschaftsdienst die Heranziehung eines weiteren Richters für erforderlich erachtet. Ist der jeweilige Vertreter verhindert, gilt für
die weitere Vertretung die allgemeine Regelung aus Ziffer XVII. Satz 2 in Verbindung mit Anlage 3.
XIX. Ablehnung von Rechtspflegern
Für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Rechtspfleger ist der aufgrund dieser Geschäftsverteilung nach dem Sachgebiet und Buchstaben zuständige
Richter zuständig.
XX. Zuständigkeit in Verweisungs- und Ausschließungsfällen
Wird eine Sache nach § 354 Abs. 2 StPO oder nach § 79 OWiG an eine andere Abteilung
des Amtsgerichts zurückverwiesen, so ist jeweils die Abteilung des ordentlichen
Vertreters die zuständige Abteilung. Wird dagegen eine Sache „an das Amtsgericht“
zurückverwiesen, ist der Richter weiterhin zuständig, in dessen Dezernat die
aufgehobene Sache nach dieser Geschäftsverteilung gehört; die Regelungen zu II. und III.
gehen vor.
XXI. Grundsätzliche Bestimmungen
1. Bestimmt die Geschäftsverteilung eine richterliche Zuständigkeit, so gilt dies auch für
den Bestand, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen ist.
2. Eine einmal gegebene Zuständigkeit bleibt bestehen, auch wenn ein Beteiligter, nach
welchem sich die Zuständigkeit gerichtet hatte, aus dem Verfahren ausscheidet.
3. In Familiensachen bestimmt sich die Zuständigkeit nach dem Nachnamen des
Antragsgegners. Bei mehreren Antragsgegnern ist der Nachname des Erstgenannten
maßgeblich. Haben Antragsteller und Antragsgegner keinen gemeinsamen
Familiennamen und geht später eine Sache mit umgekehrtem Rubrum ein, so richtet
sich die Zuständigkeit dieses Verfahrens nach der des Erstverfahrens, falls dieses noch
anhängig ist. Handelt es sich in einer isolierten Familiensache um eine Kindschaftsoder Abstammungssache richtet sich die Zuständigkeit nach dem Familiennamen des
Kindes und bei mehreren nach dem des Jüngsten.
4. Für Anträge auf Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenvorschuss gilt die Zuständigkeit des beabsichtigten Verfahrens.
5. Für Verfahren in Strafsachen gilt folgendes:
5.1. Bei den Sachen des Strafprozessregisters gegen Erwachsene bleibt es für alle bis
zum 31.12.2015 bei dem Amtsgericht eingegangenen Verfahren bei der richterlichen
Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan 2015.
5.2. Ist bei den Verfahren vor dem Strafrichter bereits ein Verfahren gegen einen
Angeschuldigten/Angeklagten anhängig und noch nicht erstinstanzlich abgeschlossen,
so ist abweichend von der grundsätzlichen Zuständigkeit nach Endziffern der Richter
für alle gegen diesen Angeschuldigten/Angeklagten weiter eingehenden Verfahren
zuständig, der für das älteste, noch nicht erstinstanzlich abgeschlossene Verfahren
nach der Endziffer zuständig ist. Maßgeblich für die Einstufung eines Verfahrens als
abgeschlossen ist der Zeitpunkt der Eintragung der statistischen Erledigung,
maßgeblich für die Bestimmung des zuständigen Richters der Zeitpunkt des Eingangs
des Verfahrens bei Gericht.
5.3. Ist in einem Ermittlungsverfahren ein Jugendlicher oder Heranwachsender
Beschuldigter, so ist auch für erwachsene Mitbeschuldigte der Jugendrichter
zuständig.
5.4. Für den Erlass von Strafbefehlen ist der Schöffenrichter oder der Jugendschöffenrichter dann zuständig, wenn für den Fall des Einspruchs Termin zur
Hauptverhandlung vor dem Schöffen- bzw. Jugendschöffengericht beantragt worden
ist.
XXII. Güterichter
Für alle Gerichte des Landgerichtsbezirks Cottbus ist ein Güterichter am Amtsgericht
Bad Liebenwerda eingerichtet. Im Hinblick darauf wird kein eigener Güterichter am
Amtsgericht Königs Wusterhausen bestimmt.
