Ergänzende Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss

Ergänzende Technische Anschlussbedingungen
für den Anschluss an das
10-kV-/20-kV-Mittelspannungsnetz der
Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM GmbH)
Netzbereich Frankfurt am Main
Stand: Oktober 2015
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Inhaltsverzeichnis
0. Vorwort .......................................................................................................................... 3
1. Grundsätze .................................................................................................................... 3
2. Netzanschluss............................................................................................................... 4
3. Übergabestation ........................................................................................................... 4
3.1 Baulicher Teil ............................................................................................................. 4
3.1.1
Allgemeines .......................................................................................................... 4
3.1.2
Trassenführung der Netzanschlusskabel .............................................................. 5
3.1.3
Zugang und Transport........................................................................................... 5
3.1.4
Druckentlastung .................................................................................................... 6
3.1.5
Türen, Lüftungsgitter ............................................................................................. 6
3.1.6
Doppelboden, Kabelboden.................................................................................... 7
3.1.7
Transformatorenschutzgitter ................................................................................. 7
3.1.8
Beleuchtung, Steckdosen ..................................................................................... 7
3.1.9
Fremdleitungen und Einrichtungen........................................................................ 8
3.1.10
Brandmeldeeinrichtungen ..................................................................................... 8
3.1.11
Fundamenterder/Erdungsfestpunkt ....................................................................... 8
3.2. Elektrischer Teil ......................................................................................................... 9
3.2.1
Allgemeines .......................................................................................................... 9
3.2.2
Verriegelung, Anzeige ......................................................................................... 10
3.2.3
Transformatoren ................................................................................................. 11
3.2.4
Sternpunkbehandlung ......................................................................................... 11
3.2.5
Sekundärtechnik, Schutzeinrichtung, Hilfsenergieversorgung ............................. 11
3.2.6
Kurzschlussanzeiger und kapazitive Spannungsanzeigegeräte .......................... 14
4. Eigenerzeugungs- und Netzersatzanlagen (Netzrückwirkungen) ........................... 14
5. Blindleistungskompensation ..................................................................................... 15
6. Mobile Baustromstationen ......................................................................................... 16
7. Abrechnungsmessung ............................................................................................... 16
8. Notwendige Prüfprotokolle zur elektrischen Abnahme ........................................... 18
9. Zeichnungen ............................................................................................................... 19
10.
Abkürzungen...................................................................................................... 20
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0.
Vorwort
Versorgungszuverlässigkeit
und
Betriebssicherheit
des
Versorgungsnetzes
der
Netzdienste Rhein-Main GmbH (im Folgenden NRM GmbH genannt) können durch
Anschluss
und
Betrieb
von
Kundenanlagen
beeinträchtigt
werden.
Besondere
Aufmerksamkeit ist der Sicherheit des Bedienpersonals und Passanten zu widmen.
Daher
ist
die
NRM GmbH
als
Netzbetreiber
zur
Festlegung
technischer
Mindestanforderungen verpflichtet, welche die Bedingungen an den Netzanschluss von
Übergabestationen an das Mittelspannungsnetz regeln.
Zum Anschluss von elektrischen Anlagen an das 10-kV-/20-kV-Mittelspannungsnetz gelten
die TAB Mittelspannung 2008 des bdew (TAB2008) in der jeweils gültigen Fassung.
Zusätzlich sind die „Ergänzende Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an
das 10-kV-/20-kV-Mittelspannungsnetz der NRM GmbH Netzdienste Rhein-Main GmbH“
(im Folgenden ETA-MS genannt) zu beachten.
1.
Grundsätze
Die ETA-MS präzisieren die Forderungen der TAB Mittelspannung 2008 des bdew und
gelten
für
Neuanschlüsse
und
vorhandene
Anschlüsse
an
das
10-kV-/20-kV-
Mittelspannungsnetz der NRM GmbH sowie für Netzanschlussänderungen. Für den
Anschluss an das 30-kV-Mittelspannungsnetz gelten abweichende Anforderungen, die im
Bedarfsfall bei der NRM GmbH erfragt werden können.
Netzanschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer
Anlage oder die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes.
Für den verbleibenden Teil einer Übergabestation ist keine Anpassungspflicht erforderlich,
sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.
Aufbau und Ausführung der Übergabestation ist mit der NRM GmbH abzustimmen.
Alle Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien sind in der jeweils gültigen Fassung
anzuwenden.
Bereits in der Planungsphase sind die Räumlichkeiten und der Aufbau der Übergabestation
mit der NRM GmbH abzustimmen. Mit dem Bau- und Montagearbeiten darf erst begonnen
werden, wenn die mit dem Prüfvermerk der NRM GmbH versehenen Genehmigungsunterlagen beim Kunden oder dessen Planer vorliegen.
Ergeben sich während der Bauzeit Änderungen gegenüber den von der NRM GmbH
genehmigten Plänen, so ist die NRM GmbH zu informieren, um die Ausführbarkeit der
Änderung beurteilen zu können. Bei Änderungen, die ohne schriftliche Freigabe durch die
NRM GmbH erfolgt sind, kann die NRM GmbH einen Rückbau bzw. Anpassung an die
technischen Vorgaben verlangen.
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Sind die baulichen Arbeiten entsprechend den freigegebenen Planunterlagen ausgeführt
und abgeschlossen, erfolgt eine Begehung und Freigabe durch die zuständige Fachabteilung der NRM GmbH. Mit der Montage des elektrischen Teils der Anlagen darf erst
nach Freigabe des baulichen Teils begonnen werden.
2.
Netzanschluss
Übergabestationen und/oder temporäre, mobile Baustromstationen sind grundsätzlich in
unmittelbarer Nähe, max. bis 15 m, zur Versorgungsleitung zu planen.
