Prof. Dr. Olaf Sosnitza Examenskurs Kreditsicherungsrecht (ohne Grundpfandrechte) Fall 1: Der Auslandsaufenthalt Student S möchte sein anstrengendes Jurastudium vor Beginn der Examensvorbereitung durch einen Studienaufenthalt in den USA unterbrechen, um vorher noch einmal so richtig zu entspannen. Da an seinen Wunschuniversitäten die Studiengebühren sehr hoch sind und das BAföG-Amt nicht bereit ist auch noch einen dritten Auslandsaufenthalt zu bezahlen, beschließt S einen Kredit bei der Bank G aufzunehmen. Da er weiß, dass bei den Banken ohne Bürgschaft nichts läuft, wendet sich S an seinen vermögenden Onkel B. B, hoch erfreut über das Bestreben des S neben Spanisch und Französisch auch noch seine Englisch-Kenntnisse zu perfektionieren, erklärt sich sofort bereit eine Bürgschaftserklärung abzugeben. Da die Vorbereitungen des S noch nicht abgeschlossen sind und er daher noch nicht weiß, in welcher Höhe genau Studiengebühren anfallen, unterschreibt B eine Blanko-Bürgschaftsurkunde und ermächtigt S, eine Kreditsumme bis zu 20.000,- € abzusichern. Er solle die leere Zeile einfach selber ausfüllen. Dabei geht B davon aus, S werde sein Jurastudium schon erfolgreich abschließen und mal so viel Geld verdienen, dass die Rückzahlung des Darlehens für ihn kein Problem sein wird. Die Eltern des S weigern sich, diesem die Lebenskosten im Ausland zu finanzieren, da sie der Ansicht sind, ihr Sohn solle endlich sein Studium abschließen und ihnen nicht noch länger auf der Tasche liegen. S nimmt daraufhin einen Kredit von 40.000,- € auf, um es sich so richtig gut gehen lassen zu können. Auch die Blankobürgschaft füllt er abredewidrig in dieser Höhe aus und übergibt sie der Bank. Als die Rückzahlung des Darlehens einige Jahre später fällig wird, befindet S sich immer noch in den USA, hat sein Studium mittlerweile abgebrochen und verdient nicht genug Geld um die Darlehenssumme an G zurückzuzahlen. G nimmt deshalb B für die Zahlung von 40.000,- € aus dem Bürgschaftsvertrag in Anspruch. Dieser weigert sich zu zahlen. Er habe doch seinen Neffen lediglich dazu ermächtigt, eine Kreditsumme von 20.000,- € zu sichern. Mehr als diesen Betrag zahle er schon mal gar nicht. Selbst diese Summe fühle er sich aber nicht zu zahlen verpflichtet, schließlich habe er die Bürgschaftserklärung im Vertrauen darauf abgegeben, S werde durch ein erfolgreiches Jurastudium mal viel Geld verdienen. Im Zweifel fechte er den Bürgschaftsvertrag an. Hat G einen Anspruch gegen B? Abwandlung: S füllt die Blanko-Bürgschaftsurkunde in Gegenwart des Angestellten X der G-Bank aus und plaudert dabei aus, dass ihn sein Onkel eigentlich nur zur Eintragung von 20.000,- € ermächtigt habe. X, dem die familieninternen Angelegenheiten des S egal sind, nimmt die Urkunde dennoch entgegen und leitet sie in der Bank weiter, ohne von dem Vorfall etwas zu erwähnen. Ändert sich bei dieser Sachlage etwas?
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