Zusammenfassung des Infoabends Jetzt aber los 2015

Zusammenfassung des Infoabends vom 23.07.2015
Beim Infoabend am 23.07.15 ging es darum, was ab Herbst 2015 für Augsburger
Abiturienten/-innen noch möglich ist.
Für alle, die nicht zum Infoabend kommen konnten, gibt es diese Zusammenfassungen.
Gerne beraten auch alle beteiligten Stellen zum Thema, allerdings müssen die jeweiligen
Schließzeiten im Sommer beachtet werden.
Am 24.07. waren folgende Referenten anwesend:
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Susanne Bock, Abiturientenberatung der Arbeitsagentur Augsburg
Anke Karlinger, Zentrale Studienberatung der Universität Augsburg
Jana Wickert, tip-Jugendinformation Augsburg
Franz-Josef May, Wehrdienstberatung der Bundeswehr
Die Reihenfolge dieser Zusammenfassung folgt der des Infoabends.
Zusammenfassung der Informationen der
Abiturientenberatung der Arbeitsagentur Augsburg
Restbörsen:
www.studieren.de
www.hochschulstart.de
Schnupperstudium & Co.:
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Infotage
Schnupperstudium Uni Stuttgart, 1 Woche in den Osterferien (Vorlesungen, Übungen)
Schnupperstudium Uni Würzburg in den Monaten Mai/Juni + Tandem-Tag
Studium Generale an der LMU (Vorlesungen)
TUM: Studium Naturale
Gaststudium
Muss ich mich für die Zeit zwischen Abitur und Beginn eines Studiums arbeitslos
melden?
Nein, man muss nicht. Man kann sich arbeitssuchend melden, wenn mehr als 4
Monate zwischen Schule und Ausbildung/Studium vergehen und man für diese Zeit einen Job
sucht.
Sucht man keinen Job, sondern eine Ausbildung (auch duales Studium im Verbund), kann man
sich bei der Abiturientenberatung als Bewerber melden.
Arbeitsvermittlung: zuständige Arbeitsagentur am Wohnort
Muss ich mich für die Zeit zwischen Abitur und Beginn eines Studiums arbeitslos
melden, um das Kindergeld weiter zu bekommen?
Übergangszeit
Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes auch für eine Übergangszeit
von bis zu vier Monaten z.B. zwischen Schulabschluss und Beginn der Berufsausbildung gewährt
werden.
Quelle: www.arbeitsagentur.de ---- Für Bürgerinnen und Bürger ---- Kindergeld
Wie erhalte ich Kindergeld, wenn mein Kind im Herbst weder eine Ausbildung
beginnt noch einen Studienplatz hat?
 Meldung bei der Arbeitsvermittlung der Arbeitsagentur: Status Arbeitssuchend
(wenn man aktuell eine Arbeitsstelle sucht)
 Meldung bei der Abiturientenberatung der Arbeitsagentur: Status Bewerber
(wenn man sich für den kommenden Beginntermin für eine betriebliche Ausbildung oder ein
duales Studium (Verbundstudium) bewerben möchte)
 Eigennachweis
(regelmäßige Bewerbungen für Ausbildung, duales Studium, Studium zum nächst
möglichen Beginntermin)
 Freiwilligendienste
(bei einigen Freiwilligendiensten wie z.B. BFD, FSJ und Weltwärts wird das Kindergeld
weiter bezahlt)
Bin ich in der Zeit zwischen Abitur und Studium weiterhin
krankenversichert?
Über die Familienversicherung sind Sie kostenfrei über Ihre Eltern mitversichert. Es gelten dabei
folgende Voraussetzungen:
 Sie sind unter 25 Jahre alt.
 Ihr regelmäßiges monatliches Einkommen ist nicht höher als 395 Euro. Sofern Sie eine so
genannte geringfügige Beschäftigung ausüben, verschiebt sich die Einkommensgrenze auf
450 Euro/Monat. Wer nur in den Semesterferien und nicht länger als zwei Monate jobbt,
darf auch mehr als 395 Euro bzw. 450 Euro verdienen, solange das erzielte Einkommen
nicht regelmäßig ist.
