Gemeinde Infobrief November 2015

Gemeinde Infobrief November 2015
Brief an die Gemeinde bzgl. Gemeindemitgliedschaft: Fassung November 2015
Betrifft:
Status als ordentliches Gemeindeglied, als außerordentliches
Gemeindemitglied oder als Besucher der Gemeinde Kagran
Liebe Gemeinde,
ein Jahr ist es her, seit die Freikirchen Österreichs (FKÖ) eine gesetzlich
anerkannte Kirche geworden sind. „Ordentliche Mitglieder“ unserer Gemeinde
sind dadurch automatisch über den Bund evangelikaler Gemeinden (BEG) auch
ordentliche Mitglieder bei diesem Dachverband.
Einmal im Jahr (jeweils bis zum 30.9.) müssen wir dem Staat bekanntgeben,
wer (nur zahlenmäßig!) aller zu einer Freikirche gehört.
Es wird zwischen
unterschieden.
ordentlichen
und
außerordentlichen
Mitgliedern
Ordentliches Mitglied wird man durch die Glaubenstaufe und einer
verbindlichen Zugehörigkeitserklärung (durch Unterschrift) zu einer
Ortsgemeinde. Um als Ältester oder Diakon berufen zu werden und in der
Gemeindeversammlung abstimmen zu können muss man ordentliches Mitglied
sein.
Außerordentliche Mitglieder sind Kinder (bis 21 Jahren) von Gemeindegliedern
und allen anderen Erwachsenen, die sich in Form einer verbindlichen Erklärung
unserer Ortsgemeinde zugehörig erklären (eine „offizielle Erklärung“ vor mind.
zwei Zeugen genügt z.B.).
Außerordentliche Mitglieder müssen nicht
glaubensgetauft sein. Sie dürfen aber auch nicht Mitglied einer anderen Kirche
in Österreich sein. Auf besonderen Wunsch können Kinder schon ab 14 Jahren
ihre außerordentliche Mitgliedschaft aufgeben.
A.o Mitglieder können in jede Art von helfender Funktion einsteigen, sofern sie
mit der Vision der jeweiligen Teams übereinstimmen. Auch manche leitende
Funktionen sind, mit Einschränkung, der den ordentlichen Mitgliedern
vorbehaltenen Dienste, möglich.
www.evangelikale-kagran.at
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Gemeinde Infobrief November 2015
Unsere Gemeindestatuten kennen bisher nur die normale Mitgliedschaft. Also
werden wir bei Gelegenheit eine kleine Ergänzung vornehmen müssen.
Was heißt das alles praktisch? Für alle Geschwister, die sich unserer Gemeinde
zugehörig fühlen, aber, aus welchen Gründen auch immer, eine ordentliche
Mitgliedschaft nicht anstreben, für die gibt es nun die Möglichkeit einer
außerordentlichen Mitgliedschaft. Dazu laden wir alle Betroffenen ein – und
freuen uns, wenn daraus mal eine ordentliche Mitgliedschaft wird …
Aber all jene, die uns mehr oder minder regelmäßig besuchen, für die noch
keine der beiden Mitgliedschaften in Frage kommt, laden wir ein den Status
eines Besuchers anzunehmen. Das ist nichts „Offizielles“, aber mit deren
Erlaubnis nehmen wir die Kontaktdaten mit Foto in unsere sog.
„Gemeindeliste“ auf. Mit dieser Liste fördern wir die Kommunikation innerhalb
der Gemeinde. Jede darin angeführte Person kann so eine Liste haben.
Besonders „neuen“ Mitglieder oder Besuchern hilft sie herauszufinden, wer
wer in der Gemeinde ist. Und natürlich freuen wir uns, wenn auch schon ein
Besucher uns durch einen Dienst in der Gemeinde unterstützen möchte.
Nebenbei bemerkt: gemäß unseren Statuten (Punkt 2.2) erlischt eine
Mitgliedschaft „nach längerer (ca. 1-jähriger) unbegründeter Abwesenheit vom
Gemeindeleben“. Das sei erwähnt, weil wir es respektieren wollen, wenn
jemand auch durch Abwesenheit seinen Rückzug aus der Gemeinde zum
Ausdruck bringt.
Danke, wenn ihr uns in den folgenden Wochen helft, mittels dem beiliegenden
Blatt, Klarheit in den „Status von jedem“ (sofern noch nicht gegeben)
hineinzubringen.
Bitte gebt das Blatt bei Alex Assinger (0699/104 13 264), Hannes Schuhböck
(0664/618 5455) oder im Postfach der Gemeinde im Kuvert ab.
Für Rückfragen stehen bei gerne zur Verfügung.
Herzlich, Euer
Rainer
www.evangelikale-kagran.at
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