Folien 24

13.07.2015
Institutionengeschichte
(Römisches Privatrecht)
XXIV.
Sommersemester 2015
Prof. Dr. J. Platschek
occidere = "umhauen" / "totschlagen"
unmittelbares,
aktives Einwirken erforderlich:
lex Aquilia
de damno
(Sachbeschädigung)
mittelbare,
passive (durch Unterlassen)
Verursachung:
mortis causam praestare
"Ursache des Todes setzen"
corpore corpori
sanktioniert mit actio in factum
(unter Übernahme der gesetzlichen
Rechtsfolge = Analogie)
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13.07.2015
iniuriā - "widerrechtlich"
Rechtfertigungsgründe
Aufspaltung in
objektive iniuria
= "Rechtswidrigkeit" (im modernen Sinne)
durch obj. TB indiziert
bei Vorliegen von Rechtfertigungsgründen ausgeschlossen
adversus periculum se defendere
"sich gegen eine Gefahr verteidigen"
subjektive iniuria
= "Verschulden" (im modernen Sinne)
dolus ("Vorsatz")
culpa ("Fahrlässigkeit")
Problem: Notwehr im modernen Sinne
rechtfertigt die Rechtsgutsverletzung/Schädigung
am Angreifer
modern:
- Notwehr (gegen rechtswidrigen Angriff)
- Notstand (zur Abwehr einer Gefahr)
D. 50,17,203 (Pomp. 18 Q. Muc.)
Wer aus eigener Schuld (culpa sua)
einen Schaden erleidet,
der wird nicht so angesehen,
als hätte er einen Schaden erlitten.
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