information - Land Oberösterreich

INFORMATION
zur Pressekonferenz
mit
Landesrätin Mag.a Gertraud Jahn
am
27. Juli 2015
Presseclub, Saal A
zum Thema
"Tierschutzportal – Bilanz 2014“
Hoher Anstieg an Fundkatzen in den Sommermonaten
LRin Jahn – Tierschutzportal Bilanz 2014
2
Tierschutzportal hat sich etabliert
Seitdem
im
April
2013
das
Tierschutzportal
des
Landes
Oberösterreich
(www.tierschutzportal.ooe.gv.at) online ging, kann mit Stolz gesagt werden, dass es sich
als zentrale Stelle für die Suche nach entlaufenen oder neuen Haustieren etabliert hat:
„Unabhängig von den Öffnungszeiten der Tierheime bzw. Amtszeiten der zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörden können entlaufene Tiere rasch und unbürokratisch gesucht
und gefunden werden. Aber auch andere Haustiere, die in oberösterreichischen Tierheimen
auf ein neues Zuhause warten, kann man auf dieser Homepage suchen und finden“, so die
für den Tierschutz zuständige Sozial-Landesrätin Mag.a Gertraud Jahn.
Die Erweiterung der Partnerorganisationen, die Tiere eingeben, hat auch eine bessere
Reichweite ergeben. So konnten 2014 rund 2.560 Tier vermittelt werden. Folgende Partner
registrieren die Tiere: Tierheim Wels, Linz, Steyr, Freistadt, Altmünster, Schabenreith,
Pfotenhilfe Lochen und das Katzenheim Boomer.
Erfreulich ist auch, dass nach dem Bundesland Salzburg, das ebenfalls ein Onlineportal für
Haustiere (www.fundtiere.salzburg.at) hat, auch das Bundesland Niederösterreich ein
Serviceportal schaffen will, wodurch die Tiersuche in den Grenzgemeinden optimiert wird.
1.800 entlaufene, ausgesetzte und zurückgelassene Tiere im Jahr
2014 in Oberösterreich
2014 wurden rund 1.800 entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Tiere im Auftrag
der Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften und Magistrate) in den oö.
Tierheimen und von den oö. Tierschutzvereinen verwahrt. 1.410 (78%) dieser Tiere wurden
auf www.tierschutzportal.ooe.gv.at eingetragen, womit den Besitzern die Suche nach ihrem
vermissten Haustier erleichtertet wurde. 148 dieser 1.410 erfassten Tiere (10,5%) konnten
ihrem Halter ausgefolgt werden.
Jahr
2013
2014
Fundtiere
gesamt
1.855
1.809
Fundtiere
Tierschutzportal
1.422
1.410
Fundtiere
retour an den Besitzer (Quelle Tierschutzportal)
168
148
LRin Jahn – Tierschutzportal Bilanz 2014
3
Fast jeder zweite aufgefundene Hund findet zurück zu seinem
Besitzer!
Seit 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen
Hunde
mit einem Microchip
gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank des Bundes registriert werden. Diese
Verpflichtung ist offensichtlich ein wesentlicher Beitrag für die hohe Rückführquote von
Fundhunden an ihren Besitzer.
Jedoch: Es ist wichtig, seinen Hund nicht nur zu chipen, sondern auch in der
Heimtierdatenbank des Bundes registrieren zu lassen. Nähere Informationen finden Sie
unter den FAQ´s auf www.tierschutzportal.ooe.gv.at
Leider warteten 93% der gefundenen Katzen in den oö Tierheimen und bei den
Tierschutzvereinen vor Ort 2014 vergeblich auf ihren Besitzer. Daher wäre es zu
empfehlen, Katzen, obwohl es keine gesetzliche Vorschrift gibt, chipen und registrieren zu
lassen, weil dies die einzige verlässliche Identifikation seines Tiers ist. Die verhältnismäßig
geringen Kosten für diesen einfachen tierärztlichen Eingriff und die anschließende
Registrierung der Katze erhöhen die Chance auf Rückführung des in Verlust geratenen
Haustieres um ein Vielfaches.
Abb.1: Rückführungsquoten Hund & Katz im Jahr 2014 (Quelle Tierschutzportal)
*Anmerkung: Hunde, die auf Grund der Chippung unmittelbar an den Besitzer rückgeführt werden können,
werden häufig nicht ins Tierschutzportal eingetragen, daher ergeben sich höhere Rückführquoten, die bei den
Hunden bei etwa 50% liegen dürften.
