Inobhutnahme kinderschutz In guter Obhut? Immer häufiger werden Kinder und Jugendliche aus ihrer Familie genommen. Dass Kinderschutz vorgeht, ist positiv zu bewerten. Doch verfügen aufnehmende Einrichtungen oft nicht über die Voraussetzungen, um den Schutzauftrag und gute Qualität zu gewährleisten. Stefan Rücker DER ScHUTZ UnD die Unversehrtheit von Kindern sind in der jüngeren Vergangenheit immer mehr in den Fokus geraten. So schließt die Un-Kinderrechtskonvention seit 1990 weltweit geltende Standards zur Sicherung der Rechte von Kindern auf Gesundheit, Förderung, Bildung, gewaltfreie Erziehung und Beteiligung ein. Auf nationaler Ebene wurden vom Gesetzgeber zudem der § 8 a (2005, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, SGB VIII) sowie das Bundeskinderschutzgesetz (2012) eingeführt. Dieses Instrumentarium bildet gemeinsam mit dem § 1666 BGB die rechtliche Grundlage für die Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes, das bei Kindeswohlgefährdung die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) von Kindern vorsieht. Inobhutnahmen bieten Kindern Schutz und Geborgenheit, wenn es im familiären Rahmen zu krisenhaften Zuspitzungen, Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch kommt. Dabei fungiert der Staat als Garant für das Kindeswohl, bis geklärt ist, ob das Kind in seine Familie zurückkehren kann oder anderweitig untergebracht werden muss. Im Bereich der Inobhutnahme vollzieht sich gegenwärtig allerdings eine dynamische Entwicklung, die Fragen eines gelingenden Kinderschutzes in Einrichtungen der Inobhutnahme berührt und neue Anforderungen an die Fachpraxis stellt. Mehr Fälle denn je noch nie wurden so viele Kinder und Jugendliche in Obhut genommen wie heute. Eine differenzierte empirische Analyse neue caritas 9/2015 der Gründe für die hohen Fallzahlen steht noch aus, verschiedene Einflüsse erscheinen jedoch plausibel. Einerseits ist denkbar, dass es in den letzten Jahren zu einem realen Anstieg an Kindeswohlgefährdung gekommen ist. Die auf einen neuen Höchststand angestiegene Armut in Deutschland1 versetzt eine zunehmende Zahl von Familien in prekäre Lebensverhältnisse, die ungünstigerweise häufig Gefährdungslagen von Kindern einschließen. Zusätzlich dürfte sich der U3-Ausbau auf die Fallzahlen auswirken. Betreuungsplätze für unter Dreijährige erleichtern den Zugang zu den kritischen Adressaten. Zudem bilden sich in den Fallzahlen seit einigen Jahren auch die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ab. Der Anstieg von 2012 auf 2013 lässt sich größtenteils auf diese Gruppe zurückführen. Außerdem kam es nach einer Reihe von medial intensiv beachteten Fällen von Kindeswohlgefährdungen sowie Kindstötungen durch Eltern seit dem Jahr 2005 zu jährlichen Steigerungen in den Fallzahlen bis auf 42.123 Fälle im Jahr 2013 (vgl. Tab. 1). Dies entspricht einem Plus von 64 Prozent.2 In diesem Anstieg spiegelt sich sicherlich ein gesteigertes öffentliches Bewusstsein für den Schutz von Kindern wider. Wenngleich diese Entwicklung generell positiv zu bewerten ist, dürfen damit einhergehende Risiken nicht übersehen werden. Schließlich hat die mediale Berichterstattung, die teils eklatante Schwächen im Kinderschutz offenbarte, vermutlich auch dazu geführt, dass vermehrt Kinder vor- sichtshalber in Obhut genommen werden. Im Sinne einer Absicherungstendenz könnten herabgesetzte Indikationskriterien für Herausnahmen folglich die Fallzahlensteigerung mitbewirkt haben. Aufgrund der äußerst komplexen und schwierigen Bedingungen im Feld der Inobhutnahme bewegen sich Abwägungsentscheidungen deshalb jedoch oftmals zwischen den Extremen, wie zum Beispiel das „Kind trotz latenter Gefahr in der Familie belassen“ und der „Herausnahme des Kindes als Vorsichtsmaßnahme unter dem Risiko einer Traumatisierung durch den Eingriff“, da die unvermittelte Trennung von den Eltern oftmals die Stressbewältigungsmöglichkeiten von Kindern übersteigt.3 Betroffene Kinder sind häufig akut traumatisiert Es liegen deutliche Hinweise darauf