21/1004

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/1004
21. Wahlperiode
14.07.15
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 07.07.15
und
Betr.:
Antwort des Senats
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern in Hamburg
Mit Pressemitteilung vom 29. Juni 2015 berichtet die Polizei Hamburg von
einem Schwerpunkteinsatz der Fahrradstaffel zur Ahnung von Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern in Hamburg. Fraglich ist, auf welche Art und Weise
auch künftig Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern verhindert und geahndet
werden sollen. Dies gewinnt vor dem Hintergrund der zunehmenden Ausrichtung Hamburgs zur Fahrradstadt an Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1.
Welches Ziel sollte mit dem jüngsten Schwerpunkteinsatz der Fahrradstaffel bezweckt werden?
2.
Inwiefern sind weitere Schwerpunkteinsätze der Fahrradstaffel oder weiterer Einsatzkräfte zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geplant?
Der Einsatz der Fahrradstaffel erfolgt mit dem Ziel der Verbesserung der Verkehrssicherheit und Stärkung der objektiven und subjektiven Sicherheit der Bürger durch
 sichtbare Polizeipräsenz,
 wirkungsvolle Einflussnahme auf verkehrsgerechtes Verhalten von Fahrradfahrern,
 Reduzierung von radfahrtypischen Unfallrisiken und
 Reduzierung von Verkehrsunfällen mit Radfahrerbeteiligung.
Hierzu werden neben einer zielorientierten Streifentätigkeit überwiegend repressive
Schwerpunkteinsätze und Großkontrollen mit zusätzlichen Einsatzkräften an unfallrelevanten Örtlichkeiten gegen Fehlverhalten vor allem von rücksichtslosen Radfahrern
sowie gegen Fehlverhalten von Kraftfahrern gegenüber Radfahrern im fließenden und
ruhenden Verkehr durchgeführt. Darüber hinaus erfolgt eine intensive Aufklärung vor
Unfallgefahren im Radverkehr im Dialog mit Rad- und Kraftfahrern vor Ort sowie bei
Messen, an Informationsständen und bei anderen geeigneten Gelegenheiten. Durch
die dabei erreichte Öffentlichkeitswirksamkeit soll eine Verankerung des Themas Verkehrssicherheit für Radfahrer in der Wahrnehmung der Bürger erreicht werden. Je
Kalendermonat wird mindestens ein solcher Einsatz durchgeführt, seit Januar 2014
bisher insgesamt 21 Einsätze. Es ist geplant, diese Maßnahmen weiterhin fortzuführen.
3.
Wie viele Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (welche Delikte) wurden
durch Radfahrer in den Jahren 2014 und laufend bis zum 30.6.2015
durch Radfahrer begangen und geahndet?
7.538 Ordnungswidrigkeiten wurden im erfragten Zeitraum geahndet. Die jeweilige
Anzahl und Art der Verkehrsverstöße sind den Anlagen zu entnehmen.
Drucksache 21/1004
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Verkehrsstraftaten werden bei der Polizei im Hinblick auf die Verkehrsbeteiligung des
Beschuldigten statistisch nicht erfasst. Für die diesbezügliche Beantwortung wäre
daher die händische Auswertung von über 9.300 Strafanzeigen erforderlich. Dieses ist
in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
4.
Wurden daraufhin Radfahrer ins Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen oder sogar aus dem Verkehr gezogen?
Wenn ja, wie viele?
3.544 Verkehrsverstöße waren im Abfragezeitraum im Fahreignungsregister eintragungspflichtig. Inwieweit alle Verstöße nach Abschluss des Bußgeldverfahrens zu
einer Eintragung in das Fahreignungsregister oder zu fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen geführt haben, ließe sich nur durch die händische Auswertung aller 3.544
Einzelfälle ermitteln. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen
Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
5.
Auf welche Art und Weise gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten von Radfahrern in Hamburg künftig verstärkt oder regelmäßig zu verhindern und
zu ahnden?
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ist ständige Aufgabe des
Polizeivollzuges. Dabei wird die erfolgreiche Arbeit der Fahrradstaffel auch in Zukunft
unverändert fortgesetzt werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2.
2
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Drucksache 21/1004
Anlage 1
Verstöße Radfahrer 2014
Tatbestandsnummer Tatbestand
Regelbetrag Anzahl Fälle
Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichen105
1592
137612
anlage.
102100
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg.