3.
Übergabestation
3.1
Baulicher Teil
3.1.1 Allgemeines
Bei Errichtung einer Fertigteilstation ist ein befestigter Zugang und Transportweg vom
öffentlichen Grund zur Station jederzeit zu gewährleisten.
Als fabrikfertige Fertigteilstationen sind nur begehbare Stationen gemäß DIN EN 62271-202
(VDE 0671-202) zugelassen. Die im Netz der NRM GmbH zugelassenen fabrikfertigen
Baukörper sind bei der NRM GmbH zu erfragen.
Für fabrikfertige Stationen sind folgende Werte einzuhalten:
·
10-kV-Netz: IAC AB 20kA/1s; Gehäuseklasse 20
·
20-kV-Netz: IAC AB 16kA/1s; Gehäuseklasse 20
Das Gebäude oder der Raum ist möglichst auf Erdgleiche anzuordnen.
Die Errichtung einer Übergabestation in Obergeschossen oder Geschossen unterhalb des
1. Untergeschosses ist nicht zulässig.
Die Übergabestation muss an der zur Trasse liegenden Gebäudeaußenwand liegen, durch
die die Netzanschlusskabel geführt werden.
Bei Übergabestationen, die von außen direkt zugänglich sind, ist eine verschließbare
Baustromöffnung (Æ 125 mm) neben der Zugangstür vorzusehen.
Der Messwagen muss jederzeit soweit an die Übergabestation heranfahren können, dass
der Kabelweg vom Messwagen zur Mittelspannungsschaltanlage max. 30 m beträgt.
Bei Übergabestationen unter Erdgleiche ist das anfallende Tagwasser, z. B. im Bereich von
Einbring- bzw. Zu-/Abluftschächten, ausreichend zu entwässern.
Der Einbau einer Innendämmung in die Räumlichkeiten der Übergabestation und/oder
Transformatorenräumen
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sollte
vermieden
werden.
Ist
eine
Innendämmung
aus
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bauphysikalischen Gründen jedoch unvermeidlich, so sind die Anforderungen der NRM
GmbH an diese Innendämmung zu beachten.
Die lichte Raumhöhe über dem Doppelboden muss je nach Mittelspannungsschaltanlagentyp bei 10 kV/20 kV mind. 2,40 m betragen. Der Raum muss frei von Unterzügen
sein.
Wände und Decken sind weiß zu streichen. Betonböden sind inkl. eines Sockels von 10 cm
mit einem staub- und abriebfesten Anstrich zu versehen.
Die Anlagenteile, die sich im Verfügungsbereich (Schalthoheit) der NRM GmbH befinden,
dürfen für den Kunden bzw. dessen Beauftragten nicht zugänglich sein. Anlagenteile, die im
Verfügungsbereich des Kunden stehen, sind von Anlagenteilen, die sich im Verfügungsbereich der NRM GmbH befinden, räumlich zu trennen. Entsprechende Varianten der
räumlichen Trennung sind mit der NRM GmbH abzustimmen.
3.1.2 Trassenführung der Netzanschlusskabel
Für die Verlegung der Netzanschlusskabel sind geeignete druckwasserdichte Einführungen
vorzusehen. Eine Verlegung der Netzanschlusskabel innerhalb des Gebäudes ist nicht
zulässig.
Kabelzieh- und/oder Kabelanschlussschächte sind nicht zulässig.
Es ist aus versorgungstechnischer Sicht ausgeschlossen, sogenannte Vermuffungen zur
Trennung von Übergabestationen oder mobile Baustromstationen auf Privatgrundstücken
vorzunehmen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vermuffungen zur Kabelverlängerung auf
Privatgrundstücken. Alle erforderlichen Montagen und Tiefbauarbeiten für Vermuffungen
haben grundsätzlich im öffentlichen Bereich durch die NRM GmbH zu erfolgen.
Kabeldurchführungen und Kabelschutzrohre bis zur Grundstücksgrenze sind nach Angaben
der NRM GmbH einzubauen (Bild B1, B2 und B3).
3.1.3 Zugang und Transport
Der Grundstückseigentümer und Anschlussnehmer gestattet den Mitarbeitern der
NRM GmbH bzw. dessen Beauftragten zu jeder Zeit (365 Tage/24 Stunden) den
uneingeschränkten und gefahrlosen Zugang sowie Zufahrt für den Transport zu der
Übergabestation.
Der Zugang und Transport zur Übergabestation muss auch bei Stromausfall gewährleistet
sein. Die Anbringung eines Schlüsseltresors (Beistellung durch die NRM GmbH) im frei
zugänglichen Eingangsbereich oder der Einbau von entsprechenden Doppelschließzylindern muss mit der NRM GmbH abgestimmt werden. Bei Stationen unterhalb der
Geländeoberkante ist der Zugang über eine Außentreppe oder über das Gebäude zu
realisieren, der Zugang über eine Steigleiter ist nicht zulässig.
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Für einen jederzeit möglichen Anlagentransport muss eine dauerhafte LKW-Aufstellfläche
vorgesehen werden. Sofern der Transportweg über Tiefgaragen oder Parkplätze realisiert
werden soll, ist darauf zu achten, dass hierbei generell kein Stellplatz gequert werden darf.
Der komplette Transportweg muss zudem für das jeweilige Trafogewicht/Anlagengewicht
geeignet sein. Eine Feuerwehrzufahrt darf durch den Transport nicht beeinträchtigt werden.
