Antrag auf Mitgliedschaft im Fachverband ISBT-Bowen Therapie® e.V. Praxis/Institut:___________________________________________________________________ Name:____________________________________________________________________________ Vorname:_________________________________________________________________________ Beruf:____________________________________________________________________________ Straße:___________________________________________________________________________ Telefon:__________________________________________________________________________ PLZ/Ort:_________________________________________________________________________ Email:____________________________________________________________________________ Homepage:_______________________________________________________________________ Ich stelle den Antrag auf Mitgliedschaft als (bitte ankreuzen) Ordentliches Mitglied Beitrag: 15,00 € monatlich Außerordentliches Mitglied Beitrag: 12,00 € monatlich Fördermitglied Beitrag frei wählbar ______________________€ zusätzlich Doppelmitgliedschaft s.hierzu Information „Erläuterungen zur Mitgliedschaft“ Die Mitgliedsbeiträge werden 1/4-jährlich fällig. Beim Eintritt in den Fachverband wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 60,00 € erhoben. In dieser ist der Mitgliedsstempel als Holzstempel enthalten. gegen Aufpreis von 15,00 € bestelle ich meinen Mitgliedsstempel mit integriertem Stempelkissen für Ordentliche Mitglieder: Ich bin nicht damit einverstanden, dass meine obigen Daten auf der Therapeutenliste erscheinen dürfen. 1/4 Die Satzung ist mir bekannt. Eine Mitgliedschaft ist nur bei Einverständnis zum SEPA Einzugsverfahren möglich. Ich erkenne mit meiner Unterschrift auch die Seiten „Erläuterungen zur Mitgliedschaft“ an. Datum: Unterschrift: Einzugsermächtigung: ich ermächtige den Fachverband ISBT-Bowen Therapie® e.V. (Gläubiger ID: DE39ZZZ00001745267) bis auf Widerruf von meinem Konto die Mitgliedsbeiträge einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Fachverband ISBT-Bowen Therapie® e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mir ist bekannt, dass ich die Kontobelastung aufgrund einer Einzugsermächtigungslastschrift ohne Angaben von Gründen, innerhalb von 8 Wochen, bei meiner Bank widersprechen kann. Kreditinstitut:____________________________________________________________________ BIC:______________________________________________________________________________ IBAN:____________________________________________________________________________ Kontoinhaber:____________________________________________________________________ Datum: Unterschrift des Kontoinhabers: 2/4 Erläuterungen zur Mitgliedschaft im Fachverband ISBT-Bowen Therapie® e.V. Ordentliche Mitglieder / Vollmitgliedschaft: Die ordentliche Mitgliedschaft ist möglich, wenn Sie im humanmedizinischen Bereich Arzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut oder ein Angehöriger anderer medizinischer Berufe sind und eine Ausbildung in ISBT-Bowen Therapie® und/ oder verwandter Therapieformen abgeschlossen haben. Wer die Voraussetzung der ordentlichen Mitgliedschaft erfüllt, hat die Wahl, ordentliches oder außerordentliches Mitglied zu werden. Unseren ordentlichen Mitgliedern stehen alle Angebote des Verbandes uneingeschränkt zur Verfügung u.a.: • Seminarangebote zum vergünstigten Preis zu nutzen • sie werden auf der Therapeutenliste als qualifizierter Therapeut geführt • sie haben alle 5 Jahre eine verbandsinterne Prüfung in Form eines Qualtitätssicherungsseminares • Mitgliedsstempel • Nutzung des Logos Außerordentliche Mitglieder / eingeschränkte Mitgliedschaft: Die Außerordentliche Mitgliedschaft ist möglich für alle, die sich in Ausbildung zur ISBT-Bowen Therapie® und/oder verwandter Therapieformen befinden oder eine solche abgeschlossen haben. Den außerordentlichen Mitgliedern stehen alle Angebote des Verbandes zur Verfügung außer: • die Nutzung des Logos (auch Werbematerialien mit Logo) • dem Erscheinen auf der Therapeutenliste • der Stimmberechtigung Fördermitglieder: Jede juristische und natürliche Person kann dem Verband als Fördermitglied beitreten. Fördermitgliedern stehen die Angebote für Verbandsmitglieder nicht zur Verfügung, sie besitzen kein Stimmrecht. Allgemeines: Die unterschiedlichen Beiträge können den jeweiligen Antragsformularen entnommen werden. Bei Doppelmitgliedschaft im Human- und Tierbereich reduzieren sich die jeweiligen Beiträge um 15 %. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag sowie ggf. die Anerkennung von Abschlüssen verwandter Therapieformen entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung des Aufnahmeantrages kann dem Antragsteller ohne Angabe von Gründen schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitgliedschaft im Verband berechtig nicht automatisch zum Führen von Titeln oder der Nutzung von Markenzeichen des Verbandes. Im Einzelfall entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft gilt jeweils bis zum 31.12. eines Kalenderjahres. Sie verlängert sich automatisch, wenn sie nicht bis zum 15. November (Posteingang) des laufenden Jahres schriftlich gekündigt wurde. 3/4 Logo: Das Verbandslogo ist persönlich und im direkten Zusammenhang mit der ISBTBowen Therapie® und/ oder ähnlichen Therapien zu nutzen. Nach Beendigung der ordentlichen Mitgliedschaft oder bei Wechsel zur außerordentlichen Mitgliedschaft ist es nicht mehr erlaubt, das Logo weiter einzusetzen. Das Logo ist Eigentum des Verbandes. Qualitätssicherung: Bei Eintritt in den Fachverband verpflichtet sich jedes ordentliche Mitglied ein Qualitätssicherungsseminar (Ein-Tagesseminar oder Intensivwochenende) innerhalb der ersten zwei Jahre zu besuchen, um dann für jeweils 5 Jahre weiter auf der Therapeutenliste gelistet zu sein. Aktuell absolvierte AC1 oder AC2 Seminare der ISBT Deutschland werden ebenso als Qualitätssicherung ( wie das Ein-Tagesseminar) anerkannt. Das neue ordentliche Mitglied erscheint bereits mit Eintritt in den Verband auf der Therapeutenliste. Diese Seminare sind nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten. Mitgliedsstempel: Bei Eintritt in den Fachverband als ordentliches Mitglied erhält dieses einen Mitgliedsstempel. Nach Beendigung der Mitgliedschaft oder bei Wechsel in die außerordentliche Mitgliedschaft verpflichtet sich der Nutzer, den Mitgliedsstempel umgehend an den Verband zurückzugeben. 4/4
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