Typische Kostenelemente bei Verhandlungen über die gemeinsame

REACH
Informationsblatt
Typische Kostenelemente bei
Verhandlungen über die gemeinsame
Nutzung von Daten
ECHA-15-FS-06-DE
Typische Kostenelemente bei
Verhandlungen über die
gemeinsame Nutzung von Daten
Der zentrale Grundsatz bei Verhandlungen
über die gemeinsame Nutzung von Daten
besteht darin, die größtmöglichen
Anstrengungen zu unternehmen, um zu
einer Vereinbarung darüber zu gelangen,
wie Daten gemeinsam genutzt und Kosten
gemeinsam getragen werden können. Dies
muss in gerechter, transparenter und nicht
diskriminierender Weise erfolgen.
beurteilen können, ob die gemeinsame Nutzung
von Daten in Ihrem Fall auf gerechte,
transparente und nicht diskriminierende Weise
erfolgt.
Infolge der REACH-Verordnung sind
Unternehmen, die denselben Stoff registrieren,
verpflichtet, Daten über diesen Stoff
auszutauschen, um unnötige Tierversuche zu
vermeiden und die Kosten zu reduzieren. Aus
diesem Grund müssen Registranten
zusammenarbeiten, um zu einer Vereinbarung
darüber zu gelangen, wie Daten gemeinsam
genutzt und Kosten gemeinsam getragen
werden können.
Der Zweck der gemeinsamen Nutzung von
Daten besteht nicht darin, dass der Eigentümer
der Daten dadurch einen Gewinn erzielt,
sondern dass die tatsächlich entstehenden
Kosten zwischen allen Mitregistranten (Ihnen,
anderen potenziellen Registranten und
bestehenden Registranten), die diese Daten
benötigen, aufgeteilt werden.
Dieses Informationsblatt gibt einen Überblick
über potenzielle Kostenelemente, die im
Rahmen von Verhandlungen über die
gemeinsame Nutzung von Daten zu
berücksichtigen sind, sodass Sie besser
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
Die Kosten der gemeinsamen Nutzung von
Daten umfassen in der Regel:
•
Kosten in Verbindung mit Versuchen
(Studienkosten): Jede einzelne Studie
verursacht Kosten. Dies können
beispielsweise Kosten für die Durchführung
eines Versuchs, für den Erwerb der
Zugriffsrechte auf erforderliche Daten oder
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für die Erfüllung der
Informationsanforderungen im Falle einer
nicht auf Versuchen basierenden Methode
sein.
•
Kosten in Verbindung mit administrativen
Tätigkeiten (nicht direkt studienbedingte
Kosten): Diese Kosten stehen mit einer
bestimmten Studie in Verbindung, wie etwa
die Kosten für die Verwaltung von Verträgen
mit einem Labor, die Erstellung des
Registrierungsdossiers und die Verwaltung
des Forums zum Austausch von
Stoffinformationen (SIEF) und/oder der
gemeinsamen Einreichung.
Alle Kosten sollten gerechtfertigt sein. Existieren
für einen bestimmten Posten keine Rechnungen,
so könnten beispielsweise die Kosten, die bei
der erneuten Durchführung des Versuchs
entstehen würden, als Richtwert dienen.
Als Registrant verfügen Sie über das Recht, die
getroffenen Vereinbarungen infrage zu stellen,
bevor Sie den Verhandlungen beitreten.
werden kann, wenn beispielsweise keine
Rechnungen für eine Studie existieren, wenn
eine Studie intern durchgeführt wurde oder
wenn der Umfang einer bestehenden Studie
über die regulatorischen Anforderungen
hinausgeht.
Beide Ansätze sind gleichermaßen zulässig. Es
liegt in Ihrem Ermessen, welche Grundlage für
die Kostenberechnung Sie als die geeignete
auswählen.
ADMINISTRATIVE KOSTEN
Es gibt zwei Arten von administrativen Kosten:
1. Kosten in Verbindung mit einer
bestimmten Informationsanforderung
Einige Teile der administrativen Kosten
beziehen sich auf eine bestimmte
Informationsanforderung. So stehen etwa
die Kosten für die Durchführung einer
Literaturrecherche oder für die Erarbeitung
der Begründung für einen Verzicht auf Daten
mit einem Endpunkt und nicht mit dem
gesamten Dossier in Verbindung. Ein
weiteres Beispiel sind die administrativen
Kosten für die Zusammenarbeit mit einem
Labor, um einen Versuch durchzuführen.
2. Allgemeine administrative Kosten
Andere Teile der administrativen Kosten
beziehen sich dagegen nicht auf eine
bestimmte Informationsanforderung. So
finden etwa die Kosten für die Verwaltung
der gemeinsamen Einreichung auf alle
Teilnehmer gleichermaßen Anwendung.
