Reiseschutz-Kompass

Reiseschutz-Kompass.
Alles Wissenswerte für Vermittler.
Gültig ab 1. Februar 2016
Mit echten Fällen,
Tipps zum Verkauf
und Tarifen zum
Nachschlagen!
Übersicht.
Alles rund um den Reiseschutz.
Reiseschutz bedeutet weitaus mehr als nur finanzielle Entschädigung. Denn wenn
das Schicksal Ihres Kunden mitten in der Urlaubsidylle eine ungeplante Wendung
nimmt, übernimmt die ERV alles Weitere und navigiert ihn sicher nach Hause. Wie
können Sie Ihre Kunden in Sachen Reiseschutz am besten beraten, welche Produkte
gibt es und worauf kommt es im Notfall an? In Ihrem Reiseschutz-Kompass finden
Sie alle Antworten rund um den Helfer auf Reisen im Überblick!
1. Die ERV – Ihr Spezialist für Reiseversicherungen
3
2. Zuverlässiger Reiseschutz. In jeder Situation.
2.1 Warum verkaufen Sie Reiseschutz?
4
2.2 Wie verkaufen Sie Reiseschutz?
4
2.3 Warum reicht die Kreditkarte oft nicht aus?
5
3. Die Produktpalette der ERV
3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden – Übersicht
6
3.1.1 Stornokosten-Versicherung
7
3.1.2 Reiseabbruch-Versicherung
10
3.1.3 Reisekranken-Versicherung
12
3.1.4 Reisegepäck-Versicherung
14
3.1.5 Jahresschutz und Einmalschutz
15
3.1.6 Tarife (Jahres-)Reiserücktritts-Versicherung und Jahres-Stornoschutz
16
3.1.7 Tarife RundumSorglos-(Jahres-)Schutz
20
3.1.8 Tarife (Jahres-)Reisekranken-Versicherung
24
3.2 Produkte für spezielle Zielgruppen
25
3.2.1 Versicherungen für Studenten /Au-pairs
25
3.2.2 Incoming-Versicherungen für Gäste aus dem Ausland
30
3.3 Lösungen für Unternehmen
32
3.3.1 Warum eine Dienstreise versichern? Die gesetzliche Fürsorgepflicht.
32
3.3.2 Dienstreise-Versicherung CareBasic und CarePlus.
Dienstreise-Versicherung Individual.
33
4. Wie helfen wir im Schadensfall?
36
5. Wie schließen Sie Reiseschutz ab?
37
6. Gut zu wissen … Informationen für Sie und Ihre Kunden
38
Echt passiert
Die „Echt passiert“-Berichte in dieser Broschüre schildern authentische Fälle aus unserer
Notrufzentrale – Namen und persönliche Angaben wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen anonymisiert.
2
1. Die ERV –
Ihr Spezialist für Reiseversicherungen
Die ERV schreibt seit über 100 Jahren Reiseschutz-Geschichte und ist als einer der f­ ührenden Anbieter Europas in über 20 Ländern präsent.
Mit dem internationalen Netz von Tochtergesellschaften, Beteiligungen und Nieder­lassungen bildet die ERV einen leistungsstarken interna­
tionalen Verbund in Sachen ­Reiseschutz innerhalb der ERGO Gruppe.
Die ERV stellt einen herausragenden Versicherungsschutz für Reisende zur Verfügung. Neben der finanziellen Absicherung der Reise
bietet die ERV durch zusätzliche umfangreiche Assistance-Leistungen schnelle und aktive Hilfe vor Ort.
Assistance-Center – Schutz und Hilfe weltweit
Notrufzentrale (München)
Koordination aller Hilfsmaßnahmen ­weltweit an 365 Tagen / 24 Std.
Die Notrufzentrale in Zahlen (2014)
Medizinische Notfälle: Krankenrücktransporte: Prag
Madrid
1.370
384
New York
Istanbul
Peking
Zypern
Mallorca
Bangkok
Sao Paulo
Kapstadt
Assistance-Center auf der ganzen Welt bieten
Fachkompetenz vor Ort
• Schnelle Hilfe vor Ort
• Überprüfen medizinischer Einrichtungen
• Kostenkontrolle
Die Produktübersicht der ERV
Die folgende Übersicht zeigt das Angebot der ERV, das Ihnen zur Verfügung steht.
Ab Seite 6 erfahren Sie mehr über die Leistungen der ERV.
Standard
Reiseversicherungen*
Spezielle
Zielgruppen
Lösungen für
Unternehmen
Jahres-Reiseschutz
Studenten / Au-pairs
Dienstreise-Versicherung
RundumSorglos-Jahresschutz
Jahres-Reiserücktritts-Versicherung
Jahres-Stornoschutz
Jahres-Reisekranken-Versicherung
Absicherung einer Reise
RundumSorglos-Schutz
Reiserücktritts-Versicherung
Reisekranken-Versicherung
Outgoing
Incoming
CareBasic
CarePlus
Individual
Gäste aus dem Ausland*
Incoming
* gilt auch für Geschäftsreisen.
3
2. Zuverlässiger Reiseschutz. In jeder Situation.
2.1 Warum verkaufen Sie Reiseschutz?
Gut für Ihre Kunden:
Gut für Sie:
• R
eisemediziner auf Abruf.
Ein Anruf bei unserer Notrufzentrale genügt und wir sind an
365 Tagen weltweit für Ihre Kunden da. Deutsche Ärzte mit
langjähriger Erfahrung und geschulte Mitarbeiter kümmern sich
in mehr als 12 Sprachen um alles Notwendige und stehen im
Notfall an deren Seite.
•Richtig beraten und aufklären.
Als Experte wissen Sie, wie wichtig ein umfassender
Reiseschutz ist. So können Sie Ihren Kunden, die schon eine
Reisekranken-Versicherung haben, den RundumSorglosJahresschutz ohne diesen Produktbestandteil ergänzend
anbieten. Nutzen Sie Ihr Up-Selling-Potenzial!
• F
inanzieller Rückhalt.
Wer im Ausland plötzlich krank wird, steht unkalkulierbaren
Kosten gegenüber. Ein Krankenrücktransport aus der Dominikanischen Republik nach Hause kostet zum Beispiel 40.000
Euro! Wir bewahren Ihre Kunden vor finanziellen Verlusten und
übernehmen ihre Kosten, z. B. bei Arztbesuchen im Ausland.
•Türen öffnen und Kunden binden.
Auf der Suche nach einem sympathischen Einstieg ins
Kundengespräch? Wählen Sie das Thema Reise! Fast 75 % der
Deutschen machen im Jahr mindestens eine Reise und sichern
sich dafür immer noch viel zu oft unzureichend ab.
Runden Sie Ihr Portfolio mit dem Reiseschutz ab und schließen
Sie die Sicherheitslücke Ihrer Kunden!
• Telefonische
Stornoberatung.
Schon vor der Reise stehen Ihren Kunden die Mitarbeiter der
Telefonischen Stornoberatung zur Seite, um im Falle eines drohenden Stornos umfassend zu beraten.
•Provisionen / Courtage verdienen.
Mit jedem Erstabschluss verdienen Sie automatisch mit.
Beim Abschluss einer Jahres-Versicherung ist Ihnen eine
Bestandsprovision / -courtage sicher.
2.2 Wie verkaufen Sie Reiseschutz?
Es gibt viele gute Gründe für Reiseschutz.
Mit fünf einfachen Regeln können Sie Ihre Kunden
optimal beraten:
1
Bieten Sie jedem Kunden Reiseschutz an.
Denn was ist, wenn er im Falle eines Schadens nicht abgesichert ist? Als sein persönlicher Risiko-Berater kennen Sie ihn am
besten und wissen, auf welche Unterstützung er im Notfall nicht
verzichten will.
2
Sprechen Sie von Reiseschutz statt von Versicherung.
Denn der Reiseschutz ist viel mehr! Wir zahlen nicht nur Geld,
wenn ein Schaden eintritt, sondern stehen dem Kunden rund um
die Uhr zur Seite. Während der Reise und auch davor (z. B. mit der
Telefonischen Stornoberatung).
3
Empfehlen Sie Reiseschutz mit echten Beispielen.
Welcher Kunde möchte schon bei seiner Urlaubsplanung an
eine mögliche Windpockenwelle im Kindergarten denken? Nicht nur
Ihrem Kunden selbst kann vor der Reise Unerwartetes passieren.
Gerade mit Kindern weiß man nie, was kommt. Argumentieren Sie
mit echten Beispielen aus der Praxis.
4
Empfehlen Sie immer zuerst das Paket als
Jahres-Versicherung.
Lehnt der Kunde das Paket ab oder ist er schon z. B. durch seine
private Krankenversicherung ausreichend versichert, bieten Sie ihm
die Reiserücktritts-Versicherung als Mindestschutz für seine Reise
an. Dabei kann sich der Jahresschutz sogar schon ab einer Reise für
Ihren Kunden lohnen.
5
Die Kreditkarte schützt nicht ausreichend.
Hat Ihr Kunde eine Kreditkarte, raten Sie ihm unbedingt die
Leistungen zu überprüfen, damit er im Notfall nicht überrascht wird.
Viele Kreditkarten-Versicherungen sind in ihrem Umfang eingeschränkt, da es sich nur um eine Zusatzleistung handelt (weitere
Informationen dazu siehe Seite 5).
4
2.3 Warum reicht die Kreditkarte oft nicht aus?
Reiseschutz ist nicht gleich Reiseschutz. Oft argumentiert Ihr Kunde, dass er über die Kreditkarte v
­ ersichert sei. Fragen Sie ihn
daher nach den wichtigsten Versicherungsleistungen seiner Kreditkarte und überzeugen Sie ihn vom ERV-Reiseschutz.
„Wer betreut Sie bzw. Ihre Familie im Notfall?"
Kreditkarten-Versicherung:
• Oft wird ein (oder auch mehrere verschiedene) CallCenter mit der Annahme eines Notrufes beauftragt.
• Enthält unter Umständen keine erweiterte Unterstützung wie z. B. die Rückholung der Kinder im
Krankheitsfall der Erwachsenen.
ERV-Reiseschutz:
• Alle Notrufe werden von einer professionellen Notrufzentrale angenommen.
• Unsere erfahrenen Mitarbeiter und Reisemediziner stehen Ihrem Kunden
und seiner Familie im Notfall rund um die Uhr zur Seite. Sie betreuen ihn vor
Ort und organisieren ggf. die Rückreise seiner Kinder, wenn sie nicht mehr
betreut werden können. Weltweit – 365 Tage im Jahr.
• Wenn der Reiseantritt z. B. aufgrund einer Krankheit gefährdet ist, hilft Ihnen
unsere Telefonische Stornoberatung bei der Entscheidung zwischen Reise
und Stornierung - www.erv.de/telstornoberatung
„Werden im Schadensfall alle Kosten übernommen?"
Kreditkarten-Versicherung:
Bei Storno bzw. Abbruch:
•Deckt nur einen fixen Betrag an Reisekosten ab, der
oft nicht ausreicht.
•Greift in der Regel nur für Stornos bis zum Reiseantritt
(übernimmt nicht die Stornokosten bei Reiseabbruch).
•Schließt wichtige Reiserisiken (z. B. Schaden am
Eigentum) evtl. aus.
Bei Krankheit bzw. Unfall auf der Reise:
•Leistet im Notfall häufig nur bis zu einem MaximalBetrag. Zusätzliche Kosten muss der Kunde selbst
tragen.
•Übernimmt die Krankheitskosten meist nur bis zu
einer gewissen Anzahl von Tagen.
ERV-Reiseschutz:
Bei Storno bzw. Abbruch:
• Sichert den individuellen Reisepreis mit dem passenden Tarif ab.
•Schützt auch während der Reise: sichert die Stornokosten nach dem Reiseantritt (z. B. nach dem Check-in) bzw. bei Reiseabbruch ab.
•Sichert die wichtigsten Risiken zuverlässig ab (inkl. Schaden
am Eigentum).
Bei Krankheit bzw. Unfall auf der Reise:
•Übernimmt die Kosten für die notwendige Heilbehandlung im Ausland und
den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport – in voller Höhe.
•Zahlt unbegrenzt bis zur Rückkehr nach Hause.
„Welche Personen aus Ihrem Umfeld können den Versicherungsfall auslösen?"
Kreditkarten-Versicherung:
In der Regel nur ein eingeschränkter Personenkreis.
ERV-Reiseschutz:
•Angehörige;
•4 Personen und maximal 2 Kinder, die miteinander verreisen;
•Betreuungspersonen.
}
Details
siehe Seite 9
„Sind auch Ihre Mitreisenden versichert und wie lange gilt Ihr Reiseschutz?"
Kreditkarten-Versicherung:
• Häufig ist nur der Kreditkarteninhaber abgesichert.
•Ist evtl. zeitlich befristet ( z. B. nur Reisen, die in den
nächsten 12 Monaten nach der Buchung stattfinden oder solange die Kreditkarte gültig ist).
ERV-Reiseschutz:
•Ob Familien-, Gruppen- (inkl. Reiseleiterrisiko) oder Schülerreise – jede
Reisegruppe wird so abgesichert, dass alle rundum geschützt sind.
•Ihr Kunde kann sich für jede Reise neu absichern oder er wählt die JahresVersicherung. Diese gilt für jede Reise ab 50 km vom Wohnort Ihres Kunden;
egal, ob geschäftlich oder privat, ob im großen Urlaub oder auf dem Tagestrip.
„Ist der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport eingeschlossen?"
Achtung: Auf diesen Unterschied kommt es im Notfall an! (siehe Seite 13)
Kreditkarten-Versicherung:
Viele Kreditkarten beinhalten nur den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport.
ERV-Reiseschutz:
Die ERV sichert immer den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport ab.
5
3. Die Produktpalette der ERV
3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden – Übersicht
Inhalt (Ausschnitt)
RundumSorglos-(Jahres-)
Schutz ohne ReisekrankenVersicherung
(Jahres-)ReiserücktrittsVersicherung inkl.
Reiseabbruch-Versicherung
JahresStornoschutz
Stornokosten-Versicherung
Wir übernehmen im V
­ ersicherungsfall z. B.
• die vertraglich geschul­deten Stornokosten
•M
ehrkosten der Hinreise bei verspätetem
Reiseantritt
• Umbuchungsgebühren
✓
✓
✓
✓
Reiseabbruch-Versicherung
Wir erstatten im ­Versicherungsfall z. B.
• die zusätzlichen Rück­reisekosten
• den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte
­Reiseleistungen
•d
ie Mehrkosten des ­verlängerten ­Aufenthaltes
✓
✓
✓
Reisekranken-Versicherung
Wir übernehmen im ­Versicherungsfall
• die im Ausland notwen­digen
­Heil­behandlungen
• den medizinisch sinnvollen
­Kranken­rücktransport
und leisten 24 Stunden Notfall-Hilfe
✓
Reisegepäck-Versicherung
Wir erstatten z. B.
• den Zeitwert bei Beschädigung oder Verlust
z. B. durch Diebstahl
• Auslagen für notwendige Ersatzkäufe
bis € 250,– bei Verspätung des Gepäcks
✓
Diese Varianten des (Jahres-)Reiseschutzes sichern Ihre Kunden ab:
Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2014 bzw. VB-ERV JV 2014.
6
(Jahres-)
Reisekranken-Versicherung
Varianten
RundumSorglos(Jahres-)Schutz
Diese Grafik gibt Ihnen einen Überblick über die Produkte und Leistungsbestandteile unserer Standard-Reiseversicherungen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie detaillierte Informationen über die Leistungsbausteine.
✓
✓
3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden
3.1.1 Stornokosten-Versicherung
Standard-Reiseversicherung:
Stornokosten-Versicherung
Der Service in der Stornokosten-Versicherung, der den Urlaub
Ihres Kunden retten kann: die Telefonische Stornoberatung.
