Übersicht - Gerontologie

Umgang mit herausforderndem Verhalten
bei Menschen mit Demenz
H. Elisabeth Philipp-Metzen
ÜBERSICHT
Abstufung aggressiven Verhaltens aus rechtlicher Perspektive
 Verbale Aggression
 Sachbeschädigung
 Körperverletzung („Notwehr“)
„Beschimpfungen muss man sich gefallen lassen“ (Kienzle). Schutzmaßnahmen
müssen sich am Einzelfall orientieren, bei Sachbeschädigung in geringerem Maße
erforderlich als bei drohender Körperverletzung. Verhältnismäßigkeit beachten!
Quelle: Kienzle, 2008
Grundsätzliche Abklärung
 Hat der demenzkranke Mensch Schmerzen?
 Gibt es eine ursächliche körperliche Erkrankung?
Quelle: Perrar, Klaus Maria, 2008
Sofortiges Handeln in akuten Krisen
1. Zeitnah intervenieren
 Bei entstehender Anspannung Kontakt aufnehmen
2. Risikoassessment für Mitarbeiter
 Gewaltandrohungen ernst nehmen und ev. Kollegen/in holen
3. Dem Erkrankten Grenzen setzen und Raum lassen
 Räumliche Ausweichmöglichkeiten
 Verhaltensalternativen
Quelle: Rahmenempfehlungen, 2007
Weitere Strategien
 Personalassessment
 Anderes Geschlecht zur Deeskalation?
 Bislang unbeteiligte Person hinzuziehen
 Reizreduktion
 Unnötige Stressoren, wie laufenden Fernseher, ausschalten
 Unterbrechung der Auseinandersetzung: „Waffenstillstand“
 Bsp.: „… das können morgen klären“
Quelle: Rahmenempfehlungen, 2007
Literatur:
 Bundesministerium für Gesundheit (2007): Rahmenempfehlungen zum Umgang mit
herausforderndem Verhalten bei Menschen mit Demenz in der stationären Altenhilfe, Berlin.
 Perrar, Klaus Maria (2008): Medikamentöse Behandlung von aggressiven Symptomen bei
Menschen mit Demenz. In: Pflegen/Demenz 6/2008.
 Kienzle, Theo (2008): Vorbeugung ist besser als Verteidigung. In: Pflegen/Demenz 6/2008.
Gerontologie - Wissen-für-die-Praxis
Dr. phil. H. Elisabeth Philipp-Metzen, Diplom-Gerontologin
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