An das AUKTIONSHAUS JÜNGER M. u. L. Jünger GmbH & Co. KG Wiesenstraße 24 64756 Mossautal Bitte benutzen Sie je Einzelartikel 1 Gebotsformular ! Schriftliches, verbindliches Angebot Bieter Verfahren: Heinrich Jäck - Verkauf _______________________________________ _______________________________________ _______________________________________ _______________________________________ _______________________________________ _______________________________________ (exakte Anshrift und Telefonnummer) bietet unter Beachtung der allgemeinen Versteigerungsbedingungen des Auktionshauses JÜNGER, Michael und Ludwig Jünger GmbH & Co. KG, sowie unter Beachtung der unten aufgeführten Bedingungen für die nachstehenden Positionen: Gebot / EUR Kat.-Nr. Artikel _________ _________________________________________________ ____________________ Das Gebot versteht sich zzgl. 15% Aufgeld und zzgl. 19% Umsatzsteuer. Der Verkauf erfolgt ab dem jeweiligen Standort. Im Falle des Zuschlages, auch einzelner Positionen, ist der Gesamtrechnungsbetrag sofort fällig. Demontage und Abtransport können erst nach vollständigem Rechnungsausgleich erfolgen. Der Demontage- und Abholtermin ist abzustimmen. Der Bieter garantiert sofortige Zahlung. Der Verkauf der Positionen erfolgt wie besichtigt. Risiko und Gefahr an den erworbenen Gegenständen gehen mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Demontage und Abtransport sind Sache des Käufers. Der Käufer haftet für die durch Demontage und Abtransport entstehenden Schäden an Personen, Sachen und Gebäuden. Der Käufer hat vor Demontagebeginn eine entsprechende und aktuell bestehende Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Des Weiteren gelten die allgemeinen Versteigerungsbedingungen des Auktionshauses Jünger, M. u. L. Jünger GmbH & Co. KG. _________________________ Ort, Datum ____________________________________ verbindliche Unterschrift Allgemeine Versteigerungsbedingungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Auktionshaus Jünger Mit der Teilnahme an der Besichtigung und Auktion bzw. an unserem Freihandverkauf sowie mit der Abgabe eines Gebotes, erkennt der Interessent die nachstehenden Versteigerungsbedingungen für die Versteigerung bzw. den Freihandverkauf an. Der Versteigerer führt die Versteigerung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers durch. Der Kaufvertrag kommt durch den Zuschlag zwischen dem Auftraggeber und dem Meistbietenden zustande. Privatpersonen sind als Bieter nicht zugelassen. a) Die Versteigerung erfolgt in der Regel nach fortlaufenden Nummern. Der Versteigerer behält sich jedoch vor, diese Reihenfolge abzuändern, Positionen auszuklammern oder zusammenzufassen, sowie Katalognummern zurückzurufen. b) Jedes Gebot ist deutlich erkennbar und in deutscher Währung abzugeben. Es erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags abgeschlossen wird. Der Versteigerer ist berechtigt, ein Angebot ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen und den Zuschlag zu verweigern bzw. ihn nur unter Vorbehalt zu erteilen. c) Den Zuschlag erhält der Höchstbietende. Entstehen Streitigkeiten über das letzte Gebot, so entscheidet der Versteigerer abschließend nach freiem Ermessen oder durch Los; er kann auch neu ausbieten. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter bis zum Ablauf des zweiten Werktages nach Beendigung der Versteigerung an sein Gebot gebunden. Ein übergeordnetes oder ein besseres Kaufangebot, auch außerhalb der Versteigerung, führen zum Erlöschen des Vorbehalts-Zuschlags. a) Der Käufer ist verpflichtet, die ihm zugeschlagenen Gegenstände zu den vom Versteigerer angegebenen Zeiten in Empfang zu nehmen. Soweit dies zu den angegebenen Zeiten aufgrund der Beschaffenheit der Gegenstände nicht möglich ist, hat der Käufer die Gegenstände innerhalb von 24 Stunden oder zu dem vereinbarten Termin auf seine Kosten abzuholen. Die Gefahren und Kosten einer eventuell erforderlichen Demontage des Versteigerungsgegenstandes trägt der Käufer, der gegebenenfalls auch den Standplatzflächen eben herzurichten hat. b) Der Käufer hat den Kaufpreis nebst 15% Aufgeld und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofort nach Erteilung des Zuschlags an den Versteigerer in bar oder erfüllungshalber per bankbestätigtem Scheck zu zahlen. Der Käufer kann gegen den Kaufpreisanspruch nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. c) Der Gefahrenübergang erfolgt mit dem Zuschlag des jeweiligen Artikels. Die Abholung muss zu den vom Auktionator angegebene Zeiten erfolgen. d) Für den zufälligen