vor, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Kinder und Jugendlichen zum Zeitpunkt der Inobhutnahme mindestens ein psychotraumatisches Lebensereignis erfahren hat. Vielfach weisen die Kinder sogar aku- „Mobbingattacken mit In-die-Haare-Spucken in der Einrichtung“ 21 kinderschutz Inobhutnahme befragten Kinder und Jugendlichen fühlte sich während der Zeit in der Inobhutnahme-Einrichtung jedoch an wichtigen Entscheidungen nicht beteiligt. Rückführung zu Eltern gegen den eigenen Wunsch Tab. 1: Jährliche Fallzahlen-Steigerungen im Bereich der Inobhutnahme te psychotraumatische Belastungen auf und zeigen selbstverletzendes Verhalten sowie Suizidalität.4 Einrichtungen der Inobhutnahme sind jedoch nicht auf die Erkennung und Behandlung von Psychotraumata spezialisiert, wodurch es gerade bei länger andauernden Inobhutnahmen zur chronifizierung psychischer Belastungen kommen kann. Längere Verweildauer bringt zusätzliche Belastung Die mittlere Dauer von Inobhutnahmen ist in den vergangenen Jahren gestiegen und beträgt heute 30 Tage, wobei sich die Maßnahmen in der Praxis oft über mehrere Monate oder gar Jahre hinziehen.5 Vor allem bei längeren Aufenthalten in Einrichtungen der Inobhutnahme entstehen Kindern allein mit Blick auf bindungs- und beziehungsrelevante Bedürfnisse Zusatzbelastungen mit Trauma-Qualität.6 Angesichts der hohen Komplexität und Problemdichte im Bereich der Inobhutnahme stellt sich die Frage, wie gut es gelingt, den Schutzauftrag zu gewährleisten und Qualitätsstandards, wie beispielsweise die Partizipation von Kindern und Jugendlichen, einzuhalten. Eine Studie im sozialen netzwerk Facebook hat zum Beispiel gezeigt, dass die Hälfte der einbezogenen 12- bis 18-Jähri22 gen mit Inobhutnahme-Erfahrung belastende Erfahrungen in der Einrichtung im Zusammenhang mit ebenfalls untergebrachten Kindern und Jugendlichen machen musste.7 Gewaltbezogene Erlebnisse wurden dabei am häufigsten genannt. Die Berichte der Kinder und Jugendlichen reichen dabei von „Mobbingattacken mit In-die-Haare-Spucken und Beleidigungen und so“, oder „Gewalt und Schlägerei zwischen Bewohnern, einige Leute haben mich provoziert“ über „Dass sie mir manchmal eine geklatscht haben, dass sie mich fertiggemacht haben“ bis hin zu „Ich wurde von ein paar Mädchen aus der Gruppe zusammengeschlagen“. Auch sexuell motivierte Übergriffe wurden in Form von „Vergewaltigung“ und „Ein Junge, der dort lebte, ist sexuell übergriffig geworden“ berichtet. Schutzauftrag und Qualität: problematische Befunde Darüber hinaus hat die Studie Beteiligungsmöglichkeiten von in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen erfasst. Beteiligung beziehungsweise Partizipation gilt in der Jugendhilfe als Qualitätsmerkmal und spiegelt sich als handlungsleitende Maxime in verschiedenen Gesetzesteilen des SGB VIII wider (zum Beispiel §§ 5, 8, 8a, 12, 17 und 36). Mehr als die Hälfte der Vielmehr noch fand in jedem zweiten Fall eine Rückführung in das Elternhaus gegen den Wunsch der Kinder und Jugendlichen statt, obwohl sie dort teils schwere körperliche Misshandlungen erlitten hatten. Wenngleich diese Studienergebnisse sicherlich keinen repräsentativen Ausschnitt aus dem Leistungsfeld der Inobhutnahme bilden, haben sie dennoch Aufforderungscharakter. Es stellt sich die Frage, welche Anforderungen aus den vorgetragenen Problemstellungen für die Fachpraxis resultieren. Trauma-Belastungen künftig systematisch erfassen Professionelles Handeln evoziert neben den intendierten Wirkungen in der Regel auch Wechsel- und nebenwirkungen. Eine selbstkritische und zugleich unvoreingenommene Reflexion hilft jedoch bei der Weiterentwicklung von Praxisfeldern. Die Jugendhilfe-Einrichtung Projekt PETRA beispielsweise ist in einem von der World childhood Foundation geförderten Projekt (Pro-Ju-Save) dazu übergegangen, routinemäßig standardisierte Screenings zur Erfassung von Traumabelastungen, selbstverletzendem Verhalten und Suizidalität bei in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen durchzuführen. In der oben angesprochenen