Europäische Kommission - Pressemitteilung Europäische Kommission verschärft Vorschriften, damit Pkw sicherer und umweltfreundlicher werden Brüssel, 27. Januar 2016 Die Europäische Kommission will mit neuen Legislativvorschlägen dafür sorgen, dass sich Automobilhersteller streng an alle Sicherheits-, Umwelt- und Herstellungsanforderungen der EU halten. Die Kommission schlägt eine grundlegende Überarbeitung des Typgenehmigungssystems der EU vor. Nach den derzeitigen Regelungen sind allein die nationalen Behörden für die Bescheinigung zuständig, dass ein Fahrzeug alle Anforderungen erfüllt, um auf den Markt gebracht zu werden. Ferner wird auch die Einhaltung der EU-Vorschriften durch die Hersteller nur von ihnen überwacht. Die heutigen Vorschläge werden für mehr Unabhängigkeit bei den Fahrzeugprüfungen und eine verstärkte Überwachung bereits angemeldeter Autos sorgen. Durch eine stärkere europäische Aufsicht wird das System als Ganzes gestärkt. Die Kommission arbeitete bereits vor den Enthüllungen zu Volkswagen an der Überarbeitung der Rahmenvorschriften der EU für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen. Sie ist inzwischen zu dem Schluss gelangt, dass es eine tiefer greifende Reform braucht, damit in Zukunft keine Regelverstöße mehr möglich sind. Der heute vorgelegte Vorschlag für eine Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen geht einher mit der Einführung schärferer Emissionsprüfungen (RDE-Verfahren zur Prüfung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb). Der für Arbeitsplätze, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Jyrki Katainen, erklärte hierzu: „In einem Binnenmarkt mit freiem Warenverkehr muss sich jeder an die Regeln halten. Der VW-Abgasskandal hat deutlich gezeigt, dass das System der Marktzulassung von Fahrzeugen weiter verbessert werden muss. Damit die Kunden wieder Vertrauen zu dieser wichtigen Branche fassen, müssen wir die Vorschriften verschärfen, aber auch dafür sorgen, dass sie tatsächlich eingehalten werden. Wir brauchen unbedingt wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen und einen fairen Wettbewerb auf dem Markt.“ Elżbieta Bieńkowska, für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU verantwortliches Kommissionsmitglied, stellte hierzu fest: „Damit der Binnenmarkt funktionieren kann, müssen Vorschriften in allen Wirtschaftszweigen konsequent durchgesetzt werden, auch in der Automobilindustrie. Mit unseren heutigen Vorschlägen werden wir zur Steigerung der Qualität und Unabhängigkeit der Fahrzeugprüfung und zur Verbesserung der Kontrolle von bereits in Verkehr gebrachten Fahrzeugen beitragen. Zugleich führen wir die schärfsten Emissionsprüfverfahren der Welt ein und werden diese laufend verfeinern und überprüfen, um sicherzustellen, dass die strengsten Emissionsgrenzwerte wirklich erfüllt sind.“ Das derzeitige Typgenehmigungssystem beruht auf gegenseitigem Vertrauen: Wenn ein Auto in einem Mitgliedstaat genehmigt ist, hat es in der ganzen EU freie Fahrt. Zwar steckt die EU den rechtlichen Rahmen ab, doch sind allein die nationalen Behörden für die Überprüfung zuständig, ob die Automobilhersteller die Vorschriften befolgen. In dem Entwurf für eine Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen wird der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung – das Kernstück des EU-Binnenmarkts – beibehalten, doch sollen zugleich die Mängel des derzeitigen Systems behoben werden. Die vorgeschlagene Verordnung wird Verbesserungen in drei wichtigen Bereichen bewirken: ● Stärkere Unabhängigkeit und bessere Qualität bei den Prüfungen, die Voraussetzung dafür sind, dass Autos in Verkehr gebracht werden: Die Mehrheit der Mitgliedstaaten benennt für die Prüfung und Kontrolle der Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den EUTypgenehmigungsvorschriften technische Dienste, die direkt vom Fahrzeughersteller bezahlt werden. Die Kommission schlägt vor, das Vergütungssystem zu ändern, um finanzielle Verbindungen zwischen technischen