BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1004 21. Wahlperiode 14.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 07.07.15 und Betr.: Antwort des Senats Ahndung von Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern in Hamburg Mit Pressemitteilung vom 29. Juni 2015 berichtet die Polizei Hamburg von einem Schwerpunkteinsatz der Fahrradstaffel zur Ahnung von Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern in Hamburg. Fraglich ist, auf welche Art und Weise auch künftig Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern verhindert und geahndet werden sollen. Dies gewinnt vor dem Hintergrund der zunehmenden Ausrichtung Hamburgs zur Fahrradstadt an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welches Ziel sollte mit dem jüngsten Schwerpunkteinsatz der Fahrradstaffel bezweckt werden? 2. Inwiefern sind weitere Schwerpunkteinsätze der Fahrradstaffel oder weiterer Einsatzkräfte zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geplant? Der Einsatz der Fahrradstaffel erfolgt mit dem Ziel der Verbesserung der Verkehrssicherheit und Stärkung der objektiven und subjektiven Sicherheit der Bürger durch sichtbare Polizeipräsenz, wirkungsvolle Einflussnahme auf verkehrsgerechtes Verhalten von Fahrradfahrern, Reduzierung von radfahrtypischen Unfallrisiken und Reduzierung von Verkehrsunfällen mit Radfahrerbeteiligung. Hierzu werden neben einer zielorientierten Streifentätigkeit überwiegend repressive Schwerpunkteinsätze und Großkontrollen mit zusätzlichen Einsatzkräften an unfallrelevanten Örtlichkeiten gegen Fehlverhalten vor allem von rücksichtslosen Radfahrern sowie gegen Fehlverhalten von Kraftfahrern gegenüber Radfahrern im fließenden und ruhenden Verkehr durchgeführt. Darüber hinaus erfolgt eine intensive Aufklärung vor Unfallgefahren im Radverkehr im Dialog mit Rad- und Kraftfahrern vor Ort sowie bei Messen, an Informationsständen und bei anderen geeigneten Gelegenheiten. Durch die dabei erreichte Öffentlichkeitswirksamkeit soll eine Verankerung des Themas Verkehrssicherheit für Radfahrer in der Wahrnehmung der Bürger erreicht werden. Je Kalendermonat wird mindestens ein solcher Einsatz durchgeführt, seit Januar 2014 bisher insgesamt 21 Einsätze. Es ist geplant, diese Maßnahmen weiterhin fortzuführen. 3. Wie viele Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (welche Delikte) wurden durch Radfahrer in den Jahren 2014 und laufend bis zum 30.6.2015 durch Radfahrer begangen und geahndet? 7.538 Ordnungswidrigkeiten wurden im erfragten Zeitraum geahndet. Die jeweilige Anzahl und Art der Verkehrsverstöße sind den Anlagen zu entnehmen. Drucksache 21/1004 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Verkehrsstraftaten werden bei der Polizei im Hinblick auf die Verkehrsbeteiligung des Beschuldigten statistisch nicht erfasst. Für die diesbezügliche Beantwortung wäre daher die händische Auswertung von über 9.300 Strafanzeigen erforderlich. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wurden daraufhin Radfahrer ins Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen oder sogar aus dem Verkehr gezogen? Wenn ja, wie viele? 3.544 Verkehrsverstöße waren im Abfragezeitraum im Fahreignungsregister eintragungspflichtig. Inwieweit alle Verstöße nach Abschluss des Bußgeldverfahrens zu einer Eintragung in das Fahreignungsregister oder zu fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen geführt haben, ließe sich nur durch die händische Auswertung aller 3.544 Einzelfälle ermitteln. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Auf welche Art und Weise gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten von Radfahrern in Hamburg künftig verstärkt oder regelmäßig zu verhindern und zu ahnden? Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ist ständige Aufgabe des Polizeivollzuges. Dabei wird die erfolgreiche Arbeit der Fahrradstaffel auch in Zukunft unverändert fortgesetzt werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1004 Anlage 1 Verstöße Radfahrer 2014 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichen105 1592 137612 anlage. 102100 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. 10 573 Sie benutzten als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon, 25 354 123172 indem Sie hierfür das Mobiltelefon aufnahmen oder hielten. Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenver101118 35 316 kehr erforderlichen Sorgfalt Andere. Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichen137624 anlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde 100 229 an. 102160 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. 20 199 Sie missachteten als Radfahrer das auch für Sie geltende 105 186 137606 Rotlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgänger. Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 141446 <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung 20 148 gekennzeichnet war. Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl 141169 15 142 dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war. Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung 123148 20 134 nicht <vorhanden/betriebsbereit> war. Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende be109649 100 98 sondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. Es 102163 35 83 kam zum Unfall. Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichen120 72 137614 anlage. Es kam zum Unfall. Sie führten ein Fahrrad, obwohl die lichttechnischen Einrich367100 20 69 tungen nicht den Vorschriften entsprachen. Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungsein117100 richtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse er20 62 forderten. Sie fuhren von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn. 110119 35 60 Es kam zum Unfall. 999999 0 55 Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen <215/220> 141149 20 36 vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl 141175 15 34 dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt war. Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursach101012 35 32 ten Sachschaden. Sie befuhren als Radfahrer die Straße entgegen der vorge141149 20 30 schriebenen Fahrtrichtung (Zeichen <215/220>). Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 141449 <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung 35 30 gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Ein10 30 365000 richtungen nicht den Vorschriften entsprachen. Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch 123600 80 29 die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden 108601 120 28 Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihr Gehör durch Geräte 10 28 123106 beeinträchtigt war. 999999 0 28 101130 Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenver35 26 3 Drucksache 21/1004 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Verstöße Radfahrer 2014 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle kehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug. Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten 20 23 102102 +) dadurch Andere. 102130 Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite. 15 19 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die 200 19 137618 Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Sie beachteten als nach einer Kreuzung oder Einmündung die 109180 Fahrbahn querender Radfahrer nicht den Fahrzeugverkehr. 30 18 Es kam zum Unfall. Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. 108607 Es kam zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen 120 17 <205/206>. Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 102154 <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung 20 14 gekennzeichnet war. Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die 35 13 110125 Fahrbahn. Es kam zum Unfall. Sie schädigten durch Außer- Acht-Lassen der im Straßenver101124 kehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch 35 12 Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug. Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot. 102625 100 12 Es kam zum Unfall. 136100 Sie befolgten nicht die Weisung des Polizeibeamten. 20 11 Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot 141187 20 10 der Einfahrt (Zeichen 267). Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem 102145 Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. Es kam 30 9 zum Unfall. Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbremsen35 9 104106 de Fahrzeug auf. Es kam zum Unfall. Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 102157 <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung 35 7 gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. Sie bogen nach <links/rechts> ab, ohne auf den nachfolgen109114 35 7 den Verkehr zu achten. Es kam zum Unfall. Sie fuhren aus einem Grundstück auf die Straße. Es kam zum 110101 35 7 Unfall. Sie missachteten als Fußgänger das Rotlicht der Lichtzei5 7 137100 chenanlage. 137600 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. 90 7 105611 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum Unfall. 145 6 Sie beförderten auf einem einsitzigen Fahrrad eine über 7 5 6 121160 Jahre alte Person. Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung 35 6 123150 nicht <vorhanden/betriebsbereit> war. Es kam zum Unfall. Sie beachteten als Führer eines nichtmotorisierten Fahrzeugs 136612 60 6 nicht das Haltgebot des Polizeibeamten. Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichen137626 anlage. Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte bereits 180 6 länger als 1 Sekunde an. Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten anläss120 5 136624 lich einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung. Sie befuhren als Radfahrer die Straße entgegen der vorge141152 schriebenen Fahrtrichtung (Zeichen <215/220>). Es kam zum 35 5 Unfall. 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1004 Verstöße Radfahrer 2014 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Sie führten ein Fahrrad ohne die vorgeschriebene seitliche 10 5 367000 Kenntlichmachung. Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem 15 4 102142 Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite und stießen mit dem 102667 entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Es kam zum 100 4 Unfall. Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften verbots35 4 105101 widrig rechts. Es kam zum Unfall. Sie bogen ab, ohne ein <entgegenkommendes/in gleicher 109601 Richtung fahrendes> Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es 85 4 kam zum Unfall. Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen <215/220> 141152 35 4 vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall. Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot 141190 35 4 der Einfahrt (Zeichen 267). Es kam zum Unfall. Sie beachteten nicht das unbedingte Haltgebot (Zeichen 206). 145 4 141601 Es kam zum Unfall. Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Schallzeichenein15 4 355000 richtung <unzulässig/mangelhaft> war. Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit 103854 35 3 einen Unfall. Sie beförderten auf dem Fahrrad ein Kind, obwohl die vorge121166 5 3 schriebenen Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren. Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam 137602 240 3 zum Unfall. Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichen137613 100 3 anlage und gefährdeten +) dadurch Andere. Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichen137625 anlage und gefährdeten +) Andere. Die Rotphase dauerte 160 3 bereits länger als 1 Sekunde an. Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 141447 <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung 25 3 gekennzeichnet war, und behinderten +) dadurch Andere. Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachscha101000 35 2 den. 101006 Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden. 35 2 Sie fuhren in den <Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich> ein, ohne dem dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die 35 2 101043 Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen. Es kam zum Unfall. 102006 Sie fuhren nicht möglichst weit rechts. 5 2 Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite und behinderten 25 2 102131 +) dadurch Andere. Sie schädigten als Fahrzeugführer <ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/einen älteren Menschen>, insbesondere durch 103709 <nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit/mangelnde 100 2 Bremsbereitschaft/unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren/unzureichenden Seitenabstand beim Überholen>. Sie streiften beim Überholen das in gleicher Richtung fahren105113 35 2 de Fahrzeug. Es kam zum Unfall. Sie fuhren an <einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn> 35 2 106102 links vorbei, ohne das entgegenkommende Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall. Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei ei107101 35 2 nen Unfall. 5 Drucksache 21/1004 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Verstöße Radfahrer 2014 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Sie beachteten als nach einer Kreuzung oder Einmündung die 15 2 109177 Fahrbahn querender Radfahrer nicht den Fahrzeugverkehr. Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gege240 2 119624 ben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden. Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren 126606 der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkenn80 2 bar benutzen wollte. Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, ob137006 10 2 wohl Sie gefahrlos hätten anhalten können. Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl 141172 dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war. 30 2 Es kam zum Unfall. Sie ließen an einer Fahrbahnverengung die im Verkehr erfor35 1 101030 derliche Sorgfalt außer Acht, so dass es zum Unfall kam. Sie gefährdeten +) durch Außer-Acht-Lassen der im Straßen30 1 101112 verkehr erforderlichen Sorgfalt Andere. Sie benutzten nicht den rechten Fahrstreifen und behinderten 102136 20 1 +) dadurch Andere. Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 102155 <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung 25 1 gekennzeichnet war, und behinderten +) dadurch Andere. Sie verstießen in einer Kurve gegen das Rechtsfahrgebot. Es 102649 100 1 kam zum Unfall. Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen 100 1 102655 das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen 100 1 102661 das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßenoder 120 1 103601 Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit und gefährdeten +) dadurch Andere. Sie scherten zum Überholen aus, ohne es rechtzeitig und 105132 30 1 deutlich anzukündigen, und gefährdeten +) dadurch Andere. Sie überholten vorschriftswidrig links, obwohl ein anderer 105155 Verkehrsteilnehmer seine Absicht, nach links abzubiegen, 30 1 angekündigt und sich eingeordnet hatte. Es kam zum Unfall. Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass 105608 während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung 145 1 des Gegenverkehrs ausgeschlossen war. Es kam zum Unfall. Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und missachteten 150 1 105636 dabei die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>). Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden 108106 Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter wesentlich be25 1 hindert +) wurde. Sie bogen nach <links/rechts> ab, ohne sich vorher ord35 1 109108 nungsgemäß eingeordnet zu haben. Es kam zum Unfall. Sie bogen nach <links/rechts> ab, ohne auf den nachfolgen109112 10 1 den Verkehr zu achten. Sie bogen ab, ohne ein <entgegenkommendes/in gleicher 20 1 109136 Richtung fahrendes> Fahrzeug durchfahren zu lassen. Sie bogen ab, ohne ein <entgegenkommendes/in gleicher 109600 Richtung fahrendes> Fahrzeug durchfahren zu lassen, und 70 1 gefährdeten +) dadurch Andere. Sie fuhren trotz stockenden Verkehrs in die <Kreu35 1 111101 zung/Einmündung> ein. Es kam zum Unfall. 6 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1004 Verstöße Radfahrer 2014 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen 25 1 114118 ausreichend abzusichern. Es kam zum Unfall. Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungsein117102 richtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse er35 1 forderten. Es kam zum Unfall. Sie benutzten die <Autobahn/Kraftfahrstraße> mit einem 118100 10 1 nichtmotorisierten Fahrzeug. 123006 Sie fuhren freihändig. 5 1 123112 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug. 25 1 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch 123601 die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam 120 1 zum Unfall. Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fuß126600 gängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen 80 1 erkennbar benutzen wollte. Sie befolgten nicht die verkehrsregelnde Weisung des Poli136106 20 1 zeibeamten. 136600 Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten. 70 1 Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten. Es kam 75 1 136607 zum Unfall. Sie beachteten als Führer eines nichtmotorisierten Fahrzeugs 35 1 136618 nicht das Zeichen des Polizeibeamten. Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und 137601 200 1 gefährdeten +) dadurch Andere. Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot 141136 10 1 (Zeichen 206). Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Sonderweg **). 30 1 141157 Es kam zum Unfall. Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Fußgängerbe141163 reich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 20 1 242.2> gesperrt war. Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen für Om141203 nibusse oder Taxen (Zeichen 245) und behinderten +) den 35 1 Linien- bzw. Taxenverkehr. Sie fuhren beim Linksabbiegen verbotswidrig über die Fahr141268 30 1 streifenbegrenzung (Zeichen <295/296>). Sie folgten beim Linksabbiegen nicht der durch Pfeile vorge30 1 141271 schriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). Sie gefährdeten +) als Radfahrer in einem Fußgängerbereich 141606 (Zeichen <239/242.1, 242.2> mit Zusatzzeichen), in dem 30 1 Fahrzeugverkehr zugelassen war, einen Fußgänger. Sie gefährdeten +) als Radfahrer in einem Fußgängerbereich 141612 (Zeichen <239/242.1, 242.2>), in dem Fahrzeugverkehr nicht 35 1 zugelassen war, einen Fußgänger. Sie führten trotz körperlicher oder geistiger Mängel *) das 202000 Fahrzeug, ohne in geeigneter Weise Vorsorge getroffen zu 25 1 haben, dass Andere nicht gefährdet werden. 900000 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. 5 1 Sie führten das nicht vorschriftmäßige ( ohne Bremsen) Fahr900011 zeug (Fahrrad), wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich 0 1 beeinträchtigt war. Sie führten das nicht vorschriftsmäßig ( Fixie ) Fahrzeug, 900013 wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. 1 Ein Fahrrad mit starrem Gang und ohne Bremsen. Sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrrad, wodurch die 900021 Verkerhssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es waren 1 keine Bremsen am Fahrrad vorhanden. 7 Drucksache 21/1004 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode noch Anlage 1 Verstöße Radfahrer 2014 Tatbestandsnummer Tatbestand Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das vorausfah900411 rende Fahrzeug *) auf. Es entstand <Personenschaden/Sachschaden>. Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das vorausfah900411 rende Fahrzeug *) auf. Es kam zum Unfall. Sie befuhren die o. a. Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Einbahnstraße, Zeichen 220). Dadurch kam es 903221 zum Unfall mit dem entgegenkommenden Fahrzeug *). Es entstand <Personenschaden/Sachschaden>. Sie folgten als Kraftfahrzeugführer nicht der durch Zeichen 903221 <215/220> vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Dadurch kam es zum Unfall mit dem entgegenkommenden Fahrzeug *). Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. Es 908820 kam zum Unfall. Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, ob908920 wohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, ob909220 wohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. Es kam zum Unfall. Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. Es kam zum 909320 Unfall. Gesamt 8 Regelbetrag Anzahl Fälle 35 1 35 1 35 1 35 1 25 1 20 1 35 1 25 1 5098 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1004 Anlage 2 Verstöße Radfahrer 1. Halbjahr 2015 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzei137612 60 736 chenanlage. Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, 908920 obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger 20 224 Richtung vorhanden war. Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzei137624 chenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 100 210 Sekunde an. 102100 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. 