Reiseabbruch-Versicherung
Reisekranken-Versicherung
Reisegepäck-Versicherung
Jahresschutz und Einmalschutz
Was ist die Telefonische Stornoberatung?
Die erste Anlaufstelle für Ihren Kunden, wenn der Antritt seiner Reise aufgrund einer plötzlichen Krankheit oder eines anderen
­versicherten Grundes gefährdet ist. Ist der Kunde unsicher, ob er aufgrund – z. B. von Krankheit – seine Reise antreten kann oder sie
­stornieren muss, erhält er durch einen Anruf bei der Telefonischen Stornoberatung Unterstützung. Unsere Mitarbeiter helfen Ihren
Kunden bei der Storno-Entscheidung und prüfen, ob er ggf. mit der Stornierung ohne finanzielles Risiko abwarten kann.
Unser Service-Plus für Ihren Kunden in jeder Stornokosten-Versicherung!
In welchen Fällen können Sie und Ihre Kunden sich an die Telefonische Stornoberatung wenden?
Immer, wenn die Stornierung der Reise droht!
Unsere Experten beraten Ihre Kunden schnell und neutral.
Bei einer Reiseempfehlung übernimmt die ERV das Risiko
der höheren Stornokosten. So erhält Ihr Kunde finanzielle
Sicherheit.
Beispiele:
•Ihr Kunde hat eine Grippe und weiß nicht, ob er rechtzeitig
gesund wird? Die Reisemediziner der Telefonischen Stornoberatung beraten Ihren Kunden!
•Der Keller Ihres Kunden steht aufgrund eines Wasserrohrbruchs
unter Wasser? Die Experten der Telefonischen Stornoberatung
helfen ihm weiter!
Aus der Praxis
Zwei Wochen, bevor Sabine K. ihre Schiffsreise antreten sollte,
passiert es: Ihr Pferd tritt ihr mit voller Wucht auf den Vorfuß.
Sie erlitt eine Prellung und Quetschung sowie den Abriss
zweier Zehennägel.
Was sollte sie jetzt tun? Warten und das Risiko eingehen, auf
den Stornokosten sitzen zu bleiben? Oder auf die Schiffsreise
verzichten und stornieren?
Sabine K. erinnerte sich an den Hinweis ihres Vermittlers, den
sie auch in ihren Unterlagen fand: Die Möglichkeit der Tele­
fonischen Stornoberatung. Der Reisemediziner der ERV sah
gute Chancen für Sabine K. und riet ihr, nicht zu stornieren. Bis
zur Reise sollte Sabine ihren Fuß schonen, den Verband regelmäßig wechseln und zur Förderung des Heilungsverlaufs für
die nächste Zeit offene Schuhe tragen. Sabine K. erholte sich
wie geplant und somit stand der geplanten Kreuzfahrt nichts
mehr im Weg.
7
3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden
3.1.1 Stornokosten-Versicherung
Auf diese Leistungen (Ausschnitt) kann Ihr Kunde im Notfall zählen:
Ersatz der Stornokosten
Das sind die dem Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten, wenn der
Kunde die Reise nicht antreten kann.
Entschädigung bei verspätetem Reiseantritt
Das sind
•die Mehrkosten der Hinreise, z. B. für ein neues Flugticket, wenn der Kunde die
Reise aus versichertem Grund verspätet antritt. Versichert sind die Mehrkosten nach Art
und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Hinreise. Es wird maximal die
Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären, erstattet.
•Die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten.
Entschädigung bei Verspätung während der Hinreise
Ihrem Kunden werden die Mehrkosten der Hinreise erstattet, wenn aufgrund
einer mindestens 2-stündigen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels
(z. B. der Bahn) sein erstes versichertes Verkehrsmittel (z. B. ein Flugzeug) nicht mehr
erreicht wird (ausschlaggebend: verspätete Ankunft am Zielort).
Erstattung:
•Mehrkosten der Hinreise bis € 500,– pro Person nach Art und Qualität des ursprünglich
gebuchten Verkehrsmittels
• Kosten für Verpflegung und Unterkunft bis € 100,– pro Person
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags
Wenn Ihr Kunde mit einer ebenfalls bei uns versicherten Risikoperson ein Doppelzimmer
gebucht hat und diese die Reise stornieren muss, erstatten wir den Einzelzimmerzuschlag.
Voraussetzung ist, dass sich der Kunde entscheidet, die Reise alleine anzutreten.
­Erstattung: maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die zu diesem Zeitpunkt angefallen wären.
Erstattung bei Autopanne und Unfall
Wird das Kfz ihres Kunden maximal einen Tag vor Antritt der Reise aufgrund von Unfall oder
Panne fahruntauglich, erstattet die ERV folgende Kosten:
•nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen oder zusätzliche Reisekosten bis
maximal € 500,– pro Person
• Kosten für ein Mietfahrzeug (vergleichbare Klasse) bis € 1.000,–
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Aus welchen Gründen kann
der Kunde zurücktreten?
• Unerwartete schwere Erkrankung
•Verschlechterung einer Vorerkrankung, wenn diese nicht in den letzten
6 Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Buchung bei bestehendem Vertrag ärztlich behandelt
wurde
Wichtig: Kontrolluntersuchungen
gelten NICHT als ärztliche Behandlung
• Schwere Unfallverletzung
•Tod
•Schwangerschaft
•Impfunverträglichkeit
• Bruch von Prothesen
•Lockerung von implantierten
Gelenken
•Erheblicher Schaden am Eigentum
z. B. durch Feuer, Wasserrohrbruch,
Elementarereignisse (z. B. Erdbeben,
Explosion) oder Straftat eines Dritten
•Betriebsbedingte Kündigung
•Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
einschließlich Arbeitsplatzwechsel
• Konjunkturbedingte Kurzarbeit
•Termin zur Spende und zum Empfang
von Organen und Geweben
• Gerichtliche Ladung
•Diebstahl des Reisepasses oder des
Personalausweises
•Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, des Freiwilligen Sozialen Jahres,
des Freiwilligen Ökologischen Jahres
•Wiederholungsprüfungen an einer
Schule / Universität, die unerwartet
in die Reisezeit fallen bzw. innerhalb
von 14 Tagen nach Reiseende stattfinden sollen
• Bei Klassenreisen: endgültiger
Austritt aus dem Klassenverband vor
Beginn der versicherten Reise, z. B.
wegen Schulwechsels
Standard-Reiseversicherung:
Stornokosten-Versicherung
Reiseabbruch-Versicherung
Entschädigung für Umbuchungsgebühren
Erstattet werden Umbuchungsgebühren (max. bis zur Höhe der bei unverzüglicher
Stornierung anfallenden Stornokosten), wenn die Reise aus einem versicherten Grund
(z. B. Tod eines Angehörigen) umgebucht werden muss.
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung beträgt diese:
20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– pro Person.
Echt passiert
Im Kampf gegen die Wassermassen
Das Ehepaar Altmann konnte es kaum erwarten, ihre Stadtwohnung in Magdeburg gegen
ein paar erholsame Tage in einem Ferienhaus in Schweden einzutauschen. Am 8. Juni sollte
die Fähre ab Kiel nach Göteborg starten, doch plötzlich war ihr Eigentum vom Hochwasser
bedroht.
2. Juni:
Seit Tagen steigt das Wasser in der Elbe, und die Stadt Magdeburg rechnet mit einem dramatischen Anstieg in den kommenden Tagen. Die Altmanns sind besorgt, denn
sie wohnen in einem kritischen Stadtteil nahe der Elbe.
4. Juni:
Die Pegel steigen weiter an, die Stadt löst den Katastrophenalarm aus. Die betroffenen
Bewohner werden aufgefordert, ihre Keller zu räumen. Zu spät für die Altmanns:
Ihre Tiefgarage, in der noch ihr Auto steht, ist in kürzester Zeit überschwemmt.
An ihre Reise nach ­Göteborg ist jetzt nicht mehr zu denken.
8. Juni:
Das ganze Stadtgebiet, in dem die
Altmanns wohnen, muss geräumt
werden.­F
­ reunde haben sie für diese
schlimme Zeit bei sich aufgenommen.
Dank der Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der ERV
mussten sich die Altmanns
­zumindest keine Sorgen um ihre
Stornokosten machen. Die ERV
­erstattete ihnen die € 1.200,–.
Reisekranken-Versicherung
Reisegepäck-Versicherung
Jahresschutz und Einmalschutz
Wer kann den Versicherungsfall auslösen?
Die Risikopersonen und die versicherte
Person selbst. Risikopersonen können
sein:
Angehörige bzw. Angehörige des
Lebensgefährten
• Ehe- bzw. Lebenspartner
•Lebensgefährte in einer eheähnlichen
Lebensgemeinschaft
• Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder,
Schwiegerkinder, Pflegekinder
• Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern,
Schwiegereltern, Pflegeeltern
• Enkel, Großeltern
• Geschwister, Schwager, Schwägerinnen
• Onkel, Tanten, Neffen, Nichten
Betreuungs­personen
Personen, die ihre nicht mitreisenden
minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen, wie z. B. Kinder oder
Großeltern, betreuen.
4+2-Personen-Regel
Bis zu 4 Personen und gegebenenfalls
2 weitere mitreisende minderjährige
Kinder, die zusammen verreisen.
Die Personen müssen nicht miteinander
verwandt sein!
Was ist nicht versichert?
Die Stornokosten-Versicherung ersetzt den finanziellen Schaden bzw. die Stornokosten, wenn Ihr Kunde zum Beispiel wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung von
einer gebuchten Reise zurücktreten muss. Wenn allerdings in den letzten sechs Monaten
deswegen eine ärztliche Behandlung (ausgenommen Kontrolluntersuchungen) erfolgte,
gelten Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen nicht als unerwartet. In
diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz.
9
3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden
3.1.2 Reiseabbruch-Versicherung
Auf diese Leistungen kann Ihr Kunde zählen,
wenn unterwegs etwas passiert.
Reisekosten bei außerplanmäßiger Beendigung der Reise
Wenn Ihr Kunde eine Reise – aus versichertem Grund – nicht wie geplant beenden
kann, bekommt er die zusätzlichen Rückreisekosten nach ursprünglich gebuchter
Art und Qualität erstattet (er kann nicht First Class zurückfliegen, wenn er Economy gebucht hatte).
Dabei kann es sich handeln um:
• eine frühere Abreise (z. B. weil die Oma gestorben ist)
• einen längeren Aufenthalt (z. B. im Krankenhaus)
Wichtig: Die Rückreise muss mitgebucht und versichert sein.
Erstattung bei Autopanne und Unfall
Wird das Kfz Ihres Kunden während der Reise aufgrund von Unfall oder Panne
fahruntauglich, erstattet die ERV folgende Kosten:
•nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen oder zusätzliche Reisekosten bis
maximal € 500,– pro Person
• Kosten für ein Mietfahrzeug (vergleichbare Klasse) bis € 1.000,–
Ersatz nicht genutzter Reiseleistungen
Muss Ihr Kunde seine Reise wegen eines versicherten Ereignisses vorzeitig abbrechen, bekommt er die Leistungen vor Ort, die er nicht in Anspruch genommen
hat, erstattet. Gleiches gilt bei Reiseunterbrechung aufgrund einer stationären
Behandlung. Das können z. B. die restlichen Übernachtungen oder auch ein Ausflug
sein. Voraussetzung ist, dass die Leistungen versichert sind. Die Kosten für die
Rückreise (die der Kunde ja tätigt) werden nicht erstattet.
Kosten für einen verlängerten Aufenthalt
Eine im Urlaub plötzlich auftretende Krankheit oder eine Unfallverletzung kann
dazu führen, dass Ihr Kunde oder eine mitreisende Risikoperson nicht planmäßig
zurückreisen kann.
Dem Kunden entstehen in diesem Fall zusätzliche Übernachtungskosten. Diese
werden wie folgt nach der ursprünglich gebuchten Art und Qualität übernommen:
• bis zu € 1.500,– bei stationärer Behandlung einer mitreisenden Risikoperson
• bis zu € 750,– bei ambulanter Behandlung der versicherten Person oder einer
mitreisenden Risikoperson
Nehmen wir an, Ihr Kunde hat eine Schiffs-Rundreise gebucht. Unterwegs bricht
er sich das Bein und muss drei Tage im Krankenhaus bleiben. Das Schiff legt nach
zwei Tagen wieder ab. In diesem Fall muss die Reise für Ihren Kunden nicht beendet sein. Der Kunde kann – wenn er es wünscht – zur nächsten Anlegestelle reisen
und die Reise wie geplant fortsetzen. Die Nachreisekosten bekommt er von uns bis
zur Höhe des Wertes der noch nicht genutzten Reiseleistungen erstattet.
10
Standard-Reiseversicherung:
Stornokosten-Versicherung
Reiseabbruch-Versicherung
Reisekranken-Versicherung
Reisegepäck-Versicherung
Jahresschutz und Einmalschutz
Kosten durch Feuer oder Elementarereignisse am Urlaubsort
Ihr Kunde wird während der Reise von Feuer oder einem Elementarereignis
wie Hochwasser oder Erdbeben überrascht. Er kann seine Reise deshalb nicht
planmäßig beenden.
Beispiel:
Ein Erdbeben macht die geplante Abreise eines Kunden unmöglich. Er muss länger
am Urlaubsort bleiben.
In diesem Fall erstattet die ERV Ihren Kunden die Mehrkosten der außerplanmäßigen Rückreise und des verlängerten Aufenthalts nach Art der ursprünglich gebuchten Art und Qualität der versicherten Reiseleistung.
Entschädigung bei Verspätung während der Rückreise
Ihrem Kunden werden die Mehrkosten der Rückreise erstattet, wenn aufgrund
einer mindestens 2-stündigen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels
(z. B. der Bahn) ein Anschlussverkehrsmittel (z. B. ein Flugzeug) nicht mehr erreicht
wird (ausschlaggebend: verspätete Ankunft am Zielort).
Erstattung:
• Mehrkosten der Rückreise bis € 500,– pro Person nach Art und Qualität des
ursprünglich gebuchten und versicherten Verkehrsmittels
• Kosten für Verpflegung und Unterkunft bis € 100,– pro Person
Aus welchen Gründen
kann der Kunde die Reise
abbrechen?
• Unerwartete schwere Erkrankung
• Verschlechterung einer Vorerkrankung, wenn diese nicht in den letzten
6 Monaten vor Reiseantritt ärztlich
behandelt wurde
Wichtig: Kontrolluntersuchungen
gelten NICHT als ärztliche Behandlung
• Schwere Unfallverletzung
•Tod
•Schwangerschaft
• Bruch von Prothesen
•Lockerung von implantierten
Gelenken
•Erheblicher Schaden am Eigentum
z. B. durch Feuer, Wasserrohrbruch,
Elementarereignisse (z. B. Erdbeben,
Explosion) oder Straftat eines Dritten
•Termin zur Spende und zum Empfang
von Organen und Geweben
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung beträgt diese:
20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– pro Person.
Echt passiert
15.02., Argentinien,
10:23 Ortszeit
Elke Sperling, mit ihrem Mann Gerhard
unterwegs in Argentinien, erhält die
Nachricht, dass ihre Mutter im Krankenhaus gestorben ist. Frau Sperling möchte
umgehend nach Hause.
Hotelübernachtung am Airport in Buenos
Aires sowie den Transfer zum Airport und
die Umbuchung der Rückflugtickets nach
Frankfurt. Insgesamt fallen € 2.312,– zusätzliche Rückreisekosten an. Außerdem
können Elke und Gerhard Sperling 8 Tage
der Rundreise nicht nutzen.
Die Mitarbeiter der Notrufzentrale der ERV
helfen den Sperlings bei der Umbuchung
der Rückflugtickets. Bereits am nächsten
Morgen fliegen die Sperlings nach Hause.
