Steueridentifikationsnummer für Flüchtlinge

Steueridentifikationsnummer für Flüchtlinge
Sobald ein Asylsuchender das erste Mal bei einer deutschen Meldebehörde erfasst
wird, werden die Daten von dieser an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt.
Diese erstellt eine Steueridentifikationsnummer (auch für Säuglinge, Kinder und
minderjährige Jugendliche) und versendet diese nur per Postbrief an den
Asylsuchenden an die gemeldete Adresse.
Bei Umzug wird die neue Adresse wiederum von der Meldebehörde an das
Bundeszentralamt weitergeleitet, diese wird in der Datenbank geändert, es werden
aber keine neuen Briefe versendet.
Einige Flüchtlinge waren bereits vor ihrer Taunussteiner Unterkunft in einer anderen
Erstaufnahmeeinrichtung angemeldet, so dass ihre Steueridentifikationsnummern
(nach Bearbeitungsdauer beim Bundeszentralamt) an diese Einrichtung versendet
wurden, die Flüchtlinge dort aber schon nicht mehr waren. Manchmal verschwinden
dann die Briefe, manchmal werden sie gebündelt und an die zuständige
Migrationsbehörde oder die Meldebehörde weitergeleitet, in deren Einzugsbereich
die Flüchtlinge jetzt wohnen.
Beim Migrationsdienst in Bad Schwalbach sind teilweise Steueridentifikationsbriefe
angekommen. Diese werden entweder der jeweiligen Akte zugeordnet und beim
nächsten Besuch des Flüchtlings in der Behörde persönlich übergeben oder
gebündelt an das Bürgerbüro in Taunusstein weitergeleitet. Diese übergibt sie den
zuständigen Koordinatoren/-innen der Häuser
Die Meldebehörde (Bürgerbüro in Taunusstein) hat die Steueridentifikationsnummer
bei den persönlichen Daten hinterlegt. Durch persönliches Vorsprechen und die
Vorlage eines Ausweisdokuments, wird die Nummer dort auch ausgedruckt.
Wenn der Brief mit der Steueridentifikationsnummer nicht mehr auffindbar ist bzw.
über die Meldebehörde nicht herausgefunden werden kann, besteht die Möglichkeit,
diese per E-Mail beim Bundeszentralamt für Steuern neu zu erfragen. Die E-Mail
sollte die Namen und Geburtsdaten aller betroffenen Personen (bei Familien auch
aller Kinder) enthalten sowie im Anhang die aktuelle Meldebescheinigung von
Taunusstein haben.
E-Mail: [email protected]
Informationen zur Steueridentifikationsnummer unter: www.identifikationsmerkmal.de
Die Steueridentifikationsnummer wird nach einer Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen
erneut an die Flüchtlinge direkt per Post versendet.
Teilweise hat ein Flüchtling zwei Steueridentifikationsnummer bekommen. Das muss
dem Bundeszentralamt entweder über die Hotline 0228 – 406 1240 oder die o.g. EMail bekannt gegeben werden (beide Nummern!). Nach Prüfung bekommt der
Flüchtling dann einen schriftlichen Bescheid, welche Nummer zu verwenden ist.
Die Steueridentifikationsnummer ist für die Beantragung von Kindergeld
(Beantragung möglich nach Anerkennung als Flüchtling) zwingend erforderlich.
Quellen:
Christiane Ebrecht 14.03.2016/21.03.2016/31.03.2016
Telefonate mit Frau Eisenkrein beim Bundeszentralamt für Steuern und Frau Quick,
Migrationsdienst in Bad Schwalbach
Persönliches Vorsprechen beim Bürgerbüro