Facebook-Studie hat sich gezeigt, dass die Fachkräfte zwar Kenntnis von körperlichen Übergriffen der Eltern gegen die aufgenommenen Kinder hatten, Ausmaß und Intensität waren dagegen nicht systematisch erhoben worden und folglich nicht bekannt. TraumaScreenings unterstützen jedoch die Exploration und bilden folglich eine dringend benötigte Ergänzung zu den face-to-face gewonnenen qualitativen Informationen für das Fall-clearing. Des Weiteren entwickelt die oben genannte Jugendhilfe-Einneue caritas 9/2015 Inobhutnahme richtung ein traumasensibles Gesprächsmodul unter anderem zur Verminderung selbstschädigender Verhaltensweisen sowie zur stärkeren Partizipation der Kinder und Jugendlichen bei der Entwicklung einer Anschlussperspektive für die Zeit nach der Inobhutnahme. Darüber hinaus wäre eine migrationsspezifische Betreuung in Einrichtungen der Inobhutnahme erforderlich. So findet sich in der Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge vermutlich ebenfalls ein hoher Anteil an traumatisierten Kindern und Jugendlichen, die allein aufgrund der sprachlichen Barrieren kaum Zugang zu entlastenden Gesprächsangeboten haben. Zum anderen ist aufgrund der internationalen politischen Entwicklungen weiterhin mit einem zahlenmäßigen Anstieg dieser Gruppe zu rechnen.8 Zudem sollten vor dem Hintergrund der teils über Monate andauernden „vorläufigen Schutzmaßnahmen“ Verfahrenswege und Prozesse in Jugendämtern, Familiengerichten und Einrichtungen der Inobhutnahme analysiert und zumutbare Verweildauern angestrebt werden (ein entsprechendes Projekt wird aktuell von der Forschungsgruppe PETRA realisiert). Infolge einer solchen defizitorientierten Betrachtung des Leistungsfelds Inobhutnahme besteht die Gefahr einer unzulässigen Komplexitätsreduktion. Dies ist selbstverständlich keinesfalls beabsichtigt, neue caritas 9/2015 schließlich können der Wert des Instruments Inobhutnahme sowie die Leistungen der darin beschäftigten Protagonist(inn)en nicht hoch genug geschätzt werden. Vielmehr sollen die hier aufgezeigten Problemstellungen und Lösungsansätze eine Diskussion anregen, um auf dem Weg zu einem aktiven und umfassenden Kinderschutz im Bereich der Inobhutnahme weiter voranzukommen. kinderschutz schen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Berlin, 2013. 6. Ziegenhain U.; Fegert, J. M.; PeterMann, F.; SchneiDer-haßLoFF, h.; KünSter, a. K.: inobhutnahme und Bindung. Kindheit und entwicklung (23) heft 4/2014, S. 248–259. 7. rücKer, S.; Büttner, P.; Fegert, J. M.; PeterMann, F.: Partizipation traumatisierter Kinder und Jugendlicher bei vorläufigen Schutzmaßnahmen (inobhutnahme, § 42 SgB Viii). Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Anmerkungen Psychotherapie (eingereicht), 2015. 1. Der ParitätiSche geSaMtVerBanD: armut auf 8. PeterMann, F.; BeSier, t.; Büttner, P.; rücKer, höchststand: Studie belegt sprunghaften S.; SchMiD, M.; Fegert, J. M.: Vorläufige armutsanstieg in Deutschland. Pressemel- Schutzmaßnahmen für gefährdete Kinder und dung vom 19.2.2015. Jugendliche – inobhutnahmen in Deutsch- 2. DeStatiS: Statistiken der Kinder- und Ju- land. Kindheit und entwicklung (23) heft gendhilfe – vorläufige Schutzmaßnahmen 2/2014, S. 24–133. 2014. www.destatis.de, Pressemitteilung nr. 262 vom 25.7.2014. 3. FenDrich, S.; PothMann, J.: Kleine Kinder in stationärer Unterbringung. in: KreSS, L.; hanSBaUer, P. (hrsg.): Kleine Kinder in stationären hilfen: ergebnisse eines Praxisentwicklungsprojekts. hannover/Schöneworth, 2012, S. 19–33. 4. rücKer, S.; Büttner, P.; Böge, i.; KogLin, U.; Fegert, J. M.; PeterMann, F.: Belastungen bei Kindern und Jugendlichen in der inobhutnahme: eine analyse von Fallberichten. nervenheilkunde (34) heft 1–2/2015, S. 43–48. 5. BUnDeSMiniSteriUM Für FaMiLie, Senioren, FraUen UnD JUgenD: 14. Kinder- und Jugendbericht – Bericht über die Lebenssituation junger Men- Dr. Stefan Rücker Diplom-Psychologe, Projekt PETRA GmbH & Co. KG, SchlüchternAhlersbach E-Mail: s.ruecker@ projekt-petra.de 23
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