Untergang, den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen haftet der Versteigerer/ der Verkäufer nach Maßgabe der Ziffer 8 nur bis zum Beginn der angegebenen Ausgabezeiten. Für eine weitergehende Verwahrung der Gegenstände übernimmt der Versteigerer keine Haftung; die Sach- und Preisgefahr trägt von der Ausgabezeit an der Käufer. e) Der Interessent/Bieter/Käufer haftet für alle durch ihn bzw. seine Erfüllungsgehilfen bei Besichtigung, Demontage und/oder Abholung verursachten Personen-, Gebäude- und/oder Sachschäden. Dies gilt auch für evtl. Hilfestellung durch Mitarbeiter des Auktionshaus Jünger. Der Käufer sichert zu eine aktuell gültige, ausreichende Haftpflichtversicherung für eventuelle Schäden an Sachen, Gebäuden, Personenschäden und Umweltschäden zu haben und legt diese dem Auktionshaus Jünger auf Wunsch vor. Der Verkäufer/Auktionator ist berechtigt vom Käufer vor Beginn der Demontage- und/oder Transporttätigkeit den Nachweis einer aktuell bestehenden, ausreichenden Betriebs-Haftpflichtversicherung zu verlangen. f) Der Versteigerer ist berechtigt, den Versteigerungsgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises zuzüglich Aufgeld zurückzuhalten und auf Kosten des Käufers einzulagern. Bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisschuld sowie sonstiger Zahlungspflichten bleibt der Gegenstand Eigentum des Auftraggebers. a) Im Verhältnis zu Kaufleuten gilt: Auch ohne Mahnung gerät der Käufer am dritten Werktag nach dem Tag der Versteigerung in Zahlungsverzug, wenn er den Kaufpreis zuzüglich Aufgeld nicht bezahlt. Ab Verzugseintritt ist der Versteigerer auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu fordern. b) Befindet sich ein Käufer in Zahlungsverzug, so kann der Versteigerer unbeschadet weiterer Ansprüche Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verlangen. Im Falle des Abnahmeverzuges hat der Käufer die dem Versteigerer dadurch entstehenden Kosten zu tragen. c) Ist der Versteigerer berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern, so ist der Käufer zwecks Abgeltung des entstehenden Mehraufwandes zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes in Höhe von 10% des Kaufpreises zuzüglich Aufgeld verpflichtet. Der Anspruch auf Ersatz eines weitergehenden Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen; dem Käufer bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden des Versteigerers nachzuweisen. Im Falle einer nochmaligen Versteigerung des Gegenstandes haftet der Käufer daneben für den Mindererlös; einen eventuell entstehenden Mehrerlös kann er nicht beanspruchen. a) Die Gegenstände werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Die Gegenstände werden gekauft wie besichtigt, insbesondere wird keine Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit, für bestimmte Eigenschaften und Vollständigkeit sowie für die Freiheit von Mängeln übernommen. Macht ein Käufer von der ihm angebotenen Besichtigungsmöglichkeit keinen Gebrauch, so gilt ein ungesehener Kauf als gekauft wie besichtigt. b) Katalogangaben über technische Daten, Baujahre usw. erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen; sie stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Für Katalogbeschreibungen, dazugehörige schriftliche Erläuterungen und mündliche Angaben wird nicht gehaftet. a) Gegenüber Kaufleuten gilt: Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen, sind Schadenersatzansprüche des Käufers der Höhe nach auf den Kaufpreis zuzüglich Aufgeld beschränkt; ersatzfähig sind nur die typischerweise vorhersehbaren Schäden. b) Außerhalb vertraglicher Hauptpflichten haftet der Versteigerer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. c) Der Interessent/Bieter/Käufer verzichtet ausdrücklich auf jegliche Gewährleistungsansprüche, die über die über die in den Versteigerungsbedingungen formulierten Ansprüche hinaus gehen. Michael und Ludwig Jünger GmbH & Co. KG öffentlich bestellte und vereidigte Auktionatoren Wiesenstrasse 24 · 64756 Mossautal Telefon 06062-3068 · Telefax 06062-3069 · E-mail: [email protected] · www.auktionshausjuenger.de HRA 70814 AG - Darmstadt · Komplementär: Auktionshaus Jünger Ludwig und Michael Jünger Verwaltungs GmbH mit Sitz in Mossautal AG Darmstadt HRB 71079 Auktionshaus Jünger 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. Rechnungen, die während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellt werden, bedürfen einer nachträglichen Kontrolle und stehen daher unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Korrektur. Gegenüber Kaufleuten gilt: Für