Reiseschutz-Kompass. Alles Wissenswerte für Vermittler. Gültig ab 1. Februar 2016 Mit echten Fällen, Tipps zum Verkauf und Tarifen zum Nachschlagen! Übersicht. Alles rund um den Reiseschutz. Reiseschutz bedeutet weitaus mehr als nur finanzielle Entschädigung. Denn wenn das Schicksal Ihres Kunden mitten in der Urlaubsidylle eine ungeplante Wendung nimmt, übernimmt die ERV alles Weitere und navigiert ihn sicher nach Hause. Wie können Sie Ihre Kunden in Sachen Reiseschutz am besten beraten, welche Produkte gibt es und worauf kommt es im Notfall an? In Ihrem Reiseschutz-Kompass finden Sie alle Antworten rund um den Helfer auf Reisen im Überblick! 1. Die ERV – Ihr Spezialist für Reiseversicherungen 3 2. Zuverlässiger Reiseschutz. In jeder Situation. 2.1 Warum verkaufen Sie Reiseschutz? 4 2.2 Wie verkaufen Sie Reiseschutz? 4 2.3 Warum reicht die Kreditkarte oft nicht aus? 5 3. Die Produktpalette der ERV 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden – Übersicht 6 3.1.1 Stornokosten-Versicherung 7 3.1.2 Reiseabbruch-Versicherung 10 3.1.3 Reisekranken-Versicherung 12 3.1.4 Reisegepäck-Versicherung 14 3.1.5 Jahresschutz und Einmalschutz 15 3.1.6 Tarife (Jahres-)Reiserücktritts-Versicherung und Jahres-Stornoschutz 16 3.1.7 Tarife RundumSorglos-(Jahres-)Schutz 20 3.1.8 Tarife (Jahres-)Reisekranken-Versicherung 24 3.2 Produkte für spezielle Zielgruppen 25 3.2.1 Versicherungen für Studenten /Au-pairs 25 3.2.2 Incoming-Versicherungen für Gäste aus dem Ausland 30 3.3 Lösungen für Unternehmen 32 3.3.1 Warum eine Dienstreise versichern? Die gesetzliche Fürsorgepflicht. 32 3.3.2 Dienstreise-Versicherung CareBasic und CarePlus. Dienstreise-Versicherung Individual. 33 4. Wie helfen wir im Schadensfall? 36 5. Wie schließen Sie Reiseschutz ab? 37 6. Gut zu wissen … Informationen für Sie und Ihre Kunden 38 Echt passiert Die „Echt passiert“-Berichte in dieser Broschüre schildern authentische Fälle aus unserer Notrufzentrale – Namen und persönliche Angaben wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen anonymisiert. 2 1. Die ERV – Ihr Spezialist für Reiseversicherungen Die ERV schreibt seit über 100 Jahren Reiseschutz-Geschichte und ist als einer der f ührenden Anbieter Europas in über 20 Ländern präsent. Mit dem internationalen Netz von Tochtergesellschaften, Beteiligungen und Niederlassungen bildet die ERV einen leistungsstarken interna tionalen Verbund in Sachen Reiseschutz innerhalb der ERGO Gruppe. Die ERV stellt einen herausragenden Versicherungsschutz für Reisende zur Verfügung. Neben der finanziellen Absicherung der Reise bietet die ERV durch zusätzliche umfangreiche Assistance-Leistungen schnelle und aktive Hilfe vor Ort. Assistance-Center – Schutz und Hilfe weltweit Notrufzentrale (München) Koordination aller Hilfsmaßnahmen weltweit an 365 Tagen / 24 Std. Die Notrufzentrale in Zahlen (2014) Medizinische Notfälle: Krankenrücktransporte: Prag Madrid 1.370 384 New York Istanbul Peking Zypern Mallorca Bangkok Sao Paulo Kapstadt Assistance-Center auf der ganzen Welt bieten Fachkompetenz vor Ort • Schnelle Hilfe vor Ort • Überprüfen medizinischer Einrichtungen • Kostenkontrolle Die Produktübersicht der ERV Die folgende Übersicht zeigt das Angebot der ERV, das Ihnen zur Verfügung steht. Ab Seite 6 erfahren Sie mehr über die Leistungen der ERV. Standard Reiseversicherungen* Spezielle Zielgruppen Lösungen für Unternehmen Jahres-Reiseschutz Studenten / Au-pairs Dienstreise-Versicherung RundumSorglos-Jahresschutz Jahres-Reiserücktritts-Versicherung Jahres-Stornoschutz Jahres-Reisekranken-Versicherung Absicherung einer Reise RundumSorglos-Schutz Reiserücktritts-Versicherung Reisekranken-Versicherung Outgoing Incoming CareBasic CarePlus Individual Gäste aus dem Ausland* Incoming * gilt auch für Geschäftsreisen. 3 2. Zuverlässiger Reiseschutz. In jeder Situation. 2.1 Warum verkaufen Sie Reiseschutz? Gut für Ihre Kunden: Gut für Sie: • R eisemediziner auf Abruf. Ein Anruf bei unserer Notrufzentrale genügt und wir sind an 365 Tagen weltweit für Ihre Kunden da. Deutsche Ärzte mit langjähriger Erfahrung und geschulte Mitarbeiter kümmern sich in mehr als 12 Sprachen um alles Notwendige und stehen im Notfall an deren Seite. •Richtig beraten und aufklären. Als Experte wissen Sie, wie wichtig ein umfassender Reiseschutz ist. So können Sie Ihren Kunden, die schon eine Reisekranken-Versicherung haben, den RundumSorglosJahresschutz ohne diesen Produktbestandteil ergänzend anbieten. Nutzen Sie Ihr Up-Selling-Potenzial! • F inanzieller Rückhalt. Wer im Ausland plötzlich krank wird, steht unkalkulierbaren Kosten gegenüber. Ein Krankenrücktransport aus der Dominikanischen Republik nach Hause kostet zum Beispiel 40.000 Euro! Wir bewahren Ihre Kunden vor finanziellen Verlusten und übernehmen ihre Kosten, z. B. bei Arztbesuchen im Ausland. •Türen öffnen und Kunden binden. Auf der Suche nach einem sympathischen Einstieg ins Kundengespräch? Wählen Sie das Thema Reise! Fast 75 % der Deutschen machen im Jahr mindestens eine Reise und sichern sich dafür immer noch viel zu oft unzureichend ab. Runden Sie Ihr Portfolio mit dem Reiseschutz ab und schließen Sie die Sicherheitslücke Ihrer Kunden! • Telefonische Stornoberatung. Schon vor der Reise stehen Ihren Kunden die Mitarbeiter der Telefonischen Stornoberatung zur Seite, um im Falle eines drohenden Stornos umfassend zu beraten. •Provisionen / Courtage verdienen. Mit jedem Erstabschluss verdienen Sie automatisch mit. Beim Abschluss einer Jahres-Versicherung ist Ihnen eine Bestandsprovision / -courtage sicher. 2.2 Wie verkaufen Sie Reiseschutz? Es gibt viele gute Gründe für Reiseschutz. Mit fünf einfachen Regeln können Sie Ihre Kunden optimal beraten: 1 Bieten Sie jedem Kunden Reiseschutz an. Denn was ist, wenn er im Falle eines Schadens nicht abgesichert ist? Als sein persönlicher Risiko-Berater kennen Sie ihn am besten und wissen, auf welche Unterstützung er im Notfall nicht verzichten will. 2 Sprechen Sie von Reiseschutz statt von Versicherung. Denn der Reiseschutz ist viel mehr! Wir zahlen nicht nur Geld, wenn ein Schaden eintritt, sondern stehen dem Kunden rund um die Uhr zur Seite. Während der Reise und auch davor (z. B. mit der Telefonischen Stornoberatung). 3 Empfehlen Sie Reiseschutz mit echten Beispielen. Welcher Kunde möchte schon bei seiner Urlaubsplanung an eine mögliche Windpockenwelle im Kindergarten denken? Nicht nur Ihrem Kunden selbst kann vor der Reise Unerwartetes passieren. Gerade mit Kindern weiß man nie, was kommt. Argumentieren Sie mit echten Beispielen aus der Praxis. 4 Empfehlen Sie immer zuerst das Paket als Jahres-Versicherung. Lehnt der Kunde das Paket ab oder ist er schon z. B. durch seine private Krankenversicherung ausreichend versichert, bieten Sie ihm die Reiserücktritts-Versicherung als Mindestschutz für seine Reise an. Dabei kann sich der Jahresschutz sogar schon ab einer Reise für Ihren Kunden lohnen. 5 Die Kreditkarte schützt nicht ausreichend. Hat Ihr Kunde eine Kreditkarte, raten Sie ihm unbedingt die Leistungen zu überprüfen, damit er im Notfall nicht überrascht wird. Viele Kreditkarten-Versicherungen sind in ihrem Umfang eingeschränkt, da es sich nur um eine Zusatzleistung handelt (weitere Informationen dazu siehe Seite 5). 4 2.3 Warum reicht die Kreditkarte oft nicht aus? Reiseschutz ist nicht gleich Reiseschutz. Oft argumentiert Ihr Kunde, dass er über die Kreditkarte v ersichert sei. Fragen Sie ihn daher nach den wichtigsten Versicherungsleistungen seiner Kreditkarte und überzeugen Sie ihn vom ERV-Reiseschutz. „Wer betreut Sie bzw. Ihre Familie im Notfall?" Kreditkarten-Versicherung: • Oft wird ein (oder auch mehrere verschiedene) CallCenter mit der Annahme eines Notrufes beauftragt. • Enthält unter Umständen keine erweiterte Unterstützung wie z. B. die Rückholung der Kinder im Krankheitsfall der Erwachsenen. ERV-Reiseschutz: • Alle Notrufe werden von einer professionellen Notrufzentrale angenommen. • Unsere erfahrenen Mitarbeiter und Reisemediziner stehen Ihrem Kunden und seiner Familie im Notfall rund um die Uhr zur Seite. Sie betreuen ihn vor Ort und organisieren ggf. die Rückreise seiner Kinder, wenn sie nicht mehr betreut werden können. Weltweit – 365 Tage im Jahr. • Wenn der Reiseantritt z. B. aufgrund einer Krankheit gefährdet ist, hilft Ihnen unsere Telefonische Stornoberatung bei der Entscheidung zwischen Reise und Stornierung - www.erv.de/telstornoberatung „Werden im Schadensfall alle Kosten übernommen?" Kreditkarten-Versicherung: Bei Storno bzw. Abbruch: •Deckt nur einen fixen Betrag an Reisekosten ab, der oft nicht ausreicht. •Greift in der Regel nur für Stornos bis zum Reiseantritt (übernimmt nicht die Stornokosten bei Reiseabbruch). •Schließt wichtige Reiserisiken (z. B. Schaden am Eigentum) evtl. aus. Bei Krankheit bzw. Unfall auf der Reise: •Leistet im Notfall häufig nur bis zu einem MaximalBetrag. Zusätzliche Kosten muss der Kunde selbst tragen. •Übernimmt die Krankheitskosten meist nur bis zu einer gewissen Anzahl von Tagen. ERV-Reiseschutz: Bei Storno bzw. Abbruch: • Sichert den individuellen Reisepreis mit dem passenden Tarif ab. •Schützt auch während der Reise: sichert die Stornokosten nach dem Reiseantritt (z. B. nach dem Check-in) bzw. bei Reiseabbruch ab. •Sichert die wichtigsten Risiken zuverlässig ab (inkl. Schaden am Eigentum). Bei Krankheit bzw. Unfall auf der Reise: •Übernimmt die Kosten für die notwendige Heilbehandlung im Ausland und den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport – in voller Höhe. •Zahlt unbegrenzt bis zur Rückkehr nach Hause. „Welche Personen aus Ihrem Umfeld können den Versicherungsfall auslösen?" Kreditkarten-Versicherung: In der Regel nur ein eingeschränkter Personenkreis. ERV-Reiseschutz: •Angehörige; •4 Personen und maximal 2 Kinder, die miteinander verreisen; •Betreuungspersonen. } Details siehe Seite 9 „Sind auch Ihre Mitreisenden versichert und wie lange gilt Ihr Reiseschutz?" Kreditkarten-Versicherung: • Häufig ist nur der Kreditkarteninhaber abgesichert. •Ist evtl. zeitlich befristet ( z. B. nur Reisen, die in den nächsten 12 Monaten nach der Buchung stattfinden oder solange die Kreditkarte gültig ist). ERV-Reiseschutz: •Ob Familien-, Gruppen- (inkl. Reiseleiterrisiko) oder Schülerreise – jede Reisegruppe wird so abgesichert, dass alle rundum geschützt sind. •Ihr Kunde kann sich für jede Reise neu absichern oder er wählt die JahresVersicherung. Diese gilt für jede Reise ab 50 km vom Wohnort Ihres Kunden; egal, ob geschäftlich oder privat, ob im großen Urlaub oder auf dem Tagestrip. „Ist der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport eingeschlossen?" Achtung: Auf diesen Unterschied kommt es im Notfall an! (siehe Seite 13) Kreditkarten-Versicherung: Viele Kreditkarten beinhalten nur den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport. ERV-Reiseschutz: Die ERV sichert immer den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport ab. 5 3. Die Produktpalette der ERV 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden – Übersicht Inhalt (Ausschnitt) RundumSorglos-(Jahres-) Schutz ohne ReisekrankenVersicherung (Jahres-)ReiserücktrittsVersicherung inkl. Reiseabbruch-Versicherung JahresStornoschutz Stornokosten-Versicherung Wir übernehmen im V ersicherungsfall z. B. • die vertraglich geschuldeten Stornokosten •M ehrkosten der Hinreise bei verspätetem Reiseantritt • Umbuchungsgebühren ✓ ✓ ✓ ✓ Reiseabbruch-Versicherung Wir erstatten im Versicherungsfall z. B. • die zusätzlichen Rückreisekosten • den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen •d ie Mehrkosten des verlängerten Aufenthaltes ✓ ✓ ✓ Reisekranken-Versicherung Wir übernehmen im Versicherungsfall • die im Ausland notwendigen Heilbehandlungen • den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und leisten 24 Stunden Notfall-Hilfe ✓ Reisegepäck-Versicherung Wir erstatten z. B. • den Zeitwert bei Beschädigung oder Verlust z. B. durch Diebstahl • Auslagen für notwendige Ersatzkäufe bis € 250,– bei Verspätung des Gepäcks ✓ Diese Varianten des (Jahres-)Reiseschutzes sichern Ihre Kunden ab: Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2014 bzw. VB-ERV JV 2014. 