Praktika & Jobben:
www.arbeitsagentur.de - Jobbörse
www.minijob-zentrale.de
Abiturientenberatung der Arbeitsagentur Augsburg
Wertachstrasse 28, 86153 Augsburg
Termine unter: 0800 / 4 5555 00 (gebührenfrei)
Montags-Freitags: 08:00-18:00 Uhr
oder: [email protected]
Zusammenfassung der Informationen der Universität Augsburg
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Bewerbungsschluss für das Wintersemester: 15. Juli
Bewerbungsschluss für das Sommersemester: 15. Januar
(nur höheres Fachsemester)
Zulassungsfreie Studiengänge
Bewerbung für das Wintersemester: Bewerbungsschluss 12. Oktober
Bewerbung für das Sommersemester: Bewerbungsschluss 1. April
Wintersemester 2015/16 – Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte
Studiengänge beendet:
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Erziehungswissenschaft
Global Business Management
i-BWL
i-VWL
Lehramt Grundschule
Medien und Kommunikation
Rechtswissenschaft
Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Sozialwissenschaften
Wirtschaftsingenieur
Wirtschaftsinformatik
Wintersemester 2015/16 – Bewerbung nicht mehr möglich (Anmeldefrist zur
Eignungsprüfung beendet):
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Studiengänge mit Englisch:
Anglistik/ANIS/Lehramt mit Unterrichtsfach Englisch
Kunstpädagogik
Lehramt Mittelschule/Realschule/Gymnasium: Unterrichtsfach Sport, Musik, Kunst
Musik Bachelor
Anmeldefristen Eignungsprüfungen:
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Sport:
Musik (Bachelor/Lehramt):
Kunst (Bachelor/Lehramt):
Englisch:
01.06.
30.04.
15.05./ 30.11.
15.07./ 15.01
Wintersemester 2015/16 – Bewerbung noch möglich:
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Deutsch als Zweit- und Fremdsprache
Europäische Kulturgeschichte
Franko-Romanistik
Geographie
Geoinformatik
Germanistik
Geschichte
Ibero-Romanistik
Informatik
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Informatik und Multimedia
Ingenieurinformatik
Italo-Romanistik
Katholische Theologie
Kunst- und Kulturgeschichte
Lehramt Mittelschule/Realschule/Gymnasium
(ohne Unterrichtsfach Englisch, Sport, Musik, Kunst)
Materialwissenschaften
Mathematik
Philosophie
Physik
Vergleichende Literaturwissenschaft
Wirtschaftsmathematik
Informationen zu diesen Studiengängen
www.uni-augsburg.de/studium
Sprechstunden der Zentralen Studienberatung:
Offene Sprechstunde ohne Anmeldung
Mo – Do:
10 - 12 Uhr
Mi:
14 - 16 Uhr
oder nach Vereinbarung
Wie werde ich bis Oktober noch Student?
Alle Details werden auf den Bewerbungsseiten erklärt!
1. Online-Bewerbung
http://www.uni-augsburg.de/einrichtungen/studentenkanzlei/bewerbung/
2. Einschreibung / Immatrikulation
(ab 17. August)
• Antrag auf Einschreibung (ausgedruckte Online-Bewerbung)
• Amtlich beglaubigte Kopie Abizeugnis
• Einzahlungsnachweis
(Studentenwerksbeitrag 42 € + Semesterticket 58,95 € = 100,95 €)
• Krankenkassennachweis
etc.
3. Einführungswoche
(ab 05. Oktober, Vorlesungsbeginn 12. Oktober)
Immer noch unschlüssig?