LRin Jahn – Tierschutzportal Bilanz 2014
4
Katzen und Hunde und viele Kleintiere warten auf einen neuen
Besitzer --- www.tierschutzportal.ooe.gv.at --Auf
www.tierschutzportal.ooe.gv.at
können
neben
vermissten
Haustieren
auch
„Abgabetiere“ gesucht werden - das sind jene Tiere, die aus den verschiedensten Gründen
von ihrem ursprünglichen Besitzer im Tierheim abgegeben wurden (Umzug, Platzmangel
etc.). Gefundene Tiere, die nicht abgeholt werden, werden an einen neuen Besitzer
vermittelt.
Das Tierschutzportal bietet die Möglichkeit, sich anhand der Beschreibung, des Alters und
Geschlechts der eingetragenen und abgebildeten Tiere zu orientieren und eine Vorauswahl
für sein künftiges Haustier zu treffen. Unsere Partner vor Ort – die Tierheime und
Tierschutzorganisationen – beraten bei der Suche nach einem neuen Haustier und
informieren gern rund um das Tier, weil ja ein Tier zum „Herrl“ oder „Frauchen“ passen soll.
Im Jahr 2014 wurden nach den vorliegenden Auswertungen der Partnerorganisationen, die
in die Onlinedatenbank eintragen, rund 2.560 Tiere vermittelt.
Verantwortungsbewusster Umgang mit Haustieren
In den oberösterreichischen Tierheimen haben aber nicht nur entlaufene, ausgesetzte,
zurückgelassene und behördlich beschlagnahmte Tiere einen Platz, sondern viele Tiere,
die von ihren Besitzern aus unterschiedlichsten Gründen abgegeben werden. 2014 gab es
144 Fundhunde, 221 wurden persönlich abgegeben (Quelle Tierschutzportal). Prozentuell:
39% Fundhunde, 61% Abgabehunde. 2014 gab es 1.065 Fundkatzen. 793 wurden
persönlich abgegeben (Quelle Tierschutzportal). Prozentuell: 57% Fundkatzen, 43%
Abgabekatzen
Fazit: Durch konsequente Aufklärungsarbeit, werden Tierhalter und auch jene, die es gerne
werden möchten, verantwortungsbewusster und achtsamer im Umgang mit Tieren. Die
Thematik, ob die Tierhaltung auch tatsächlich mit den eigenen Bedürfnissen in Einklang
gebracht werden kann und ob die Rahmenbedingungen für die gewünschte Tierhaltung
passen, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Ein Tier auszusetzen, verringert dessen
Chance auf einen passenden neuen Platz vermittelt zu werden, da wertvolle Informationen
über Vorlieben, Allergien und Impfungen nicht zur Verfügung stehen.
LRin Jahn – Tierschutzportal Bilanz 2014
5
Abb.2: Vergleich Fundtiere/Abgabetiere 2014
*Anmerkung: Quelle Tierschutzportal, Zahlen 2014, Fundtierzahlen beinhalten auch jene Tiere, die zurück an den
Besitzer gingen
Erhöhte Zahlen von Fund- und Abgabekatzen in den Sommermonaten
Auswertungen der auf www.tierschutzportal.ooe.gv.at eingetragenen Daten zeigen, dass in
den Sommermonaten vermehrt Fund- und Abgabekatzen in die oö Tierheime und zu den
oö Tierschutzorganisationen gebracht werden.
Zur Veranschaulichung: Im Juli 2014 wurden doppelt so viele Katzen abgegeben wie in den
Vergleichsmonaten Jänner und Februar (Quelle: Tierschutzportal).
Bei den Fundkatzen, darunter sehr viele Jungtiere, stellt sich das Bild noch drastischer dar.
Gerade in der Urlaubszeit ist an Tierhalter zu appellieren, zeitgerecht Vorsorge für die
Unterbringung der Haustiere zu treffen.
Hinweis: Durch die Kastration der Katze/des Katers wird verhindert, dass zahlreiche
trächtige Tiere bzw. Mutterkatzen mit Jungtieren im Tierheim landen.
Unsere Vertragspartner – die Tierheime und Tierschutzorganisationen – haben sich
verpflichtet, nur kastrierte Katzen (soweit veterinärmedizinisch bzw. gesundheitlich möglich)
abzugeben. Fundkatzen werden spätestens bei der Abgabe an einen neuen Besitzer
zusätzlich gechipt und registriert. Ein Qualitätsmerkmal, auf das man sich verlassen kann.