6 (Jahres-) Reisekranken-Versicherung Varianten RundumSorglos(Jahres-)Schutz Diese Grafik gibt Ihnen einen Überblick über die Produkte und Leistungsbestandteile unserer Standard-Reiseversicherungen. Auf den folgenden Seiten finden Sie detaillierte Informationen über die Leistungsbausteine. ✓ ✓ 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden 3.1.1 Stornokosten-Versicherung Standard-Reiseversicherung: Stornokosten-Versicherung Der Service in der Stornokosten-Versicherung, der den Urlaub Ihres Kunden retten kann: die Telefonische Stornoberatung. Reiseabbruch-Versicherung Reisekranken-Versicherung Reisegepäck-Versicherung Jahresschutz und Einmalschutz Was ist die Telefonische Stornoberatung? Die erste Anlaufstelle für Ihren Kunden, wenn der Antritt seiner Reise aufgrund einer plötzlichen Krankheit oder eines anderen versicherten Grundes gefährdet ist. Ist der Kunde unsicher, ob er aufgrund – z. B. von Krankheit – seine Reise antreten kann oder sie stornieren muss, erhält er durch einen Anruf bei der Telefonischen Stornoberatung Unterstützung. Unsere Mitarbeiter helfen Ihren Kunden bei der Storno-Entscheidung und prüfen, ob er ggf. mit der Stornierung ohne finanzielles Risiko abwarten kann. Unser Service-Plus für Ihren Kunden in jeder Stornokosten-Versicherung! In welchen Fällen können Sie und Ihre Kunden sich an die Telefonische Stornoberatung wenden? Immer, wenn die Stornierung der Reise droht! Unsere Experten beraten Ihre Kunden schnell und neutral. Bei einer Reiseempfehlung übernimmt die ERV das Risiko der höheren Stornokosten. So erhält Ihr Kunde finanzielle Sicherheit. Beispiele: •Ihr Kunde hat eine Grippe und weiß nicht, ob er rechtzeitig gesund wird? Die Reisemediziner der Telefonischen Stornoberatung beraten Ihren Kunden! •Der Keller Ihres Kunden steht aufgrund eines Wasserrohrbruchs unter Wasser? Die Experten der Telefonischen Stornoberatung helfen ihm weiter! Aus der Praxis Zwei Wochen, bevor Sabine K. ihre Schiffsreise antreten sollte, passiert es: Ihr Pferd tritt ihr mit voller Wucht auf den Vorfuß. Sie erlitt eine Prellung und Quetschung sowie den Abriss zweier Zehennägel. Was sollte sie jetzt tun? Warten und das Risiko eingehen, auf den Stornokosten sitzen zu bleiben? Oder auf die Schiffsreise verzichten und stornieren? Sabine K. erinnerte sich an den Hinweis ihres Vermittlers, den sie auch in ihren Unterlagen fand: Die Möglichkeit der Tele fonischen Stornoberatung. Der Reisemediziner der ERV sah gute Chancen für Sabine K. und riet ihr, nicht zu stornieren. Bis zur Reise sollte Sabine ihren Fuß schonen, den Verband regelmäßig wechseln und zur Förderung des Heilungsverlaufs für die nächste Zeit offene Schuhe tragen. Sabine K. erholte sich wie geplant und somit stand der geplanten Kreuzfahrt nichts mehr im Weg. 7 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden 3.1.1 Stornokosten-Versicherung Auf diese Leistungen (Ausschnitt) kann Ihr Kunde im Notfall zählen: Ersatz der Stornokosten Das sind die dem Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten, wenn der Kunde die Reise nicht antreten kann. Entschädigung bei verspätetem Reiseantritt Das sind •die Mehrkosten der Hinreise, z. B. für ein neues Flugticket, wenn der Kunde die Reise aus versichertem Grund verspätet antritt. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Hinreise. Es wird maximal die Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären, erstattet. •Die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten. Entschädigung bei Verspätung während der Hinreise Ihrem Kunden werden die Mehrkosten der Hinreise erstattet, wenn aufgrund einer mindestens 2-stündigen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels (z. B. der Bahn) sein erstes versichertes Verkehrsmittel (z. B. ein Flugzeug) nicht mehr erreicht wird (ausschlaggebend: verspätete Ankunft am Zielort). Erstattung: •Mehrkosten der Hinreise bis € 500,– pro Person nach Art und Qualität des ursprünglich gebuchten Verkehrsmittels • Kosten für Verpflegung und Unterkunft bis € 100,– pro Person Erstattung des Einzelzimmerzuschlags Wenn Ihr Kunde mit einer ebenfalls bei uns versicherten Risikoperson ein Doppelzimmer gebucht hat und diese die Reise stornieren muss, erstatten wir den Einzelzimmerzuschlag. Voraussetzung ist, dass sich der Kunde entscheidet, die Reise alleine anzutreten. Erstattung: maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die zu diesem Zeitpunkt angefallen wären. Erstattung bei Autopanne und Unfall Wird das Kfz ihres Kunden maximal einen Tag vor Antritt der Reise aufgrund von Unfall oder Panne fahruntauglich, erstattet die ERV folgende Kosten: •nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen oder zusätzliche Reisekosten bis maximal € 500,– pro Person • Kosten für ein Mietfahrzeug (vergleichbare Klasse) bis € 1.000,– 8 Aus welchen Gründen kann der Kunde zurücktreten? • Unerwartete schwere Erkrankung •Verschlechterung einer Vorerkrankung, wenn diese nicht in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Buchung bei bestehendem Vertrag ärztlich behandelt wurde Wichtig: Kontrolluntersuchungen gelten NICHT als ärztliche Behandlung • Schwere Unfallverletzung •Tod •Schwangerschaft •Impfunverträglichkeit • Bruch von Prothesen •Lockerung von implantierten Gelenken •Erheblicher Schaden am Eigentum z. B. durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse (z. B. Erdbeben, Explosion) oder Straftat eines Dritten •Betriebsbedingte Kündigung •Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel • Konjunkturbedingte Kurzarbeit •Termin zur Spende und zum Empfang von Organen und Geweben • Gerichtliche Ladung •Diebstahl des Reisepasses oder des Personalausweises •Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, des Freiwilligen Sozialen Jahres, des Freiwilligen Ökologischen Jahres •Wiederholungsprüfungen an einer Schule / Universität, die unerwartet in die Reisezeit fallen bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Reiseende stattfinden sollen • Bei Klassenreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise, z. B. wegen Schulwechsels Standard-Reiseversicherung: Stornokosten-Versicherung Reiseabbruch-Versicherung Entschädigung für Umbuchungsgebühren Erstattet werden Umbuchungsgebühren (max. bis zur Höhe der bei unverzüglicher Stornierung anfallenden Stornokosten), wenn die Reise aus einem versicherten Grund (z. B. Tod eines Angehörigen) umgebucht werden muss. Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung beträgt diese: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– pro Person. Echt passiert Im Kampf gegen die Wassermassen Das Ehepaar Altmann konnte es kaum erwarten, ihre Stadtwohnung in Magdeburg gegen ein paar erholsame Tage in einem Ferienhaus in Schweden einzutauschen. Am 8. Juni sollte die Fähre ab Kiel nach Göteborg starten, doch plötzlich war ihr Eigentum vom Hochwasser bedroht. 2. Juni: Seit Tagen steigt das Wasser in der Elbe, und die Stadt Magdeburg rechnet mit einem dramatischen Anstieg in den kommenden Tagen. Die Altmanns sind besorgt, denn sie wohnen in einem kritischen Stadtteil nahe der Elbe. 4. Juni: Die Pegel steigen weiter an, die Stadt löst den Katastrophenalarm aus. Die betroffenen Bewohner werden aufgefordert, ihre Keller zu räumen. Zu spät für die Altmanns: Ihre Tiefgarage, in der noch ihr Auto steht, ist in kürzester Zeit überschwemmt. An ihre Reise nach Göteborg ist jetzt nicht mehr zu denken. 8. Juni: Das ganze Stadtgebiet, in dem die Altmanns wohnen, muss geräumt werden.F reunde haben sie für diese schlimme Zeit bei sich aufgenommen. Dank der Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der ERV mussten sich die Altmanns zumindest keine Sorgen um ihre Stornokosten machen. Die ERV erstattete ihnen die € 1.200,–. Reisekranken-Versicherung Reisegepäck-Versicherung Jahresschutz und Einmalschutz Wer kann den Versicherungsfall auslösen? Die Risikopersonen und die versicherte Person selbst. Risikopersonen können sein: Angehörige bzw. Angehörige des Lebensgefährten • Ehe- bzw. Lebenspartner •Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft • Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Schwiegerkinder, Pflegekinder • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Schwiegereltern, Pflegeeltern • Enkel, Großeltern • Geschwister, Schwager, Schwägerinnen • Onkel, Tanten, Neffen, Nichten Betreuungspersonen Personen, die ihre nicht mitreisenden minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen, wie z. B. Kinder oder Großeltern, betreuen. 4+2-Personen-Regel Bis zu 4 Personen und gegebenenfalls 2 weitere mitreisende minderjährige Kinder, die zusammen verreisen. Die Personen müssen nicht miteinander verwandt sein! Was ist nicht versichert? Die Stornokosten-Versicherung ersetzt den finanziellen Schaden bzw. die Stornokosten, wenn Ihr Kunde zum Beispiel wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung von einer gebuchten Reise zurücktreten muss. Wenn allerdings in den letzten sechs Monaten deswegen eine ärztliche Behandlung (ausgenommen Kontrolluntersuchungen) erfolgte, gelten Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen nicht als unerwartet. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz. 9 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden 3.1.2 Reiseabbruch-Versicherung Auf diese Leistungen kann Ihr Kunde zählen, wenn unterwegs etwas passiert. Reisekosten bei außerplanmäßiger Beendigung der Reise Wenn Ihr Kunde eine Reise – aus versichertem Grund – nicht wie geplant beenden kann, bekommt er die zusätzlichen Rückreisekosten nach ursprünglich gebuchter Art und Qualität erstattet (er kann nicht First Class zurückfliegen, wenn er Economy gebucht hatte). Dabei kann es sich handeln um: • eine frühere Abreise (z. B. weil die Oma gestorben ist) • einen längeren Aufenthalt (z. B. im Krankenhaus) Wichtig: Die Rückreise muss mitgebucht und versichert sein. Erstattung bei Autopanne und Unfall Wird das Kfz Ihres Kunden während der Reise aufgrund von Unfall oder Panne fahruntauglich, erstattet die ERV folgende Kosten: •nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen oder zusätzliche Reisekosten bis maximal € 500,– pro Person • Kosten für ein Mietfahrzeug (vergleichbare Klasse) bis € 1.000,– Ersatz nicht genutzter Reiseleistungen Muss Ihr Kunde seine Reise wegen eines versicherten Ereignisses vorzeitig abbrechen, bekommt er die Leistungen vor Ort, die er nicht in Anspruch genommen hat, erstattet. Gleiches gilt bei Reiseunterbrechung aufgrund einer stationären Behandlung. Das können z. B. die restlichen Übernachtungen oder auch ein Ausflug sein. Voraussetzung ist, dass die Leistungen versichert sind. Die Kosten für die Rückreise (die der Kunde ja tätigt) werden nicht erstattet. Kosten für einen verlängerten Aufenthalt Eine im Urlaub plötzlich auftretende Krankheit oder eine Unfallverletzung kann dazu führen, dass Ihr Kunde oder eine mitreisende Risikoperson nicht planmäßig zurückreisen kann. Dem Kunden entstehen in diesem Fall zusätzliche Übernachtungskosten. Diese werden wie folgt nach der ursprünglich gebuchten Art und Qualität übernommen: • bis zu € 1.500,– bei stationärer Behandlung einer mitreisenden Risikoperson • bis zu € 750,– bei ambulanter Behandlung der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson Nehmen wir an, Ihr Kunde hat eine Schiffs-Rundreise gebucht. Unterwegs bricht er sich das Bein und muss drei Tage im Krankenhaus bleiben. Das Schiff legt nach zwei Tagen wieder ab. In diesem Fall muss die Reise für Ihren Kunden nicht beendet sein. Der Kunde kann – wenn er es wünscht – zur nächsten Anlegestelle reisen und die Reise wie geplant fortsetzen. Die Nachreisekosten bekommt er von uns bis zur Höhe des Wertes der noch nicht genutzten Reiseleistungen erstattet. 10 Standard-Reiseversicherung: Stornokosten-Versicherung Reiseabbruch-Versicherung Reisekranken-Versicherung Reisegepäck-Versicherung Jahresschutz und Einmalschutz Kosten durch Feuer oder Elementarereignisse am Urlaubsort Ihr Kunde wird während der Reise von Feuer oder einem Elementarereignis wie Hochwasser oder Erdbeben überrascht. Er kann seine Reise deshalb nicht planmäßig beenden. Beispiel: Ein Erdbeben macht die geplante Abreise eines Kunden unmöglich. Er muss länger am Urlaubsort bleiben. In diesem Fall erstattet die ERV Ihren Kunden die Mehrkosten der außerplanmäßigen Rückreise und des verlängerten Aufenthalts nach Art der ursprünglich gebuchten Art und Qualität der versicherten Reiseleistung. Entschädigung bei Verspätung während der Rückreise Ihrem Kunden werden die Mehrkosten der Rückreise erstattet, wenn aufgrund einer mindestens 2-stündigen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels (z. B. der Bahn) ein Anschlussverkehrsmittel (z. B. ein Flugzeug) nicht mehr erreicht wird (ausschlaggebend: verspätete Ankunft am Zielort). Erstattung: • Mehrkosten der Rückreise bis € 500,– pro Person nach Art und Qualität des ursprünglich gebuchten und versicherten Verkehrsmittels • Kosten für Verpflegung und Unterkunft bis € 100,– pro Person Aus welchen Gründen kann der Kunde die Reise abbrechen? • Unerwartete schwere Erkrankung • Verschlechterung einer Vorerkrankung, wenn diese nicht in den letzten 6 Monaten vor Reiseantritt ärztlich behandelt wurde Wichtig: Kontrolluntersuchungen gelten NICHT als ärztliche Behandlung • Schwere Unfallverletzung •Tod •Schwangerschaft • Bruch von Prothesen •Lockerung von implantierten Gelenken •Erheblicher Schaden am Eigentum z. B. durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse (z. B. Erdbeben, Explosion) oder Straftat eines Dritten •Termin zur Spende und zum Empfang von Organen und Geweben Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung beträgt diese: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– pro Person. Echt passiert 15.02., Argentinien, 10:23 Ortszeit Elke Sperling, mit ihrem Mann Gerhard unterwegs in Argentinien, erhält die Nachricht, dass ihre Mutter im Krankenhaus gestorben ist. Frau Sperling möchte umgehend nach Hause. Hotelübernachtung am Airport in Buenos Aires sowie den Transfer zum Airport und die Umbuchung der Rückflugtickets nach Frankfurt. Insgesamt fallen € 2.312,– zusätzliche Rückreisekosten an. Außerdem können Elke und Gerhard Sperling 8 Tage der Rundreise nicht nutzen. Die Mitarbeiter der Notrufzentrale der ERV helfen den Sperlings bei der Umbuchung der Rückflugtickets. Bereits am nächsten Morgen fliegen die Sperlings nach Hause. Dabei entstehen Kosten für eine Dank dem Reiseschutz-Paket mit der Reiseabbruch-Versicherung bekommen die Sperlings die Extra-Kosten in voller Höhe plus den Wert der nicht genutzten Urlaubstage erstattet! 