10
573
Sie benutzten als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon,
25
354
123172
indem Sie hierfür das Mobiltelefon aufnahmen oder hielten.
Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenver101118
35
316
kehr erforderlichen Sorgfalt Andere.
Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichen137624
anlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde
100
229
an.
102160
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung.
20
199
Sie missachteten als Radfahrer das auch für Sie geltende
105
186
137606
Rotlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgänger.
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen
141446
<237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung
20
148
gekennzeichnet war.
Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl
141169
15
142
dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war.
Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung
123148
20
134
nicht <vorhanden/betriebsbereit> war.
Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende be109649
100
98
sondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. Es
102163
35
83
kam zum Unfall.
Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichen120
72
137614
anlage. Es kam zum Unfall.
Sie führten ein Fahrrad, obwohl die lichttechnischen Einrich367100
20
69
tungen nicht den Vorschriften entsprachen.
Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungsein117100
richtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse er20
62
forderten.
Sie fuhren von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn.
110119
35
60
Es kam zum Unfall.
999999
0
55
Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen <215/220>
141149
20
36
vorgeschriebenen Fahrtrichtung.
Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl
141175
15
34
dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt war.
Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursach101012
35
32
ten Sachschaden.
Sie befuhren als Radfahrer die Straße entgegen der vorge141149
20
30
schriebenen Fahrtrichtung (Zeichen <215/220>).
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen
141449
<237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung
35
30
gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall.
Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Ein10
30
365000
richtungen nicht den Vorschriften entsprachen.
Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch
123600
80
29
die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.
Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden
108601
120
28
Fahrzeugs. Es kam zum Unfall.
Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihr Gehör durch Geräte
10
28
123106
beeinträchtigt war.
999999
0
28
101130
Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenver35
26
3
Drucksache 21/1004
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Verstöße Radfahrer 2014
Tatbestandsnummer Tatbestand
Regelbetrag Anzahl Fälle
kehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch
Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug.
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten
20
23
102102
+) dadurch Andere.
102130
Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite.
15
19
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die
200
19
137618
Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Sie beachteten als nach einer Kreuzung oder Einmündung die
109180
Fahrbahn querender Radfahrer nicht den Fahrzeugverkehr.
30
18
Es kam zum Unfall.
Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs.
108607
Es kam zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen
120
17
<205/206>.
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen
102154
<237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung
20
14
gekennzeichnet war.
Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die
35
13
110125
Fahrbahn. Es kam zum Unfall.
Sie schädigten durch Außer- Acht-Lassen der im Straßenver101124
kehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch
35
12
Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug.
Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot.
102625
100
12
Es kam zum Unfall.
136100
Sie befolgten nicht die Weisung des Polizeibeamten.
20
11
Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot
141187
20
10
der Einfahrt (Zeichen 267).
Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem
102145
Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. Es kam
30
9
zum Unfall.
Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbremsen35
9
104106
de Fahrzeug auf. Es kam zum Unfall.
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen
102157
<237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung
35
7
gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall.
Sie bogen nach <links/rechts> ab, ohne auf den nachfolgen109114
35
7
den Verkehr zu achten. Es kam zum Unfall.
Sie fuhren aus einem Grundstück auf die Straße. Es kam zum
110101
35
7
Unfall.
Sie missachteten als Fußgänger das Rotlicht der Lichtzei5
7
137100
chenanlage.
137600
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
90
7
105611
Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum Unfall.
145
6
Sie beförderten auf einem einsitzigen Fahrrad eine über 7
5
6
121160
Jahre alte Person.
Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung
35
6
123150
nicht <vorhanden/betriebsbereit> war. Es kam zum Unfall.
Sie beachteten als Führer eines nichtmotorisierten Fahrzeugs
136612
60
6
nicht das Haltgebot des Polizeibeamten.
Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichen137626
anlage. Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte bereits
180
6
länger als 1 Sekunde an.
Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten anläss120
5
136624
lich einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung.
Sie befuhren als Radfahrer die Straße entgegen der vorge141152
schriebenen Fahrtrichtung (Zeichen <215/220>). Es kam zum
35
5
Unfall.
4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/1004
Verstöße Radfahrer 2014
Tatbestandsnummer Tatbestand
Regelbetrag Anzahl Fälle
Sie führten ein Fahrrad ohne die vorgeschriebene seitliche
10
5
367000
Kenntlichmachung.
Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem
15
4
102142
Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten.
Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite und stießen mit dem
102667
entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Es kam zum
100
4
Unfall.
Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften verbots35
4
105101
widrig rechts. Es kam zum Unfall.
Sie bogen ab, ohne ein <entgegenkommendes/in gleicher
109601
Richtung fahrendes> Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es
85
4
kam zum Unfall.
Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen <215/220>
141152
35
4
vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall.
Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot
141190
35
4
der Einfahrt (Zeichen 267). Es kam zum Unfall.
Sie beachteten nicht das unbedingte Haltgebot (Zeichen 206).
145
4
141601
Es kam zum Unfall.
Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Schallzeichenein15
4
355000
richtung <unzulässig/mangelhaft> war.
Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit
103854
35
3
einen Unfall.
Sie beförderten auf dem Fahrrad ein Kind, obwohl die vorge121166
5
3
schriebenen Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren.
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam
137602
240
3
zum Unfall.
Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichen137613
100
3
anlage und gefährdeten +) dadurch Andere.
Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichen137625
anlage und gefährdeten +) Andere. Die Rotphase dauerte
160
3
bereits länger als 1 Sekunde an.
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen
141447
<237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung
25
3
gekennzeichnet war, und behinderten +) dadurch Andere.
Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachscha101000
35
2
den.
101006
Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden.
35
2
Sie fuhren in den <Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich>
ein, ohne dem dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die
35
2
101043
Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen. Es kam zum Unfall.
102006
Sie fuhren nicht möglichst weit rechts.
5
2
Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite und behinderten
25
2
102131
+) dadurch Andere.
Sie schädigten als Fahrzeugführer <ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/einen älteren Menschen>, insbesondere durch
103709
<nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit/mangelnde
100
2
Bremsbereitschaft/unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren/unzureichenden Seitenabstand beim Überholen>.
Sie streiften beim Überholen das in gleicher Richtung fahren105113
35
2
de Fahrzeug. Es kam zum Unfall.
Sie fuhren an <einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf
der Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn>
35
2
106102
links vorbei, ohne das entgegenkommende Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall.
Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei ei107101
35
2
nen Unfall.
5
Drucksache 21/1004
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Verstöße Radfahrer 2014
Tatbestandsnummer Tatbestand
Regelbetrag Anzahl Fälle
Sie beachteten als nach einer Kreuzung oder Einmündung die
15
2
109177
Fahrbahn querender Radfahrer nicht den Fahrzeugverkehr.
Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter
Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gege240
2
119624
ben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote
Lichtzeichen gegeben wurden.
Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren
126606
der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkenn80
2
bar benutzen wollte.
Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, ob137006
10
2
wohl Sie gefahrlos hätten anhalten können.
Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl
141172
dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war.
30
2
Es kam zum Unfall.
Sie ließen an einer Fahrbahnverengung die im Verkehr erfor35
1
101030
derliche Sorgfalt außer Acht, so dass es zum Unfall kam.
Sie gefährdeten +) durch Außer-Acht-Lassen der im Straßen30
1
101112
verkehr erforderlichen Sorgfalt Andere.
Sie benutzten nicht den rechten Fahrstreifen und behinderten
102136
20
1
+) dadurch Andere.
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen
102155
<237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung
25
1
gekennzeichnet war, und behinderten +) dadurch Andere.
Sie verstießen in einer Kurve gegen das Rechtsfahrgebot. Es
102649
100
1
kam zum Unfall.
Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen
100
1
102655
das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall.
Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen
100
1
102661
das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall.
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßenoder
120
1
103601
Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster
Geschwindigkeit und gefährdeten +) dadurch Andere.
Sie scherten zum Überholen aus, ohne es rechtzeitig und
105132
30
1
deutlich anzukündigen, und gefährdeten +) dadurch Andere.
Sie überholten vorschriftswidrig links, obwohl ein anderer
105155
Verkehrsteilnehmer seine Absicht, nach links abzubiegen,
30
1
angekündigt und sich eingeordnet hatte. Es kam zum Unfall.
Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass
105608
während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung
145
1
des Gegenverkehrs ausgeschlossen war. Es kam zum Unfall.
Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und missachteten
150
1
105636
dabei die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>).
Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden
108106
Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter wesentlich be25
1
hindert +) wurde.
Sie bogen nach <links/rechts> ab, ohne sich vorher ord35
1
109108
nungsgemäß eingeordnet zu haben. Es kam zum Unfall.
Sie bogen nach <links/rechts> ab, ohne auf den nachfolgen109112
10
1
den Verkehr zu achten.