LRin Jahn – Tierschutzportal Bilanz 2014
Abb. 3. Abgabetiere im Jahr 2014
Quelle Tierschutzportal, Zahlen 2014
Abb.4: Abgabekatzen in den Sommermonaten
Quelle Tierschutzportal, Zahlen 2014
6
LRin Jahn – Tierschutzportal Bilanz 2014
7
Abb.5: Fundkatzen in den Sommermonaten
Quelle Tierschutzportal, Zahlen 2014
„Als
Tierschutz-Landesrätin
kann
ich
nur
appellieren,
Haustiere
von
einem
oberösterreichisches Tierheim zu übernehmen. Das bietet mehrere Vorteile. Unter anderem
sind die Tiere gechipt und registriert. Katzen die zu Hause gehalten werden und Freigang
haben, sollten kastriert werden, um unliebsamen Nachwuchs vorzubeugen“, so TierschutzLandesrätin Jahn.
LRin Jahn – Tierschutzportal Bilanz 2014
8
Katzenkastration – Kleiner Eingriff – große Wirkung
Die Kastration von Katzen und Katern bringt zahlreiche Vorteile für die Gesundheit sowohl
des Einzeltieres als auch der Population der freilebenden Katzen, und sie ist die einzige
effektive Maßnahme, um die unkontrollierte Vermehrung von Katzen zu verhindern.
Die Kastration von Katzen und Katern ist aktiver Tierschutz!
Streunerkatzen / verwilderte Hauskatzen
In Österreich gibt es zahlreiche Streunerkatzen. Diese verwilderten Hauskatzen gehen
ursprünglich auf Katzen aus Privathaushalten zurück, die nicht kastriert wurden, entlaufen
sind, ausgesetzt wurden oder halbwild auf bäuerlichen Betrieben leben. Diese Katzen
vermehren sich unkontrolliert, dadurch entsteht viel Tierleid. Unkastrierte Katzen können
sich zwei bis dreimal im Jahr fortpflanzen - bei vier bis sechs Jungen pro Wurf steigt ihre
Zahl schnell sprunghaft an. Wenn die Katzen über mehrere Generationen frei leben, sind
sie nicht mehr auf den Menschen sozialisiert und in der Folge sehr scheu. Die Population
wächst, obwohl nur ein Teil der Tiere das Erwachsenenalter erreicht, weil viele Tiere
mangels Futter und Pflege nicht überleben. Insbesondere Welpen haben geringe
Überlebenschancen.
Viele sterben an Unterernährung oder Infektionskrankheiten.
Streunerkatzen werden auch gejagt, verscheucht, erschossen, überfahren oder vergiftet.
Eine wichtige Maßnahme zur Lösung des Problems ist die Kastration der Streunerkatzen.
Da Jungkatzen, die in der Sozialisierungsphase (2. bis 7. Lebenswoche) keinen oder
unzureichenden Kontakt zu Menschen hatten, zeitlebens scheu bleiben, werden die
meisten
Streunerkatzen
nach
Kastration
und
Kennzeichnung
wieder
in
ihrem
ursprünglichen Lebensraum freigelassen und dort im Optimalfall weiterhin betreut. Junge
Katzen, die rechtzeitig durch Kontakt zum Menschen mit diesem sozialisiert wurden (vor
der 7. Lebenswoche), können evtl. an private Tierhalter vermittelt werden, nicht jedoch
ältere
Artgenossen,
die
meist
zeitlebens
sehr
scheu
bleiben.
Ein
effektives
Kastrationsprogramm mit Fangen, Kastrieren und Wiederaussetzen der Katzen (TrapNeuter-Return, TNR) ist ein essentieller Bestandteil eines Streunerkatzen-Managements.
Nur die konsequente Kastration von Katzen in Privathaushalten (in Verbindung mit einer
Kennzeichnung und Registrierung der Katzen) kann jedoch verhindern, dass neue Katzen
in die Streunerkatzenpopulationen hinzukommen. Dies ist für die nachhaltige und
flächendeckende Reduktion der Zahl an Streunerkatzen entscheidend. Die Kastration der
LRin Jahn – Tierschutzportal Bilanz 2014
9
eigenen Katze ist somit der wichtigste Beitrag jedes einzelnen Katzenhalters, der zur
Lösung der Streunerkatzenproblematik beigetragen werden kann. Darüber hinaus
erleichtert die Kastration das Zusammenleben mit der eigenen Katze, bringt ihr
gesundheitliche
Vorteile
und
erhöht
ihre
Lebenserwartung.
Zu
einer
verantwortungsbewussten Katzenhaltung gehört die Kastration vor der Geschlechtsreife.
Die Einhaltung der gesetzlichen Kastrationspflicht würde auch die Tierheime OÖ massiv
entlasten.