XXIII. Zweifelsfragen
Ist die Zuständigkeit im konkreten Fall zweifelhaft, so entscheidet das Präsidium,
soweit nicht gesetzliche Regelungen vorgehen.
Königs Wusterhausen, 16.12.2015
Das Präsidium
(Deller)
Direktor des Amtsgerichts
(Haase)
Richterin am Amtsgericht
(Dr. Schleicher)
Richterin am Amtsgericht
(Dr. Tóth)
Richter am Amtsgericht
(Uecker)
Richter am Amtsgericht
Anlage 1
Für eilbedürftige Geschäfte in Betreuungs- und Unterbringungssachen, die unabweisbar am
gleichen Tag erledigt werden müssen und bis Dienstschluss eingehen, ist unabhängig von der
Buchstabenverteilung zuständig:
a) Richter am Oberlandesgericht Friedrichs:
Dienstag, Mittwoch und Freitag
b) Richter am Amtsgericht Hansmann:
Montag und Donnerstag
Eilsachen, die nach Dienstschluss eingehen, werden dem Folgetag zugerechnet.
Dienstschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen im Sinne dieser Bestimmung ist:
Montag, Mittwoch, Freitag:
Dienstag:
Donnerstag:
15.00 Uhr,
17.00 Uhr,
15.30 Uhr.
Anlage 2
Zuständig für unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen sind am
Montag:
Richterin am Amtsgericht Haase
Dienstag:
Richter am Amtsgericht Zipperling
Mittwoch:
Richterin am Amtsgericht Griehl
Donnerstag:
Richter am Amtsgericht Uecker
Freitag:
Richterin am Amtsgericht Haase:
Kalenderwochen 1, 5, 9, 13, 17, 21, 25, 29, 33, 37, 41, 45, 49;
Richter am Amtsgericht Zipperling:
Kalenderwochen 2, 6, 10, 14, 18, 22, 26, 30, 34, 38, 42, 46, 50;
Richterin am Amtsgericht Griehl:
Kalenderwochen 3, 7, 11, 15, 19, 23, 27, 31, 35, 39, 43, 47, 51;
Richter am Amtsgericht Uecker:
Kalenderwochen 4, 8, 12, 16, 20, 24, 28, 32, 36, 40, 44, 48, 52.
Dieser Bereitschaftsdienst umfasst die Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Zur Vertretung ist zunächst der geschäftsplanmäßige Vertreter berufen. Für die weitere
Vertretung gilt der Vertretungsring „Strafrecht“ gemäß Anlage 3.
Anlage 3
Namentliche Aufstellung der Richter, beginnend mit dem
Dienstältesten
Direktor des Amtsgerichts Deller
Richter am Oberlandesgericht Friedrichs
Richterin am Amtsgericht Haase (S)
Richterin am Amtsgericht Städtke (Z)
Richter am Amtsgericht Hansmann
Richterin am Amtsgericht Griehl (S)
Richter am Amtsgericht Zipperling (S)
Richter am Amtsgericht Böhme (Z)
Richterin am Amtsgericht Dr. Schleicher (F)
Richter am Amtsgericht Dr. Tóth (Z)
Richterin am Amtsgericht Holzammer (F)
Richter am Amtsgericht Mindak (F)
Richterin am Amtsgericht Kröger (Z)
Richter am Amtsgericht Uecker (S)
Richterin am Amtsgericht Wunderlich (Z)
Hinweis:
In Klammern ist die Zugehörigkeit der Richter zu den fachlichen Vertretungsringen wie folgt
angegeben:
F:
S:
Z:
Familienrecht,
Strafrecht,
Zivilrecht.
Anlage 4
Datum
01.01.2016
Neujahr
02.01.
Richter
Städtke
Vertreter
Mindak
Mindak
Städtke
03.01.
Mindak
Städtke
09.01.
Uecker
Böhme
10.01.
Uecker
Böhme
16.01.
Dr. Tóth
Uecker
17.01.
Dr. Tóth
Uecker
23.01.
Kröger
Griehl
24.01.
Kröger
Griehl
30.01.
Haase
Zipperling
31.01.
Haase
Zipperling
06.02.
Dr. Schleicher
Mindak
07.02.
Dr. Schleicher
Mindak
13.02.
Griehl
Dr. Schleicher
14.02.
Griehl
Dr. Schleicher
20.02.
Mindak
Haase
21.02.
Mindak
Haase
27.02.