11 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden 3.1.3 Reisekranken-Versicherung Auf diese Leistungen kann Ihr Kunde im Krankheitsfall zählen (Ausschnitt): Erstattung von Kosten für Heilbehandlungen im Ausland •Ambulante und stationäre Heilbehandlungen • Arznei-, Heil- und Verbandsmittel •Heilbehandlungen für das neugeborene Kind bei Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche • Schmerzstillende Zahnbehandlungen •Herzschrittmacher und Prothesen, die wegen Unfall oder Krankheit während der Reise erstmals notwendig werden, um die Transportfähigkeit herzustellen •Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise notwendig werden •Wahlweise: Krankenhaustagegeld von € 50,– pro Tag max. für 30 Tage anstelle der Erstattung der stationären Heilbehandlungskosten •Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitreisendes Kind unter 18 Jahren stationär im Krankenhaus behandelt werden muss •Telefonkosten zur Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale bis max. € 25,– je Versicherungsfall •In Deutschland: –K rankenhaustagegeld von € 50,– pro Tag (max. für 30 Tage ab Beginn der stationären Behandlung) – Krankenrücktransport und Gepäckrücktransport – Organisation und Kosten für die Überführung an den vor Reiseantritt letzten Wohnsitz Kranken-, Gepäck-Transporte und Überführung •Krankentransport zur stationären Behandlung im Krankenhaus im Ausland •Krankentransport zur ambulanten Erstversorgung im Krankenhaus •Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport an den Wohnort (siehe Seite 13) •Rückholung des Gepäcks vom Aufenthaltsort an den Wohnort der versicherten Person •Kosten für die Überführung an den letzten ständigen Wohnort oder wahlweise die Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten Was ist nicht versichert? Eine Reisekranken-Versicherung schützt Ihren Kunden vor hohen finanziellen Kosten, wenn er im Urlaub akut erkrankt oder einen Unfall hat, d. h. genau vor den Schicksalsschlägen auf Reisen, die er im Vorfeld weder einschätzen noch absehen kann. Nicht versichert sind dagegen Behandlungen, bei denen er bereits vor Reiseantritt weiß, dass sie aus medizinischen Gründen stattfinden müssen (z. B. Dialysen). 12 Wichtig Bei allen Produkten mit Reisekranken-Versicherungen besteht unabhängig von der Laufzeit keine Gesundheitsprüfung! Krankenbesuch Wenn der stationäre Aufenthalt voraussichtlich länger als 5 Tage dauert, werden die Beförderungskosten für den Krankenbesuch einer nahestehenden Person übernommen. Betreuung Die Ärzte und Mitarbeiter unserer Notrufzentrale sprechen mehr als 12 Sprachen. Sie nehmen Kontakt zu den behandelnden Ärzten vor Ort auf, übersetzen dem Kunden die Diagnose und bleiben mit dem Hausarzt in Verbindung. Kostenübernahmegarantie Viele Krankenhäuser im Ausland verlangen vor Behandlungen, die über lebenserhaltende Maßnahmen hinausgehen, eine Kostenübernahmegarantie. Die ERV gibt eine Kostenübernahmegarantie ab. Arzneimittel-Beratungs-Service Sollten während der Reise Arzneimittel oder Ersatzpräparate nötig werden (wenn ein Kunde z. B. seine Schilddrüsenmedikamente verliert), beraten die Mitarbeiter der Notrufzentrale hinsichtlich vor Ort erhältlicher Medikamente. Rückholung von Kindern Wenn sich z. B. die Eltern aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod nicht mehr um die Kinder (unter 18 Jahren) kümmern können, organisiert die ERV deren Rückreise zum Wohnort und übernimmt die Mehrkosten der Rückreise. Such-, Rettungs- und Bergungskosten Diese Kosten können anfallen, wenn ein Kunde beispielsweise beim Skifahren oder Wandern einen Unfall erleidet. In diesem Fall werden die Kosten bis maximal € 10.000,– übernommen. Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung beträgt diese: Bei Heilbehandlungskosten: € 100,– je Versicherungsfall. Bitte beachten Sie: Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstattung festgelegt sind. Standard-Reiseversicherung: Stornokosten-Versicherung Reiseabbruch-Versicherung Reisekranken-Versicherung Reisegepäck-Versicherung Jahresschutz und Einmalschutz Krankenrücktransport ist nicht gleich Krankenrücktransport. Es gibt Unterschiede, die im Notfall entscheidend sein können: Medizinisch sinnvoll und vertretbar g ERV Medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet g viele andere Versicherer Der Patient wird unter der Voraussetzung, dass er transportfähig ist, nach Hause transportiert. Der Patient wird nur dann nach Hause transportiert, wenn er vor Ort nicht adäquat behandelt werden kann, weil beispielsweise eine Operation nicht durchführbar ist. Die Entscheidung über die Transportfähigkeit treffen die Ärzte der Notrufzentrale des Versicherers. Die Entscheidung über die Transportfähigkeit treffen die behandelnden Ärzte vor Ort. Wichtig Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Krankenrücktransport prinzipiell nicht! 13 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden 3.1.4 Reisegepäck-Versicherung Standard-Reiseversicherung: Stornokosten-Versicherung Die Reisegepäck-Versicherung versichert alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs einschließlich Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken. Grundsätzlich ist das Reisegepäck maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme abgesichert. Reiseabbruch-Versicherung Reisekranken-Versicherung Reisegepäck-Versicherung Jahresschutz und Einmalschutz Reisegepäck Reisegepäckist istnicht nichtgleich gleichReisegepäck! Reisegepäck! Mitgeführtes Reisegepäck Aufgegebenes Reisegepäck Reisegepäck, das der Kunde im „eigenen Gewahrsam“ hat Reisegepäck, das der Kunde im „fremden Gewahrsam“ hat (z. B. Koffer, der im Hotel in den Gepäckraum oder bei einer Fluggesellschaft aufgegeben wurde) Die Versicherung leistet, wenn das Gepäck beschädigt wurde oder abhandengekommen ist • durch Straftat eines Dritten während es im Gewahrsam ist von • durch Unfall eines Transportmittels •Beförderungsunternehmen • durch z. B. Feuer, Sturm, Hochwasser • Beherbergungsbetrieben • Gepäckaufbewahrungen Eingeschränkt versichert sind: Wie hoch ist die Entschädigung? Video- und Fotoapparate, Handys, Smartphones, EDV-Geräte, Software einschließlich Zubehör • Zeitwert: bei abhandengekommenen und zerstörten Sachen • nur als mitgeführtes Reisegepäck •Reparaturkosten: bei beschädigten Sachen (maximal der Zeitwert) • bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme • Materialwert: bei Bild-, Ton- und Datenträgern Sportgeräte • bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme •nicht versichert: im bestimmungsgemäßen Gebrauch (z. B. der Golfschläger zerbricht beim Golfspielen) Schmucksachen und Kostbarkeiten bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert, wenn sie in einem ortsfesten verschlossenen Behältnis (z. B. Safe) eingeschlossen sind oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. Geschenke und Reiseandenken bis insgesamt 10 % der Versicherungssumme. Verspätet ausgeliefertes Reisegepäck Kommt der Koffer mehr als 12 Stunden später als Ihr Kunde am Zielort an, erstatten wir die Auslagen für notwendige Ersatzkäufe bis zu € 250,– pro Person. 14 •Gebühren der Wiederbeschaffung: bei amtlichen Ausweisen und Visa Nicht versichert sind: • Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen • Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren • Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumente aller Art mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung beträgt diese: € 100,– je Versicherungsfall. Bitte beachten Sie: Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstattung festgelegt sind. 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden 3.1.5 Jahresschutz und Einmalschutz Standard-Reiseversicherung: Stornokosten-Versicherung Reiseabbruch-Versicherung Empfehlen Sie Ihren Kunden einen Reiseschutz, der sie auf allen Unternehmungen rundum absichert: den Jahres-Reiseschutz der ERV. Reisekranken-Versicherung Vorteile des Jahresschutzes: Jahresschutz und Einmalschutz Reisegepäck-Versicherung 1. E inmal abgeschlossen – jede Reise abgesichert: Im Versicherungsjahr sind beliebig viele Reisen (jeweils max. 45 Tage) abgesichert. 3. Alleine – oder zusammen: Der Versicherungsschutz greift auch, wenn die Familienmitglieder getrennt voneinander verreisen. Bitte beachten Sie: Die Versicherungssumme entspricht dem entsprechenden Tarif für Einzelpersonen. 4. Maximale Wahlfreiheit: Komplett-Paket oder Einzelschutz Ausflug in die Berge Geschäftsreise Kurztrip Klassenfahrt Segel-Törn Tages-Ski-Tour Pauschalreise Jahres-Versicherung 2. Jede Reise ab 50 km: Auch Tagesausflüge (in Deutschland!), mindestens 50 km vom Wohnort entfernt, sind versichert. Städtereise Besuch bei Verwandten Fernreise Wellness-Wochenende Gemeinsamkeiten und Unterschiede: Jahres-Reiseschutz Einmal-Reiseschutz Für wen? • Einzelpersonen • Familien / Paare, die häufig unterwegs sind. Lohnt sich oft schon ab der ersten Reise! • Einzelpersonen • Familien, die nur eine geplante Reise versichern möchten. Produktangebot • Jahres-Reiserücktritts-Versicherung (Storno- und Abbruch-Schutz) • Jahres-Stornoschutz • RundumSorglos-Jahresschutz – komplett (inkl. Storno-, Abbruch, Kranken- und Gepäck-Schutz) – ohne Krankenschutz (inkl. Storno-, Abbruch- und Gepäck-Schutz) • Jahres-Reisekranken-Versicherung Abschluss Bequem online über den Buchungsassistenten Gesundheitsprüfung Nein Abgesicherte Reisen Alle Reisen pro Jahr, die maximal 45 Tage andauern. Jede (Tages-)Reise ab 50 km von zu Hause ist abgesichert. (Verlängerung ist mit der Einmal-Versicherung bis zu 365 Tagen möglich). Die jeweils versicherte Reise. Geltungsbereich Weltweit Tarife für Europa oder Weltweit Familiendefinition Maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie ggf. deren Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre. Maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind bis einschließlich 25 Jahre, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. 15 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden – Tarife 3.1.6 (Jahres-)Reiserücktritts-Versicherung und Jahres-Stornoschutz Einzelperson mit Selbstbeteiligung 1 Stornokosten-Versicherung 2 R eiseabbruch-Versicherung (RAB) Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen! (Jahres-) Prämien in € pro Einzelperson Reiserücktritts-Versicherung (inkl. RAB) Jahres-ReiserücktrittsVersicherung (inkl. RAB) Jahres-Stornoschutz Einmalreisen Jahres-Vers. 1 1 1 Reisepreis in € bis Vers.-Summe in € bis 2 Welt Welt bis 64 Jahre 100,– 6,– RL600 200,– 9,– RL601 300,– 400,– 750,– 14,– RL602 18,– RL603 500,– 21,– RL604 600,– 26,– RL605 800,– 1.000,– 1.200,– 1.400,– 1.000,– 1.500,– 1.600,– 1.800,– 32,– RL606 37,– RL607 44,– RL608 49,– RL609 2.000,– 59,– RL611 67,– RL612 2.200,– 73,– RL613 2.400,– 79,– RL614 3.000,– 86,– RL615 2.800,– 94,– RL616 3.000,– 103,– RL617 3.500,– 4.000,– 5.000,– Welt ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre 29,– JTA100 64,– JTG100 26,– JRA100 58,– JRG100 34,– JTA101 74,– JTG101 31,– JRA101 69,– JRG101 44,– JTA102 84,– JTG102 39,– JRA102 79,– JRG102 54,– JTA103 99,– JTG103 73,– JTA104 119,– JTG104 98,– JTA105 149,– JTG105 119,– JTA106 186,– JTG106 53,– RL610 2.000,– 2.600,– 2 Neu! 4.000,– 5.000,– 116,– RL618 132,– RL619 172,– RL620 6.000,– 212,– RL621 7.000,– 249,– RL622 8.000,– 287,– RL623 10.000,– 342,– RL624 Allgemeine Hinweise: Selbstbeteiligung gemäß den Versicherungsbedingungen (Details siehe Seite 18). Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2014 bzw. VB-ERV JV 2014. Versicherte Reisen (Jahres-Versicherung): Versichert sind alle Urlaubs- und Geschäftsreisen (inklusive Tagesreisen) weltweit bis zu einer Reisedauer von jeweils 45 Tagen. Innerhalb des Landes, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ihre Arbeitsstätte hat, sind jedoch nur die Reisen versichert, bei denen die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und Zielort mehr als 16 50 km beträgt. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte sind nicht versichert. Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen besteht Versicherungsschutz für die ersten 45 Tage. Dies gilt nicht: • für die Stornokosten-Versicherung. Hier besteht der Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise; • für die Reiseabbruch-Versicherung. Hier besteht der Versicherungsschutz für die gesamte Dauer der Reise, maximal jedoch für ein Jahr. Tarife Einzelperson ohne Selbstbeteiligung 1 Stornokosten-Versicherung 2 R eiseabbruch-Versicherung (RAB) Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen! (Jahres-) Prämien in € pro Einzelperson Reiserücktritts-Versicherung (inkl. RAB) Jahres-ReiserücktrittsVersicherung (inkl. RAB) Jahres-Stornoschutz Einmalreisen Jahres-Vers. 1 1 1 Reisepreis in € bis Vers.-Summe in € bis 2 Welt Welt bis 64 Jahre 100,– 9,– RL650 200,– 17,– RL651 300,– 400,– 750,– 26,– RL652 29,– RL653 500,– 36,– RL654 600,– 39,– RL655 800,– 1.000,– 1.200,– 1.400,– 1.000,– 1.500,– 1.600,– 1.800,– 44,– RL656 49,– RL657 61,– RL658 69,– RL659 2.000,– 89,– RL661 94,– RL662 2.200,– 104,– RL663 2.400,– 114,– RL664 3.000,– 124,– RL665 2.800,– 134,– RL666 3.000,– 144,– RL667 3.500,– 4.000,– 5.000,– 49,– XTA100 Welt ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre 99,– XTG100 44,– XRA100 89,– XRG100 59,– XTA101 109,– XTG101 54,– XRA101 99,– XRG101 69,– XTA102 119,– XTG102 64,– XRA102 109,– XRG102 79,– RL660 2.000,– 2.600,– 2 Neu! 4.000,– 5.000,– 164,– RL668 184,– RL669 234,– RL670 6.000,– 284,– RL671 7.000,– 334,– RL672 8.000,– 384,– RL673 10.000,– 459,– RL674 Versicherungsschutz (Jahres-Versicherung): Versichert sind alle Reisen, die während des versicherten Zeitraums stattfinden. Abweichend in der Stornokosten-Versicherung: Hier sind alle Reisen versichert, die innerhalb des versicherten Zeitraums gebucht wurden. Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht wurden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Reisen, bei denen zwischen Buchung und planmäßigem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, sind versichert, wenn die Laufzeit der Jahres-Versicherungen mit sofortigem Versicherungsbeginn am Tag der Reisebuchung, spätestens 79,– XTA103 149,– XTG103 109,– XTA104 179,– XTG104 139,– XTA105 239,– XTG105 179,– XTA106 299,– XTG106 innerhalb der nächsten drei Werktage, beginnt. Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde! Wichtig: Damit Ihr Kunde Versicherungsschutz in den Jahres-Versicherungen hat, die eine Stornokosten-Versicherung beinhalten, geben Sie bei der Buchung bitte nicht wie bei Einmalreise-Versicherungen das Datum des Reisebeginns, sondern das Buchungsdatum als Beginn ein. 17 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden – Tarife 3.1.6 (Jahres-)Reiserücktritts-Versicherung und Jahres-Stornoschutz Familien & Objekte sowie Paare (Paare nur bei Jahres-Versicherung) mit Selbstbeteiligung 1 Stornokosten-Versicherung 2 R eiseabbruch-Versicherung (RAB) Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen! (Jahres-) Prämien in € pro Familie / Objekt(e) bzw. Familie / Paar Reiserücktritts-Versicherung (inkl. RAB) Jahres-ReiserücktrittsVersicherung (inkl. RAB) Jahres-Stornoschutz Einmalreisen Jahres-Vers. 1 1 1 Reisepreis in € bis Vers.-Summe in € bis 100,– 2 Welt Welt bis 64 Jahre 7,– 12,– RL701 300,– 16,– RL702 400,– 19,– RL703 23,– RL704 600,– 1.500,– 800,– 1.000,– 29,– RL705 36,– RL706 1.200,– 42,– RL707 49,– RL708 1.400,– 56,– RL709 1.600,– 1.800,– 2.000,– 61,– RL710 69,– RL711 2.000,– 76,– RL712 2.200,– 84,– RL713 92,– RL714 2.400,– 2.600,– 3.000,– 2.800,– 103,– RL715 113,– RL716 3.000,– 123,– RL717 3.500,– 4.000,– 5.000,– 6.000,– 7.000,– 8.000,– 10.000,– Welt ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre RL700 200,– 500,– 2 Neu! 55,– JTC100 99,– JTH100 47,– JRC100 89,– JRH100 64,– JTC101 109,– JTH101 59,– JRC101 99,– JRH101 74,– JTC102 124,– JTH102 69,– JRC102 109,– JRH102 4.000,– 133,– RL718 149,– RL719 99,– JTC103 155,– JTH103 6.000,– 194,– RL720 244,– RL721 134,– JTC104 199,– JTH104 8.000,– 289,– RL722 333,– RL723 194,– JTC105 254,– JTH105 10.000,– 399,– RL724 229,– JTC106 299,– JTH106 Allgemeine Hinweise Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2014 bzw. VB-ERV JV 2014. 18 Selbstbeteiligung: In der Stornokosten- und ReiseabbruchVersicherung beträgt die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– je Person, in der Reisekranken-Versicherung bei Heilbehandlung im Ausland € 100,– je Versicherungsfall und in der Reisegepäck-Versicherung € 100,– je Versicherungsfall. Tarife Familien & Objekte sowie Paare (Paare nur bei Jahres-Versicherung) ohne Selbstbeteiligung 1 Stornokosten-Versicherung 2 R eiseabbruch-Versicherung (RAB) Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen! (Jahres-) Prämien in € pro Familie / Objekt(e) bzw. Familie / Paar Reiserücktritts-Versicherung (inkl. RAB) Jahres-ReiserücktrittsVersicherung (inkl. RAB) Jahres-Stornoschutz Einmalreisen Jahres-Vers. 1 1 1 Reisepreis in € bis Vers.-Summe in € bis 2 Welt Welt bis 64 Jahre 100,– 12,– 200,– 19,– RL751 300,– 27,– RL752 400,– 32,– RL753 500,– 600,– 1.500,– 38,– RL754 42,– RL755 800,– 49,– RL756 55,– RL757 1.200,– 67,– RL758 1.400,– 77,– RL759 1.800,– 2.000,– 94,– RL761 104,– RL762 2.200,– 115,– RL763 2.600,– 3.000,– 139,– RL765 149,– RL766 3.000,– 159,– RL767 4.000,– 5.000,– 6.000,– 7.000,– 8.000,– 10.000,– 4.000,– 6.000,– ab 65 Jahre 79,– XTC100 129,– XTH100 69,– XRC100 117,– XRH100 99,– XTC101 159,– XTH101 89,– XRC101 144,– XRH101 119,– XTC102 189,– XTH102 109,– XRC102 174,– XRH102 139,– XTC103 239,– XTH103 199,– XTC104 274,– XTH104 125,– RL764 2.800,– 3.500,– bis 64 Jahre 82,– RL760 2.000,– 2.400,– Welt ab 65 Jahre RL750 1.000,– 1.600,– 2 Neu! 184,– RL768 206,– RL769 257,– RL770 307,– RL771 8.000,– 355,– RL772 409,– RL773 259,– XTC105 379,– XTH105 10.000,– 515,– RL774 329,– XTC106 459,– XTH106 Familiendefinitionen: • Einmalreise-Versicherungen Maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind bis einschließlich 25 Jahre, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie / Reiseteilnehmer. • Jahres-Versicherungen Maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie ggf. deren Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie /des Paares. Für allein reisende versicherte Personen gelten maximal die Versicherungssummen der jeweiligen Tarife für Einzelpersonen. Bitte beachten: Für die Wahl des Familien- / Paartarifs ist das Alter des ältesten zu versichernden Familienmitglieds / Partners maßgeblich. 19 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden – Tarife 3.1.7 RundumSorglos-(Jahres-)Schutz Einzelperson mit Selbstbeteiligung 1 Stornokosten-Versicherung 2 Reiseabbruch-Versicherung 4 Reisegepäck-Versicherung Versicherungssumme: Einzelperson € 2.000,– (RAB) 3 Reisekranken-Versicherung Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen! (Jahres-) Prämien in € pro Einzelperson RundumSorglos-Schutz für eine Reise bis 45 Tage RundumSorglos-Jahresschutz für alle Reisen im Jahr bis zu jeweils 45 Tage RundumSorglos-Jahresschutz ohne Reisekranken-Vers. für alle Reisen im Jahr bis zu jeweils 45 Tage Einmalreisen Jahres-Vers. 1 1 1 Reisepreis in € bis Vers.-Summe in € bis 2 3 4 Europa Welt 11,– FL100 15,– AL100 200,– 16,– FL101 26,– AL101 300,– 22,– FL102 34,– AL102 27,– FL103 41,– AL103 33,– FL104 46,– AL104 600,– 37,– FL105 53,– AL105 800,– 43,– FL106 62,– AL106 52,– FL107 69,– AL107 62,– FL108 75,– AL108 71,– FL109 82,– AL109 400,– 500,– 1.000,– 1.200,– 1.400,– 1.000,– 1.500,– 1.600,– 81,– FL110 91,– AL110 91,– FL111 107,– AL111 2.000,– 103,– FL112 114,– AL112 2.200,– 109,– FL113 122,– AL113 116,– FL114 133,– AL114 124,– FL115 142,– AL115 2.800,– 129,– FL116 153,– AL116 3.000,– 135,– FL117 163,– AL117 149,– FL118 177,– AL118 169,– FL119 203,– AL119 1.800,– 2.000,– 2.400,– 2.600,– 3.500,– 4.000,– 5.000,– 3.000,– 4.000,– 5.000,– 209,– FL120 263,– AL120 6.000,– 254,– FL121 324,– AL121 7.000,– 299,– FL122 384,– AL122 8.000,– 344,– FL123 444,– AL123 10.000,– 409,– FL124 499,– AL124 Allgemeine Hinweise Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2014 bzw. VB-ERV JV 2014. 20 3 4 Welt bis 64 Jahre 100,– 750,– 2 2 4 Welt ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre 49,– JPA100 79,– JPG100 40,– JOA100 59,– JOG100 59,– JPA101 89,– JPG101 50,– JOA101 69,– JOG101 69,– JPA102 109,– JPG102 60,– JOA102 89,– JOG102 84,– JPA103 129,– JPG103 75,– JOA103 109,– JOG103 109,– JPA104 159,– JPG104 100,– JOA104 139,– JOG104 129,– JPA105 199,– JPG105 120,– JOA105 179,– JOG105 149,– JPA106 254,– JPG106 140,– JOA106 234,– JOG106 Tarife Einzelperson ohne Selbstbeteiligung 1 Stornokosten-Versicherung 2 R eiseabbruch-Versicherung 4 Reisegepäck-Versicherung Versicherungssumme: Einzelperson € 2.000,– (RAB) 3 R eisekranken-Versicherung Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen! (Jahres-) Prämien in € pro Einzelperson RundumSorglos-Schutz für eine Reise bis 45 Tage RundumSorglos-Jahresschutz für alle Reisen im Jahr bis zu jeweils 45 Tage RundumSorglos-Jahresschutz ohne Reisekranken-Vers. für alle Reisen im Jahr bis zu jeweils 45 Tage Einmalreisen Jahres-Vers. 1 1 1 Reisepreis in € bis Vers.-Summe in € bis 2 3 4 Europa Welt 17,– FL150 29,– AL150 200,– 24,– FL151 39,– AL151 300,– 34,– FL152 49,– AL152 41,– FL153 59,– AL153 51,– FL154 72,– AL154 600,– 59,– FL155 82,– AL155 800,– 68,– FL156 93,– AL156 77,– FL157 104,– AL157 87,– FL158 114,– AL158 94,– FL159 126,– AL159 104,– FL160 137,– AL160 114,– FL161 149,– AL161 2.000,– 124,– FL162 163,– AL162 2.200,– 134,– FL163 174,– AL163 144,– FL164 189,– AL164 158,– FL165 204,– AL165 2.800,– 173,– FL166 219,– AL166 3.000,– 187,– FL167 234,– AL167 207,– FL168 254,– AL168 229,– FL169 284,– AL169 400,– 500,– 1.000,– 1.200,– 1.400,– 1.000,– 1.500,– 1.600,– 1.800,– 2.000,– 2.400,– 2.600,– 3.500,– 4.000,– 5.000,– 3.000,– 4.000,– 5.000,– 3 4 Welt bis 64 Jahre 100,– 750,– 2 269,– FL170 334,– AL170 6.000,– 323,– FL171 384,– AL171 7.000,– 377,– FL172 444,– AL172 8.000,– 424,– FL173 494,– AL173 10.000,– 499,– FL174 589,– AL174 2 4 Welt ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre 79,– XPA100 139,– XPG100 64,– XOA100 114,– XOG100 89,– XPA101 149,– XPG101 74,– XOA101 124,– XOG101 99,– XPA102 169,– XPG102 84,– XOA102 144,– XOG102 109,– XPA103 189,– XPG103 94,– XOA103 164,– XOG103 159,– XPA104 239,– XPG104 144,– XOA104 214,– XOG104 179,– XPA105 299,– XPG105 164,– XOA105 274,– XOG105 219,– XPA106 359,– XPG106 204,– XOA106 334,– XOG106 Längere Reisedauer: Der RundumSorglos- (Jahres-) Schutz kann durch Kombination mit dem RundumSorglos-Schutz ohne Storno kosten-Versicherung um max. weitere 45 Tage auf eine Gesamtreisedauer bis max. 90 Tage verlängert werden. Europa: Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira und Spitzbergen (siehe Ländertabelle Seite 39). 21 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden – Tarife 3.1.7 RundumSorglos-(Jahres-)Schutz Familien & Objekte sowie Paare (Paare nur bei Jahres-Versicherung) mit Selbstbeteiligung 1 Stornokosten-Versicherung 2 Reiseabbruch-Versicherung 4 Reisegepäck-Versicherung Versicherungssumme: Familien- / Objekttarif bzw. Familie / Paar € 4.000,– (RAB) 3 Reisekranken-Versicherung Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen! (Jahres-) Prämien in € pro Familie / Objekt(e) bzw. Familie / Paar RundumSorglos-Schutz für eine Reise bis 45 Tage RundumSorglos-Jahresschutz für alle Reisen im Jahr bis zu jeweils 45 Tage RundumSorglos-Jahresschutz ohne Reisekranken-Vers. für alle Reisen im Jahr bis zu jeweils 45 Tage Einmalreisen Jahres-Vers. 1 1 1 Reisepreis in € bis Vers.-Summe in € bis 2 3 4 Europa Welt 12,– FL200 20,– AL200 200,– 19,– FL201 35,– AL201 300,– 24,– FL202 45,– AL202 400,– 29,– FL203 53,– AL203 500,– 37,– FL204 62,– AL204 42,– FL205 72,– AL205 800,– 49,– FL206 82,– AL206 1.000,– 59,– FL207 92,– AL207 1.200,– 72,– FL208 99,– AL208 1.400,– 84,– FL209 109,– AL209 600,– 1.600,– 97,– FL210 122,– AL210 109,– FL211 143,– AL211 2.000,– 122,– FL212 152,– AL212 2.200,– 129,– FL213 163,– AL213 139,– FL214 176,– AL214 149,– FL215 189,– AL215 2.800,– 158,– FL216 204,– AL216 3.000,– 164,– FL217 217,– AL217 182,– FL218 237,– AL218 204,– FL219 269,– AL219 254,– FL220 350,– AL220 299,– FL221 431,– AL221 349,– FL222 512,– AL222 399,– FL223 593,– AL223 499,– FL224 674,– AL224 1.800,– 2.400,– 2.600,– 3.500,– 4.000,– 5.000,– 6.000,– 7.000,– 8.000,– 10.000,– 2.000,– 3.000,– 4.000,– 6.000,– 8.000,– 10.000,– Allgemeine Hinweise Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2014 bzw. VB-ERV JV 2014. 