10 160 Sie benutzten als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltele123172 fon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon aufnahmen oder 25 148 hielten. Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 141446 <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrt20 133 richtung gekennzeichnet war. Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Stra101118 35 94 ßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere. Sie missachteten als Radfahrer das auch für Sie gelten137606 60 83 de Rotlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgänger. Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende 109649 100 70 besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, ob141169 wohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> 15 54 gesperrt war. Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. 908820 25 52 Es kam zum Unfall. Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung 123148 20 46 nicht <vorhanden/betriebsbereit> war. Sie fuhren von einem anderen Straßenteil auf die Fahr110119 35 38 bahn. Es kam zum Unfall. Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzei137614 120 31 chenanlage. Es kam zum Unfall. Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, 909220 obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger 35 31 Richtung vorhanden war. Es kam zum Unfall. Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungs117100 einrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhält20 30 nisse erforderten. 999999 0 29 102130 Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite. 15 21 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 141449 <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrt35 19 richtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. Es kam 909320 25 16 zum Unfall. Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommen108601 120 13 den Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Stra101130 ßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteil35 12 nehmer durch Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug. Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verur101012 35 10 sachten Sachschaden. 908520 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. 10 10 Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen 365000 10 9 Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. 9 Drucksache 21/1004 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Verstöße Radfahrer 1. Halbjahr 2015 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Sie beachteten als nach einer Kreuzung oder Einmün109180 dung die Fahrbahn querender Radfahrer nicht den Fahr30 8 zeugverkehr. Es kam zum Unfall. Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf 110125 35 8 die Fahrbahn. Es kam zum Unfall. Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungs117102 einrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhält35 8 nisse erforderten. Es kam zum Unfall. Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, 123600 wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt 80 8 war. Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung 123150 nicht <vorhanden/betriebsbereit> war. Es kam zum Un35 7 fall. 137600 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. 90 7 136100 Sie befolgten nicht die Weisung des Polizeibeamten. 20 6 Sie schädigten durch Außer- Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteil101124 35 5 nehmer durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug. Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahr102625 100 5 gebot. Es kam zum Unfall. Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrich123136 20 5 tung nicht <vorhanden/betriebsbereit> war. Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Ver141187 20 5 bot der Einfahrt (Zeichen 267). Sie führten ein Fahrrad, obwohl die lichttechnischen Ein367100 20 5 richtungen nicht den Vorschriften entsprachen. Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzei137626 chenanlage. Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte 180 4 bereits länger als 1 Sekunde an. Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite und behin102131 25 3 derten +) dadurch Andere. Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, 102145 indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. 30 3 Es kam zum Unfall. Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahr108607 zeugs. Es kam zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zei120 3 chen <205/206>. Sie fuhren aus einem Grundstück auf die Straße. Es kam 110101 35 3 zum Unfall. Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzei137613 100 3 chenanlage und gefährdeten +) dadurch Andere. Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen 141152 <215/220> vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Es kam zum 35 3 Unfall. Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Sonderweg 141157 30 3 **). Es kam zum Unfall. Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefähr102102 20 2 deten +) dadurch Andere. Sie fuhren als <Radfahrer/Mofafahrer> nebeneinander. 102169 30 2 Es kam zum Unfall. Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbrem104106 35 2 sende Fahrzeug auf. Es kam zum Unfall. Sie streiften beim Überholen das in gleicher Richtung 105113 35 2 fahrende Fahrzeug. Es kam zum Unfall. 105155 Sie überholten vorschriftswidrig links, obwohl ein anderer 30 2 10 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1004 Verstöße Radfahrer 1. Halbjahr 2015 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Verkehrsteilnehmer seine Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte. Es kam zum Unfall. Sie bogen nach <links/rechts> ab, ohne auf den nachfol109114 35 2 genden Verkehr zu achten. Es kam zum Unfall. Sie bogen ab, ohne ein <entgegenkommendes/in glei109601 cher Richtung fahrendes> Fahrzeug durchfahren zu las85 2 sen. Es kam zum Unfall. Sie bogen ab, ohne einen in <entgegenkommen109613 der/gleicher> Richtung geradeaus weiterfahrenden Rad85 2 fahrer durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall. Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des 118626 auf der durchgehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahr110 2 zeuges zu beachten. Es kam zum Unfall. Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blink119624 240 2 licht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden. Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrich123138 tung nicht <vorhanden/betriebsbereit> war. Es kam zum 35 2 Unfall. Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das 123624 60 2 Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten. 136600 Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten. 70 2 Sie beachteten als Führer eines nichtmotorisierten Fahr136612 35 2 zeugs nicht das Haltgebot des Polizeibeamten. Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. 137618 200 2 Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzei137625 chenanlage und gefährdeten +) Andere. Die Rotphase 160 2 dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Sie fuhren verbotswidrig über die Fahrstreifenbegren141254 35 2 zung (Zeichen <295/296>). Es kam zum Unfall. Sie fuhren in den <Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich> ein, ohne dem dort ver101043 35 1 kehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen. Es kam zum Unfall. Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und behin102101 15 1 derten +) dadurch Andere. 102106 Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen. 10 1 Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, 102144 indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten, 25 1 und gefährdeten +) dadurch Andere. Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften ver105100 30 1 botswidrig rechts. Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften ver105101 35 1 botswidrig rechts. Es kam zum Unfall. Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum 105611 145 1 Unfall. Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und missachte105638 ten dabei die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 300 1 <295/296>). Es kam zum Unfall. Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei 107101 35 1 einen Unfall. 109186 Sie bogen als Radfahrer nach links ab, ohne der Radver30 1 11 Drucksache 21/1004 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Verstöße Radfahrer 1. Halbjahr 2015 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle kehrsführung im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich zu folgen. Es kam zum Unfall. 110131 Sie fuhren vom Fahrbahnrand an. Es kam zum Unfall. 35 1 Sie benutzten die <Autobahn/Kraftfahrstraße> mit einem 118100 10 1 nichtmotorisierten Fahrzeug. Sie beförderten auf einem einsitzigen Fahrrad eine über 121160 5 1 7 Jahre alte Person. Sie beförderten auf dem Fahrrad ein Kind, obwohl die 121166 vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtungen nicht vor5 1 handen waren. 123112 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug. 25 1 Sie überquerten als Fußgänger <nicht auf dem kürzesten 125113 Weg/an nicht vorgesehener Stelle/ohne Beachtung des 10 1 Fahrzeugverkehrs> die Fahrbahn. Es kam zum Unfall. Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Über126606 queren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgänger80 1 überweg erkennbar benutzen wollte. Sie gewährten bei verengter Fahrbahn dem Gegenver141141 20 1 kehr keinen Vorrang (Zeichen 208). Es kam zum Unfall. Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen 141149 20 1 <215/220> vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, ob141172 wohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> 30 1 gesperrt war. Es kam zum Unfall. Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, ob141178 wohl dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt 30 1 war. Es kam zum Unfall. Sie fuhren beim Wenden verbotswidrig über die Fahr141277 30 1 streifenbegrenzung (Zeichen <295/296>). Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrt141447 25 1 richtung gekennzeichnet war, und behinderten +) dadurch Andere. Sie beachteten nicht das unbedingte Haltgebot (Zeichen 141601 85 1 206). Es kam zum Unfall. Sie führten trotz körperlicher oder geistiger Mängel *) das 202000 Fahrzeug, ohne in geeigneter Weise Vorsorge getroffen 25 1 zu haben, dass Andere nicht gefährdet werden. Gesamt 2440 12
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