Sie bogen ab, ohne ein <entgegenkommendes/in gleicher
20
1
109136
Richtung fahrendes> Fahrzeug durchfahren zu lassen.
Sie bogen ab, ohne ein <entgegenkommendes/in gleicher
109600
Richtung fahrendes> Fahrzeug durchfahren zu lassen, und
70
1
gefährdeten +) dadurch Andere.
Sie fuhren trotz stockenden Verkehrs in die <Kreu35
1
111101
zung/Einmündung> ein. Es kam zum Unfall.
6
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/1004
Verstöße Radfahrer 2014
Tatbestandsnummer Tatbestand
Regelbetrag Anzahl Fälle
Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen
25
1
114118
ausreichend abzusichern. Es kam zum Unfall.
Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungsein117102
richtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse er35
1
forderten. Es kam zum Unfall.
Sie benutzten die <Autobahn/Kraftfahrstraße> mit einem
118100
10
1
nichtmotorisierten Fahrzeug.
123006
Sie fuhren freihändig.
5
1
123112
Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug.
25
1
Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch
123601
die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam
120
1
zum Unfall.
Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fuß126600
gängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen
80
1
erkennbar benutzen wollte.
Sie befolgten nicht die verkehrsregelnde Weisung des Poli136106
20
1
zeibeamten.
136600
Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten.
70
1
Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten. Es kam
75
1
136607
zum Unfall.
Sie beachteten als Führer eines nichtmotorisierten Fahrzeugs
35
1
136618
nicht das Zeichen des Polizeibeamten.
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und
137601
200
1
gefährdeten +) dadurch Andere.
Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot
141136
10
1
(Zeichen 206).
Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Sonderweg **).
30
1
141157
Es kam zum Unfall.
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Fußgängerbe141163
reich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1,
20
1
242.2> gesperrt war.
Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen für Om141203
nibusse oder Taxen (Zeichen 245) und behinderten +) den
35
1
Linien- bzw. Taxenverkehr.
Sie fuhren beim Linksabbiegen verbotswidrig über die Fahr141268
30
1
streifenbegrenzung (Zeichen <295/296>).
Sie folgten beim Linksabbiegen nicht der durch Pfeile vorge30
1
141271
schriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297).
Sie gefährdeten +) als Radfahrer in einem Fußgängerbereich
141606
(Zeichen <239/242.1, 242.2> mit Zusatzzeichen), in dem
30
1
Fahrzeugverkehr zugelassen war, einen Fußgänger.
Sie gefährdeten +) als Radfahrer in einem Fußgängerbereich
141612
(Zeichen <239/242.1, 242.2>), in dem Fahrzeugverkehr nicht
35
1
zugelassen war, einen Fußgänger.
Sie führten trotz körperlicher oder geistiger Mängel *) das
202000
Fahrzeug, ohne in geeigneter Weise Vorsorge getroffen zu
25
1
haben, dass Andere nicht gefährdet werden.
900000
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung.
5
1
Sie führten das nicht vorschriftmäßige ( ohne Bremsen) Fahr900011
zeug (Fahrrad), wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich
0
1
beeinträchtigt war.
Sie führten das nicht vorschriftsmäßig ( Fixie ) Fahrzeug,
900013
wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war.
1
Ein Fahrrad mit starrem Gang und ohne Bremsen.
Sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrrad, wodurch die
900021
Verkerhssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es waren
1
keine Bremsen am Fahrrad vorhanden.
7
Drucksache 21/1004
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
noch Anlage 1
Verstöße Radfahrer 2014
Tatbestandsnummer Tatbestand
Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das vorausfah900411
rende Fahrzeug *) auf. Es entstand <Personenschaden/Sachschaden>.
Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das vorausfah900411
rende Fahrzeug *) auf. Es kam zum Unfall.
Sie befuhren die o. a. Straße entgegen der vorgeschriebenen
Fahrtrichtung (Einbahnstraße, Zeichen 220). Dadurch kam es
903221
zum Unfall mit dem entgegenkommenden Fahrzeug *). Es
entstand <Personenschaden/Sachschaden>.
Sie folgten als Kraftfahrzeugführer nicht der durch Zeichen
903221
<215/220> vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Dadurch kam es
zum Unfall mit dem entgegenkommenden Fahrzeug *).
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. Es
908820
kam zum Unfall.
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, ob908920
wohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung
vorhanden war.
