INFORMATION zur Pressekonferenz mit Landesrätin Mag.a Gertraud Jahn am 27. Juli 2015 Presseclub, Saal A zum Thema "Tierschutzportal – Bilanz 2014“ Hoher Anstieg an Fundkatzen in den Sommermonaten LRin Jahn – Tierschutzportal Bilanz 2014 2 Tierschutzportal hat sich etabliert Seitdem im April 2013 das Tierschutzportal des Landes Oberösterreich (www.tierschutzportal.ooe.gv.at) online ging, kann mit Stolz gesagt werden, dass es sich als zentrale Stelle für die Suche nach entlaufenen oder neuen Haustieren etabliert hat: „Unabhängig von den Öffnungszeiten der Tierheime bzw. Amtszeiten der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden können entlaufene Tiere rasch und unbürokratisch gesucht und gefunden werden. Aber auch andere Haustiere, die in oberösterreichischen Tierheimen auf ein neues Zuhause warten, kann man auf dieser Homepage suchen und finden“, so die für den Tierschutz zuständige Sozial-Landesrätin Mag.a Gertraud Jahn. Die Erweiterung der Partnerorganisationen, die Tiere eingeben, hat auch eine bessere Reichweite ergeben. So konnten 2014 rund 2.560 Tier vermittelt werden. Folgende Partner registrieren die Tiere: Tierheim Wels, Linz, Steyr, Freistadt, Altmünster, Schabenreith, Pfotenhilfe Lochen und das Katzenheim Boomer. Erfreulich ist auch, dass nach dem Bundesland Salzburg, das ebenfalls ein Onlineportal für Haustiere (www.fundtiere.salzburg.at) hat, auch das Bundesland Niederösterreich ein Serviceportal schaffen will, wodurch die Tiersuche in den Grenzgemeinden optimiert wird. 1.800 entlaufene, ausgesetzte und zurückgelassene Tiere im Jahr 2014 in Oberösterreich 2014 wurden rund 1.800 entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Tiere im Auftrag der Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften und Magistrate) in den oö. Tierheimen und von den oö. Tierschutzvereinen verwahrt. 1.410 (78%) dieser Tiere wurden auf www.tierschutzportal.ooe.gv.at eingetragen, womit den Besitzern die Suche nach ihrem vermissten Haustier erleichtertet wurde. 148 dieser 1.410 erfassten Tiere (10,5%) konnten ihrem Halter ausgefolgt werden. Jahr 2013 2014 Fundtiere gesamt 1.855 1.809 Fundtiere Tierschutzportal 1.422 1.410 Fundtiere retour an den Besitzer (Quelle Tierschutzportal) 168 148 LRin Jahn – Tierschutzportal Bilanz 2014 3 Fast jeder zweite aufgefundene Hund findet zurück zu seinem Besitzer! Seit 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde mit einem Microchip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank des Bundes registriert werden. Diese Verpflichtung ist offensichtlich ein wesentlicher Beitrag für die hohe Rückführquote von Fundhunden an ihren Besitzer. Jedoch: Es ist wichtig, seinen Hund nicht nur zu chipen, sondern auch in der Heimtierdatenbank des Bundes registrieren zu lassen. Nähere Informationen finden Sie unter den FAQ´s auf www.tierschutzportal.ooe.gv.at Leider warteten 93% der gefundenen Katzen in den oö Tierheimen und bei den Tierschutzvereinen vor Ort 2014 vergeblich auf ihren Besitzer. Daher wäre es zu empfehlen, Katzen, obwohl es keine gesetzliche Vorschrift gibt, chipen und registrieren zu lassen, weil dies die einzige verlässliche Identifikation seines Tiers ist. Die verhältnismäßig geringen Kosten für diesen einfachen tierärztlichen Eingriff und die anschließende Registrierung der Katze erhöhen die Chance auf Rückführung des in Verlust geratenen Haustieres um ein Vielfaches. Abb.1: Rückführungsquoten Hund & Katz im Jahr 2014 (Quelle Tierschutzportal) *Anmerkung: Hunde, die auf Grund der Chippung unmittelbar an den Besitzer rückgeführt werden können, werden häufig nicht ins Tierschutzportal eingetragen, daher ergeben sich höhere Rückführquoten, die bei den Hunden bei etwa 50% liegen dürften. LRin