Sofern eine Einbringung über einen Einbringschacht geplant wird, sollte dieser nicht
überbaut werden. Im Falle einer Überbauung ist eine freie Mindesthöhe von 5,5 m zu
gewährleisten. In Einzelfällen kann diese Höhe nach Abstimmung mit der NRM GmbH
unterschritten werden. In diesen Fällen ist ein frei zugängiger Lasthaken zu montieren. Die
Abdeckung der Einbringöffnung muss ohne Montageaufwand herausnehmbar sein.
3.1.4 Druckentlastung
Druckentlastungsöffnungen sind derart zu gestalten, dass bei einem Störlichtbogen in der
Mittelspannungsschaltanlage keine über die Bemessung des Baukörpers hinausgehende
Druckbeanspruchung auftritt. Ein Nachweis über die Druckfestigkeit des Baukörpers ist
schriftlich durch den Architekten/Bauherrn zu erbringen. Das Druckentlastungskonzept der
Schaltanlage und der zugehörigen Räumlichkeiten sind entsprechend der Druckbeanspruchung mit der NRM GmbH abzustimmen.
3.1.5 Türen, Lüftungsgitter
Alle direkten Zugangs- und Transporttüren der Übergabestation sind mit einer 10 cm hohen,
dauerhaft gelb/schwarz markierten, wasserdichten Schwelle zu versehen.
Die Türen der Übergabestation müssen dem zu erwartenden Überdruck infolge eines
Störlichtbogens standhalten. Bei Ausführung einer 1-flügeligen Tür ist eine 3-PunktVerriegelung und bei einer 2-flügeligen Tür ist zusätzlich noch eine Verriegelung nach oben
und unten vorzusehen. Zur Vermeidung von Störungen muss die Übergabestation gegen
das Eindringen von Kleintieren, Fremdkörpern und Feuchtigkeit zuverlässig geschützt
werden, dies gilt insbesondere für Belüftungsöffnungen, Kabeleinführungen und Türen. Bei
Außentüren ist ein lichtes Spaltmaß von max. 3 mm zwischen Boden und Türblatt
einzuhalten, Innentüren müssen rauchdicht ausgeführt werden.
Alle Türen müssen hinsichtlich ihrer lichten Durchgangshöhen und -breiten den
Mindestangaben der DIN VDE 0101-1 entsprechen. In Abhängigkeit der einzubringenden
Transformatoren und Schaltanlagen sind ggf. Abweichungen nach oben erforderlich und mit
der NRM GmbH abzustimmen.
Innenliegende Zugangstüren zu Übergabestationen und/oder Transformatorräumen sind in
T-90RS Qualität auszuführen.
Lüftungsgitter müssen durchstochersicher sein und einen Schutzgrad von IP 23-DH nach
VDE 0470 Teil 1 bzw. DIN EN 60529 erfüllen (Bild F1). Die Größe der Lüftungsgitter ist in
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Abstimmung mit der NRM GmbH zu bestimmen. Der Einbau von Insektenschutzgittern ist
nicht zulässig.
3.1.6 Doppelboden, Kabelboden
Die Höhe des Kabelkellers bzw. des Doppelbodens kann, je nach Netzkonzept (Querschnitt
der Einspeisekabel sowie deren Verlegung), unterschiedlich sein. Die Angaben der
NRM GmbH sind zwingend zu beachten.
Als Doppelbodenplatten sind nur nicht brennbare Baustoffe der Baustoffklasse A
zugelassen. Der Doppelboden muss mindestens der Elementklasse 5 (Bruchlast >= 10 kN)
gemäß DIN EN 12825 entsprechen. Sämtliche Doppelbodenplatten sind mittels metrischer
Schrauben umlaufend druckfest zu verschrauben. Alle Stützen der Unterkonstruktion sind
mit dem Boden kraftschlüssig zu verbinden.
Bei der Ausführung des Doppelbodens ist darauf zu achten, dass die Kabeleinführungen
nicht durch Stützen oder ähnliches verbaut werden. Entsprechendes gilt auch für den
Bereich unterhalb der Schaltanlage und/oder des Niederspannungsgerüstes.
Zur Ausführung zugelassene Platten sind mit einem Rastermaß von ca. 60x60 cm und
einem Doppelbodenstützenmaß von 60x120 cm zu verwenden.
Die
Anzahl der
Doppelbodenstützen ist auf ein Minimum zu beschränken, so dass der Freiraum unter dem
Doppelboden nicht durch unnötig viele Stützen eingeengt ist.
Ein Saugheber zum Herausnehmen der markierten Öffnungsplatte ist beizustellen.
Bei Kabelkellern bzw. Doppelböden ab einer Höhe von >1,0 m ist ein fester Einstieg mit
einer Leiter mit einem Handgriff bzw. einer Einstiegshilfe erforderlich.
3.1.7 Transformatorenschutzgitter
Es sind Schutzvorrichtungen gegen zufälliges Berühren der Transformatoren vorzusehen.
Öltransformatoren sind mit Steckendverschlüssen anzuschließen.
Gießharztransformatoren sind durch ein Schutzgitter mit Tür gegen zufälliges Berühren zu
schützen. Das Schutzgitter ist im Abstand von mind. 40 cm um den Gießharztransformator
zu montieren. Diese Schutzgitter müssen mind.1,80 m hoch und mit einer Maschenweite
gem. Schutzgrad IP2X nach VDE 0470 Teil1 bzw. DIN EN 60529 ausgeführt sein.
Die Gittertür ist mit einem Warnschild „Vor Betreten Transformator freischalten“ zu
versehen.
3.1.8 Beleuchtung, Steckdosen
Beleuchtungseinrichtungen (Leuchtstofflampen) in der Übergabestation sind max. 2,25 m
über Boden anzuordnen. Bei einem Doppelboden/Kabelboden von einer Höhe => 1 m ist
eine Beleuchtung vorzusehen, die mit der Raumbeleuchtung zu schalten ist.
