Gemeinde Infobrief November 2015 Brief an die Gemeinde bzgl. Gemeindemitgliedschaft: Fassung November 2015 Betrifft: Status als ordentliches Gemeindeglied, als außerordentliches Gemeindemitglied oder als Besucher der Gemeinde Kagran Liebe Gemeinde, ein Jahr ist es her, seit die Freikirchen Österreichs (FKÖ) eine gesetzlich anerkannte Kirche geworden sind. „Ordentliche Mitglieder“ unserer Gemeinde sind dadurch automatisch über den Bund evangelikaler Gemeinden (BEG) auch ordentliche Mitglieder bei diesem Dachverband. Einmal im Jahr (jeweils bis zum 30.9.) müssen wir dem Staat bekanntgeben, wer (nur zahlenmäßig!) aller zu einer Freikirche gehört. Es wird zwischen unterschieden. ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern Ordentliches Mitglied wird man durch die Glaubenstaufe und einer verbindlichen Zugehörigkeitserklärung (durch Unterschrift) zu einer Ortsgemeinde. Um als Ältester oder Diakon berufen zu werden und in der Gemeindeversammlung abstimmen zu können muss man ordentliches Mitglied sein. Außerordentliche Mitglieder sind Kinder (bis 21 Jahren) von Gemeindegliedern und allen anderen Erwachsenen, die sich in Form einer verbindlichen Erklärung unserer Ortsgemeinde zugehörig erklären (eine „offizielle Erklärung“ vor mind. zwei Zeugen genügt z.B.). Außerordentliche Mitglieder müssen nicht glaubensgetauft sein. Sie dürfen aber auch nicht Mitglied einer anderen Kirche in Österreich sein. Auf besonderen Wunsch können Kinder schon ab 14 Jahren ihre außerordentliche Mitgliedschaft aufgeben. A.o Mitglieder können in jede Art von helfender Funktion einsteigen, sofern sie mit der Vision der jeweiligen Teams übereinstimmen. Auch manche leitende Funktionen sind, mit Einschränkung, der den ordentlichen Mitgliedern vorbehaltenen Dienste, möglich. www.evangelikale-kagran.at Seite 1 Gemeinde Infobrief November 2015 Unsere Gemeindestatuten kennen bisher nur die normale Mitgliedschaft. Also werden wir bei Gelegenheit eine kleine Ergänzung vornehmen müssen. Was heißt das alles praktisch? Für alle Geschwister, die sich unserer Gemeinde zugehörig fühlen, aber, aus welchen Gründen auch immer, eine ordentliche Mitgliedschaft nicht anstreben, für die gibt es nun die Möglichkeit einer außerordentlichen Mitgliedschaft. Dazu laden wir alle Betroffenen ein – und freuen uns, wenn daraus mal eine ordentliche Mitgliedschaft wird … Aber all jene, die uns mehr oder minder regelmäßig besuchen, für die noch keine der beiden Mitgliedschaften in Frage kommt, laden wir ein den Status eines Besuchers anzunehmen. Das ist nichts „Offizielles“, aber mit deren Erlaubnis nehmen wir die Kontaktdaten mit Foto in unsere sog. „Gemeindeliste“ auf. Mit dieser Liste fördern wir die Kommunikation innerhalb der Gemeinde. Jede darin angeführte Person kann so eine Liste haben. Besonders „neuen“ Mitglieder oder Besuchern hilft sie herauszufinden, wer wer in der Gemeinde ist. Und natürlich freuen wir uns, wenn auch schon ein Besucher uns durch einen Dienst in der Gemeinde unterstützen möchte. Nebenbei bemerkt: gemäß unseren Statuten (Punkt 2.2) erlischt eine Mitgliedschaft „nach längerer (ca. 1-jähriger) unbegründeter Abwesenheit vom Gemeindeleben“. Das sei erwähnt, weil wir es respektieren wollen, wenn jemand auch durch Abwesenheit seinen Rückzug aus der Gemeinde zum Ausdruck bringt. Danke, wenn ihr uns in den folgenden Wochen helft, mittels dem beiliegenden Blatt, Klarheit in den „Status von jedem“ (sofern noch nicht gegeben) hineinzubringen. Bitte gebt das Blatt bei Alex Assinger (0699/104 13 264), Hannes Schuhböck (0664/618 5455) oder im Postfach der Gemeinde im Kuvert ab. Für Rückfragen stehen bei gerne zur Verfügung. Herzlich, Euer Rainer www.evangelikale-kagran.at Seite 2
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