STUDIENKOSTEN
Als Berechnungsgrundlage dienen im Rahmen
der Verhandlungen über die gemeinsame
Nutzung von Daten die tatsächlichen Kosten
eines Versuchs, der zur Erfüllung einer
Informationsanforderung für die REACHRegistrierung durchgeführt wird.
REACH ermöglicht die gemeinsame Nutzung von
Daten für einzelne Studien: Sie müssen lediglich
solche Kosten tragen, die mit den von Ihnen
benötigten Daten in Verbindung stehen. Wenn
Sie also über den Zugang zu einzelnen Studien
verhandeln, bedeutet dies auch, dass Sie nur
Ihren Anteil der allgemeinen administrativen
Kosten übernehmen müssen.
Dazu gehören:
•
Historische Kosten: die tatsächlichen
Kosten der Durchführung des Versuchs – in
der Regel belegt durch eine Rechnung des
Labors.
•
Ersatzkosten: die geschätzten Kosten der
Durchführung einer Studie, die verwendet
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BERECHNUNGSMETHODEN UND
SONSTIGE KOSTENFAKTOREN
Entschädigungsmechanismus
Ihr persönlicher Kostenanteil richtet sich nach
der Anzahl der Mitregistranten, die die Daten
gemeinsam nutzen. Es macht einen
beträchtlichen Unterschied, ob die Kosten
zwischen 2 oder zwischen 200 Registranten
aufgeteilt werden.
Ein Entschädigungsmechanismus gewährleistet,
dass die Kosten gerecht aufgeteilt werden.
Erwirbt ein neuer potenzieller Registrant den
Zugang zu den Daten, verringern sich dadurch
grundsätzlich auch die Gesamtkosten für jeden
Mitregistranten. Wann und wie oft der Preis neu
berechnet wird, muss vereinbart werden.
Die Eigentümer von Daten müssen dabei
rechtfertigen, warum ihre Forderungen gerecht,
transparent und nicht diskriminierend sind. Es
gibt keine Situationen, in denen die Anwendung
von Zinssätzen oder einer Risikoprämie
ausdrücklich gefordert ist.
Sie können Widerspruch gegen die Erhebung
von Zinsen oder einer Risikoprämie an sich oder
auch gegen deren vom Eigentümer der Daten
veranschlagte Höhe einlegen.
Sie sind durch REACH nicht dazu verpflichtet,
die finanziellen Folgen von Anforderungen in
Verbindung mit früheren Registrierungsfristen
zu tragen, die nicht auf Sie anwendbar waren.
Sie haben das Recht, die Angabe objektiver
Kriterien zu fordern, die die Höhe des Zinssatzes
oder der Risikoprämie rechtfertigen.
Da unterschiedliche Anfragen zur gemeinsamen
Nutzung von Daten auch verschiedene DatenEndpunkte abdecken werden, muss ein
objektiver Erstattungsmechanismus viele
verschiedene Situationen berücksichtigen.
Vielleicht möchten Sie sich auch dafür
entscheiden, keinen Erstattungsmechanismus
anzuwenden, sondern von Vornherein die
Vergütung des Eigentümers der Daten zu
reduzieren – wenn Sie davon ausgehen, dass
mehr Registranten hinzukommen, die die
Kosten gemeinsam tragen.
Zugang zu Daten oder Recht zur
Nutzung von Daten
Zwischen den Registranten können
verschiedene Rechte zur Nutzung von Daten
vereinbart werden. Dazu gehören zum Beispiel:
•
das Recht, zu Registrierungszwecken auf die
Daten Bezug zu nehmen, beispielsweise mit
einer Zugangsberechtigung (LoA).
•
das Recht, die Daten zu anderen Zwecken als
für REACH und auch außerhalb der EU zu
nutzen.
Zinsen und Risikoprämie
Unter Umständen werden Sie vom Eigentümer
der Daten dazu aufgefordert, Zinsen oder eine
Risikoprämie zu zahlen. Eine Risikoprämie deckt
die vom Eigentümer der Daten übernommenen
Risiken und getätigten Investitionen ab,
beispielsweise bei der Durchführung eines
Versuchs, dessen Ergebnis ungewiss ist.
Inflation
Unter Umständen werden Sie vom Eigentümer
der Daten dazu aufgefordert, inflationsbedingte
Teuerungen einzelner Kostenpositionen oder
einen auf die Gesamtkosten angewandten
Durchschnittsteuerungssatz zu begleichen. Dies
kann insbesondere dann der Fall sein, wenn seit
der Entstehung der Kosten eine lange Zeit
vergangen ist.