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In Übergabestationen ohne Niederspannungsgerüst(e) oder bei Übergabestationen mit
Schutzeinrichtung ist eine Drehstromzuleitung für die Eigenbedarfsversorgung vorzusehen.
Bei Vorhandensein von notstromberechtigten Stromkreisen ist diese dort anzuschließen.
Diese Zuleitung ist mit 3x63 A in der Niederspannungshauptverteilung abzusichern und zu
beschriften.
Eine Kleinverteilung zur Absicherung der Stromkreise in der Übergabestation muss
mindestens bestückt sein mit:
3 x 25 A für CEE-Steckdose
1 x B16 A Leitungsschutzschalter für Beleuchtung
1 x B16 A Leitungsschutzschalter für 230 V-Steckdosen
1 x B16 A Leitungsschutzschalter für Schutzeinrichtung
*) sofern erforderlich
1 x B16 A Leitungsschutzschalter für Heizung **) nur erforderlich für Schutzeinrichtung
2 x B16 A Leitungsschutzschalter als Reserve
3.1.9 Fremdleitungen und Einrichtungen
In Übergabestationen und/oder in Transformatorräumen dürfen Einrichtungen, wie z. B.
Lautsprecher, Piktogramme etc. und Leitungen, die nicht zum Betrieb der Übergabestation
und oder Transformatorräumen erforderlich sind, nicht vorhanden sein.
3.1.10 Brandmeldeeinrichtungen
Sollten die Räume der Übergabestationen und/oder Transformatorräumen brandschutztechnisch überwacht werden müssen, so ist nur ein wartungsfreies Rauchansaugsystem
zulässig. Die Steuereinheit ist außerhalb des Raumes der Übergabestation bzw.
Transformatorraum zu installieren.
3.1.11 Fundamenterder/Erdungsfestpunkt
In gebäudeinnenliegenden Übergabestationen und für freistehende Gebäude sind
Fundamenterdungen
Erdungsanschlussfahne
gem.
bzw.
DIN18014
des
vorzusehen.
Erdungsfestpunktes
Die
ist
genaue
mit
der
Lage
der
NRM GmbH
abzustimmen. Das Ende der Anschlussfahne bzw. des Erdungsfestpunktes muss mind.
50 cm oberhalb des Kabelbodens oder Doppelbodens enden.
Erdungsanlagen innerhalb der Übergabestation sind gemäß Bild C1, C2, C3 oder C4 zu
errichten.
Die Messung der Erdungsanlage nach DIN18014, Pkt. 5.7 und des Erderwiderstandes ist
mit einem Messprotokoll zu dokumentieren.
Das zu verwendende Messprotokoll ist auf der NRM-Homepage unter dem Link
http://www.nrm-netzdienste.de/netzanschluss/strom/verordnungen-bestimmungen.html
öffentlich als Download zugänglich.
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3.2.
Elektrischer Teil
3.2.1 Allgemeines
Sämtliche Schaltgeräte und Sammelschienen sind bezüglich Nennspannung, Nennstrom,
dynamischer und thermischer Kurzschlussfestigkeit, nach Angabe der NRM GmbH, auszulegen.
Alle Schaltgeräte und Sammelschienen müssen mindestens den unten aufgeführten
Werten entsprechen:
Nennspannung
10 kV
20 kV
Nennstrom*
IN
630 A
400 A
Nennkurzschlussstrom
Ith
20 kA
16 kA
Nennstoßstrom
Idyn
50 kA
40 kA
UrB
60 kV
125 kV
Nennstehblitzstoßspannung
(Leiter gegen Erde)
*) in Einspeisefeldern
Eine sichere und standfeste Verschraubung der Anlage ist erforderlich.
Es sind nur typgeprüfte störlichtbogensichere, metallgekapselte Schaltanlagen zugelassen,
die nach IEC 62271-200 Störlichtbogenqualifikation
·
10-kV-Netz: IAC A FL 20 kA, 1 s
·
20-kV-Netz: IAC A FL 16 kA, 1 s
geprüft sind.
Jedes einzelne Schaltfeld ist mindestens in Schottungsklasse PI auszuführen.
Die im Netz der NRM GmbH zugelassenen 10-/20-kV-Mittelspannungsschaltanlagen sind
bei der NRM GmbH zu erfragen.
Werden aus der Übergabestation weitere Mittelspannungsanlagen eingespeist, ist ein
Übergabeleistungsschalter mit UMZ-Schutz und Erdschlusserfassung erforderlich.
Es ist ein Übergabeleistungsschalter mit UMZ-Schutz erforderlich, wenn der Kunde in
seinem Anlagenteil schaltberechtigt ist.
Bei ausgelagerten Transformatoren mit erdverlegten Mittelspannungskabeln ist ein
Transformatorabgangsfeld mit Leistungsschalter und UMZ-Schutz erforderlich.
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Für jeden Sammelschienenabschnitt ist eine Erdungsanschlussmöglichkeit vorzusehen.
Bei luftisolierten Anlagen sind Erdungsfestpunkte zulässig. Erdungsvorrichtungen sind
gemäß Bild A2 und Bild C6 auszuführen.
Der Aufbau der Messzellen ist so auszuführen, dass alle notwendigen Arbeiten an den
Messzellen im spannungsfreien Zustand ausgeführt werden können. Eine Freischaltung der
Anlage durch die Einspeisefelder ist nicht zulässig.
An der Innenseite der Schaltzellentür ist in Höhe des Kabelanschlussraumes eine
Beleuchtung vorzusehen.
Übergabestationen sollen so ausgelegt werden, dass bei Instandhaltungsmaßnahmen oder
Störungen eine Teilversorgung möglich ist.