22 3 4 Welt bis 64 Jahre 100,– 1.500,– 2 2 4 Welt ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre 89,– JPC100 125,– JPH100 74,– JOC100 96,– JOH100 99,– JPC101 139,– JPH101 84,– JOC101 110,– JOH101 114,– JPC102 169,– JPH102 99,– JOC102 140,– JOH102 144,– JPC103 209,– JPH103 129,– JOC103 180,– JOH103 169,– JPC104 254,– JPH104 154,– JOC104 225,– JOH104 214,– JPC105 329,– JPH105 199,– JOC105 300,– JOH105 259,– JPC106 389,– JPH106 244,– JOC106 360,– JOH106 Tarife Familien & Objekte sowie Paare (Paare nur bei Jahres-Versicherung) ohne Selbstbeteiligung 1 Stornokosten-Versicherung 2 R eiseabbruch-Versicherung 4 Reisegepäck-Versicherung Versicherungssumme: Familien- / Objekttarif bzw. Familie / Paar € 4.000,– (RAB) 3 R eisekranken-Versicherung Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen! (Jahres-) Prämien in € pro Familie / Objekt(e) bzw. Familie / Paar RundumSorglos-Schutz für eine Reise bis 45 Tage RundumSorglos-Jahresschutz für alle Reisen im Jahr bis zu jeweils 45 Tage RundumSorglos-Jahresschutz ohne Reisekranken-Vers. für alle Reisen im Jahr bis zu jeweils 45 Tage Einmalreisen Jahres-Vers. 1 1 1 Reisepreis in € bis Vers.-Summe in € bis 2 3 4 Europa Welt 100,– 19,– FL250 36,– AL250 200,– 29,– FL251 49,– AL251 300,– 41,– FL252 62,– AL252 400,– 49,– FL253 75,– AL253 500,– 59,– FL254 89,– AL254 69,– FL255 99,– AL255 82,– FL256 114,– AL256 1.000,– 92,– FL257 127,– AL257 1.200,– 104,– FL258 142,– AL258 1.400,– 114,– FL259 157,– AL259 124,– FL260 173,– AL260 139,– FL261 188,– AL261 2.000,– 149,– FL262 204,– AL262 2.200,– 164,– FL263 216,– AL263 174,– FL264 235,– AL264 185,– FL265 254,– AL265 2.800,– 205,– FL266 274,– AL266 3.000,– 225,– FL267 292,– AL267 257,– FL268 319,– AL268 284,– FL269 356,– AL269 329,– FL270 417,– AL270 395,– FL271 479,– AL271 449,– FL272 549,– AL272 499,– FL273 611,– AL273 599,– FL274 736,– AL274 600,– 1.500,– 800,– 1.600,– 1.800,– 2.400,– 2.600,– 3.500,– 4.000,– 5.000,– 6.000,– 7.000,– 8.000,– 10.000,– 2.000,– 3.000,– 4.000,– 6.000,– 8.000,– 10.000,– Abschlussfristen: • Reiserücktritts-Versicherung und RundumSorglos-Schutz Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. • RundumSorglos-Schutz ohne Stornokosten-Versicherung Der Abschluss ist jederzeit vor Reiseantritt möglich. 2 3 4 Welt 2 4 Welt bis 64 Jahre ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre 129,– XPC100 199,– XPH100 109,– XOC100 159,– XOH100 149,– XPC101 229,– XPH101 129,– XOC101 189,– XOH101 179,– XPC102 269,– XPH102 159,– XOC102 229,– XOH102 199,– XPC103 329,– XPH103 179,– XOC103 289,– XOH103 239,– XPC104 384,– XPH104 219,– XOC104 344,– XOH104 319,– XPC105 459,– XPH105 299,– XOC105 419,– XOH105 379,– XPC106 549,– XPH106 359,– XOC106 509,– XOH106 • Die Jahres-Versicherung ist jederzeit abschließbar. Gültigkeit siehe Seite 16 /17 unter „Versicherte Reisen“ bzw. „Versicherungsschutz“. Europa: Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira und Spitzbergen (siehe Ländertabelle Seite 39). 23 3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden – Tarife 3.1.8 Reisekranken-Versicherung Einzelperson / Familien mit und ohne Selbstbeteiligung (SB) 3 Reisekranken-Versicherung Einzelperson Prämien pro Reisetag / Einzelperson in € Reisekranken-Versicherung für eine Reise Europa Welt mit SB Reisedauer 3 ohne SB Jahres-Reisekranken-Versicherung für alle Reisen im Jahr Welt mit SB mit SB ohne SB ohne SB bis 64 J. ab 65 J. bis 64 J. ab 65 J. bis 64 J. ab 65 J. bis 64 J. ab 65 J. bis 64 J. ab 65 J. 1 Tag bis max. 45 Tage 1 Tag bis max. 1 Jahr 3 bis 64 J. ab 65 J. 1,30 2,90 2,10 4,70 1,70 4,10 3,20 6,90 11,50 59,– 18,– 71,– KL100 KL102 KL150 KL152 KL200 KL202 KL250 KL252 JKA71 JKG71 XKA71 XKG71 1,60 3,50 2,60 5,70 2,30 4,90 3,90 8,90 KL101 KL103 KL151 KL153 KL201 KL203 KL251 KL253 – – – – Familien Prämien pro Reisetag / Familie in € Reisekranken-Versicherung für eine Reise Europa Welt mit SB Reisedauer 3 ohne SB Jahres-Reisekranken-Versicherung für alle Reisen im Jahr Welt mit SB ohne SB mit SB ohne SB bis 64 J. ab 65 J. bis 64 J. ab 65 J. bis 64 J. ab 65 J. bis 64 J. ab 65 J. bis 64 J. ab 65 J. bis 64 J. ab 65 J. 1 Tag bis max. 45 Tage 2,40 5,90 3,60 9,50 3,90 8,40 5,10 13,90 21,– 69,– 34,– 89,– KL104 KL106 KL154 KL156 KL204 KL206 KL254 KL256 JKC71 JKH71 XKC71 XKH71 1 Tag bis max. 1 Jahr 2,90 7,10 4,40 11,50 5,40 11,50 6,90 17,90 KL105 KL107 KL155 KL157 KL205 KL207 KL255 KL257 – – – – Allgemeine Hinweise Ausführliche Leistungsbeschreibung siehe Seite 12 und 13. Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2014 bzw. VBERV JV 2014. Abschlussfrist: Der Abschluss ist jederzeit vor Reiseantritt möglich. Tagesprämien: Hin- und Rückreisetag gelten jeweils als eigener Tag. Europa: Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira und Spitzbergen (siehe Ländertabelle Seite 39). 24 3 3.2 Produkte für spezielle Zielgruppen 3.2.1 Versicherungen für Studenten /Au-pairs* Spezielle Zielgruppen Kranken-Versicherung Unfall-Versicherung Die Studenten- /Au-pairs-Versicherung sichert Kunden ab, die als Au-pair* ins Ausland gehen. Unterbrechungs-Versicherung Das Angebot gilt für: Versicherung von Abschiebekosten • A ufenthalte bis zu 24 Monate von Bürgern aus Mitgliedsstaaten der EU im Ausland (Outgoing) • A ufenthalte bis zu 24 Monate von Bürgern anderer Länder in einem Gastland (z. B. Deutschland) (Incoming) Wichtig Haftpflicht-Versicherung Wichtig Die Studenten- / Au-pairs-Versicherung ist nicht verlängerbar. Unser Tipp: Schließen Sie sie für die Dauer des gesamten Aufenthalts Ihres Kunden ab. Er erhält sein Geld zurück, sollte er eher zurückreisen. Outgoing Basisschutz Incoming Komfortschutz Basisschutz Komfortschutz Kranken-Versicherung *Versicherbar: Aufenthalte als Au-pair, zum Zweck des Studiums oder Praktikums, Besuch einer Austausch- oder Sprachschule, Work & Travel oder Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst Voraussetzung: Der Kunde hat seinen Wohnsitz in Deutschland oder einem Land der EU / des EWR. Diese Voraussetzung entfällt, wenn der Kunde sich für maximal 4 Monate versichern möchte. In diesem Fall muss der Vertragsabschluss im EU / EWR-Raum erfolgen. Altersgrenze: Bis einschließlich 35 Jahre Unfall-Versicherung Maximale Versicherungsdauer: Bis 24 Monate Unterbrechungs-Versicherung Gesundheitsprüfung: Nein Haftpflicht-Versicherung Urlaubsreisen: Inklusive Versicherung von Abschiebekosten Selbstbeteiligung: Wahlweise mit oder ohne Kranken-Versicherung (Ausschnitt) Versichert sind auch Heimaturlaube oder Kurztrips in Drittländer. Heilbehandlungen • Stationäre & ambulante Behandlungen (alternativ: Krankenhaustagegeld) • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Füllungen in einfacher Ausführung • Hilfsmittel, z.B. Krücken (erstmals erforderlich) Krankentransporte •Organisation und Kostenübernahme des med. notwendigen Krankentransports in ein Krankenhaus im Ausland (Outgoing) oder Inland (Incoming) (ambulante und stationäre Versorgung) • Organisation und Durchführung des med. sinnvollen Krankenrücktransports • Transport des Reisegepäcks an den Wohnort Weitere Leistungen • Übernahme der Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis € 10.000,– (bei einem Unfall) • Erstattung im Todesfall: - Organisation und Kostenübernahme der Überführung ins Heimatland - Alternativ: Organisation der Bestattung und Übernahme der Kosten (max. Höhe der Kosten für eine Überführung) 25 3.2 Produkte für spezielle Zielgruppen 3.2.1 Versicherungen für Studenten /Au-pairs Spezielle Zielgruppen Kranken-Versicherung Unfall-Versicherung Unterbrechungs-Versicherung Haftpflicht-Versicherung Versicherung von Abschiebekosten Unfall-Versicherung Die Reiseunfall-Versicherung leistet, wenn Ihr Kunde während seines versicherten Aufenthalts einen schweren Unfall hat und als Folge eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet oder stirbt. Grad der Invalidität Beispiele: Ein Arm 70% Eine Hand 55% Was ist ein „Unfall“? Die Stimme 50% •Wenn es durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig zu einer dauerhaften Gesundheitsschädigung kommt. Ein Auge 50% Das Gehör auf einem Ohr 30% •Wenn durch erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt werden oder zerreißen. •Wenn es bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen zu Gesundheitsschäden kommt. Leistungen (Ausschnitt): Wenn die versicherte Person stirbt: Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, zahlt die ERV die vereinbarte Versicherungssumme an die Erben. Wenn die Gesundheit der versicherten Person dauerhaft geschädigt ist: Voraussetzung: Die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und spätestens innerhalb weiterer drei Monate von einem Arzt schriftlich festgestellt und der ERV gemeldet worden. Die ERV leistet im Invaliditätsfall die vereinbarte Versicherungssumme entsprechend dem Grad der Invalidität (siehe Tabelle). Wenn mehrere Körperteile durch den Unfall beeinträchtigt sind, werden die Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100% werden jedoch nicht angenommen. Versicherungssummen: Bei Tod: € 5.000,– Bei Invalidität: € 50.000,– Unterbrechungs-Versicherung Risikopersonen: Die ERV erstattet die Kosten für die Hinreise ins Heimatland und die Rückreise an den Ort des versicherten Aufenthalts bis max. € 2.000,-. Eltern, Großeltern, Geschwister und Kinder Voraussetzung: Die versicherte Person oder eine Risikoperson ist von folgendem Ereignis betroffen: •Tod • schwere Unfallverletzung (= Aufenthalt im Krankenhaus beträgt mehr als 5 Tage) • unerwartete schwere Erkrankung (= Aufenthalt im Krankenhaus beträgt mehr als 5 Tage) Wichtig: Das Ereignis ist zum Zeitpunkt des Reiseantritts nicht vorhersehbar! 26 3.2 Produkte für spezielle Zielgruppen 3.2.1 Versicherungen für Studenten /Au-pairs Spezielle Zielgruppen Kranken-Versicherung Unfall-Versicherung Unterbrechungs-Versicherung Haftpflicht-Versicherung Versicherung von Abschiebekosten Haftpflicht-Versicherung Die ERV sichert Personen- und Sachschäden mit der Versicherungssumme von jeweils 1 Million Euro ab. Leistungen (Ausschnitt): 1. Prüfung der Haftpflichtfrage 2. Abwehr unberechtigter Ansprüche 3. Übernahme der berechtigten Ansprüche (max. bis zur Höhe der Deckungssumme) Wichtig: Der Kunde darf eigenmächtig keinen Anspruch eines Dritten anerkennen, ohne dass dies von der ERV genehmigt ist. Versichert sind: • Personen- und Sachschäden • Schäden, die durch Ausübung der Tätigkeit als Au-pair entstehen • Personenschäden an Gasteltern und deren Kindern (fahrlässig) • Schäden am Mobiliar/im Haushalt der Gastfamilie (max. € 1.000,–) • Schlüsselverlust • Schäden an gemieteten Unterkünften Ausschlüsse: • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden • Schäden der versicherten Personen untereinander und mitreisender Angehöriger • Schäden aufgrund einer Krankheit einer versicherten Person • Schäden als Halter von Tieren • Schäden als Eigentümer, Halter oder Führer eines Kfz • Schäden an fremden Sachen, die gemietet oder geliehen sind Versicherung von Abschiebekosten (Zusatzleistung zur Haftpflicht-Versicherung im Incoming Komfort-Schutz) Was wird erstattet? Die gegen die Gastfamilie geltend gemachten nachgewiesenen Kosten bis € 2.000,- Voraussetzung: • Die Abschiebung der versicherten Person ist behördlich angeordnet •Die Abschiebung erfolgt innerhalb des versicherten Zeitraums und in dem Zeitraum, der in der Aufenthaltsgenehmigung/dem Visum angegeben ist. Bei Au-pairs: Die Abschiebung erfolgt innerhalb des Zeitraums des Au-pair-Vertrages. Wann besteht kein Versicherungsschutz? Es besteht kein Versicherungsschutz bei illegalen Aufenthalten. 