Geschäft s- und Versteigerungsbedingungen 1. 2. Das Auktionshaus Plückbaum versteigert öfentlich und fieiwillig im Namen und tür Rechnung der Auffraggeber. Die Namhafimachung der Auftraggeber ist gewährleistet. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Katalogangaben wurden nach bestem Wissen und Gewissan erstellt. Sie stellen iedoch keine Garantien im Rechtssinne dar und dienen ausschließich der lnformation. Sie werdon somit nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschafienheit. Gleiches gilt für Auskünfie ieglicfier Art, sei es schrifflich oder mündlich. Zusiandsberichte zu den Objekten stellen keine zusäEliche Individualabrede dar, sondem bring€n lediglich eine subjeKive Einscfiätzung des Auktionshauses Plückbaum zum Ausdruck- Der Efialtungszustand der Gegenstände ist im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschafienheibvereinbarung begründen. Dies gilt insbesondere auch flir Rahmen und Verglasungen von Gemälden, für deren Unversehfiheit Gewähr nicht geleistet werden kann. Die Gegenstände werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich bei Eneilung de6 Zuscfllages befinden. Ftlr ofene oder versteckte Mängel übernimmt 3. 4. 5. 6. 7. 9. das Auktionshaus Plückbaum keine Haftung, sofern nicht Vo6atr oder grobe Fahdässigkeit vo.liegt. Ansprüche gegen die Einlieferer sind ausgeschlossen, sofem es sich um Privatpeßonen handelt. Bei Auftraggebem, die Geweöetreibende sind, ist die Frist zur Geltendmachung der Ansprücfie auf ein Jahr ab Zustandekommen des Kaufueltrages befüstet. Der Aufuf erfolgt i.d.R. zu dem im Katalog angegebenen Mindestgebot. Die Höhe der Beträge, mit welchen aufgeboten werden muss, wird vom Versteigerer bestimmt, i.d.R. wird mit einer Steigerung von 10% ausgeboten. Der Zusc*llag an den Meistbietenden wird erst erteitt, wenn nach dreimaligem Wiedertlolen des Höchstgebotes ein tjbergebot nicM abgegeben ist. Die Erteilung des Zuscfilages können die Versteigerer sich vorb€halten oder verw€igem. Bestehen Zweifel über den Zuschlag, sind die Versteigerer berechtigt den Zuschlag zurückzunehmen und die Sache emeut auszubieten. Erfolgt ein Zuscfilag unter Voöehalt, so bleibt der Bieter 3 Wochen an sein Gebot gebunden. Die Versteigerer behatlen sich das Redlt vor, Katalognummem zu lrennen, zu vereinen und wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge auszuruGn oder zurückzuziehen, Wenn mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben und die dreimalige Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los über den Zuscfilag. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit dem erteilten Zuscfilag gehen Besitz und Gefahr der verkauften Gegenstände unmittelbar auf den Käufer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang. Nicht bezahtte Gegenstände dürfen vom Versleigerungsod nichl entfernt werden. Auf den erteilten Zuschlag wird ein Aufgeld von 20% erhoben, zuzüglich der geseElichen MehMertsteuer in Höhe von 19% nur aufdas Aufgeld gerechnet. Bei Originalwerken der bildenden Kunst und der Pholographie, deren Ufieber noch nicht 70 Jahre vor dem Verkauf verstoöen sind, ist der Veräußerer gemäß 526 UrhG zur Zahlung einer geselzlichen Folgerechtsgebühr aufden Verkaußedös verpflichtet. An dieser Gebühr wird der Käufer anteilig wie folgt beteiligt . 2olo vom Zuschlagspreis von 400 bis 50.000 € .1.5% vom Zuschlagspreis von 50.001 bis 200.000 € Den Endbetrag (Zuschlag + Aufgeld + MWSI auf das Aufgeld + ggf. Folgerechtsgebiihr) hat der Ersteigerer sofort nactl erteiltem Zuschlag bar in Euro an das AuKionshaus Plockbaum zu zahlen. Die Zahlung nicht ärMesender Bieler gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum nocfi nichl als verspätet. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprtifung, lntum vorbehalten. Der Käufer ist nicht berechtigt, am Kaufgeld Abzüge zu machen oder Gegenforderungen zur Aufrechnung zu bringen. \Mrd die Zahlung nicht sofort an das Auktionshaus geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die übergabe des Gegenstandes an den Käufer nicht statt der Käufer geht vielmehr seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig und der Gegenstand kann auf seine Kosten noch einmal versteigert werden. ln diesem Falle haftet der Käufer ftir den Ausfall, dagegen hat er aufeinen Mehrerlös keinen Anspruch. Zu einem weiteren Gebot wird er nicht zugelassen. Bei veE ögerter Zahlung der Kaufsumme hat der Käufer darauf 1 0 % Verzugszinsen vom Fälligkeitstag an zu entrichten und allen,Verzugsschaden und iede Anmahnung zu vergfi{en. Das AuKionshaus ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus dessen Aufträgen und den Zuschlägen im Namen des Einlieferers wahrzunehmen. Als Efüllungsort fiir alle Verpflichtungen des Käufers gilt der SiE des Auktionshauses. Die Käufer sind verpflichtet, ihre ersteigerten Objekte sofort na€h der Auktion bzrv. bei auswärtigen Kunden innerhalb von '10 Tagen in Empfang zu nehmen. Zur Verpackung, Au{bewahrung oder zum Versand ist das Auktionshaus Plückbaum nicht verpflicfitet. Ein Veßand erfolgt nur auf ausddcidichen Wunsch des Käufers ausnahmslos auf dessen Koslen und Gefahr. Das Auktionshaus Plückbaum ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte 4 Wochen nach der AuKion im Namen und auf Rechnung des Eßteigerers beieiner Spedition einlagern zu lassen. Das Auktionshaus Plückbaum hafret nicht für den Verlust oder die Beschädigung der vom Ersteigerer nicht abgeholten oder wegen äusstehender Zahlung nicht an ihn tlbergebenen Gegenstalnde, außer bei dem Nach\,v€is von Vorsatr oder grober Fahrlässigkeit. 10. Erlijllungsort und Gerichtsstand ltir den vollkaufinännischen Verkehr ist ausschließlich Bonn. Es gilt deutsches Recit unter Ausscilluss des UN-Kaufrechts. '11. Durch die Abgabe eines Geboles erkennt der Bieter die Geschäfts- und Veßteigerungsbedingungen an. Gleiches gilt sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf. Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen unberühtt. Auktionshaus Plückbaum GmbH Geschäftsführer: Dr. Brigitte Plückbaum-Burgardt' Ulrich Burgardt (Von der IHK Bonn allg. öffentlich bestellte und vercidigte Versteigerer)
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