Es gibt jedoch keine Situationen, in denen die
Anwendung eines Teuerungssatzes ausdrücklich
gefordert ist. Die Eigentümer von Daten müssen
dabei rechtfertigen, warum ihre Forderungen
gerecht, transparent und nicht diskriminierend
sind.
Sie können sowohl gegen die Erhebung als auch
den vom Eigentümer der Daten angewandten
Teuerungssatz Widerspruch einlegen.
Beispiel:
Sie möchten ältere Daten (aus den 1980er- oder
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1990er-Jahren) nutzen, die in der
Vergangenheit bereits unter anderen
regulatorischen Rahmenbedingungen vergütet
wurden. Sollten Sie aufgefordert werden, die
Inflation auszugleichen, könnten Sie durchaus
anführen, dass sämtliche Kosten bereits
beglichen wurden.
Zusätzliche Kosten
Auch eine Verhandlung über die folgenden
Elemente ist möglich. Bedenken Sie jedoch,
dass weder Sie noch Ihr Mitregistrant
verpflichtet sind, eines dieser Elemente zu
kaufen oder zu verkaufen:
•
•
•
Erstellung von Teilnehmerdossiers:
Sie können Ihr Dossier selbst
zusammenstellen oder mit Ihrem
Mitregistranten vereinbaren, dass dieser das
Teilnehmerdossier für Sie erstellt. Sie
müssten dieses Teilnehmerdossier
anschließend lediglich selbst bei der ECHA
einreichen. Dies kann Ihnen zusätzliche
Arbeit ersparen, verursacht aber auch
zusätzliche Kosten.
Stoffsicherheitsbericht (CSR):
Bei Registrierungen für mehr als 10 Tonnen
pro Jahr müssen Sie einen
Stoffsicherheitsbericht (CSR) einreichen. Sie
können diesen von Ihrem Mitregistranten
erwerben, wenn darin Ihre Verwendungen
abgedeckt werden, oder ihn selbst
anfertigen. Wenn Sie sich dazu entscheiden,
Ihren eigenen CSR anzufertigen, sollten Sie
keinerlei Kosten für die Erstellung des CSR
Ihres Mitregistranten tragen. Bei
Registrierungen für Mengen zwischen 1 und
10 Tonnen pro Jahr ist kein CSR erforderlich.
Leitlinien für die sichere Verwendung des
Stoffes:
Da bei Registrierungen für Mengen zwischen
1 und 10 Tonnen pro Jahr kein
Stoffsicherheitsbericht erforderlich ist,
müssen dabei im Abschnitt Leitlinien für die
sichere Verwendung Ihres
Registrierungsdossiers weitere Informationen
bereitgestellt werden. Die Leitlinien für die
sichere Verwendung müssen den
Sicherheitsdatenblättern entsprechen, die Sie
Ihren Kunden bereitstellen. Sie können
überlegen, ob Sie die Kosten für die
Erstellung der Leitlinien für die sichere
Verwendung zwischen sich und Ihren
Mitregistranten aufteilen möchten.
WEITERFÜHRENDE
INFORMATIONEN:
Praktische Ratschläge für Verhandlungen über
die gemeinsame Nutzung von Daten
http://echa.europa.eu/regulations/reach/substa
nce-registration/data-sharing/practical-advicefor-data-sharing-negotiations
Gemeinsame Nutzung von Daten
http://echa.europa.eu/de/regulations/reach/sub
stance-registration/data-sharing
Leitlinien zur gemeinsamen Nutzung von Daten
http://echa.europa.eu/de/guidancedocuments/guidance-onreach?panel=datasharing#datasharing
Entscheidungen der ECHA zu Streitigkeiten
bezüglich der gemeinsamen Nutzung von Daten
http://echa.europa.eu/regulations/reach/registr
ation/data-sharing/echa-decisions-on-datasharing-disputes-under-reach
Praxisanleitungen zur Biozidverordnung –
Sonderreihe zur gemeinsamen Nutzung von
Daten – Gemeinsame Nutzung von Daten
http://echa.europa.eu/practical-guides/bprpractical-guides
Kontaktgruppe der Direktoren
http://echa.europa.eu/de/about-us/partnersand-networks/directors-contact-group
Entscheidungen der Widerspruchskammer der
ECHA
http://echa.europa.eu/de/about-us/who-weare/board-of-appeal/decisions
© Europäische Chemikalienagentur, Juni 2015
ECHA-15-FS-06-DE
Katalognummer ED-01-15-329-DE-N
ISBN 978-92-9247-401-0
DOI 10.2823/143998
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