3.2.2 Verriegelung, Anzeige
Dem Mittelspannungs-Transformatorschalter ist niederspannungsseitig ein Leistungsschalter mit Arbeitsstrom-Auslösung zuzuordnen. Der niederspannungsseitige Schalter ist
mit einem 230-V-Wechselspannungs-Arbeitsstromauslöser auszurüsten. Dieser muss so
verriegelt werden, dass er beim Öffnen des Mittelspannungsschalters ausgeschaltet und bei
geöffnetem Mittelspannungsschalter nicht eingeschaltet werden kann.
Ist der Niederspannungsleistungsschalter in der Niederspannungshauptverteilung des
Kunden
eingebaut
(nur
zulässig
bei
eingebauter
MS-Messung),
so
muss
im
Übergabestationsraum ein Anzeigetableau für jeden Transformator mit Anzeigen „Aus“ und
„Ausgelöst“ und Amperemeter (L2) installiert werden. Die Quittierung der Meldung
„Ausgelöst“ darf nur durch NRM GmbH erfolgen.
Die elektrische Verriegelung zwischen Mittel- und Niederspannungs-Transformatorschalter
hat gemäß Bild D3 und D4 zu erfolgen.
Bei Leistungsübergabe am Niederspannungsgerüst (Eigentumsgrenze) einer im Gebäude
befindlichen Übergabestation, die zur Versorgung des Gebäudes dient, wird ein TN-S-Netz
zur Verfügung gestellt. Abweichungen sind mit der NRM GmbH zu klären.
Bei niederspannungsseitiger Messung (Leistungsübergabe am Niederspannungsgerüst)
sind die Kabel zur NSHV beidseitig abzusichern (Bild D1)
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3.2.3 Transformatoren
Es sind nur verlust- und geräuscharme Drehstrom-Öltransformatoren und DrehstromGießharztransformatoren mit mindestens den nachstehend aufgeführten Verlustkenndaten
und Anzapfungen zugelassen.
Drehstrom-Öltransformatoren:
Leerlaufverluste:
A0 nach DIN EN50464-1, Tabelle 3
Kurzschlussverluste:
Bk nach DIN EN50464-1, Tabelle 2
Drehstrom-Gießharztransformatoren:
Leerlaufverluste:
A0 nach DIN EN50541-1, Tabelle 3 bzw. 5
Kurzschlussverluste:
Bk nach DIN EN50541-1, Tabelle 3 bzw. 5
Folgende Einstellbereiche für Anzapfungen sind vorzusehen:
·
im 10-kV-Netz von 2 x ± 2,5 %
·
im 20-kV-Netz von 2 x ± 2 %
Transformatoren müssen mit Schutzeinrichtungen gegen Kurzschluss, Übertemperatur,
Ölmangel und Gasauftritt ausgerüstet sein.
3.2.4 Sternpunkbehandlung
Maximaler 1-poliger Erdkurzschlussstrom im 10-kV-Netz beträgt ≤ 800 A
(Sternpunktbildner/NOSPE).
Der maximale Erdschlussreststrom im 20-kV-Netz beträgt ≤ 62 A
(gelöschtes bzw. kompensiertes Netz/RESPE).
3.2.5 Sekundärtechnik, Schutzeinrichtung, Hilfsenergieversorgung
Die Hilfsenergieversorgung für Netzschutzeinrichtungen beträgt 24 V Gleichspannung
(Schutz und Arbeitsstromauslöser). Wird für eine kundenseitige Verriegelung und/oder
Meldungen eine Hilfsspannung benötigt, ist diese Hilfsspannungsversorgung separat
bereitzustellen.
Aus Gründen der Einheitlichkeit, der Abstimmung von Vergleichsschutzeinrichtungen
und
der Relaisvorhaltung werden die Schutzeinrichtungen von der NRM GmbH kostenpflichtig
beigestellt.
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Technische
Informationen
für
Leistungsschalterfelder
zum
Anschluss
von
Stromwandlern für Anzeigegeräte (Amperemeter) und Schutzeinrichtung
Stromwandler für Amperemeter und Schutzeinrichtung –T1 (L1/L2/L3):
Kern
Funktion
Übersetzungsverhältnis
1
Messung
xxx/1A
Technische Daten
Kl. 1, FS5, 15 VA,
1,2x IN dauernd (ext. 120 %)
10P10, 15VA,
2
Schutz
xxx/1A
1,2x IN dauernd (ext. 120 %),
Ri ≤ 3Ω Wandlerinnenwiderstand
(Die in der Tabelle angegebenen VA-Leistungen gelten nur für luftisolierte Schaltanlagen)
Das Übersetzungsverhältnis der Wandler sowie eine eventuelle Reduzierung der Wandlerbürde, bei einem Einsatz von SF6-isolierten Schaltanlagen, sind mit der NRM GmbH
abzustimmen. Stromwandleranschluss und die Belegung der Klemmenleiste für Schutzund Messeinrichtungen sind den Bildern D7 und D8 zu entnehmen.
Die Stromwandler sind so zu montieren, dass die Sekundärklemmen zugänglich sind. Der
Sternpunkt der Stromwandlerverdrahtung ist sammelschienenseitig zu bilden.
Das Leistungsschild der Stromwandler ist gut sichtbar anzubringen (eine Platzierung in der
Tür der NS-Nische der LS-Felder wird empfohlen).
Die Brücken an den Stromklemmen sind außerhalb des Verdrahtungskanals gut sichtbar zu
verlegen.
Die Amperemeter P1 und P3 besitzen ein Dreheisenmesswerk. Das Amperemeter P2 hat
zusätzlich ein Bimetallmesswerk und Schleppzeiger mit einer thermischen Verzögerung von
15 Minuten.
Alle an den Klemmleisten ankommenden und abgehenden Leitungen und Adern sind mit
der jeweiligen Klemmennummer zu versehen.