Dabei entstehen Kosten für eine
Dank dem Reiseschutz-Paket mit der
Reiseabbruch-Versicherung bekommen
die Sperlings die Extra-Kosten in voller
Höhe plus den Wert der nicht genutzten
Urlaubstage erstattet!
11
3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden
3.1.3 Reisekranken-Versicherung
Auf diese Leistungen kann Ihr Kunde im
­Krankheitsfall zählen (Ausschnitt):
Erstattung von Kosten für Heilbehandlungen
im Ausland
•Ambulante und stationäre Heilbehandlungen
• Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
•Heilbehandlungen für das neugeborene Kind bei Frühgeburten
bis zur 36. Schwangerschaftswoche
• Schmerzstillende Zahnbehandlungen
•Herzschrittmacher und Prothesen, die wegen Unfall oder Krankheit während der Reise erstmals notwendig werden, um die
Transportfähigkeit herzustellen
•Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während
der Reise notwendig werden
•Wahlweise: Krankenhaustagegeld von € 50,– pro Tag max. für
30 Tage anstelle der Erstattung der stationären Heilbehandlungskosten
•Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein
mitreisendes Kind unter 18 Jahren stationär im Krankenhaus
behandelt werden muss
•Telefonkosten zur Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale bis
max. € 25,– je Versicherungsfall
•In Deutschland:
–K
rankenhaustagegeld von € 50,– pro Tag
(max. für 30 Tage ab Beginn der stationären Behandlung)
– Krankenrücktransport und Gepäckrücktransport
– Organisation und Kosten für die Überführung an den vor
­Reiseantritt letzten Wohnsitz
Kranken-, Gepäck-Transporte und Überführung
•Krankentransport zur stationären Behandlung im Krankenhaus
im Ausland
•Krankentransport zur ambulanten Erstversorgung im
Krankenhaus
•Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren
Krankenrücktransport an den Wohnort (siehe Seite 13)
•Rückholung des Gepäcks vom Aufenthaltsort an den Wohnort
der versicherten Person
•Kosten für die Überführung an den letzten ständigen Wohnort
oder wahlweise die Bestattung im Ausland bis zur Höhe der
Überführungskosten
Was ist nicht versichert?
Eine Reisekranken-Versicherung schützt Ihren Kunden vor
hohen finanziellen Kosten, wenn er im Urlaub akut erkrankt
oder einen Unfall hat, d. h. genau vor den Schicksalsschlägen
auf Reisen, die er im Vorfeld weder einschätzen noch absehen
kann. Nicht versichert sind dagegen Behandlungen, bei denen
er bereits vor Reiseantritt weiß, dass sie aus medizinischen
Gründen stattfinden müssen (z. B. Dialysen).
12
Wichtig
Bei allen Produkten mit Reisekranken-Versicherungen besteht
unabhängig von der Laufzeit keine Gesundheitsprüfung!
Krankenbesuch
Wenn der stationäre Aufenthalt voraussichtlich länger als 5 Tage
dauert, werden die Beförderungskosten für den Krankenbesuch
einer nahestehenden Person übernommen.
Betreuung
Die Ärzte und Mitarbeiter unserer Notrufzentrale sprechen mehr als
12 Sprachen. Sie nehmen Kontakt zu den behandelnden Ärzten vor
Ort auf, übersetzen dem Kunden die Diagnose und bleiben mit dem
Hausarzt in Verbindung.
Kostenübernahmegarantie
Viele Krankenhäuser im Ausland verlangen vor Behandlungen, die
über lebenserhaltende Maßnahmen hinausgehen, eine Kostenübernahmegarantie. Die ERV gibt eine Kostenübernahmegarantie ab.
Arzneimittel-Beratungs-Service
Sollten während der Reise Arzneimittel oder Ersatzpräparate nötig
werden (wenn ein Kunde z. B. seine Schilddrüsenmedikamente
verliert), beraten die Mitarbeiter der Notrufzentrale hinsichtlich vor
Ort erhältlicher Medikamente.
Rückholung von Kindern
Wenn sich z. B. die Eltern aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod
nicht mehr um die Kinder (unter 18 Jahren) kümmern können, organisiert die ERV deren Rückreise zum Wohnort und übernimmt die
Mehrkosten der Rückreise.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Diese Kosten können anfallen, wenn ein Kunde beispielsweise beim
Skifahren oder Wandern einen Unfall erleidet. In diesem Fall werden
die Kosten bis maximal € 10.000,– übernommen.
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung beträgt diese:
Bei Heilbehandlungskosten: € 100,– je Versicherungsfall.
Bitte beachten Sie: Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als
Maximalerstattung festgelegt sind.
Standard-Reiseversicherung:
Stornokosten-Versicherung
Reiseabbruch-Versicherung
Reisekranken-Versicherung
Reisegepäck-Versicherung
Jahresschutz und Einmalschutz
Krankenrücktransport ist nicht gleich Krankenrücktransport.
Es gibt Unterschiede, die im Notfall entscheidend sein können:
Medizinisch sinnvoll und vertretbar
g ERV
Medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet
g viele andere Versicherer
Der Patient wird unter der Voraussetzung, dass er
transportfähig ist, nach Hause transportiert.
Der Patient wird nur dann nach Hause transportiert, wenn er vor
Ort nicht adäquat behandelt werden kann, weil beispielsweise eine
Operation nicht durchführbar ist.
Die Entscheidung über die Transportfähigkeit treffen
die Ärzte der Notrufzentrale des Versicherers.
Die Entscheidung über die Transportfähigkeit treffen die
behandelnden Ärzte vor Ort.
Wichtig
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Krankenrücktransport prinzipiell nicht!
13
3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden
3.1.4 Reisegepäck-Versicherung
Standard-Reiseversicherung:
Stornokosten-Versicherung
Die Reisegepäck-Versicherung versichert alle Sachen des persönlichen
Reisebedarfs einschließlich Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken. Grundsätzlich ist das Reisegepäck maximal bis zur Höhe der
Versicherungssumme abgesichert.
Reiseabbruch-Versicherung
Reisekranken-Versicherung
Reisegepäck-Versicherung
Jahresschutz und Einmalschutz
Reisegepäck
Reisegepäckist
istnicht
nichtgleich
gleichReisegepäck!
Reisegepäck!
Mitgeführtes Reisegepäck
Aufgegebenes Reisegepäck
Reisegepäck, das der Kunde im „eigenen Gewahrsam“ hat
Reisegepäck, das der Kunde im „fremden Gewahrsam“
hat (z. B. Koffer, der im Hotel in den Gepäckraum oder bei einer
Fluggesellschaft aufgegeben wurde)
Die Versicherung leistet, wenn das Gepäck beschädigt wurde oder abhandengekommen ist
• durch Straftat eines Dritten
während es im Gewahrsam ist von
• durch Unfall eines Transportmittels
•Beförderungsunternehmen
• durch z. B. Feuer, Sturm, Hochwasser
• Beherbergungsbetrieben
• Gepäckaufbewahrungen
Eingeschränkt versichert sind:
Wie hoch ist die Entschädigung?
Video- und Fotoapparate, Handys, Smartphones, EDV-Geräte,
Software einschließlich Zubehör
• Zeitwert: bei abhandengekommenen und zerstörten Sachen
• nur als mitgeführtes Reisegepäck
•Reparaturkosten: bei beschädigten Sachen
(maximal der Zeitwert)
• bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme
• Materialwert: bei Bild-, Ton- und Datenträgern
Sportgeräte
• bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme
•nicht versichert: im bestimmungsgemäßen Gebrauch
(z. B. der Golfschläger zerbricht beim Golfspielen)
Schmucksachen und Kostbarkeiten
bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert, wenn sie
in einem ortsfesten verschlossenen Behältnis (z. B. Safe) eingeschlossen sind oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt
mitgeführt werden.
Geschenke und Reiseandenken
bis insgesamt 10 % der Versicherungssumme.
Verspätet ausgeliefertes Reisegepäck
Kommt der Koffer mehr als 12 Stunden später als Ihr Kunde
am Zielort an, erstatten wir die Auslagen für notwendige Ersatzkäufe bis zu € 250,– pro Person.
14
•Gebühren der Wiederbeschaffung: bei amtlichen Ausweisen
und Visa
Nicht versichert sind:
• Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen
• Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder
Verlieren
• Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumente aller Art mit
Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung beträgt diese:
€ 100,– je Versicherungsfall.
Bitte beachten Sie: Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als
Maximalerstattung festgelegt sind.
3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden
3.1.5 Jahresschutz und Einmalschutz
Standard-Reiseversicherung:
Stornokosten-Versicherung
Reiseabbruch-Versicherung
Empfehlen Sie Ihren Kunden einen Reiseschutz, der sie auf
allen Unternehmungen rundum absichert: den Jahres-Reiseschutz der ERV.
Reisekranken-Versicherung
Vorteile des Jahresschutzes:
Jahresschutz und Einmalschutz
Reisegepäck-Versicherung
1. E
inmal abgeschlossen – jede Reise abgesichert:
Im Versicherungsjahr sind beliebig viele Reisen
(jeweils max. 45 Tage) abgesichert.
3. Alleine
– oder zusammen:
Der Versicherungsschutz greift auch, wenn die
Familienmitglieder getrennt voneinander verreisen.
Bitte beachten Sie: Die Versicherungssumme entspricht
dem entsprechenden Tarif für Einzelpersonen.
4. Maximale Wahlfreiheit:
Komplett-Paket oder Einzelschutz
Ausflug in die Berge
Geschäftsreise
Kurztrip
Klassenfahrt
Segel-Törn
Tages-Ski-Tour
Pauschalreise
Jahres-Versicherung
2. Jede Reise ab 50 km:
Auch Tagesausflüge (in Deutschland!), mindestens
50 km vom Wohnort entfernt, sind versichert.
Städtereise
Besuch bei Verwandten
Fernreise
Wellness-Wochenende
Gemeinsamkeiten und Unterschiede:
Jahres-Reiseschutz
Einmal-Reiseschutz
Für wen?
• Einzelpersonen
• Familien / Paare, die häufig unterwegs sind.
Lohnt sich oft schon ab der ersten Reise!
• Einzelpersonen
• Familien, die nur eine geplante Reise versichern
möchten.
Produktangebot
• Jahres-Reiserücktritts-Versicherung (Storno- und Abbruch-Schutz)
• Jahres-Stornoschutz
• RundumSorglos-Jahresschutz
– komplett (inkl. Storno-, Abbruch, Kranken- und Gepäck-Schutz)
– ohne Krankenschutz (inkl. Storno-, Abbruch- und Gepäck-Schutz)
• Jahres-Reisekranken-Versicherung
Abschluss
Bequem online über den Buchungsassistenten
Gesundheitsprüfung
Nein
Abgesicherte Reisen
Alle Reisen pro Jahr, die maximal 45 Tage andauern.
Jede (Tages-)Reise ab 50 km von zu Hause ist abgesichert. (Verlängerung ist mit der Einmal-Versicherung
bis zu 365 Tagen möglich).
Die jeweils versicherte Reise.
Geltungsbereich
Weltweit
Tarife für Europa oder Weltweit
Familiendefinition
Maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom
­Verwandtschaftsverhältnis, sowie ggf. deren
Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre.
Maximal zwei Erwachsene und mindestens
ein mitreisendes Kind bis einschließlich 25 Jahre,
­unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.
15
3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden – Tarife
3.1.6 (Jahres-)Reiserücktritts-Versicherung und Jahres-Stornoschutz
Einzelperson mit Selbstbeteiligung
1
Stornokosten-Versicherung
2 R
eiseabbruch-Versicherung
(RAB)
Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen!
(Jahres-) Prämien in €
pro Einzelperson
Reiserücktritts-Versicherung
(inkl. RAB)
Jahres-ReiserücktrittsVersicherung (inkl. RAB)
Jahres-Stornoschutz
Einmalreisen
Jahres-Vers.
1
1
1
Reisepreis
in € bis
Vers.-Summe
in € bis
2
Welt
Welt
bis 64 Jahre
100,–
6,– RL600
200,–
9,– RL601
300,–
400,–
750,–
14,– RL602
18,– RL603
500,–
21,– RL604
600,–
26,– RL605
800,–
1.000,–
1.200,–
1.400,–
1.000,–
1.500,–
1.600,–
1.800,–
32,– RL606
37,– RL607
44,– RL608
49,– RL609
2.000,–
59,– RL611
67,– RL612
2.200,–
73,– RL613
2.400,–
79,– RL614
3.000,–
86,– RL615
2.800,–
94,– RL616
3.000,–
103,– RL617
3.500,–
4.000,–
5.000,–
Welt
ab 65 Jahre
bis 64 Jahre
ab 65 Jahre
29,– JTA100
64,– JTG100
26,– JRA100
58,– JRG100
34,– JTA101
74,– JTG101
31,– JRA101
69,– JRG101
44,– JTA102
84,– JTG102
39,– JRA102
79,– JRG102
54,– JTA103
99,– JTG103
73,– JTA104
119,– JTG104
98,– JTA105
149,– JTG105
119,– JTA106
186,– JTG106
53,– RL610
2.000,–
2.600,–
2
Neu!
4.000,–
5.000,–
116,– RL618
132,– RL619
172,– RL620
6.000,–
212,– RL621
7.000,–
249,– RL622
8.000,–
287,– RL623
10.000,–
342,– RL624
Allgemeine Hinweise:
Selbstbeteiligung gemäß den Versicherungsbedingungen
(Details siehe Seite 18).
Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2014 bzw.
VB-ERV JV 2014.
Versicherte Reisen (Jahres-Versicherung): Versichert sind alle
Urlaubs- und Geschäftsreisen (inklusive Tagesreisen) weltweit bis
zu einer Reisedauer von jeweils 45 Tagen. Innerhalb des Landes, in
dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ihre
Arbeitsstätte hat, sind jedoch nur die Reisen versichert, bei denen die
Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und Zielort mehr als
16
50 km beträgt. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge
und Fahrten zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte sind nicht
versichert.
Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen besteht Versicherungsschutz für die ersten 45 Tage. Dies gilt nicht:
• für die Stornokosten-Versicherung. Hier besteht der Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise;
• für die Reiseabbruch-Versicherung. Hier besteht der Versicherungsschutz für die gesamte Dauer der Reise, maximal jedoch für
ein Jahr.
Tarife
Einzelperson ohne Selbstbeteiligung
1
Stornokosten-Versicherung
2 R
eiseabbruch-Versicherung
(RAB)
Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen!
(Jahres-) Prämien in €
pro Einzelperson
Reiserücktritts-Versicherung
(inkl. RAB)
Jahres-ReiserücktrittsVersicherung (inkl. RAB)
Jahres-Stornoschutz
Einmalreisen
Jahres-Vers.
1
1
1
Reisepreis
in € bis
Vers.-Summe
in € bis
2
Welt
Welt
bis 64 Jahre
100,–
9,– RL650
200,–
17,– RL651
300,–
400,–
750,–
26,– RL652
29,– RL653
500,–
36,– RL654
600,–
39,– RL655
800,–
1.000,–
1.200,–
1.400,–
1.000,–
1.500,–
1.600,–
1.800,–
44,– RL656
49,– RL657
61,– RL658
69,– RL659
2.000,–
89,– RL661
94,– RL662
2.200,–
104,– RL663
2.400,–
114,– RL664
3.000,–
124,– RL665
2.800,–
134,– RL666
3.000,–
144,– RL667
3.500,–
4.000,–
5.000,–
49,– XTA100
Welt
ab 65 Jahre
bis 64 Jahre
ab 65 Jahre
99,– XTG100
44,– XRA100
89,– XRG100
59,– XTA101 109,– XTG101
54,– XRA101
99,– XRG101
69,– XTA102 119,– XTG102
64,– XRA102 109,– XRG102
79,– RL660
2.000,–
2.600,–
2
Neu!
