Zusätzliche Betreuungsleistung

Qualitätssicherung
Personalstruktur
Die Einsätze werden zur Zeit
ausschließlich von Mitarbeitern
erbracht, die sich in speziellen
Schulungen wie z.B. Methoden im
Umgang mit Demenzkranken
fortgebildet haben
Es ist für uns selbstverständlich einen
Wechsel im Personal zu vermeiden –
so es die personelle Situation zulässt
Informationsbroschüre
Informationsbroschüre
Wir unterstützen Sie und Ihre
Angehörigen. Die Leistung kann
direkt mit der Pflegekasse
abgerechnet werden. Das
Pflegegeld der Pflegestufe bleibt
davon unberührt.
Ambulante Alten- und
Krankenpflege
Dokumentation
Zur Information und zur
Nachvollziehbarkeit werden alle
erforderlichen Daten in einer
Dokumentationsmappe erfasst.
Hierzu gehören z.B. Stammdaten,
Biographie Bogen sowie Einsatz/Tätigkeitsnachweis.
Alle erhobenen Daten unterliegen der
Schweigepflicht und werden unter
Berücksichtigung des Datenschutzes
verwaltet.
Osterjork 60
21635 Jork
Bürozeiten
Montag bis Freitag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Telefon: 04162 – 900321
Fax: 04162 – 900358
[email protected]
Vertragspartner aller Kranken- und
Pflegekassen
Zusätzliche
Betreuungsleistung
§ 45b SGB XI
Was ist mit zusätzlichen
Betreuungsleistungen gemeint?
Zur Verbesserung der Versorgungssituation und zur Stärkung der häuslichen
Pflege insbesondere von demenziell
erkrankten Pflegepersonen hat der
Gesetzgeber mit dem PflegeleistungsErgänzungsgesetz ein Bündel von
Maßnahmen festgelegt mit dem Ziel, für
pflegende Angehörige zusätzliche
Möglichkeiten zur dringenden Entlastung zu
schaffen
Für die Pflegebedürftigen sollen in der
Entlastungsphase der pflegenden
Angehörigen qualitätsgesicherte
Betreuungsangebote zur Verfügung stehen.
Im ambulanten Bereich besteht die
Möglichkeit niedrigschwellige
Betreuungsleistungen oder zusätzliche
Betreuungsleistungen durch zugelassene
Pflegedienste in Anspruch zu nehmen.
Betreuungsbeträge von der Pflegekasse
104,00€ Grundbetrag / Monat
oder
208,00€ erhöhter Betrag / Monat
Nach Antragstellung
Wir sind Ihnen gerne bei der Erledigung der
Formalitäten behilflich
Welche Betreuungsleistungen werden
angeboten?
Beaufsichtigung insbesondere zur
Entlastung von pflegenden
Angehörigen bei Störung des Tag/Nachtrhytmusses, bei der Gefahr des
unkontrollierten Verlassens des
Wohnbereiches und/oder das
Verkennen oder Verursachen von
gefährlichen Situationen
Training von Alltagskompetenzen und
tagesstruktuierenden Maßnahmen
Anleitung und Unterstützung bei der
Aufnahme sinnhafter
Beschäftigungen/Betätigungen
Anregung und Unterstützung bei
sozialen Kontakten
Entspannende Aktivitäten zum Erhalt
und zur Förderung der Motorik und
der Gesellschaftsfähigkeit
Ihre Fragen hierzu beantworten wir Ihnen
gerne in einem Telefonat oder in einem
persönlichen Gespräch
Preise (Stand Okt 2015)
Je angefangene Zeitstunde
23,14 €
Wegepauschale, je Einsatz, Mo - Fr,
zwischen 08:00 und 20:00 Uhr
(Preisbildung in Anlehnung an die
Wegegelder der Pflegeversicherung)
3,54€
Wegepauschale, je Einsatz, Sa + So +
Feiertag sowie Mo – Fr zwischen 20:00 und
08:00 Uhr ( Preisbildung in Anlehnung an
die Wegegelder der Pflegeversicherung)
7,08€
Die Beträge können direkt bis zur Höhe
des bewilligten Betrages direkt mit der
Pflegekasse abgerechnet werden
Beispiel 1:
Bei 1 x wöchentlich für je 1 Stunde an einem
Wochentag nachmittags würden pro Monat
106,72€ berechnet werden
Beispiel 2:
Bei 2 x monatlich für je 3 Stunden an einem
Wochentag nachmittags würden pro Monat
145,92€ berechnet werden
Hinweis:
Andere Zusammenstellungen sind
individuell möglich
Tel. 04162 – 900321