Kindertagespflege Finanzielle Leistungen im Überblick Entgelt für die Förderleistung und Sachkostenpauschale Sachkostenpauschale pro Kind Betreuungsstunden Entgelt für die Förderleistung pro Kind (in Klammern: abzüglich hälftige Erstattung der Beiträge für Rentenversicherung (9,35%), Krankenversicherung (7,3%), Pflegeversicherung (1,3%). Diese Beträge sind im Entgelt enthalten, unabhängig davon, welche Beitragssätze jeweils real erhoben werden. Werden keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt, werden die vollen Beiträge für Rentenversicherung (18,7%), Krankenversicherung (14,6%) und Pflegeversicherung (2,6%) abgezogen). bis einschließlich 100 Std. monatlich, halbtags (bis 5 Std. täglich) über 100 bis einschließlich 140 Std. monatlich, Teilzeit (bis 7 Std. täglich) über 140 bis einschließlich 180 Std. monatlich, ganztags (bis 9 Std. täglich) mehr als 180 Std. monatlich, ganztags erweitert (über 9 Std. täglich)* Anteil in % Kindertagespflege (1-3 Kinder) Kindertagespflege 4-5 Kindern Kindertagespflege (6-8 Kinder) 200,00 € 80% 311,00 € (255,18 €) 382,00 € (313,42 €) 393,00 € (322,45 €) 90% 350,00 € (287,17 €) 430,00 € (352,81 €) 442,00 € (362,65 €) 403,00 € (330,66 €) 453,00 € (371,68 €) 100% 389,00 € (319,17 €) 478,00 € (392,21 €) 491,00 € (402,87 €) 110% 428,00 € (351,18 €) 525,00 € (430,75 €) 540,00 € (443,07 €) 250,00 € 200,00 € 200,00 € Kindertagespflege (9-10 Kinder) 503,00 € (412,71 €) 554,00 € (454,56 €) Für die regelmäßige Betreuung außerhalb der Regelöffnungszeiten für Kindertagesstätten, mehr als 12 Stunden täglich oder von Kindern mit wechselndem zeitlichen Betreuungsbedarf (z. B. Schichtarbeiterkinder) werden Zuschläge in Höhe von bis zu 25% der Sachkostenpauschale und bis zu 50% des Entgelts für die Förderleistung gestaffelt nach der Betreuungszeit gezahlt. Für die Betreuung von Kindern mit besonderem individuellen Förderbedarf kann der Zuschlag bis zu 75% des maßgebenden Entgelts betragen. Die unterschiedlichen Zuschlagszahlungen werden nicht addiert. Es wird nur eine monatliche Zuschlagszahlung pro Kind gewährt. Weitere finanzielle Leistungen Die Aufwendungen für eine Unfallversicherung der Tagespflegeperson werden auf Nachweis erstattet. Auf Antrag können z.B. für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Spielmaterialien weitere finanzielle Mittel beantragt werden. Sofern Tagespflegepersonen Fortbildungsveranstaltungen besuchen, die außerhalb ihrer Betreuungszeiten liegen, werden 23,00 € je Platz laut Pflegeerlaubnis pro Tag erstattet. Ein Fortbildungstag umfasst acht Unterrichtsstunden. Hilfe zur Erziehung in Tagespflege (teilstationäre Familienpflege) Altersstufe 1: 0-7 Jahre Betreuungsstunden Sachkostenpauschale pro Kind Keine Differenzierung nach Betreuungsstunden Entgelt für die Förderleistung pro Kind 235,00 € 639,00 € Stand: 01.01.2016 Familien für Kinder gGmbH Stresemannstr. 78 10963 Berlin Tel. 030 / 21 00 21 0 Fax 030 / 21 00 21 24 www.familien-fuer-kinder.de
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