Bei Anschluss der Leitungen an Zugfederklemmen dürfen keine Aderendhülsen verwendet
werden.
Bei Anschluss der Leitungen an Schraubklemmen sind Aderendhülsen mit Kunststoffkragen
oder Stiftkabelschuhen mit Zugentlastung in der Isolierung zu verwenden.
Für jedes Potential ist mindestens eine Prüfbuchse vorzusehen.
Es werden nur Kabel und Leitungen mit Kupferleitern eingesetzt (NYY-J oder NYM-J).
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Der Mindestquerschnitt für Steuer- und Meldeleitungen bei Schütz- und Geräteverdrahtung
beträgt 1,5 mm2.
Die Sekundärleitungen von Strom- und Spannungswandlern werden jeweils in getrennter
Umhüllung geführt.
Montage und Anschluss der Schutzrelaistafeln in Übergabestationen
Abmessungen der Tafeln/Batterien:
Beschreibung
Breite [mm]
Tiefe [mm]
Höhe [mm]
300
160
1400
300
160
1400
300
320
1400
Eigenbedarfstafel
300
260
1400
Batteriehalterung
450
330
420
Laugenwanne
400
270
-
400
150
230
UMZ-Schutzrelaistafel
Leitungs-DifferentialSchutzrelaistafel
Richtungs-VergleichSchutzrelaistafel
Kleinfernwirkanlage
(nur bei RNA-Anschluss)
Die Schutzrelaistafel(n)/Eigenbedarfstafel(n) ist auf Profilschienen mittels Hammerkopfschrauben und Zahnscheiben senkrecht zu montieren.
Die Unterkanten der Tafeln müssen 500 mm über dem fertigen Fußboden abschließen.
Die NiCd-Batterie ist auf einer von der NRM GmbH beigestellten Konsole neben der
Eigenbedarfstafel zu montieren. Diese ist in eine geeignete Laugenwanne einzubauen. Die
Anschlusskabel der Batterie sind auf kürzestem Weg, kurzschlusssicher, an die
Anschlussklemmen der Eigenbedarfstafel heranzuführen.
Die 24 V DC Hilfsspannung dient ausschließlich der Versorgung der Schutzrelais, Anzeigekomponenten
der
Eigenbedarfstafel
und
dem
Leistungsschalter
Aus-Befehl
der
Schutzrelais.
Auf den Schutzrelaistafeln ist ein Resopalschild (ca. 50x20 mm) mit der zugeordneten
Schaltzellennummer anzubringen.
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3.2.6 Kurzschlussanzeiger und kapazitive Spannungsanzeigegeräte
Kurzschlussanzeiger müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ansprechwert Kurzschlussstrom (Ik) einstellbar von 200 A bis 1000 A.
Ansprechwert Erdschlussstrom (Ie) einstellbar von 10 A bis 80 A.
Rücksetzung einstellbar von 1 h bis 8 h, automatisch.
Fernmeldekontakt 1 Schließer/1 Öffner.
Die Versorgung der Kurzschlussanzeiger hat über eine Langzeit-Lithium-Batterie oder aus
Kabelumbau-Stromgebern zu erfolgen.
Als Einbau- oder Aufbaugehäuse können folgende Geräte eingesetzt werden.
Hersteller
Bezeichnung
Kries
IKI 20
Horstmann
Opto F+E
EMG
EKL 3.2
Kapazitive Spannungsanzeiger mit dreiphasigem Schnittstellensystem LRM zum Anschluss
eines Phasenvergleichers müssen selbstüberwachend mit entsprechender Test-Funktion
sein.
Folgende Geräte können eingesetzt werden
Hersteller
Bezeichnung
Kries
Capdis S1 oder S2+
Horstmann
Wega 1.2 oder 2.2
4.
Eigenerzeugungs- und Netzersatzanlagen (Netzrückwirkungen)
Eigenerzeugungs- und Netzersatzanlagen sind genehmigungspflichtig.
Eigenerzeugungs- und Netzersatzanlage, die im Parallelbetrieb auch nur für den
Lastprobebetrieb mit dem Netz der NRM GmbH betrieben werden, erhöhen im
Kurzschlussfall durch ihren Beitrag zum Kurzschlussstrom die Kurzschlussleistung im Netz.
Für große motorische Verbraucher gilt dies ebenfalls.
Zur Vermeidung unzulässig hoher Kurzschlussströme, die zu Schäden an Anlagen der
NRM GmbH und auch Kundenanlagen führen können, sind kurzschlussstrombegrenzende
Maßnahmen durch den Kunden, in seinem Verfügungsbereich stehenden Anlagenteil, in
Abstimmung mit der NRM GmbH vorzusehen.
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Begrenzung der Kurzschlussleistung
Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, vor der Planung oder Errichtung von Anlagen und
Betriebsmitteln auf seiner Liegenschaft, welche zur Erhöhung der Kurzschlussleistung
beitragen (BHKWs, USV-Anlagen, Motoren, Netzersatzanlagen, Generatoren, etc. ), bei
dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen werden soll, eine Zusage
über die Netzverträglichkeit der geplanten Anlagen und Betriebsmittel einzuholen. Dies gilt
auch für geplante Anlagen und Betriebsmittel eines Anschlussnutzers auf der Liegenschaft
des Anschlussnehmers.
Der Netzbetreiber ist berechtigt vom Anschlussnehmer kurzschlussstrombegrenzende
Maßnahmen in der Kundenanlage zu verlangen, um die Versorgungssicherheit
aufrechtzuerhalten oder störende Einwirkungen auf das Strom-Verteilernetz zu verhindern.