27 3.2 Produkte für spezielle Zielgruppen 3.2.1 Versicherungen für Studenten /Au-pairs – Tarife Outgoing Studenten / Au-pairs 1 Auslandskranken-Versicherung 3 H aftpflicht-Versicherung 2 Unfall-Versicherung 4 U nterbrechungs-Versicherung Prämien pro Einzelperson in € Aufenthaltsdauer bis Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs Europa mit SB 31 Tage 16,– 62 Tage 32,– SA101 93 Tage 48,– SA102 Komfortschutz für Studenten und Au-pairs 1 Welt Welt (ohne USA / Kanada) ohne SB ohne SB mit SB 39,– SA250 49,– 56,– SA151 44,– SA201 78,– SA251 84,– SA152 66,– SA202 122 Tg. / 4 Mon. 64,– SA103 112,– SA153 153 Tg./ 5 Mon. (inkl. USA / Kanada) ohne SB ohne SB 6,– SA400 9,– SA450 98,– SA301 158,– SA351 12,– SA401 18,– SA451 117,– SA252 147,– SA302 237,– SA352 18,– SA402 27,– SA452 88,– SA203 156,– SA253 196,– SA303 316,– SA353 24,– SA403 36,– SA453 80,– SA104 140,– SA154 110,– SA204 195,– SA254 245,– SA304 395,– SA354 30,– SA404 45,– SA454 183 Tg. / 6 Mon. 96,– SA105 168,– SA155 132,– SA205 234,– SA255 294,– SA305 474,– SA355 36,– SA405 54,– SA455 214 Tg ./ 7 Mon. 112,– SA106 196,– SA156 154,– SA206 273,– SA256 343,– SA306 553,– SA356 42,– SA406 63,– SA456 244 Tg ./ 8 Mon. 128,– SA107 224,– SA157 176,– SA207 312,– SA257 392,– SA307 632,– SA357 48,– SA407 72,– SA457 275 Tg ./ 9 Mon. 144,– SA108 252,– SA158 198,– SA208 351,– SA258 441,– SA308 711,– SA358 54,– SA408 81,– SA458 305 Tg ./10 Mon. 160,– SA109 280,– SA159 220,– SA209 390,– SA259 490,– SA309 790,– SA359 60,– SA409 90,– SA459 336 Tg ./11 Mon. 176,– 242,– SA210 429,– SA260 539,– 869,– SA360 66,– SA410 99,– SA460 365 Tg ./12 Mon. 192,– SA111 336,– SA161 264,– SA211 468,– SA261 588,– SA311 948,– SA361 72,– SA411 108,– SA461 396 Tg. /13 Mon. 208,– SA112 364,– SA162 286,– SA212 507,– SA262 637,– SA312 1.027,– SA362 78,– SA412 117,– SA462 427 Tg. /14 Mon. 224,– SA113 392,– SA163 308,– SA213 546,– SA263 686,– SA313 1.106,– SA363 84,– SA413 126,– SA463 458 Tg ./15 Mon. 240,– SA114 420,– SA164 330,– SA214 585,– SA264 735,– SA314 1.185,– SA364 90,– SA414 135,– SA464 487 Tg ./16 Mon. 256,– SA115 448,– SA165 352,– SA215 624,– SA265 784,– SA315 1.264,– SA365 96,– SA415 144,– SA465 518 Tg ./17 Mon. 272,– SA116 476,– SA166 374,– SA216 663,– SA266 833,– SA316 1.343,– SA366 102,– SA416 153,– SA466 548 Tg ./18 Mon. 288,– SA117 504,– SA167 396,– SA217 702,– SA267 882,– SA317 1.422,– SA367 108,– SA417 162,– SA467 579 Tg. /19 Mon. 304,– SA118 532,– SA168 418,– SA218 741,– SA268 931,– SA318 1.501,– SA368 114,– SA418 171,– SA468 609 Tg ./10 Mon. 320,– SA119 560,– SA169 440,– SA219 780,– SA269 980,– SA319 1.580,– SA369 120,– SA419 180,– SA469 640 Tg. /11 Mon. 336,– SA120 588,– SA170 462,– SA220 819,– SA270 1.029,– SA320 1.659,– SA370 126,– SA420 189,– SA470 670 Tg. /12 Mon. 352,– SA121 616,– SA171 484,– SA221 858,– SA271 1.078,– SA321 1.738,– SA371 132,– SA421 198,– SA471 701 Tg ./13 Mon. 368,– SA122 644,– SA172 506,– SA222 897,– SA272 1.127,– SA322 1.817,– SA372 138,– SA422 207,– SA472 730 Tg. /14 Mon. 384,– SA123 672,– SA173 528,– SA223 936,– SA273 1.176,– SA323 1.896,– SA373 144,– SA423 216,– SA473 SA110 308,– SA160 Allgemeine Hinweise: Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV / Studenten KV 2015 bzw. VB-ERV / Studenten 2015. Abschlussfrist: Jederzeit vor Antritt des Aufenthalts 28 SA300 SA310 79,– mit SB SA350 SA150 22,– Welt (inkl. USA / Kanada) SA200 SA100 28,– mit SB 2 3 4 Europa: Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira und Spitzbergen (siehe Ländertabelle Seite 39). Selbstbeteiligung (SB): Auslandskranken-Versicherung: € 100,– pro Versicherungsfall Haftpflicht-Versicherung: € 150,– pro Versicherungsfall bei S achschäden Unterbrechungs-Versicherung: 20 %, mindestens € 25,– pro Versicherungsfall Tarife Incoming Studenten / Au-pairs 1 Incoming-Kranken-Versicherung 3 H aftpflicht-Versicherung 2 U nfall-Versicherung Prämien pro Einzelperson in € 4 U nterbrechungs-Versicherung Incoming-Kranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs Incoming-Komfortschutz 2 für Studenten und Au-pairs 1 Deutschland / Gastländer Aufenthaltsdauer bis mit Selbstbeteiligung 3 4 Deutschland / Gastländer ohne Selbstbeteiligung mit Selbstbeteiligung ohne Selbstbeteiligung 31 Tage 21,– SA500 36,– SA550 7,– SA600 11,– SA650 62 Tage 42,– SA501 72,– SA551 14,– SA601 22,– SA651 93 Tage 63,– 21,– SA602 33,– SA652 SA502 108,– SA552 122 Tage / 4 Monate 84,– SA503 144,– SA553 28,– SA603 44,– SA653 153 Tage / 5 Monate 105,– SA504 180,– SA554 35,– SA604 55,– SA654 183 Tage / 6 Monate 126,– SA505 216,– SA555 42,– SA605 66,– SA655 214 Tage / 7 Monate 147,– SA506 252,– SA556 49,– SA606 77,– SA656 244 Tage / 8 Monate 168,– SA507 288,– SA557 56,– SA607 88,– SA657 275 Tage / 9 Monate 189,– SA508 324,– SA558 63,– SA608 99,– SA658 305 Tage / 10 Monate 210,– SA509 360,– SA559 70,– SA609 110,– SA659 336 Tage / 11 Monate 231,– SA510 396,– SA560 77,– SA610 121,– SA660 365 Tage / 12 Monate 252,– SA511 432,– SA561 84,– SA611 132,– SA661 396 Tage / 13 Monate 273,– 468,– 91,– SA612 143,– SA662 427 Tage / 14 Monate 294,– SA513 504,– SA563 98,– SA613 154,– SA663 458 Tage / 15 Monate 315,– SA514 540,– SA564 105,– SA614 165,– SA664 487 Tage / 16 Monate 336,– SA515 576,– SA565 112,– SA615 176,– SA665 518 Tage / 17 Monate 357,– SA516 612,– SA566 119,– SA616 187,– SA666 548 Tage / 18 Monate 378,– SA517 648,– SA567 126,– SA617 198,– SA667 579 Tage / 19 Monate 399,– SA518 684,– SA568 133,– SA618 209,– SA668 609 Tage / 20 Monate 420,– SA519 720,– SA569 140,– SA619 220,– SA669 640 Tage / 21 Monate 441,– SA520 756,– SA570 147,– SA620 231,– SA670 670 Tage / 22 Monate 462,– SA521 792,– SA571 154,– SA621 242,– SA671 701 Tage / 23 Monate 483,– SA522 828,– SA572 161,– SA622 253,– SA672 730 Tage / 24 Monate 504,– SA523 864,– SA573 168,– SA623 264,– SA673 SA512 Allgemeine Hinweise: Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV/ Studenten Incoming KV 2015 bzw. VB-ERV / Studenten 2015. Gastland: Als Gastländer gelten alle Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Das Land, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt (z. B. Wohnsitz) hat, ist kein Gastland. SA562 Abschlussfrist: Vor Beginn des Aufenthalts, spätestens am Tag der Einreise nach Deutschland bzw. in das erste Gastland. Selbstbeteiligung: Incoming-Kranken-Versicherung: € 100,– je versicherten Fall Haftpflicht-Versicherung: € 150,– je versicherten Fall bei Sachschäden Unterbrechungs-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– 29 3.2 Produkte für spezielle Zielgruppen 3.2.2 Incoming-Versicherungen für Gäste aus dem Ausland Spezielle Zielgruppen Incoming-Kranken-Versicherung Die Incoming-Versicherungen sichern Kunden ab, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands haben. Ganz gleich, ob Ihr Kunde als Gast in Deutschland bleibt oder in ein anderes Gastland weiterreist. Versicherungsart IncomingKomplett-Schutz Incoming-Kranken-Versicherung ✓ Reisehaftpflicht-Versicherung ✓ Reiseunfall-Versicherung ✓ Incoming-KrankenVersicherung ✓ Versicherbare Aufenthalte: Vorübergehender Aufenthalt in Deutschland bzw. einem Land der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Nicht versichert: ufenthalt in dem Land, in dem die versicherte Person A ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Voraussetzung: er Versicherungsnehmer hat seinen Wohnsitz in D Deutschland oder einem Land der EU. Diese Voraussetzung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer sich für maximal 4 Monate versichern möchte. Altersgrenze: Tarife bis 64 Jahre und ab 65 Jahre Max. Versicherungsdauer: Maximal 12 Monate Gesundheitsprüfung: Nein Selbstbeteiligung: Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung Incoming-Kranken-Versicherung für Gäste aus dem Ausland Die Incoming-Kranken-Versicherung bietet Gästen aus dem Ausland eine optimale Absicherung im Krankheitsfall: Leistungen (Ausschnitt): Heilbehandlungen Wenn der Versicherte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, übernimmt die ERV die Kosten für die notwendigen Heilbehandlungen. Dazu zählen: •ambulante und stationäre Behandlungen im Krankenhaus (inklusive Operationen) • Arznei-, Heil- und Verbandsmittel •Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen und Fehl- und Frühgeburten bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche •Bei Frühgeburt: Heilbehandlungskosten des neugeborenen Kindes •schmerzstillende Zahnbehandlungen 30 •Anschaffung von Herzschrittmachern und Prothesen (Ursache: Ersterkrankung oder Unfall), die erforderlich sind, um die Transportfähigkeit herzustellen. •Hilfsmittel wie z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls Behandlungskosten in Deutschland Erstattung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ) Bei Transportunfähigkeit Wenn der Patient bis zum Ende seines versicherten Aufenthaltes nicht transportfähig ist, übernimmt die ERV die Kosten der Heilbehandlung bis zum Tag der Transportfähigkeit. Krankentransporte / Überführung bei Tod Die ERV übernimmt die Kosten: •des Krankentransports zur ambulanten Erstversorgung und stationären Behandlung in einem Krankenhaus im Gastland •des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransports vom Gastland an den Wohnort im Heimatland •der Überführung an den bisherigen Wohnort im Heimatland oder wahlweise die Bestattung im Gastland bis zur Höhe der Überführungskosten Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung beträgt diese: € 100,– je Versicherungsfall. Spezielle Zielgruppen Reisehaftpflicht-Versicherung Reiseunfall-Versicherung Reisehaftpflicht-Versicherung Tarife Die Reisehaftpflicht-Versicherung sichert den Kunden mit der Versicherungssumme von € 500.000,– gegen Haftpflicht-Risiken (Personen- und Sachschäden) ab. Wichtig: Der Kunde darf eigenmächtig keinen Anspruch eines Dritten anerkennen, ohne dass dies von der ERV genehmigt ist. Reiseunfall-Versicherung Die Reiseunfall-Versicherung leistet, wenn der Kunde während seines versicherten Aufenthalts einen Unfall hat und als Folge eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet oder stirbt. Versicherungssumme Tod: € 10.000,-, Invalidität: € 20.000,– Tarife 1 I ncoming-Kranken-Versicherung 2 R eisehaftpflicht-Versicherung Einzelperson mit Selbstbeteiligung Prämien pro Aufenthaltstag / Einzelperson in € Aufenthaltsdauer Incoming-KrankenVersicherung 1 3 R eiseunfall-Versicherung Einzelperson ohne Selbstbeteiligung Incoming-Komplettschutz 1 2 3 Incoming-KrankenVersicherung 1 Incoming-Komplettschutz 1 2 3 Deutschland / andere Gastländer Deutschland / andere Gastländer bis 64 Jahre ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre 1 Tag bis max. 45 Tage 1,40 3,30 2,50 5,60 2,20 4,90 3,20 7,20 CL100 CL102 CL200 CL202 CL150 CL152 CL250 CL252 1 Tag bis max. 1 Jahr 1,70 3,90 2,80 6,40 2,60 5,90 3,70 8,50 CL101 CL103 CL201 CL203 CL151 CL153 CL251 CL253 Allgemeine Hinweise Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2014. Abschlussfrist: Der Abschluss hat vor Reiseantritt, spätestens jedoch am Tag der Einreise in das erste Gastland zu erfolgen. Tagesprämien: Hin- und Rückreisetag gelten jeweils als eigener Tag. Hinweis: Bei einer Gesamtaufenthaltsdauer von mehr als 45 Tagen buchen Sie bitte den Tarif „1 Tag bis max. 1 Jahr". Gastländer: Als Gastland gelten alle Staaten der Europäischen Union (EU) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Als Gastland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Schengen-Visum: Die Incoming-Versicherungen erfüllen die Anforderungen der Europäischen Union (EU) an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der Incoming-Kranken-Versicherung ist gegeben. Versicherbarer Aufenthalt / Versicherungsschutz: Bei den Incoming-Versicherungen ist der vorübergehende Aufenthalt für Gäste aus dem Ausland in einem Gastland sowie die Weiterreise in andere Gastländer versicherbar. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit der Einreise in das erste Gastland und endet spätestens mit dem Verlassen der Gastländer. Selbstbeteiligung: Incoming-Kranken-Versicherung: € 100,– je Versicherungsfall Reisehaftpflicht-Versicherung: Nur bei Sachschäden € 150,– je Versicherungsfall Bitte beachten Sie: Hat die versicherte Person in einem der aufgezählten Länder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, greift die Incoming-Kranken-Versicherung für dieses Land nicht! 31 3.3 Lösungen für Unternehmen 3.3.1 Warum eine Dienstreise versichern? Die gesetzliche Fürsorgepflicht. Die §§ 241 Abs. 2 BGB und 618 BGB regeln diearbeitsrechtlichen Fürsorgepflichten von Unternehmen gegenüber ihren Angestellten. Die wichtigsten Kriterien der gesetzlichen F ürsorgepflicht auf Dienstreisen: • Der Arbeitgeber hat eine allgemeine Informationspflicht über die Besonderheiten und Gefährdungspotenziale auf Dienstreisen. • Der Arbeitgeber muss den Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung der medizinischen Versorgung nach westlichem Standard sowie den Schutz bei Dienstreisen in Krisengebiete. • Bei Dienstreisen in Krisengebiete obliegt dem Arbeitgeber der physische Schutz des Arbeitnehmers, der sich auch auf die psychische Unversehrtheit erstrecken kann. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften bieten für Vieles keinen ausreichenden Schutz: Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung Berufsgenossenschaft ERV-Dienstreiseprodukte Infos zum Reiseland (Gefahren, Gesundheit, Verhalten vor / während / nach der Reise) online abrufbar Nein Nein Nein Ja, über das Informations-Portal der ERV. Medizinische Versorgung Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) nur EU-Mitgliedsländer und Länder mit Sozialversicherungsabkommen. Patienten müssen oft Teile der Kosten selber tragen. Geltungsbereich ist abhängig vom Tarif und der Aufenthaltsdauer. Oft Selbstbeteiligung und für z. B. USA nicht immer ausreichender Schutz. Nur im direkten Zusammenhang mit Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Weltweite Behandlung während des kompletten Aufenthalts ohne Selbstbeteiligung möglich. 24-Stunden-Notruf und umfangreiche Assistance-Leistungen Teilweise Teilweise Nein Ja, über weltweites AssistanceNetzwerk. Rund um die Uhr Informationen und Hilfsangebote weltweit. Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport Nein Oft nur medizinisch notwendiger Krankenrücktransport. Nein Ja Zusätzlich abschließbare Bausteine Nein Nein Nein Ja, siehe Produktübersicht Seite 33. Das Informations-Portal der ERV. Wichtiges für die Reise. Unser Informations-Portal unterstützt Ihren Firmenkunden dabei, seinen Mitarbeitern wichtige Informationen für seine Dienstreisen zur Verfügung zu stellen. Unser spezieller Service für alle versicherten Personen: • Reisende und Travel Management können sich vor und während der Reise umfangreich informieren. • Das Informations-Portal bietet Wissenswertes über das Land und zu Sicherheitsrisiken. • Im Gesundheitsbereich sind Informationen über notwendige Impfungen, nächste Krankenhäuser und sonstige Anlaufstellen im Notfall erhältlich. 32 3.3 Lösungen für Unternehmen 3.3.2 D ienstreise-Versicherung CareBasic und CarePlus. Dienstreise-Versicherung Individual. Lösungen für Unternehmen Dienstreise-Versicherungen Dienstreise-Versicherungen CareBasic und CarePlus Wer ist versicherbar: Dienstreise-Versicherung Individual Alle Mitarbeiter eines Unternehmens auf Dienstreisen im In- und Ausland (Einzel-Anmeldung von Reisen und nament liche Nennung von Mitarbeitern ist nicht notwendig). Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass sich der Sitz des Unternehmens und die regelmäßige Arbeitsstätte der versicherten Person (Mitarbeiter) in Deutschland befindet. Mitversicherung von Personen in ausländischen Unternehmens standorten auf Anfrage. Siehe Dienstreise-Versicherungen CareBasic / CarePlus Geltungsbereich: weltweit weltweit Geltungsdauer: Max. ununterbrochene Reisedauer je versicherter Person: bis zu 180 Tage. Max. ununterbrochene Reisedauer je versicherter Person: bis zu 365 Tage (DAS-Verkehrsrechtsschutz für Dienstreisen: max. 180 Tage). Max. Gesamtreisetage des Unternehmens: 1.500 Tage pro Jahr unbegrenzt Mindestprämie pro Vertrag und Versicherungsjahr: € 150,– (alle Tarife ohne Selbstbeteiligung) € 375,– (mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließbar) Leistungen: CareBasic Reisekranken-Versicherung (inklusive medizinischer Notfallhilfe) CarePlus Prämie je Reisetag Leistungen: Wichtiger Hinweis: Die Leistungen der Dienstreise-Versicherungen weichen teils von denen der Versicherungen für Privatkunden ab. Details dazu siehe Seite 34. € 0,25 Prämie je Reisetag • Reisekranken-Versicherung (inkl. medizinischer Notfallhilfe) Reisekranken-Versicherung (inklusive medizinischer Notfallhilfe) Verspätungsschutz € 0,55 Krisenschutz (ein Produkt der ERGO Versicherung AG) CareBasic: Zubuchbare Einzelmodule Wie abschließen: Prämie je Reisetag Reiseunfall-Versicherung Versicherungssummen: € 50.000 Tod / € 100.000 Invalidität € 100.000 Tod / € 200.000 Invalidität € 150.000 Tod / € 300.000 Invalidität € 0,19 € 0,32 € 0,48 Reisegepäck-Versicherung Versicherungssummen: € 1.500,– € 3.000,– € 6.000,– € 0,23 € 0,39 € 0,65 Reisehaftpflicht-Versicherung Versicherungssumme: € 1 Mio. € 0,16 Reiserücktritts-Versicherung (inklusive Reiseabbruch-Versicherung) Versicherungssummen: € 750,– € 1.500,– € 1,49 € 2,49 Ersatzmitarbeiter-Versicherung Versicherungssumme: € 1.000,– € 0,23 DAS-Verkehrsrechtsschutz für Dienstreisen (ein Produkt der ERGO Versicherung AG) Versicherungssumme: € 500.000,– € 0,21 Bequem online abschließen über den Buchungs assistenten. Angebots-PDF kann generiert werden. Unsere Empfehlung im Hinblick auf die gesetzliche Fürsorgepflicht RundumSorglos-Service • RundumSorglos-Service • Verspätungsschutz • Krisenschutz (ein Produkt der ERGO Versicherung AG) • Reiseunfall-Versicherung • Reisegepäck-Versicherung • Reisehaftpflicht-Versicherung • Reiserücktritts-Versicherung (inkl. Reiseabbruch-Versicherung) • Ersatzmitarbeiter-Versicherung • DAS-Verkehrsrechtsschutz für Dienstreisen (ein Produkt der ERGO Versicherung AG) Die einzelnen Module sind weitgehend frei kombinierbar. Die Versicherungssummen sind bedarfsgerecht wählbar. Leistungsbeschreibungen siehe Seite 34 und 35. Wählen Sie den maßgeschneiderten Versicherungsschutz – wir machen Ihnen ein individuelles Angebot! Den Anfragebogen zu unserer Dienstreise-Versicherung Individual können Sie herunterladen unter www.geschaeftsreiseversicherung.de oder anfordern unter [email protected] bzw. Telefon +49 (0) 89 4166 -1385. Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV Dienstreise 2015. 33 3.3 Lösungen für Unternehmen 3.3.2 Dienstreise-Versicherung: Zusätzliche Leistungen Die Dienstreise-Versicherungen der ERV sind speziell auf die Bedürfnisse der Unternehmen zugeschnitten, die ihre M itarbeiter auf Dienst- und Geschäftsreisen entsenden. Sie bedienen eine andere Zielgruppe als die der Privatreisenden. Die wichtigsten Leistungsmerkmale sind auf den folgenden Seiten dargestellt (Details siehe Versicherungsbedingungen). Unterschiede in den Leistungen der Dienstreise-Versicherung gegenüber Reiseversicherungen für Privatpersonen (Auszüge) Reisekranken-Versicherung für Dienstreisen: Reiseunfall-Versicherung für Dienstreisen: • Krankenhaustagegeld: wahlweise € 100,– pro Tag max. für 30 Tage anstelle der Erstattung der stationären Heilbehandlungskosten. • Kosmetische Operation: bis € 20.000,– • Chiro- und Heilpraktiker: Behandlungskosten für bis zu zehn Besuche (max. € 1.500,– je versicherter Person und Versicherungsjahr). • Psychologische Behandlung nach akutem Trauma: Erstattung bis zu € 1.500,– je Versicherungsfall. • Such-, Rettungs- und Bergungskosten: Erstattung bis maximal € 20.000,–. RundumSorglos-Service für Dienstreisen: • Wir strecken Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis zu insgesamt € 5.000,– vor. • Gegebenenfalls auch eine Strafkaution bis zu € 50.000,–. Verspätungsschutz für Dienstreisen: • Erstattung Ersatzkäufe bei Verspätung des Reisegepäcks: bis € 1.000,– 34 •Umbau des Arbeitsplatzes: bis € 15.000,– Reisegepäck-Versicherung für Dienstreisen: • Bargeld (geraubt, erpresst, gestohlen): Versicherungssumme € 500,– Stornokosten-Versicherung für Dienstreisen: • Bei Verhinderung des Geschäftspartners: Erstattung von Umbuchungsgebühren und Mehrkosten bis € 1.500,– • Bei Stornierung wegen eines versicherten Grundes: Erstattung der Gebühren zur Erteilung eines Visums Reiseabbruch-Versicherung für Dienstreisen: • Streik als versicherter Grund: Erstattung der Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts und der Rückreise bis insgesamt € 1.500,– • Verlängerter Aufenthalt (wegen Feuer / Elementarereignis): Versicherungssumme € 5.000 ,– Lösungen für Unternehmen Dienstreise-Versicherungen Weitere Leistungsbausteine ERGO Krisenschutz DAS-Verkehrsrechtsschutz für Dienstreisen Was leistet der Krisenschutz? (Verkehrsrechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz) • Notfall-Hotline rund um die Uhr besetzt • Unverzüglicher psychologischer Erstkontakt zu den Opfern • In Deutschland: Sicherstellung der Erstversorgung durch ausgebildete Mitarbeiter • Im Ausland: Evakuierung bzw. Heimreise • Krisenintervention durch einen traumapsychologisch ausgebildeten Mitarbeiter • Bei Bedarf weitergehende psychologische Betreuung inklusive Unterstützung bei der Therapeutensuche bis hin zu Kuren und Erholungsurlauben • Nachsorge • Dokumentation des Erlebnisses und der ggf. weiter führenden Traumatherapie Der ERGO Krisenschutz übernimmt die Organisation und Kosten für • die sofortige psychologische Behandlung und traumapsychologische Betreuung • die Evakuierung von Mitarbeitern aus Krisengebieten • Psychologen, die Angehörigen eine schlechte Nachricht übermitteln • Kuren, Reha-Maßnahmen und Erholungsurlaub inkl. Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung, sofern vom Psychologen angeraten • Kosten für Reise, Unterbringung und Verpflegung der Angehörigen, die der versicherten Person Beistand leisten, sofern vom Psychologen angeraten • Honorare und Aufwendungen für einen Public Relations Berater, wenn das Unternehmen Unterstützung benötigt Umfang der Leistungen: Wir übernehmen • bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland: die Vergütung eines für den Mitarbeiter tätigen Rechtsanwaltes (max. Höhe der gesetzlichen Vergütung) • bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Ausland: die Vergütung eines Rechtsanwalts im Ausland, der am Ort des zuständigen Gerichtes ansässig ist (max. Höhe der gesetzlichen Vergütung) • Gerichtskosten (inkl. Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, Kosten des Gerichtsvollziehers) • Die übliche Vergütung eines öffentlich in Deutschland bestellten oder eines im Ausland ansässigen Sachverständigen • Die Kosten der Reise des Mitarbeiters zu einem ausländischen Gericht, wenn die Anwesenheit vorgeschrieben ist Versicherung für die Entsendung von Ersatzmitarbeitern Umfang der Leistungen (Erstattung max. Versicherungssumme): • Nachgewiesene Mehrkosten der Umbuchung des nicht genutzten Tickets • Mehrkosten eines zusätzlichen Tickets für Hin- und Rückreise (Voraussetzung: Das Ticket ist für den Ersatzmitarbeiter nicht nutzbar) • Zusätzliche Kosten der Unterbringung des Ersatzmitarbeiters 35 4. Wie helfen wir im Schadensfall? Informationen für Sie und Ihre Kunden Grundsätzlich gilt: Schaden möglichst gering halten und unverzüglich anzeigen. Vor der Reise Wir helfen Ihrem Kunden, wenn er unsicher ist, ob er seine Reise stornieren muss. Empfehlen Sie ihm unbedingt, zuerst die Telefonische Stornoberatung zu kontaktieren: +49 (0) 89 4166 -1839 Während der Reise Unsere Notrufzentrale ist in Notfällen täglich 24 Stunden für Ihren Kunden erreichbar: +49 (0) 89 4166 -1806 Nach der Reise Schaden einreichen unter: www.erv.de/schadensmeldung Schadensmeldungen bitte unverzüglich an (sofern die Notrufzentrale nicht eingeschaltet wurde): Europäische Reiseversicherung AG Leistungsabteilung, Postfach 80 05 45, 81605 München Bitte beachten Sie: Für eine schnelle und unkomplizierte Schadensbearbeitung benötigen wir die vollständigen Unterlagen Ihres Kunden. Beispiele der im Original einzureichenden Unterlagen für die häufigsten Versicherungsfälle sind nachfolgend aufgeführt. Grundsätzlich einzureichen sind: • Buchungsbestätigung z. B. des Reiseveranstalters • Versicherungsnachweis • Angaben zu zusätzlich bestehenden Reiseversicherungen (z. B. über Kreditkarte oder Automobilclub) Zusätzlich einzureichen sind: Stornokosten-Versicherung / verspäteter Reiseantritt • Stornokostenrechnung z. B. des Reiseveranstalters • Nachweis zum Stornogrund, z. B. ärztliches Attest (mit Angabe der Diagnose) bei Krankheit Reisekranken-Versicherung • Angabe der Diagnose • Rechnungsoriginale oder Zweitschriften mit Erstattungsnachweis eines anderen Leistungsträgers • Behandlungsbericht • Anschrift und Mitgliedsnummer der Krankenversicherung der erkrankten / versicherten Person Reiseabbruch-Versicherung • Datum des Reiseabbruchs (tatsächliches Rückreisedatum) • Nachweis über die Mehrkosten der Rückreise • Nachweis über die Mehrkosten des verlängerten Aufenthaltes • Nachweis über den Grund des Reiseabbruchs bzw. des verlängerten Aufenthaltes, z. B. ärztliches Attest (eines Arztes am Aufenthaltsort) bei unerwarteter schwerer Erkrankung • Nachweis über die Höhe der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (ohne Rückreisekosten) • Bescheinigung z. B. des Reiseveranstalters, ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt(e) Reisegepäck-Versicherung • Kaufquittungen der beschädigten oder abhandengekommenen Sachen im Original • Kostenvoranschlag / Rechnung der Reparatur; falls Reparatur nicht möglich, Bescheinigung über den Zeitwert • Quittung amtlicher Gebühren für die Wiederbeschaffung der Ausweispapiere Bei mitgeführtem Reisegepäck: • Polizeiprotokoll bei strafbarer Handlung • Ausführliche Schilderung des Schadenhergangs Bei aufgegebenem Reisegepäck: • Schadensprotokoll des Beförderungsunternehmens • Originalbelege über Ersatzkäufe bei Lieferfristüber schreitung • Bei Verlust endgültige Bestätigung des Beförderungs unternehmens • Das Ticket mit den Gepäckaufklebern des Beförderungs unternehmens 36 5. Wie schließen Sie Reiseschutz ab? Mit Ihrem Online-Buchungsassistenten können Sie alle Versicherungen schnell und mühelos abschließen. Wenige Minuten nach Ihren Eingaben erhalten Sie eine Bestätigung über den getätigten Abschluss sowie die kompletten Vertragsunterlagen. In nur fünf Schritten zum Abschluss: 1 3 2 4 ERV-Buchungsassistenten aufrufen. Klicken Sie einfach auf den Ihnen zur Verfügung gestellten Link zum ERVBuchungsassistenten. Personen, Reisedaten und bei Jahres-Versicherungen den gewünschten Vertragsbeginn eingeben. Bitte beachten Sie: Der Vertragsbeginn für Jahres-Versicherungen ist zugleich Versicherungsbeginn und automatisch mit dem Tagesdatum vorbelegt. Falls der Vertragsbeginn ab einem späteren Zeitpunkt gewünscht wird, muss das Datum aktiv von Ihnen geändert werden. Beachten Sie hierbei die Abschlussfristen, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist. 2 3 Produkt und Prämie auswählen. Wählen Sie das vom Kunden gewünschte Produkt mit oder ohne Selbstbeteiligung aus. Kundendaten eingeben. Tragen Sie die Daten Ihres Kunden ein. Dabei empfehlen wir Ihnen, Ihre E-MailAdresse einzugeben, damit Sie alle Unterlagen erhalten und diese an Ihren Kunden weiterleiten können. 