Kennzeichnung
Die Kennzeichnung von kastrierten Katzen mittels Mikrochip ist ein wichtiges Instrument zur
Kontrolle der Katzenvermehrung. Bei gleichzeitiger Registrierung des Chips in einer
Tierkennzeichnungsdatenbank (z.B. Animaldata, Tasso) können vermisste Tiere zu ihren
Besitzern zurück gebracht werden.
Naturschutz
Hungrige, verwilderte Hauskatzen und Freigängerkatzen sind eine Gefahr für einheimische
Vögel.
Durch die Verhinderung der Vermehrung dieser Katzen durch Kastration und die
kontrollierte Fütterung verwilderter Hauskatzen an geeigneten Orten wird diese Gefahr
erheblich verringert.
Tierschutzgesetz
Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem
Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet
werden oder in bäuerlicher Haltung leben (Anlage 1 Z 2.10 der 2. Tierhaltungsverordnung).
Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten (§ 6 Abs 1 Tierschutzgesetz).
Jeder einzelne kann aktiv werden!
Lassen Sie Ihre Katze kastrieren! Mit der Kastration Ihres Katers oder Ihrer Katze tragen
Sie zur Gesundheit Ihres Haustieres bei. Die Kastration verlängert das Leben Ihrer
Katze! Kastrierte Kater sind deutlich seltener in Kämpfe verwickelt und reduzieren ihren
Aktionsradius im Freien und damit die Unfallgefahr, weil sie nicht auf Partnersuche
gehen müssen. Kastrierte Katzen werden nicht mehr rollig und das Risiko für
Gebärmutterentzündungen und Gesäugetumore geht sehr stark zurück. Zudem leisten
LRin Jahn – Tierschutzportal Bilanz 2014
10
Sie einen wichtigen Beitrag zum allgemeinen Tierschutz, da Sie die unkontrollierte
Vermehrung von Katzen verhindern.
Lassen Sie Ihre Katze mittels Microchip kennzeichnen und registrieren Sie diese in einer
Tierkennzeichnungsdatenbank (z.B. Animaldata, Tasso)! Wird Ihr Tier vermisst, kann
das Fundtier zu Ihnen zurück gebracht werden.
Wenn Sie sich eine neue Katze anschaffen möchten, übernehmen Sie ein Tier aus
einem Tierheim!
Unterstützen Sie örtliche Tierschutzvereine: Ehrenamtliche Helfer können Futterstellen
betreuen oder scheue Katzen für die Kastration einfangen. Geldspenden helfen den
Tierschutzvereinen
möglichst
viele
Streunerkatzen
zu
kastrieren
und
diese
veterinärmedizinisch zu versorgen. Es ist wichtig, Streunerkatzen nicht in Tierheimen
unterzubringen, da die Streuner meist nicht auf den Menschen geprägt und dadurch
sehr scheu sind! Streunerkatzen-Babys sollen nicht von ihren Müttern weggenommen
werden, da die Muttertiere dann schneller wieder rollig werden und sich der Abstand
zwischen den Würfen verkürzt.
Wenn Sie Kenntnis über eine Population scheuer Katzen (z.B. in einem Stadtpark, auf
einem Firmengelände oder einem Bauernhof) haben, dann sprechen Sie mit den
Menschen dort und dem nächstgelegenen Tierschutzverein/Tierheim, und bieten Sie
gegebenenfalls Ihre Hilfe an. Eine Fütterung von verwilderten Hauskatzen ist nur
gemeinsam mit der Kastration der Tiere zu empfehlen. Landwirte stehen häufig auf dem
Standpunkt, dass der Katzenbestand sich schon von selbst regulieren wird. Doch das
Gegenteil ist der Fall: Die Katzen vermehren sich trotz harter Lebensbedingungen und
schlechtem Allgemeinzustand zahlreich.
Melden Sie Verstöße gegen das Tierschutzgesetz: In ländlichen Gebieten kommt es
leider noch häufig vor, dass Katzenwürfe kurz nach der Geburt “entsorgt” werden. Die
Tötung oder das Aussetzen von Katzenwürfen stellt einen schweren Verstoß gegen das
Tierschutzgesetz dar (Strafen bis 7.500 Euro, im Wiederholungsfall bis 15.000 Euro).
Wenn Sie Kenntnis über solche Praktiken haben, dann weisen Sie die Betroffenen
daraufhin, dass sie sich strafbar machen. Wenn dies nicht fruchtet, informieren Sie die
zuständige Behörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat).
Machen Sie andere Tierfreunde auf das Tierschutzproblem von unkastrierten Katzen
aufmerksam.