4.000,–
5.000,–
164,– RL668
184,– RL669
234,– RL670
6.000,–
284,– RL671
7.000,–
334,– RL672
8.000,–
384,– RL673
10.000,–
459,– RL674
Versicherungsschutz (Jahres-Versicherung): Versichert sind
alle Reisen, die während des versicherten Zeitraums stattfinden.
­Abweichend in der Stornokosten-Versicherung: Hier sind alle
Reisen versichert, die innerhalb des versicherten Zeitraums gebucht
wurden. Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht wurden, sind
dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem
Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Reisen, bei denen zwischen
Buchung und planmäßigem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen,
sind versichert, wenn die Laufzeit der Jahres-Versicherungen mit sofortigem Versicherungsbeginn am Tag der Reisebuchung, spätestens
79,– XTA103
149,– XTG103
109,– XTA104
179,– XTG104
139,– XTA105
239,– XTG105
179,– XTA106
299,– XTG106
innerhalb der nächsten drei Werktage, beginnt. Grundsätzlich besteht
bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf
des Versicherungsjahres nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt
wurde!
Wichtig: Damit Ihr Kunde Versicherungsschutz in den Jahres-Versicherungen hat, die eine Stornokosten-Versicherung beinhalten, geben Sie
bei der Buchung bitte nicht wie bei Einmalreise-Versicherungen das
Datum des Reisebeginns, sondern das Buchungsdatum als Beginn
ein.
17
3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden – Tarife
3.1.6 (Jahres-)Reiserücktritts-Versicherung und Jahres-Stornoschutz
Familien & Objekte sowie Paare (Paare nur bei Jahres-Versicherung) mit Selbstbeteiligung
1
Stornokosten-Versicherung
2 R
eiseabbruch-Versicherung
(RAB)
Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen!
(Jahres-) Prämien in €
pro Familie / Objekt(e)
bzw. Familie / Paar
Reiserücktritts-Versicherung
(inkl. RAB)
Jahres-ReiserücktrittsVersicherung (inkl. RAB)
Jahres-Stornoschutz
Einmalreisen
Jahres-Vers.
1
1
1
Reisepreis
in € bis
Vers.-Summe
in € bis
100,–
2
Welt
Welt
bis 64 Jahre
7,–
12,– RL701
300,–
16,– RL702
400,–
19,– RL703
23,– RL704
600,–
1.500,–
800,–
1.000,–
29,– RL705
36,– RL706
1.200,–
42,– RL707
49,– RL708
1.400,–
56,– RL709
1.600,–
1.800,–
2.000,–
61,– RL710
69,– RL711
2.000,–
76,– RL712
2.200,–
84,– RL713
92,– RL714
2.400,–
2.600,–
3.000,–
2.800,–
103,– RL715
113,– RL716
3.000,–
123,– RL717
3.500,–
4.000,–
5.000,–
6.000,–
7.000,–
8.000,–
10.000,–
Welt
ab 65 Jahre
bis 64 Jahre
ab 65 Jahre
RL700
200,–
500,–
2
Neu!
55,– JTC100
99,– JTH100
47,– JRC100
89,– JRH100
64,– JTC101
109,– JTH101
59,– JRC101
99,– JRH101
74,– JTC102
124,– JTH102
69,– JRC102
109,– JRH102
4.000,–
133,– RL718
149,– RL719
99,– JTC103
155,– JTH103
6.000,–
194,– RL720
244,– RL721
134,– JTC104
199,– JTH104
8.000,–
289,– RL722
333,– RL723
194,– JTC105
254,– JTH105
10.000,–
399,– RL724
229,– JTC106
299,– JTH106
Allgemeine Hinweise
Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2014 bzw.
VB-ERV JV 2014.
18
Selbstbeteiligung: In der Stornokosten- und ReiseabbruchVersiche­rung beträgt die Selbst­beteiligung je Versicherungs­fall
20 % des erstattungs­fähigen Schadens, mindes­tens € 25,– je Person,
in der Reisekranken-Versicherung bei Heilbehand­lung im Ausland
€ 100,– je Versicherungsfall und in der Reisegepäck-Versicherung
€ 100,– je Versicherungsfall.
Tarife
Familien & Objekte sowie Paare (Paare nur bei Jahres-Versicherung) ohne Selbstbeteiligung
1
Stornokosten-Versicherung
2 R
eiseabbruch-Versicherung
(RAB)
Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen!
(Jahres-) Prämien in €
pro Familie / Objekt(e)
bzw. Familie / Paar
Reiserücktritts-Versicherung
(inkl. RAB)
Jahres-ReiserücktrittsVersicherung (inkl. RAB)
Jahres-Stornoschutz
Einmalreisen
Jahres-Vers.
1
1
1
Reisepreis
in € bis
Vers.-Summe
in € bis
2
Welt
Welt
bis 64 Jahre
100,–
12,–
200,–
19,– RL751
300,–
27,– RL752
400,–
32,– RL753
500,–
600,–
1.500,–
38,– RL754
42,– RL755
800,–
49,– RL756
55,– RL757
1.200,–
67,– RL758
1.400,–
77,– RL759
1.800,–
2.000,–
94,– RL761
104,– RL762
2.200,–
115,– RL763
2.600,–
3.000,–
139,– RL765
149,– RL766
3.000,–
159,– RL767
4.000,–
5.000,–
6.000,–
7.000,–
8.000,–
10.000,–
4.000,–
6.000,–
ab 65 Jahre
79,– XTC100
129,– XTH100
69,– XRC100
117,– XRH100
99,– XTC101
159,– XTH101
89,– XRC101
144,– XRH101
119,– XTC102
189,– XTH102
109,– XRC102
174,– XRH102
139,– XTC103
239,– XTH103
199,– XTC104
274,– XTH104
125,– RL764
2.800,–
3.500,–
bis 64 Jahre
82,– RL760
2.000,–
2.400,–
Welt
ab 65 Jahre
RL750
1.000,–
1.600,–
2
Neu!
184,– RL768
206,– RL769
257,– RL770
307,– RL771
8.000,–
355,– RL772
409,– RL773
259,– XTC105
379,– XTH105
10.000,–
515,– RL774
329,– XTC106
459,– XTH106
Familiendefinitionen:
• Einmalreise-Versicherungen
Maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes
Kind bis einschließlich 25 Jahre, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der
Familie / Reiseteilnehmer.
• Jahres-Versicherungen
Maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie ggf. deren Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre.
­Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie /des Paares.
Für allein reisende versicherte Personen gelten maximal die
Versicherungssummen der jeweiligen Tarife für Einzelpersonen.
Bitte beachten: Für die Wahl des Familien- / Paartarifs ist das Alter des
ältesten zu versichernden Familienmitglieds / Partners maßgeblich.
19
3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden – Tarife
3.1.7 RundumSorglos-(Jahres-)Schutz
Einzelperson mit Selbstbeteiligung
1
Stornokosten-Versicherung
2 Reiseabbruch-Versicherung
4 Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme:
Einzelperson € 2.000,–
(RAB)
3 Reisekranken-Versicherung
Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen!
(Jahres-) Prämien in €
pro Einzelperson
RundumSorglos-Schutz
für eine Reise bis 45 Tage
RundumSorglos-Jahresschutz
für alle Reisen im Jahr bis zu
jeweils 45 Tage
RundumSorglos-Jahresschutz
ohne Reisekranken-Vers.
für alle Reisen im Jahr bis zu
jeweils 45 Tage
Einmalreisen
Jahres-Vers.
1
1
1
Reisepreis
in € bis
Vers.-Summe
in € bis
2
3
4
Europa
Welt
11,– FL100
15,– AL100
200,–
16,– FL101
26,– AL101
300,–
22,– FL102
34,– AL102
27,– FL103
41,– AL103
33,– FL104
46,– AL104
600,–
37,– FL105
53,– AL105
800,–
43,– FL106
62,– AL106
52,– FL107
69,– AL107
62,– FL108
75,– AL108
71,– FL109
82,– AL109
400,–
500,–
1.000,–
1.200,–
1.400,–
1.000,–
1.500,–
1.600,–
81,– FL110
91,– AL110
91,– FL111
107,– AL111
2.000,–
103,– FL112
114,– AL112
2.200,–
109,– FL113
122,– AL113
116,– FL114
133,– AL114
124,– FL115
142,– AL115
2.800,–
129,– FL116
153,– AL116
3.000,–
135,– FL117
163,– AL117
149,– FL118
177,– AL118
169,– FL119
203,– AL119
1.800,–
2.000,–
2.400,–
2.600,–
3.500,–
4.000,–
5.000,–
3.000,–
4.000,–
5.000,–
209,– FL120
263,– AL120
6.000,–
254,– FL121
324,– AL121
7.000,–
299,– FL122
384,– AL122
8.000,–
344,– FL123
444,– AL123
10.000,–
409,– FL124
499,– AL124
Allgemeine Hinweise
Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2014 bzw.
VB-ERV JV 2014.
20
3
4
Welt
bis 64 Jahre
100,–
750,–
2
2
4
Welt
ab 65 Jahre
bis 64 Jahre
ab 65 Jahre
49,– JPA100
79,– JPG100
40,– JOA100
59,– JOG100
59,– JPA101
89,– JPG101
50,– JOA101
69,– JOG101
69,– JPA102
109,– JPG102
60,– JOA102
89,– JOG102
84,– JPA103
129,– JPG103
75,– JOA103
109,– JOG103
109,– JPA104
159,– JPG104
100,– JOA104
139,– JOG104
129,– JPA105
199,– JPG105
120,– JOA105
179,– JOG105
149,– JPA106
254,– JPG106
140,– JOA106
234,– JOG106
Tarife
Einzelperson ohne Selbstbeteiligung
1
Stornokosten-Versicherung
2 R
eiseabbruch-Versicherung
4 Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme:
Einzelperson € 2.000,–
(RAB)
3 R
eisekranken-Versicherung
Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen!
(Jahres-) Prämien in €
pro Einzelperson
RundumSorglos-Schutz
für eine Reise bis 45 Tage
RundumSorglos-Jahresschutz
für alle Reisen im Jahr bis zu
jeweils 45 Tage
RundumSorglos-Jahresschutz
ohne Reisekranken-Vers.
für alle Reisen im Jahr bis zu
jeweils 45 Tage
Einmalreisen
Jahres-Vers.
1
1
1
Reisepreis
in € bis
Vers.-Summe
in € bis
2
3
4
Europa
Welt
17,– FL150
29,– AL150
200,–
24,– FL151
39,– AL151
300,–
34,– FL152
49,– AL152
41,– FL153
59,– AL153
51,– FL154
72,– AL154
600,–
59,– FL155
82,– AL155
800,–
68,– FL156
93,– AL156
77,– FL157
104,– AL157
87,– FL158
114,– AL158
94,– FL159
126,– AL159
104,– FL160
137,– AL160
114,– FL161
149,– AL161
2.000,–
124,– FL162
163,– AL162
2.200,–
134,– FL163
174,– AL163
144,– FL164
189,– AL164
158,– FL165
204,– AL165
2.800,–
173,– FL166
219,– AL166
3.000,–
187,– FL167
234,– AL167
207,– FL168
254,– AL168
229,– FL169
284,– AL169
400,–
500,–
1.000,–
1.200,–
1.400,–
1.000,–
1.500,–
1.600,–
1.800,–
2.000,–
2.400,–
2.600,–
3.500,–
4.000,–
5.000,–
3.000,–
4.000,–
5.000,–
3
4
Welt
bis 64 Jahre
100,–
750,–
2
269,– FL170
334,– AL170
6.000,–
323,– FL171
384,– AL171
7.000,–
377,– FL172
444,– AL172
8.000,–
424,– FL173
494,– AL173
10.000,–
499,– FL174
589,– AL174
2
4
Welt
ab 65 Jahre
bis 64 Jahre
ab 65 Jahre
79,– XPA100
139,– XPG100
64,– XOA100
114,– XOG100
89,– XPA101
149,– XPG101
74,– XOA101
124,– XOG101
99,– XPA102
169,– XPG102
84,– XOA102
144,– XOG102
109,– XPA103
189,– XPG103
94,– XOA103
164,– XOG103
159,– XPA104
239,– XPG104
144,– XOA104
214,– XOG104
179,– XPA105
299,– XPG105
164,– XOA105
274,– XOG105
219,– XPA106
359,– XPG106
204,– XOA106
334,– XOG106
Längere Reisedauer: Der RundumSorglos- (Jahres-) Schutz kann
durch Kombination mit dem RundumSorglos-Schutz ohne Storno­
kosten-Versicherung um max. weitere 45 Tage auf eine Gesamtreisedauer bis max. 90 Tage verlängert werden.
Europa: Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln,
­Azoren, Madeira und Spitzbergen (siehe Ländertabelle Seite 39).
21
3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden – Tarife
3.1.7 RundumSorglos-(Jahres-)Schutz
Familien & Objekte sowie Paare (Paare nur bei Jahres-Versicherung) mit Selbstbeteiligung
1
Stornokosten-Versicherung
2 Reiseabbruch-Versicherung
4 Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme:
Familien- / Objekttarif bzw. Familie / Paar
€ 4.000,–
(RAB)
3 Reisekranken-Versicherung
Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen!
(Jahres-) Prämien in €
pro Familie / Objekt(e)
bzw. Familie / Paar
RundumSorglos-Schutz
für eine Reise bis 45 Tage
RundumSorglos-Jahresschutz
für alle Reisen im Jahr bis zu
jeweils 45 Tage
RundumSorglos-Jahresschutz
ohne Reisekranken-Vers.
für alle Reisen im Jahr bis zu
jeweils 45 Tage
Einmalreisen
Jahres-Vers.
1
1
1
Reisepreis
in € bis
Vers.-Summe
in € bis
2
3
4
Europa
Welt
12,– FL200
20,– AL200
200,–
19,– FL201
35,– AL201
300,–
24,– FL202
45,– AL202
400,–
29,– FL203
53,– AL203
500,–
37,– FL204
62,– AL204
42,– FL205
72,– AL205
800,–
49,– FL206
82,– AL206
1.000,–
59,– FL207
92,– AL207
1.200,–
72,– FL208
99,– AL208
1.400,–
84,– FL209
109,– AL209
600,–
1.600,–
97,– FL210
122,– AL210
109,– FL211
143,– AL211
2.000,–
122,– FL212
152,– AL212
2.200,–
129,– FL213
163,– AL213
139,– FL214
176,– AL214
149,– FL215
189,– AL215
2.800,–
158,– FL216
204,– AL216
3.000,–
164,– FL217
217,– AL217
182,– FL218
237,– AL218
204,– FL219
269,– AL219
254,– FL220
350,– AL220
299,– FL221
431,– AL221
349,– FL222
512,– AL222
399,– FL223
593,– AL223
499,– FL224
674,– AL224
1.800,–
2.400,–
2.600,–
3.500,–
4.000,–
5.000,–
6.000,–
7.000,–
8.000,–
10.000,–
2.000,–
3.000,–
4.000,–
6.000,–
8.000,–
10.000,–
Allgemeine Hinweise
Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2014 bzw.
VB-ERV JV 2014.
22
3
4
Welt
bis 64 Jahre
100,–
1.500,–
2
2
4
Welt
ab 65 Jahre
bis 64 Jahre
ab 65 Jahre
89,– JPC100
125,– JPH100
74,– JOC100
96,– JOH100
99,– JPC101
139,– JPH101
84,– JOC101
110,– JOH101
114,– JPC102
169,– JPH102
99,– JOC102
140,– JOH102
144,– JPC103
209,– JPH103
129,– JOC103
180,– JOH103
169,– JPC104
254,– JPH104
154,– JOC104
225,– JOH104
214,– JPC105
329,– JPH105
199,– JOC105
300,– JOH105
259,– JPC106
389,– JPH106
244,– JOC106
360,– JOH106
Tarife
Familien & Objekte sowie Paare (Paare nur bei Jahres-Versicherung) ohne Selbstbeteiligung
1
Stornokosten-Versicherung
2 R
eiseabbruch-Versicherung
4 Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssumme:
Familien- / Objekttarif bzw. Familie / Paar
€ 4.000,–
(RAB)
3 R
eisekranken-Versicherung
Alle Bausteine inklusive Assistance-Leistungen!