Diensten und Herstellern zu vermeiden, die zu Interessenkonflikten führen und die Unabhängigkeit der Prüfungen beeinträchtigen könnten. Außerdem sieht der Vorschlag strengere Leistungskriterien für diese technischen Dienste vor. Um ihre Benennung zu erlangen und zu behalten, sollten sie sich künftig regelmäßig von unabhängigen Stellen prüfen lassen. Nationale Typgenehmigungsbehörden werden gegenseitigen Begutachtungen (Peer Reviews) unterzogen, um dafür zu sorgen, dass die geltenden Bestimmungen in der gesamten EU umgesetzt und konsequent durchgesetzt werden. ● Einführung eines wirksamen Systems für die Marktüberwachung bereits in Betrieb genommener Fahrzeuge: Bei den bisherigen Bestimmungen geht es hauptsächlich um Prüfungen vor der Genehmigung. In Zukunft werden die Mitgliedstaaten und die Kommission Fahrzeuge, die bereits auf dem Markt sind, stichprobenartig prüfen. Dies wird es ermöglichen, Abweichungen bereits frühzeitig zu erkennen. So können rasch durchgreifende Maßnahmen ergriffen werden, wenn Fahrzeuge nicht den Regeln entsprechen oder ein ernstes Sicherheitsrisiko oder eine Umweltgefährdung darstellen. Alle Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, Schutzmaßnahmen gegen nichtkonforme Fahrzeuge in ihrem Hoheitsgebiet zu ergreifen, ohne abzuwarten, bis die Behörde, die die Typgenehmigung erteilt hat, tätig wird. Die Mitgliedstaaten müssen in Zukunft regelmäßig die Funktionsweise ihrer Marktüberwachungstätigkeiten überprüfen und die Ergebnisse öffentlich zugänglich machen. Stärkung des Systems der Typgenehmigung durch mehr europäische Aufsicht: Die Kommission wird die Befugnis bekommen, die Benennung von technischen Diensten, die unzulänglich arbeiten und bei der Anwendung der Vorschriften zu nachlässig sind, auszusetzen, einzuschränken oder zu widerrufen. Künftig wird die Kommission in der Lage sein, nachträgliche Nachprüfungen vorzunehmen (durch ihre Gemeinsame Forschungsstelle) und gegebenenfalls Rückrufe zu starten. In dem Vorschlag ist vorgesehen, dass die Kommission Bußgelder verhängen kann. Sie werden die Hersteller und technischen Dienste davon abhalten, vorschriftswidrige Fahrzeuge auf den Markt zu lassen. Darüber hinaus wird die Kommission den Vorsitz in einem Forum für die Durchsetzung von Rechtsvorschriften einnehmen. Dieses Forum wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Strategien zur Nachprüfung der Einhaltung der Vorschriften entwickeln und gemeinsame Überprüfungen technischer Dienste sowie die gegenseitige Begutachtung der Typgenehmigungsbehörden organisieren. Das Verbot von Abschalteinrichtungen wird im Kommissionsvorschlag, beibehalten und die nationalen Behörden sind verpflichtet, dieses Verbot zu überwachen und durchzusetzen. Die vorgesehene Regelung geht jedoch noch einen Schritt weiter. Nach dem Verordnungsentwurf müssen die Hersteller die Softwareprotokolle von Autos zugänglich machen. Diese Maßnahme stellt eine Ergänzung des RDE-Pakets dar: So wird es sehr schwer, Emissionsvorschriften zu umgehen. Vorgesehen ist auch die Vorschrift für Hersteller, ihre Emissionsminderungsstrategie offenzulegen, wie dies in den USA geschieht. ● Nächste Schritte Der Verordnungsentwurf wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme übermittelt. Nach der Annahme wird die Verordnung unmittelbar gelten. Durch sie wird die Richtlinie 2007/46/EG („Rahmenrichtlinie“) aufgehoben. Weitere Informationen Fragen und Antworten: Vorschlag für eine Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen, Prüfung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (RDE) Vorschlag für eine Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen Commission Staff Working Document (Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen): Folgenabschätzung Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU IP/16/167 Kontakt für die Medien: Lucia CAUDET (+32 2 295 61 82) Heli PIETILA (+32 2 2964950) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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