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Orientierung:
www.studienwahl.de
www.wege-ins-studium.de
Test zur Selbsteinschätzung:
www.was-studiere-ich.de
Studienfachsuche:
www.hochschulkompass.de
Zusammenfassung der tip-Jugendinformation Augsburg
Kurzfristige Möglichkeiten im Inland
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
 Alter: bis 27 Jahre
 Dauer: i.d.R. 12 Monate, Vollzeit; ab dem 01.09.
 Bereiche: Soziales (Ökologie, Kultur, Sport, Denkmalpflege  meist frühere Anmeldefristen,
evtl. noch Restplätze)
 Leistungen: Taschengeld (max. 362€), Sozialversicherung, 24 bis 26 Tage Urlaub, 25
Seminartage, Fortzahlung des Kindergeldes, qualifiziertes Zeugnis, evtl. Verpflegung oder
Pauschale, evtl. Unterkunft (muss aber vorher abgeklärt werden)
Flyer zum FSJ
Aktuelle freie Stellen gibt es auf der Datenbank des tip unter http://stellen-fsj-bfd-co.sjr-a.de/
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
 Alter: Keine Altersbegrenzung nach oben
 Dauer: i.d.R. 6-12 Monate, Vollzeit; meist ab Herbst
 Bereiche: Soziales (Ökologie, Kultur, Sport, Denkmalpflege, Bildung, Zivil-und
Katastrophenschutz  meist frühere Anmeldefristen, evtl. noch Restplätze  Suchfunktion
unter www.bundesfreiwilligendienst.de)
 Leistungen: Taschengeld (max. 362€), Sozialversicherung, 24 bis 26 Tage Urlaub, 25
Seminartage, Fortzahlung des Kindergeldes, qualifiziertes Zeugnis, evtl. Verpflegung oder
Pauschale, evtl. Unterkunft (muss aber vorher abgeklärt werden)
Flyer zum BFD
Aktuelle freie Stellen gibt es auf der Datenbank des tip unter http://stellen-fsj-bfd-co.sjr-a.de/
Freiwilligendienst aller Generationen (FDaG)
 Alter: Ab 16 Jahre
 Dauer: 6 - 24 Monate möglich, entweder 10 od. 15 Std./Woche; auch relativ kurzfristig möglich
 Bereiche: Soziales, Kultur, Sport, Bildung, Ökologie
 Leistungen: Aufwandsentschädigung (bei 10 WS 87,50€, bei 15 WS 131,25€; läuft nicht über
Lohnsteuerkarte), Versicherungsschutz, 60 Std. kostenlose Bildungsangebote, Zertifikat
 Organisiert durch das Freiwilligen Zentrum Augsburg, Tel.: 0821/ 45 04 22-21,
[email protected]
Kurzfristige Möglichkeiten im Ausland
Au Pair
 Alter: 18 bis 26 Jahre (z.T. auch älter)
 Dauer: Australien (nur mit Work&Travel-Visum): 6 Monate, China: 3-6 Monate, Europa: ab 6
Monate (teilweise auch nur Sommerferien), Kanada/Neuseeland: 6-12 Monate (nur mit
Work&Travel-Visum), USA: 1 Jahr (nur mit Organisation möglich)
 Voraussetzungen: Erfahrung mit Kindern (oft wird 200 Std. verlangt), Grundkenntnisse
Landessprache, Führerschein von Vorteil, einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
 Leistungen: Taschengeld, Unterkunft und Verpflegung durch Familie, Kindergeld (nur wenn
man min. 10 Std./Woche Sprachkurs nachweisen kann)
 Bewerbungsfrist: 2 bis 5 Monate vor Ausreise
Flyer zu Au Pair
Geförderte Freiwilligendienste
 Alter: ab 18 Jahre (Altersgrenze nach oben kommt auf Programm an)
 Dauer: ab 6 Monate, aber meist 9 bis 12 Monate
 Leistungen: Taschengeld, Unterkunft und Verpflegung (mind. Zuschuss, je nach Programm),
Versicherung, Fortzahlung des Kindergeldes, Reisekosten (mind. Zuschuss, je nach
Programm)
 Bewerbung: eigentlich 1 Jahr vorher  es gibt aber noch Restplätze für den Herbst
Lastminute Markt auf www.rausvonzuhaus.de oder dringend zu besetzende Plätze auf
www.weltwärts.de
Flyer zu geförderten und nicht geförderten Freiwilligendiensten
Jobben & Praktika im Ausland
 Alter: i.d.R. ab 18 Jahre
 Dauer: individuell; Vorsicht wegen evtl. benötigtem Visum!