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, ob909220
wohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung
vorhanden war. Es kam zum Unfall.
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. Es kam zum
909320
Unfall.
Gesamt
8
Regelbetrag
Anzahl Fälle
35
1
35
1
35
1
35
1
25
1
20
1
35
1
25
1
5098
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/1004
Anlage 2
Verstöße Radfahrer 1. Halbjahr 2015
Tatbestandsnummer Tatbestand
Regelbetrag Anzahl Fälle
Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzei137612
60
736
chenanlage.
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung,
908920
obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger
20
224
Richtung vorhanden war.
Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzei137624
chenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1
100
210
Sekunde an.
102100
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg.
10
160
Sie benutzten als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltele123172
fon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon aufnahmen oder
25
148
hielten.
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen
141446
<237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrt20
133
richtung gekennzeichnet war.
Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Stra101118
35
94
ßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere.
Sie missachteten als Radfahrer das auch für Sie gelten137606
60
83
de Rotlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgänger.
Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende
109649
100
70
besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, ob141169
wohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2>
15
54
gesperrt war.
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung.
908820
25
52
Es kam zum Unfall.
Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung
123148
20
46
nicht <vorhanden/betriebsbereit> war.
Sie fuhren von einem anderen Straßenteil auf die Fahr110119
35
38
bahn. Es kam zum Unfall.
Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzei137614
120
31
chenanlage. Es kam zum Unfall.
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung,
909220
obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger
35
31
Richtung vorhanden war. Es kam zum Unfall.
Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungs117100
einrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhält20
30
nisse erforderten.
999999
0
29
102130
Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite.
15
21
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen
141449
<237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrt35
19
richtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall.
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. Es kam
909320
25
16
zum Unfall.
Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommen108601
120
13
den Fahrzeugs. Es kam zum Unfall.
Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Stra101130
ßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteil35
12
nehmer durch Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug.
Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verur101012
35
10
sachten Sachschaden.
908520
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung.
10
10
Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen
365000
10
9
Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen.
9
Drucksache 21/1004
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Verstöße Radfahrer 1. Halbjahr 2015
Tatbestandsnummer Tatbestand
Regelbetrag Anzahl Fälle
Sie beachteten als nach einer Kreuzung oder Einmün109180
dung die Fahrbahn querender Radfahrer nicht den Fahr30
8
zeugverkehr. Es kam zum Unfall.
Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf
110125
35
8
die Fahrbahn. Es kam zum Unfall.
Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungs117102
einrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhält35
8
nisse erforderten. Es kam zum Unfall.
Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug,
123600
wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt
80
8
war.
Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung
123150
nicht <vorhanden/betriebsbereit> war. Es kam zum Un35
7
fall.
137600
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
90
7
136100
Sie befolgten nicht die Weisung des Polizeibeamten.
20
6
Sie schädigten durch Außer- Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteil101124
35
5
nehmer durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug.
Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahr102625
100
5
gebot. Es kam zum Unfall.
Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrich123136
20
5
tung nicht <vorhanden/betriebsbereit> war.
Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Ver141187
20
5
bot der Einfahrt (Zeichen 267).
Sie führten ein Fahrrad, obwohl die lichttechnischen Ein367100
20
5
richtungen nicht den Vorschriften entsprachen.
Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzei137626
chenanlage. Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte
180
4
bereits länger als 1 Sekunde an.
Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite und behin102131
25
3
derten +) dadurch Andere.
Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot,
102145
indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten.
30
3
Es kam zum Unfall.
Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahr108607
zeugs. Es kam zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zei120
3
chen <205/206>.
Sie fuhren aus einem Grundstück auf die Straße. Es kam
110101
35
3
zum Unfall.
Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzei137613
100
3
chenanlage und gefährdeten +) dadurch Andere.
Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen
141152
<215/220> vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Es kam zum
35
3
Unfall.
Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Sonderweg
141157
30
3
**). Es kam zum Unfall.
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefähr102102
20
2
deten +) dadurch Andere.
Sie fuhren als <Radfahrer/Mofafahrer> nebeneinander.
102169
30
2
Es kam zum Unfall.
Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbrem104106
35
2
sende Fahrzeug auf. Es kam zum Unfall.
Sie streiften beim Überholen das in gleicher Richtung
105113
35
2
fahrende Fahrzeug. Es kam zum Unfall.