(Jahres-) Prämien in €
pro Familie / Objekt(e)
bzw. Familie / Paar
RundumSorglos-Schutz
für eine Reise bis 45 Tage
RundumSorglos-Jahresschutz
für alle Reisen im Jahr bis zu
jeweils 45 Tage
RundumSorglos-Jahresschutz
ohne Reisekranken-Vers.
für alle Reisen im Jahr bis zu
jeweils 45 Tage
Einmalreisen
Jahres-Vers.
1
1
1
Reisepreis
in € bis
Vers.-Summe
in € bis
2
3
4
Europa
Welt
100,–
19,– FL250
36,– AL250
200,–
29,– FL251
49,– AL251
300,–
41,– FL252
62,– AL252
400,–
49,– FL253
75,– AL253
500,–
59,– FL254
89,– AL254
69,– FL255
99,– AL255
82,– FL256
114,– AL256
1.000,–
92,– FL257
127,– AL257
1.200,–
104,– FL258
142,– AL258
1.400,–
114,– FL259
157,– AL259
124,– FL260
173,– AL260
139,– FL261
188,– AL261
2.000,–
149,– FL262
204,– AL262
2.200,–
164,– FL263
216,– AL263
174,– FL264
235,– AL264
185,– FL265
254,– AL265
2.800,–
205,– FL266
274,– AL266
3.000,–
225,– FL267
292,– AL267
257,– FL268
319,– AL268
284,– FL269
356,– AL269
329,– FL270
417,– AL270
395,– FL271
479,– AL271
449,– FL272
549,– AL272
499,– FL273
611,– AL273
599,– FL274
736,– AL274
600,–
1.500,–
800,–
1.600,–
1.800,–
2.400,–
2.600,–
3.500,–
4.000,–
5.000,–
6.000,–
7.000,–
8.000,–
10.000,–
2.000,–
3.000,–
4.000,–
6.000,–
8.000,–
10.000,–
Abschlussfristen:
• Reiserücktritts-Versicherung und RundumSorglos-Schutz
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor
­planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen
vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
• RundumSorglos-Schutz ohne Stornokosten-Versicherung
Der Abschluss ist jederzeit vor Reiseantritt möglich.
2
3
4
Welt
2
4
Welt
bis 64 Jahre
ab 65 Jahre
bis 64 Jahre
ab 65 Jahre
129,– XPC100
199,– XPH100
109,– XOC100
159,– XOH100
149,– XPC101
229,– XPH101
129,– XOC101
189,– XOH101
179,– XPC102
269,– XPH102
159,– XOC102
229,– XOH102
199,– XPC103
329,– XPH103
179,– XOC103
289,– XOH103
239,– XPC104
384,– XPH104
219,– XOC104
344,– XOH104
319,– XPC105
459,– XPH105
299,– XOC105
419,– XOH105
379,– XPC106
549,– XPH106
359,– XOC106
509,– XOH106
• Die Jahres-Versicherung ist jederzeit abschließbar. Gültigkeit siehe
Seite 16 /17 unter „Versicherte Reisen“ bzw. „Versicherungsschutz“.
Europa: Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln,
­Azoren, Madeira und Spitzbergen (siehe Ländertabelle Seite 39).
23
3.1 Reiseversicherungen für Privatkunden – Tarife
3.1.8 Reisekranken-Versicherung
Einzelperson / Familien mit und ohne Selbstbeteiligung (SB)
3 Reisekranken-Versicherung
Einzelperson
Prämien pro
Reisetag / Einzelperson in €
Reisekranken-Versicherung für eine Reise
Europa
Welt
mit SB
Reisedauer
3
ohne SB
Jahres-Reisekranken-Versicherung
für alle Reisen im Jahr
Welt
mit SB
mit SB
ohne SB
ohne SB
bis 64 J. ab 65 J. bis 64 J. ab 65 J. bis 64 J. ab 65 J. bis 64 J. ab 65 J. bis 64 J. ab 65 J.
1 Tag bis
max. 45 Tage
1 Tag bis
max. 1 Jahr
3
bis 64 J. ab 65 J.
1,30
2,90
2,10
4,70
1,70
4,10
3,20
6,90
11,50
59,–
18,–
71,–
KL100
KL102
KL150
KL152
KL200
KL202
KL250
KL252
JKA71
JKG71
XKA71
XKG71
1,60
3,50
2,60
5,70
2,30
4,90
3,90
8,90
KL101
KL103
KL151
KL153
KL201
KL203
KL251
KL253
–
–
–
–
Familien
Prämien pro
Reisetag / Familie in €
Reisekranken-Versicherung für eine Reise
Europa
Welt
mit SB
Reisedauer
3
ohne SB
Jahres-Reisekranken-Versicherung
für alle Reisen im Jahr
Welt
mit SB
ohne SB
mit SB
ohne SB
bis 64 J. ab 65 J. bis 64 J. ab 65 J. bis 64 J. ab 65 J. bis 64 J. ab 65 J. bis 64 J. ab 65 J.
bis 64 J. ab 65 J.
1 Tag bis
max. 45 Tage
2,40
5,90
3,60
9,50
3,90
8,40
5,10
13,90
21,–
69,–
34,–
89,–
KL104
KL106
KL154
KL156
KL204
KL206
KL254
KL256
JKC71
JKH71
XKC71
XKH71
1 Tag bis
max. 1 Jahr
2,90
7,10
4,40
11,50
5,40
11,50
6,90
17,90
KL105
KL107
KL155
KL157
KL205
KL207
KL255
KL257
–
–
–
–
Allgemeine Hinweise
Ausführliche Leistungsbeschreibung siehe Seite 12 und 13.
Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2014 bzw. VBERV JV 2014.
Abschlussfrist:
Der Abschluss ist jederzeit vor Reiseantritt möglich.
Tagesprämien:
Hin- und Rückreisetag gelten jeweils als eigener Tag.
Europa:
Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren,
Madeira und Spitzbergen (siehe Ländertabelle Seite 39).
24
3
3.2 Produkte für spezielle Zielgruppen
3.2.1 Versicherungen für Studenten /Au-pairs*
Spezielle Zielgruppen
Kranken-Versicherung
Unfall-Versicherung
Die Studenten- /Au-pairs-Versicherung sichert Kunden ab,
die als Au-pair* ins Ausland gehen.
Unterbrechungs-Versicherung
Das Angebot gilt für:
Versicherung von Abschiebekosten
• A
ufenthalte bis zu 24 Monate von Bürgern aus Mitgliedsstaaten
der EU im Ausland (Outgoing)
• A
ufenthalte bis zu 24 Monate von Bürgern anderer Länder
in einem Gastland (z. B. Deutschland) (Incoming)
Wichtig
Haftpflicht-Versicherung
Wichtig
Die Studenten- / Au-pairs-Versicherung ist nicht verlängerbar.
Unser Tipp: Schließen Sie sie für die Dauer des gesamten Aufenthalts Ihres Kunden ab.
Er erhält sein Geld zurück, sollte er eher zurückreisen.
Outgoing
Basisschutz
Incoming
Komfortschutz
Basisschutz
Komfortschutz
Kranken-Versicherung
*Versicherbar: Aufenthalte als Au-pair,
zum Zweck des Studiums oder Praktikums, Besuch einer Austausch- oder
Sprachschule, Work & Travel oder Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst
Voraussetzung: Der Kunde hat seinen
Wohnsitz in Deutschland oder einem
Land der EU / des EWR. Diese Voraussetzung entfällt, wenn der Kunde sich für
maximal 4 Monate versichern möchte. In
diesem Fall muss der Vertragsabschluss
im EU / EWR-Raum erfolgen.
Altersgrenze: Bis einschließlich
35 Jahre
Unfall-Versicherung
Maximale Versicherungsdauer:
Bis 24 Monate
Unterbrechungs-Versicherung
Gesundheitsprüfung: Nein
Haftpflicht-Versicherung
Urlaubsreisen: Inklusive
Versicherung von Abschiebekosten
Selbstbeteiligung:
Wahlweise mit oder ohne
Kranken-Versicherung (Ausschnitt)
Versichert sind auch Heimaturlaube
oder Kurztrips in Drittländer.
Heilbehandlungen
• Stationäre & ambulante Behandlungen (alternativ: Krankenhaustagegeld)
• Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Füllungen in einfacher Ausführung
• Hilfsmittel, z.B. Krücken (erstmals erforderlich)
Krankentransporte
•Organisation und Kostenübernahme des med. notwendigen Krankentransports in ein Krankenhaus im Ausland (Outgoing) oder Inland (Incoming) (ambulante und stationäre Versorgung)
• Organisation und Durchführung des med. sinnvollen Krankenrücktransports
• Transport des Reisegepäcks an den Wohnort
Weitere Leistungen
• Übernahme der Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis € 10.000,– (bei einem Unfall)
• Erstattung im Todesfall:
- Organisation und Kostenübernahme der Überführung ins Heimatland
- Alternativ: Organisation der Bestattung und Übernahme der Kosten (max. Höhe der
Kosten für eine Überführung)
25
3.2 Produkte für spezielle Zielgruppen
3.2.1 Versicherungen für Studenten /Au-pairs
Spezielle Zielgruppen
Kranken-Versicherung
Unfall-Versicherung
Unterbrechungs-Versicherung
Haftpflicht-Versicherung
Versicherung von Abschiebekosten
Unfall-Versicherung
Die Reiseunfall-Versicherung leistet, wenn Ihr Kunde während seines versicherten Aufenthalts einen schweren Unfall hat und als Folge eine dauerhafte Gesundheitsschädigung
erleidet oder stirbt.
Grad der Invalidität
Beispiele:
Ein Arm
70%
Eine Hand
55%
Was ist ein „Unfall“?
Die Stimme
50%
•Wenn es durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig zu
einer dauerhaften Gesundheitsschädigung kommt.
Ein Auge
50%
Das Gehör auf einem Ohr
30%
•Wenn durch erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder
oder Kapseln gezerrt werden oder zerreißen.
•Wenn es bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen zu Gesundheitsschäden kommt.
Leistungen (Ausschnitt):
Wenn die versicherte Person stirbt:
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, zahlt die ERV die vereinbarte Versicherungssumme an die Erben.
Wenn die Gesundheit der versicherten Person dauerhaft geschädigt ist:
Voraussetzung: Die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und
spätestens innerhalb weiterer drei Monate von einem Arzt schriftlich festgestellt und der
ERV gemeldet worden.
Die ERV leistet im Invaliditätsfall die vereinbarte Versicherungssumme entsprechend dem
Grad der Invalidität (siehe Tabelle).
Wenn mehrere Körperteile durch den Unfall beeinträchtigt sind, werden die Invaliditätsgrade
zusammengerechnet. Mehr als 100% werden jedoch nicht angenommen.
Versicherungssummen:
Bei Tod: € 5.000,–
Bei Invalidität: € 50.000,–
Unterbrechungs-Versicherung
Risikopersonen:
Die ERV erstattet die Kosten für die Hinreise ins Heimatland und die Rückreise an den Ort
des versicherten Aufenthalts bis max. € 2.000,-.
Eltern, Großeltern, Geschwister
und Kinder
Voraussetzung:
Die versicherte Person oder eine Risikoperson ist von folgendem Ereignis betroffen:
•Tod
• schwere Unfallverletzung (= Aufenthalt im Krankenhaus beträgt mehr als 5 Tage)
• unerwartete schwere Erkrankung (= Aufenthalt im Krankenhaus beträgt mehr als 5 Tage)
Wichtig: Das Ereignis ist zum Zeitpunkt des Reiseantritts nicht vorhersehbar!
26
3.2 Produkte für spezielle Zielgruppen
3.2.1 Versicherungen für Studenten /Au-pairs
Spezielle Zielgruppen
Kranken-Versicherung
Unfall-Versicherung
Unterbrechungs-Versicherung
Haftpflicht-Versicherung
Versicherung von Abschiebekosten
Haftpflicht-Versicherung
Die ERV sichert Personen- und Sachschäden mit der Versicherungssumme
von jeweils 1 Million Euro ab.
Leistungen (Ausschnitt):
1. Prüfung der Haftpflichtfrage
2. Abwehr unberechtigter Ansprüche
3. Übernahme der berechtigten Ansprüche (max. bis zur Höhe der Deckungssumme)
Wichtig: Der Kunde darf eigenmächtig keinen Anspruch eines Dritten anerkennen,
ohne dass dies von der ERV genehmigt ist.
Versichert sind:
• Personen- und Sachschäden
• Schäden, die durch Ausübung der Tätigkeit als Au-pair entstehen
• Personenschäden an Gasteltern und deren Kindern (fahrlässig)
• Schäden am Mobiliar/im Haushalt der Gastfamilie (max. € 1.000,–)
• Schlüsselverlust
• Schäden an gemieteten Unterkünften
Ausschlüsse:
• Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
• Schäden der versicherten Personen unter­einander und mitreisender Angehöriger
• Schäden aufgrund einer Krankheit einer versicherten Person
• Schäden als Halter von Tieren
• Schäden als Eigentümer, Halter oder ­Führer eines Kfz
• Schäden an fremden Sachen, die gemietet oder geliehen sind
Versicherung von Abschiebekosten
(Zusatzleistung zur Haftpflicht-Versicherung im Incoming Komfort-Schutz)
Was wird erstattet?
Die gegen die Gastfamilie geltend gemachten nachgewiesenen Kosten bis € 2.000,-
Voraussetzung:
• Die Abschiebung der versicherten Person ist behördlich angeordnet
•Die Abschiebung erfolgt innerhalb des versicherten Zeitraums und in dem Zeitraum,
der in der Aufenthaltsgenehmigung/dem Visum angegeben ist.
Bei Au-pairs: Die Abschiebung erfolgt innerhalb des Zeitraums des Au-pair-Vertrages.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Es besteht kein Versicherungsschutz bei illegalen Aufenthalten.