Die Verpflichtung des Anschlussnehmers zur Durchführung von Kurzschlussstrombegrenzenden Maßnahmen ergibt sich aus den technischen Anschlussbedingungen
Mittelspannung des bdew, der VDE0100 sowie der VDE0101. Der Netzbetreiber kann den
Anschluss von Anlagen und Betriebsmitteln an das Strom-Verteilernetz verweigern, wenn
die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Netzverträglichkeit vom
Anschlussnehmer nicht durchgeführt werden.
Jede Änderung von Anlagen und Betriebsmitteln auf der Liegenschaft des
Anschlussnehmers, welche Einfluss auf die Höhe der Kurzschlussleistung haben, ist vom
Anschlussnehmer vor der Änderung mit der NRM GmbH, in deren Netz Strom eingespeist
werden soll, abzustimmen. Dies gilt auch für Anlagen und Betriebsmittel eines
Anschlussnutzers auf der Liegenschaft des Anschlussnehmers.
Der Anschlussnehmer haftet der NRM GmbH, in dessen Netz Strom eingespeist werden
soll, für jegliche Schäden, die durch kurzschlussstromverursachende Anlagen oder
Betriebsmittel auf seiner Liegenschaft hervorgerufen werden. Dies gilt nur, wenn die
Kurzschlussströme den vereinbarten Wert überschreiten.
5.
Blindleistungskompensation
Jede Blindstromkompensationsanlage ist mit einer Verdrosselung auszustatten. Die
Verdrosselung ist mindestens wie folgt zu wählen: p = XL/Xc = 7 %
Mit dieser Verdrosselung wird eine Resonanzfrequenz von 189 Hz erreicht. Oberhalb
dieser definierten Resonanzfrequenz wirkt die Blindstromkompensation induktiv, wodurch
Netzresonanzen
im
Bereich
kritischer
Frequenzen
(Rundsteuerfrequenz,
Ober-
schwingungen) vermieden werden.
Mit
dieser
Maßnahme
werden
störende
Beeinflussungen
der
Tonfrequenz-
Rundsteueranlagen ausgeschlossen. Weiterhin treten keine Resonanzen im Bereich von
typischen Oberschwingungsfrequenzen auf.
Stand: Oktober 2015
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Die NRM GmbH betreibt in Frankfurt am Main Rundsteuersendeanlagen mit einer
Tonfrequenz von 492 Hz.
6.
Mobile Baustromstationen
Die Planunterlagen für mobile Baustromstationen sind bei der NRM GmbH im Vorfeld zur
Prüfung einzureichen.
Der Anschluss von mobilen Baustromstationen ist ausschließlich für die Stromversorgung
der Liegenschaft und ist ein auf die Bauzeit befristeter Stromanschluss.
Der temporäre Stromanschluss wird für eine maximale Nutzungsdauer von 24 Monaten,
beginnend ab erster Zuschaltung, bereitgestellt. Bei einer Versorgung, die länger als
24 Monate andauern kann, ist die Nutzung der mobilen Baustromstation mit der
NRM GmbH im Detail abzustimmen. Gegebenenfalls sind zusätzliche Maßnahmen
notwendig.
Bauseits gestellte mobile Baustromstationen sind durch die technische Fachabteilung der
NRM GmbH abzunehmen.
Zugelassene mobile Baustromstationen können bei der NRM GmbH erfragt werden.
7.
Abrechnungsmessung
Der Aufbau der Messzellen ist so auszuführen, dass alle notwendigen Arbeiten an den
Messzellen im spannungsfreien Zustand ausgeführt werden können. Eine Freischaltung der
Anlage durch die Einspeisefelder ist nicht zulässig.
Die für die Messung erforderlichen Wandler, Sicherungs- und Verteilerplatte, Prüfklemmen
und die Messsatzschränke (Bild E1 und E 2) werden von den Mainova Service Dienste
(MSD) beigestellt oder sind von anderen, zugelassenen Messstellenbetreiber beizustellen.
Der Anschluss und die Anordnung der Messwandler und Prüfklemmen erfolgen gem.
Bild E1.
Bei Anlagen, die sich im Eigentum des Kunden befinden, erfolgt die Messung immer
mittelspannungsseitig.
Der Elektroinstallateur (VIU) stellt bauseitig einen betriebsbereiten Telekommunikationsanschluss (PSTN) für die Datenfernauslesung zur Verfügung. Dieser ist über eine
Datenleitung von mindestens Typ Cat5 zu realisieren. Die Datenleitung ist in den
Messschrank zu legen, mit einer RJ45-Buchse berührungssicher anzuschließen und bis
zum Anschlusspunkt Linientechnik (APL) zu führen. Die Datenleitung ist an beiden Enden
dauerhaft zu kennzeichnen.
Stand: Oktober 2015
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Die Freischaltung des Telekommunikationsanschlusses übernimmt der Anschlussnehmer
und stellt somit dem Messstellenbetreiber einen betriebsbereiten Kommunikationsweg zur
Verfügung.
Der Messschrank darf nicht im Mittelspannungsraum und/oder in einem Transformatorraum
montiert werden.
Technische Information für Spannungswandler
10-kV-Spannungswandler –T5 (L1/L2/L3):
Wicklung
Funktion
Übersetzungsverhältnis
Zählung
Technische Daten
10kV / 3
100V / 3
Klasse 0,2
(geeicht)
Schutz
10kV / 3
100V / 3
Klasse 1
Schutz
10kV / 3
100V / 3
1,9xUn - 8h (100 %)
1
2
3
(en-Wicklung)
20-kV-Spannungswandler –T5 (L1/L2/L3):
Wicklung
Funktion
Übersetzungsverhältnis
Zählung
1
20kV / 3
100V / 3
Klasse 0,2
Schutz
20kV / 3
100V / 3
Klasse 1
Schutz
20kV / 3
100V / 3
1,9xUn - 8h (100 %)
(geeicht)
2
3
Technische Daten
(en-Wicklung)
Spannungswandleranschluss und Belegung der Klemmenleiste gemäß Bild E1
Sternpunktbildung und Erdung der Spannungswandler sowie der Anschluss von
Dämpfungswiderständen
bzw.