alle Ansprüche, die sich für die Beteiligten aus der Besichtigung/Versteigerung ergeben, wird als Gerichtsstand Michelstadt/Odw. vereinbart. Verkäufe ins Ausland: Erfolgt der Verkauf in die EU oder in Nicht-EU-Länder, so hat der Käufer die fällige Mehrwertsteuer als Sicherheitsleistung an das Auktionshaus Jünger zu zahlen. Nach Vorlage des Verbringungsnachweises oder der abgestempelten Exportpapiere im Original erstattet das Auktionshaus Jünger die Sicherheitsleistung an den Käufer zurück. Der Verkauf erfolgt in jedem Falle ab Standort. Demontage und Abholung ist Sache des Bieters/Käufers und erfolgt durch ihn, zu seinen Kosten und auf sein Risiko. Für Schäden an Personen, Sachen oder Gebäuden sowie für Umweltschäden, die durch den Käufer oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet der Käufer. Sollte der Kauf von Anlagen, Maschinen, Regal- und Rauminhalten umweltgefährdende Medien beinhalten, so beachtet der Käufer die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und handelt entsprechend. Eventuelle in diesem Zusammenhang entstehende Kosten für die gesetzskonforme Abholung und/oder Entsorgung gehen zu Lasten des Käufers. Die vorstehenden Bedingungen gelten für einen Freihandverkauf sinngemäß. Online-Versteigerung Die vorgenannten allgemeinen Versteigerungsbedingungen gelten grundsätzlich auch für die durch das Auktionshaus Jünger durchgeführten Online-Versteigerungen. Ergänzend gelten für die Online-Versteigerungen nachstehende Bedingungen: Privatpersonen sind als Bieter nicht zugelassen. Mit Anmeldung und Registrierung erklärt der Bieter, dass er als gewerblicher Käufer handelt. Mit Abgabe der von uns angefragten Daten und mit seiner Zustimmung, erklärt sich der Bieter einverstanden, dass das Auktionshaus Jünger personengebundene Daten erhebt, speichert und für eigene Werbemaßnahmen nutzt. Eine Weitergabe dieser Daten durch das Auktionshaus Jünger an Dritte erfolgt nicht. Der Bieter sichert dem Auktionshaus Jünger zu, dass er die Bieternummer und Passwort nicht unbefugten Dritten zur Kenntnis gibt und das Auktionshaus Jünger umgehend zu informieren, wenn er Kenntnis erhält, dass unbefugte Dritte über sein Passwort und Bieternummer verfügen. Mit der Abgabe eines Gebotes gibt der Bieter ein unwiderrufliches und verbindliches Kaufangebot für die betreffende Katalogposition ab. Das Gebot erlischt, sobald ein höheres Gebot eines anderen Bieters eingeht und im Onlinekatalog bekannt gemacht wird. Die vom Versteigerer festgesetzte Laufzeit der Online-Versteigerung ist verbindlich. Der Bieter erhält im Falle eines Zuschlages eine Nachricht sowie die Rechnung des zugeschlagenen Artikels per Email. Die Zusendung der Rechnung per Email ist gleichzeitig Aufforderung zur Zahlung des Gebotspreises zzgl. 15 % Aufgeld, zzgl. gesetzl. MwSt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages muss umgehend, spätestens am nächsten Werktag nach Eingang der Rechnung erfolgen. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Abnahme des ersteigerten Gegenstandes zu dem vom Versteigerer angesetzten Abholtermin. Die Herausgabe des ersteigerten Artikels erfolgt nur gegen Vorlage eines Abholscheins, der nach Zahlungseingang durch das Auktionshaus Jünger per Email versandt wird. Dieser Abholschein ist bei Abholung unbedingt vorzulegen! Liegt das Höchstgebot unter dem vom Auktionator genannten Mindestpreis, so erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt. Das Gebot ist für den Bieter bis zum Ablauf des zweiten Werktages nach Beendigung der Auktion verbindlich. Wird das Gebot vom Auftraggeber akzeptiert, erhält der Bieter per Email die Rechnung für diesen Artikel. . Erfolgt in diesem Zeitraum keine Benachrichtigung, so erlischt der unter Vorbehalt erteilte Zuschlag. Der Gefahrenübergang erfolgt mit dem Zuschlag des jeweiligen Artikels und zum Zeitpunkt der Benachrichtigung des Bieters. Die Abholung muss zu den vom Auktionator angegebene Zeiten erfolgen. Der Auktionator übernimmt keinerlei Gewähr für die dauerhafte und ständige Verfügbarkeit seiner Website www.auktionshausjuenger.de sowie www.auktionshaus-juenger.de . Sollten Gebote wegen technischer Mängel nicht rechtzeitig registriert werden, so hat der Bieter keinen Anspruch auf Annahme seines Gebotes. 16. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen sind in diesem Fall durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmungen bzw. des unwirksamen Teils möglichst nahe kommen. Michael & Ludwig Jünger GmbH & Co. KG · 64756 Mossautal - Seite Nr. 2
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