Jahn – Tierschutzportal Bilanz 2014 4 Katzen und Hunde und viele Kleintiere warten auf einen neuen Besitzer --- www.tierschutzportal.ooe.gv.at --Auf www.tierschutzportal.ooe.gv.at können neben vermissten Haustieren auch „Abgabetiere“ gesucht werden - das sind jene Tiere, die aus den verschiedensten Gründen von ihrem ursprünglichen Besitzer im Tierheim abgegeben wurden (Umzug, Platzmangel etc.). Gefundene Tiere, die nicht abgeholt werden, werden an einen neuen Besitzer vermittelt. Das Tierschutzportal bietet die Möglichkeit, sich anhand der Beschreibung, des Alters und Geschlechts der eingetragenen und abgebildeten Tiere zu orientieren und eine Vorauswahl für sein künftiges Haustier zu treffen. Unsere Partner vor Ort – die Tierheime und Tierschutzorganisationen – beraten bei der Suche nach einem neuen Haustier und informieren gern rund um das Tier, weil ja ein Tier zum „Herrl“ oder „Frauchen“ passen soll. Im Jahr 2014 wurden nach den vorliegenden Auswertungen der Partnerorganisationen, die in die Onlinedatenbank eintragen, rund 2.560 Tiere vermittelt. Verantwortungsbewusster Umgang mit Haustieren In den oberösterreichischen Tierheimen haben aber nicht nur entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene und behördlich beschlagnahmte Tiere einen Platz, sondern viele Tiere, die von ihren Besitzern aus unterschiedlichsten Gründen abgegeben werden. 2014 gab es 144 Fundhunde, 221 wurden persönlich abgegeben (Quelle Tierschutzportal). Prozentuell: 39% Fundhunde, 61% Abgabehunde. 2014 gab es 1.065 Fundkatzen. 793 wurden persönlich abgegeben (Quelle Tierschutzportal). Prozentuell: 57% Fundkatzen, 43% Abgabekatzen Fazit: Durch konsequente Aufklärungsarbeit, werden Tierhalter und auch jene, die es gerne werden möchten, verantwortungsbewusster und achtsamer im Umgang mit Tieren. Die Thematik, ob die Tierhaltung auch tatsächlich mit den eigenen Bedürfnissen in Einklang gebracht werden kann und ob die Rahmenbedingungen für die gewünschte Tierhaltung passen, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Ein Tier auszusetzen, verringert dessen Chance auf einen passenden neuen Platz vermittelt zu werden, da wertvolle Informationen über Vorlieben, Allergien und Impfungen nicht zur Verfügung stehen. LRin Jahn – Tierschutzportal Bilanz 2014 5 Abb.2: Vergleich Fundtiere/Abgabetiere 2014 *Anmerkung: Quelle Tierschutzportal, Zahlen 2014, Fundtierzahlen beinhalten auch jene Tiere, die zurück an den Besitzer gingen Erhöhte Zahlen von Fund- und Abgabekatzen in den Sommermonaten Auswertungen der auf www.tierschutzportal.ooe.gv.at eingetragenen Daten zeigen, dass in den Sommermonaten vermehrt Fund- und Abgabekatzen in die oö Tierheime und zu den oö Tierschutzorganisationen gebracht werden. Zur Veranschaulichung: Im Juli 2014 wurden doppelt so viele Katzen abgegeben wie in den Vergleichsmonaten Jänner und Februar (Quelle: Tierschutzportal). Bei den Fundkatzen, darunter sehr viele Jungtiere, stellt sich das Bild noch drastischer dar. Gerade in der Urlaubszeit ist an Tierhalter zu appellieren, zeitgerecht Vorsorge für die Unterbringung der Haustiere zu treffen. Hinweis: Durch die Kastration der Katze/des Katers wird verhindert, dass zahlreiche trächtige Tiere bzw. Mutterkatzen mit Jungtieren im Tierheim landen. Unsere Vertragspartner – die Tierheime und Tierschutzorganisationen – haben sich verpflichtet, nur kastrierte Katzen (soweit veterinärmedizinisch bzw. gesundheitlich möglich) abzugeben. Fundkatzen werden spätestens bei der Abgabe an einen neuen Besitzer zusätzlich gechipt und registriert. Ein Qualitätsmerkmal, auf das man sich verlassen kann. LRin Jahn – Tierschutzportal Bilanz 2014 Abb. 3. Abgabetiere im Jahr 2014 Quelle Tierschutzportal, Zahlen 2014 