Steueridentifikationsnummer für Flüchtlinge Sobald ein Asylsuchender das erste Mal bei einer deutschen Meldebehörde erfasst wird, werden die Daten von dieser an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Diese erstellt eine Steueridentifikationsnummer (auch für Säuglinge, Kinder und minderjährige Jugendliche) und versendet diese nur per Postbrief an den Asylsuchenden an die gemeldete Adresse. Bei Umzug wird die neue Adresse wiederum von der Meldebehörde an das Bundeszentralamt weitergeleitet, diese wird in der Datenbank geändert, es werden aber keine neuen Briefe versendet. Einige Flüchtlinge waren bereits vor ihrer Taunussteiner Unterkunft in einer anderen Erstaufnahmeeinrichtung angemeldet, so dass ihre Steueridentifikationsnummern (nach Bearbeitungsdauer beim Bundeszentralamt) an diese Einrichtung versendet wurden, die Flüchtlinge dort aber schon nicht mehr waren. Manchmal verschwinden dann die Briefe, manchmal werden sie gebündelt und an die zuständige Migrationsbehörde oder die Meldebehörde weitergeleitet, in deren Einzugsbereich die Flüchtlinge jetzt wohnen. Beim Migrationsdienst in Bad Schwalbach sind teilweise Steueridentifikationsbriefe angekommen. Diese werden entweder der jeweiligen Akte zugeordnet und beim nächsten Besuch des Flüchtlings in der Behörde persönlich übergeben oder gebündelt an das Bürgerbüro in Taunusstein weitergeleitet. Diese übergibt sie den zuständigen Koordinatoren/-innen der Häuser Die Meldebehörde (Bürgerbüro in Taunusstein) hat die Steueridentifikationsnummer bei den persönlichen Daten hinterlegt. Durch persönliches Vorsprechen und die Vorlage eines Ausweisdokuments, wird die Nummer dort auch ausgedruckt. Wenn der Brief mit der Steueridentifikationsnummer nicht mehr auffindbar ist bzw. über die Meldebehörde nicht herausgefunden werden kann, besteht die Möglichkeit, diese per E-Mail beim Bundeszentralamt für Steuern neu zu erfragen. Die E-Mail sollte die Namen und Geburtsdaten aller betroffenen Personen (bei Familien auch aller Kinder) enthalten sowie im Anhang die aktuelle Meldebescheinigung von Taunusstein haben. E-Mail: [email protected] Informationen zur Steueridentifikationsnummer unter: www.identifikationsmerkmal.de Die Steueridentifikationsnummer wird nach einer Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen erneut an die Flüchtlinge direkt per Post versendet. Teilweise hat ein Flüchtling zwei Steueridentifikationsnummer bekommen. Das muss dem Bundeszentralamt entweder über die Hotline 0228 – 406 1240 oder die o.g. EMail bekannt gegeben werden (beide Nummern!). Nach Prüfung bekommt der Flüchtling dann einen schriftlichen Bescheid, welche Nummer zu verwenden ist. Die Steueridentifikationsnummer ist für die Beantragung von Kindergeld (Beantragung möglich nach Anerkennung als Flüchtling) zwingend erforderlich. Quellen: Christiane Ebrecht 14.03.2016/21.03.2016/31.03.2016 Telefonate mit Frau Eisenkrein beim Bundeszentralamt für Steuern und Frau Quick, Migrationsdienst in Bad Schwalbach Persönliches Vorsprechen beim Bürgerbüro
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