Spulen
der
en-Wicklung
erfolgt
direkt
an
den
Anschlussklemmen der Wandler oder in unmittelbarer Nähe.
Anschluss und Erdung von Spannungswandlern hat mit mindestens 2,5 mm2 Cu zu erfolgen
(siehe Spannungswandleranschluss Bild E1). Grundlage der Querschnittsdimensionierung
sind hier die „Technische Anschlussbedingungen der bdew“ (TAB Mittelspannung 2008,
Kapitel 4.2, Seite 31).
Ungesicherte Sekundärleitungen von Spannungswandlern sind möglichst kurz zu halten.
Dafür sind kurzschlusssichere Leitungen vom Typ NSGAFÖU zu verwenden.
Stand: Oktober 2015
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Die technische Spezifikation der Spannungswandler und des Dämpfungswiderstands
müssen bereits in der Planungsphase mit der NRM GmbH abgestimmt werden. Die
Spannungswandler werden kostenpflichtig durch die Mainova Service Dienste GmbH
beigestellt. Der Dämpfungswiderstand hingegen wird nicht beigestellt, muss jedoch vom
Errichter der Schaltanlage installiert werden.
Das Leistungsschild der Spannungswandler ist gut sichtbar anzubringen.
8.
Notwendige Prüfprotokolle zur elektrischen Abnahme
Vom Errichter der Übergabestation sind folgende Prüfprotokolle zur elektrischen Abnahme
vorzulegen und an den Mitarbeiter der NRM zu übergeben.
·
Errichterbestätigung nach BGV A3
·
Messprotokoll der Blitzschutz-/Erdungsanlage nach
VDE 0185-305-3/DIN EN62305 Teil 3
·
Messprotokoll zur Prüfung auf niederohmige Verbindung
der Anlagenerde nach DIN VDE 0100-600: 2008-06
·
Nachweis über die Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(26. BImSchV)
·
Technische Dokumentation zur Übergabestation.
Stand: Oktober 2015
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9.
Zeichnungen
A Schaltfelder
Bild A1
Bezeichnungsfelder
Bild A2
Erdungsbolzen, Erdungswinkel
B Kabeleinführung
Bild B1
Kabeldurchführung (Verrohrung bis Grundstücksgrenze)
Bild B2
Kabeldurchführung (waagrechter Einbau bei Grenzbebauung)
Bild B3
Kabeldurchführung (Schrägeinbau bei Grenzbebauung)
C Erdung
Bild C1
Bild C2
Bild C3
Bild C4
Bild C5
Bild C6
Erdungsanlage 10-kV-Netz
Erdungsanlage 20-kV-Netz
Erdungsanlage (Bahn) 10-kV-Netz
Erdungsanlage (Bahn) 20-kV-Netz
Erdungstrennstelle
Erdungseinrichtung
D Stromlaufpläne
Bild D1
Versorgung aus einer Übergabestation bei niederspannungsseitiger (en)
Messung (en)
Bild D2
Kaltleiterschutzeinrichtung für Gießharztransformatoren
Bild D3
Transformatorschaltfeld
Bild D4
Schutz, Steuerung und Installation
Bild D5
Betriebsmessung Transformatoren
Bild D6
Klemmenleiste –x1
Bild D7
10-/20-kV-Stromwandleranschluss
Bild D8
10-/20-kV-Stromwandler Klemmenplan LS-Feld
Bild D9
Schirmanschluss bei Kabelumbauwandlern
E Abrechnungsmessung
Bild E1
Mittelspannungs-Vierleiter-Messung 10-/20-kV-Netz
Bild E2
Fernabfrage von Mittelspannungs-Messsätzen mit Lastprofilmessung
F Lüftungsgitter
Bild F1
Stochersicheres Lüftungsgitter verstärkt (Beispiel)
G Ablauf
Bild G1
Ablaufplan
Stand: Oktober 2015
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10.
Abkürzungen
26. BImSchV
26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Verordnung über elektromagnetische Felder
APL
Anschlusspunkt Linientechnik
bdew
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.
BGV A3
Unfallverhütungsvorschriften
BHKW
Blockheizkraftwerk
Cat5
Computer-assistiertes Testen, Kategorie 5
en-Wicklung
zusätzliche Wicklung für Erdschlusserfassung
ETA-MS
Ergänzende
Technische
Anschlussbedingungen
für
den
Anschluss
an das 10-kV-/20-kV-Mittelspannungsnetz der NRM GmbH
IAC
internal arc classification (Störlichtbogenqualifikation)
LRM
modifiziertes niederohmiges Spannungsprüfsystem (low resistance modify)
MSD
Mainova Service Dienste
NRM
Netzdienste Rhein-Main
NOSPE
niederohmige Sternpunkterdung
PTSN
Public Switched Telephone Network (Festnetzanschluss)
RESPE
Resonanzsternpunkterdung
RJ45
Registered Jack (genormte Buchse)
RNA
Reservenetzanschluss
TAB
Technische Anschlussbedingungen
UMZ
unabhängiger Maximalstromzeitschutz
USV
Unterbrechungsfreie Stromversorgung
VDE
Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.
VNB
Verteilungsnetzbetreiber
VIU
Vertragsinstallateurunternehmen
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