Städtke
Deller
28.02.
Städtke
Deller
05.03.
Böhme
Dr. Tóth
06.03.
Böhme
Dr. Tóth
12.03.
Mindak
Friedrichs
13.03.
Mindak
Friedrichs
19.03.
Hansmann
Holzammer
20.03.
Hansmann
Holzammer
25.03.
Karfreitag
26.03.
Griehl
Haase
Griehl
Dr. Schleicher
27.03.
Ostersonntag
28.03.
Ostermontag
02.04.
Zipperling
Dr. Schleicher
Zipperling
Haase
Holzammer
Wunderlich
03.04.
Holzammer
Wunderlich
09.04.
Deller
Uecker
10.04.
Deller
Uecker
16.04.
Kröger
Hansmann
17.04.
Kröger
Hansmann
23.04.
Wunderlich
Deller
24.04.
Wunderlich
Deller
30.04.
Haase
Kröger
01.05.
Maifeiertag
05.05.
Himmelfahrt
07.05.
Haase
Dr. Tóth
Dr. Tóth
Wunderlich
Friedrichs
Zipperling
08.05.
Friedrichs
Zipperling
14.05.
Uecker
Deller
15.05.
Pfingstsonntag
16.05.
Pfingstmontag
21.05.
Uecker
Deller
Deller
Uecker
Friedrichs
Städtke
22.05.
Friedrichs
Städtke
28.05.
Wunderlich
Dr. Tóth
29.05.
Wunderlich
Dr. Tóth
04.06.
Hansmann
Friedrichs
05.06.
Hansmann
Friedrichs
11.06.
Holzammer
Zipperling
12.06.
Holzammer
Zipperling
18.06.
Deller
Haase
19.06.
Deller
Haase
25.06.
Zipperling
Griehl
26.06.
Zipperling
Griehl
02.07.
Böhme
Dr. Schleicher
03.07.
Böhme
Dr. Schleicher
09.07.
Dr. Schleicher
Böhme
10.07.
Dr. Schleicher
Böhme
16.07.
Griehl
Mindak
17.07.
Griehl
Mindak
23.07.
Zipperling
Friedrichs
24.07.
Zipperling
Friedrichs
30.07.
Friedrichs
Holzammer
31.07.
Friedrichs
Holzammer
06.08.
Haase
Wunderlich
07.08.
Haase
Wunderlich
13.08.
Dr. Tóth
Hansmann
14.08.
Dr. Tóth
Hansmann
20.08.
Deller
Dr. Tóth
21.08.
Deller
Holzammer
27.08.
Städtke
Deller
28.08.
Städtke
Deller
03.09.
Uecker
Städtke
04.09.
Uecker
Städtke
10.09.
Städtke
Dr. Tóth
11.09.
Städtke
Dr. Tóth
17.09.
Dr. Tóth
Kröger
18.09.
Dr. Tóth
Kröger
24.09.
Haase
Zipperling
25.09.
Haase
Zipperling
01.10.
Dr. Schleicher
Holzammer
02.10.
Dr. Schleicher
Kröger
03.10.
Tag der Dt. Einheit
08.10.
Wunderlich
Kröger
Uecker
Griehl
09.10.
Uecker
Griehl
15.10.
Zipperling
Dr. Schleicher
16.10.
Zipperling
Dr. Schleicher
22.10.
Griehl
Haase
23.10.
Griehl
Haase
29.10.
Böhme
Mindak
30.10.
Böhme
Friedrichs
31.10.
Reformationstag
05.11.
Kröger
Friedrichs
Dr. Schleicher
Böhme
06.11.
Dr. Schleicher
Böhme
12.11.
Mindak
Uecker
13.11.
Mindak
Uecker
19.11.
Friedrichs
Mindak
20.11.
Friedrichs
Mindak
26.11.
Böhme
Haase
27.11.
Böhme
Griehl
03.12.
Holzammer
Böhme
04.12.
Dr. Tóth
Uecker
10.12.
Deller
Städtke
11.12.
Uecker
Städtke
17.12.
Zipperling
Mindak
18.12.
Städtke
Dr. Schleicher
24.12.
Heiligabend
25.12.
1. Weihnachtstag
26.12.
2. Weihnachtstag
31.12.2016
Silvester
Städtke
Böhme
Dr. Tóth
Griehl
Holzammer
Griehl
Deller
Böhme