27
3.2 Produkte für spezielle Zielgruppen
3.2.1 Versicherungen für Studenten /Au-pairs – Tarife
Outgoing Studenten / Au-pairs
1 Auslandskranken-Versicherung
3 H
aftpflicht-Versicherung
2 Unfall-Versicherung
4 U
nterbrechungs-Versicherung
Prämien pro
Einzelperson
in €
Aufenthalts­dauer
bis
Auslandskranken-Versicherung
für Studenten und Au-pairs
Europa
mit SB
31 Tage
16,–
62 Tage
32,– SA101
93 Tage
48,– SA102
Komfortschutz
für Studenten
und ­Au-pairs
1
Welt
Welt
(ohne USA / Kanada)
ohne SB
ohne SB
mit SB
39,– SA250
49,–
56,– SA151
44,– SA201
78,– SA251
84,– SA152
66,– SA202
122 Tg. / 4 Mon.
64,– SA103 112,– SA153
153 Tg./ 5 Mon.
(inkl. USA / Kanada)
ohne SB
ohne SB
6,– SA400
9,– SA450
98,– SA301
158,– SA351
12,– SA401
18,– SA451
117,– SA252
147,– SA302
237,– SA352
18,– SA402
27,– SA452
88,– SA203
156,– SA253
196,– SA303
316,– SA353
24,– SA403
36,– SA453
80,– SA104 140,– SA154
110,– SA204
195,– SA254
245,– SA304
395,– SA354
30,– SA404
45,– SA454
183 Tg. / 6 Mon.
96,– SA105 168,– SA155
132,– SA205
234,– SA255
294,– SA305
474,– SA355
36,– SA405
54,– SA455
214 Tg ./ 7 Mon.
112,– SA106 196,– SA156
154,– SA206
273,– SA256
343,– SA306
553,– SA356
42,– SA406
63,– SA456
244 Tg ./ 8 Mon.
128,– SA107 224,– SA157
176,– SA207
312,– SA257
392,– SA307
632,– SA357
48,– SA407
72,– SA457
275 Tg ./ 9 Mon.
144,– SA108 252,– SA158
198,– SA208
351,– SA258
441,– SA308
711,– SA358
54,– SA408
81,– SA458
305 Tg ./10 Mon.
160,– SA109 280,– SA159
220,– SA209
390,– SA259
490,– SA309
790,– SA359
60,– SA409
90,– SA459
336 Tg ./11 Mon.
176,–
242,–
SA210
429,– SA260
539,–
869,–
SA360
66,– SA410
99,– SA460
365 Tg ./12 Mon.
192,– SA111 336,– SA161
264,– SA211
468,– SA261
588,– SA311
948,– SA361
72,– SA411
108,– SA461
396 Tg. /13 Mon.
208,– SA112 364,– SA162
286,– SA212
507,– SA262
637,– SA312 1.027,– SA362
78,– SA412
117,– SA462
427 Tg. /14 Mon.
224,– SA113 392,– SA163
308,– SA213
546,– SA263
686,– SA313 1.106,– SA363
84,– SA413
126,– SA463
458 Tg ./15 Mon.
240,– SA114 420,– SA164
330,– SA214
585,– SA264
735,– SA314 1.185,– SA364
90,– SA414
135,– SA464
487 Tg ./16 Mon.
256,– SA115 448,– SA165
352,– SA215
624,– SA265
784,– SA315 1.264,– SA365
96,– SA415
144,– SA465
518 Tg ./17 Mon.
272,– SA116 476,– SA166
374,– SA216
663,– SA266
833,– SA316 1.343,– SA366 102,– SA416
153,– SA466
548 Tg ./18 Mon.
288,– SA117 504,– SA167
396,– SA217
702,– SA267
882,– SA317 1.422,– SA367 108,– SA417
162,– SA467
579 Tg. /19 Mon.
304,– SA118 532,– SA168
418,– SA218
741,– SA268
931,– SA318 1.501,– SA368 114,– SA418
171,– SA468
609 Tg ./10 Mon.
320,– SA119 560,– SA169
440,– SA219
780,– SA269
980,– SA319 1.580,– SA369 120,– SA419
180,– SA469
640 Tg. /11 Mon.
336,– SA120 588,– SA170
462,– SA220
819,– SA270 1.029,– SA320 1.659,– SA370 126,– SA420
189,– SA470
670 Tg. /12 Mon.
352,– SA121 616,– SA171
484,– SA221
858,– SA271 1.078,– SA321 1.738,– SA371 132,– SA421
198,– SA471
701 Tg ./13 Mon.
368,– SA122 644,– SA172
506,– SA222
897,– SA272 1.127,– SA322 1.817,– SA372 138,– SA422
207,– SA472
730 Tg. /14 Mon.
384,– SA123 672,– SA173
528,– SA223
936,– SA273 1.176,– SA323 1.896,– SA373 144,– SA423
216,– SA473
SA110
308,–
SA160
Allgemeine Hinweise:
Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV / Studenten KV 2015
bzw. VB-ERV / Studenten 2015.
Abschlussfrist: Jederzeit vor Antritt des Aufenthalts
28
SA300
SA310
79,–
mit SB
SA350
SA150
22,–
Welt
(inkl. USA / Kanada)
SA200
SA100
28,–
mit SB
2 3 4
Europa: Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln,
­Azoren, Madeira und Spitzbergen (siehe Ländertabelle Seite 39).
Selbstbeteiligung (SB):
Auslandskranken-Versicherung: € 100,– pro Versicherungsfall
Haftpflicht-Versicherung: € 150,– pro Versicherungsfall bei S
­ achschäden
Unterbrechungs-Versicherung: 20 %, mindestens € 25,–
pro Versicherungsfall
Tarife
Incoming Studenten / Au-pairs
1
Incoming-Kranken-Versicherung
3 H
aftpflicht-Versicherung
2 U
nfall-Versicherung
Prämien pro
Einzelperson in €
4 U
nterbrechungs-Versicherung
Incoming-Kranken-Versicherung
für Studenten und Au-pairs
Incoming-Komfortschutz 2
für Studenten und Au-pairs
1
Deutschland / Gastländer
Aufenthaltsdauer bis
mit Selbstbeteiligung
3 4
Deutschland / Gastländer
ohne Selbstbeteiligung
mit Selbstbeteiligung
ohne Selbstbeteiligung
31 Tage
21,– SA500
36,– SA550
7,– SA600
11,– SA650
62 Tage
42,– SA501
72,– SA551
14,– SA601
22,– SA651
93 Tage
63,–
21,–
SA602
33,– SA652
SA502
108,–
SA552
122 Tage / 4 Monate
84,– SA503
144,– SA553
28,– SA603
44,– SA653
153 Tage / 5 Monate
105,– SA504
180,– SA554
35,– SA604
55,– SA654
183 Tage / 6 Monate
126,– SA505
216,– SA555
42,– SA605
66,– SA655
214 Tage / 7 Monate
147,– SA506
252,– SA556
49,– SA606
77,– SA656
244 Tage / 8 Monate
168,– SA507
288,– SA557
56,– SA607
88,– SA657
275 Tage / 9 Monate
189,– SA508
324,– SA558
63,– SA608
99,– SA658
305 Tage / 10 Monate
210,– SA509
360,– SA559
70,– SA609
110,– SA659
336 Tage / 11 Monate
231,– SA510
396,– SA560
77,– SA610
121,– SA660
365 Tage / 12 Monate
252,– SA511
432,– SA561
84,– SA611
132,– SA661
396 Tage / 13 Monate
273,–
468,–
91,–
SA612
143,– SA662
427 Tage / 14 Monate
294,– SA513
504,– SA563
98,– SA613
154,– SA663
458 Tage / 15 Monate
315,– SA514
540,– SA564
105,– SA614
165,– SA664
487 Tage / 16 Monate
336,– SA515
576,– SA565
112,– SA615
176,– SA665
518 Tage / 17 Monate
357,– SA516
612,– SA566
119,– SA616
187,– SA666
548 Tage / 18 Monate
378,– SA517
648,– SA567
126,– SA617
198,– SA667
579 Tage / 19 Monate
399,– SA518
684,– SA568
133,– SA618
209,– SA668
609 Tage / 20 Monate
420,– SA519
720,– SA569
140,– SA619
220,– SA669
640 Tage / 21 Monate
441,– SA520
756,– SA570
147,– SA620
231,– SA670
670 Tage / 22 Monate
462,– SA521
792,– SA571
154,– SA621
242,– SA671
701 Tage / 23 Monate
483,– SA522
828,– SA572
161,– SA622
253,– SA672
730 Tage / 24 Monate
504,– SA523
864,– SA573
168,– SA623
264,– SA673
SA512
Allgemeine Hinweise:
Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV/ Studenten Incoming KV 2015 bzw. VB-ERV / Studenten 2015.
Gastland:
Als Gastländer gelten alle Staaten der Europäischen Union sowie
Island, ­Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Das Land, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt (z. B. Wohnsitz) hat, ist kein Gastland.
SA562
Abschlussfrist: Vor Beginn des Aufenthalts, spätestens am Tag der
Einreise nach Deutschland bzw. in das erste Gastland.
Selbstbeteiligung:
Incoming-Kranken-Versicherung: € 100,– je versicherten Fall
Haftpflicht-Versicherung: € 150,– je versicherten Fall
bei Sachschäden
Unterbrechungs-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen
­Schadens, mindestens € 25,–
29
3.2 Produkte für spezielle Zielgruppen
3.2.2 Incoming-Versicherungen
für Gäste aus dem Ausland
Spezielle Zielgruppen
Incoming-Kranken-Versicherung
Die Incoming-Versicherungen sichern Kunden ab, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt
außerhalb ­Deutschlands haben. Ganz gleich, ob Ihr Kunde als Gast in Deutschland
bleibt oder in ein anderes ­Gastland weiterreist.
Versicherungsart
IncomingKomplett-Schutz
Incoming-Kranken-Versicherung
✓
Reisehaftpflicht-Versicherung
✓
Reiseunfall-Versicherung
✓
Incoming-Kranken­Versicherung
✓
Versicherbare ­Aufenthalte:
Vorübergehender Aufenthalt in Deutschland
bzw. einem Land der EU sowie Island, Liechtenstein,
Norwegen und der Schweiz.
Nicht versichert:
ufenthalt in dem Land, in dem die versicherte Person
A
ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Voraussetzung:
er Versicherungsnehmer hat seinen Wohnsitz in
D
Deutschland oder einem Land der EU.
Diese Voraussetzung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer sich für maximal 4 Monate versichern möchte.
Altersgrenze:
Tarife bis 64 Jahre und ab 65 Jahre
Max. Versicherungsdauer:
Maximal 12 Monate
Gesundheitsprüfung:
Nein
Selbstbeteiligung:
Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung
Incoming-Kranken-Versicherung für Gäste aus dem Ausland
Die Incoming-Kranken-Versicherung bietet Gästen aus dem Ausland eine optimale Absicherung im Krankheitsfall:
Leistungen (Ausschnitt):
Heilbehandlungen
Wenn der Versicherte ärztliche Hilfe in
Anspruch nehmen muss, übernimmt die ERV
die Kosten für die notwendigen Heilbehandlungen.
Dazu zählen:
•ambulante und stationäre Behandlungen
im Krankenhaus (inklusive Operationen)
• Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
•Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen und Fehl- und
Frühgeburten bis einschließlich der 36.
Schwangerschaftswoche
•Bei Frühgeburt: Heilbehandlungskosten
des neugeborenen Kindes
•schmerzstillende Zahnbehandlungen
30
•Anschaffung von Herzschrittmachern
und Prothesen (Ursache: Ersterkrankung
oder Unfall), die erforderlich sind, um die
Transportfähigkeit herzustellen.
•Hilfsmittel wie z.B. Gehhilfen, Miete eines
Rollstuhls
Behandlungskosten in Deutschland
Erstattung nach der Gebührenordnung für
Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ)
Bei Transportunfähigkeit
Wenn der Patient bis zum Ende seines
versicherten Aufenthaltes nicht transportfähig ist, übernimmt die ERV die Kosten der
Heilbehandlung bis zum Tag der Transportfähigkeit.
Krankentransporte / Überführung bei Tod
Die ERV übernimmt die Kosten:
•des Krankentransports zur ambulanten
Erstversorgung und stationären Behandlung in einem Krankenhaus im Gastland
•des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransports vom Gastland
an den Wohnort im Heimatland
•der Überführung an den bisherigen Wohnort im Heimatland oder wahlweise die
Bestattung im Gastland bis zur Höhe der
Überführungskosten
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung
beträgt diese:
€ 100,– je Versicherungsfall.
Spezielle Zielgruppen
Reisehaftpflicht-Versicherung
Reiseunfall-Versicherung
Reisehaftpflicht-Versicherung
Tarife
Die Reisehaftpflicht-Versicherung sichert den Kunden mit der
Versicherungssumme von € 500.000,– gegen Haftpflicht-Risiken
(Personen- und Sachschäden) ab.
Wichtig: Der Kunde darf eigenmächtig keinen Anspruch eines Dritten anerkennen, ohne dass dies von der ERV genehmigt ist.
Reiseunfall-Versicherung
Die Reiseunfall-Versicherung leistet, wenn der Kunde während
seines versicherten Aufenthalts einen Unfall hat und als Folge eine
dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet oder stirbt.
Versicherungssumme Tod: € 10.000,-, Invalidität: € 20.000,–
Tarife
1 I ncoming-Kranken-Versicherung
2 R
eisehaftpflicht-Versicherung
Einzelperson mit Selbstbeteiligung
Prämien pro
Aufenthaltstag /
Einzelperson in €
Aufenthaltsdauer
Incoming-KrankenVersicherung
1
3 R
eiseunfall-Versicherung
Einzelperson ohne Selbstbeteiligung
Incoming-Komplettschutz
1 2 3
Incoming-KrankenVersicherung
1
Incoming-Komplettschutz
1 2 3
Deutschland / andere Gastländer
Deutschland / andere Gastländer
bis 64 Jahre ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre
bis 64 Jahre ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre
1 Tag bis
max. 45 Tage
1,40
3,30
2,50
5,60
2,20
4,90
3,20
7,20
CL100
CL102
CL200
CL202
CL150
CL152
CL250
CL252
1 Tag bis
max. 1 Jahr
1,70
3,90
2,80
6,40
2,60
5,90
3,70
8,50
CL101
CL103
CL201
CL203
CL151
CL153
CL251
CL253
Allgemeine Hinweise
Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV 2014.
Abschlussfrist:
Der Abschluss hat vor Reiseantritt, spätestens jedoch am Tag der
Einreise in das erste Gastland zu erfolgen.
Tagesprämien:
Hin- und Rückreisetag gelten jeweils als eigener Tag.
Hinweis: Bei einer Gesamtaufenthaltsdauer von mehr als 45 Tagen
buchen Sie bitte den Tarif „1 Tag bis max. 1 Jahr".
Gastländer:
Als Gastland gelten alle Staaten der Europäischen Union (EU) sowie
Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Als Gastland gilt
nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen
Aufenthalt hat.
Schengen-Visum:
Die Incoming-Versicherungen erfüllen die Anforderungen der
Europäischen Union (EU) an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche
Mindestdeckung in der Incoming-Kranken-Versicherung ist gegeben.
Versicherbarer Aufenthalt / Versicherungsschutz:
Bei den Incoming-Versicherungen ist der vorübergehende Aufenthalt für Gäste aus dem Ausland in einem Gastland sowie die Weiterreise in andere Gastländer versicherbar. Der Versicherungsschutz
beginnt frühestens mit der Einreise in das erste Gastland und endet
spätestens mit dem Verlassen der Gastländer.
Selbstbeteiligung:
Incoming-Kranken-Versicherung: € 100,– je Versicherungsfall
Reisehaftpflicht-Versicherung: Nur bei Sachschäden € 150,– je
Versicherungsfall
Bitte beachten Sie: Hat die versicherte Person in einem der
aufgezählten Länder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, greift die
Incoming-Kranken-Versicherung für dieses Land nicht!
31
3.3 Lösungen für Unternehmen
3.3.1 Warum eine Dienstreise versichern?
Die gesetzliche Fürsorgepflicht.
Die §§ 241 Abs. 2 BGB und 618 BGB regeln die­­arbeitsrechtlichen Fürsorgepflichten
von Unternehmen gegenüber ihren Angestellten.
Die wichtigsten Kriterien der gesetzlichen F
­ ürsorgepflicht auf Dienstreisen:
• Der Arbeitgeber hat eine allgemeine Informationspflicht über die
Besonderheiten und Gefährdungspotenziale auf Dienstreisen.
• Der Arbeitgeber muss den Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung
der medizinischen Versorgung nach westlichem Standard sowie
den Schutz bei Dienstreisen in Krisengebiete.
• Bei Dienstreisen in Krisengebiete obliegt dem Arbeitgeber der
physische Schutz des Arbeitnehmers, der sich auch auf die
­psychische Unversehrtheit erstrecken kann.
Krankenkassen und Berufsgenossenschaften bieten für Vieles keinen ausreichenden Schutz:
Gesetzliche
Krankenversicherung
Private
Krankenversicherung
Berufsgenossenschaft
ERV-Dienstreiseprodukte
Infos zum Reiseland (Gefahren,
Gesundheit, Verhalten vor / während / nach der Reise) online
abrufbar
Nein
Nein
Nein
Ja, über das Informations-Portal
der ERV.