5 Abschluss abschließend prüfen. Unmittelbar nach Abschluss werden die Prämienrechnung sowie die Versicherungsbedingungen, das Produktinformationsblatt und das SEPA-Mandat per E-Mail an die im Abschlussvorgang angegebene E-Mail-Adresse versendet. 4 5 Ihre Provision / Courtage: Sofern Sie eine Agentur- oder OE-Nummer* während des Abschlussprozesses eingeben müssen, wird Ihnen Ihre Provision / Courtage dadurch automatisch zugesteuert. Falls nicht, haben Sie einen Buchungsassistenten, der dieses ohne manuelle Eingabe selbst erledigt. Was ist die OE-Nummer*? Die neunstellige OE-Nummer setzt sich zusammen aus der BD- / RD-Nummer und Ihrer persönlichen Agentur-Nummer (Beispiel: Aus BD00187 und Agentur-Nummer 0001 ergibt sich die OE-Nummer 001870001.) * gilt nur für ERGO-Ausschließlichkeits-Vermittler Achtung Bei Abschluss einer Reisekranken-Versicherung als Einmal-Reiseschutz bis zu einem Jahr werden Sie in der Eingabemaske nach dem Reisepreis gefragt. Dieser ist für die Prämie unerheblich, trotzdem ist es aus technischen Gründen erforderlich, in das Feld eine Zahl einzugeben. Eine „0" ist schon ausreichend. Beim Abschluss einer Jahres-Versicherung entfällt die Reisepreis-Abfrage. Beispiel ERV-Buchungsassistent 37 6. Gut zu wissen … Informationen für Sie und Ihre Kunden A bschlussfristen H öherversicherung Einmalreise-Versicherungen •Bei Reiseschutz-Produkten ohne Stornokosten-Versicherung ist der Abschluss jederzeit vor Reiseantritt möglich. •Reiseschutz-Produkte mit Stornokosten-Versicherung sind sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor Reisebeginn abzuschließen. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage (siehe g Werktag auf Seite 39), möglich (z. B. Buchung Mittwoch, Abschluss spätestens am darauffolgenden Montag). •Besonderheit Incoming-Versicherungen: Der Abschluss der Incoming-Versicherungen hat vor Reiseantritt, spätestens am Tag der Einreise in das erste Gastland zu erfolgen. Für Höherversicherungen über € 10.000,– Reisepreis wenden Sie sich bitte an unser ServiceCenter unter der Telefonnummer +49 (0) 89 41 66 -18 17. Jahres-Versicherungen Der Abschluss einer Jahres-Versicherung ist jederzeit möglich. Hierzu bitte Versicherungsschutz beachten: Versichert sind alle Reisen, die während des versicherten Zeitraums stattfinden. Abweichend in der Stornokosten-Versicherung: Hier sind alle Reisen versichert, die innerhalb des versicherten Zeitraums gebucht wurden. Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht wurden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Reisen, bei denen zwischen Buchung und planmäßigem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, sind versichert, wenn die Laufzeit der Jahres-Versicherungen mit sofortigem Versicherungsbeginn am Tag der Reisebuchung, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, beginnt. Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde! Erreichen von Altersgrenzen Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsvertrag bis zum Ende des Versicherungsjahres zu unveränderter Prämie fort. Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres wird der Versicherungsvertrag in dem dann passenden Tarif und mit entsprechend neuer Prämie weitergeführt. A bschlussmöglichkeiten Internet Für den Abschluss im Internet besteht die Möglichkeit, einen Buchungsassistenten auf Ihre Website oder die Produkte per XML-Schnittstelle direkt in einen Abschlussprozess zu integrieren. F amiliendefinitionen Einmalreise-Versicherungen Maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind bis einschließlich 25 Jahre, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie / Reiseteilnehmer. Jahres-Versicherungen (Familie / Paar) Maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie ggf. deren Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie / des Paares. Bitte beachten: Nur in den Jahres-Versicherungen können auch Paare Familientarife abschließen. Für allein reisende versicherte Personen gelten maximal die Versicherungssummen der jeweiligen Tarife für Einzelpersonen. G astländer Als Gastland bei den Incoming-Versicherungen gelten alle Staaten der Europäischen Union (EU) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Als Gastland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. G enehmigungsservice Nach Überschreiten der Abschlussfrist können Sie im Einzelfall eine nachträgliche Genehmigung für den Abschluss von Reiseschutz-Produkten, die eine Stornokosten-Versicherung beinhalten, beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das ServiceCenter unter der Telefonnummer +49 (0) 89 4166 – 1817. 38 J ahres-Versicherungen Abschlussfrist, siehe g Abschlussfristen Abschlussvoraussetzung Der Abschluss der Jahres-Versicherungen ist nur über Direktinkasso (SEPALastschriftverfahren oder Kreditkartenzahlung) möglich. Der Vertrag kommt nur zustande, wenn Ihr Kunde seine vollständige Bankverbindung bzw. die erforderlichen Kreditkartendaten angibt und das erforderliche SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde. Familiendefinition, siehe g Familiendefinitionen Kündigung / automatische Vertragsverlängerung Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Versicherungsjahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird. Längere Reisedauer, siehe g Reisedauer O bjekte Einmalreise-Versicherungen Objektdefinition / Reisepreis-Ermittlung Objekte wie Ferienwohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren werden zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien / Objekt(e) versichert. Bei kombinierten Reisen ist der Tarif für Familien / Objekt(e) zu wählen, wenn der Preisanteil für das Objekt mehr als 50 % des Gesamtreisepreises ausmacht. Ist der Preisanteil des Objektes nicht ermittelbar, so ist der Tarif für Familien / Objekt(e) zu wählen, wenn der „Objektanteil“ mehr als 50 % der Gesamtreisedauer ausmacht (z. B. Pauschalreise, bestehend aus Flug und Ferienwohnung). Beispiel: Reise für 5 Personen, Flug und dazu Ferienwohnung, Flugpreis pro Person € 150,–, d. h. gesamt € 750,–, Ferienwohnung € 800,–, gVersicherung mit dem Tarif für Familien / Objekt(e). Jahres-Versicherungen Besteht für den Anmelder (Bucher eines Objektes) eine Jahres-Versicherung mit Reiserücktritts-Versicherung (inkl. RAB) bei der ERV, dann ist das gesamte Objekt über diese Versicherung - im Rahmen der StornokostenVersicherung sowie der Reiseabbruch-Versicherung - abgesichert. Für die mitreisenden Personen besteht Versicherungsschutz, wenn diese alle namentlich auf der Buchungsbestätigung genannt sind. Diese Nennung kann bei Bedarf auch handschriftlich durch das Reisebüro mit Stempel und Tagesdatum erfolgen. Reicht die Versicherungssumme der Jahres-Versicherung nicht aus, kann der Differenzbetrag durch eine Reiserücktritts-Versicherung für Objekte nachversichert werden. Alle mitreisenden Personen sind namentlich auf der Police zu benennen. Inwieweit bei den Erhöhungstarifen mit oder ohne Selbstbeteiligung gilt, ist abhängig von der Grunddeckung (Tarif Jahres-Versicherung). Anreisekosten Auch die Anreisekosten der einzelnen Teilnehmer sind über die JahresVersicherung des Anmelders versichert, sofern die Objektbuchung mehr als 50 % des Gesamtpreises ausmacht. Wenn die Anreisekosten höher sind als die Kosten zur Objektbuchung, müssen die Teilnehmer den Objektanteil und die eigenen Reisekosten pro Person versichern. Verfügt nicht der Anmelder (der namentlich auf der Buchungsbestätigung erwähnt ist), sondern ein Mitreisender über eine Jahres-Versicherung mit ReiserücktrittsVersicherung, dann ist nicht das gesamte Objekt abgesichert, sondern nur der Anteil der durch die Jahres-Versicherung versicherten Person. R eisedauer rmittlung der Reisedauer E Bei Berechnung der genauen Reisedauer sind Hin- und Rückreisetag jeweils als eigener Tag zu zählen. Längere Reisedauer / Höchstversicherungsdauer Einmalreise-Versicherungen •Der RundumSorglos-Schutz kann mit dem RundumSorglos-Schutz ohne Stornokosten-Versicherung auf eine Gesamtreisedauer bis max. 90 Tage verlängert werden. •Beim RundumSorglos-Schutz ohne Stornokosten-Versicherung kann durch Kombination der Tarife die Gesamtreisedauer auf max. 90 Tage verlängert werden. •Beim Reiseschutz für Schülerreisen ist die Gesamtreisedauer durch Kombination der Tarife auf max. 20 Tage verlängerbar. •In der Reisekranken-Versicherung sowie den Incoming-Versicherungen beträgt die Höchstversicherungsdauer max. 1 Jahr. •Die Höchstversicherungsdauer beim Gruppen-RundumSorglos-Schutz sowie bei der Gruppen-Reisekranken-Versicherung beträgt max. 45 Tage. Jahres-Versicherungen •Der RundumSorglos-Schutz kann durch Kombination mit dem RundumSorglos-Schutz ohne Stornokosten-Versicherung um maximal weitere 45 Tage auf eine Gesamtreisedauer bis max. 90 Tage verlängert werden. •Eine Verlängerung der Jahres-Reisekranken-Versicherung bis max. 1 Jahr Gesamtreisedauer erfolgt durch Kombination mit dem Tarif „1 Tag bis max. 1 Jahr“ der Reisekranken-Versicherung. R eiseleiter- / Skipper-Risiko Reiseleiter- / Skipper-Risiko bei Kleingruppen bis zu 9 Personen Ein Reiseleiter- bzw. Skipper-Risiko liegt vor, wenn eine Kleingruppen-Reise bzw. ein Bootscharter (bis zu 9 Personen) nicht durchgeführt werden kann, sobald eine bestimmte Person (Reiseleiter / Skipper) ausfällt. In diesem Fall ist der Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien / Objekt(e) zu versichern und zusätzlich versichert der Reiseleiter / Skipper (für sein Risiko) den Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien / Objekt(e). Der Reiseleiter / Skipper kann den Versicherungsfall für alle Teilnehmer auslösen. Wenn für alle Teilnehmer einer Gruppe gegenseitiger Versicherungsschutz gewünscht wird, versichern alle Reiseteilnehmer den Gesamtreisepreis. S elbstbeteiligung Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung gelten die unten genannten Selbstbeteiligungen sowohl bei Abschluss einer Einzel-Versicherung als auch bei Abschluss eines Paketes, das die jeweilige Leistung beinhaltet. • Stornokosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– pro Person. • Reisekranken-Versicherung: Bei Heilbehandlungen im Ausland € 100,– je Versicherungsfall. • Reisegepäck-Versicherung: € 100,– je Versicherungsfall. •Reisehaftpflicht-Versicherung: Bei Sachschäden € 150,– je Versicherungsfall. • Incoming-Kranken-Versicherung: Bei Heilbehandlungen im Gastland € 100,– je Versicherungsfall. W erktag Werktage im Sinne unserer Abschlussfrist sind die Wochentage Montag bis Freitag. Ländertabelle Europa mit Mittelmeer-Anliegerstaaten und Kanarischen Inseln Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Azoren*, Belarus (Weißrussland), Belgien*, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien*, Dänemark*, Deutschland*, Estland*, Finnland*, Frankreich*, Gibraltar, Griechenland*, Großbritannien*, Irland*, Island, Israel, Italien*, Kanarische Inseln*, Kasachstan (europäischer und asiatischer Teil), Kosovo, Kroatien*, Lettland*, Libanon, Libyen, Liechtenstein, Litauen*, Luxemburg*, Madeira*, Malta*, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande*, Norwegen, Öster reich*, Polen*, Portugal*, Rumänien*, Russland (europäischer und asiatischer Teil), San Marino, Schweden*, Schweiz, Serbien, Slowakei*, Slowenien*, Spanien*, Spitzbergen, Syrien, Tschechische Republik*, T unesien, Türkei (europäischer und asiatischer Teil), Ukraine, Ungarn*, Vatikan, Zypern*. Stand: Juni 2014 Mit * gekennzeichnete Staaten gehören zur Europäischen Union (EU). Eventuelle Änderungen (z. B. Beitritte zur EU bzw. Austritte aus der EU) werden beim Versicherungsschutz berücksichtigt. 39 Allgemeine Fragen Fragen zu Dienstreise-Versicherungen Telefon: +49 (0) 89 4166 - 1817 (Mo. – Fr. von 8 – 20 Uhr und Sa. von 9 –16 Uhr) E-Mail: [email protected] www.erv.de Telefon: +49 (0) 89 4166 - 13 85 (Mo. – Fr. von 7 – 21 Uhr und Sa. von 9 –16 Uhr) E-Mail: [email protected] www.geschaeftsreiseversicherung.de Telefonische Stornoberatung Telefon: +49 (0) 89 4166 -1839 Mo. – Fr. von 7 – 21 Uhr und Sa. von 9 –16 Uhr www.erv.de/telstornoberatung Schaden melden: Telefon: +49 (0) 89 4166 -1799 Mo. – Fr. von 7 – 21 Uhr und Sa. von 9 –16 Uhr Formulare zur Schadensmeldung und Online-Schadensmeldung für Stornokosten-, Reisekranken- und Reisegepäck-Versicherung unter der Rubrik Schadensformulare: www.erv.de/schadensmeldung Europäische Reiseversicherung AG Rosenheimer Straße 116 81669 München 45.02.107 (1602) ERGO Bestell-Nr. 50064728 Stand: Februar 2016 Notrufnummer für Ihre Kunden im Schadensfall: +49 (0) 89 4166 -1806
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