 Kosten: Unterkunft, Verpflegung, Auslandsversicherung, Reisekosten, evtl. Visum
 Verdienst: unterschiedlich, kommt darauf an was man wo macht; Praktika eher unbezahlt!
 Bereiche: z.B. Touristik, Gastronomie, Natur, Internationale Veranstaltungen, Sprachlehrer,
Messen, Animateur
 Es gibt verschiedene Anbieter, die einem bei der Jobsuche helfen, diese bezahlt man aber
dafür.  zusätzlich Kosten zu den oben genannten
Flyer zu Jobs & Praktika im Ausland
Work & Travel
 Alter: 18 bis 30 Jahre
 Dauer: bis 12 Monate; man benötigt spezielles Visum (Nachweis von 2500-3500€ auf eigenem
Konto erforderlich)
 Kosten: Unterkunft, Verpflegung, Auslandsversicherung, Reisekosten, Visum
 Länder: Australien, Neuseeland, Kanada, Europa (kein Visum notwendig innerhalb EU)
Japan, Republik Korea, Chile, Taiwan, Hongkong (wenig oder keine Organisationen
die einem helfen)
Infos des Auswärtigen Amtes
 Kann alleine oder über Organisationen gemacht werden. Wer es alleine macht, sollte sich
vorher gut informieren!
 Wichtig! In den letzten Jahren ist es immer schwieriger geworden Jobs zu finden! Genug Geld
ansparen, auf das man zurückgreifen kann!
Flyer zu Work & Travel
tip-Jugendinformation Augsburg
Ernst-Reuter-Platz 1, im 2. Stock der Neuen Stadtbücherei
Tel.: 0821/ 455 22 56
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 13 bis 17 Uhr
Sommerschließzeiten: 10.08. bis 31.08.
Auslandssprechstunde im tip
Jeden Donnerstag von 15 bis 17 Uhr ohne Anmeldung; kostenlos
(Achtung! Nicht zwischen dem 10.08. und 31.08.)
Zusammenfassung der Informationen der Wehrdienstberatung
Augsburg
1. Freiwilliger Wehrdienst
 Dienstzeit: 7 bis 23 Monate
 6 Monate Probezeit
 Teilnahme an Auslandseinsatz
(ab 12. Monat grundsätzlich möglich!)
Einstellungsvoraussetzungen:






Deutsche Staatsbürgerschaft,
Eintreten für die Freiheitlich demokratische Grundordnung,
mindestens 17 Jahre alt,
charakterliche, geistige und körperliche Eignung (Eignungstest)
keine Vorstrafen,
keine hohen Schulden.
Wehrsold:
Dienstmonat Dienstgrad
1. - 3.
Soldat
4. - 6.
Gefreiter
7. - 12.
Obergefreiter
Monatsgehalt
777,- €
896,40 €
1.099,50 €
13. - 18.
Hauptgefreiter
1.182,30 €
19. - 23.
Hauptgefreiter
1.242,30 €
 kostenlose Unterkunft und Verpflegung
 Einstieg IV. Quartal 2015 (Bewerbungen unverzüglich)
 Einstellungstest ½ Tag
Stand: 21. Juli 2015
2. Studienmöglichkeiten für 2016
L
a
b
or
Un
ter
kü
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Uni Bw Hamburg
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Fachhochschulstudiengänge an der UniBw München
Sowie:
Bewerbungsfristen: für Einstellung Oktober 2016 - sofort bewerben
UniBw München