Medizinische Versorgung
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC)
nur EU-Mitgliedsländer und
Länder mit Sozialversicherungsabkommen. Patienten
müssen oft Teile der Kosten
selber tragen.
Geltungsbereich ist abhängig
vom Tarif und der Aufenthaltsdauer. Oft Selbstbeteiligung
und für z. B. USA nicht immer
ausreichender Schutz.
Nur im direkten Zusammenhang mit Ausübung der
beruflichen Tätigkeit.
Weltweite Behandlung
während des kompletten
Aufenthalts ohne Selbstbeteiligung möglich.
24-Stunden-Notruf und umfangreiche Assistance-Leistungen
Teilweise
Teilweise
Nein
Ja, über weltweites AssistanceNetzwerk. Rund um die Uhr
Informationen und Hilfsangebote weltweit.
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
Nein
Oft nur medizinisch notwendiger
Krankenrücktransport.
Nein
Ja
Zusätzlich abschließbare
Bausteine
Nein
Nein
Nein
Ja, siehe Produktübersicht
Seite 33.
Das Informations-Portal der ERV.
Wichtiges für die Reise.
Unser Informations-Portal unterstützt Ihren ­Firmen­kunden
dabei, seinen Mitarbeitern wichtige ­Informationen für seine
Dienstreisen zur Verfügung zu stellen.
Unser spezieller Service für alle versicherten Personen:
• Reisende und Travel Management können sich vor und während
der Reise umfangreich informieren.
• Das Informations-Portal bietet Wissenswertes über das Land
und zu Sicherheitsrisiken.
• Im Gesundheitsbereich sind Informationen über notwendige
I­mpfungen, nächste Krankenhäuser und sonstige Anlaufstellen
im Notfall erhältlich.
32
3.3 Lösungen für Unternehmen
3.3.2 D
ienstreise-Versicherung CareBasic und CarePlus.
Dienstreise-Versicherung Individual.
Lösungen für Unternehmen
Dienstreise-Versicherungen
Dienstreise-Versicherungen
CareBasic und CarePlus
Wer ist versicherbar:
Dienstreise-Versicherung
Individual
Alle Mitarbeiter eines Unternehmens auf Dienstreisen im ­
In- und Ausland (Einzel-Anmeldung von Reisen und nament­
liche Nennung von Mitarbeitern ist nicht notwendig).
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass sich der
Sitz des ­Unternehmens und die regelmäßige Arbeitsstätte der
versicherten Person (Mitarbeiter) in Deutschland befindet.
Mitversicherung von Personen in ausländischen Unternehmens­
standorten auf Anfrage.
Siehe Dienstreise-Versicherungen CareBasic / CarePlus
Geltungsbereich:
weltweit
weltweit
Geltungsdauer:
Max. ununterbrochene Reisedauer je versicherter Person:
bis zu 180 Tage.
Max. ununterbrochene Reisedauer je versicherter Person:
bis zu 365 Tage (DAS-Verkehrsrechtsschutz für Dienstreisen:
max. 180 Tage).
Max. Gesamtreisetage des
Unternehmens:
1.500 Tage pro Jahr
unbegrenzt
Mindestprämie pro Vertrag
und Versicherungsjahr:
€ 150,–
(alle Tarife ohne Selbstbeteiligung)
€ 375,–
(mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließbar)
Leistungen:
CareBasic
Reisekranken-Versicherung
(inklusive medizinischer Notfallhilfe)
CarePlus
Prämie
je Reisetag
Leistungen:
Wichtiger Hinweis:
Die Leistungen der Dienstreise-Versicherungen weichen teils
von denen der Versicherungen für Privatkunden ab. Details
dazu siehe Seite 34.
€ 0,25
Prämie
je Reisetag
• Reisekranken-Versicherung
(inkl. medizinischer Notfallhilfe)
Reisekranken-Versicherung
(inklusive medizinischer Notfallhilfe)
Verspätungsschutz
€ 0,55
Krisenschutz
(ein Produkt der ERGO Versicherung AG)
CareBasic: Zubuchbare Einzelmodule
Wie abschließen:
Prämie
je Reisetag
Reiseunfall-Versicherung
Versicherungssummen:
€ 50.000 Tod / € 100.000 Invalidität
€ 100.000 Tod / € 200.000 Invalidität
€ 150.000 Tod / € 300.000 Invalidität
€ 0,19
€ 0,32
€ 0,48
Reisegepäck-Versicherung
Versicherungssummen:
€ 1.500,–
€ 3.000,–
€ 6.000,–
€ 0,23
€ 0,39
€ 0,65
Reisehaftpflicht-Versicherung
Versicherungssumme: € 1 Mio.
€ 0,16
Reiserücktritts-Versicherung
(inklusive Reiseabbruch-Versicherung)
Versicherungssummen:
€ 750,–
€ 1.500,–
€ 1,49
€ 2,49
Ersatzmitarbeiter-Versicherung
Versicherungssumme:
€ 1.000,–
€ 0,23
DAS-Verkehrsrechtsschutz für Dienstreisen
(ein Produkt der ERGO Versicherung AG)
Versicherungssumme:
€ 500.000,–
€ 0,21
Bequem online abschließen über den Buchungs­
assistenten. Angebots-PDF kann generiert werden.
Unsere Empfehlung im Hinblick auf die gesetzliche
Fürsorgepflicht
RundumSorglos-Service
• RundumSorglos-Service
• Verspätungsschutz
• Krisenschutz
(ein Produkt der ERGO Versicherung AG)
• Reiseunfall-Versicherung
• Reisegepäck-Versicherung
• Reisehaftpflicht-Versicherung
• Reiserücktritts-Versicherung
(inkl. Reiseabbruch-Versicherung)
• Ersatzmitarbeiter-Versicherung
• DAS-Verkehrsrechtsschutz für Dienstreisen
(ein Produkt der ERGO Versicherung AG)
Die einzelnen Module sind weitgehend frei kombinierbar.
Die Versicherungssummen sind bedarfsgerecht wählbar.
Leistungsbeschreibungen siehe Seite 34 und 35.
Wählen Sie den maßgeschneiderten Versicherungsschutz –
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Den Anfragebogen zu unserer Dienstreise-Versicherung
Individual können Sie herunterladen unter
www.geschaeftsreiseversicherung.de oder anfordern unter
[email protected] bzw. Telefon +49 (0) 89 4166 -1385.
Es gelten die Versicherungsbedingungen VB-ERV Dienstreise 2015.
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3.3 Lösungen für Unternehmen
3.3.2 Dienstreise-Versicherung: Zusätzliche Leistungen
Die Dienstreise-Versicherungen der ERV sind speziell auf die Bedürfnisse der Unternehmen zugeschnitten, die ihre M
­ itarbeiter
auf Dienst- und Geschäftsreisen entsenden. Sie bedienen eine andere Zielgruppe als die der Privatreisenden. Die wichtigsten
Leistungsmerkmale sind auf den folgenden Seiten dargestellt (Details siehe Versicherungsbedingungen).
Unterschiede in den Leistungen der Dienstreise-Versicherung
gegenüber Reiseversicherungen für Privatpersonen (Auszüge)
Reisekranken-Versicherung für Dienstreisen:
Reiseunfall-Versicherung für Dienstreisen:
• Krankenhaustagegeld: wahlweise € 100,– pro Tag max.
für 30 Tage anstelle der Erstattung der stationären Heilbehandlungskosten.
• Kosmetische Operation: bis € 20.000,–
• Chiro- und Heilpraktiker: Behandlungskosten für bis zu zehn
Besuche (max. € 1.500,– je versicherter Person und Versicherungsjahr).
• Psychologische Behandlung nach akutem Trauma: Erstattung bis
zu € 1.500,– je Versicherungsfall.
• Such-, Rettungs- und Bergungskosten: Erstattung bis maximal
€ 20.000,–.
RundumSorglos-Service für Dienstreisen:
• Wir strecken Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis zu
insgesamt € 5.000,– vor.
• Gegebenenfalls auch eine Strafkaution bis zu € 50.000,–.
Verspätungsschutz für Dienstreisen:
• Erstattung Ersatzkäufe bei Verspätung des Reisegepäcks:
bis € 1.000,–
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•Umbau des Arbeitsplatzes: bis € 15.000,–
Reisegepäck-Versicherung für Dienstreisen:
• Bargeld (geraubt, erpresst, gestohlen):
Versicherungssumme € 500,–
Stornokosten-Versicherung für Dienstreisen:
• Bei Verhinderung des Geschäftspartners: Erstattung von
­Umbuchungsgebühren und Mehrkosten bis € 1.500,–
• Bei Stornierung wegen eines versicherten Grundes: Erstattung
der Gebühren zur Erteilung eines Visums
Reiseabbruch-Versicherung für Dienstreisen:
• Streik als versicherter Grund: Erstattung der Mehrkosten des
­verlängerten Aufenthalts und der Rückreise bis insgesamt
€ 1.500,–
• Verlängerter Aufenthalt (wegen Feuer / Elementarereignis):
­Versicherungssumme € 5.000 ,–
Lösungen für Unternehmen
Dienstreise-Versicherungen
Weitere Leistungsbausteine
ERGO Krisenschutz
DAS-Verkehrsrechtsschutz für Dienstreisen
Was leistet der Krisenschutz?
(Verkehrsrechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz,
­Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz)
• Notfall-Hotline rund um die Uhr besetzt
• Unverzüglicher psychologischer Erstkontakt zu den Opfern
• In Deutschland: Sicherstellung der Erstversorgung durch
ausgebildete Mitarbeiter
• Im Ausland: Evakuierung bzw. Heimreise
• Krisenintervention durch einen traumapsychologisch
­ausgebildeten Mitarbeiter
• Bei Bedarf weitergehende psychologische Betreuung inklusive Unterstützung bei der Therapeutensuche bis hin zu
Kuren und Erholungsurlauben
• Nachsorge
• Dokumentation des Erlebnisses und der ggf. weiter­
führenden Traumatherapie
Der ERGO Krisenschutz übernimmt die Organisation und
Kosten für
• die sofortige psychologische Behandlung und traumapsychologische Betreuung
• die Evakuierung von Mitarbeitern aus Krisengebieten
• Psychologen, die Angehörigen eine schlechte Nachricht
übermitteln
• Kuren, Reha-Maßnahmen und Erholungsurlaub inkl. Kosten
für Reise, Unterkunft und Verpflegung, sofern vom Psychologen angeraten
• Kosten für Reise, Unterbringung und Verpflegung der Angehörigen, die der versicherten Person Beistand leisten, sofern
vom Psychologen angeraten
• Honorare und Aufwendungen für einen Public Relations
Berater, wenn das Unternehmen Unterstützung benötigt
Umfang der Leistungen:
Wir übernehmen
• bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland: die Vergütung
eines für den Mitarbeiter tätigen Rechtsanwaltes (max.
Höhe der gesetzlichen Vergütung)
• bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Ausland: die Vergütung eines Rechtsanwalts im Ausland, der am Ort des
zuständigen Gerichtes ansässig ist (max. Höhe der gesetzlichen Vergütung)
• Gerichtskosten (inkl. Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, Kosten des Gerichtsvollziehers)
• Die übliche Vergütung eines öffentlich in Deutschland bestellten oder eines im Ausland ansässigen Sachverständigen
• Die Kosten der Reise des Mitarbeiters zu einem ausländischen Gericht, wenn die Anwesenheit vorgeschrieben ist
Versicherung für die Entsendung von Ersatzmitarbeitern
Umfang der Leistungen
(Erstattung max. Versicherungssumme):
• Nachgewiesene Mehrkosten der Umbuchung des nicht
genutzten Tickets
• Mehrkosten eines zusätzlichen Tickets für Hin- und Rückreise
(Voraussetzung: Das Ticket ist für den Ersatzmitarbeiter
nicht nutzbar)
• Zusätzliche Kosten der Unterbringung des Ersatzmitarbeiters
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4. Wie helfen wir im Schadensfall?
Informationen für Sie und Ihre Kunden
Grundsätzlich gilt: Schaden möglichst gering halten und unverzüglich anzeigen.
Vor der Reise
Wir helfen Ihrem Kunden, wenn er unsicher ist, ob er seine
Reise stornieren muss. Empfehlen Sie ihm unbedingt, zuerst
die Telefonische Stornoberatung zu kontaktieren:
+49 (0) 89 4166 -1839
Während der Reise
Unsere Notrufzentrale ist in Notfällen täglich 24 Stunden für
Ihren Kunden erreichbar: +49 (0) 89 4166 -1806
Nach der Reise
Schaden einreichen unter: www.erv.de/schadensmeldung
Schadensmeldungen bitte unverzüglich an
(sofern die Notrufzentrale nicht eingeschaltet wurde):
Europäische Reiseversicherung AG
Leistungsabteilung, Postfach 80 05 45, 81605 München
Bitte beachten Sie:
Für eine schnelle und unkomplizierte
Schadensbearbeitung benötigen wir die
vollständigen Unterlagen Ihres Kunden.
Beispiele der im Original einzureichenden
Unterlagen für die häufigsten Versicherungsfälle sind nachfolgend aufgeführt.
Grundsätzlich einzureichen sind:
• Buchungsbestätigung z. B. des Reiseveranstalters
• Versicherungsnachweis
• Angaben zu zusätzlich bestehenden Reiseversicherungen (z. B. über Kreditkarte oder Automobilclub)
Zusätzlich einzureichen sind:
Stornokosten-Versicherung / verspäteter Reiseantritt
• Stornokostenrechnung z. B. des Reiseveranstalters
• Nachweis zum Stornogrund, z. B. ärztliches Attest
(mit Angabe der Diagnose) bei Krankheit
Reisekranken-Versicherung
• Angabe der Diagnose
• Rechnungsoriginale oder Zweitschriften mit Erstattungsnachweis eines anderen Leistungsträgers
• Behandlungsbericht
• Anschrift und Mitgliedsnummer der Krankenversicherung der
erkrankten / versicherten Person
Reiseabbruch-Versicherung
• Datum des Reiseabbruchs (tatsächliches Rückreisedatum)
• Nachweis über die Mehrkosten der Rückreise
• Nachweis über die Mehrkosten des verlängerten Aufenthaltes
• Nachweis über den Grund des Reiseabbruchs bzw. des
verlängerten Aufenthaltes, z. B. ärztliches Attest (eines Arztes
am Aufenthaltsort) bei unerwarteter schwerer Erkrankung
• Nachweis über die Höhe der nicht in Anspruch genommenen
Reiseleistungen (ohne Rückreisekosten)
• Bescheinigung z. B. des Reiseveranstalters, ob und in welcher
Höhe eine Erstattung erfolgt(e)
Reisegepäck-Versicherung
• Kaufquittungen der beschädigten oder abhandengekommenen
Sachen im Original
• Kostenvoranschlag / Rechnung der Reparatur; falls Reparatur
nicht möglich, Bescheinigung über den Zeitwert
• Quittung amtlicher Gebühren für die Wiederbeschaffung der
Ausweispapiere
Bei mitgeführtem Reisegepäck:
• Polizeiprotokoll bei strafbarer Handlung
• Ausführliche Schilderung des Schadenhergangs
Bei aufgegebenem Reisegepäck:
• Schadensprotokoll des Beförderungsunternehmens
• Originalbelege über Ersatzkäufe bei Lieferfristüber­
schreitung
• Bei Verlust endgültige Bestätigung des Beförderungs­
unternehmens
• Das Ticket mit den Gepäckaufklebern des Beförderungs­
unternehmens
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5. Wie schließen Sie Reiseschutz ab?
Mit Ihrem Online-Buchungsassistenten können Sie alle Versicherungen schnell und mühelos abschließen. Wenige Minuten
nach Ihren Eingaben erhalten Sie eine Bestätigung über den getätigten Abschluss sowie die kompletten Vertragsunterlagen.
