Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V. Gemeinsame Erklärung der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V., des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen (KZVH) – 1. Oktober 2015 Kooperationsverträge mit Pflegeheimen: Zwischenstand Seit 1. April 2014 haben Zahnärztinnen und Zahnärzte nach § 119b SGB V die Möglichkeit, einen Kooperationsvertrag mit einem Pflegeheim oder mit mehreren Pflegeheimen abzuschließen. Damit verbunden sind erweiterte Leistungen für Pflegebedürftige, um der besonderen Lebenssituation älterer, behinderter und schwerkranker Menschen entgegenzukommen. Die Zielsetzung ist, zahnmedizinische Erkrankungen bei Bewohnern in Pflegeeinrichtungen zu vermeiden, frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V., der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., LZKH und KZVH möchten diese Zielsetzung gemeinsam weiter fördern und ausbauen. Der im vergangenen Jahr dazu vereinbarte Mustervertrag ist bei den jeweiligen Institutionen verfügbar. Was haben wir 1½ Jahre später erreicht? Über 200 Kooperationsverträge mit Pflegeheimen bestanden in Hessen zum 1. Juli 2015, über 2.000 waren es bundesweit. Insgesamt 139 hessische Zahnärztinnen und Zahnärzte haben einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Durch die Abstimmung eines Mustervertrags mit den Heimträgern ist die Akzeptanz bei den Einrichtungen hoch; für diese ergeben sich logistische und organisatorische Vorteile. Trotz des zeitlichen Mehraufwands für die betreuenden Zahnärztinnen und Zahnärzte ergeben sich auch für sie positive Aspekte: Planungssicherheit, bessere Honorierung durch die bestehenden Vergütungsregelungen, meist räumliche Nähe sowie die persönliche Bekanntschaft mit den in der Einrichtung für die Organisation verantwortlichen Personen. Aus Sicht der Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen sind erste Erfolge einer kontinuierlichen zahnärztlichen Kontrolle zu verzeichnen: In Pflegeheimen mit regelmäßiger aufsuchender Betreuung sind weniger Akutbehandlungen erforderlich. Zudem nimmt das Pflegepersonal die Bedeutung der Zahn- und Mundpflege intensiver wahr. Betrachten wir den Zeitraum April 2014 bis einschließlich Juni 2015 – also die ersten 15 Monate seit Inkrafttreten der Neufassung des § 119b SGB V: In dieser Zeit unternahmen die hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte rund 90.000 Besuche in Einrichtungen und in häuslicher Umgebung. Rund 13.500 davon erfolgten auf Basis eines Kooperationsvertrages; das entspricht einem Anteil von etwas mehr als 15 %. Im 2. Quartal 2015 erfolgte bereits fast ein Viertel der Besuche auf Basis eines Kooperationsvertrages. Im Schnitt machten hessische Zahnärztinnen und Zahnärzte im Betrachtungszeitraum pro Monat 162 Haus- und Heimbesuche mehr als vor dem 1. April 2014. Fazit: Die gemeinsamen Anstrengungen sind erfolgreich. Wir hoffen, dass die Zahl der sich engagierenden Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie die Anzahl der Kooperationsverträge weiter steigen. Die Bereitschaft bei allen Beteiligten ist weiterhin sehr hoch. Rückfragen beantworten Ihnen bei den jeweiligen Institutionen folgende Ansprechpartner: Geschäftsstelle der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V. Frau Petra Kerz-Goertz Tel.: 0611/308-1434 bpa Frau Sabine Söngen Tel.: 0611/341079-0 KZVH Herr Dr. Jens Hohmeier Tel.: 069/6607-399 LZKH Frau Christine Roß-Daum Tel.: 069/427275-195 Sie sind auch bei der Vermittlung einer ortsnahen Kooperationszahnärztin bzw. eines ortsnahen Kooperationszahnarztes gern behilflich.
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