Aufnahmeantrag - ISBT

Antrag auf Mitgliedschaft
im Fachverband ISBT-Bowen Therapie® e.V.
Praxis/Institut:___________________________________________________________________
Name:____________________________________________________________________________
Vorname:_________________________________________________________________________
Beruf:____________________________________________________________________________
Straße:___________________________________________________________________________
Telefon:__________________________________________________________________________
PLZ/Ort:_________________________________________________________________________
Email:____________________________________________________________________________
Homepage:_______________________________________________________________________
Ich stelle den Antrag auf Mitgliedschaft als (bitte ankreuzen)
Ordentliches Mitglied Beitrag: 15,00 € monatlich
Außerordentliches Mitglied Beitrag: 12,00 € monatlich
Fördermitglied Beitrag frei wählbar ______________________€
zusätzlich Doppelmitgliedschaft s.hierzu Information „Erläuterungen zur
Mitgliedschaft“
Die Mitgliedsbeiträge werden 1/4-jährlich fällig. Beim Eintritt in den Fachverband
wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 60,00 € erhoben. In dieser ist der
Mitgliedsstempel als Holzstempel enthalten.
gegen Aufpreis von 15,00 € bestelle ich meinen Mitgliedsstempel mit
integriertem Stempelkissen
für Ordentliche Mitglieder: Ich bin nicht damit einverstanden, dass meine
obigen Daten auf der Therapeutenliste erscheinen dürfen.
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Die Satzung ist mir bekannt.
Eine Mitgliedschaft ist nur bei Einverständnis zum SEPA Einzugsverfahren
möglich.
Ich erkenne mit meiner Unterschrift auch die Seiten „Erläuterungen zur
Mitgliedschaft“ an.
Datum:
Unterschrift:
Einzugsermächtigung:
ich ermächtige den Fachverband ISBT-Bowen Therapie® e.V.
(Gläubiger ID: DE39ZZZ00001745267) bis auf Widerruf von meinem Konto die
Mitgliedsbeiträge einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom
Fachverband ISBT-Bowen Therapie® e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften
einzulösen. Mir ist bekannt, dass ich die Kontobelastung aufgrund einer
Einzugsermächtigungslastschrift ohne Angaben von Gründen, innerhalb von 8
Wochen, bei meiner Bank widersprechen kann.
Kreditinstitut:____________________________________________________________________
BIC:______________________________________________________________________________
IBAN:____________________________________________________________________________
Kontoinhaber:____________________________________________________________________
Datum:
Unterschrift des Kontoinhabers:
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Erläuterungen zur Mitgliedschaft im
Fachverband ISBT-Bowen Therapie® e.V.
Ordentliche Mitglieder / Vollmitgliedschaft:
Die ordentliche Mitgliedschaft ist möglich, wenn Sie im humanmedizinischen
Bereich Arzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut oder ein Angehöriger anderer
medizinischer Berufe sind und eine Ausbildung in ISBT-Bowen Therapie® und/
oder verwandter Therapieformen abgeschlossen haben. Wer die Voraussetzung der
ordentlichen Mitgliedschaft erfüllt, hat die Wahl, ordentliches oder
außerordentliches Mitglied zu werden. Unseren ordentlichen Mitgliedern stehen alle
Angebote des Verbandes uneingeschränkt zur Verfügung u.a.:
• Seminarangebote zum vergünstigten Preis zu nutzen
• sie werden auf der Therapeutenliste als qualifizierter Therapeut geführt
• sie haben alle 5 Jahre eine verbandsinterne Prüfung in Form eines
Qualtitätssicherungsseminares
• Mitgliedsstempel
• Nutzung des Logos
Außerordentliche Mitglieder / eingeschränkte Mitgliedschaft:
Die Außerordentliche Mitgliedschaft ist möglich für alle, die sich in Ausbildung zur
ISBT-Bowen Therapie® und/oder verwandter Therapieformen befinden oder eine
solche abgeschlossen haben. Den außerordentlichen Mitgliedern stehen alle
Angebote des Verbandes zur Verfügung außer:
• die Nutzung des Logos (auch Werbematerialien mit Logo)
• dem Erscheinen auf der Therapeutenliste
• der Stimmberechtigung
Fördermitglieder:
Jede juristische und natürliche Person kann dem Verband als Fördermitglied
beitreten. Fördermitgliedern stehen die Angebote für Verbandsmitglieder nicht zur
Verfügung, sie besitzen kein Stimmrecht.
Allgemeines:
Die unterschiedlichen Beiträge können den jeweiligen Antragsformularen
entnommen werden. Bei Doppelmitgliedschaft im Human- und Tierbereich
reduzieren sich die jeweiligen Beiträge um 15 %.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag sowie ggf. die Anerkennung von
Abschlüssen verwandter Therapieformen entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung
des Aufnahmeantrages kann dem Antragsteller ohne Angabe von Gründen
schriftlich mitgeteilt werden.
Die Mitgliedschaft im Verband berechtig nicht automatisch zum Führen von Titeln
oder der Nutzung von Markenzeichen des Verbandes. Im Einzelfall entscheidet der
Vorstand. Die Mitgliedschaft gilt jeweils bis zum 31.12. eines Kalenderjahres. Sie
verlängert sich automatisch, wenn sie nicht bis zum 15. November (Posteingang)
des laufenden Jahres schriftlich gekündigt wurde.
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Logo:
Das Verbandslogo ist persönlich und im direkten Zusammenhang mit der ISBTBowen Therapie® und/ oder ähnlichen Therapien zu nutzen. Nach Beendigung der
ordentlichen Mitgliedschaft oder bei Wechsel zur außerordentlichen Mitgliedschaft
ist es nicht mehr erlaubt, das Logo weiter einzusetzen. Das Logo ist Eigentum des
Verbandes.
Qualitätssicherung:
Bei Eintritt in den Fachverband verpflichtet sich jedes ordentliche Mitglied ein
Qualitätssicherungsseminar (Ein-Tagesseminar oder Intensivwochenende)
innerhalb der ersten zwei Jahre zu besuchen, um dann für jeweils 5 Jahre weiter
auf der Therapeutenliste gelistet zu sein. Aktuell absolvierte AC1 oder AC2
Seminare der ISBT Deutschland werden ebenso als Qualitätssicherung ( wie das
Ein-Tagesseminar) anerkannt. Das neue ordentliche Mitglied erscheint bereits mit
Eintritt in den Verband auf der Therapeutenliste. Diese Seminare sind nicht im
Mitgliedsbeitrag enthalten.
Mitgliedsstempel:
Bei Eintritt in den Fachverband als ordentliches Mitglied erhält dieses einen
Mitgliedsstempel. Nach Beendigung der Mitgliedschaft oder bei Wechsel in die
außerordentliche Mitgliedschaft verpflichtet sich der Nutzer, den Mitgliedsstempel
umgehend an den Verband zurückzugeben.
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