Umgang mit herausforderndem Verhalten bei Menschen mit Demenz H. Elisabeth Philipp-Metzen ÜBERSICHT Abstufung aggressiven Verhaltens aus rechtlicher Perspektive Verbale Aggression Sachbeschädigung Körperverletzung („Notwehr“) „Beschimpfungen muss man sich gefallen lassen“ (Kienzle). Schutzmaßnahmen müssen sich am Einzelfall orientieren, bei Sachbeschädigung in geringerem Maße erforderlich als bei drohender Körperverletzung. Verhältnismäßigkeit beachten! Quelle: Kienzle, 2008 Grundsätzliche Abklärung Hat der demenzkranke Mensch Schmerzen? Gibt es eine ursächliche körperliche Erkrankung? Quelle: Perrar, Klaus Maria, 2008 Sofortiges Handeln in akuten Krisen 1. Zeitnah intervenieren Bei entstehender Anspannung Kontakt aufnehmen 2. Risikoassessment für Mitarbeiter Gewaltandrohungen ernst nehmen und ev. Kollegen/in holen 3. Dem Erkrankten Grenzen setzen und Raum lassen Räumliche Ausweichmöglichkeiten Verhaltensalternativen Quelle: Rahmenempfehlungen, 2007 Weitere Strategien Personalassessment Anderes Geschlecht zur Deeskalation? Bislang unbeteiligte Person hinzuziehen Reizreduktion Unnötige Stressoren, wie laufenden Fernseher, ausschalten Unterbrechung der Auseinandersetzung: „Waffenstillstand“ Bsp.: „… das können morgen klären“ Quelle: Rahmenempfehlungen, 2007 Literatur: Bundesministerium für Gesundheit (2007): Rahmenempfehlungen zum Umgang mit herausforderndem Verhalten bei Menschen mit Demenz in der stationären Altenhilfe, Berlin. Perrar, Klaus Maria (2008): Medikamentöse Behandlung von aggressiven Symptomen bei Menschen mit Demenz. In: Pflegen/Demenz 6/2008. Kienzle, Theo (2008): Vorbeugung ist besser als Verteidigung. In: Pflegen/Demenz 6/2008. Gerontologie - Wissen-für-die-Praxis Dr. phil. H. Elisabeth Philipp-Metzen, Diplom-Gerontologin Annettenweg 18, 48366 Laer. Tel: 02554 / 917610 Email: [email protected]
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