105155
Sie überholten vorschriftswidrig links, obwohl ein anderer
30
2
10
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/1004
Verstöße Radfahrer 1. Halbjahr 2015
Tatbestandsnummer Tatbestand
Regelbetrag Anzahl Fälle
Verkehrsteilnehmer seine Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte. Es kam
zum Unfall.
Sie bogen nach <links/rechts> ab, ohne auf den nachfol109114
35
2
genden Verkehr zu achten. Es kam zum Unfall.
Sie bogen ab, ohne ein <entgegenkommendes/in glei109601
cher Richtung fahrendes> Fahrzeug durchfahren zu las85
2
sen. Es kam zum Unfall.
Sie bogen ab, ohne einen in <entgegenkommen109613
der/gleicher> Richtung geradeaus weiterfahrenden Rad85
2
fahrer durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall.
Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des
118626
auf der durchgehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahr110
2
zeuges zu beachten. Es kam zum Unfall.
Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang
unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blink119624
240
2
licht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben
wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden.
Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrich123138
tung nicht <vorhanden/betriebsbereit> war. Es kam zum
35
2
Unfall.
Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das
123624
60
2
Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen
oder hielten.
136600
Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten.
70
2
Sie beachteten als Führer eines nichtmotorisierten Fahr136612
35
2
zeugs nicht das Haltgebot des Polizeibeamten.
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
137618
200
2
Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzei137625
chenanlage und gefährdeten +) Andere. Die Rotphase
160
2
dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Sie fuhren verbotswidrig über die Fahrstreifenbegren141254
35
2
zung (Zeichen <295/296>). Es kam zum Unfall.
Sie fuhren in den <Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich> ein, ohne dem dort ver101043
35
1
kehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu
geben, diesen zu verlassen. Es kam zum Unfall.
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und behin102101
15
1
derten +) dadurch Andere.
102106
Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen.
10
1
Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot,
102144
indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten,
25
1
und gefährdeten +) dadurch Andere.
Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften ver105100
30
1
botswidrig rechts.
Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften ver105101
35
1
botswidrig rechts. Es kam zum Unfall.
Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum
105611
145
1
Unfall.
Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und missachte105638
ten dabei die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen
300
1
<295/296>). Es kam zum Unfall.
Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei
107101
35
1
einen Unfall.
109186
Sie bogen als Radfahrer nach links ab, ohne der Radver30
1
11
Drucksache 21/1004
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Verstöße Radfahrer 1. Halbjahr 2015
Tatbestandsnummer Tatbestand
Regelbetrag Anzahl Fälle
kehrsführung im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich
zu folgen. Es kam zum Unfall.
110131
Sie fuhren vom Fahrbahnrand an. Es kam zum Unfall.
35
1
Sie benutzten die <Autobahn/Kraftfahrstraße> mit einem
118100
10
1
nichtmotorisierten Fahrzeug.
Sie beförderten auf einem einsitzigen Fahrrad eine über
121160
5
1
7 Jahre alte Person.
Sie beförderten auf dem Fahrrad ein Kind, obwohl die
121166
vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtungen nicht vor5
1
handen waren.
123112
Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug.
25
1
Sie überquerten als Fußgänger <nicht auf dem kürzesten
125113
Weg/an nicht vorgesehener Stelle/ohne Beachtung des
10
1
Fahrzeugverkehrs> die Fahrbahn. Es kam zum Unfall.
Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Über126606
queren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgänger80
1
überweg erkennbar benutzen wollte.
Sie gewährten bei verengter Fahrbahn dem Gegenver141141
20
1
kehr keinen Vorrang (Zeichen 208). Es kam zum Unfall.
Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen
141149
20
1
<215/220> vorgeschriebenen Fahrtrichtung.
Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, ob141172
wohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2>
30
1
gesperrt war. Es kam zum Unfall.
Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, ob141178
wohl dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt
30
1
war. Es kam zum Unfall.
Sie fuhren beim Wenden verbotswidrig über die Fahr141277
30
1
streifenbegrenzung (Zeichen <295/296>).
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen
<237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrt141447
25
1
richtung gekennzeichnet war, und behinderten +)
dadurch Andere.
Sie beachteten nicht das unbedingte Haltgebot (Zeichen
141601
85
1
206). Es kam zum Unfall.
Sie führten trotz körperlicher oder geistiger Mängel *) das
202000
Fahrzeug, ohne in geeigneter Weise Vorsorge getroffen
25
1
zu haben, dass Andere nicht gefährdet werden.
Gesamt
2440
12