Gemeinsame Erklärung - Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen

Liga der Freien Wohlfahrtspflege in
Hessen e.V.
Gemeinsame Erklärung
der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V., des Bundesverbandes privater
Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) und der
Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen (KZVH) – 1. Oktober 2015
Kooperationsverträge mit Pflegeheimen: Zwischenstand
Seit 1. April 2014 haben Zahnärztinnen und Zahnärzte nach § 119b SGB V die Möglichkeit,
einen Kooperationsvertrag mit einem Pflegeheim oder mit mehreren Pflegeheimen abzuschließen. Damit verbunden sind erweiterte Leistungen für Pflegebedürftige, um der besonderen Lebenssituation älterer, behinderter und schwerkranker Menschen entgegenzukommen. Die
Zielsetzung ist, zahnmedizinische Erkrankungen bei Bewohnern in Pflegeeinrichtungen zu
vermeiden, frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in
Hessen e.V., der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., LZKH und KZVH
möchten diese Zielsetzung gemeinsam weiter fördern und ausbauen. Der im vergangenen Jahr
dazu vereinbarte Mustervertrag ist bei den jeweiligen Institutionen verfügbar.
Was haben wir 1½ Jahre später erreicht?
Über 200 Kooperationsverträge mit Pflegeheimen bestanden in Hessen zum 1. Juli 2015, über
2.000 waren es bundesweit. Insgesamt 139 hessische Zahnärztinnen und Zahnärzte haben
einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Durch die Abstimmung eines Mustervertrags mit den
Heimträgern ist die Akzeptanz bei den Einrichtungen hoch; für diese ergeben sich logistische
und organisatorische Vorteile. Trotz des zeitlichen Mehraufwands für die betreuenden Zahnärztinnen und Zahnärzte ergeben sich auch für sie positive Aspekte: Planungssicherheit,
bessere Honorierung durch die bestehenden Vergütungsregelungen, meist räumliche Nähe
sowie die persönliche Bekanntschaft mit den in der Einrichtung für die Organisation verantwortlichen Personen. Aus Sicht der Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen sind erste
Erfolge einer kontinuierlichen zahnärztlichen Kontrolle zu verzeichnen: In Pflegeheimen mit
regelmäßiger aufsuchender Betreuung sind weniger Akutbehandlungen erforderlich. Zudem
nimmt das Pflegepersonal die Bedeutung der Zahn- und Mundpflege intensiver wahr.
Betrachten wir den Zeitraum April 2014 bis einschließlich Juni 2015 – also die ersten 15 Monate
seit Inkrafttreten der Neufassung des § 119b SGB V: In dieser Zeit unternahmen die hessischen
Zahnärztinnen und Zahnärzte rund 90.000 Besuche in Einrichtungen und in häuslicher Umgebung. Rund 13.500 davon erfolgten auf Basis eines Kooperationsvertrages; das entspricht einem
Anteil von etwas mehr als 15 %. Im 2. Quartal 2015 erfolgte bereits fast ein Viertel der Besuche
auf Basis eines Kooperationsvertrages. Im Schnitt machten hessische Zahnärztinnen und
Zahnärzte im Betrachtungszeitraum pro Monat 162 Haus- und Heimbesuche mehr als vor dem
1. April 2014.
Fazit: Die gemeinsamen Anstrengungen sind erfolgreich. Wir hoffen, dass die Zahl der sich
engagierenden Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie die Anzahl der Kooperationsverträge weiter
steigen. Die Bereitschaft bei allen Beteiligten ist weiterhin sehr hoch. Rückfragen beantworten
Ihnen bei den jeweiligen Institutionen folgende Ansprechpartner:
Geschäftsstelle der Liga der Freien
Wohlfahrtspflege in Hessen e.V.
Frau Petra Kerz-Goertz
Tel.: 0611/308-1434
bpa
Frau Sabine Söngen
Tel.: 0611/341079-0
KZVH
Herr Dr. Jens Hohmeier
Tel.: 069/6607-399
LZKH
Frau Christine Roß-Daum
Tel.: 069/427275-195
Sie sind auch bei der Vermittlung einer ortsnahen Kooperationszahnärztin bzw. eines ortsnahen
Kooperationszahnarztes gern behilflich.