Abb.4: Abgabekatzen in den Sommermonaten Quelle Tierschutzportal, Zahlen 2014 6 LRin Jahn – Tierschutzportal Bilanz 2014 7 Abb.5: Fundkatzen in den Sommermonaten Quelle Tierschutzportal, Zahlen 2014 „Als Tierschutz-Landesrätin kann ich nur appellieren, Haustiere von einem oberösterreichisches Tierheim zu übernehmen. Das bietet mehrere Vorteile. Unter anderem sind die Tiere gechipt und registriert. Katzen die zu Hause gehalten werden und Freigang haben, sollten kastriert werden, um unliebsamen Nachwuchs vorzubeugen“, so TierschutzLandesrätin Jahn. LRin Jahn – Tierschutzportal Bilanz 2014 8 Katzenkastration – Kleiner Eingriff – große Wirkung Die Kastration von Katzen und Katern bringt zahlreiche Vorteile für die Gesundheit sowohl des Einzeltieres als auch der Population der freilebenden Katzen, und sie ist die einzige effektive Maßnahme, um die unkontrollierte Vermehrung von Katzen zu verhindern. Die Kastration von Katzen und Katern ist aktiver Tierschutz! Streunerkatzen / verwilderte Hauskatzen In Österreich gibt es zahlreiche Streunerkatzen. Diese verwilderten Hauskatzen gehen ursprünglich auf Katzen aus Privathaushalten zurück, die nicht kastriert wurden, entlaufen sind, ausgesetzt wurden oder halbwild auf bäuerlichen Betrieben leben. Diese Katzen vermehren sich unkontrolliert, dadurch entsteht viel Tierleid. Unkastrierte Katzen können sich zwei bis dreimal im Jahr fortpflanzen - bei vier bis sechs Jungen pro Wurf steigt ihre Zahl schnell sprunghaft an. Wenn die Katzen über mehrere Generationen frei leben, sind sie nicht mehr auf den Menschen sozialisiert und in der Folge sehr scheu. Die Population wächst, obwohl nur ein Teil der Tiere das Erwachsenenalter erreicht, weil viele Tiere mangels Futter und Pflege nicht überleben. Insbesondere Welpen haben geringe Überlebenschancen. Viele sterben an Unterernährung oder Infektionskrankheiten. Streunerkatzen werden auch gejagt, verscheucht, erschossen, überfahren oder vergiftet. Eine wichtige Maßnahme zur Lösung des Problems ist die Kastration der Streunerkatzen. Da Jungkatzen, die in der Sozialisierungsphase (2. bis 7. Lebenswoche) keinen oder unzureichenden Kontakt zu Menschen hatten, zeitlebens scheu bleiben, werden die meisten Streunerkatzen nach Kastration und Kennzeichnung wieder in ihrem ursprünglichen Lebensraum freigelassen und dort im Optimalfall weiterhin betreut. Junge Katzen, die rechtzeitig durch Kontakt zum Menschen mit diesem sozialisiert wurden (vor der 7. Lebenswoche), können evtl. an private Tierhalter vermittelt werden, nicht jedoch ältere Artgenossen, die meist zeitlebens sehr scheu bleiben. Ein effektives Kastrationsprogramm mit Fangen, Kastrieren und Wiederaussetzen der Katzen (TrapNeuter-Return, TNR) ist ein essentieller Bestandteil eines Streunerkatzen-Managements. Nur die konsequente Kastration von Katzen in Privathaushalten (in Verbindung mit einer Kennzeichnung und Registrierung der Katzen) kann jedoch verhindern, dass neue Katzen in die Streunerkatzenpopulationen hinzukommen. Dies ist für die nachhaltige und flächendeckende Reduktion der Zahl an Streunerkatzen entscheidend. Die Kastration der LRin Jahn – Tierschutzportal Bilanz 2014 9 eigenen Katze ist somit der wichtigste Beitrag jedes einzelnen Katzenhalters, der zur Lösung der Streunerkatzenproblematik beigetragen werden kann. Darüber hinaus erleichtert die Kastration das Zusammenleben mit der eigenen Katze, bringt ihr gesundheitliche Vorteile und erhöht ihre Lebenserwartung. Zu einer verantwortungsbewussten Katzenhaltung gehört die Kastration vor der Geschlechtsreife. Die Einhaltung der gesetzlichen Kastrationspflicht würde auch die Tierheime OÖ massiv entlasten. Kennzeichnung Die Kennzeichnung von kastrierten Katzen mittels