In nur fünf Schritten zum Abschluss:
1
3
2
4
ERV-Buchungsassistenten aufrufen.
Klicken Sie einfach auf den Ihnen
zur Verfügung gestellten Link zum ERVBuchungsassistenten.
Personen, Reisedaten und bei
Jahres-Versicherungen den gewünschten Vertragsbeginn eingeben.
Bitte beachten Sie: Der Vertragsbeginn
für Jahres-Versicherungen ist zugleich
Versicherungsbeginn und automatisch
mit dem Tagesdatum vorbelegt. Falls der
Vertragsbeginn ab einem späteren Zeitpunkt gewünscht wird, muss das Datum
aktiv von Ihnen geändert werden. Beachten
Sie hierbei die Abschlussfristen, damit der
Versicherungsschutz gewährleistet ist.
2
3
Produkt und Prämie auswählen.
Wählen Sie das vom Kunden gewünschte Produkt mit oder ohne Selbstbeteiligung aus.
Kundendaten eingeben.
Tragen Sie die Daten Ihres Kunden
ein. Dabei empfehlen wir Ihnen, Ihre E-MailAdresse einzugeben, damit Sie alle Unterlagen erhalten und diese an Ihren Kunden
weiterleiten können.
5
Abschluss abschließend prüfen.
Unmittelbar nach Abschluss werden
die Prämienrechnung sowie die Versicherungsbedingungen, das Produktinformationsblatt und das SEPA-Mandat per E-Mail
an die im Abschlussvorgang angegebene
E-Mail-Adresse versendet.
4
5
Ihre Provision / Courtage:
Sofern Sie eine Agentur- oder OE-Nummer*
während des Abschlussprozesses eingeben
müssen, wird Ihnen Ihre Provision / Courtage
dadurch automatisch zugesteuert. Falls nicht,
haben Sie einen Buchungsassistenten, der
dieses ohne manuelle Eingabe selbst erledigt.
Was ist die OE-Nummer*?
Die neunstellige OE-Nummer setzt sich
zusammen aus der BD- / RD-Nummer und Ihrer
persönlichen Agentur-Nummer (Beispiel: Aus
BD00187 und Agentur-Nummer 0001 ergibt
sich die OE-Nummer 001870001.)
* gilt nur für ERGO-Ausschließlichkeits-Vermittler
Achtung
Bei Abschluss einer Reisekranken-Versicherung als Einmal-Reiseschutz bis zu
einem Jahr werden Sie in der Eingabemaske
nach dem Reisepreis gefragt. Dieser ist
für die Prämie unerheblich, trotzdem ist es
aus technischen Gründen erforderlich, in
das Feld eine Zahl einzugeben. Eine „0" ist
schon ausreichend.
Beim Abschluss einer Jahres-Versicherung
entfällt die Reisepreis-Abfrage.
Beispiel ERV-Buchungsassistent
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6. Gut zu wissen …
Informationen für Sie und Ihre Kunden
A
bschlussfristen
H
öherversicherung
Einmalreise-Versicherungen
•Bei Reiseschutz-Produkten ohne Stornokosten-Versicherung ist der
Abschluss jederzeit vor Reiseantritt möglich.
•Reiseschutz-Produkte mit Stornokosten-Versicherung sind sofort bei
Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor Reisebeginn abzuschließen. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der
Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der
nächsten drei Werktage (siehe g Werktag auf Seite 39), möglich (z. B.
Buchung Mittwoch, Abschluss spätestens am darauffolgenden Montag).
•Besonderheit Incoming-Versicherungen:
Der Abschluss der Incoming-Versicherungen hat vor Reiseantritt,
spätestens am Tag der Einreise in das erste Gastland zu erfolgen.
Für Höherversicherungen über € 10.000,– Reisepreis wenden Sie sich bitte an
unser ServiceCenter unter der Telefonnummer +49 (0) 89 41 66 -18 17.
Jahres-Versicherungen
Der Abschluss einer Jahres-Versicherung ist jederzeit möglich.
Hierzu bitte Versicherungsschutz beachten:
Versichert sind alle Reisen, die während des versicherten Zeitraums stattfinden. Abweichend in der Stornokosten-Versicherung: Hier sind alle
Reisen versichert, die innerhalb des versicherten Zeitraums gebucht wurden.
Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht wurden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt
mindestens 30 Tage liegen. Reisen, bei denen zwischen Buchung und
planmäßigem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, sind versichert,
wenn die Laufzeit der Jahres-Versicherungen mit sofortigem Versicherungsbeginn am Tag der Reisebuchung, spätestens innerhalb der nächsten drei
Werktage, beginnt. Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen
der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort,
wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde!
Erreichen von Altersgrenzen
Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsvertrag bis
zum Ende des Versicherungsjahres zu unveränderter Prämie fort. Mit Beginn
des neuen Versicherungsjahres wird der Versicherungsvertrag in dem dann
passenden Tarif und mit entsprechend neuer Prämie weitergeführt.
A
bschlussmöglichkeiten
Internet
Für den Abschluss im Internet besteht die Möglichkeit, einen Buchungsassistenten auf Ihre Website oder die Produkte per XML-Schnittstelle direkt in
einen Abschlussprozess zu integrieren.
F
amiliendefinitionen
Einmalreise-Versicherungen
Maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind bis
einschließlich 25 Jahre, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.
Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie / Reiseteilnehmer.
Jahres-Versicherungen (Familie / Paar)
Maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis,
sowie ggf. deren Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre. Reisepreis ist der
Gesamtreisepreis der Familie / des Paares.
Bitte beachten: Nur in den Jahres-Versicherungen können auch Paare
Familientarife abschließen.
Für allein reisende versicherte Personen gelten maximal die Versicherungssummen der jeweiligen Tarife für Einzelpersonen.
G
astländer
Als Gastland bei den Incoming-Versicherungen gelten alle Staaten der
Europäischen Union (EU) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die
Schweiz. Als Gastland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren
gewöhnlichen Aufenthalt hat.
G
enehmigungsservice
Nach Überschreiten der Abschlussfrist können Sie im Einzelfall eine nachträgliche Genehmigung für den Abschluss von Reiseschutz-Produkten,
die eine Stornokosten-Versicherung beinhalten, beantragen.
Bitte wenden Sie sich dazu an das ServiceCenter unter der Telefonnummer
+49 (0) 89 4166 – 1817.
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J
ahres-Versicherungen
Abschlussfrist, siehe g Abschlussfristen
Abschlussvoraussetzung
Der Abschluss der Jahres-Versicherungen ist nur über Direktinkasso (SEPALastschriftverfahren oder Kreditkartenzahlung) möglich. Der Vertrag kommt
nur zustande, wenn Ihr Kunde seine vollständige Bankverbindung bzw. die
erforderlichen Kreditkartendaten angibt und das erforderliche SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde.
Familiendefinition, siehe g Familiendefinitionen
Kündigung / automatische Vertragsverlängerung
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Versicherungsjahr, wenn
er nicht spätestens einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird.
Längere Reisedauer, siehe g Reisedauer
O
bjekte
Einmalreise-Versicherungen
Objektdefinition / Reisepreis-Ermittlung
Objekte wie Ferienwohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote,
gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren werden zum
Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien / Objekt(e) versichert. Bei
kombinierten Reisen ist der Tarif für Familien / Objekt(e) zu wählen, wenn
der Preisanteil für das Objekt mehr als 50 % des Gesamtreisepreises ausmacht. Ist der Preisanteil des Objektes nicht ermittelbar, so ist der Tarif für
Familien / Objekt(e) zu wählen, wenn der „Objektanteil“ mehr als 50 % der
Gesamtreisedauer ausmacht (z. B. Pauschalreise, bestehend aus Flug und
Ferienwohnung). Beispiel: Reise für 5 Personen, Flug und dazu Ferienwohnung, Flugpreis pro Person € 150,–, d. h. gesamt € 750,–, Ferienwohnung € 800,–, gVersicherung mit dem Tarif für Familien / Objekt(e).
Jahres-Versicherungen
Besteht für den Anmelder (Bucher eines Objektes) eine Jahres-Versicherung mit Reiserücktritts-Versicherung (inkl. RAB) bei der ERV, dann ist das
gesamte Objekt über diese Versicherung - im Rahmen der StornokostenVersicherung sowie der Reiseabbruch-Versicherung - abgesichert. Für
die mitreisenden Personen besteht Versicherungsschutz, wenn diese
alle namentlich auf der Buchungsbestätigung genannt sind. Diese
Nennung kann bei Bedarf auch handschriftlich durch das Reisebüro mit
Stempel und Tagesdatum erfolgen. Reicht die Versicherungssumme
der Jahres-Versicherung nicht aus, kann der Differenzbetrag durch eine Reiserücktritts-Versicherung für Objekte nachversichert werden. Alle
mitreisenden Personen sind namentlich auf der Police zu benennen.
Inwieweit bei den Erhöhungstarifen mit oder ohne Selbstbeteiligung gilt,
ist abhängig von der Grunddeckung (Tarif Jahres-Versicherung).
Anreisekosten
Auch die Anreisekosten der einzelnen Teilnehmer sind über die JahresVersicherung des Anmelders versichert, sofern die Objektbuchung mehr
als 50 % des Gesamtpreises ausmacht. Wenn die Anreisekosten höher sind als
die Kosten zur Objektbuchung, müssen die Teilnehmer den Objektanteil und
die eigenen Reisekosten pro Person versichern. Verfügt nicht der Anmelder
(der namentlich auf der Buchungsbestätigung erwähnt ist), sondern ein Mitreisender über eine Jahres-Versicherung mit ReiserücktrittsVersicherung, dann ist nicht das gesamte Objekt abgesichert, sondern
nur der Anteil der durch die Jahres-Versicherung versicherten Person.
R
eisedauer
rmittlung der Reisedauer
E
Bei Berechnung der genauen Reisedauer sind Hin- und Rückreisetag jeweils
als eigener Tag zu zählen.
Längere Reisedauer / Höchstversicherungsdauer
Einmalreise-Versicherungen
•Der RundumSorglos-Schutz kann mit dem RundumSorglos-Schutz ohne
Stornokosten-Versicherung auf eine Gesamtreisedauer bis max. 90 Tage
verlängert werden.
•Beim RundumSorglos-Schutz ohne Stornokosten-Versicherung
kann durch Kombination der Tarife die Gesamtreisedauer auf max. 90 Tage
verlängert werden.
•Beim Reiseschutz für Schülerreisen ist die Gesamtreisedauer durch
Kombination der Tarife auf max. 20 Tage verlängerbar.
•In der Reisekranken-Versicherung sowie den Incoming-Versicherungen
beträgt die Höchstversicherungsdauer max. 1 Jahr.
•Die Höchstversicherungsdauer beim Gruppen-RundumSorglos-Schutz
sowie bei der Gruppen-Reisekranken-Versicherung beträgt max. 45 Tage.
Jahres-Versicherungen
•Der RundumSorglos-Schutz kann durch Kombination mit dem RundumSorglos-Schutz ohne Stornokosten-Versicherung um maximal weitere 45 Tage
auf eine Gesamtreisedauer bis max. 90 Tage verlängert werden.
•Eine Verlängerung der Jahres-Reisekranken-Versicherung bis max. 1 Jahr
Gesamtreisedauer erfolgt durch Kombination mit dem Tarif „1 Tag bis
max. 1 Jahr“ der Reisekranken-Versicherung.
R
eiseleiter- / Skipper-Risiko
Reiseleiter- / Skipper-Risiko bei Kleingruppen bis zu 9 Personen
Ein Reiseleiter- bzw. Skipper-Risiko liegt vor, wenn eine Kleingruppen-Reise
bzw. ein Bootscharter (bis zu 9 Personen) nicht durchgeführt werden kann,
sobald eine bestimmte Person (Reiseleiter / Skipper) ausfällt. In diesem Fall
ist der Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien / Objekt(e) zu versichern
und zusätzlich versichert der Reiseleiter / Skipper (für sein Risiko) den
Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien / Objekt(e). Der Reiseleiter /
Skipper kann den Versicherungsfall für alle Teilnehmer auslösen.
Wenn für alle Teilnehmer einer Gruppe gegenseitiger Versicherungsschutz
gewünscht wird, versichern alle Reiseteilnehmer den Gesamtreisepreis.
S
elbstbeteiligung
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung gelten die unten genannten Selbstbeteiligungen sowohl bei Abschluss einer Einzel-Versicherung als auch bei
Abschluss eines Paketes, das die jeweilige Leistung beinhaltet.
• Stornokosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung:
20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– pro Person.
• Reisekranken-Versicherung: Bei Heilbehandlungen im Ausland € 100,–
je Versicherungsfall.
• Reisegepäck-Versicherung: € 100,– je Versicherungsfall.
•Reisehaftpflicht-Versicherung: Bei Sachschäden € 150,– je Versicherungsfall.
•
Incoming-Kranken-Versicherung: Bei Heilbehandlungen im Gastland
€ 100,– je Versicherungsfall.
W
erktag
Werktage im Sinne unserer Abschlussfrist sind die Wochentage Montag
bis Freitag.
Ländertabelle
Europa mit Mittelmeer-Anliegerstaaten und Kanarischen Inseln
Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Azoren*, Belarus (Weißrussland),
Belgien*, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien*, Dänemark*, Deutschland*,
Estland*, Finnland*, Frankreich*, Gibraltar, Griechenland*, Großbritannien*,
Irland*, Island, Israel, Italien*, Kanarische Inseln*, Kasachstan (europäischer und asiatischer Teil), Kosovo, Kroatien*, Lettland*, Libanon, Libyen,
Liechtenstein, Litauen*, Luxemburg*, Madeira*, Malta*, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande*, Norwegen, Öster­
reich*, Polen*, Portugal*, Rumänien*, Russland (europäischer und asiatischer
Teil), San Marino, Schweden*, Schweiz, Serbien, Slowakei*, Slowenien*,
Spanien*, Spitzbergen, Syrien, Tschechische Republik*, T
­ unesien, Türkei
(europäischer und asiatischer Teil), Ukraine, Ungarn*, Vatikan, Zypern*.
Stand: Juni 2014
Mit * gekennzeichnete Staaten gehören zur Europäischen Union (EU).
­Eventuelle Änderungen (z. B. Beitritte zur EU bzw. Austritte aus der EU)
werden beim Versicherungsschutz berücksichtigt.
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Allgemeine Fragen
Fragen zu Dienstreise-Versicherungen
Telefon: +49 (0) 89 4166 - 1817
(Mo. – Fr. von 8 – 20 Uhr und Sa. von 9 –16 Uhr)
E-Mail: [email protected]
www.erv.de
Telefon: +49 (0) 89 4166 - 13 85
(Mo. – Fr. von 7 – 21 Uhr und Sa. von 9 –16 Uhr)
E-Mail: [email protected]
www.geschaeftsreiseversicherung.de
Telefonische Stornoberatung
Telefon: +49 (0) 89 4166 -1839
Mo. – Fr. von 7 – 21 Uhr und Sa. von 9 –16 Uhr
www.erv.de/telstornoberatung
Schaden melden:
Telefon: +49 (0) 89 4166 -1799
Mo. – Fr. von 7 – 21 Uhr und Sa. von 9 –16 Uhr
Formulare zur Schadensmeldung und Online-Schadensmeldung
für Stornokosten-, Reisekranken- und Reisegepäck-Versicherung
unter der Rubrik Schadensformulare: www.erv.de/schadensmeldung
Europäische Reiseversicherung AG
Rosenheimer Straße 116
81669 München
45.02.107 (1602) ERGO
Bestell-Nr. 50064728
Stand: Februar 2016
Notrufnummer für Ihre Kunden im Schadensfall:
+49 (0) 89 4166 -1806