Kindertagespflege Finanzielle Leistungen im Überblick

Kindertagespflege
Finanzielle Leistungen im Überblick
Entgelt für die Förderleistung und Sachkostenpauschale
Sachkostenpauschale
pro Kind
Betreuungsstunden
Entgelt für die Förderleistung pro Kind
(in Klammern: abzüglich hälftige Erstattung der Beiträge für Rentenversicherung (9,35%),
Krankenversicherung (7,3%), Pflegeversicherung (1,3%). Diese Beträge sind im Entgelt
enthalten, unabhängig davon, welche Beitragssätze jeweils real erhoben werden.
Werden keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt, werden die vollen Beiträge für Rentenversicherung (18,7%), Krankenversicherung (14,6%) und Pflegeversicherung (2,6%) abgezogen).
bis einschließlich 100
Std. monatlich, halbtags
(bis 5 Std. täglich)
über 100 bis einschließlich 140 Std. monatlich,
Teilzeit (bis 7 Std. täglich)
über 140 bis einschließlich 180 Std. monatlich,
ganztags
(bis 9 Std. täglich)
mehr als 180 Std. monatlich, ganztags erweitert
(über 9 Std. täglich)*
Anteil in
%
Kindertagespflege
(1-3 Kinder)
Kindertagespflege
4-5 Kindern
Kindertagespflege
(6-8 Kinder)
200,00 €
80%
311,00 €
(255,18 €)
382,00 €
(313,42 €)
393,00 €
(322,45 €)
90%
350,00 €
(287,17 €)
430,00 €
(352,81 €)
442,00 €
(362,65 €)
403,00 €
(330,66 €)
453,00 €
(371,68 €)
100%
389,00 €
(319,17 €)
478,00 €
(392,21 €)
491,00 €
(402,87 €)
110%
428,00 €
(351,18 €)
525,00 €
(430,75 €)
540,00 €
(443,07 €)
250,00 €
200,00 €
200,00 €
Kindertagespflege
(9-10 Kinder)
503,00 €
(412,71 €)
554,00 €
(454,56 €)
Für die regelmäßige Betreuung außerhalb der Regelöffnungszeiten für Kindertagesstätten, mehr als 12 Stunden
täglich oder von Kindern mit wechselndem zeitlichen Betreuungsbedarf (z. B. Schichtarbeiterkinder) werden Zuschläge in Höhe von bis zu 25% der Sachkostenpauschale und bis zu 50% des Entgelts für die Förderleistung
gestaffelt nach der Betreuungszeit gezahlt. Für die Betreuung von Kindern mit besonderem individuellen Förderbedarf kann der Zuschlag bis zu 75% des maßgebenden Entgelts betragen. Die unterschiedlichen Zuschlagszahlungen werden nicht addiert. Es wird nur eine monatliche Zuschlagszahlung pro Kind gewährt.
Weitere finanzielle Leistungen
Die Aufwendungen für eine Unfallversicherung der Tagespflegeperson werden auf Nachweis erstattet.
Auf Antrag können z.B. für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Spielmaterialien weitere finanzielle Mittel beantragt werden.
Sofern Tagespflegepersonen Fortbildungsveranstaltungen besuchen, die außerhalb ihrer Betreuungszeiten liegen,
werden 23,00 € je Platz laut Pflegeerlaubnis pro Tag erstattet. Ein Fortbildungstag umfasst acht Unterrichtsstunden.
Hilfe zur Erziehung in Tagespflege (teilstationäre Familienpflege)
Altersstufe 1: 0-7 Jahre
Betreuungsstunden
Sachkostenpauschale pro Kind
Keine Differenzierung nach Betreuungsstunden
Entgelt für die Förderleistung
pro Kind
235,00 €
639,00 €
Stand: 01.01.2016
Familien für Kinder gGmbH
Stresemannstr. 78 10963 Berlin Tel. 030 / 21 00 21 0 Fax 030 / 21 00 21 24
www.familien-fuer-kinder.de