Europäische Kommission verschärft Vorschriften, damit

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Europäische Kommission verschärft Vorschriften, damit Pkw sicherer und
umweltfreundlicher werden
Brüssel, 27. Januar 2016
Die Europäische Kommission will mit neuen Legislativvorschlägen dafür sorgen, dass sich
Automobilhersteller streng an alle Sicherheits-, Umwelt- und Herstellungsanforderungen der
EU halten.
Die Kommission schlägt eine grundlegende Überarbeitung des Typgenehmigungssystems der EU vor.
Nach den derzeitigen Regelungen sind allein die nationalen Behörden für die Bescheinigung zuständig,
dass ein Fahrzeug alle Anforderungen erfüllt, um auf den Markt gebracht zu werden. Ferner wird auch
die Einhaltung der EU-Vorschriften durch die Hersteller nur von ihnen überwacht. Die heutigen
Vorschläge werden für mehr Unabhängigkeit bei den Fahrzeugprüfungen und eine verstärkte
Überwachung bereits angemeldeter Autos sorgen. Durch eine stärkere europäische Aufsicht wird das
System als Ganzes gestärkt.
Die Kommission arbeitete bereits vor den Enthüllungen zu Volkswagen an der Überarbeitung der
Rahmenvorschriften der EU für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen. Sie ist inzwischen zu dem
Schluss gelangt, dass es eine tiefer greifende Reform braucht, damit in Zukunft keine Regelverstöße
mehr möglich sind. Der heute vorgelegte Vorschlag für eine Verordnung über die Genehmigung und
Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen geht einher mit der Einführung schärferer Emissionsprüfungen
(RDE-Verfahren zur Prüfung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb).
Der für Arbeitsplätze, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der
Europäischen Kommission, Jyrki Katainen, erklärte hierzu: „In einem Binnenmarkt mit freiem
Warenverkehr muss sich jeder an die Regeln halten. Der VW-Abgasskandal hat deutlich gezeigt, dass
das System der Marktzulassung von Fahrzeugen weiter verbessert werden muss. Damit die Kunden
wieder Vertrauen zu dieser wichtigen Branche fassen, müssen wir die Vorschriften verschärfen, aber
auch dafür sorgen, dass sie tatsächlich eingehalten werden. Wir brauchen unbedingt wieder gleiche
Wettbewerbsbedingungen und einen fairen Wettbewerb auf dem Markt.“
Elżbieta Bieńkowska, für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU verantwortliches
Kommissionsmitglied, stellte hierzu fest: „Damit der Binnenmarkt funktionieren kann, müssen
Vorschriften in allen Wirtschaftszweigen konsequent durchgesetzt werden, auch in der
Automobilindustrie. Mit unseren heutigen Vorschlägen werden wir zur Steigerung der Qualität und
Unabhängigkeit der Fahrzeugprüfung und zur Verbesserung der Kontrolle von bereits in Verkehr
gebrachten Fahrzeugen beitragen. Zugleich führen wir die schärfsten Emissionsprüfverfahren der Welt
ein und werden diese laufend verfeinern und überprüfen, um sicherzustellen, dass die strengsten
Emissionsgrenzwerte wirklich erfüllt sind.“
Das derzeitige Typgenehmigungssystem beruht auf gegenseitigem Vertrauen: Wenn ein Auto in einem
Mitgliedstaat genehmigt ist, hat es in der ganzen EU freie Fahrt. Zwar steckt die EU den rechtlichen
Rahmen ab, doch sind allein die nationalen Behörden für die Überprüfung zuständig, ob die
Automobilhersteller die Vorschriften befolgen. In dem Entwurf für eine Verordnung über die
Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen wird der Grundsatz der gegenseitigen
Anerkennung – das Kernstück des EU-Binnenmarkts – beibehalten, doch sollen zugleich die Mängel des
derzeitigen Systems behoben werden.
Die vorgeschlagene Verordnung wird Verbesserungen in drei wichtigen Bereichen bewirken:
●
Stärkere Unabhängigkeit und bessere Qualität bei den Prüfungen, die Voraussetzung
dafür sind, dass Autos in Verkehr gebracht werden: Die Mehrheit der Mitgliedstaaten
benennt für die Prüfung und Kontrolle der Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den EUTypgenehmigungsvorschriften technische Dienste, die direkt vom Fahrzeughersteller bezahlt
werden. Die Kommission schlägt vor, das Vergütungssystem zu ändern, um finanzielle
Verbindungen zwischen technischen Diensten und Herstellern zu vermeiden, die zu
Interessenkonflikten führen und die Unabhängigkeit der Prüfungen beeinträchtigen könnten.