Mikrochip ist ein wichtiges Instrument zur Kontrolle der Katzenvermehrung. Bei gleichzeitiger Registrierung des Chips in einer Tierkennzeichnungsdatenbank (z.B. Animaldata, Tasso) können vermisste Tiere zu ihren Besitzern zurück gebracht werden. Naturschutz Hungrige, verwilderte Hauskatzen und Freigängerkatzen sind eine Gefahr für einheimische Vögel. Durch die Verhinderung der Vermehrung dieser Katzen durch Kastration und die kontrollierte Fütterung verwilderter Hauskatzen an geeigneten Orten wird diese Gefahr erheblich verringert. Tierschutzgesetz Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben (Anlage 1 Z 2.10 der 2. Tierhaltungsverordnung). Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten (§ 6 Abs 1 Tierschutzgesetz). Jeder einzelne kann aktiv werden! Lassen Sie Ihre Katze kastrieren! Mit der Kastration Ihres Katers oder Ihrer Katze tragen Sie zur Gesundheit Ihres Haustieres bei. Die Kastration verlängert das Leben Ihrer Katze! Kastrierte Kater sind deutlich seltener in Kämpfe verwickelt und reduzieren ihren Aktionsradius im Freien und damit die Unfallgefahr, weil sie nicht auf Partnersuche gehen müssen. Kastrierte Katzen werden nicht mehr rollig und das Risiko für Gebärmutterentzündungen und Gesäugetumore geht sehr stark zurück. Zudem leisten LRin Jahn – Tierschutzportal Bilanz 2014 10 Sie einen wichtigen Beitrag zum allgemeinen Tierschutz, da Sie die unkontrollierte Vermehrung von Katzen verhindern. Lassen Sie Ihre Katze mittels Microchip kennzeichnen und registrieren Sie diese in einer Tierkennzeichnungsdatenbank (z.B. Animaldata, Tasso)! Wird Ihr Tier vermisst, kann das Fundtier zu Ihnen zurück gebracht werden. Wenn Sie sich eine neue Katze anschaffen möchten, übernehmen Sie ein Tier aus einem Tierheim! Unterstützen Sie örtliche Tierschutzvereine: Ehrenamtliche Helfer können Futterstellen betreuen oder scheue Katzen für die Kastration einfangen. Geldspenden helfen den Tierschutzvereinen möglichst viele Streunerkatzen zu kastrieren und diese veterinärmedizinisch zu versorgen. Es ist wichtig, Streunerkatzen nicht in Tierheimen unterzubringen, da die Streuner meist nicht auf den Menschen geprägt und dadurch sehr scheu sind! Streunerkatzen-Babys sollen nicht von ihren Müttern weggenommen werden, da die Muttertiere dann schneller wieder rollig werden und sich der Abstand zwischen den Würfen verkürzt. Wenn Sie Kenntnis über eine Population scheuer Katzen (z.B. in einem Stadtpark, auf einem Firmengelände oder einem Bauernhof) haben, dann sprechen Sie mit den Menschen dort und dem nächstgelegenen Tierschutzverein/Tierheim, und bieten Sie gegebenenfalls Ihre Hilfe an. Eine Fütterung von verwilderten Hauskatzen ist nur gemeinsam mit der Kastration der Tiere zu empfehlen. Landwirte stehen häufig auf dem Standpunkt, dass der Katzenbestand sich schon von selbst regulieren wird. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Katzen vermehren sich trotz harter Lebensbedingungen und schlechtem Allgemeinzustand zahlreich. Melden Sie Verstöße gegen das Tierschutzgesetz: In ländlichen Gebieten kommt es leider noch häufig vor, dass Katzenwürfe kurz nach der Geburt “entsorgt” werden. Die Tötung oder das Aussetzen von Katzenwürfen stellt einen schweren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar (Strafen bis 7.500 Euro, im Wiederholungsfall bis 15.000 Euro). Wenn Sie Kenntnis über solche Praktiken haben, dann weisen Sie die Betroffenen daraufhin, dass sie sich strafbar machen. Wenn dies nicht fruchtet, informieren Sie die zuständige Behörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat). Machen Sie andere Tierfreunde auf das Tierschutzproblem von unkastrierten Katzen aufmerksam.
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