Außerdem sieht der Vorschlag strengere Leistungskriterien für diese technischen Dienste vor. Um
ihre Benennung zu erlangen und zu behalten, sollten sie sich künftig regelmäßig von
unabhängigen Stellen prüfen lassen. Nationale Typgenehmigungsbehörden werden gegenseitigen
Begutachtungen (Peer Reviews) unterzogen, um dafür zu sorgen, dass die geltenden
Bestimmungen in der gesamten EU umgesetzt und konsequent durchgesetzt werden.
●
Einführung eines wirksamen Systems für die Marktüberwachung bereits in Betrieb
genommener Fahrzeuge: Bei den bisherigen Bestimmungen geht es hauptsächlich um
Prüfungen vor der Genehmigung. In Zukunft werden die Mitgliedstaaten und die Kommission
Fahrzeuge, die bereits auf dem Markt sind, stichprobenartig prüfen. Dies wird es ermöglichen,
Abweichungen bereits frühzeitig zu erkennen. So können rasch durchgreifende Maßnahmen
ergriffen werden, wenn Fahrzeuge nicht den Regeln entsprechen oder ein ernstes Sicherheitsrisiko
oder eine Umweltgefährdung darstellen. Alle Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein,
Schutzmaßnahmen gegen nichtkonforme Fahrzeuge in ihrem Hoheitsgebiet zu ergreifen, ohne
abzuwarten, bis die Behörde, die die Typgenehmigung erteilt hat, tätig wird. Die Mitgliedstaaten
müssen in Zukunft regelmäßig die Funktionsweise ihrer Marktüberwachungstätigkeiten überprüfen
und die Ergebnisse öffentlich zugänglich machen.
Stärkung des Systems der Typgenehmigung durch mehr europäische Aufsicht: Die
Kommission wird die Befugnis bekommen, die Benennung von technischen Diensten, die
unzulänglich arbeiten und bei der Anwendung der Vorschriften zu nachlässig sind, auszusetzen,
einzuschränken oder zu widerrufen. Künftig wird die Kommission in der Lage sein, nachträgliche
Nachprüfungen vorzunehmen (durch ihre Gemeinsame Forschungsstelle) und gegebenenfalls
Rückrufe zu starten. In dem Vorschlag ist vorgesehen, dass die Kommission Bußgelder verhängen
kann. Sie werden die Hersteller und technischen Dienste davon abhalten, vorschriftswidrige
Fahrzeuge auf den Markt zu lassen. Darüber hinaus wird die Kommission den Vorsitz in einem
Forum für die Durchsetzung von Rechtsvorschriften einnehmen. Dieses Forum wird gemeinsam mit
den Mitgliedstaaten Strategien zur Nachprüfung der Einhaltung der Vorschriften entwickeln und
gemeinsame Überprüfungen technischer Dienste sowie die gegenseitige Begutachtung der
Typgenehmigungsbehörden organisieren.
Das Verbot von Abschalteinrichtungen wird im Kommissionsvorschlag, beibehalten und die
nationalen Behörden sind verpflichtet, dieses Verbot zu überwachen und durchzusetzen. Die
vorgesehene Regelung geht jedoch noch einen Schritt weiter. Nach dem Verordnungsentwurf müssen
die Hersteller die Softwareprotokolle von Autos zugänglich machen. Diese Maßnahme stellt eine
Ergänzung des RDE-Pakets dar: So wird es sehr schwer, Emissionsvorschriften zu umgehen.
Vorgesehen ist auch die Vorschrift für Hersteller, ihre Emissionsminderungsstrategie offenzulegen, wie
dies in den USA geschieht.
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Nächste Schritte
Der Verordnungsentwurf wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme übermittelt.
Nach der Annahme wird die Verordnung unmittelbar gelten. Durch sie wird die Richtlinie 2007/46/EG
(„Rahmenrichtlinie“) aufgehoben.
Weitere Informationen
Fragen und Antworten: Vorschlag für eine Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung
von Kraftfahrzeugen, Prüfung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (RDE)
Vorschlag für eine Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen
Commission Staff Working Document (Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen):
Folgenabschätzung
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